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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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TToG II § 205

John Locke: Two Treatises of Government

§ 205. First: As, in some countries, the person of the Prince by the law is sacred; and so, whatever he commands or does, his person is still free from all question or violence, not liable to force, or any judicial censure or condemnation. But yet opposition may be made to the illegal acts of any inferior officer, or other commissioned by him; unless he will, by actually putting himself into a state of war with his people, dissolve the government, and leave them to that defense which belongs to everyone in the state of nature:

For of such things who can tell what the end will be? And a neighbor kingdom has showed the world an odd example. In all other cases the sacredness of the person exempts him from all inconveniences, whereby he is secure, whilst the government stands, from all violence and harm, whatsoever; than which there cannot be a wiser constitution:

For the harm he can do in his own person not being likely to happen often, nor to extend itself far; nor being able by his single strength to subvert the laws, nor oppress the body of the people, should any Prince have so much weakness, and ill-nature, as to be willing to do it, the inconveniency of some particular mischiefs, that may happen sometimes, when a heady Prince comes to the throne, are well recompensed by the peace of the public, and security of the government, in the person of the chief magistrate, thus set out of the reach of danger: It being safer for the body, that some few private men should be sometimes in danger to suffer, than that the head of the republic should be easily, and upon slight occasions, exposed.

§ 205. Erstens: In einigen Ländern ist die Person des Fürsten durch Gesetz sakrosankt. Ebenso alles, was er anordnet oder tut. Deshalb bleibt seine Person stets außer jeder Verantwortung oder roher Gewalt, keinem Zwang unterworfen, weder richterlicher Rüge noch Urteil. Trotzdem darf gesetzwidrigen Akten eines subalternen Beamten oder eines durch den Fürsten Beauftragten Widerstand entgegengesetzt werden. Es sei denn man will sich tatsächlich mit dem Volk in einen Kriegszustand versetzen, die Regierung auflösen und dem Volk jene Verteidigung überlassen, die einem jeden im Naturzustand gehört.

Wer könnte vorhersagen, wie das Ende solcher Spiele aussehen wird? Ein benachbartes Königreich hat der Welt ein übles Beispiel beschert.

In allen anderen Fällen nimmt die Heiligkeit der Person Fürsten von allen Unannehmbarkeiten aus, wodurch er solange die Regierung besteht, sicher ist vor Gewalttat und Verletzung, welcher Art sie auch sei. Es kann keine weisere Verfassung geben als diese. Der Schaden, den er in Person anrichten könnte, wird gewöhnlich weder sehr oft auftreten noch sich weit erstrecken. Er ist genauswenig im Stande, allein durch seinen Einfluss Gesetze zu untergraben oder die Gesamtheit des Volks zu unterdrücken. Sollte wirklich ein Fürst von einer solchen Schwäche oder Böswilligkeit auftauchen derlei tun zu wollen. Der Nachteil vereinzelten Unheils, das hin und wieder eintreten kann, wenn ein unbesonnener Fürst auf den Thron kommt, wird durch Frieden für die Bevölkerung und Sicherheit für die Regierung reichlich ausgeglichen. Dies erfolgt in der Person des höchsten Beamten, die auf diese Weise außerhalb aller Gefahr steht. Es ist besser für die Wohlfahrt der Gesamtheit,
wenn einige wenige Privatpersonen zuweilen Gefahr laufen, leiden zu müssen, als das Haupt der Republik leichthin und aus kleinen Anlässen preiszugeben.

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TToG II § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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TToG II § 36

John Locke: Two Treatises of Government

§ 36. The measure of property nature has well set by the extent of men’s labour and the conveniences of life: No man’s labor could subdue or appropriate all; nor could his enjoyment consume more than a small part; so that it was impossible for any man, this way, to entrench upon the right of another, or acquire to himself a property, to the prejudice of his neighbor, who would still have room for as good, and as large a possession (after the other had taken out his) as before it was appropriated.

This measure did confine every man’s possession to a very moderate proportion, and such as he might appropriate to himself, without injury to anybody, in the first ages of the world, when men were more in danger to be lost, by wandering from their company in the then vast wilderness of the earth, than to be straitened for want of room to plant in. And the same measure may be allowed still without prejudice to anybody, as full as the world seems:

For supposing a man, or family, in the state they were at first peopling of the world by the children of Adam, or Noah: Let him plant in some inland, vacant places of America, we shall find that the possessions he could make himself upon the measures we have given, would
not be very large, nor, even to this day, prejudice the rest of mankind, or give them reason to complain, or think themselves injured by this man’s encroachment, though the race of men have now spread themselves to all the corners of the world, and do infinitely exceed the small number which was at the beginning.

Nay, the extent of ground is of so little value, without labor, that I have heard it affirmed, that in Spain itself a man may be permitted to plough, sow and reap, without being disturbed, upon land he has no other title to, but only his making use of it. But, on the contrary, the inhabitants37 think themselves beholden to him, who, by his industry on neglected and consequently waste land, has increased the stock of corn, which they wanted.

But be this as it will, which I lay no stress on; this I dare boldly affirm, that the same rule of propriety, (viz.) that every man should have as much as he could make use of, would hold still in the world, without straitening anybody: Since there is land enough in the world to suffice double the inhabitants37, had not the invention of money, and the tacit agreement of men to put a value on it, introduced by consent, larger possessions, and a right to them; which, how it has done, I shall by and by show more at large.

§ 36. Das rechte Maß an Besitz hat die Natur durch Reichweite der menschlichen Arbeit und möglichst angenehme Lebensumstände bestimmt. Kein Mensch könnte alles durch Arbeit unterwerfen oder in Besitz nehmen. Noch könnte seine persönliche Nutzung mehr verbrauchen als einen kleinen Teil. Es war einem Menschen unmöglich, auf diesem Weg in die Rechte eines anderen einzugreifen oder sich selbst zum Schaden seines Nachbarn Besitz zu verschaffen. Der hätte immer noch (nachdem Ersterer sich in Besitz verschafft hat) Gelegenheit gehabt, einen ebenso großen Privatbesitz aus dem Gemeinbesitz zu erwerben als vor der Inbesitznahme des Ersten. Dieses Maß beschränkte den Besitz jedes Menschen auf einen sehr bescheidenen Anteil, geradeso groß wie er ihn in Besitz nehmen konnte ohne jemand zu schädigen.

So war es in jenen ersten Zeitaltern der Welt, als die Menschen schon dadurch, dass sie sich von ihren Begleitern weg in die weite Wildnis der Erde begaben, mehr Gefahr liefen zugrunde zu gehen, als durch Platzmangel zur Kultivierung der Erde in Not zu geraten. Denselben Maßstab kann man noch heute ohne Schaden für andere anlegen, so überfüllt die Welt auch zu sein scheint. Nehmen wir an, ein Mann oder
eine Familie in vergleichbarer Situation, in der sich die Menschen zu Zeiten Adams oder Noahs bei der Erstbesiedelung der Welt befanden, kultiviert im Innern Amerikas unbewohntes, herrenloses Land, so würde der Besitz, den er nach dem oben genannten Maßstab erwerben könnte, weder sehr groß sein, noch selbst heutzutage die übrige Menschheit benachteiligen.

Geschweige denn ihr einen Grund liefern sich zu beklagen oder sich durch das Handeln dieses Mannes geschädigt zu sehen, obwohl die menschliche Rasse sich jetzt bis in den letzen Winkel der Welt ausgebreitet hat und die kleine Zahl derer, die anfangs existierten, bei weitem übersteigt. Ganz im Gegenteil ist das Maß an unkultiviertem Grund und Boden von geringem Wert sehr groß, und ich habe bestätigten Bericht davon, dass sogar in Spanien ein Mensch, ohne gestört zu worden, auf einem Stück Land pflügen, säen und ernten darf, auf das er keinerlei Anspruch hat als durch dessen Nutzung. Vielmehr empfinden die Bewohner jedem gegenüber Dankbarkeit, der durch seinen Fleiß auf verödetem und brachliegendem Land den notwendigen Getreidevorrat vergrößert. Sei dem wie es wolle, ich sehe hier keinen Schwerpunkt.

Meine kühne Behauptung lautet:

Dieselbe Regel für Besitz, jeder soll so viel haben als er nutzen kann, würde sich noch heute in der Welt behaupten ohne jemand in Verlegenheit zu bringen. Es gäbe genug Land auf der Welt, um für die doppelte Anzahl von Bewohnern auszureichen, hätten nicht die Erfindung des Geldes und das widerspruchlose Einverständnis der Menschen, ihm einhellig einen Wert beizumessen, die Vermehrung von Besitz und einen Anspruch darauf beschert. Wie das geschehen ist, werde ich nach und nach ausführlich zeigen.

37http://www.dsw.org/unsere-themen/weltbevoelkerung/
The image shows the worldwide population at time of completion of TToG (~1680) can be esteemed around 190 million persons. Even if it in real has been the double: Compared to the worldwide population nowadays even John Locke can be supposed to consider his theory is not a little bit to simple thought in one or more aspects.

Die Grafik zeigt, dass die Weltbevölkerung zur Zeit der Niederschrift unter 190 Mio. Menschen gelegen haben dürfte. Selbst wenn es das Doppelte war: Angesichts der heutigen Anzahl an Menschen dürften John Locke Zweifel kommen, ob seine Theorie an der ein oder anderen Stelle nicht ein wenig zu unterkomplex gestrickt ist.

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TToG II § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. It will perhaps be objected to this, that if gathering the acorns, or other fruits of the earth, & Co. makes a right to them, then anyone may ingress as much as he will. To which I answer: Not so. The same law of nature, that does by this means give us property, does also bound that property too. God has given us all things richly, 1.Tim.VI.12, is the voice of reason confirmed by inspiration. But how far has he given it us? To enjoy. As much as anyone can make use of to any advantage of life before it spoils, so much he may by his labour fix a property in: Whatever is beyond this, is more than his share, and belongs to others. Nothing was made by God for man to spoil or destroy. And thus, considering the plenty of natural provisions there was a long time in the world, and the few spenders; and to how small a part of that provision the industry of one man could extend itself, and ingress it to the prejudice of others; especially keeping within the bounds, set by reason, of what might serve for his use; there could be then little room for quarrels or contentions about property so established.

§ 31. Es wird vielleicht dieser Einwand erhoben: Wenn das Sammeln von Eicheln oder anderer Früchte der Erde, usw., ein Recht auf sie verleiht, darf jeder soviel davon anhäufen, wie ihm beliebt. Meine Antwort: Nicht wirklich. Das Gesetz der Natur verschafft uns durch dieses Mittel Besitz gleichermaßen als dem Besitz Grenzen setzt. Gott gibt uns reichlich allerlei zu genießen, vgl. 1.Tim.VI.17, verkündet die durch Inspiration bestätigte Stimme der Vernunft. Aber, wie weit geht diese Gabe? Es zu genießen. Soviel davon jemand nutzbringend für sein Leben verwenden kann bevor es verdirbt, soviel darf er durch seine Arbeit in Besitz nehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist mehr als sein Anteil und gehört anderen. Nichts ist von Gott geschaffen worden, damit Menschen es verderben lassen oder zerstören. Schauen wir uns an, welche Menge natürlicher Ressourcen und wie wenige Verbraucher lange Zeit auf der Welt vorhanden waren. Wie winzig war dann der Anteil an den Ressourcen, auf den sich der Fleiß eines einzelnen Menschen erstrecken und sie zum Nachteil anderer aufhäufen konnte? Besonders, wenn er sich seiner Vernunft entsprechend innerhalb der durch eigene Gebrauchsmöglichkeit gesetzten Grenzen hielt, so konnte es damals nur wenig Gelegenheit zu Zank und Streit über derart begründeten Besitz geben.

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TToG I § 116

John Locke: Two Treatises of Government

§ 116. 1. Because it will be but an ill example to prove, that dominion by God’s ordination belonged to the eldest son, because Jacob the youngest here had it, let him come by it how he would: For if it prove anything, it can only prove, against our author, that the assignment of dominion to the eldest is not by divine institution, which would then be unalterable: For if by the law of God, or nature, absolute power and empire belongs to the eldest son and his heirs, so that they are supreme monarchs, and all the rest of their brethren slaves, our author gives us reason to doubt whether the eldest son has a power to part with it, to the prejudice of his posterity, since he tells us, Observations, 158., that in grants and gifts that have their original from God or nature, no inferior power of man can limit or make any law of prescription against them.

§ 116. …erstens liefert dies nur ein schlechtes Beispiel für den Beweis, durch Gottes Anordnung gehöre Die Herrschaft dem ältesten Sohn, eben weil sie hier Jakob, dem Jüngstem, zufiel, unabhängig davon wie er dazu gekommen war. Wenn das Beispiel überhaupt etwas beweist, dann nur das Gegenteil der Behauptung unseres Autors: Die Gewähr von Herrschaft an den ältesten Sohn geschieht eben nicht durch göttliche Institution, die dann auch unwiderruflich wäre. Wenn durch Gesetz Gottes oder der Natur absolute Macht und Herrschaft dem ältesten Sohn und dessen Erben zusteht, sie damit zu höchste Monarchen erhoben und ihre Brüder sämtlich zu Sklaven gemacht werden, so gibt unser Autor uns allen Grund anzuzweifeln, der älteste Sohn hätte dann auch die Macht, zum Nachteil seiner Nachkommen darauf zu verzichten. Schließlich behauptet er, O. 158: Verleihungen und Schenkungen, die ihren Ursprung bei Gott oder der Natur haben, kann keine untergeordnete menschliche Macht beschränken, noch kann es eine Verjährung gegen sie geben.

 

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