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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 81, Absatz 81,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 81, Absatz 81,

“As the Apostle says of thing offered to idols so concerning ceremonies I may say that all have not knowledge. But to this day many there are utterly unsatisfied with the lawfulness of any, and most are convinced of the uselessness of them all” (Quotation Bagshaw)

Many too are unsatisfied of the lawfulness of a Christian magistrate, and yet who besides themselves think they are not obliged whilst they live within his dominions to submit to his laws, and may without any inconvenience be punished if they offend against them. And who will think a Prince ought to betray his right and lay by his scepter as often as anyone shall scruple at his power and plead conscience against his authority?

“Genau wie der Apostel über Opfergaben an Götzen urteilt, so stelle ich betreffend Zeremonien fest: Sie erfolgen ohne jede Wissensgrundlage. Dabei sind bis zum heutigen Tag viele vollkommen unzufrieden bezüglich deren Rechtmäßigkeit und stattdessen von der Nutzlosigkeit all dieser Dinge überzeugt“. (Zitat Bagshaw)

Es sind ebenfalls sehr viele unzufrieden bezüglich der Rechtmäßigkeit einer christlichen Obrigkeit. Aber wer außer jenen würde denken, sie wären nicht verpflichtet sich deren Gesetzen unterzuordnen, solange sie innerhalb deren Herrschaftsbereich leben? Oder würde glauben, sie könnten ohne jede Annehmbarkeit bestraft werden, sobald sie gegen jene verstießen? Und wer würde denken, ein Fürst beginge immer dann Verrat an seinem eigenen Recht oder verzichte auf sein Zepter, sobald irgendwer Gewissensnöte an dessen Macht anmeldet und damit gegen dessen Autorität plädiert?

Remark Thomas Blechschmidt:

This sections remembers me of proper experience. In the Millennium year 2000 I stayed for training at Outback Steakhouse at Roseville, Minneapolis, United States. Doing preparation shift occurred the curios situation that we came into discussion about religious freedom liberties concerning contact to products probably forbidden by ones specific religion, as pork meat, non Halal or Kosher slaughtered meat etc. Another trainee from Germany who vigorously disliked cleaning and pulling shrimp and preparing King Crab plead to leave this part of the work for religious reason. Off course it was a fake argument, but the sudden response of the trainer, who was even the proprietor of the restaurant, was lightyears better an argument: “You need to stop pulling shrimp because of religion? You better should change your religion!”

Anmerkung Thomas Blechschmidt:

Dieser Absatz erinnert mich an eigene Erfahrungen. Im Millenium Jahr 2000 verbrachte ich eine Ausbildungszeit in einem Outback Steakhouse in Roseville, Minneapolis in den USA. Während einer Vorbereitungsschicht kamen wir bemerkenswerter Weise in ein Gespräch über Religionsfreiheit in Bezug auf Produkte, mit denen Mitglieder bestimmter Religionen eben aus religiösen Gründen nicht in Kontakt kommen dürfen. Wie zum Beispiel Schweinefleisch oder nicht Halal oder Kosher geschlachtetes Fleisch und ähnliches. Ein anderer Trainée, der aus Deutschland stammte, hatte ein heftiges Missvergnügen daran, Schrimps zu putzen oder Königskrabben vorzubereiten. Deshalb verlangte er, von diesem Teil der Arbeit aus religiösen Gründen ausgenommen zu werden. Natürlich war das Argument lediglich vorgeschoben. Doch die Antwort des Inhabers war um Lichtjahre besser: „ Du darfst keine Shrimp putzen, weil Deine Religion Dir das verbietet? Dann solltest Du besser Deine Religion wechseln!“

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 47, Absatz 47,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 47, Absatz 47,

„To those Scriptures which deny all imposition may be added all those texts which consequently do it, such as are ‚do to others as you would have others do to you‘. And who is there would have his conscience imposed upon?” (Quotation Bagshaw). If private men’s judgments were the moulds wherein laws were to be cast ‚tis a question whether we should have any at all.

If this be the rule that must measure the equity and obligation of all edicts I doubt whether any can challenge an universal obedience, when it is impossible that any law should be by human prudence so contrived which whilst it minds the good of the whole will not be inconvenient to several of the members, and wherein many will not think themselves hardly and unequally dealt with. The magistrate in his constitutions regards the public concernment and not private opinions which, biased by their own interest, or misled by their ignorance and indiscretion, are like to make them but ill judges of reasons of state or the equity of laws; and when we find the greatest part of men usually complaining, we may easily conclude, that they think that precept of ‚do as thou wouldst be done unto‘ but ill observed by their superiors. Were magistrates to gratify the desires of men in all things to which by a partial interpretation they would extend this rule, they would quickly stand in need of a power not to make laws but worlds, and provide enlargements not restraints for the liberty of their subjects. And hence rises one of those necessities of government that since men were not like (being favorable judges in their own cause131) to be well satisfied with the equity of others, and would be ready to judge that others made use of their liberty, to their prejudice with neglect of this rule of equity, it was requisite to settle a peace and society amongst men that they should mutually agree to give up the exercise of their native liberty to the disposure and prudence of some select person or number of men who should make laws for them which should be the rule of their actions one towards another and the measure of their enjoyments; but this by the by.

„Allen Sequenzen der Heiligen Schrift, die jegliche Form der Verfügung verneinen, seien alle Texte hinzugefügt, die sich konsequent so ausdrücken, wie beispielsweise: ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘. Und wer möchte schon seinem Gewissen Vorschriften gemacht wissen?“ (Zitat Bagshaw). Wären die Beurteilungen einzelner Privatleute die Gussformen, in denen Gesetze zu gießen wären, sollten wir uns fragen ob wir überhaupt welche haben sollten.
Wäre das die Regel, nach der die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit aller Erlasse zu bewerten wäre hätte ich Zweifel ob überhaupt irgendeiner zu erwartbarem Gehorsam führen würde, wo sie es doch verunmöglicht, dass irgendein Gesetz auf Basis menschlicher Klugheit so aufstellbar wäre, welches, während es das Wohl aller im Sinn hätte, dennoch für verschiedene Mitglieder kein bisschen unpassend wäre und durch welches viele sich selbst nicht zu hart und ungleich behandelt sehen. Die Obrigkeit berücksichtigt bei ihrer Rechtssetzung die öffentlichen Belange und keine privaten Meinungen, die, vereinnahmt durch das eigene Interesse oder durch Mangel an Bildung und Unreife, zu nicht mehr taugen, als die Menschen zu sehr schlechten Beurteilern der Vernunft, des Staates oder der Rechtmäßigkeit von Gesetzen machen. Wenn wir also den Großteil der Menschen so wahrnehmen, dass sie sich gewöhnlich nur beschweren, dann können wir dabei leicht erkennen, dass sie denken, der Vorsatz ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘ würde durch ihre Übergeordneten ausschließlich schlecht beachtet.

Wären Vertreter der Obrigkeit dazu da, den Begehren der Menschen in allen Angelegenheiten zu genügen, die deren spezifischer Interpretation entsprechen, fänden sie sich umgehend der Notwendigkeit ausgesetzt eine Macht zu benötigen, um Welten statt Gesetze zu erschaffen und für Ausweitungen statt Beschränkungen der Freiheit ihrer Untergeordneten zu sorgen. Und daraus entsteht eine dieser Notwendigkeiten für eine Regierung, zumal Menschen leider nicht derart beschaffen sind (da sie am liebsten in eigener Sache urteilen131), in gutem Einvernehmen mit der Rechtmäßigkeit anderer zufrieden zu sein, sondern stets bereit zu urteilen, andere hätten Gebrauch von der eigentlich ihnen selbst zustehenden Freiheit gemacht. Daher bestand das Erfordernis, für Frieden und Gesellschaft zwischen den Menschen zu sorgen, damit sie auf Gegenseitigkeit Einvernehmen darüber erzielen, die Ausübung ihrer angeborenen Freiheit der Verfügung und Klugheit einiger ausgewählter Personen abzutreten oder einer Anzahl Menschen, die Gesetze für sie schaffen würden, welche wiederum das Regelwerk ihrer Handlungen bildeten, des einen gegenüber dem anderen, sowie den Maßstab ihrer Genussrechte. Davon aber nach und nach mehr.

131Locke mentions here a little vers

131Locke zitiert hier einen kleinen Vers

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

“Never give sentence in thy proper cause,
In our own cause we all err easily,
Our interest our proper judgment draws,
And ever makes the balance hang awry.”

Niemals fälle in eigener Sache Dein Urteil,
In eigener Sache zu irren ist wohlfeil,
Unser Begehr das eigene Urteil meist lenkt,
Und schon ist Justitias Waage schief aufgehängt.“

Deutsch: Thomas Blechschmidt, 17.02.2017

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TToG II § 213

John Locke: Two Treatises of Government

§ 213. This being usually brought about by such in the commonwealth who misuse the power they have; it is hard to consider it aright, and know at whose door to lay it, without knowing the form of government in which it happens. Let us suppose then the legislative placed in the concurrence of three distinct persons:

1. A single hereditary person, having the constant, supreme, executive power, and with it the power of convoking and dissolving the other two within certain periods of time.
2. An assembly of hereditary nobility.
3. An assembly of representatives chosen, pro tempore, by the people. Such a form of government supposed, it is evident:

§ 213. Da der Fall normalerweise von Seiten solcher Individuen hervorgerufen wird, die alle Macht missbrauchen, die sie in Händen haben, ist es schwierig, es recht zu erwägen und zu erkennen, wem der Mist legitim vor die Tür zu kippen ist, wenn man die Form der Regierung nicht kennt, in der es geschieht. Unterstellen wir also, die Legislative sei auf das Zusammenwirken dreier verschiedener Personen angelegt:

1. Einer einzelner Erbe, der die beständige, oberste, exekutive Macht ausübt und damit auch Macht besitzt, die beiden anderen innerhalb gewisser Zeitabstände zusammenzurufen und aufzulösen.
2. Eine Versammlung adeliger Erben.
3. Eine Versammlung pro tempore (auf Zeit) von der Bevölkerung gewählter Repräsentanten.

Eine solche Regierungsform vorausgesetzt, ist offenbar:

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TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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TToG II § 178

John Locke: Two Treatises of Government

§ 178. But supposing, which seldom happens, that the conquerors and conquered never incorporate into one people, under the same laws and freedom; let us see next what power a lawful conqueror has over the subdued: And that I say is purely despotical. He has an absolute power over the lives of those who by an unjust war have forfeited them; but not over the lives or fortunes of those who engaged not in the war, nor over the possessions even of those who were actually engaged in it.

§ 178. Unter der Annahme, was selten vorkommt, Sieger und Besiegte vereinigten sich nie zu einem einzigen Volk unter demselben Recht und derselben Freiheit, betrachten wir als nächstes, welche Macht ein rechtmäßiger Eroberer über die Unterworfenen hat:

Ich behaupte, diese Macht ist rein despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derer, die es durch einen ungerechten Krieg verwirken. Nicht aber über das Leben und Vermögen derer, die nicht in den Krieg verwickelt waren. Nicht einmal über das Vermögen derer, die tatsächlich beteiligt waren.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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TToG II § 176

John Locke: Two Treatises of Government

§ 176. That the aggressor, who puts himself into the state of war with another, and unjustly invades another man’s right, can, by such an unjust war, never come to have a right over the conquered, will be easily agreed by all men, who will not think, that robbers and pirates have a right of empire over whomsoever they have force enough to master; or that men are bound by promises, which unlawful force extorts from them.

Should a robber break into my house, and with a dagger at my throat make me seal deeds to convey my estate to him, would this give him any title. Just such a title, by his sword, has an unjust conqueror, who forces me into submission. The injury and the crime is equal, whether committed by the wearer of a crown, or some petty villain.

The title of the offender, and the number of his followers, make no difference in the offence, unless it be to aggravate it. The only difference is, great robbers punish little ones, to keep them in their obedience; but the great ones are rewarded with laurels and triumphs, because they are too big for the weak hands of justice in this world, and have the power in their own possession, which should punish offenders.

What is my remedy against a robber, that so broke into my house? Appeal to the law for justice. But perhaps justice is denied, or I am crippled and cannot stir, robbed and have not the means to do it. If God has taken away all means of seeking remedy, there is nothing left but patience. But my son, when able, may seek the relief of the law, which I am denied: He or his son may renew his appeal, till he recover his right. But the conquered, or their children, have no court, no arbitrator on earth to appeal to. Then they may appeal, as Jephtha did, to heaven, and repeat their appeal till they have recovered the native right of their ancestors, which was, to have such a legislative over them, as the majority should approve, and freely acquiesce in.

If it be objected, this would cause endless trouble; I answer, no more than justice does, where she lies open to all that appeal to her. He that troubles his neighbor without a cause, is punished for it by the justice of the court he appeals to: And he that appeals to heaven must be sure he has right on his side; and a right too, that is worth the trouble and cost of the appeal, as he will answer at a tribunal that cannot be deceived, and will be sure to retribute to everyone according to the mischiefs he hath created to his fellow-subjects; that is, any part of mankind: From whence it is plain, that he that conquers in an unjust war, can thereby have no title to the subjection and obedience of the conquered.

§ 176. Jedermann wird bereitwillig zugestehen: Angreifer, die anderen den Krieg erklären und unrechtmäßig in die Rechte eines anderen eingreifen, können durch einen unrechtmäßigen Krieg nie an ein Recht über den Besiegten gelangen. Es sei denn man denkt, Räuber und Piraten hätten ein Herrschaftsrecht über jeden, den sie durch Gewalt überwältigen konnten oder Menschen seien durch Versprechen gebunden, zu denen unrechtmäßige Gewalt sie foltert.

Sollte ein Räuber in mein Haus einbrechen und mich mit einem Dolch an meiner Kehle zwingen, Urkunden auszufertigen, die ihm mein Vermögen übertragen, würde ihm das irgendeinen Rechtsanspruch geben? Ein unrechtmäßiger Eroberer, der mich zur Unterordnung zwingt erwirbt durch sein Schwert den gleichen Anspruch. Unrecht und Verbrechen sind gleich, seien sie nun durch den Träger einer Krone oder durch einen Schurken aus der einfachen Bevölkerung begangen worden.

Der Titel des Angreifers und die Zahl seines Anhangs machen keinen Unterschied für das Verbrechen, höchstens den, es zu verschlimmern.

Der einzige Unterschied ist: Große Räuber strafen die Kleinen, um deren Gehorsam zu sichern. Die großen werden dafür mit Lorbeer und Siegeszeichen belohnt, weil sie zu weit über den schwachen Händen der Rechtmäßigkeit in dieser Welt stehen und weil sie die Macht, die Übeltäter strafen soll, in ihrem Besitz haben.

Worin besteht mein Heilmittel gegen einen Räuber, der so in mein Haus einbrach? In der Anrufung des Gesetzes um Rechtmäßigkeit. Vielleicht wird mir aber Rechtmäßigkeit verweigert oder ich wurde zum Krüppel geschlagen und kann mich nicht rühren, bin ausgeraubt und habe keine Mittel zu handeln. Wenn Gott alle Mittel Hilfe zu suchen genommen hat, bleibt nichts übrig als Geduld. Mein Sohn aber kann, wenn er dazu im Stande ist, die Hilfe des Gesetzes suchen, die mir verweigert wurde. Er oder sein Sohn können den Appell erneuern, bis sie ihr Recht wiedererlangen.

Besiegte oder ihre Kinder haben keinen Gerichtshof, keinen Schiedsrichter auf Erden, die sie anrufen könnten. Sie können wie Jephta nur die Hilfe des Himmels anrufen und ihre Klage wiederholen, bis sie das ursprüngliche Recht ihrer Vorfahren zurückerlangen: Das Recht eine Legislative zur Verfügung zu haben, der die Mehrheit aus freien Stücken zustimmt und sie akzeptiert.

Wenn dem entgegengehalten wird, das würde endlose Unruhe verursachen, dann lautet meine Antwort: Nicht mehr als Gerechtigkeit verursacht, die allen offen steht, die sie anrufen. Wer seinen Nachbarn grundlos bedrängt, wird dafür durch den Richter, den jener anruft, bestraft.

Wer den Himmel anruft, muss sicher sein, das Recht auf seiner Seite zu haben, und zwar ein Recht, das der Mühe und der Kosten der Berufung wert ist, da er sich vor einem Tribunal zu verantworten haben wird, das nicht getäuscht werden kann und mit Sicherheit jedem einzelnen das Unheil vergelten wird, das er seinen Mitmenschen, damit meine ich einem beliebigen Teil der Menschheit, angetan hat. Damit sollte klar sein:

Wer in einem unrechtmäßigen Krieg siegt, erwirbt dadurch keinen Rechtsanspruch auf die Unterordnung und den Gehorsam der Besiegten.

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