TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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