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TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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TTog II §125

John Locke: Two Treatises of Government

§ 125. Secondly: In the state of nature there wants a known and indifferent judge, with authority to determine all differences according to the established law: For everyone in that state being both judge and executioner of the law of nature, men being partial to themselves, passion and revenge is very apt to carry them too far, and with too much heat, in their own cases; as well as negligence, and unconcernedness, to make them to remiss in other men’s.

§ 125. Zweitens: Im Naturzustand bedarf es eines bekannten und unparteiischen Richters mit Autorität, alle Auseinandersetzungen gemäß bestehendem Recht zu entscheiden. Da im Naturzustand jeder sowohl Richter als auch Vollstrecker des Naturrechts ist, da Menschen parteiisch für ihre eigenen Anliegen sind, Leidenschaft und Rachsucht sehr geeignet sind sie zu weit zu treiben und ihre Angelegenheiten mit zu heißem Blut verfolgen. Geradeso wie sie bei Anderen Fahrlässigkeit und Unbekümmertheit zu nachlässig sein werden.

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TToG II § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. But whatever flatterers may talk to amuse people’s understandings, it hinders not men from feeling; and when they perceive, that any man, in what station so ever, is out of the bounds of the civil society which they are of, and that they have no appeal on earth against any harm, they may receive from him, they are apt to think themselves in the state of nature, in respect of him whom they find to be so; and to take care, as soon as they can, to have that safety and security in civil society, for which it was first instituted, and for which only they entered into it.

And therefore, though perhaps at first, (as shall be showed more at large hereafter in the following part of this discourse) someone good and excellent man having got a pre-eminency amongst the rest, had this deference paid to his goodness and virtue, as to a kind of natural authority, that the chief rule, with arbitration of their differences, by a tacit consent devolved into his, without any other caution, but the assurance they had of his uprightness and wisdom; yet when time, giving authority, and (as some men would persuade us) sacredness of customs, which the negligent, and unforeseen innocence of the first ages began, had brought in successors of another stamp, the people finding their properties39 not secure under the government, as it then was, (whereas government has no other end but the preservation of property39, 44) could never be safe nor at rest, nor think themselves in civil society, till the legislature was placed in collective bodies of men, call them senate, parliament, or what you please.

By which means every single person became subject, equally with other the meanest men, to those laws, which he himself, as part of the legislative, had established; nor could anyone, by his own authority, avoid the force of the law, when once made; nor by any pretence of superiority plead exemption, thereby to license his own, or the miscarriages of any of his dependents. No man in civil society can be exempted from the laws of it45: For if any man may do what he thinks fit, and there be no appeal on earth, for redress or security against any harm he shall do; I ask, whether he be not perfectly still in the state of nature, and so can be no part or member of that civil society; unless anyone will say, the state of nature and civil society are one and the same thing, which I have never yet found anyone so great a patron of anarchy as to affirm.

§ 94. Was Schleimer auch erzählen um den Verstand des Volks zu amüsieren, es hindert keinen Menschen am Fühlen. Sobald sie bemerken, ein Mensch egal welchen Stands zerreißt die Bande der bürgerlichen Gesellschaft, welcher sie angehören, und sie finden auf der Erde keine Instanz gegen das Unrecht, das man Ihnen zufügt, sind sie fähig, sich als sich selbst im Naturzustand befindlich demjenigen gegenüber vorzustellen, dessen Verhalten sie so wahrnehmen. Sobald sie können sorgen sie dafür, sich genau die Sicherheit und Gewähr der bürgerlichen Gesellschaft zu verschaffen, für die sie gegründet wurde und weshalb sie überhaupt eintraten.

Wie im folgenden Teil dieser Abhandlung ausführlicher gezeigt werden wird, kann es zu Anfang der ein oder andere gute und hervorragende Mann gewesen sein, der allen Übrigen überlegen war, dem wegen seiner Fähigkeiten und Tugend Respekt in einer Art natürlicher Autorität erwiesen wurde. Es war sinnvoll durch stillschweigende Zustimmung das letzte Wort samt Schlichtung ihrer Zwistigkeiten ohne andere Bürgschaft in seine Hände zu legen, weil man von seiner Rechtschaffenheit und Weisheit überzeugt war. Die fahrlässige und unbedachte Harmlosigkeit der ersten Tage begann mit der Zeit zu Bräuchen zu werden und Nachfolger anderen Schlags traten auf, welche (wie manche uns einreden wollen) zu Autorität und Heiligkeit gelangten.

Die Bevölkerung hielt unter Regierungen, so wie die sich dann gestalteten, ihr Eigentum39 nicht mehr für sicher und konnte (weil Regierung keinen anderen Zweck hat als den Erhalt des Eigentums39, 44) sich weder in Sicherheit oder beruhigt fühlen, noch sich als bürgerliche Gesellschaft betrachten, bis die Gesetzgebung einem Kollektiv von Menschen, man nenne es Senat, Parlament oder sonst wie, in die Hände gelegt wurde. Auf diese Weise wurde jeder Einzelne in gleichwertig bis hin zum einfachsten Mann den Gesetzen untergeordnet, welche er selbst, als Teil der Legislative, erlassen hatte. Niemand konnte durch eigene Autorität die Kraft des Gesetzes vermeiden, wenn es einmal erlassen war. Oder gar unter dem billigen Vorwand angeblicher Oberhoheit Befreiung erlangen, um dadurch seine und seiner Anhänger Vergehen straffrei zu stellen45.

Niemand in der bürgerlichen Gesellschaft kann von ihren Gesetzen ausgenommen werden. Sobald ein Mensch tut, was er will, und gibt es auf Erden keine Berufungsinstanz zur Abhilfe und Sicherheit gegen einen Schaden, den er verübt, so frage ich: Ist er nicht noch völlig im Naturzustand und deshalb kein Teil oder Glied dieser bürgerlichen Gesellschaft? Es sei denn, man wolle behaupten will, Naturzustand und bürgerlichen Gesellschaft wären ein und dasselbe. Einen derart großen Oberhirten der Anarchie, der das behauptet hätte, habe ich noch nie gefunden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

44At the first, when some certain kind of regiment was once appointed, it may be that nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion, which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy did indeed but increase the sore, which it would have cured. They saw, that to lice by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws, wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

44Es mag sein, anfangs wurde, nachdem einmal eine gewisse Art von Regierung eingesetzt worden war, über die Art zu regieren nicht weiter nachgedacht, sondern alles der Weisheit und Klugheit derer, die zu regieren hatten, überlassen wurde, bis man durch Erfahrung dies für alle Teile sehr nachteilig fand, indem das, was man als ein Hilfsmittel ersonnen hatte, in Wirklichkeit nur das Übel verschlimmerte, das es geheilt haben sollte. Man sah, nach dem Willen eines einzigen zu leben wurde die Ursache des Elends aller. Dies veranlasste die Menschen, in Gesetze einzuwilligen, in denen alle im Voraus ihre Pflicht und die Strafe für ihre Übertretungen erkennen konnten. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Civil law being the act of the whole body politic, doth therefore overrule each several part of the same body.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Da das bürgerliche Gesetz der Akt des gesamten politischen Körpers ist, beherrscht es jeden einzelnen Teil desselben Körpers. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

 

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. Thus it was easy, and almost natural for children, by a tacit, and scarce avoidable consent, to make way for the father’s authority and government. They had been accustomed in their childhood to follow his direction, and to refer their little differences to him; and
when they were men, who fitter to rule them? Their little properties, and less covetousness, seldom afforded greater controversies; and when any should arise, where could they have a fitter umpire than he, by whose care they had everyone been sustained and brought up, and who had a tenderness for them all?

It is no wonder that they made no distinction betwixt minority and full age; nor looked after one-and-twenty, or any other age that might make them the free disposers of themselves and fortunes, when they could have no desire to be out of their pupilage: The government they had been under, during it, continued still to be more their protection than restraint; and they could no where find a greater security to their peace, liberties, and fortunes, than in the rule of a father.

§ 75. Es wurde so für Kinder leicht und fast natürlich, durch stillschweigende und nahezu unvermeidliche Zustimmung für die Autorität und Regentschaft des Vaters Raum zu schaffen. Von Kindheit an waren sie gewohnt seiner Leitung zu folgen und ihre kleinen Uneinigkeiten vor ihn zu bringen. Wer hätte besser gepasst, sie zu regieren, bis sie zu Männern geworden waren? Ihr geringer Besitz und ihre noch geringere Begierde gaben selten Anlass zu ernsterem Streit. Sofern Streit entstand, in wem konnten sie einen passenderen Schiedsrichter finden als in dem, durch dessen Fürsorge ein jeder von ihnen unterhalten und aufgezogen worden war, und der eine liebevolle Zuneigung zu ihnen allen besaß.

Man braucht sich kaum wundern, dass sie keinen Unterschied zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit machten oder auf erreichte einundzwanzig oder irgendein anderes Alter achteten, welches ihnen freie Verfügung über sich selbst und ihr Vermögen erlauben würde, solange sie kein Verlangen haben konnten, ihre Unmündigkeit abzuwerfen. Die Herrschaft unter der sie während dieser standen, fuhr einfach fort, mehr ein Schutz als eine Einschränkung zu sein und nirgends konnten sie mehr Sicherheit finden für Frieden, Freiheit und Besitz als unter der Herrschaft eines Vaters.

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