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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 81, Absatz 81,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 81, Absatz 81,

“As the Apostle says of thing offered to idols so concerning ceremonies I may say that all have not knowledge. But to this day many there are utterly unsatisfied with the lawfulness of any, and most are convinced of the uselessness of them all” (Quotation Bagshaw)

Many too are unsatisfied of the lawfulness of a Christian magistrate, and yet who besides themselves think they are not obliged whilst they live within his dominions to submit to his laws, and may without any inconvenience be punished if they offend against them. And who will think a Prince ought to betray his right and lay by his scepter as often as anyone shall scruple at his power and plead conscience against his authority?

“Genau wie der Apostel über Opfergaben an Götzen urteilt, so stelle ich betreffend Zeremonien fest: Sie erfolgen ohne jede Wissensgrundlage. Dabei sind bis zum heutigen Tag viele vollkommen unzufrieden bezüglich deren Rechtmäßigkeit und stattdessen von der Nutzlosigkeit all dieser Dinge überzeugt“. (Zitat Bagshaw)

Es sind ebenfalls sehr viele unzufrieden bezüglich der Rechtmäßigkeit einer christlichen Obrigkeit. Aber wer außer jenen würde denken, sie wären nicht verpflichtet sich deren Gesetzen unterzuordnen, solange sie innerhalb deren Herrschaftsbereich leben? Oder würde glauben, sie könnten ohne jede Annehmbarkeit bestraft werden, sobald sie gegen jene verstießen? Und wer würde denken, ein Fürst beginge immer dann Verrat an seinem eigenen Recht oder verzichte auf sein Zepter, sobald irgendwer Gewissensnöte an dessen Macht anmeldet und damit gegen dessen Autorität plädiert?

Remark Thomas Blechschmidt:

This sections remembers me of proper experience. In the Millennium year 2000 I stayed for training at Outback Steakhouse at Roseville, Minneapolis, United States. Doing preparation shift occurred the curios situation that we came into discussion about religious freedom liberties concerning contact to products probably forbidden by ones specific religion, as pork meat, non Halal or Kosher slaughtered meat etc. Another trainee from Germany who vigorously disliked cleaning and pulling shrimp and preparing King Crab plead to leave this part of the work for religious reason. Off course it was a fake argument, but the sudden response of the trainer, who was even the proprietor of the restaurant, was lightyears better an argument: “You need to stop pulling shrimp because of religion? You better should change your religion!”

Anmerkung Thomas Blechschmidt:

Dieser Absatz erinnert mich an eigene Erfahrungen. Im Millenium Jahr 2000 verbrachte ich eine Ausbildungszeit in einem Outback Steakhouse in Roseville, Minneapolis in den USA. Während einer Vorbereitungsschicht kamen wir bemerkenswerter Weise in ein Gespräch über Religionsfreiheit in Bezug auf Produkte, mit denen Mitglieder bestimmter Religionen eben aus religiösen Gründen nicht in Kontakt kommen dürfen. Wie zum Beispiel Schweinefleisch oder nicht Halal oder Kosher geschlachtetes Fleisch und ähnliches. Ein anderer Trainée, der aus Deutschland stammte, hatte ein heftiges Missvergnügen daran, Schrimps zu putzen oder Königskrabben vorzubereiten. Deshalb verlangte er, von diesem Teil der Arbeit aus religiösen Gründen ausgenommen zu werden. Natürlich war das Argument lediglich vorgeschoben. Doch die Antwort des Inhabers war um Lichtjahre besser: „ Du darfst keine Shrimp putzen, weil Deine Religion Dir das verbietet? Dann solltest Du besser Deine Religion wechseln!“

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TTog II §127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus mankind notwithstanding all the privileges of the state of nature, being but in an ill condition while they remain in it, are quickly driven into society. Hence it comes to pass, that we seldom find any number of men live any time together in this state. The
inconveniencies that they are therein exposed to by the irregular and uncertain exercise of the power every man has of punishing the transgressions of others, make them take sanctuary under the established laws of government, and therein seek the preservation of their property39. It is this makes them so willingly give up everyone his single power of punishing, to be exercised by such alone, as shall be appointed to it amongst them; and by such rules as the community, or those authorized by them to that purpose, shall agree on. And in this we have the original right and rise of both the legislative and executive power, as well as of the governments and societies themselves.

§ 127. Trotz aller Vorrechte des Naturzustands befindet sich die Menschheit, solange sie darin verbleibt, in keiner anderen als einer schwierigen Situation und wird daher schnell in eine Gesellschaft gedrängt. Da trifft es sich gut, wenn wir selten eine Anzahl Menschen finden, die in jenem Zustand längere Zeit zusammen leben. Die Unannehmbarkeiten denen sie wegen ungeregelter und ungesicherter Machtausübung ausgesetzt sind, weil jeder die Übertretungen Anderer bestrafen kann, veranlassen sie, Zuflucht bei stehenden Gesetzen einer Regierung und Schutz für den Erhalt ihres Eigentums39 zu suchen. Das lässt sie alle so bereitwillig werden, auf individuelle Macht zu strafen zu verzichten, damit diese ausschließlich durch die ausgeübt werde, die unter ihnen dazu bestimmt werden; und zwar nach Regeln die von der Gemeinschaft oder denen, welche dazu von ihr ermächtigt werden, vereinbart werden.

An dieser Stelle haben wir das ursprüngliche Recht und den Ursprung der legislativen und exekutiven Macht, wie auch der Regierungen und Gesellschaften selbst.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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