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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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