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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 58, Absatz 58,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 58, Absatz 58,

St Peter might well oppose the putting on this yoke on the necks of the disciples not only because it so galled the Jews, but also being taken off and broken by God himself was not to be renewed; but this will not concern other things of indifference. If we grant that things indifferent may be called yokes, it will follow from the metaphor that they are heavy perhaps but not unlawful, trouble-some not criminal, and so are taxes and tributes and all penal laws, which if yokes are not to be put upon the necks of Christians they may upon the same score plead for forbearance.

But who knows not that the stubborn necks of the people do often call for yokes and those strong and heavy without which it would be impossible they should be kept in order? But the yoke here spoken of is of far another nature than the imposition of indifferent things, the question was, as appears, whether the ceremonial law was still in force and obliged the converted Gentiles, whether circumcision were necessary to salvation.

This the believing Pharisees plead for, but St Peter opposes and confutes, showing that God put no difference between the circumcised and uncircumcised but that they equally believed and received the Holy Ghost; the synod therefore by a decree quits them from subjection to the ceremonial law, and only forbids them fornication (which was then generally in those countries esteemed a very trivial and almost indifferent thing and therefore might well be ranked amongst eating of things strangled which were thought to carry as much guilt in them) and some other things which were necessary (not in their own nature) for the better uniting believers, Jews and Gentiles, and to prevent scandal and offence between the strong and weak brethren.

All the inference that can be drawn from hence is, that though the ceremonial law was a heavy yoke and is not now to be put upon the necks of Christians, yet the exigencies of the Church and the condition of Christians may make the imposition of many things, (that are in their own nature indifferent) necessary.

Petrus konnte sich mit gutem Recht der Auferlegung dieses Jochs auf die Nacken der Schüler widersetzen. Nicht nur weil die Juden dadurch so sehr angekettet waren, sondern auch weil es höchstpersönlich durch Gott abgenommen und zerbrochen worden und seine Erneuerung nicht vorgesehen war. Doch dieser Fall kann anders gelagerte unbestimmte Angelegenheiten nicht betreffen.

Selbst wenn wir zugestehen, unbestimmte Dinge könnten mit dem Begriff Joch bezeichnet werden, dann muss schon aus der Metapher der Schluss zu ziehen sein, sie seien womöglich sehr schwer zu ertragen, nicht aber unrechtmäßig, vielleicht Quelle einer Menge Ärger, aber kein Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Steuern und Abgaben, sowie allen Strafgesetzen, bezüglich derer, da Joche aller Art ja dem Nacken eines Christen nicht auferlegt werden dürfen, nach derselben Bewertung Enthaltung zu verlangen wäre.

Aber wem wäre entgangen, dass die störrischen Nacken der Bevölkerung sehr oft geradezu nach einem möglichst starken und schweren Joch schreien und, ohne welches es schier unmöglich wäre, sie zur Ordnung anzuhalten? Allerdings ist das zuletzt genannte Joch vollkommen anderer Natur, als jegliche Verfügung über unbestimmte und unwichtige Gegebenheiten. Die Frage war doch, unverkennbar, ob das Zeremonialrecht weiterhin in Kraft wäre, ob es auch die konvertierten Nichtjuden verpflichtete und ob die Beschneidung weiterhin zur Erlösung notwendig wäre.

Für diese Glaubenspflichten traten die Pharisäer ein. Petrus jedoch widersetzte sich und widerlegte dies, indem er nachwies, dass Gott keinen Unterschied zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen aufstellt, sondern, dass sie gleichermaßen glauben und den Heiligen Geist empfangen konnten. Aus diesem Grund entlässt die Synode sie aus der Unterordnung unter das zeremonielle Recht und verbat ihnen lediglich die Unzucht. (Welche seinerzeit in diesen Ländern als eine äußerst triviale und absolut nebensächliche Angelegenheit beurteilt wurde und von daher problemlos in eine Kategorie mit dem Verzehr erwürgter Lebewesen fiel, wobei man annahm, das eine trage genauso viel Schuld ein, wie das andere) Darüber hinaus regelten sie ein paar andere Gegebenheiten, die (nicht ihrer Natur nach) notwendig waren um die Gläubigen besser zusammenzuführen, Juden mit Nichtjuden, und um Skandale und Beleidigungen zwischen Starken und Schwachen zu verhüten.

Jegliche Schlussfolgerung die nun von daher gezogen werden kann, erschöpft sich darin, dass das Zeremonialrecht als schweres Joch empfunden wurde und nunmehr nicht weiter den Nacken der Christen auferlegt werden durfte. Das Erfordernis der Kirche und die Situation der Christenheit jedoch konnte die Verfügung über etliche, notwendige Gegebenheiten gestalten (die ihrer eigenen Natur nach ohne Bedeutung sind).

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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TToG II § 142

John Locke: Two Treatises of Government

§ 142. These are the bounds, which the trust that is put in them by the society and the law of God and nature, have set to the legislative power of every commonwealth, in all forms of government.

First, they are to govern by promulgated established laws, not to be varied in particular cases, but to have one rule for rich and poor, for the favorite at court, and the country man at plough.

Secondly, these laws also ought to be designed for no other end ultimately, but the good of the people.

Thirdly, they must not raise taxes on the property of the people, without the consent of the people, given by themselves, or their deputies. And this properly concerns only such governments, where the legislative is always in being, or at least where the people have not reserved any part of the legislative to deputies, to be from time to time chosen by themselves.

Fourthly, the legislative neither must nor can transfer the power of making laws to anybody else, or place it anywhere, but where the people have.

§ 142. Folgendes sind die Bande, an die legislative Macht jedes Landes, allen Formen vom Regierung, durch das Vertrauen, das die Gesellschaft in sie setzt, durch das Gesetz Gottes und der Natur geknüpft sind:

Erstens: Sie darf nur nach veröffentlichten, fest stehenden Gesetzen regieren, für die es keine Ausnahme bei besonderen Fällen geben darf, sondern nur ein Maß für Reiche wie Arme, für Günstlinge des Hofes wie Bauern am Pflug.

Zweitens: Diese Gesetze haben das Ziel keinem anderen Zweck zu dienen als dem Wohl der Bevölkerung.

Drittens: Sie, die Legislative, darf keine Steuern auf das Eigentum39 der Bevölkerung ohne dessen Zustimmung erheben. Solche gewährt nur es selbst oder seine Abgeordneten. Dies betrifft eigentlich nur Regierungen, die vermittels einer ständigen Legislative bestehen oder wenigstens dort, wo das Volk keinen Teil der Legislative für Vertreter vorbehalten hat, die von Zeit zu Zeit von ihm selbst gewählt werden.

Viertens: Weder darf noch kann die Legislative die Macht der Gesetzgebung auf irgendeinen anderen übertragen oder sie einem anderen gewähren, als es durch das Volk geschehen ist.

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TToG II § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. It is true, governments cannot be supported without great charge, and it is fit everyone who enjoys his share of the protection should pay out of his estate his proportion for the maintenance of it. But still it must be with his own consent, I. e. the consent of the majority, giving it either by themselves, or their representatives chosen by them: For if anyone shall claim a power to representatives chosen on the people, by his own authority, and without such consent of the people, he thereby invades the fundamental law of property39, 57, and subverts the end of government: For what property have I in that, which another may by right take, when he pleases, to himself?

§ 140. Natürlich trifft es zu:

Regierungen können nicht ohne große Kosten unterhalten werden und dazu gehört, dass jeder, der seinen Teil des Schutzes genießt, aus seinem Ertrag im Verhältnis zum Staatshaushalt beiträgt.

Das darf aber nur mit seiner eigenen Zustimmung, damit meine ich Zustimmung der Mehrheit erfolgen, die jene entweder selbst oder durch ihre gewählten Vertreter erteilt. Sollte jemand die Macht in Anspruch nehmen durch eigene Autorität ohne Zustimmung der Bevölkerung Steuern festzulegen und zu erheben, verstößt er gegen das fundamentale Gesetz des Eigentums39,57 und wirft den Zweck der Regierung über den Haufen. Welches Eigentum kann ich an Gegebenheiten beanspruchen, die ein anderer rechtmäßig wann immer er will für sich vereinnahmen kann?

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

57At this point it is to remember the elements of Locke’s property: liberty, life and estate within the last one contains abilities, knowlegde and possessions. So unjust taxes do not invade the whole property but this special element named possession. Furthermore it is a fundamental and decisive mistake to judge any action of lawful government as invasion of peoples rights and properties. The tipping point is the mutual consent of the people on each administrative act of government given by majority. To call governmental activity anti-liberal and to pretend common populistic phrases like “lean state”, “small government”, less government = more freedom and to praise and preach for administrative withdrawal at favor of private and particular regulation is not liberal at all.

57An der Stelle ist es Zeit an die Elemente des Lockeschen Eigentums zu erinnern: Freiheit, Leben und Vermögen, wobei letzteres in Fähigkeiten, Fertigkeiten und Besitz zerfällt. Steuern beeinträchtigen das Eigentum an sich keineswegs, sondern betreffen lediglich das Element Besitz. Ferner fällt jeder einen fundamentalen und entscheidenden Denk-, besser gesagt Meinungs- und Glaubensfehler herein, der jede Handlung einer rechtmäßigen Regierung oder Verwaltung.

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