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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 53, Absatz 53,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 53, Absatz 53,

“And Christ leaves two unanswerable arguments which are of equal validity in things of the same nature as, first, that this was not a plant of his father’s planting and therefore it should be rooted up; from whence, I gather this rule, that when once human inventions become impositions and lay a necessary upon that which God hath left free, then may we lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.” (Quotation Bagshaw)

In arguments drawn from examples the condition of the persons and nature of things ought well to agree, but in this case they are all far different. The Elders, though perhaps as our author says the Sanhedrin126, 172 and so their rulers, yet did not impose these as lawmakers but pretended only to be the conveyors of the law of God by a tradition as sacred as any written precepts, whereas the magistrate urges his decrees in indifferent things as no otherwise binding than by virtue of his own authority as having the same original and obligation with all his other laws.

The things there were prohibited traditions, for to urge anything as the law of God and a divine rule of his worship was clear against those positive commands of God in Deuteronomy, but here they are things free and indifferent so that what Christ here so sharply reproves was the hypocrisy of the teachers not the authority of lawmakers their prohibited traditions not any impositions in indifferent things.

From whence may be gathered this rule and no other; that when human inventions are pretended to be of divine original and imposed as such contrary to the positive commands of God and lay a dogmatical and divine necessity upon that which God hath left free (his deductions must stand so or else they will be besides the premisses, and then he may infer that) then we may lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.

„So hinterlässt Jesus Christus zwei unbeantwortbare Argumente identischer Validität in Angelegenheiten gleicher Natur, erstens, es handelte sich um keine Pflanze aus den Pflanzungen seines Vaters und deshalb sei es zu entwurzeln. Aus diesem Umstand gewinne ich die Regel, sobald menschliche Erfindungen zu Verfügungen werden und als Notwendigkeit auferlegt werden, wo Gott freien Raum gelassen hat, dann dürfen wir rechtmäßig diese als Gewächse menschlicher Aussaat statt göttlicher Provenienz zurückweisen,“
(Zitat Bagshaw)

Bei Argumenten, die aus Beispielen gewonnen werden, sollten die Bedingungen für die Personen wie die Natur der Dinge gut übereinstimmen, was aber in diesem Fall vollkommen anders ist. Die Ahnen, die unser Autor vielleicht als Sanhedrin126, 172 und damit als ihre Herrscher bezeichnet, haben die strittigen Vorschriften dennoch nicht in ihrer Rolle als Gesetzgeber erlassen, sondern behaupteten lediglich, auf Grund einer Tradition, die ebenso heilig wäre wie irgendwelche schriftlichen Vorgaben, die Ausführenden des göttlichen Gesetzes zu sein, während die Obrigkeit ihre Dekrete bezüglich unbestimmter Dinge lediglich auf Grund ihrer eigenen Autorität als verbindlich ansieht, da sie den gleichen Ursprung und die gleiche Verpflichtungskraft gemeinsam mit allen anderen Gesetzen hätten.

Bei diesen Gegebenheiten handelte es sich um verbotene Traditionen, und dabei darauf zu drängen, es handle sich um das Gesetz Gottes und eine göttliche Regelung seiner Huldigung, verstieß eindeutig gegen eben die als verbindlich bekräftigten Anordnungen Gottes im Deuteronomium. Hier aber liegen freie und unbestimmte Gegebenheiten vor, weswegen das, was Christus hier so scharf maßregelt, die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit der Gelehrten darstellte und gerade keine Autorität eines Gesetzgebers und ihre verbotenen Traditionen keineswegs irgendwelche Verfügungen über unbestimmte Dinge.

Daraus darf folgende Regel und keine andere abgeleitet werden: Wenn von menschlichen Erfindungen nachweisbar behauptet wird, sie wären göttlichen Ursprungs und als solche im Gegensatz zu den bestätigten Anordnungen Gottes verfügt, und wenn sie dabei dogmatische und göttliche Notwendigkeit in Bezug auf das vorspiegeln, was Gott frei verfügbar belassen hat (des Autors Schlussfolgerungen müssen dahin führen, andernfalls befänden sie sich außerhalb seiner eigenen Prämissen und dann müßte er eben darauf schließen), dann dürfen wir sie rechtmäßig als Blüten menschlicher Aussaat statt aus Gottes Garten zurückweisen

126https://en.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin
127https://de.wikipedia.org/wiki/Synhedrion
127https://en.wikipedia.org/wiki/Synedrion

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