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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 46, Absatz 46,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 46, Absatz 46,

“Our religion is styled the perfect law of Liberty, which liberty I understand not wherein it consists if in things necessary we are already determined by God, and in things indifferent we may still be tied up to human ordinances and outside rites at the pleasure of our magistrate (Quotation Bagshaw).” A plea which if granted doth at one stroke dissolve all human laws or the greatest part of them, our liberty consisting in the free use of all indifferences as well civil as ecclesiastical and the authority of the magistrate (as I have proved) extending itself as much to one as to the other, I know not why a rebellious subject may not under the patronage of this text cast off his allegiance as well as a dissenting Christian forbear conformity, Christianity being called a law of liberty without any limitation to this or that sort of indifferent things.

“Unsere Religion ist als perfektes Gesetz zur Freiheit angelegt, eine Freiheit die ich nur nicht verstehen kann, soweit sie darin besteht, dass alle notwendigen Angelegenheiten bereits von Gott geregelt sind und wir bei allen unbestimmten Gegebenheiten weiterhin an menschliche Anordnungen und äußerliche Kulthandlungen nach Belieben unserer Obrigkeit gebunden sein sollten (Zitat Bagshaw).“ Diesem Plädoyer stattzugeben bedeutet, mit einem Schlag alle menschlichen Gesetze zu eliminieren, zumindest den größten Teil davon. Wenn unsere Freiheit tatsächlich in der vollkommen freigestellten Umsetzung aller unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten besteht, sowohl der staatsbürgerlichen als auch der kirchlichen, und die Autorität der Obrigkeit (die ich bewiesen habe) sich auf das eine wie andere gleich weit erstreckt, wüsste ich nicht, warum ein rebellischer Untertan nicht unter dem Schutz dieses Textes seine Treue genauso gut aufkündigen könnte, wie ein anders denkender Christ die Einheitlichkeit mit seinen Vorfahren. Weil Christentum ein Gesetz zur Freiheit genannt wird, ohne jede Einschränkung die unbestimmten und nebensächlichen Dinge betreffend?

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