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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 55, Absatz 55,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 55, Absatz 55,

“Whilst to others that are more tender and scrupulous they make the sacrifice itself unpleasant, because they will not let it be what God would have it, a free will offering.” (Quotation Bagshaw)

The service of the inward man which God looks after and accepts may be a free will offering, a sincere and spiritual performance under what shape soever of outward indifferent circumstances, the heart may be lift up to heaven, whilst the body bows.

And I know not how any habit can lie heavier on the spirits of any man and hinder its free motion towards God, than the stocks did Paul and Silas, or why anyone should pray less fervently, or doubt more of being heard in a church, and near an organ than Daniel in the den amidst the roaring of the lions.

All that God looks for in his worship now under the gospel is the sacrifice of a broken and a contrite heart, which may be willingly and acceptably given to God in any place or posture, that he hath left it to the discretion of those who are entrusted with the care of the society to determine what shall be order and decency which depend wholly on the opinions and fancies of men, and ‚tis as impossible to fix any certain rule to them as to hope to cast all men’s minds and manners into one mould.

He that will open his eyes upon any country or age but his own will presently see that they are ready to light and venture their lives for that in some places which we should laugh at here. Our deformity is others‘ beauty, our rudeness others‘ civility, and there is nothing so uncouth and unhandsome to us which doth not somewhere or other find applause and approbation; and should the eastern and turbaned nations embrace Christianity ‚twould be as uncomely to them to be bare in the public worship of God as to us to be covered.

And this is so not only in different places but if we survey the several ages of the Church we shall find religion sometimes gay and glorious, beset with pomp and ceremony, sometimes plain and negligent, stripped of all show and outside, but always decent and in order because suited to the present opinion of the age; esteem in this as well as many purring all the difference of value, and why should not the magistrate’s stamp and allowance make the one current as well as the other, why should anyone complain his heart and affections (the only free will offering) were more taken off from God than his friend, by the circumstantial determinations of the magistrate?

What obedient son would less willingly (if it were so appointed him) meet his father in the church than in the chamber, or find his piety slacken by consideration of the place? Or what malefactor would complain of the injunction, or pretend that he could not as fervently beg his life of his Prince in a cassock as in a cloak, were that the habit wherein he were commanded to approach his presence?

‚Tis true ‚tis not unusual to fright the weak and scrupulous with the terrible name of superstition, to clap disgraceful appellations upon innocent actions to deter men from them, a practice (as a learned man says well) not unlike the cruelty of the barbarous heathens that covered the Christians with those skins they had taken off from ravenous beasts that under that disguise they might the better bait them.

But superstition if I understand it aright is a false apprehension of God, or of a false god, attended with a slavish fear of severity and cruelty in him, which they hope to mitigate by a worship of their own invention, and such sacrifices either of the lives of men or beasts or tortures on themselves, as their fears persuaded them are most like to expiate and satisfy the displeasure of the Deity. But that superstition in this sense cannot be applied to the limitation of indifferent things is clear; which are not understood to be designed for atonement.

Für andere hingegen, die zartfühlender, sensibler und gewissenhafter sind, verkehren sie die Heilige Messe in eine unheilige, abzulehnende, da sie diese nicht so durchzuführen erlauben, wie Gott es will: Freiwillig.“ (Zitat Bagshaw)

Ich sage: Gott achtet auf die innere Einstellung beim Gottesdienst und akzeptiert ihn als freiwilliges Angebot, als ernsthafte und seelische Leistung, ungeachtet der Fasson äußerlicher, seinerseits unbestimmter Umstände. Das Herz kann auch zum Himmel erhoben werden, während der Körper sich verbeugt.

Mir ist kein Gewand bekannt, welches schwerer auf den Seelen irgendeines Menschen lasten könnte und seine freie Hinwendung zu Gott stärker hindern könnte als der Pranger das bei Paulus und Silas tat. Oder warum irgendwer in der Kirche auch direkt neben einer Orgel weniger inbrünstig beten oder stärker daran zweifeln sollte, gehört zu werden, als Daniel in der Höhle inmitten des Gebrülls der Löwen.

Alles worauf Gott heute im Zeitalter des Evangeliums bei seiner Huldigung Wert legt, ist das Opfer eines gebrochenen und reuigen Herzens, welches ihm willentlich und annehmbar dargebracht wird. Ungeachtet aller Ortsbestimmung, Darstellungen und Haltungen, die er bewusst dem Ermessen jener überlassen hat, die mit der Sorge um die Gesellschaft betraut sind. Sie sollten entscheiden, was Vorgabe und was Schicklichkeit ist, die zunächst vollkommen von den Meinungen und Phantasien der Menschen abhängen, was es gleichermaßen unmöglich macht, irgendeine sichere Regelung für sie alle zu treffen, als die Hoffnung zu hegen, aller Menschen Vorstellungen und Lebensweisen in eine Form zu gießen.

Wer bereit ist, seine Augen zu öffnen und den Blick auf irgend ein Land zu irgendeiner Zeit zu richten, abgesehen von seinem eigenen, wird augenblicklich erkennen, dass deren Bewohner mancherorts bereit sind, ihre Gemüter für Dinge zu entflammen und ihre Leben zu riskieren, worüber wir hierzulande lauthals Lachen würden. Was wir als unförmig sehen, gilt anderen als Schönheit, was wir als rüpelhaft empfinden, betrachten andere als kultiviertes Verhalten. Es gibt rein gar nichts derart unfeines und unschönes für uns, was nicht irgendwo oder bei irgendwem Applaus und Zustimmung fände. Sollten daher die östlichen, Turbane tragenden Völker das Christentum mit offenen Armen empfangen, wäre es für sie ebenso unvertraut, öffentliche Huldigungen Gottes zu vollziehen, als wir es mit bedecktem Kopf empfinden würden.

Diese Gegebenheiten verhalten sich so nicht nur an unterschiedlichen Orten. Im Gegenteil, sobald wir uns die verschiedenen Zeiträume des Bestehens der Kirche in der Geschichte ansehen, werden wir unvermeidlich die Ausübung der Religion hin und wieder geckenhaft und prächtig vorfinden, behängt mit Pomp und Flitter, manchmal schlicht und bescheiden, beinahe lieblos und nachlässig, aller Demonstrativität und Äußerlichkeit entblättert. Aber dennoch stets schicklich und geordnet, da angepasst an die aktuellen Vorstellungen des jeweiligen Zeitalters. Bewertet das genauso gut als Grundrauschen vieler wie als Unterschiedlichkeit der Wertschätzung. Warum also sollten Siegel und Gewähr der Obrigkeit nicht das eine ebenso in Geltung setzen wie das andere? Warum sollte irgendwer sich beschweren, sein Herz und seine Hingabe (die einzigen Angebote, die er aus freiem Willen machen kann) würden Gott durch die sie begleitenden Bestimmungen der Obrigkeit stärker vorenthalten, als die seines Freundes?

Welcher gehorsame Sohn würde seinen Vater weniger bereitwillig zur Kirche begleiten (falls es ihm so vorgeschrieben wäre) als in den Sitzungssaal? Oder empfände seine Frömmigkeit durch örtliche Abwägungen verringert? Welcher Bösewicht könnte sich zu Recht über eine Verfügung beschweren, oder behaupten, dass er in einem Talar nicht so leidenschaftlich seinen Fürsten um sein Leben bitten könnte, als in einem Mantel, falls ersteres das Gewand wäre, in dem zu seinem Auftritt zu erscheinen ihm befohlen wurde?

Sicher trifft zu, dass es nicht unüblich ist, die Schwachen und Gewissenhaften mit dem schrecklichen Begriff des Aberglaubens zu verunsichern. Oder gar unschuldige Handlungen mit schändlichen Bezeichnungen zu betiteln, um Menschen von deren weiterer Ausübung abzuhalten. Eine Praxis (wie ein Gelehrter Mann zutreffend anmerkt) nicht unähnlich der Grausamkeit barbarischer Heiden, die die Christen in Felle hüllten, die sie zuvor reißenden Raubtieren abgezogen hatten, um sie in dieser Verkleidung als noch bessere Köder für die Hetzjagd verwenden zu können.

Aberglaube ist allerdings, falls ich das Wort richtig verstehe, eine verfälschte Vorstellung von Gott, oder eine Vorstellung von einem falschen Gott, angereichert mit einer sklavischen Angst vor in ihm vermuteter Strenge und Grausamkeit, die die Betroffenen durch eine selbst frei erfundene Huldigung zu mäßigen hoffen. Er bewirkt dementsprechend Opfergaben, seien es Menschenleben oder Tiere oder Foltern und Qualen, wie ihre Ängste sie überzeugt haben, dass sie am besten geeignet seien, Sühne und Befriedigung des Unwillens der Gottheit herbeizuführen. Es sollte allerdings klar sein, dass Aberglaube in diesem Sinn der Beschränkung unbestimmter Handlungen nicht in die Schuhe geschoben werden kann. Für diese sind keine Wiedergutmachungen beabsichtigt.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 151

John Locke: Two Treatises of Government

§ 151. In some commonwealths, where the legislative is not always in being, and the executive is vested in a single person, who has also a share in the legislative; there that single person in a very tolerable sense may also be called supreme: Not that he has in himself all the supreme power, which is that of law-making; but because he has in him the supreme execution, from whom all inferior magistrates derive all their several subordinate powers, or at least the greatest part of them:

Having also no legislative superior to him, there being no law to be made without his consent, which cannot be expected should ever subject him to the other part of the legislative, he is properly enough in this sense supreme. But yet it is to be observed that though oaths of allegiance and fealty are taken to him, it is not to him as supreme legislator, but as supreme executor of the law, made by a joint power of him with others; allegiance being nothing but an obedience according to law, which when he violates, he has no right to obedience, nor can claim it otherwise than as the public person vested with the power of the law, and so is to be considered as the image, phantom, or representative of the commonwealth, acted by the will of the society, declared in its laws; and thus he has no will, no power, but that of the law.

But when he quits this representation, this public will, and acts by his own private will, he degrades himself, and is but a single private person without power, and without will, that has any right to obedience; the members owing no obedience but to the public will of the society.

§ 151. In einigen Staaten, in denen die Legislative nicht dauernd besteht und mit der Exekutive eine einzelne Person betraut ist, die gleichzeitig Anteil an der Legislative hat, kann bei diesem Einzelnen in durchaus zulässigem Sinn ebenfalls höchste Macht als vertreten betrachtet werden. Nicht etwa weil bei ihm selbst die gesamte höchste Macht, also die der Gesetzgebung läge, sondern weil bei ihm die höchste Befugnis zum Vollzug liegt, von der alle untergebenen Amtsträger oder wenigstens der größte Teil ihre verschiedenen untergeordneten Arten Macht beziehen. Da es auch keine übergeordnete gesetzgebende Macht über ihm gibt, weil kein Gesetz ohne seine Zustimmung erlassen werden kann und auch nicht zu erwarten ist, ein solches könnte ihn jemals dem anderen Teil der Legislative unterordnen, ist er eigentlich und ausreichend in diesem Sinn der Oberste.

Zu beachten ist jedoch, selbst wenn ihm durch Eid Beistand und Treue geleistet wurden, gilt dies nicht ihm als oberstem Gesetzgeber, sondern als oberstem Vollstrecker der durch seine und anderer vereinte Macht erlassenen Gesetze. Beistand ist nichts anderes als Beachtung des Gesetzes. Deshalb hat er weder Recht auf Gehorsam, sofern er selbst Gesetze verletzt, noch kann er ihn anderweitig beanspruchen als in seiner Eigenschaft der mit der Macht des Gesetzes bekleideten öffentlichen Person. So gesehen ist er nichts als Verkörperung, Phantom oder Vertreter des Staats, der durch den per Gesetz verkündeten Willen der Gesellschaft in Aktion tritt und hat folglich keinen Willen, keine Macht außer der des Gesetzes. Sobald er diese Vertretung, diesen öffentlichen Willen aufgibt, und nach seinem eigenen persönlichen Willen handelt, setzt er sich selbst ab, und ist nur noch eine einzelne Privatperson ohne Macht, ohne Willen, ohne Recht auf Gehorsam. Angehörige einer Gesellschaft schulden niemand Gehorsam als deren öffentlichem Willen.

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TToG II § 133

John Locke: Two Treatises of Government

§ 133. By commonwealth, I must be understood all along to mean, not a democracy, or any form of government, but any independent community, which the Latins signified by the word civitas, to which the word which best answers in our language, is commonwealth, and most properly expresses such a society of men, which community or city in English does not; for there may be subordinate communities in a government; and city amongst us has a quite different notion from commonwealth: And therefore to avoid ambiguity I crave leave to use the word commonwealth in that sense, in which I find it used by King James the first; and I take it to be its genuine signification; which if anybody dislike, I consent with him to change it for a better.

§ 133. Als Commonwealth will ich keinesfalls gerade Demokratie oder sonst eine bestimmte Regierungsform verstanden sehen, sondern eine unabhängige Gemeinschaft, wie sie die Römer mit dem Wort Civitas (Bürgerschaft) bezeichneten. In unserer Sprache entspricht Commonwealth diesem Begriff am besten und beschreibt eine solche Gesellschaft von Menschen am genauesten. Das englische Community oder City bietet das nicht, denn es gibt untergeordnete Communities unter Regierungen und City hat bei uns eine von Commonwealth klar abweichende Bedeutung.

Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, bitte ich daher um Erlaubnis, das Wort Commonwealth in dem Sinn nutzen zu dürfen, wie es King James I. nutzte. Ich halte das für seine originale Bedeutung. Wenn diese jemandem nicht zusagt, bin ich einverstanden sie durch eine
Bessere zu ersetzen.

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TToG I § 147

John Locke: Two Treatises of Government

§ 147. But if being, as God says, Gen. XI.6. one people, they had one ruler, one King by natural right, absolute and supreme over them, what care had God to preserve the paternal authority of the supreme fatherhood, if on a sudden he suffer seventy-two for so many our author talks of distinct nations to be erected out of it, under distinct governors, and at once to withdraw themselves from the obedience of their sovereign? This is to entitle God’s care how, and to what we please.

Can it be sense to say, that God was careful to preserve the fatherly authority in those who had it not? For if these were subjects under a supreme prince, what authority had they? Was it an instance of God’s care to preserve the fatherly authority, when he took away the true supreme fatherhood of the natural monarch?

Can it be reason to say, that God, for the preservation of fatherly authority, lets several new governments with their governors start up, who could not all have fatherly authority? And is it not as much reason to say, that God is careful to destroy fatherly authority, when he suffers one, who is in possession of it, to have his government torn in pieces, and shared by several of his subjects?

Would it not be an argument just like this, for monarchical government to say, when any monarchy was shattered to pieces, and divided amongst revolted subjects, that God was careful to preserve monarchical power, by rending a settled empire into a multitude of little governments? If anyone will say, that what happens in providence to be preserved, God is careful to preserve as a thing therefore to be esteemed by men as necessary or useful, it is a peculiar propriety of speech, which everyone will not think fit to imitate:

But this I am sure is impossible to be either proper, or true speaking, that Shem, for example, (for he was then alive,) should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over that, one people at Babel, and that the next moment, Shem yet living, seventy-two others should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over the same people, divided into so many distinct governments: Either these seventy-two fathers actually were rulers, just before the confusion, and then they were not one people, but that God himself says they were; or else they were a commonwealth, and then where was monarchy?

Or else these seventy-two fathers had fatherly authority, but knew it not. Strange! That fatherly authority should be the only original of government amongst men, and yet all mankind not know it; and stranger yet, that the confusion of tongues should reveal it to them all of a sudden, that in an instant these seventy-two should know that they had fatherly power, and all others know that they were to obey it in them, and everyone know that particular fatherly authority to which he was a subject. He that can think this arguing from scripture, may from thence make out what model of an Utopia will best suit with his fancy or interest; and this fatherhood, thus disposed of, will justify both a prince who claims an universal monarchy and his subjects, who being fathers of families, shall quit all subjection to him, and canton his empire into less governments for themselves;

for it will always remain a doubt in which of these the fatherly authority resided, till our author resolves us, whether Shem, who was then alive, or these seventy-two new princes, beginning so many new empires in his dominions, and over his subjects, had right to govern, since our author tells us, that both one and the other had fatherly which is supreme authority, and are brought in by him as instances of those who did enjoy the lordships of Adam by right descending to them, which was as large and ample as the absolutest dominion of any monarch.

This at least is unavoidable, that if God was careful to preserve the fatherly authority, in the seventy-two new erected nations, it necessarily follows, that he was as careful to destroy all pretences of Adam’s heir; since he took care, and therefore did preserve the fatherly authority in so many, at least seventy-one, that could not possibly be Adams heirs, when the right heir (if God had ever ordained any such inheritance) could not but be known, Shem then living, and they being all one people.

§ 147. Wenn sie, wie Gott in Gen.XI.6 sagt, ein gemeinsames Volk waren und einen einzigen Herrscher, einen einzigen, durch Naturgesetz absoluten und obersten König über sich hatten, wie hat dann Gott dafür gesorgt, die väterliche Autorität der obersten Vaterschaft aufrecht zu erhalten?

Wenn er plötzlich 72 verschiedene Völker zulässt, (denn von so vielen spricht unser Autor), die mit jeweils unterschiedlichen Herrschern aus dem einen gebildet werden und sich sofort dem Gehorsam gegen ihren Souverän entziehen?

Das hieße der Fürsorge Gottes zuschreiben, was immer wir wollen. Kann die Vorstellung Sinn ergeben, Gott wäre darauf bedacht, väterliche Autorität in solchen zu bestätigen, die sie nicht besaßen?

Wenn diese Untertanen eines allerhöchstens Fürsten waren, welche Autorität hatten sie?

Ist es beispielhaft für Gottes Sorge, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten, wenn er die wahre oberste Vaterschaft dem natürlichen Monarchen nahm? Ist die Annahme sinnvoll, Gott ließ, um die väterliche Autorität zu bewahren, verschiedene neue Regierungen mit ihren Herrschern entstehen, die alle keine väterliche Autorität haben konnten?

Könnte man nicht ebenso gut behaupten, Gott wäre darauf aus, väterliche Macht zu vernichten, indem er die Zerstückelung des Reiches eines Inhabers dieser Macht und die Verteilung an verschiedene dessen Untertanen zulässt?

Könnte denn eine monarchische Regierung ein Argument genau wie dieses nicht missbrauchen zu behaupten, die Zertrümmerung und Verteilung einer Monarchie unter aufrührerische Untertanen sei gleichbedeutend mit Gottes Vorsorge, monarchische Macht zu erhalten, indem er ein geordnetes Reich in eine Menge kleiner Regierungen auflöste?

Sollte jemand verkünden, was durch die Vorsehung erhalten bleibt, existiere tatsächlich durch Gottes Streben, es zu erhalten, weil es eine von den Menschen als notwendig oder nützlich zu schätzende Sache sei, so handelt es sich um eine eigenartige Eigentümlichkeit eines Sprachgebrauchs, den Niemand der Nachahmung für angemessen halten wird.

Indessen bin ich sicher, es kann unmöglich eine schickliche oder richtige Ausdrucksweise sein zu behaupten, Sem z. B. (denn er lebte damals
noch) habe väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über jenes gemeinsame Volk zu Babel gehabt, und das im nächsten Moment, noch während Sem lebte, 72 andere väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über das zusammengenommen identische, an so viele Regenten aufgeteilte Volk haben sollten. Entweder waren diese 72 Väter bereits vor der Zerstreuung wirkliche Herrscher, dann gab es kein gemeinsames Volk, obwohl Gott selbst sagt, es habe dieses gegeben.

Oder sie bildeten ein republikanisches Gemeinwesen, wo war dann die Monarchie abgeblieben?

Oder schließlich, diese 72 Väter hatten väterliche Autorität, aber wussten nichts davon.

Sehr merkwürdig, dass väterliche Autorität der einzige Ursprung der Macht unter Menschen war, und die gesamte Menschheit es dennoch nicht wusste: Noch merkwürdiger, dass die Sprachverwirrung ihnen das ganz plötzlich offenbarte. Von einem Augenblick zum anderen erkannten diese 72, sie besäßen väterliche Macht und alle anderen, sie hätten ihnen wegen dieser Macht zu gehorchen. Und jeder einzelne erkannte jene besondere väterliche Autorität, der er untertan war!

Wer dieses Argument für bibelgerecht halten kann, wird sich von dorther auch das Modell von Utopien heraussaugen können, so wie es seiner Phantasie oder seinem Interesse am besten gefällt.

Jede so angewandte Vaterschaft wird sowohl jeden Fürsten rechtfertigen, der auf eine universale Monarchie Anspruch erhebt, als auch alle Untertanen, die als Familienväter von alle Unterordnung gegen ihn abstreifen und sein Reich in kleinere Herrschaften für sich selbst zerteilen.

Schließlich werden weiterhin Zweifel bestehen, wem von allen väterliche Autorität innewohnte, bis unser Autor entscheidet, ob Sem, der damals noch lebte, das Recht zu regieren hatte, oder diese 72 neuen Fürsten, die in ihren Herrschaftsbereichen und über ihre Untertanen ebenso viele neue Herrschaften antraten. Vor allem weil, nach unseres Autors Worten, sowohl der eine wie alle anderen väterliche, d. h. höchste Autorität besaßen und von ihm für diejenigen als Beispiele angeführt werden, welche die Herrschaft Adams durch von ihm stammendes Recht ausübten, die so groß und weitreichend war wie die absoluteste Herrschaft eines Monarchen jemals. Eines wenigstens ist unabweisbar:

Sollte Gott darauf aus gewesen sein, die väterliche Autorität in den 72 neu gebildeten Völkern aufrecht zu erhalten, muss notwendigerweise daraus folgen, er war ebenso darauf bedacht, alle Ansprüche von Adams Erben zu vernichten. Er sorgte dafür, die väterliche Autorität in so vielen, mindestens 71 die unmöglich Adams Erben sein konnten, aufrecht zu erhalten. Und zwar zu einer Zeit, als der richtige Erbe, (wenn Gott eine solche Erbschaft je eingesetzt hatte), bekannt sein musste, da Sem noch lebte und alle noch ein gemeinsames Volk bildeten.

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