Schlagwort-Archive: Treue

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 46, Absatz 46,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 46, Absatz 46,

“Our religion is styled the perfect law of Liberty, which liberty I understand not wherein it consists if in things necessary we are already determined by God, and in things indifferent we may still be tied up to human ordinances and outside rites at the pleasure of our magistrate (Quotation Bagshaw).” A plea which if granted doth at one stroke dissolve all human laws or the greatest part of them, our liberty consisting in the free use of all indifferences as well civil as ecclesiastical and the authority of the magistrate (as I have proved) extending itself as much to one as to the other, I know not why a rebellious subject may not under the patronage of this text cast off his allegiance as well as a dissenting Christian forbear conformity, Christianity being called a law of liberty without any limitation to this or that sort of indifferent things.

“Unsere Religion ist als perfektes Gesetz zur Freiheit angelegt, eine Freiheit die ich nur nicht verstehen kann, soweit sie darin besteht, dass alle notwendigen Angelegenheiten bereits von Gott geregelt sind und wir bei allen unbestimmten Gegebenheiten weiterhin an menschliche Anordnungen und äußerliche Kulthandlungen nach Belieben unserer Obrigkeit gebunden sein sollten (Zitat Bagshaw).“ Diesem Plädoyer stattzugeben bedeutet, mit einem Schlag alle menschlichen Gesetze zu eliminieren, zumindest den größten Teil davon. Wenn unsere Freiheit tatsächlich in der vollkommen freigestellten Umsetzung aller unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten besteht, sowohl der staatsbürgerlichen als auch der kirchlichen, und die Autorität der Obrigkeit (die ich bewiesen habe) sich auf das eine wie andere gleich weit erstreckt, wüsste ich nicht, warum ein rebellischer Untertan nicht unter dem Schutz dieses Textes seine Treue genauso gut aufkündigen könnte, wie ein anders denkender Christ die Einheitlichkeit mit seinen Vorfahren. Weil Christentum ein Gesetz zur Freiheit genannt wird, ohne jede Einschränkung die unbestimmten und nebensächlichen Dinge betreffend?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 17, Absatz 17,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 17, Absatz 17,

IV. That all things not comprehended in that law are perfectly indifferent and as to them man is naturally free, but yet so much master of his own liberty, that he may by compact convey it over to another and invest him with a power over his actions, there being no law of God forbidding a man to dispose of his liberty and obey another. But on the other side, there being a law of God enforcing fidelity and truth in all lawful contracts, it obliges him after such a resignation and agreement to submit.

IV. Alle Angelegenheiten, die von diesem Recht nicht erfasst werden, sind vollkommen unbestimmt. In diesen ist der Mensch vollkommen frei, und auch dermaßen weitgehend Herr seiner eigenen Freiheit, dass er sie per Vertrag an einen anderen übertragen und jenen mit Macht über seine eigenen Handlungen ausstatten kann. Denn es existiert kein Gesetz Gottes, welches dem Menschen verbieten würde, über seine eigene Freiheit zu verfügen und einem anderen zu gehorchen. Andererseits dagegen existiert sehr wohl ein Gesetz Gottes, welches Treue und Wahrheit gegenüber allen rechtmäßigen Verträgen unterstreicht. Es verpflichtet den Menschen deshalb nach erfolgter Abtretung und Einwilligung sich unterzuordnen.

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TToG II § 151

John Locke: Two Treatises of Government

§ 151. In some commonwealths, where the legislative is not always in being, and the executive is vested in a single person, who has also a share in the legislative; there that single person in a very tolerable sense may also be called supreme: Not that he has in himself all the supreme power, which is that of law-making; but because he has in him the supreme execution, from whom all inferior magistrates derive all their several subordinate powers, or at least the greatest part of them:

Having also no legislative superior to him, there being no law to be made without his consent, which cannot be expected should ever subject him to the other part of the legislative, he is properly enough in this sense supreme. But yet it is to be observed that though oaths of allegiance and fealty are taken to him, it is not to him as supreme legislator, but as supreme executor of the law, made by a joint power of him with others; allegiance being nothing but an obedience according to law, which when he violates, he has no right to obedience, nor can claim it otherwise than as the public person vested with the power of the law, and so is to be considered as the image, phantom, or representative of the commonwealth, acted by the will of the society, declared in its laws; and thus he has no will, no power, but that of the law.

But when he quits this representation, this public will, and acts by his own private will, he degrades himself, and is but a single private person without power, and without will, that has any right to obedience; the members owing no obedience but to the public will of the society.

§ 151. In einigen Staaten, in denen die Legislative nicht dauernd besteht und mit der Exekutive eine einzelne Person betraut ist, die gleichzeitig Anteil an der Legislative hat, kann bei diesem Einzelnen in durchaus zulässigem Sinn ebenfalls höchste Macht als vertreten betrachtet werden. Nicht etwa weil bei ihm selbst die gesamte höchste Macht, also die der Gesetzgebung läge, sondern weil bei ihm die höchste Befugnis zum Vollzug liegt, von der alle untergebenen Amtsträger oder wenigstens der größte Teil ihre verschiedenen untergeordneten Arten Macht beziehen. Da es auch keine übergeordnete gesetzgebende Macht über ihm gibt, weil kein Gesetz ohne seine Zustimmung erlassen werden kann und auch nicht zu erwarten ist, ein solches könnte ihn jemals dem anderen Teil der Legislative unterordnen, ist er eigentlich und ausreichend in diesem Sinn der Oberste.

Zu beachten ist jedoch, selbst wenn ihm durch Eid Beistand und Treue geleistet wurden, gilt dies nicht ihm als oberstem Gesetzgeber, sondern als oberstem Vollstrecker der durch seine und anderer vereinte Macht erlassenen Gesetze. Beistand ist nichts anderes als Beachtung des Gesetzes. Deshalb hat er weder Recht auf Gehorsam, sofern er selbst Gesetze verletzt, noch kann er ihn anderweitig beanspruchen als in seiner Eigenschaft der mit der Macht des Gesetzes bekleideten öffentlichen Person. So gesehen ist er nichts als Verkörperung, Phantom oder Vertreter des Staats, der durch den per Gesetz verkündeten Willen der Gesellschaft in Aktion tritt und hat folglich keinen Willen, keine Macht außer der des Gesetzes. Sobald er diese Vertretung, diesen öffentlichen Willen aufgibt, und nach seinem eigenen persönlichen Willen handelt, setzt er sich selbst ab, und ist nur noch eine einzelne Privatperson ohne Macht, ohne Willen, ohne Recht auf Gehorsam. Angehörige einer Gesellschaft schulden niemand Gehorsam als deren öffentlichem Willen.

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TToG II § 109

John Locke: Two Treatises of Government

§ 109. And thus in Israel itself, the chief business of their judges, and first Kings, seems to have been to be captains in war, and leaders of their armies; which (besides what is signified by going out and in before the people, which was to march forth to war, and home
again in the heads of their forces) appears plainly in the story of Jephtha. The Ammonites making war upon Israel, the Gileadites in fear send to Jephtha, a bastard of their family whom they had cast off, and article with him, if he will assist them against the Ammonites, to make him their ruler; which they do in these words:

And the people made him head and captain over them, Judges XI.11, which was, as it seems, all one as to be judge. And he judged Israel, Judges XII.7, that is, was their captain general six years. So when Jotham upbraids the Shechemites with the obligation they had to Gideon, who had been their judge and ruler, he tells them:

He fought for you, and adventured his life far, and delivered you out of the hands of Midian, Judg.IX.17.

Nothing mentioned of him, but what he did as a general: And indeed that is all is found in his history, or in any of the rest of the judges. And Abimelech particularly is called King, thought at most he was but their general. And when, being weary of the ill conduct of Samuels sons, the children of Israel desired a King, like all the nations to judge them, and to go out before them, and to fight their battles, Sam.VIII.20.

God granting their desire, says to Samuel: I will send thee a man, and thou shall anoint him to be captain over my people Israel, that he may save my people out of the hands of the Philistines, IX.16.

As if the only business of a King had been to lead out their armies, and light in their defense; and accordingly at his inauguration pouring a vial of oil upon him, declares to Saul, that the Lord had anointed him to be captain over his inheritance, X.1. And therefore those, who after Saul’s being solemnly chosen and saluted King by the tribes at Mispah, were unwilling to have him their King, made no other objection but this: How shall this man save us? V.27.

As if they should have said, this man is unfit to be our King, not having skill and conduct enough in war, to be able to defend us. And when God resolved to transfer the government to David, it is in these words:

But note thy Kingdom shall not continue: The Lord hath sought him a man after his own heart, and the Lord hath commanded him to be captain over his people, XIII.14, as if the whole kingly authority were nothing else but to be their general: And therefore the tribes who had stuck to Saul’s family, and opposed David’s reign, when they came to Hebron with terms of submission to him, they tell him, amongst other arguments they had to submit to him as to their King, that he was in effect their King in Saul’s time, and therefore they had no reason but to receive him as their King now. Also (say they) in time past, when Saul was King over us, thou wast he that leddest out and broughtest in Israel, and the Lord said unto thee, Thou shall feed my people Israel, and thou shalt be a captain over Israel.

§ 109. So scheint auch in Israel selbst die wichtigste Aufgabe der Richter und der ersten Könige darin bestanden zu haben, Hauptleute im Krieg und Anführer der Heere zu sein, was, selbst abgesehen von dem, was durch die Worte vor den Leuten aus- und einziehen bezeichnet wird und so viel heißt wie an der Spitze des Heeres in den Krieg und wieder nach Hause ziehen, deutlich aus der Geschichte Jephtas hervorgeht.

Als die Ammoniter mit Israel im Krieg lagen, sandten die Gileaditer aus Furcht Boten zu Jephta, einem Bastard ihrer Familie den sie verstoßen hatten, und handelten mit ihm aus, ihn zu ihrem Hauptmann zu machen, wenn er ihnen gegen die Ammoniter beistünde. Sie tun dies in folgenden Worten: Und das Volk setzte ihn zum Hauptmann und Anführer über sich, Rich. XI.11, was, wie es scheint, dasselbe wie Richter war.

Und er richtete Israel sechs Jahre, Rich. XII.7, war also ihr oberster Heerführer.

Ebenso als Jotham den Sichemiten die Verpflichtung vorwarf, die sie Gideon gegenüber hatten, der ihr Richter und Hauptmann gewesen war, sagt er ihnen: Mein Vater hat für euch gekämpft, wagte sein Leben aus das Äußerste, um euch aus der Midianiter Hand zu erretten, Rich.IX.17.

Es gib keinen Bericht über ihn, abgesehen von den Taten als Heerführer, und das ist tatsächlich alles, was in seiner Geschichte und derjenigen aller übrigen Richter zu finden ist.

Abimelech wird ausnahmsweise König genannt, obwohl er höchstens ihr General war.

Als die Kinder Israels das schlechte Benehmen der Söhne Samuels satt hatten und einen König begehrten, so wie alle anderen Nationen, um bei ihnen zu richten und er vor ihnen her ausziehe, wenn sie ihre Kriege führten, I.Sam.VIII.20, entspricht Gott ihrer Forderung und spricht zu Samuel: Ich will einen Mann zu dir senden; den sollst Du zum Hauptmann salben für mein Volk Israel, damit er mein Volk aus der Philister Hand befreit, I.Sam.IX.16.

Als ob die einzige Aufgabe eines Königs gewesen wäre, ihre Heere hinauszuführen und zu ihrer Verteidigung zu kämpfen. Entsprechend nahm Samuel einen Becher Öl, goss es auf Sauls Haupt und sprach: Siehst Du, der Herr hat sich zum Hauptmann für seine Erbschaft gesalbt, I.Sam.X.1.

Deshalb erhoben auch diejenigen, welche ihn nicht als König haben wollten, nachdem Saul durch die Stämme in Mispah feierlich gewählt und als König begrüßt worden war, keinen anderen Einwand als diesen: Was sollte uns dieser helfen! I.Sam.X.27.

Als hätten sie gesagt: Dieser Mann eignet sich nicht, unser König zu sein, weil er als Anführer im Krieg nicht tüchtig genug ist, uns zu verteidigen.

Als Gott beschloss die Regentschaft David zu gewähren, geschieht es in folgenden Worten (zu Saul): Dein Königtum wird nicht bestehen. Der Herr hat dem Volk einen Mann nach seinem Herzen gesucht: Dem hat der Herr gewährt, Hauptmann über sein Volk zu sein. I.Sam.XII.14.

Als hätte die gesamte königliche Autorität nur darin bestanden, ein General zu sein. Als deshalb die Stämme, die Sauls Sippe die Treue gehalten und sich der Regentschaft Davids widersetzt hatten, wegen der Bedingungen der Unterordnung nach Hebron kamen, nannten sie ihm neben anderen Gründen, sie hätten sich ihm als König unterzuordnen, da er in der Tat ihr König zu Sauls Zeit war und sie deshalb keinen Grund hätten, ihn jetzt nicht als ihren König anzuerkennen: Früher, als Saul König war, warst Du der, der auszog und Israel heimholte. Und Gott wies in an: Du sollst mein Volk Israel versorgen und Du sollst sein Hauptmann sein.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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