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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG I § 147

John Locke: Two Treatises of Government

§ 147. But if being, as God says, Gen. XI.6. one people, they had one ruler, one King by natural right, absolute and supreme over them, what care had God to preserve the paternal authority of the supreme fatherhood, if on a sudden he suffer seventy-two for so many our author talks of distinct nations to be erected out of it, under distinct governors, and at once to withdraw themselves from the obedience of their sovereign? This is to entitle God’s care how, and to what we please.

Can it be sense to say, that God was careful to preserve the fatherly authority in those who had it not? For if these were subjects under a supreme prince, what authority had they? Was it an instance of God’s care to preserve the fatherly authority, when he took away the true supreme fatherhood of the natural monarch?

Can it be reason to say, that God, for the preservation of fatherly authority, lets several new governments with their governors start up, who could not all have fatherly authority? And is it not as much reason to say, that God is careful to destroy fatherly authority, when he suffers one, who is in possession of it, to have his government torn in pieces, and shared by several of his subjects?

Would it not be an argument just like this, for monarchical government to say, when any monarchy was shattered to pieces, and divided amongst revolted subjects, that God was careful to preserve monarchical power, by rending a settled empire into a multitude of little governments? If anyone will say, that what happens in providence to be preserved, God is careful to preserve as a thing therefore to be esteemed by men as necessary or useful, it is a peculiar propriety of speech, which everyone will not think fit to imitate:

But this I am sure is impossible to be either proper, or true speaking, that Shem, for example, (for he was then alive,) should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over that, one people at Babel, and that the next moment, Shem yet living, seventy-two others should have fatherly authority, or sovereignty by right of fatherhood, over the same people, divided into so many distinct governments: Either these seventy-two fathers actually were rulers, just before the confusion, and then they were not one people, but that God himself says they were; or else they were a commonwealth, and then where was monarchy?

Or else these seventy-two fathers had fatherly authority, but knew it not. Strange! That fatherly authority should be the only original of government amongst men, and yet all mankind not know it; and stranger yet, that the confusion of tongues should reveal it to them all of a sudden, that in an instant these seventy-two should know that they had fatherly power, and all others know that they were to obey it in them, and everyone know that particular fatherly authority to which he was a subject. He that can think this arguing from scripture, may from thence make out what model of an Utopia will best suit with his fancy or interest; and this fatherhood, thus disposed of, will justify both a prince who claims an universal monarchy and his subjects, who being fathers of families, shall quit all subjection to him, and canton his empire into less governments for themselves;

for it will always remain a doubt in which of these the fatherly authority resided, till our author resolves us, whether Shem, who was then alive, or these seventy-two new princes, beginning so many new empires in his dominions, and over his subjects, had right to govern, since our author tells us, that both one and the other had fatherly which is supreme authority, and are brought in by him as instances of those who did enjoy the lordships of Adam by right descending to them, which was as large and ample as the absolutest dominion of any monarch.

This at least is unavoidable, that if God was careful to preserve the fatherly authority, in the seventy-two new erected nations, it necessarily follows, that he was as careful to destroy all pretences of Adam’s heir; since he took care, and therefore did preserve the fatherly authority in so many, at least seventy-one, that could not possibly be Adams heirs, when the right heir (if God had ever ordained any such inheritance) could not but be known, Shem then living, and they being all one people.

§ 147. Wenn sie, wie Gott in Gen.XI.6 sagt, ein gemeinsames Volk waren und einen einzigen Herrscher, einen einzigen, durch Naturgesetz absoluten und obersten König über sich hatten, wie hat dann Gott dafür gesorgt, die väterliche Autorität der obersten Vaterschaft aufrecht zu erhalten?

Wenn er plötzlich 72 verschiedene Völker zulässt, (denn von so vielen spricht unser Autor), die mit jeweils unterschiedlichen Herrschern aus dem einen gebildet werden und sich sofort dem Gehorsam gegen ihren Souverän entziehen?

Das hieße der Fürsorge Gottes zuschreiben, was immer wir wollen. Kann die Vorstellung Sinn ergeben, Gott wäre darauf bedacht, väterliche Autorität in solchen zu bestätigen, die sie nicht besaßen?

Wenn diese Untertanen eines allerhöchstens Fürsten waren, welche Autorität hatten sie?

Ist es beispielhaft für Gottes Sorge, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten, wenn er die wahre oberste Vaterschaft dem natürlichen Monarchen nahm? Ist die Annahme sinnvoll, Gott ließ, um die väterliche Autorität zu bewahren, verschiedene neue Regierungen mit ihren Herrschern entstehen, die alle keine väterliche Autorität haben konnten?

Könnte man nicht ebenso gut behaupten, Gott wäre darauf aus, väterliche Macht zu vernichten, indem er die Zerstückelung des Reiches eines Inhabers dieser Macht und die Verteilung an verschiedene dessen Untertanen zulässt?

Könnte denn eine monarchische Regierung ein Argument genau wie dieses nicht missbrauchen zu behaupten, die Zertrümmerung und Verteilung einer Monarchie unter aufrührerische Untertanen sei gleichbedeutend mit Gottes Vorsorge, monarchische Macht zu erhalten, indem er ein geordnetes Reich in eine Menge kleiner Regierungen auflöste?

Sollte jemand verkünden, was durch die Vorsehung erhalten bleibt, existiere tatsächlich durch Gottes Streben, es zu erhalten, weil es eine von den Menschen als notwendig oder nützlich zu schätzende Sache sei, so handelt es sich um eine eigenartige Eigentümlichkeit eines Sprachgebrauchs, den Niemand der Nachahmung für angemessen halten wird.

Indessen bin ich sicher, es kann unmöglich eine schickliche oder richtige Ausdrucksweise sein zu behaupten, Sem z. B. (denn er lebte damals
noch) habe väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über jenes gemeinsame Volk zu Babel gehabt, und das im nächsten Moment, noch während Sem lebte, 72 andere väterliche Autorität oder Souveränität durch das Recht der Vaterschaft über das zusammengenommen identische, an so viele Regenten aufgeteilte Volk haben sollten. Entweder waren diese 72 Väter bereits vor der Zerstreuung wirkliche Herrscher, dann gab es kein gemeinsames Volk, obwohl Gott selbst sagt, es habe dieses gegeben.

Oder sie bildeten ein republikanisches Gemeinwesen, wo war dann die Monarchie abgeblieben?

Oder schließlich, diese 72 Väter hatten väterliche Autorität, aber wussten nichts davon.

Sehr merkwürdig, dass väterliche Autorität der einzige Ursprung der Macht unter Menschen war, und die gesamte Menschheit es dennoch nicht wusste: Noch merkwürdiger, dass die Sprachverwirrung ihnen das ganz plötzlich offenbarte. Von einem Augenblick zum anderen erkannten diese 72, sie besäßen väterliche Macht und alle anderen, sie hätten ihnen wegen dieser Macht zu gehorchen. Und jeder einzelne erkannte jene besondere väterliche Autorität, der er untertan war!

Wer dieses Argument für bibelgerecht halten kann, wird sich von dorther auch das Modell von Utopien heraussaugen können, so wie es seiner Phantasie oder seinem Interesse am besten gefällt.

Jede so angewandte Vaterschaft wird sowohl jeden Fürsten rechtfertigen, der auf eine universale Monarchie Anspruch erhebt, als auch alle Untertanen, die als Familienväter von alle Unterordnung gegen ihn abstreifen und sein Reich in kleinere Herrschaften für sich selbst zerteilen.

Schließlich werden weiterhin Zweifel bestehen, wem von allen väterliche Autorität innewohnte, bis unser Autor entscheidet, ob Sem, der damals noch lebte, das Recht zu regieren hatte, oder diese 72 neuen Fürsten, die in ihren Herrschaftsbereichen und über ihre Untertanen ebenso viele neue Herrschaften antraten. Vor allem weil, nach unseres Autors Worten, sowohl der eine wie alle anderen väterliche, d. h. höchste Autorität besaßen und von ihm für diejenigen als Beispiele angeführt werden, welche die Herrschaft Adams durch von ihm stammendes Recht ausübten, die so groß und weitreichend war wie die absoluteste Herrschaft eines Monarchen jemals. Eines wenigstens ist unabweisbar:

Sollte Gott darauf aus gewesen sein, die väterliche Autorität in den 72 neu gebildeten Völkern aufrecht zu erhalten, muss notwendigerweise daraus folgen, er war ebenso darauf bedacht, alle Ansprüche von Adams Erben zu vernichten. Er sorgte dafür, die väterliche Autorität in so vielen, mindestens 71 die unmöglich Adams Erben sein konnten, aufrecht zu erhalten. Und zwar zu einer Zeit, als der richtige Erbe, (wenn Gott eine solche Erbschaft je eingesetzt hatte), bekannt sein musste, da Sem noch lebte und alle noch ein gemeinsames Volk bildeten.

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