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John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

An indeed besides the reasons that persuaded my author to conceal himself there be many other more strongly oblige me to it. Amongst others I should be sure to incur the censure of many of my acquaintance. For having always professed myself an enemy to the scribbling of this age and often accused the pens of Englishmen of as much guilt as their swords judging that the issue of blood from whence such an inundation hath flowed had scarce been opened, or at least not so long unstopped had men been more sparing of their ink and that these Furies, War, Cruelty, Rapine, Confusion, etc., which have so wearied and wasted this poor nation have been conjured up in private studies and from thence sent abroad to disturb the quiet we enjoyed. This objection then will lie against me, that I now run upon the same guilt I condemned in others, disturbing the beginnings of our happy settlement by engaging in a quarrel, and bandying a question which it would be well if it were quite forgotten, and hath been but too loudly disputed already. But I hope I shall deserve no more blame than he that takes arms only to keep the peace and draws his sword in the same side with the magistrate, with a design to suppress, not begin a quarrel.

Und wahrlich, abgesehen von den Gründen die meinen Autor überzeugt haben sich selbst zu anonymisieren, gibt es etliche weitere, noch handfestere, die mich verpflichten, so zu handeln. Unter anderem muss ich gewärtigen, von vielen meiner Bekannten getadelt zu werden. Gerade weil ich stets mich selbst als Feind des Geschreibsels dieser Zeit gebärdet und die Federn etlicher Engländer als ebenso schuldig beurteilt habe, wie deren Schwerter, den Blutzoll, von dem eine gewaltige Springflut sich ergossen hat, kaum dass er erhoben wurde, oder zumindest viel zu lange Zeit nicht gestoppt wurde, wären diese Männer nur sparsamer mit ihrer Tinte umgegangen, statt diese Rasereien, Krieg, Grausamkeit, Gewaltexzesse, Chaos, usw., die dieses arme Land geschunden und verwüstet haben, hinter verschlossenen Türen in gelehrter Erwägung entworfen und von dort ausgesandt zu haben, um die Ruhe, die wir genossen hatten zu vernichten. Dieser Einwand wird gegen mich sprechen, der ich mich jetzt genau derselben Schuldigkeit aussetze, die ich bei anderen verflucht habe, den Neubeginn unserer glücklichen inneren Festigung durch Eingreifen in eine Streiterei störend und eine Frage wiederzukäuen, die besser getrost vergessen worden wäre und die bereits viel zu laut über die Märkte geschrien wurde. Aber ich hoffe nicht mehr Tadel und Rüge zu erleiden als jeder, der zu den Waffen greift, nur um den Frieden zu bewahren oder der das Schwert zieht, parteiergreifend für die Obrigkeit, und nicht in der puren Absicht der Unterdrückung einen Streit anfängt.

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 228

John Locke: Two Treatises of Government

§ 228. But if they, who say it lays a foundation for rebellion, mean that it may occasion civil wars, or intestine broils, to tell the people they are absolved from obedience when illegal attempts are made upon their liberties or properties39, and may oppose the unlawful violence of those who were their magistrates, when they invade their properties39 contrary to the trust put in them; and that therefore this doctrine is not to be allowed, being so destructive to the peace of the world: They may as well say, upon the same ground, that honest men may not oppose robbers or pirates, because this may occasion disorder or bloodshed.

If any mischief come in such cases, it is not to be charged upon him who defends his own right, but on him that invades his neighbours. If the innocent honest man must quietly quit all he has, for peace sake, to him who will lay violent hands upon it, I desire it may be considered, what a kind of peace there will be in the world, which consists only in violence and rapine; and which is to be maintained only for the benefit of robbers and oppressors. Who would not think it an admirable peace betwixt the mighty and the mean, when the lamb, without resistance, yielded his throat to be torn by the imperious wolf?

Polyphemus71 den gives us a perfect pattern of such a peace, and such a government, wherein Ulysses and his companions had nothing to do, but quietly to suffer themselves to be devoured. And no doubt Ulysses, who was a prudent man preached up passive obedience and exhorted them to a quiet submission by representing to them of what concernment peace was to mankind; and by showing the inconveniencies might happen, if they should offer to resist Polyphemus71, who had now the power over them.

§ 228. Falls jene, die behaupten meine Hypothese gewähre Gelegenheiten zur Rebellion, damit meinen, es könne Bürgerkriege oder inneres Brodeln verursachen, dem Volk zu sagen, es sei vom Gehorsam entbunden, wenn unrechtmäßige Angriffe auf seine Freiheiten oder sein Eigentum39 erfolgen; es dürfe sich gesetzwidriger Gewaltanwendung derer, die seine Obrigkeit waren, widersetzen, wenn diese entgegen dem in sie gesetzten Vertrauen in sein Eigentum39 eingreife; wenn deshalb diese Lehre, so verderblich für den Frieden in der Welt, nicht zulässig sei:

Dann können sie genauso gut und mit demselben Recht behaupten, ehrliche Menschen dürften sich Räubern und Banditen nicht widersetzen, weil es Chaos oder Blutvergießen verursachen könnte.

Tritt in solchen Fällen Unheil ein, fällt es nicht dem zur Last, der sein eigenes Recht verteidigt, sondern dem, der in das Recht seines Nachbarn eingreift. Wenn
der unschuldige, ehrliche Mensch um des Friedens willen alles was er hat, demjenigen, der gewaltsam Hand anlegt ruhig überlassen muss, dann bitte ich zu bedenken, welch eine Art von Frieden in der Welt sein wird, der nur aus Gewalttat und Raub besteht und nur zum Vorteil von Räubern und Unterdrückern erhalten werden soll. Wer würde es nicht für der Bewunderung würdigen Frieden zwischen dem Mächtigen und dem Schwachen halten, wenn das Lamm ohne Widerstand seine Kehle darböte, um vom mächtigen Wolf zerrissen zu werden?

Die Höhle des Polyphem71 gibt uns eine perfekte Vorlage eines solchen Friedens und einer solchen Regentschaft. Dort hatten Odysseus und Gefährten auch nichts weiter zu tun, als sich ruhig fressen zu lassen. Odysseus, der ein kluger Mann war, predigte ihnen zweifellos passiven Gehorsam und ermahnte sie zu ruhiger Fügung in ihr Schicksal, indem er ihnen schilderte, wie wichtig Frieden für die Menschheit sei und ihnen die Unannehmbarkeiten klar machte, die eintreten würden, wenn ihnen in den Sinn käme, sich Polyphem71 zu widersetzen, der jetzt die Macht über sie habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

71https://en.wikipedia.org/wiki/Polyphemus
71https://de.wikipedia.org/wiki/Polyphem

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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TToG I § 81

CHAPTER IX

Monarchy by Inheritance from Adam

§ 81. Though it be never so plain, that there ought to be government in the world, nay, should all men be of our author’s mind, that divine appointment had ordained it to be monarchical; yet, since men cannot obey anything, that cannot command; and ideas of government in the fancy, though never so perfect, though never so right, cannot give laws, nor prescribe rules to the actions of men; it would be of no behoof for the settling of order, and establishing of government in its exercise and use amongst men, unless there were a way also taught how to know the person, to whom it belonged to have this power, and exercise this dominion over others.

It is in vain then to talk of subjection and obedience without telling us whom we are to obey: For were I never so fully persuaded that there ought to be magistracy and rule in the world; yet I am nevertheless at liberty still, till it appears who is the person that hath right to my obedience; since, if there be no marks to know him by, and distinguish him that hath right to rule from other men, it may be myself, as well as any other.

And therefore, though submission to government be every one’s duty, yet since that signifies nothing but submitting to the direction and laws of such men as have authority to command, it is not enough to make a man a subject, to convince him that there is a regal power in the world; but there must be ways of designing, and knowing the person to whom this regal power of right belongs:

And a man can never be obliged in conscience to submit to any power, unless he can be satisfied who is the person who has a right to exercise that power over him. If this were not so, there would be no distinction between pirates and lawful princes; he that has force is without any more ado to be obeyed, and crowns and scepters would become the inheritance only of violence and rapine. Men too might as often and as innocently change their governors, as they do their physicians, if the person cannot be known who has a right to direct me, and whose prescriptions I am bound to follow.

To settle therefore men’s consciences, under an obligation to obedience, it is necessary that they know not only, that there is a power somewhere in the world, but the person who by right is vested with this power over them.

Kapitel 9

Monarchie als Erbfolge seit Adam

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. Wenn es auch noch so klar ist, das es eine Regierung in der Welt geben muss, selbst wenn alle Menschen der Vorstellung unseres Autors beipflichten, das göttliche Anordnung bestimmt hat, einer Monarchie anzugehören, so können Menschen doch nicht einer Sache gehorchen, die nicht befehlen kann.

Vorstellungen von einer Regierung in der Phantasie, mögen sie noch so vollkommen, noch so richtig sein, können weder Gesetze erlassen, noch den Handlungen der Menschen Regeln vorschreiben. Deshalb kann auch keine Erkenntnis über Ordnung und Einsetzung einer Regierung betreffend deren Ausübung und Anwendung unter den Menschen, je von Nutzen sein, wenn nicht auch der Weg gezeigt wurde, die Person zu erkennen, der es zukommt dieses Recht zu besitzen und diese Herrschaft über andere auszuüben.

Es ist deshalb sinnfrei von Unterordnung und Gehorsam zu reden, ohne uns denjenigen zu benennen, dem wir zu gehorchen haben. Selbst wenn ich auch noch so fest überzeugt bin, das es Obrigkeit und Regierung in der Welt geben muss, so bin ich doch nichtsdestoweniger in Freiheit, bis geklärt ist, wer die Person ist, die das Recht auf meinen Gehorsam hat.

Solange es keine Merkmale gibt, an denen wir einen rechtmäßig Herrschenden erkennen und von anderen eindeutig unterscheiden können, kann ich selbst dieses für mich behaupten wie jeder andere. Gehorsam gegen die Regierung ist jedermanns Pflicht; da das aber nichts anderes bedeutet als Unterordnung unter die Leitung und Gesetzgebung derjenigen Menschen, denen die Macht zugestanden wurde Gefolgschaft zu verlangen, reicht es noch lange nicht, um einen Menschen zum Untertanen zu erklären oder ihm nachhaltig einzureden, es gebe eine königliche Macht in der Welt.

Nein, es muss auch Wege geben, die Person, welcher diese angeblich königliche Macht rechtmäßig gehört, zu bestimmen und zu erkennen. Das Gewissen kann nie gezwungen werden, sich einer Macht zu unterwerfen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, wer die Person ist, die ein Recht hat, diese Macht auszuüben.

Wäre dies anders, so gäbe es keinen Unterschied zwischen Räubern, Piraten und rechtmäßigen Fürsten.

Den Stärkeren müsste ohne Widerspruch gehorcht werden. Sämtliche Kronen und Zepter wären ein Erbe allein von Macht und Raub. Die Menschen könnten die Regierenden ebenso oft und vollkommen ungestraft austauschen, wie man den Arzt wechselt, wenn niemand die Person kennt, die ein Recht hat ihn zu leiten und deren Vorschriften zu befolgen man bestens beraten ist. Um deshalb das Gewissen der Menschen bei der Verpflichtung zum Gehorsam zu beruhigen, müssen sie in jedem Fall beides wissen: Dass es irgendwo in der Welt eine Macht gibt sowie die Person bekannt sein muss, die rechtmäßig mit dieser Macht über sie bekleidet ist.

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