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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 80, Absatz 80,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 80, Absatz 80,

“Thirdly this doctrine making no provision at all for such as are scrupulous and tender supposes the same pleasure of faith in all.” (Quotation Bagshaw)

This inconvenience was touched at above, page 4, and generally this plea of scandal and offence is made use of by all sorts of men as a sufficient reason against whatever suits not with their humor, who cannot but be well pleased to find themselves always furnished with this argument against whatever cannot gain their approbation, and to think anything unlawful and ought to be removed because they dislike it.

This is an inconvenience that Christ himself and his doctrine could not escape, this cornerstone which was a sure footing to some, was also a stumbling block whereat many stumbled and fell and were broken in Israel. Were offences arguments against anything, I know not who might not clap on a render conscience and therewith sufficiently arm himself against all the injunctions of the magistrate, and no law could lay hold on him without encroaching on this law of charity and his just freedom.

How far we ought to part with our own liberty to gratify another’s scruple is a question full of niceness and difficulty. But this I dare say, that of what value soever the inward and private peace of a Christian be, it ought not to be purchased at the settled and public peace of the commonwealth, especially where it will not remove the offence and only cast the scandal on the other side and disturb the peace of the contrary persuasion, since some men will be as much offended at the magistrate’s forbearance as others at his injunctions and be as much scandalized to see a hat on in the public worship as others a surplice.

“Drittens sorgt diese Lehre keineswegs dafür, dass gewissenhafte und hingebungsvolle Menschen gleichermaßen zur freudigen Ausübung ihres Glaubens kommen.“ (Zitat Bagshaw)

Diese Unannehmbarkeit wurde bereits weiter oben, Seite 4, angesprochen. Es handelt sich um einen generellen Vorwurf zum Zweck der Skandalisierung und Attacke, den alle möglichen Menschen als ausreichenden Anlass gegen alles anführen, was ihrem Gemüt zuwiderläuft. Jene, die dennoch nie zufrieden sein können, selbst wenn dieses Standardargument als Wundermittel gegen egal alles, was gerade nicht ihre Zustimmung findet, stets zur Hand ist, und denen es vollkommen ausreicht, egal was nicht zu mögen, um es
als unrechtmäßig zu diffamieren und dessen Abschaffung zu verlangen.

Dieser Unannehmbarkeit kann noch nicht mal Jesus Christus höchstpersönlich samt seiner Lehre entrinnen, denn dieser Eckstein, der einigen als sichere Basis gilt, geriet ebenso zum Stolperstein, über den viele im alten Israel zu Fall kamen, zu Boden gingen und daran zerbrachen. Wären Beleidigungen bereits hinreichende Argumente gegen was auch immer, dann könnte ich mir nichts mehr vorstellen oder wissen, dann kennte ich keinen, der nicht auf sein fest gefügtes Gewissen pochen und sich damit ausreichend gegen jegliche Verfügung der Obrigkeit wappnen würde. Dann könnte ihn keinerlei Gesetz je in Anspruch nehmen, ohne in jenes Gesetz der Barmherzigkeit und seines rechtmäßigen Freiraums einzugreifen.

Wie weit wir unsere eigene Freiheit einschränken sollten, um den Skrupeln eines Anderen Rechnung zu tragen, ist eine Frage größter Finesse und Schwierigkeit. Doch ich wage zu behaupten, egal was auch immer innerlicher und privater Seelenfriede einem Christen wert sein mag, darf er jedoch niemals auf Rechnung eines gefestigten, öffentlichen Friedens des Gemeinwesens eingekauft werden. Ganz besonders dann nicht, wenn die ehrenrührende Ursache damit nicht beseitigt, sondern nur boshafte Skandalbehaftung über der gegnerischen Seite ausgegossen und damit der Seelenfrieden einer entgegengesetzten Auffassung bedrängt wird. Dies gilt, seit einige Menschen sich durch die Toleranz der Obrigkeit genauso beleidigt fühlen wie andere durch dessen Verfügungen und seit sie jedes Mal einen öffentlichen Skandal daraus machen, wenn jemand bei einem öffentlichen Gottesdienst einen Hut trägt oder ein Anderer ein Chorhemd.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 73, Absatz 73,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 73, Absatz 73,

“I know very well that the argument is specious and often urged why should men be so scrupulous? Most pleading for ceremonies as Lot did for Zoar, are not the little things? But I answer, 1. that a little thing unwarrantably done is a great sin.” (Quotation Bagshaw)

Unwarrantably against a positive precept, not unwarrantably without a special commission.

“2. that a little thing, unjustly gained makes way for a greater.”

Though little things make way for greater yet still they will be within the compass of indifferent, beyond that we plead for no allowance and whether a power to impose these be unjustly gained must be judged by the arguments already urged.

Ich weiß sehr gut: Das Argument, warum Menschen so gewissenhaft sein sollten ist fadenscheinig und oft betont. Betreffen nicht die meisten Bitten für Zeremonien wie es Lot für Zoar tat, lediglich kleine Gegebenheiten? Doch ich antworte: 1. Auch eine Kleinigkeit verantwortungslos ausgeführt ist eine große Sünde.“ (Zitat Bagshaw)

Verantwortungslos gegen eine gültige Vorschrift ist etwas anderes als verantwortungslos gegen „ohne“ besonderen Auftrag.

„2. Eine unrechtmäßig bewirkte Petitesse öffnet den Weg für Größeres.“

Selbst wenn Kleinigkeiten den Weg für Größeres frei machen, verbleiben sie noch immer im Bereich des Unbestimmten, außerhalb dessen wir um keine Gestattungen bitten. Ob nun Macht über diese zu verfügen unrechtmäßig erlangt wurde, ist an Hand der bereits angetragenen Argumente zu beurteilen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 55, Absatz 55,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 55, Absatz 55,

“Whilst to others that are more tender and scrupulous they make the sacrifice itself unpleasant, because they will not let it be what God would have it, a free will offering.” (Quotation Bagshaw)

The service of the inward man which God looks after and accepts may be a free will offering, a sincere and spiritual performance under what shape soever of outward indifferent circumstances, the heart may be lift up to heaven, whilst the body bows.

And I know not how any habit can lie heavier on the spirits of any man and hinder its free motion towards God, than the stocks did Paul and Silas, or why anyone should pray less fervently, or doubt more of being heard in a church, and near an organ than Daniel in the den amidst the roaring of the lions.

All that God looks for in his worship now under the gospel is the sacrifice of a broken and a contrite heart, which may be willingly and acceptably given to God in any place or posture, that he hath left it to the discretion of those who are entrusted with the care of the society to determine what shall be order and decency which depend wholly on the opinions and fancies of men, and ‚tis as impossible to fix any certain rule to them as to hope to cast all men’s minds and manners into one mould.

He that will open his eyes upon any country or age but his own will presently see that they are ready to light and venture their lives for that in some places which we should laugh at here. Our deformity is others‘ beauty, our rudeness others‘ civility, and there is nothing so uncouth and unhandsome to us which doth not somewhere or other find applause and approbation; and should the eastern and turbaned nations embrace Christianity ‚twould be as uncomely to them to be bare in the public worship of God as to us to be covered.

And this is so not only in different places but if we survey the several ages of the Church we shall find religion sometimes gay and glorious, beset with pomp and ceremony, sometimes plain and negligent, stripped of all show and outside, but always decent and in order because suited to the present opinion of the age; esteem in this as well as many purring all the difference of value, and why should not the magistrate’s stamp and allowance make the one current as well as the other, why should anyone complain his heart and affections (the only free will offering) were more taken off from God than his friend, by the circumstantial determinations of the magistrate?

What obedient son would less willingly (if it were so appointed him) meet his father in the church than in the chamber, or find his piety slacken by consideration of the place? Or what malefactor would complain of the injunction, or pretend that he could not as fervently beg his life of his Prince in a cassock as in a cloak, were that the habit wherein he were commanded to approach his presence?

‚Tis true ‚tis not unusual to fright the weak and scrupulous with the terrible name of superstition, to clap disgraceful appellations upon innocent actions to deter men from them, a practice (as a learned man says well) not unlike the cruelty of the barbarous heathens that covered the Christians with those skins they had taken off from ravenous beasts that under that disguise they might the better bait them.

But superstition if I understand it aright is a false apprehension of God, or of a false god, attended with a slavish fear of severity and cruelty in him, which they hope to mitigate by a worship of their own invention, and such sacrifices either of the lives of men or beasts or tortures on themselves, as their fears persuaded them are most like to expiate and satisfy the displeasure of the Deity. But that superstition in this sense cannot be applied to the limitation of indifferent things is clear; which are not understood to be designed for atonement.

Für andere hingegen, die zartfühlender, sensibler und gewissenhafter sind, verkehren sie die Heilige Messe in eine unheilige, abzulehnende, da sie diese nicht so durchzuführen erlauben, wie Gott es will: Freiwillig.“ (Zitat Bagshaw)

Ich sage: Gott achtet auf die innere Einstellung beim Gottesdienst und akzeptiert ihn als freiwilliges Angebot, als ernsthafte und seelische Leistung, ungeachtet der Fasson äußerlicher, seinerseits unbestimmter Umstände. Das Herz kann auch zum Himmel erhoben werden, während der Körper sich verbeugt.

Mir ist kein Gewand bekannt, welches schwerer auf den Seelen irgendeines Menschen lasten könnte und seine freie Hinwendung zu Gott stärker hindern könnte als der Pranger das bei Paulus und Silas tat. Oder warum irgendwer in der Kirche auch direkt neben einer Orgel weniger inbrünstig beten oder stärker daran zweifeln sollte, gehört zu werden, als Daniel in der Höhle inmitten des Gebrülls der Löwen.

Alles worauf Gott heute im Zeitalter des Evangeliums bei seiner Huldigung Wert legt, ist das Opfer eines gebrochenen und reuigen Herzens, welches ihm willentlich und annehmbar dargebracht wird. Ungeachtet aller Ortsbestimmung, Darstellungen und Haltungen, die er bewusst dem Ermessen jener überlassen hat, die mit der Sorge um die Gesellschaft betraut sind. Sie sollten entscheiden, was Vorgabe und was Schicklichkeit ist, die zunächst vollkommen von den Meinungen und Phantasien der Menschen abhängen, was es gleichermaßen unmöglich macht, irgendeine sichere Regelung für sie alle zu treffen, als die Hoffnung zu hegen, aller Menschen Vorstellungen und Lebensweisen in eine Form zu gießen.

Wer bereit ist, seine Augen zu öffnen und den Blick auf irgend ein Land zu irgendeiner Zeit zu richten, abgesehen von seinem eigenen, wird augenblicklich erkennen, dass deren Bewohner mancherorts bereit sind, ihre Gemüter für Dinge zu entflammen und ihre Leben zu riskieren, worüber wir hierzulande lauthals Lachen würden. Was wir als unförmig sehen, gilt anderen als Schönheit, was wir als rüpelhaft empfinden, betrachten andere als kultiviertes Verhalten. Es gibt rein gar nichts derart unfeines und unschönes für uns, was nicht irgendwo oder bei irgendwem Applaus und Zustimmung fände. Sollten daher die östlichen, Turbane tragenden Völker das Christentum mit offenen Armen empfangen, wäre es für sie ebenso unvertraut, öffentliche Huldigungen Gottes zu vollziehen, als wir es mit bedecktem Kopf empfinden würden.

Diese Gegebenheiten verhalten sich so nicht nur an unterschiedlichen Orten. Im Gegenteil, sobald wir uns die verschiedenen Zeiträume des Bestehens der Kirche in der Geschichte ansehen, werden wir unvermeidlich die Ausübung der Religion hin und wieder geckenhaft und prächtig vorfinden, behängt mit Pomp und Flitter, manchmal schlicht und bescheiden, beinahe lieblos und nachlässig, aller Demonstrativität und Äußerlichkeit entblättert. Aber dennoch stets schicklich und geordnet, da angepasst an die aktuellen Vorstellungen des jeweiligen Zeitalters. Bewertet das genauso gut als Grundrauschen vieler wie als Unterschiedlichkeit der Wertschätzung. Warum also sollten Siegel und Gewähr der Obrigkeit nicht das eine ebenso in Geltung setzen wie das andere? Warum sollte irgendwer sich beschweren, sein Herz und seine Hingabe (die einzigen Angebote, die er aus freiem Willen machen kann) würden Gott durch die sie begleitenden Bestimmungen der Obrigkeit stärker vorenthalten, als die seines Freundes?

Welcher gehorsame Sohn würde seinen Vater weniger bereitwillig zur Kirche begleiten (falls es ihm so vorgeschrieben wäre) als in den Sitzungssaal? Oder empfände seine Frömmigkeit durch örtliche Abwägungen verringert? Welcher Bösewicht könnte sich zu Recht über eine Verfügung beschweren, oder behaupten, dass er in einem Talar nicht so leidenschaftlich seinen Fürsten um sein Leben bitten könnte, als in einem Mantel, falls ersteres das Gewand wäre, in dem zu seinem Auftritt zu erscheinen ihm befohlen wurde?

Sicher trifft zu, dass es nicht unüblich ist, die Schwachen und Gewissenhaften mit dem schrecklichen Begriff des Aberglaubens zu verunsichern. Oder gar unschuldige Handlungen mit schändlichen Bezeichnungen zu betiteln, um Menschen von deren weiterer Ausübung abzuhalten. Eine Praxis (wie ein Gelehrter Mann zutreffend anmerkt) nicht unähnlich der Grausamkeit barbarischer Heiden, die die Christen in Felle hüllten, die sie zuvor reißenden Raubtieren abgezogen hatten, um sie in dieser Verkleidung als noch bessere Köder für die Hetzjagd verwenden zu können.

Aberglaube ist allerdings, falls ich das Wort richtig verstehe, eine verfälschte Vorstellung von Gott, oder eine Vorstellung von einem falschen Gott, angereichert mit einer sklavischen Angst vor in ihm vermuteter Strenge und Grausamkeit, die die Betroffenen durch eine selbst frei erfundene Huldigung zu mäßigen hoffen. Er bewirkt dementsprechend Opfergaben, seien es Menschenleben oder Tiere oder Foltern und Qualen, wie ihre Ängste sie überzeugt haben, dass sie am besten geeignet seien, Sühne und Befriedigung des Unwillens der Gottheit herbeizuführen. Es sollte allerdings klar sein, dass Aberglaube in diesem Sinn der Beschränkung unbestimmter Handlungen nicht in die Schuhe geschoben werden kann. Für diese sind keine Wiedergutmachungen beabsichtigt.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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TToG II § 161

John Locke: Two Treatises of Government

§ 161. This power, whilst employed for the benefit of the community, and suitably to the trust and ends of the government, is undoubted prerogative, and never is questioned: For the people are very seldom or never scrupulous or nice in the point; they are far from examining prerogative, whilst it is in any tolerable degree employed for the use it was meant, that is, for the good of the people, and not manifestly against it; but if there comes to be a question between the executive power and the people, about a thing claimed as a prerogative; the tendency of the exercise of such prerogative to the good or hurt of the people, will easily decide that question.

§ 161. Solange diese Art von Macht zum Vorteil der Gemeinschaft angewandt wird, dem in eine Regierung gesetzten Vertrauen und ihren Zielen entspricht, ist sie unzweifelhaft prärogativ und unbestritten:

Die Bevölkerung ist in dem Punkt selten von Skrupeln geplagt oder aufmerksam. Sie ist meilenweit davon entfernt, das Vorbehaltsrecht zu hinterfragen, solange es in einem einigermaßen erträglichen Grad angewandt wird, soweit es den beabsichtigten Zweck, also für das Wohl des Volks und nicht offenkundig im Gegensatz zu diesem angewandt wird. Sollten zwischen exekutiver Macht und Bevölkerung Zweifel über eine Entscheidung auftreten, die unter Vorbehaltsrecht getroffen wird, wird die wahrgenommen Richtung dieses Vorbehaltsrechts zum Wohl oder zum Schaden des Volks diese Frage leicht entscheiden.

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