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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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TToG II § 133

John Locke: Two Treatises of Government

§ 133. By commonwealth, I must be understood all along to mean, not a democracy, or any form of government, but any independent community, which the Latins signified by the word civitas, to which the word which best answers in our language, is commonwealth, and most properly expresses such a society of men, which community or city in English does not; for there may be subordinate communities in a government; and city amongst us has a quite different notion from commonwealth: And therefore to avoid ambiguity I crave leave to use the word commonwealth in that sense, in which I find it used by King James the first; and I take it to be its genuine signification; which if anybody dislike, I consent with him to change it for a better.

§ 133. Als Commonwealth will ich keinesfalls gerade Demokratie oder sonst eine bestimmte Regierungsform verstanden sehen, sondern eine unabhängige Gemeinschaft, wie sie die Römer mit dem Wort Civitas (Bürgerschaft) bezeichneten. In unserer Sprache entspricht Commonwealth diesem Begriff am besten und beschreibt eine solche Gesellschaft von Menschen am genauesten. Das englische Community oder City bietet das nicht, denn es gibt untergeordnete Communities unter Regierungen und City hat bei uns eine von Commonwealth klar abweichende Bedeutung.

Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, bitte ich daher um Erlaubnis, das Wort Commonwealth in dem Sinn nutzen zu dürfen, wie es King James I. nutzte. Ich halte das für seine originale Bedeutung. Wenn diese jemandem nicht zusagt, bin ich einverstanden sie durch eine
Bessere zu ersetzen.

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