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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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