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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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TToG I § 123

John Locke: Two Treatises of Government

§ 123. I go on then to ask, whether in the inheriting of this paternal power, this supreme fatherhood, the grandson by a daughter hath a right before a nephew by a brother? Whether the grandson by the eldest son, being an infant, before the younger son, a man and able? Whether the daughter before the uncle? Or any other man, descended by a male line?

Whether a grandson by a young daughter, before a grand-daughter by an elder daughter? Whether the elder son by a concubine, before a younger son by a wife?

From whence also will arise many questions of legitimation, and what in nature is the difference betwixt a wife and a concubine? For as to the municipal or positive laws of men, they can signify nothing here.

It may farther be asked, whether the eldest son, being a fool, shall inherit this paternal power, before the younger, a wise man? And what degree of folly it must be that shall exclude him? And who shall be judge of it? Whether the son of a fool, excluded for his folly, before the son of his wise brother who reigned? Who has the paternal power whilst the widow-queen is with child by the deceased King, and nobody knows whether it will be a son or a daughter? Which shall be heir of the two male-twins, who by the dissection of the mother were laid open to the world? Whether a sister by the half blood, before a brother’s daughter by the whole blood ?

§ 123. Weitere Fragen tauchen auf: Geht bei der Erbschaft dieser väterlichen Macht, dieser höchsten Vaterschaft, das Recht des Enkels dem des Neffen vor?

Ist der Sohn des Erstgeborenen, solange er noch Kind ist, vor seinem erwachsenen Onkel erbberechtigt? Ob die Tochter vor dem Onkel oder einem anderen, der männlichen Linie entstammenden Mann? Ob der Sohn einer jüngeren Tochter vor der Tochter einer älteren Tochter? Ob der ältere, uneheliche Sohn vor dem jüngeren, ehelichen?

Es ergeben sich weiter viele Fragen der Legitimität ergeben: Worin besteht von der Natur aus gesehen der Unterschied zwischen einer Ehefrau und einer Konkubine? Die staatlichen und positiven Gesetze der Menschen geben in Bezug darauf nichts her.

Ferner kann man fragen: Wenn der älteste Sohn schwachsinnig ist, soll er diese väterliche Macht vor dem Jüngeren erben, wenn der ein vernünftiger Mensch ist? Bei welchem Grad von Schwachsinn ist er auszuschließen und wer darf darüber entscheiden? Erbt der Sohn eines Schwachsinnigen, der deswegen außen vor war, vor dem Sohn des vernünftigen Bruders, der regierte? Wer hat die väterliche Macht, solange die Königin Witwe von dem verstorbenen König schwanger ist und niemand weiß, ob sie mit einem Sohn oder einer Tochter niederkommen wird? Wer von zwei männlichen Zwillingen soll der Erbe sein, wenn diese durch Sektion (Section = Kaiserschnitt) zur Welt kamen?
Geht eine Stiefschwester der vollblütigen Tochter eines Bruders voraus?

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