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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 57, Absatz 57,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 57, Absatz 57,

“My second instance shall be the resolution of the Apostles in that famous and important query concerning the Jewish ceremonies, whether they were to be imposed or not. After a long dispute to find out the trust St Peter directly opposes those rites; ‚why do ye‘, says he, ‚tempt God by putting a yoke upon the necks of the disciples‘ – intimating that to put a yoke upon others, (and to impose in things indifferent is certainly a great one) from which either God had expressly freed us, by commanding the contrary or else tacitly freed us by not commanding them, this is nothing but to tempt God and to pretend to be more wise and holy than he.” (Quotation Bagshaw)

The case is almost the same here with that of the Galatians130 above, only the resolution was given there only by St Paul alone, here by a synod. The dispute here seems to be between some convened Pharisees wedded to an opinion of their old ceremonies and the rest of the Church, and the answers given in the former case will serve here, only the author’s deductions ought to be taken a little asunder and considered.

“Mein zweites Beispiel soll den Beschluss der Apostel hinsichtlich der berühmten und bedeutenden Frage sein, die die Fortführung der jüdischen Zeremonien betraf: Sollte das verfügt werden müssen oder nicht? Nach einer langandauernden Auseinandersetzung, wie weit ihre Pflicht gehen sollte, stellt sich Petrus direkt gegen die Bräuche und kritisiert: ‚Warum fordert Ihr Gott heraus, indem ihr seinen Schülern ein Joch auf den Nacken bindet! ‚ – womit er andeutete, sie würden nichts anderes im Sinn haben, als Gott zu provozieren und zu behaupten, weiser und heiliger als er zu sein, indem sie anderen ein Joch auferlegen, (wobei die Verfügung über unbestimmte Gegebenheiten klar und deutlich ein sehr schweres Joch ist) von welchem uns Gott entweder ausdrücklich allein durch Anordnung des Gegenteils erlöst hat, oder dies andererseits durch sein Schweigen getan, hat, da er ihnen überhaupt nichts aufgetragen hat.“ (Zitat Bagshaw)

Der Fall liegt hier ziemlich genau gleich wie bei den Galatern130 weiter oben. Lediglich wurde dort der Beschluss durch Paulus allein gefasst, wogegen es hier eine Synode tat. Der Disput scheint hier zwischen einigen konvertierten Pharisäern, die mit einer Stimmung zu Gunsten ihrer alten Zeremonien verheiratet waren, und dem Rest der Kirche stattgefunden zu haben. Demzufolge genügen meine Antworten im vorherigen Fall diesbezüglich. Lediglich die Schlussfolgerungen des Autors bedürfen ein wenig der Analyse und Erwägung.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 21, Absatz 21,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 21, Absatz 21,

And here I cannot but wonder how indifferent things relating to religion should be excluded more than any other, which though they relate to the worship of God are still but indifferent and a man hath as free a disposure of his liberty in these as any other civil actions till some law of God can be produced, that so annexes this freedom to every single Christian that it puts it beyond his power to part with it; which how much those places urged by our author do, will be considered in their order. I shall in the way only take notice of his distinction of indifferent things into such “as are purely so viz.: time and place of meeting for religious worship, and other things that are commonly supposed indifferent but by abuse have become occasions of superstition such as are bowing at the name of Jesus, the cross in baptism, surplice in preaching, kneeling at the sacrament, set forms of prayer and the like.” (Quotation Bagshaw). But how time and place are more purely indifferent, how less liable to superstitious abuse, and how the magistrate comes by a power over them more than the other, the law of God determining neither, they all equally relating to religious worship, and being equally obnoxious to superstition, I cannot possibly see.

Gerade hier bleibt mir nichts als Verwunderung, weswegen ausgerechnet die unbestimmten Gegebenheiten in Sachen Religion stärker ausgenommen sein sollten als irgendwelche anderen. Selbst wenn sie sich auf die Huldigung Gottes beziehen, sind sie noch immer unbestimmt, und ein jeder Mensch hat diesbezüglich ebenso die freie Verfügung, als betreffend anderer Handlungen in seiner Eigenschaft als Bürger. Solange als bis irgendein Gesetz Gottes vorliegt, welches diese Freiheit jedes einzelnen Christen dergestalt vereinnahmt, dass es sie hinter dessen Macht zurückstellt, sie abzutreten. Wie weit die von unserem Autor angeführten Stellen das belegen, wird in der gegebenen Reihenfolge untersucht. Auf dem Weg dorthin möchte ich lediglich auf seine Unterscheidung bei unbestimmten Dingen das Augenmerk lenken, die in etwa so lautet: „…die es in engerem Sinn sind: Zeit und Ort der Versammlung zur Huldigung, und andere Gegebenheiten, die gemeinhin zwar als unerheblich betrachtet, aber durch Missbrauch zu Auswüchsen des Aberglaubens entartet sind. So wie die Verbeugung beim Namen Jesus, das Kreuzzeichen bei der Taufe, das Chorhemd bei der Predigt, der Kniefall bei den Sakramenten, vorgeschriebene Formen des Gebets und derlei.“ (Zitat Bagshaw). In welcher Hinsicht aber Zeit und Ort deutlich klarer unbestimmt sind, wie viel weniger anfällig für abergläubischen Firlefanz und wie die Obrigkeit an irgendeine Macht darüber gelangen soll, bei der einen Gegebenheit größer als bei der anderen, wo doch Gottes Gesetz keine von beiden bestimmt, wo sie sich gemeinsam auf den Gottesdienst beziehen und gleichermaßen widerspenstig gegen Aberglaube sind, kann ich unmöglich erkennen.

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TToG II § 228

John Locke: Two Treatises of Government

§ 228. But if they, who say it lays a foundation for rebellion, mean that it may occasion civil wars, or intestine broils, to tell the people they are absolved from obedience when illegal attempts are made upon their liberties or properties39, and may oppose the unlawful violence of those who were their magistrates, when they invade their properties39 contrary to the trust put in them; and that therefore this doctrine is not to be allowed, being so destructive to the peace of the world: They may as well say, upon the same ground, that honest men may not oppose robbers or pirates, because this may occasion disorder or bloodshed.

If any mischief come in such cases, it is not to be charged upon him who defends his own right, but on him that invades his neighbours. If the innocent honest man must quietly quit all he has, for peace sake, to him who will lay violent hands upon it, I desire it may be considered, what a kind of peace there will be in the world, which consists only in violence and rapine; and which is to be maintained only for the benefit of robbers and oppressors. Who would not think it an admirable peace betwixt the mighty and the mean, when the lamb, without resistance, yielded his throat to be torn by the imperious wolf?

Polyphemus71 den gives us a perfect pattern of such a peace, and such a government, wherein Ulysses and his companions had nothing to do, but quietly to suffer themselves to be devoured. And no doubt Ulysses, who was a prudent man preached up passive obedience and exhorted them to a quiet submission by representing to them of what concernment peace was to mankind; and by showing the inconveniencies might happen, if they should offer to resist Polyphemus71, who had now the power over them.

§ 228. Falls jene, die behaupten meine Hypothese gewähre Gelegenheiten zur Rebellion, damit meinen, es könne Bürgerkriege oder inneres Brodeln verursachen, dem Volk zu sagen, es sei vom Gehorsam entbunden, wenn unrechtmäßige Angriffe auf seine Freiheiten oder sein Eigentum39 erfolgen; es dürfe sich gesetzwidriger Gewaltanwendung derer, die seine Obrigkeit waren, widersetzen, wenn diese entgegen dem in sie gesetzten Vertrauen in sein Eigentum39 eingreife; wenn deshalb diese Lehre, so verderblich für den Frieden in der Welt, nicht zulässig sei:

Dann können sie genauso gut und mit demselben Recht behaupten, ehrliche Menschen dürften sich Räubern und Banditen nicht widersetzen, weil es Chaos oder Blutvergießen verursachen könnte.

Tritt in solchen Fällen Unheil ein, fällt es nicht dem zur Last, der sein eigenes Recht verteidigt, sondern dem, der in das Recht seines Nachbarn eingreift. Wenn
der unschuldige, ehrliche Mensch um des Friedens willen alles was er hat, demjenigen, der gewaltsam Hand anlegt ruhig überlassen muss, dann bitte ich zu bedenken, welch eine Art von Frieden in der Welt sein wird, der nur aus Gewalttat und Raub besteht und nur zum Vorteil von Räubern und Unterdrückern erhalten werden soll. Wer würde es nicht für der Bewunderung würdigen Frieden zwischen dem Mächtigen und dem Schwachen halten, wenn das Lamm ohne Widerstand seine Kehle darböte, um vom mächtigen Wolf zerrissen zu werden?

Die Höhle des Polyphem71 gibt uns eine perfekte Vorlage eines solchen Friedens und einer solchen Regentschaft. Dort hatten Odysseus und Gefährten auch nichts weiter zu tun, als sich ruhig fressen zu lassen. Odysseus, der ein kluger Mann war, predigte ihnen zweifellos passiven Gehorsam und ermahnte sie zu ruhiger Fügung in ihr Schicksal, indem er ihnen schilderte, wie wichtig Frieden für die Menschheit sei und ihnen die Unannehmbarkeiten klar machte, die eintreten würden, wenn ihnen in den Sinn käme, sich Polyphem71 zu widersetzen, der jetzt die Macht über sie habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

71https://en.wikipedia.org/wiki/Polyphemus
71https://de.wikipedia.org/wiki/Polyphem

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TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

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TToG II § 171

John Locke: Two Treatises of Government

§ 171. Secondly, political power is that power, which every man having in the state of nature, has given up into the hands of the society, and therein to the governors, whom the society hath set over itself, with this express or tacit trust, that it shall be employed for their good, and the preservation of their property39:

Now this power, which every man has in the state of nature, and which he parts with to the society in all such cases where the society can secure him, is to use such means, for the preserving of his own property39, as he thinks good, and nature allows him; and to punish the breach of the law of nature in others, so as (according to the best of his reason) may most conduce to the preservation of himself, and the rest of mankind.

So that the end and measure of this power, when in every man’s hands in the state of nature, being the preservation of all of his society, that is, all mankind in general, it can have no other end or measure, when in the hands of the magistrate, but to preserve the members of that society in their lives, liberties, and possessions39; and so cannot be an absolute, arbitrary power over their lives and fortunes, which are as much as possible to be preserved; but a power to make laws, and annex such penalties to them, as may tend to the preservation of the whole, by cutting off those parts and those only, which are so corrupt, that they threaten the sound and healthy, without which no severity is lawful. And this power has its original only from compact and agreement, and the mutual consent of those who make up the community.

§ 171. Zum Zweiten: Politische Macht ist eine Macht, die jeder Mensch im Naturzustand hat, zu Gunsten der Gesellschaft und in dieser zu Gunsten der Regenten, die von der Gesellschaft erhoben werden, abgibt. Und zwar im ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrauen, sie werde zu seinem Wohl und zum Erhalt seines Eigentums39 angewandt.

Nun darf diese Macht, die jeder im Naturzustand hat und auf die er zu Gunsten der Gesellschaft in all den Fällen verzichtet, in denen die Gesellschaft ihn sichern kann, ausschließlich solche Mittel zum Erhalt seines Eigentums39 nutzen, die er für geeignet hält und die die Natur auch ihm gestattet. Ferner darf sie jeden Bruch des Naturrechts an Anderen nur so bestrafen, wie es (nach bestem Ermessen der Vernunft) am ehesten zu seinem Erhalt und dem der übrigen Menschheit führt.

Da Zweck und Maß dieser Macht, wie im Naturzustand in jedermanns Hand liegend, der Erhalt aller Mitglieder der Gesellschaft, was allgemein gesamte Menschheit bedeutet, so kann sie auch, sobald sie in den Händen einer Obrigkeit liegt keinen anderen Zweck und kein anderes Maß haben, als Leben, Freiheit und Besitz39 der Mitglieder dieser Gesellschaft zu bewahren. Daher kann sie nie absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen39 beinhalten, weil diese soweit als möglich erhalten werden müssen. Sie ist eine Macht, Gesetze zu erlassen und solche Strafen damit zu verbinden, die zu Erhalt des Ganzen dienen, indem sie diejenigen Teile, und nur diese, beseitigen, die durch ausufernde Korruption den Wohlklang und die Heilkraft bedrohen, ohne die keine rechtmäßig Strenge existiert.

Diese Macht hat ihre Quelle ausschließlich in Vertrag, Übereinkunft und in der gegenseitigen Einvernehmen derjenigen, welche die Gemeinschaft bilden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 170

John Locke: Two Treatises of Government

§ 170. First, then, paternal or parental power is nothing but that which parents have over their children, to govern them for the children’s good, till they come to the use of reason, or a state of knowledge, wherein they may be supposed capable to understand that rule, whether it be the law of nature, or the municipal law of their country, they are to govern themselves by:

Capable, I say, to know it, as well as several others, who live as freemen under that law. The affection and tenderness which God hath planted in the breast of parents towards their children, makes it evident, that this is not intended to be a severe arbitrary government, but only for the help, instruction, and preservation of their offspring. But happen it as it will, there is, as I have proved, no reason why it should be thought to extend to life and death, at any time, over their children, more than over anybody else; neither can there be any pretence why this parental power should keep the child, when grown to a man, in subjection to the will of his parents, any farther than having received life and education from his parents, obliges him to respect, honor, gratitude, assistance and support, all his life, to both father and mother.

And thus, ‚tis true, the paternal is a natural government, but not at all extending itself to the ends and jurisdictions of that which is political. The power of the father doth not reach at all to the property39 of the child, which is only in his own disposing.

§ 170. Erstens also: Väterliche oder elterliche Macht ist nichts anderes als Macht, die Eltern über ihre Kinder haben, um sie zu deren Besten zu leiten, bis sie den Gebrauch ihrer Vernunft oder zu einen Wissensstand erreichen, ab dem sie für fähig gehalten werden können, die jeweilige Regel zu verstehen. Handle es sich um Naturrecht oder das lokale Recht ihres Landes, an das sie sich halten sollen.

Fähig, betone ich, es ebenso gut zu verstehen, wie verschiedene andere, die als freie Menschen unter diesem Recht leben. Die Liebe und Zärtlichkeit für die Kinder, die Gott in die Brust der Eltern gepflanzt hat, offenbart deutlich: Es handelt sich um keine Leitung im Sinne einer strengen, willkürlichen Herrschaft, sondern um Hilfe, Ausbildung und Erhalt der Nachkommen. Mag das sein, wie es wolle: Wie ich längst bewiesen habe, es gibt keinen Grund zur Vorstellung, die Macht über Leben und Tod sollte sich jemals eher auf ihre Kinder erstrecken, als auf irgendeinen anderen. Es kann auch keinen Vorwand dafür geben, diese elterliche Macht könnte das Kind, wenn es zum Mann herangewachsen ist, in größerem Maß zur Unterordnung unter den Willen der Eltern nötigen, als der Umstand, Leben und Ausbildung von den Eltern erhalten zu haben, es während des ganzen Lebens zu Achtung, Ehrerbietung, Dankbarkeit, Beistand und Unterstützung für Vater und Mutter verpflichtet.

In diesem Sinn trifft es zu: Die väterliche Regierung ist naturgemäß. Sie reicht aber ganz und gar nicht bis zu den Zwecken, Zielen und der Rechtsprechungsbefugnis der politischen. Die Macht des Vaters reicht noch nicht einmal bis zum Eigentum39 des Kinds, der allein zu dessen eigener Verfügung bleibt.

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TToG II § 169

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XV

Of Paternal, Political, and Despotical Power,
considered together

§ 169. Though I have had occasion to speak of these separately before, yet the great mistakes of late about government having, as I suppose, arisen from confounding these distinct powers one with another, it may not, perhaps, be amiss to consider them here together.

Kapitel 15

Gesamtschau väterlicher, politischer und despotischer Macht

§ 169. Sicher hatte ich zuvor Gelegenheit diese Arten Gewalten getrennt zu behandeln. Da wie ich sehe, aber in jüngster Zeit fundamentale Irrlehren betreffend Regierungsformen durch Verwechseln dieser verschiedenen Arten Macht entstanden sind, wird es kaum überflüssig sein, sie hier zusammen zu betrachten.

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TToG II § 151

John Locke: Two Treatises of Government

§ 151. In some commonwealths, where the legislative is not always in being, and the executive is vested in a single person, who has also a share in the legislative; there that single person in a very tolerable sense may also be called supreme: Not that he has in himself all the supreme power, which is that of law-making; but because he has in him the supreme execution, from whom all inferior magistrates derive all their several subordinate powers, or at least the greatest part of them:

Having also no legislative superior to him, there being no law to be made without his consent, which cannot be expected should ever subject him to the other part of the legislative, he is properly enough in this sense supreme. But yet it is to be observed that though oaths of allegiance and fealty are taken to him, it is not to him as supreme legislator, but as supreme executor of the law, made by a joint power of him with others; allegiance being nothing but an obedience according to law, which when he violates, he has no right to obedience, nor can claim it otherwise than as the public person vested with the power of the law, and so is to be considered as the image, phantom, or representative of the commonwealth, acted by the will of the society, declared in its laws; and thus he has no will, no power, but that of the law.

But when he quits this representation, this public will, and acts by his own private will, he degrades himself, and is but a single private person without power, and without will, that has any right to obedience; the members owing no obedience but to the public will of the society.

§ 151. In einigen Staaten, in denen die Legislative nicht dauernd besteht und mit der Exekutive eine einzelne Person betraut ist, die gleichzeitig Anteil an der Legislative hat, kann bei diesem Einzelnen in durchaus zulässigem Sinn ebenfalls höchste Macht als vertreten betrachtet werden. Nicht etwa weil bei ihm selbst die gesamte höchste Macht, also die der Gesetzgebung läge, sondern weil bei ihm die höchste Befugnis zum Vollzug liegt, von der alle untergebenen Amtsträger oder wenigstens der größte Teil ihre verschiedenen untergeordneten Arten Macht beziehen. Da es auch keine übergeordnete gesetzgebende Macht über ihm gibt, weil kein Gesetz ohne seine Zustimmung erlassen werden kann und auch nicht zu erwarten ist, ein solches könnte ihn jemals dem anderen Teil der Legislative unterordnen, ist er eigentlich und ausreichend in diesem Sinn der Oberste.

Zu beachten ist jedoch, selbst wenn ihm durch Eid Beistand und Treue geleistet wurden, gilt dies nicht ihm als oberstem Gesetzgeber, sondern als oberstem Vollstrecker der durch seine und anderer vereinte Macht erlassenen Gesetze. Beistand ist nichts anderes als Beachtung des Gesetzes. Deshalb hat er weder Recht auf Gehorsam, sofern er selbst Gesetze verletzt, noch kann er ihn anderweitig beanspruchen als in seiner Eigenschaft der mit der Macht des Gesetzes bekleideten öffentlichen Person. So gesehen ist er nichts als Verkörperung, Phantom oder Vertreter des Staats, der durch den per Gesetz verkündeten Willen der Gesellschaft in Aktion tritt und hat folglich keinen Willen, keine Macht außer der des Gesetzes. Sobald er diese Vertretung, diesen öffentlichen Willen aufgibt, und nach seinem eigenen persönlichen Willen handelt, setzt er sich selbst ab, und ist nur noch eine einzelne Privatperson ohne Macht, ohne Willen, ohne Recht auf Gehorsam. Angehörige einer Gesellschaft schulden niemand Gehorsam als deren öffentlichem Willen.

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TToG II § 149

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIII

Of the Subordination of the Powers of the Commonwealth

§ 149. Though in a constituted commonwealth standing upon its own basis, and acting according to its own nature, that is, acting for the preservation of the community, there can be but one supreme power, which is the legislative, to which all the rest are and must be subordinate, yet the legislative being only a fiduciary power to act for certain ends, there remains still in the people a supreme power to remove or alter the legislative, when they find the legislative act contrary to the trust reposed in them:

For all power given with trust for the attaining an end, being limited by that end, whenever that end is manifestly neglected, or opposed, the trust must necessarily be forfeited, and the power devolve into the hands of those that gave it, who may place it anew where they shall think best for their safety and security. And thus the community perpetually retains a supreme power of saving themselves from the attempts and designs of anybody, even of their legislators, whenever they shall be so foolish, or so wicked, as to lay and carry on designs against the liberties and properties of the subject:

For no man or society of men, having a power to deliver up their preservation, or consequently the means of it, to the absolute will and arbitrary dominion of another; whenever anyone shall go about to bring them into such a slavish condition, they will always have a right to preserve what they have not a power to part with: And to rid themselves of those who invade this fundamental, sacred and unalterable law of self-preservation, for which they entered into society. And thus the community may be said in this respect to be always the supreme power, but not as considered under any form of government, because this power of the people can never take place till the government be dissolved.

Kapitel 13

Über- und Unterordnung verschiedener Arten von Macht im Staat

§ 149. Gerade in einem verfassten Staat, der auf eigener Grundlage steht und seiner eigenen Natur gemäß handelt, sprich zum Erhalt der Gemeinschaft, kann es nur eine oberste Macht geben. Das ist die Legislative, der alle übrigen untergeordnet sind und sein müssen. Gerade weil die Legislative eine ausschließlich auf Vertrauen beruhende Macht für bestimmte Zwecke und Ziele beinhaltet, verbleibt weiterhin der Bevölkerung allerhöchste Macht, die Legislative zu entfernen oder zu ändern, wenn es Zuwiderhandlungen der Legislative gegen das gewährte Vertrauen feststellt.

Alle Macht, die im Vertrauen einen definierten Zweck zu erfüllen gewährt wird, wird durch eben diesen Zweck begrenzt. Sollte dieser Zweck vernachlässigt oder gegen ihn verstoßen werden, wird dieses Vertrauen zwingend verwirkt und die Macht fällt in die Hände zurück, die sie gewährt hatten. Diese Hände können sie von Neuem gewähren, so wie sie es für ihre Sicherheit und Geborgenheit am besten einschätzen.

Auf diese Art bleibt der Gemeinschaft ständig eine höchste Macht vorbehalten, um sich vor Vorstößen und Absichten von wem auch immer abzusichern, selbst ihrer eigenen Gesetzgeber, wann immer diese so töricht oder so heimtückisch sind, Pläne gegen die Freiheiten und den Eigentumsbestand der Angehörigen zu schmieden und zu verfolgen. Kein Mensch und keine menschliche Gesellschaft hat Macht auf den eigenen Erhalt und folglich auf die Mittel dazu zu Gunsten absoluten Willens und willkürlicher Herrschaft eines anderen zu verzichten.

Wann immer jemand es unternimmt sie in eine solche sklavische Lage zu bringen, haben sie stets das Recht all das zu beschützen, was sie mit keiner Macht der Welt abtreten können und sich von allen denen zu befreien, die gegen dieses grundlegende, heilige und unabänderliche Gesetz der Selbsterhaltung verstoßen, wegen gerade dem sie überhaupt in eine Gesellschaft eintraten. Aus diesem Grund könnte die Gemeinschaft selbst stets als die oberste Macht bezeichnet werden. Allerdings nicht als bestimmte Regierungsform, denn diese Macht kann nie wirksam werden, bevor die Regierung aufgelöst ist.

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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