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TToG II § 169

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XV

Of Paternal, Political, and Despotical Power,
considered together

§ 169. Though I have had occasion to speak of these separately before, yet the great mistakes of late about government having, as I suppose, arisen from confounding these distinct powers one with another, it may not, perhaps, be amiss to consider them here together.

Kapitel 15

Gesamtschau väterlicher, politischer und despotischer Macht

§ 169. Sicher hatte ich zuvor Gelegenheit diese Arten Gewalten getrennt zu behandeln. Da wie ich sehe, aber in jüngster Zeit fundamentale Irrlehren betreffend Regierungsformen durch Verwechseln dieser verschiedenen Arten Macht entstanden sind, wird es kaum überflüssig sein, sie hier zusammen zu betrachten.

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TToG II § 148

John Locke: Two Treatises of Government

§ 148. Though, as I said, the executive and federative power of every community be really distinct in themselves, yet they are hardly to be separated, and placed at the same time, in the hands of distinct persons: For both of them requiring the force of the society for their exercise, it is almost impracticable to place the force of the commonwealth in distinct, and not subordinate hands; or that the executive and federative power should be placed in persons, that might act separately, whereby the force of the public would be under different commands: Which would be apt some time or other to cause disorder and ruin.

§ 148. Obwohl, wie ich betone, die exekutive und föderative Macht jedes Staats in der Realität unterschiedlich sind, können sie doch kaum getrennt und gleichzeitig in die Hände verschiedener Personen gelegt werden. Da beide zu ihrer Ausübung die Macht der Gesellschaft erfordern, ist es fast unausführbar, die Macht des Staats verschiedenen, einander nicht untergeordneten Händen zu übergeben, oder die exekutive und föderative Macht Personen beizulegen, die getrennt voneinander handeln. Das würde die Macht der Öffentlichkeit unter verschiedene Befehlsgewalten stellen und geeignet sein, früher oder später Chaos und Untergang herbeizuführen.

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TToG II § 144

John Locke: Two Treatises of Government

§ 144. But because the laws, that are at once, and in a short time made, have a constant and lasting force, and need a perpetual execution, or an attendance thereunto; therefore it is necessary there should be a power always in being, which should see to the execution of the laws that are made, and remain in force. And thus the legislative and executive power come often to be separated.

§ 144. Da aber Gesetze, wenn auch in einem Aufwasch und in kurzer Zeit erlassen, eine beständige und fortdauernde Kraft haben und permanent Vollzug bzw. Aufsicht benötigen, ist es notwendig, eine ständige Macht vorzuhalten, die auf den Vollzug der erlassenen und in Kraft bleibenden Gesetze achtet. Daher werden legislative und exekutive Macht oft getrennt.

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TToG II § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§71. This shows the reason how it comes to pass, that parents in societies, where they themselves are subjects, retain a power over their children, and have as much right to their subjection, as those who are in a state of nature. Which could not possibly be, if all political power were only paternal, and that in truth they were one and the same thing: For then, all paternal power being in the Prince, the subject could naturally have none of it. But these two powers, political and paternal, are so perfectly distinct and separate; are built upon so different foundations, and given to so different ends, that every subject, that is a father, has as much a paternal power over his children, as the prince has over his: And every Prince, that has parents, owes them as much filial duty and obedience, as the meanest of his subjects do theirs; and can therefore contain not any part or degree of that kind of dominion, which a Prince or magistrate has over his subject.

§ 71. Hier erkennen wir den Grund wie es dazu kommt, dass Eltern in Gemeinwesen, in denen sie selbst Untergeordnete sind, Macht über ihre Kinder behalten und ebenso viel Recht auf deren Unterordnung haben, wie die, welche sich im Naturzustand befinden. Das könnte unmöglich der Fall sein, wäre alle politische Macht nur väterlich und in Wahrheit ein und dieselbe, denn da dann alle väterliche Macht im Fürsten läge, könnte natürlich ein Untertan keine Macht haben. Diese beiden Arten Macht, die politische und die väterliche, sind vollkommen unterschiedlich und getrennt, beruhen auf derart unterschiedlichen Grundlagen und werden zu verschiedenen Zielen gewährt. Daher hat jeder Untertan, der auch Vater ist, genau so viel Macht über eigene Kinder wie ein Fürst über seinige. Jeder Fürst, der Eltern hat, schuldet diesen genauso viel kindliche Pflicht und Gehorsam, wie der geringste seiner Untertanen den seinigen. Deshalb kann väterliche Macht auch weder den mindesten Anteil oder Grad an jener Art von Herrschaft enthalten, welche ein Fürst oder die Obrigkeit über die Untertanen haben.

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