Schlagwort-Archive: offenbart

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 41, Absatz 41,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 41, Absatz 41,

That those places, Math. II; Joh.8.36, are to be understood of a freedom from sin and the devil and not from laws, the freedom of Christ’s subjects being of the same nature with the kingdom whereof they were subjects, that is, not of this world or of the outward but inward man, is clear not only from the general current of interpreters but the places themselves; for where Christ invites them to submit their necks to his yoke because it is easy he tells them what ease it is they must expect viz., rest to their souls, the whole antecedent discourse being of the internal work of the gospel upon the heart, of faith and repentance, and the happiness of those to whom God revealed the gospel and not relating at all to their outward privileges or in the last glancing at any exemption from the dominion and rule of the magistrate.

Besagte Textstellen des Evangeliums (Math. II, Joh. 8.36,) sind so zu verstehen, dass es sich um die Freiheit von Sünde und Teufel handelt, nicht um Freiheit von Recht und Gesetz. Die Freiheit der Untertanen Christi ist von gleicher Natur wie dessen Königreich, dem sie untergeordnet sind: Nicht von dieser Welt, nicht auf die Äußerlichkeit bezogen, sondern auf die Innerlichkeit des Menschen. Dies geht nicht nur aus dem Mainstream des Verständnisses aller Interpreten oder Interpretatoren, sondern auch klar aus den Textstellen selbst hervor. Denn dort fordert Christus sie auf, ihren Nacken unter sein Joch zu verfügen, von dem er behauptet es sei leicht und um zu erklären, worin die Leichtigkeit besteht, verweist er auf die Erwartung des Seelenheils. Der gesamte vorangehende Diskurs handelt von der inneren Wirkung des Evangeliums auf das Herz, von Glauben und Reue, von der Glückseligkeit derer, denen Gott das Evangelium offenbart hat und hat keinerlei Bezug zu äußerlichen Privilegien oder auch nur den Hauch irgendeiner Ausgenommenheit von der Regelungsbefugnis der Obrigkeit.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 36, Absatz 36,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 36, Absatz 36,

I. That though Christ inveighed against the encroaching Pharisees when they joined their traditions to the law of God and pressed them as equally sacred and obliging, Math.15, as which was clearly contrary to the command of God, Deut. 4.2, Deut. 12, 32, therefore it follows not that he forbade the lawful magistrate to limit things indifferent. Christ might check those proud and meddling people who would be busy beyond their power, and though they took upon them to interpret the old law had no authority to add to it, and yet leave the magistrate free in the exercise of his power, it being no argument that because Christ condemned the impositions of the Pharisees on the Jewish Church to which God had set down an unalterable platform, and as our author confesses: In the minutest circumstances had provided for majority of worship, that therefore he prohibited the Christian magistrate to determine those things which now he had left indifferent, that so their uses might be suited to the several exigencies of times and tempers of people to whom the unchangeable and necessary doctrine of the Gospel should be revealed.

I. Aus der Schmähung Christi gegen die übergriffigen Pharisäer, durch deren Verknüpfung ihrer Traditionen mit dem Gesetz Gottes und der Aufoktroyierung als gleichermaßen heilig und verpflichtend, Math. 15, was eindeutig gegen die Anordnung Gottes, Deut. 4.2, 12, 32, verstieß, daraus folgt nicht, er habe einer rechtmäßigen Obrigkeit verboten unbestimmte Gegebenheiten zu regeln. Jesus durfte diesen stolzen und übergriffigen Leuten Einhalt gebieten, die sich über ihre Macht hinaus fleißig betätigten. Auch wenn diese es auf sich nahmen, das hergebrachte Recht auszulegen, hatten sie keine Autorität, ihm etwas hinzuzufügen. Trotzdem konnte er der Obrigkeit freie Hand gewähren, ihre Macht auszuüben. Es ist ein Scheinargument zu behaupten, da Christus die Anmaßungen der Pharisäer gegen die jüdische Religion verurteilte, der Gott selbst eine unveränderliche Grundlage gegeben hatte, geradeso wie es unser Autor selbst eingesteht, „bis in die minutiösesten Umstände hat er für die Mehrheit der Huldigungsformen gesorgt“, genau dadurch habe er jeglicher christlichen Obrigkeit verboten die Angelegenheiten zu bestimmen, die Gott dieses Mal unbestimmt gelassen hat. Geradeso als dass deren Ausübung den verschiedenen Erfordernissen der Zeit und dem Wesen der Menschen angepasst werden könne, denen die unveränderliche und notwendige Lehre des Evangeliums offenbart werden sollte.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 170

John Locke: Two Treatises of Government

§ 170. First, then, paternal or parental power is nothing but that which parents have over their children, to govern them for the children’s good, till they come to the use of reason, or a state of knowledge, wherein they may be supposed capable to understand that rule, whether it be the law of nature, or the municipal law of their country, they are to govern themselves by:

Capable, I say, to know it, as well as several others, who live as freemen under that law. The affection and tenderness which God hath planted in the breast of parents towards their children, makes it evident, that this is not intended to be a severe arbitrary government, but only for the help, instruction, and preservation of their offspring. But happen it as it will, there is, as I have proved, no reason why it should be thought to extend to life and death, at any time, over their children, more than over anybody else; neither can there be any pretence why this parental power should keep the child, when grown to a man, in subjection to the will of his parents, any farther than having received life and education from his parents, obliges him to respect, honor, gratitude, assistance and support, all his life, to both father and mother.

And thus, ‚tis true, the paternal is a natural government, but not at all extending itself to the ends and jurisdictions of that which is political. The power of the father doth not reach at all to the property39 of the child, which is only in his own disposing.

§ 170. Erstens also: Väterliche oder elterliche Macht ist nichts anderes als Macht, die Eltern über ihre Kinder haben, um sie zu deren Besten zu leiten, bis sie den Gebrauch ihrer Vernunft oder zu einen Wissensstand erreichen, ab dem sie für fähig gehalten werden können, die jeweilige Regel zu verstehen. Handle es sich um Naturrecht oder das lokale Recht ihres Landes, an das sie sich halten sollen.

Fähig, betone ich, es ebenso gut zu verstehen, wie verschiedene andere, die als freie Menschen unter diesem Recht leben. Die Liebe und Zärtlichkeit für die Kinder, die Gott in die Brust der Eltern gepflanzt hat, offenbart deutlich: Es handelt sich um keine Leitung im Sinne einer strengen, willkürlichen Herrschaft, sondern um Hilfe, Ausbildung und Erhalt der Nachkommen. Mag das sein, wie es wolle: Wie ich längst bewiesen habe, es gibt keinen Grund zur Vorstellung, die Macht über Leben und Tod sollte sich jemals eher auf ihre Kinder erstrecken, als auf irgendeinen anderen. Es kann auch keinen Vorwand dafür geben, diese elterliche Macht könnte das Kind, wenn es zum Mann herangewachsen ist, in größerem Maß zur Unterordnung unter den Willen der Eltern nötigen, als der Umstand, Leben und Ausbildung von den Eltern erhalten zu haben, es während des ganzen Lebens zu Achtung, Ehrerbietung, Dankbarkeit, Beistand und Unterstützung für Vater und Mutter verpflichtet.

In diesem Sinn trifft es zu: Die väterliche Regierung ist naturgemäß. Sie reicht aber ganz und gar nicht bis zu den Zwecken, Zielen und der Rechtsprechungsbefugnis der politischen. Die Macht des Vaters reicht noch nicht einmal bis zum Eigentum39 des Kinds, der allein zu dessen eigener Verfügung bleibt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt