Schlagwort-Archive: dergestalt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 56, Absatz 56,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 56, Absatz 56,

But our author here opposes free will offerings to commanded services and seems to make them inconsistent, which if true I know not how any Gospel duty can be acceptably performed and if “in the worship of God to make the sacrifice such as God would have it a free will offering” it be necessary to follow no other rule but the various dictates of our own wills or fancies I hope hereafter we shall be secured from the fear of will-worship when whatsoever our own choice shall lead us to will be most acceptable because a free will offering.

Unser Autor stellt hier allerdings Angebote aus freiem Willen angeordneten Verpflichtungen gegenüber und scheint sie dadurch als unstimmig qualifizieren zu wollen. Wäre das korrekt, könnte ich nicht wissen wie irgendeine Pflicht aus dem Evangelium in annehmbarer Weise absolviert werden könnte und weil „bei der Huldigung Gottes das Opfer dergestalt dargebracht werden kann, wie es Gott zu erhalten wünscht: Freiwillig!“ notwendigerweise keiner anderen Regel gefolgt werden dürfte, als den vielfältigen, spontanen Wunschvorstellungen unseres eigenen Willens und unserer Phantasien, so hoffe ich innig, wir mögen vor panischer Angst wegen einer Art Huldigung nach willkürlicher Beliebigkeit sicher sein, nur weil, zu was auch immer unser Willen uns treibt, alles stets höchst willkommen sein wird, nur weil es aus freiem Willen dargeboten wird.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 21, Absatz 21,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 21, Absatz 21,

And here I cannot but wonder how indifferent things relating to religion should be excluded more than any other, which though they relate to the worship of God are still but indifferent and a man hath as free a disposure of his liberty in these as any other civil actions till some law of God can be produced, that so annexes this freedom to every single Christian that it puts it beyond his power to part with it; which how much those places urged by our author do, will be considered in their order. I shall in the way only take notice of his distinction of indifferent things into such “as are purely so viz.: time and place of meeting for religious worship, and other things that are commonly supposed indifferent but by abuse have become occasions of superstition such as are bowing at the name of Jesus, the cross in baptism, surplice in preaching, kneeling at the sacrament, set forms of prayer and the like.” (Quotation Bagshaw). But how time and place are more purely indifferent, how less liable to superstitious abuse, and how the magistrate comes by a power over them more than the other, the law of God determining neither, they all equally relating to religious worship, and being equally obnoxious to superstition, I cannot possibly see.

Gerade hier bleibt mir nichts als Verwunderung, weswegen ausgerechnet die unbestimmten Gegebenheiten in Sachen Religion stärker ausgenommen sein sollten als irgendwelche anderen. Selbst wenn sie sich auf die Huldigung Gottes beziehen, sind sie noch immer unbestimmt, und ein jeder Mensch hat diesbezüglich ebenso die freie Verfügung, als betreffend anderer Handlungen in seiner Eigenschaft als Bürger. Solange als bis irgendein Gesetz Gottes vorliegt, welches diese Freiheit jedes einzelnen Christen dergestalt vereinnahmt, dass es sie hinter dessen Macht zurückstellt, sie abzutreten. Wie weit die von unserem Autor angeführten Stellen das belegen, wird in der gegebenen Reihenfolge untersucht. Auf dem Weg dorthin möchte ich lediglich auf seine Unterscheidung bei unbestimmten Dingen das Augenmerk lenken, die in etwa so lautet: „…die es in engerem Sinn sind: Zeit und Ort der Versammlung zur Huldigung, und andere Gegebenheiten, die gemeinhin zwar als unerheblich betrachtet, aber durch Missbrauch zu Auswüchsen des Aberglaubens entartet sind. So wie die Verbeugung beim Namen Jesus, das Kreuzzeichen bei der Taufe, das Chorhemd bei der Predigt, der Kniefall bei den Sakramenten, vorgeschriebene Formen des Gebets und derlei.“ (Zitat Bagshaw). In welcher Hinsicht aber Zeit und Ort deutlich klarer unbestimmt sind, wie viel weniger anfällig für abergläubischen Firlefanz und wie die Obrigkeit an irgendeine Macht darüber gelangen soll, bei der einen Gegebenheit größer als bei der anderen, wo doch Gottes Gesetz keine von beiden bestimmt, wo sie sich gemeinsam auf den Gottesdienst beziehen und gleichermaßen widerspenstig gegen Aberglaube sind, kann ich unmöglich erkennen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt