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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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