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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 56, Absatz 56,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 56, Absatz 56,

But our author here opposes free will offerings to commanded services and seems to make them inconsistent, which if true I know not how any Gospel duty can be acceptably performed and if “in the worship of God to make the sacrifice such as God would have it a free will offering” it be necessary to follow no other rule but the various dictates of our own wills or fancies I hope hereafter we shall be secured from the fear of will-worship when whatsoever our own choice shall lead us to will be most acceptable because a free will offering.

Unser Autor stellt hier allerdings Angebote aus freiem Willen angeordneten Verpflichtungen gegenüber und scheint sie dadurch als unstimmig qualifizieren zu wollen. Wäre das korrekt, könnte ich nicht wissen wie irgendeine Pflicht aus dem Evangelium in annehmbarer Weise absolviert werden könnte und weil „bei der Huldigung Gottes das Opfer dergestalt dargebracht werden kann, wie es Gott zu erhalten wünscht: Freiwillig!“ notwendigerweise keiner anderen Regel gefolgt werden dürfte, als den vielfältigen, spontanen Wunschvorstellungen unseres eigenen Willens und unserer Phantasien, so hoffe ich innig, wir mögen vor panischer Angst wegen einer Art Huldigung nach willkürlicher Beliebigkeit sicher sein, nur weil, zu was auch immer unser Willen uns treibt, alles stets höchst willkommen sein wird, nur weil es aus freiem Willen dargeboten wird.

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TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

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TToG II § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. The subjection of a minor places in the father a temporary government, which terminates with the minority of the child: And the honor due from a child places in the parents a perpetual right to respect, reverence, support and compliance too, more or less, as the father’s care, cost, and kindness in his education, has been more or less.

This ends not with minority but holds in all parts and conditions of a man’s life. The want of distinguishing these two powers, viz. that which the father hath in the right of tuition, during minority, and the right of honor all his life, may perhaps have caused a great part of the mistakes about this matter: For to speak properly of them, the first of these is rather the privilege of children, and duty of parents, than any prerogative of paternal power. The nourishment and education of their children is a charge so incumbent on parents for their children’s good, that nothing can absolve them from taking care of it:

And though the power of commanding and chastising them go along with it, yet God hath woven into the principles of human nature such a tenderness for their offspring, that there is little fear that parents should use their power with too much rigor the excess is seldom on the severe side, the strong bias of nature drawing the other way. And therefore God Almighty when he would express his gentle dealing with the Israelites, he tells them, that though he chastened them, he chastens them as a man chastens his son, Deut.VIII.5.I. e. with tenderness and affection, and kept them under no severer discipline than what was absolutely best for them, and had been less kindness to have slackened. This is that power to which children are commanded obedience, that the pains and care of their parents may not be increased, or ill rewarded.

§ 67. Die Unterordnung eines Minderjährigen verleiht dem Vater eine vorübergehende Herrschaft, die mit der Unmündigkeit des Kindes endet. Die schuldige Ehrerbietung eines Kindes verleiht den Eltern ein dauerhaftes Recht auf Achtung, Verehrung, Hilfe und Fügsamkeit, mehr oder weniger, je nachdem wie viel Aufwand an Mühe, Kosten und Güte der Vaters bei der Ausbildung eingesetzt hat. Es endet nicht bei Erreichen der Volljährigkeit, sondern dauert ein Leben lang in allen Lagen eines Menschen fort.

Das Bedürfnis die beiden Arten Macht voneinander zu unterscheiden, einerseits das väterliche Recht auf Vormundschaft während der Minderjährigkeit, andererseits das Recht auf lebenslange Ehrerweisung, mag vielleicht einen großen Teil der Fehlinterpretationen über diese Angelegenheit verursacht haben. Korrekt gedeutet besteht erstere von beiden in einem Vorrecht der Kinder, einer Pflicht der Eltern, als in einer Prärogative, einem Vorbestimmungsrecht der väterlichen Macht. Ernährung und Ausbildung ihrer Kinder obliegen den Eltern für das Wohl ihrer Kinder als Pflicht derart, dass nichts sie von dieser Fürsorge entbinden kann.

Gerade weil die Macht zu Anordnungen und Disziplinierung damit einhergeht, hat Gott mit den Grundbedingungen menschlicher Natur eine solche Zärtlichkeit für Kinder verwoben, dass kaum Gefahr besteht, die Eltern könnten ihre Macht mit zu großer Strenge gebrauchen. Übermaß liegt selten auf Seiten der Strenge. Der starke Hang der Natur drängt eher zum Entgegengesetzten.

Deshalb erklärte auch Gott den Israeliten, als er die Milde seiner Maßnahmen ausdrücken wollte, obwohl er sie diszipliniere, diszipliniere er sie wie ein Mann seinen Sohn diszipliniert. Deut. VIII.5. was bedeuten soll: Mit Sanftmut und Liebe. Er stellte sie unter keine strengere Disziplin, als für ihr Bestes unbedingt nötig war. Sie abzuschwächen wäre geringere Güte gewesen. Das ist die Macht, der Kinder zu gehorchen gehalten sind, damit Sorgen und Mühen der Eltern weder vermehrt noch schlecht gedankt werden.

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TToG I § 109

John Locke: Two Treatises of Government

§ 109. In propriety of speech, (and certainly propriety of speech is necessary in a discourse of this nature) eldest parents signifies either the eldest men and women that have had children, or those who have longest had issue; and then our author’s assertion will be, that those fathers and mothers, who have been longest in the world, or longest fruitful, have by divine institution a right to civil power.

If there be any absurdity in this, our author must answer for it: And if his meaning be different from my explication, he is to be blamed, that he would not speak it plainly. This I am sure, parents cannot signify heirs male, nor eldest parents an infant child: Who yet may sometimes be the true heir, if there can be but one. And we are hereby still as much at a loss, who civil power belongs to, notwithstanding this assignment by divine institution, as if there had been no such assignment at all, or our author had said nothing of it.

This of eldest parents leaving us more in the dark, who by divine institution has a right to civil power, than those who never heard anything at all of heir or descent, of which our author is so full. And though the chief matter of his writing be to teach obedience to those, who have a right to it, which he tells us is conveyed by descent, yet who those are, to whom this right by descent belongs, he leaves, like the philosophers stone in politics, out of the reach of anyone to discover from his writings.

§ 109. In grammatikalisch korrekter Sprache, und Präzision der Sprache ist in einer solchen Abhandlung unbedingt erforderlich, bezeichnen älteste Eltern entweder die ältesten Männer und Frauen, die je Kinder gehabt haben, oder solche, die am längsten auf Nachkommen zurückblicken oder die am Beginn der längsten Ahnenreihe stehen. Die Behauptung unseres Autors lautete dann: Die ältesten und/oder am längsten fruchtbaren Väter und Mütter haben durch göttliche Institution das Recht auf staatliche Macht.

Sollte das blanker Unsinn sein, liegt die Verantwortung dafür bei unserem Autor. Sollte meine Erklärung mit dem, was er sagen wollte, nicht zusammenpassen, so ist es seine Schuld, sich nicht klarer ausgedrückt zu haben. Wenigstens bin ich sicher: Eltern kann nicht männliche Erben bedeuten und älteste Eltern nicht unmündiges Kind, das trotzdem der wahre Erbe sein kann, falls es nur einen einzigen geben darf.

Nach dieser Analyse stehen wir noch immer blank und ohne Wissen da, wem nun die staatliche Macht zusteht. Von der Übertragung durch göttliche Institution gar nicht erst zu sprechen, als hätte es eine solche Übertragung überhaupt nicht gegeben oder unser Autor hätte nichts davon gesagt.

Diese Story von den ältesten Eltern verdunkelt unseren Blick dafür umso mehr, wer durch göttliche Institution ein Recht auf staatliche Macht besitzt, als für jene, die nie etwas vom Erbe oder der Erbfolge gehört haben, von der unser Autor so viel erzählt. Und obwohl das wichtigste Anliegen seiner Schriften darin besteht, Gehorsam gegen diejenigen zu lehren, die ein Recht beanspruchen, welches sich, wie er behauptet, durch Erbfolge fortsetzt, so lässt er doch die Frage ohne Antwort, wem dieses Recht durch Erbfolge zusteht, gleich einem Stein der Weisen in der Politik, fernab aller Chance, die Antwort in seinen Schriften zu entdecken.

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