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TToG II § 225

John Locke: Two Treatises of Government

§ 225. Secondly; I answer, such revolutions happen not upon every little mismanagement in public affairs. Great mistakes in the ruling part, many wrong and inconvenient laws and all the slips of human frailty, will be borne by the people without mutiny or murmur.

But if a long train of abuses, prevarications and artifices, all tending the same way, make the design visible to the people, and they cannot but feel what they lie under, and see whither they are going; it is not to be wondered at, that they should then rouse themselves, and endeavor to put the rule into such hands which may secure to them the ends for which government was at first erected; and without which, ancient names, and specious forms are so far from being better, that they are much worse, than the state of nature, or pure anarchy; the inconveniencies being all as great and as near, but the remedy farther off and more difficult.

§ 225. Zweitens antworte ich: Derartige Revolutionen treten nicht wegen jedes kleinen Missmanagements öffentlicher Angelegenheiten auf. Große Missgriffe der regierenden Parteien, viele falsche und unannehmbare Gesetze sowie alle Ausrutscher menschlicher Schwäche werden von der Bevölkerung ohne Meuterei und Murren geduldet.

Sobald aber eine lange Serie von Missbräuchen, Ausflüchten und täuschender Kunstgriffe, die identische Tendenz haben, der Bevölkerung die wahren Absichten vor Augen führt, wenn sie gar nicht anders können als zu spüren, was auf Ihnen lastet und erkennen, wohin es sie treibt: Dann braucht sich keiner zu wundern, wenn sie aufwachen und versuchen, die Regierung in solche Hände zu legen, die ihnen die Ziele garantieren, für welche die Regierung ursprünglich errichtet wurde.

Ziele ohne die antike Titel und spezifische Formen so weit davon entfernt sind, besser zu sein als der Naturzustand, im Gegenteil sogar viel schlimmer sind oder reine Anarchie. Die Unannehmbarkeiten sind alle ebenso groß und unmittelbar, wie Heilmittel weit weg und deutlich schwieriger zu bekommen sind.

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TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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