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TToG II § 225

John Locke: Two Treatises of Government

§ 225. Secondly; I answer, such revolutions happen not upon every little mismanagement in public affairs. Great mistakes in the ruling part, many wrong and inconvenient laws and all the slips of human frailty, will be borne by the people without mutiny or murmur.

But if a long train of abuses, prevarications and artifices, all tending the same way, make the design visible to the people, and they cannot but feel what they lie under, and see whither they are going; it is not to be wondered at, that they should then rouse themselves, and endeavor to put the rule into such hands which may secure to them the ends for which government was at first erected; and without which, ancient names, and specious forms are so far from being better, that they are much worse, than the state of nature, or pure anarchy; the inconveniencies being all as great and as near, but the remedy farther off and more difficult.

§ 225. Zweitens antworte ich: Derartige Revolutionen treten nicht wegen jedes kleinen Missmanagements öffentlicher Angelegenheiten auf. Große Missgriffe der regierenden Parteien, viele falsche und unannehmbare Gesetze sowie alle Ausrutscher menschlicher Schwäche werden von der Bevölkerung ohne Meuterei und Murren geduldet.

Sobald aber eine lange Serie von Missbräuchen, Ausflüchten und täuschender Kunstgriffe, die identische Tendenz haben, der Bevölkerung die wahren Absichten vor Augen führt, wenn sie gar nicht anders können als zu spüren, was auf Ihnen lastet und erkennen, wohin es sie treibt: Dann braucht sich keiner zu wundern, wenn sie aufwachen und versuchen, die Regierung in solche Hände zu legen, die ihnen die Ziele garantieren, für welche die Regierung ursprünglich errichtet wurde.

Ziele ohne die antike Titel und spezifische Formen so weit davon entfernt sind, besser zu sein als der Naturzustand, im Gegenteil sogar viel schlimmer sind oder reine Anarchie. Die Unannehmbarkeiten sind alle ebenso groß und unmittelbar, wie Heilmittel weit weg und deutlich schwieriger zu bekommen sind.

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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