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TToG II § 227

John Locke: Two Treatises of Government

§ 227. In both the forementioned cases, when either the legislative is changed or the legislators act contrary to the end for which they were constituted; those who are guilty are guilty of rebellion: For if anyone by force takes away the established legislative of any society, and the laws by them made, pursuant to their trust, he thereby takes away the umpirage, which everyone had consented to, for a peaceable decision of all their controversies, and a bar to the state of war amongst them.

They, who remove or change the legislative, take away this decisive power which no body can have, but by the appointment and consent of the people; and so destroying the authority which the people did, and nobody else can set up, and introducing a power which the people hath not authorized, they actually introduce
a state of war, which is that of force without authority:

And thus, by removing the legislative established by the society, (in whose decisions the people acquiesced and united, as to that of their own will) they untie the knot, and expose the people anew to the state of war.

And if those, who by force take away the legislative, are rebels, the legislators themselves, as has been shown, can be no less esteemed so; when they, who were set up for the protection and preservation of the people, their liberties and properties39, shall by force invade and endeavor to take them away; and so they
putting themselves into a state of war with those who made them the protectors and guardians of their peace, are properly, and with the greatest aggravation, rebellantes, rebels.

§ 227. In beiden vorgenannten Fällen, wenn entweder die Legislative verändert wird oder die Gesetzgeber entgegen dem Ziel handeln, für das sie eingesetzt wurden, lautet der Schuldspruch: Schuldig der Rebellion. Sobald jemand mit Gewalt die eingesetzte Legislative einer Gesellschaft und die Gesetze beseitigt, die von ihr kraft des ihr anvertrauten Amts erlassen worden sind, beseitigt er damit die schiedsrichterliche Macht, der jeder einzelne zugestimmt hatte, um friedliche Entscheidung aller Auseinandersetzungen und eine Schranke gegen den Kriegszustand zu bezwecken.

Wer die Legislative absetzt oder verändert, beseitigt die entscheidende Macht, die niemandem ohne Ernennung und Zustimmung der Bevölkerung zusteht. Durch die Vernichtung der Autorität, die das Volk einsetzte und niemand anders einsetzen kann und durch Einsetzung einer Macht, die das Volk nicht autorisiert hat, führen sie tatsächlich einen Kriegszustand herbei, welcher schlicht Macht ohne Autorität ist. Durch Absetzung der von der Gesellschaft eingesetzten Legislative, in deren Entscheidungen sich die Bevölkerung wie in eigene Willensäußerungen einfügt und einwilligt, lösen sie die Verknüpfung und setzen das Volk erneut dem Kriegszustand aus.

Wenn alle, die mit physischer Gewalt die Legislative beseitigen, Rebellen sind, so können auch Gesetzgeber, wie nachgewiesen, nicht weniger als solche betrachtet werden, sobald sie, die zu Schutz und Erhalt der Bevölkerung, ihrer Freiheiten und ihres Eigentums39 eingesetzt wurden, mit roher Gewalt in diese eingreifen und sie zu entziehen versuchen. Sie versetzen sich dann in einen Kriegszustand mit denen, die sie zu Beschützern und Hütern ihres Friedens machten, und sind so im eigentlichen Sinn und in schwerwiegendster Bedeutung des Begriffs „rebellantes“, Rebellen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 215

John Locke: Two Treatises of Government

§ 215. Secondly: When the Prince hinders the legislative from assembling in its due time, or from acting freely, pursuant to those ends for which it was constituted, the legislative is altered: For it is not a certain number of men, no, nor their meeting, unless they have also freedom of debating, and leisure of perfecting, what is for the good of the society, wherein the legislative consists:

When these are taken away or altered, so as to deprive the society of the due exercise of their power, the legislative is truly altered; for it is not names that constitute governments, but the use and exercise of those powers that were intended to accompany them; so that he, who takes away the freedom, or hinders the acting of the legislative in its due seasons, in effect takes away the legislative, and puts an end to the government.

§ 215. Zweitens: Sollte der Fürst die Legislative hindern sich zur rechten Zeit zu versammeln oder frei und den Zielen gemäß zu handeln, für welche sie eingesetzt wurde, so wird mit Sicherheit die Legislative verändert. Es ist keine festgelegte Anzahl Menschen, nein, auch nicht deren Versammlung, nicht einmal wenn sie Freiheit der Rede und Muse genug hätten, auszudiskutieren, was zum Wohl der Gesellschaft dient, worin die Legislative tatsächlich besteht.

Sobald das entzogen oder verändert, die Gesellschaft der angemessenen Ausübung ihrer Macht beraubt wird, wird die Legislative real verändert. Es sind keine Begriffe, die Regierungen ausmachen, sondern tatsächliche Nutzung und Ausübung aller Arten Macht, die ihnen verliehen wurde. Wer der Tätigkeit der Legislative die Freiheit nimmt oder sie zu ihrer rechten Zeit hindert, beseitigt die Legislative tatsächlich und setzt der Regierung ein Ende.

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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TToG II § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. And this has generally given the occasion to mistake in this matter; because commonwealths not permitting any part of their dominions to be dismembered, nor to be enjoyed by any but those of their community, the son cannot ordinarily enjoy the possessions of his father, but under the same terms his father did, by becoming a member of the society; whereby he puts himself presently under the government he finds there established, as much as any other subject of that commonwealth.

And thus the consent of free men born under government, which only makes them members of it, being given separately in their turns, as each comes to be of age, and not in a multitude together; people take no notice of it, and thinking it not done at all, or not necessary, conclude they are naturally subjects as they are men.

§ 117. Das hat grundsätzlich Gelegenheit zu Missverständnissen gegeben:

Staaten lassen weder Ausgliederungen eines Teils ihrer Herrschaftsgebiete zu, noch Inbesitznahme durch Nicht-Staatsbürger. Daher bleiben einem Sohn in der Regel nur die gleichen Bedingungen, um sich am väterlichen Besitz zu erfreuen, unter denen sein Vater es gehabt hat: Er muss ein Mitglied der Gesellschaft werden. Dergestalt ordnet er sich augenblicklich unter die Regierung ein, die er dort eingesetzt findet, genau wie jedes andere Mitglied jenes Staatswesens.

Daher wird das Einverständnis freier, unter einer bestehenden Regierung geborener Menschen, welches ausschließlich zu Mitgliedern eines Staatswesens machen kann, von jedem einzelnen dann gegeben, wenn er volljährig wird; und nicht gemeinsam innerhalb einer Menge. Die Menschen bemerkten es sonst nicht und da sie dann denken, es sei überhaupt nicht geschehen oder nicht notwendig, folgern sie von Natur aus ebenso Untertanen zu sein wie sie Menschen sind.

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