Schlagwort-Archive: Conformable

TToG II § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. And therefore he that will look into the history of England, will find, that prerogative was always largest in the hands of our wisest and best Princes; because the people, observing the whole tendency of their actions to be the public good, contested not what was
done without law to that end: Or, if any human frailty or mistake (for Princes are but men, made as others) appeared in some small declinations from that end; yet ‚twas visible, the main of their conduct tended to nothing but the care of the public.

The people therefore, finding reason to be satisfied with these Princes, whenever they acted without, or contrary to the letter of the law, acquiesced in what they did, and, without the least complaint, let them enlarge their prerogative as they pleased, judging rightly, that they did nothing herein to the prejudice of their laws, since they acted conformable to the foundation and end of all laws, the public good.

§ 165. Wer sich die Geschichte Englands ansieht, wird darum feststellen: Die Prärogative befand sich stets am ausgedehntesten in den Händen unserer weisesten und besten Fürsten. Sobald die Bevölkerung erkannte, wie deren Handlungen stets auf öffentliches Wohl zielten, stellte sie nichts in Frage, was ohne gesetzliche Grundlage zu eben diesem Zweck getan wurde. Selbst dann nicht, wenn menschliche Schwäche oder Irrtum, schließlich sind Fürsten auch nur Menschen wie andere, in der ein oder anderen kleinen Abweichung von diesem Ziel zutage trat.

Es war deutlich sichtbar, der zentrale Fokus ihres Handelns verfolgte kein anderes Ziel als die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt. Die Bevölkerung hatte daher Grund, mit ihren Fürsten zufrieden zu sein, selbst wenn sie ohne oder gegen den Wortlaut des Gesetzes handelten. Sie beruhigte sich bei dem, was jene taten und gewährte ohne die geringste Klage die Erweiterung der Prärogative, wie es jenen passte.
Die Bevölkerung urteilte korrekt, damit seien keine Gesetze beeinträchtigt, da jene übereinstimmend mit der Grundlage und dem Ziel aller Gesetze handelten: Dem öffentlichen Wohl.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 135

John Locke: Two Treatises of Government

§ 135. Though the legislative, whether placed in one or more, whether it be always in being, or only by intervals, though it be the supreme power in every commonwealth; yet,

First: It is not, nor can possibly be absolutely arbitrary over the lives and fortunes of the people: For it being but the joint power of every member of the society given up to that person or assembly, which is legislator; it can be no more than those persons had in a state of nature before they entered into society, and gave up to the community: For nobody can transfer to another more power than he has in himself; and nobody has an absolute arbitrary power over himself, or over any other, to destroy his own life, or take away the life or property of another.

A man, as has been proved, cannot subject himself to the arbitrary power of another; and having in the state of nature no arbitrary power over the life, liberty, or possession of another, but only so much as the law of nature gave him for the preservation of himself, and the rest of mankind; this is all he doth, or can give up to the commonwealth, and by it to the legislative power, so that the legislative can have no more than this.

Their power, in the utmost bounds of it, is limited to the public good of the society. It is a power, that hath no other end but preservation, and therefore can never55 have a right to destroy, enslave, or designedly to impoverish the subjects. The obligations of the law of nature cease not in society, but only in many cases are drawn closer, and have by human laws known penalties annexed to them to enforce their observation.

Thus the law of nature stands as an eternal rule to all men, legislators as well as others. The rules that they make for other men’s actions, must, as well as their own and other men’s actions, be conformable to the law of nature, I. e. to the will of God, of which that is a declaration, and the fundamental law of nature being the preservation of mankind, no human sanction can be good, or valid against it.

§ 135. Die Legislative, befinde sie sich bei Einem oder Mehreren, oder bestehe sie permanent oder nur in Intervallen, ist zwar die höchste Macht in jedem Staat, doch:

Erstens handelt es sich um keine absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen des Volks. Sie kann es auch niemals sein: Da sie nichts ist als die vereinte Macht aller Mitglieder der Gesellschaft, auf welche zugunsten der Person oder der Versammlung die der Gesetzgeber ist, verzichtet wurde, kann sie nicht größer sein als die Macht, die jede Person im Naturzustand hatte, bevor sie der Gesellschaft beitrat und die sie zu Gunsten der Gemeinschaft abgab.

Niemand kann einem anderen größere Macht überlassen, als er in sich selbst besitzt. Niemand hat eine absolute, willkürliche Macht über sich oder einen anderen, das eigene Leben zu vernichten oder Leben und Besitz eines anderen zu nehmen. Ein Mensch kann, was ich bewiesen habe, sich keiner willkürlichen Macht eines anderen unterwerfen. Da er im Naturzustand keine willkürliche Macht über das Leben, die Freiheit
oder den Besitz eines anderen hat, sondern nur so viel, als das Naturrecht ihm zum Erhalt seiner selbst und der übrigen Menschheit gewährt hat, ist das alles, was er zugunsten des Staats oder durch diesen zu Gunsten legislativer Macht abgibt oder abgeben kann.

Daher kann die Legislative nicht mehr haben als eben das. Ihre Macht in äußersten Grenzen ist auf das öffentliche Wohl der Gesellschaft beschränkt. Es ist eine Macht, die kein anderes Ziel als Erhalt hat. Sie kann deshalb nie55 ein Recht haben Angehörige zu zerstören, zu unterjochen oder mit Absicht auszusaugen.

Die Pflichten des Naturrechts hören bei in der Gesellschaft keinesfalls auf, sondern werden in vielen Fällen erst näher bestimmt und über menschliche Gesetze um anerkannte Strafen erweitert um ihre Beachtung zu verstärken. Das Naturrecht fungiert als ewige Grundordnung für alle Menschen, Gesetzgeber ebenso wie auch für die Anderen.

Vorschriften, die sie für Handlungen anderer Menschen erlassen, müssen ebenso wie eigene und anderer Menschen Handlungen mit dem Naturrecht, damit meine ich den Willen Gottes, dessen Verkündigung es ist, vereinbar sein. Da das grundlegende Naturgesetz im Erhalt der Menschheit besteht, kann kein menschliches Gesetz gut oder gültig sein, das diesem widerspricht.

55Two foundations there are which bear up public societies; the one a natural inclination, whereby all men desire sociable life and fellowship; the other an order, expressly or secretly agreed upon, touching the manner of their union in living together: The latter is that which we call the law of a common-weal, the very soul of a politic body, the parts whereof are by law animated, held together, and set on work in such actions as the common good required. Laws politic, ordained for external order and regiment amongst men, are never framed as they should be, unless presuming tire will of man to be inwardly obstinate, rebellious, and averse from all obedience to the sacred laws of his nature; in a word, unless presuming man to be, in regard of his depraved mind, little better than a wild beast, they do accordingly provide, notwithstanding, so to frame his outward actions, that they be no hindrance unto the common good, for which societies are instituted. Unless they do this, they are not perfect.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

55Zwei Grundlagen tragen öffentliche Gesellschaften. Die eine ist eine natürliche Neigung von Menschen nach einem geselligen Leben und nach Gemeinschaft zu suchen, die andere eine ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte, die Art ihres Zusammenlebens in Gemeinschaft betreffende Ordnung. Letztere ist das, was wir das Recht eines Staats nennen, die wahre Seele eines politischen Körpers, dessen Teile durch das Recht mit Leben erfüllt, zusammengehalten und für solche Handlungen in Aktion gesetzt werden, die das gemeinsame Wohl erfordert. Politische, für die äußerliche Ordnung und Regierung von Menschen erlassene Gesetze, werden nie so gestaltet, wie sie sollten. Es sei denn der Wille des Menschen wird als innerlich widerspenstig, aufsässig und jedem Gehorsam gegen die heiligen Gesetze seiner Natur abgeneigt, vorausgesetzt.
In einem Wort: Sie müssen der Annahme gemäß, der Mensch sei in seinem verdorbenen Sinn wenig besser als ein wildes Tier, entsprechend Versorge treffen, seine äußerlichen Handlungen so zu regeln und zu richten, dass sie kein Hindernis für das allgemeine Wohl
werden wegen dem Gesellschaften überhaupt erst gegründet werden. Wenn sie dies nicht gewähren, sind sie nicht vollkommen.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. I will not deny that if we look back as far as history will direct us, towards the original of commonwealths, we shall generally find them under the government and administration of one man. And I am also apt to believe, that where a family was numerous enough to subsist by itself, and continued entire together, without mixing with others, as it often happens, where there is much land, and few people, the government commonly began in the father:

For the father having, by the law of nature, the same power with every man else to punish, as he thought fit, any offences against that law, might thereby punish his transgressing children, even when they were men, and out of their pupilage; and they were very likely to submit to his punishment, and all join with him against the offender, in their turns, giving him thereby power to execute his sentence against any transgression, and so in effect make him the law-maker, and governor over all that remained in conjunction with his family. He was fittest to be trusted; paternal affection secured their property and interest under his care; and the custom of obeying him, in their childhood, made it easier to submit to him, rather than to any other.

If therefore they must have one to rule them, as government is hardly to be avoided amongst men that live together; who so likely to be the man as he that was their common father; unless negligence, cruelty, or any other defect of mind or body made him unfit for it? But when either the father died, and left his next heir, for want of age, wisdom, courage, or any other qualities, less fit to rule; or where several families met, and consented to continue together; there, it is not to be doubted, but they used their natural freedom, to set up him, whom they judged the ablest, and most likely, to rule well over them.

Conformable hereunto we find the people of America, who (living out of the reach of the conquering swords, and spreading domination of the two great empires of Peru and Mexico) enjoyed their own natural freedom, though, ceteris paribus, they commonly prefer the heir of their deceased King; yet if they find him any way weak, or incapable, they pass him by, and set up the stoutest and bravest man for their ruler

§ 105. Ich streite es nicht ab. Wenn wir bei der Erforschung des Ursprungs von Staaten soweit zurückgehen, wie die Geschichte uns lässt, finden wir regelmäßig unter Regierung und Verwaltung eines Einzelnen. Ich bin auch in der Lage zu glauben, sofern eine Familie groß genug war, sich selbst zu versorgen und zusammenzubleiben ohne sich mit anderen zu vermischen, was dort oft vorkommt, wo es viel Land und wenig Leute gibt, das Regieren ging normalerweise vom Vater aus.

Da ein Vater gemäß Naturrecht dieselbe Macht hatte wie jeder andere, alle Verstöße gegen dieses Recht nach eigenem Ermessen zu bestrafen, so durfte er die Verstöße seiner Kinder strafen, selbst wenn diese bereits Männer und erwachsen waren. Sehr wahrscheinlich ordneten sich die Kinder seinen Strafen genau so unter und wie sie sich mit ihm gegen andere Übertreter verbündeten. Sie ermächtigten ihn damit sein Urteil bei jeder Übertretung zu vollstrecken und machten ihn so tatsächlich zum Gesetzgeber und Regenten aller, die Mitglied seiner Sippe blieben. Er war der Geeignetste für ihr Vertrauen. Väterliche Liebe bürgte für ihren Besitz und Interesse an seiner Obhut. Gewohnheit, ihm während der Kindheit zu gehorchen, machte es bequemer, sich ihm unterzuordnen als einem anderen.

Wenn sie schon jemand haben brauchten, der sie führte, Regierung unter Menschen, die zusammenleben ist schließlich kaum zu vermeiden, wer war dann wahrscheinlich der geeignetere Mann, wenn nicht der gemeinsame Vater? Es sein denn Vernachlässigung, Grausamkeit oder ein anderer geistiger oder körperlicher Defekt ließen ihn untauglich erscheinen. Was aber wenn der Vater starb und der nächste Erbe aus Mangel an Alter, Weisheit, Mut oder anderen Eigenschaften weniger geeignet als Regent war? Oder wenn einige Familien zusammentraten?

Sofern sie übereinkamen, zusammen zu bleiben, nutzten sie ohne jeden Zweifel ihre natürliche Freiheit dazu, denjenigen einzusetzen, welchen sie für den fähigsten hielten und von dem sie am ehesten eine gute Regierung erwarten konnten. Genau deshalb stellen wir bei den Völkern Amerikas fest, obwohl sie ceteris paribus (unter Gleichen) für gewöhnlich den Erben ihres verstorbenen Königs vorziehen, ihn dennoch übergehen, wenn sie ihn für schwach oder unfähig halten und den stärksten und tapfersten Mann zum Anführer einsetzen. Zumindest soweit sie sich außerhalb der Reichweite erobernder Schwerter und der ausgedehnten Herrschaft der beiden großen Reiche Peru und Mexiko leben und sich im Genuss ihrer eigenen natürlichen Freiheit befinden.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt