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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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TToG II § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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TToG II § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. I will not deny that if we look back as far as history will direct us, towards the original of commonwealths, we shall generally find them under the government and administration of one man. And I am also apt to believe, that where a family was numerous enough to subsist by itself, and continued entire together, without mixing with others, as it often happens, where there is much land, and few people, the government commonly began in the father:

For the father having, by the law of nature, the same power with every man else to punish, as he thought fit, any offences against that law, might thereby punish his transgressing children, even when they were men, and out of their pupilage; and they were very likely to submit to his punishment, and all join with him against the offender, in their turns, giving him thereby power to execute his sentence against any transgression, and so in effect make him the law-maker, and governor over all that remained in conjunction with his family. He was fittest to be trusted; paternal affection secured their property and interest under his care; and the custom of obeying him, in their childhood, made it easier to submit to him, rather than to any other.

If therefore they must have one to rule them, as government is hardly to be avoided amongst men that live together; who so likely to be the man as he that was their common father; unless negligence, cruelty, or any other defect of mind or body made him unfit for it? But when either the father died, and left his next heir, for want of age, wisdom, courage, or any other qualities, less fit to rule; or where several families met, and consented to continue together; there, it is not to be doubted, but they used their natural freedom, to set up him, whom they judged the ablest, and most likely, to rule well over them.

Conformable hereunto we find the people of America, who (living out of the reach of the conquering swords, and spreading domination of the two great empires of Peru and Mexico) enjoyed their own natural freedom, though, ceteris paribus, they commonly prefer the heir of their deceased King; yet if they find him any way weak, or incapable, they pass him by, and set up the stoutest and bravest man for their ruler

§ 105. Ich streite es nicht ab. Wenn wir bei der Erforschung des Ursprungs von Staaten soweit zurückgehen, wie die Geschichte uns lässt, finden wir regelmäßig unter Regierung und Verwaltung eines Einzelnen. Ich bin auch in der Lage zu glauben, sofern eine Familie groß genug war, sich selbst zu versorgen und zusammenzubleiben ohne sich mit anderen zu vermischen, was dort oft vorkommt, wo es viel Land und wenig Leute gibt, das Regieren ging normalerweise vom Vater aus.

Da ein Vater gemäß Naturrecht dieselbe Macht hatte wie jeder andere, alle Verstöße gegen dieses Recht nach eigenem Ermessen zu bestrafen, so durfte er die Verstöße seiner Kinder strafen, selbst wenn diese bereits Männer und erwachsen waren. Sehr wahrscheinlich ordneten sich die Kinder seinen Strafen genau so unter und wie sie sich mit ihm gegen andere Übertreter verbündeten. Sie ermächtigten ihn damit sein Urteil bei jeder Übertretung zu vollstrecken und machten ihn so tatsächlich zum Gesetzgeber und Regenten aller, die Mitglied seiner Sippe blieben. Er war der Geeignetste für ihr Vertrauen. Väterliche Liebe bürgte für ihren Besitz und Interesse an seiner Obhut. Gewohnheit, ihm während der Kindheit zu gehorchen, machte es bequemer, sich ihm unterzuordnen als einem anderen.

Wenn sie schon jemand haben brauchten, der sie führte, Regierung unter Menschen, die zusammenleben ist schließlich kaum zu vermeiden, wer war dann wahrscheinlich der geeignetere Mann, wenn nicht der gemeinsame Vater? Es sein denn Vernachlässigung, Grausamkeit oder ein anderer geistiger oder körperlicher Defekt ließen ihn untauglich erscheinen. Was aber wenn der Vater starb und der nächste Erbe aus Mangel an Alter, Weisheit, Mut oder anderen Eigenschaften weniger geeignet als Regent war? Oder wenn einige Familien zusammentraten?

Sofern sie übereinkamen, zusammen zu bleiben, nutzten sie ohne jeden Zweifel ihre natürliche Freiheit dazu, denjenigen einzusetzen, welchen sie für den fähigsten hielten und von dem sie am ehesten eine gute Regierung erwarten konnten. Genau deshalb stellen wir bei den Völkern Amerikas fest, obwohl sie ceteris paribus (unter Gleichen) für gewöhnlich den Erben ihres verstorbenen Königs vorziehen, ihn dennoch übergehen, wenn sie ihn für schwach oder unfähig halten und den stärksten und tapfersten Mann zum Anführer einsetzen. Zumindest soweit sie sich außerhalb der Reichweite erobernder Schwerter und der ausgedehnten Herrschaft der beiden großen Reiche Peru und Mexiko leben und sich im Genuss ihrer eigenen natürlichen Freiheit befinden.

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TToG II § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. In absolute monarchies indeed, as well as other governments of the world, the subjects have an appeal to the law, and judges to decide any controversies, and restrain any violence that may happen betwixt the subjects themselves, one amongst another. This everyone thinks necessary, and believes he deserves to be thought a declared enemy to society and mankind, who should go about to take it away. But whether this be from a true love of mankind and society, and such a charity as we owe all one to another, there is reason to doubt:

For this is no more than what every man, who loves his own power, profit, or greatness, may, and naturally must do, keep those animals from hurting, or destroying one another, who labor and drudge only for his pleasure and advantage; and so are taken care of, not out of any love the master has for them, but love of himself, and the profit they bring him: For if it be asked, what security, what fence is there, in such a state, against the violence and oppression of this absolute ruler? The very question can scarce be borne.

They are ready to tell you, that it deserves death only to ask after safety. Betwixt subject and subject, they will grant, there must be measures, laws and judges, for their mutual peace and security: But as for the ruler, he ought to be absolute, and is above all such circumstances; because he has power to do more hurt and wrong, it is right when he does it. To ask how you may be guarded from harm, or injury, on that side here the strongest hand is to do it, is presently the voice of faction and rebellion: As if when men quitting the state of nature entered into society, they agreed that all of them but one should be under the restraint of laws, but that he should still retain all the liberty of the state of nature, increased with power, and made licentious by impunity. This is to think, that men are so foolish, that they take care to avoid what mischiefs may be done them by polecats, or foxes; but are content, nay, think it safety, to be devoured by lions.

§ 93. Wahrlich, selbst in absoluten Monarchien haben Untertanen, ebenso wie unter anderen Regierungen der Welt, eine Berufung auf das Gesetz. Sogar Richter, Streitigkeiten zu entscheiden und jede Gewalttat zu unterbinden, wie sie bei den Untertanen von einem gegen den anderen ausgehen. Jeder hält das für notwendig, und glaubt, als erklärter Feind der Gesellschaft und Menschheit müsse angesehen werden, wer es unternehme, diese zu beseitigen. Ob das aber aus wahrer Liebe zur Menschheit und Gesellschaft, und aus solcher Menschenfreundlichkeit geschieht, wie wir sie alle einander schulden, darf mit gutem Grund zu angezweifelt werden. Es ist kein Stück mehr als jeder Mensch, der seine Macht, seinen Vorteil und seine eigene Großartigkeit liebt, tun wird und von Natur aus tun muss, um alle Arbeitstiere, die sich nur zu seiner Erbauung und für seinen Vorteil schinden und quälen, davon abzuhalten, sich gegenseitig zu schaden und zu vernichten. Für diese wird deshalb gesorgt, nicht etwa aus irgendeiner Art Liebe, die ihr Meister für sie hätte, sondern wegen seiner Liebe zu sich selbst und wegen des Profits, den sie ihm einbringen.

Sollte man wagen nur einmal zu fragen:

Welche Sicherheit, welchen Schutz gibt es in einem solchen Staat gegen Gewalttätigkeit und Unterdrückung durch diesen absoluten Herrscher?

Allein schon die Frage sollte besser nicht gestellt werden. Man hätte sofort die Antwort, es verdiene den Tod, nach Sicherheit auch nur zu fragen. Zwischen Untertan und Untertan, so viel wird zugestanden, muss es Vorschriften, Gesetze und Richter geben. Zu deren gegenseitigem Frieden und zur Sicherheit. Der Herrschende aber muss absolut sein, über alle Umstände erhaben. Es ist rechtmäßig für ihn, mehr Schaden und Unrecht anzurichten, weil er die Macht hat, das zu verursachen. Bereits die Frage nach Schutz und Sicherheit vor Schaden und Unrecht von der Seite, bei der die stärkste Handhabe liegt, wird sofort als eine Stimme für Aufruhr und Rebellion ausgelegt.

Gerade als wären die Menschen, als sie den Naturzustand verließen und zu einer Gesellschaft zusammentraten, vereinbart hätten, alle mit Ausnahme eines einzigen sollten unter den Regelungen von Gesetzen stehen, nur dieser eine dürfe jede Freiheit des Naturzustands behalten, noch vergrößert durch Macht und durch Straflosigkeit zügellos gemacht!

Das hieße die Menschen für solche Narren zu halten, dass sie sich zwar bemühen, Schaden zu verhüten, der ihnen durch Iltisse und Füchse verursacht werden kann, sich aber zufrieden zu geben, nein, es geradezu für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden.

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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG I § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Before I leave this, I must ask how our author knows that whensoever God makes choice of any special person to be King, he intends that the issue should have the benefit thereof? Does God by the law of nature or revelation say so? By the same law also he must say, which of his issue must enjoy the crown in succession, and so point out the heir, or else leave his issue to divide or scramble for the government: Both alike absurd, and such as will destroy the benefit of such grant to the issue. When any such declaration of Gods intention is produced, it will be our duty to believe God intends it so; but till that be done, our author must show us some better warrant, before we shall be obliged to receive him as the authentic revealer of God’s intentions.

§ 166. Bevor ich dieses Thema beende, bleibt zu fragen, woher unser Autor die Gewissheit nimmt, Gott beabsichtige, sobald er irgendeine besondere Person zum König erhebt, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteil zu bringen? Hat Gott das als Naturgesetz oder durch Offenbarung verkündet? Durch dasselbe Gesetz müsste Gott auch bestimmen, welcher Nachkomme im Besitz der Krone folgen soll und so den Erben bezeichnen. Oder den Nachkommen überlassen, die Regentschaft zu teilen oder sich darum zu balgen: Beides ist gleichermaßen absurd und vernichtet jeden Vorteil einer solchen Gewähr an die Nachkommen. Sobald eine entsprechende Erklärung über Gottes Willen vorliegt, wird es unsere Pflicht sein zu glauben, er habe das in der Tat so gewollt. Bis dahin muss unser Autor uns eine bessere Vollmacht zeigen, ehe wir uns verpflichten, ihn als den authentischen Offenbarer von Gottes Absichten anzunehmen.

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TToG I § 165

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§ 165. To be satisfied of this, he need but read the story of the Levite, and the war thereupon with the Benjamites, in the three last chapters of Judges: And when he finds, that the Levite appeals to the people for justice that it was the tribes and the congregation, that debated, resolved, and directed all that was done on that occasion; he must conclude, either that God was not careful to preserve the fatherly authority amongst his own chosen people; or else that the fatherly authority may be preserved, where there is no monarchical government; if the latter, then it will follow, that though fatherly authority be never so well proved, yet it will not infer a necessity of monarchical government; if the former, it will seem very strange and improbable, that God should ordain fatherly authority to be so sacred amongst the sons of men, that there could be no power, or government without it, and yet that amongst his own people, even whilst he is providing a government for them, and therein prescribes rules to the several states and relations of men, this great and fundamental one, this most material and necessary of all the rest, should be concealed, and lie neglected for four hundred years after.

§ 165. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur die Geschichte von dem Leviten und dem darauf folgenden Krieg mit den Benjaminitern in den letzten drei Kapiteln des Buchs der Richter zu lesen. Wenn er dort hinsieht, als der Levit sich an das Volk um Gerechtigkeit wendet, waren es die Stämme und die Versammlung, die berieten, entschieden und alles leiteten, was bei jener Gelegenheit geschah. Er kann nur zu den Schlüssen gelangen, entweder Gott sorgte nicht dafür, die väterliche Macht in seinem eigenen, auserwählten Volk aufrechtzuerhalten, oder die väterliche Macht kann auch dort aufrechterhalten werden, wo keine monarchische Regierung vorhanden ist.

Im letzteren Fall folgt daraus, väterliche Autorität, selbst noch so bewiesen, schließt keine Notwendigkeit einer monarchischen Regierung mit ein. Im ersten Fall, scheint es überaus seltsam und unwahrscheinlich, Gott heiligte die väterliche Autorität unter den Menschensöhnen derart, dass es keine Macht, keine Regierung ohne sie geben kann. Und er zudem zu einer Zeit, in der er seinem eigenen Volk eine Regierung verschafft, für die einzelnen Staaten und Beziehungen der Menschen Vorschriften erlässt, diese große und grundlegende, diese wichtigste und notwendigste von allen, vierhundert Jahre lang der im Verborgenen und in Vergessenheit belässt.

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TToG I § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. It is in vain then to say, that whensoever God chooses any special person to have the exercise of paternal authority, (for if that be not to be King, I desire to know the difference between a King and one having the exercise of paternal authority) he intends the issue also should have the benefit of it, since we find the authority, the judges had, ended with them, and descended not to their issue; and if the judges had not paternal authority, I fear it will trouble our author, or any of the friends to his principles, to tell who had then the paternal authority, that is, the government and supreme power amongst the Israelites; and I suspect they must confess that the chosen people of God continued a people several hundreds of years, without any knowledge or thought of this paternal authority, or any appearance of monarchical government at all.

§ 164. Die Behauptung, wenn Gott eine besondere Person erwählt, die väterliche Autorität auszuüben, (wenn das dann nicht bedeutet König zu sein, möchte ich gern den Unterschied zwischen einem König und einem, der die Ausübung der väterlichen Autorität hat, erfahren) beabsichtigt er, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteils daraus zu setzen, ist eine hohle Leerformel. Wir haben festgestellt: Die Autorität der Richter endete mit ihnen und vererbte sich nicht auf ihre Nachkommen. Ich fürchte also, wenn die Richter keine väterliche Autorität besaßen, wird es unserem Autor und den Freunden seiner Lehre einige Mühe bereiten mitzuteilen, wer dann die väterliche Autorität, d. h. die Regierung und die höchste Macht unter den Israeliten innehatte. Ich vermute, sie werden zugeben müssen: Das auserwählte Volk Gottes blieb etliche hundert Jahre ein Volk ohne Kenntnis oder Gedanken zu dieser väterliche Autorität, oder einen Schein von monarchischer Regierung überhaupt.

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TToG I § 163

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§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. And methinks he should have let Homer and his wars of Troy alone, since his great zeal to truth or monarchy carried him to such a pitch of transport against philosophers and poets, that he tells us in his preface, that there are too many in these days, who please themselves in running after the opinions of philosophers and poets, to find out such an original of government, as might promise them some title to liberty, to the great scandal of Christianity, and bringing in of atheism.

And yet these heathens, philosopher Aristotle, and poet Homer, are not rejected by our zealous Christian politician, whenever they offer any thing that seems to serve his turn; whether to the great scandal of Christianity and bringing in of atheism, let him look.

This I cannot but observe, in authors who it is visible write not for truth, how ready zeal for interest and party is to entitle Christianity to their designs, and to charge atheism on those who will not without examining submit to their doctrines, and blindly swallow their nonsense. But to return to his scripture history, our author farther tells us, p. 18, that after the return of the Israelites out of bondage, God, out of a special care of them, chose Moses and Joshua successively to govern as Princes in the place and stead of the supreme fathers.

If it be true, that they returned out of bondage, it must be into a state of freedom, and must imply that both before and after this bondage they were free, unless our author will say, that changing of masters is returning out of bondage; or that a slave returns out of bondage, when he is removed from one galley to another.

If then they returned out of bondage, it is plain that in those days, whatever our author in his preface says to the contrary, there were difference between a son, a subject and a slave; and that neither the patriarchs before, nor their rulers after this Egyptian bondage, numbered their sons or subjects amongst their possessions, and disposed of them with as absolute a dominion as they did their other goods.

§ 154. Mir drängt sich in mein Denken, er hätte besser Homer und dessen trojanischen Krieg im Regal gelassen, nachdem ihn sein flammender Eifer für Wahrheit oder Monarchie zu einem derartigen Wutausbruch gegen Philosophen und Dichter hingerissen hatte, das er in seinem Vorwort kaum an sich halten kann: In unseren Tagen gibt es zu viele, die sich darin gefallen, den Ansichten von Philosophen und Dichtern nachzulaufen, um einen Ursprung für Regentschaft ausfindig zu machen, der ihnen einen Anspruch auf Freiheit versprechen könnte. Zum großen
Ärgernis der Christenheit und zur Verbreitung von Atheismus. Und doch bedient er sich freizügig bei diesen Heiden, Aristoteles der Philosoph und Homer der Dichter. Von unserem eifrigen christlichen Politiker niemals verworfen, sobald sie etwas bieten, was ihm für seine Ziele nützlich scheint. Ob nun zum großen Ärgernis der Christenheit oder um den Atheismus zu verbreiten, soll er selber verstehen.

Unvermeidlicherweise nehme ich es wahr und kann mir die Bemerkung nicht verkneifen: Es sind Autoren wie er, die sichtlich nicht für die Wahrheit schreiben, deren Interesse und Parteilichkeit stets bereit ist, Christentum groß in Titel und Text ihrer Werke zu schreiben und alle der Gottlosigkeit bezichtigen, die sich ihren Lehren nicht ohne Prüfung unterwerfen und ihren Unsinn nicht blind und stumm schlucken wollen.

Um wieder zur biblischen Geschichte zurückzukehren:
Unser Autor schildert S. 18: Nach der Rückkehr der Israeliten aus der Knechtschaft wählte Gott aus besonderer Fürsorge Moses und nach diesem Josua aus, um als Fürsten anstelle der ältesten Väter zu regieren. Sollten sie tatsächlich aus einer Knechtschaft zurückgekehrt sein, muss es in einen Zustand von Freiheit erfolgt sein. Das beinhaltet, sie waren sowohl vor als nach dieser Knechtschaft ein freies Volk. Es sei denn, unser Autor will zum Ausdruck bringen, den Herrn wechseln hieße aus Knechtschaft zurückkehren.

Oder ein Sklave kehre aus seiner Knechtschaft zurück, wenn er von einer Galeere auf die andere gebracht wird. Kehrten sie also aus Knechtschaft zurück, ist klar: In jenen Tagen bestand, was auch unser Autor in seinem Vorwort dagegen sagen mag, ein Unterschied zwischen einem Sohn, einem Untertan und einem Sklaven. Weder die Patriarchen vor, noch die Herrscher nach dieser ägyptischen Knechtschaft rechneten ihre Söhne oder Untertanen zu ihrem Besitz oder verfügten gar mit ebenso absoluter Herrschaft über diese wie über ihre anderen Güter.

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