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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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TToG II § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. The great and chief end, therefore, of men’s uniting into commonwealths, and putting themselves under government, is the preservation of their property39. To which in the state of nature there are many things wanting.

First: There wants an established, settled, known law, received and allowed by common consent to be the standard of right and wrong, and the common measure to decide all controversies between them: For though the law of nature be plain and intelligible to all rational
creatures; yet men being biased by their interest, as well as ignorant for want of study of it, are not apt to allow of it as a law binding to them in the application of it to their particular cases.

§ 124. Der große Hauptzweck, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen vereinigen und sich unter eine Regierung stellen, ist der Erhalt ihres Eigentums39. Dazu bestehen im Naturzustand eine Menge Bedürfnisse:

Erstens: Es bedarf eines stehenden, gesetzten, bekannten Rechts, empfangen und bestätigt durch allgemeines Einvernehmen, Standard für Richtig und Falsch und der allgemeine Maßstab nach dem jeder Streit unter ihnen zu entscheiden ist. Obwohl das Naturrecht für alle vernünftigen Geschöpfe klar und verständlich ist, sind Menschen trotzdem durch ihr Interesse voreingenommen. Da sie sich darüber hinaus
für zu erhaben halten, um sich damit zu beschäftigen und infolgedessen völlig unwissend sind, sind sie völlig unfähig es als für sie verbindliches Recht bei der Anwendung auf ihre persönlichen Angelegenheiten zuzulassen.

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TToG I § 29

John Locke: Two Treatises of Government

§ 29. Whatever God gave by the words of this grant, Gen.I.28, it was not to Adam in particular, exclusive of all other men: Whatever dominion he had thereby, it was not a private dominion, but a dominion in common with the rest of mankind. That this donation was not made in particular to Adam, appears evidently from the words of the text, it being made to more than one; for it was spoken in the plural number, God blessed them, and said unto them: Have dominion. God says unto Adam and Eve, Have dominion; thereby, says our author, Adam was monarch of the world: But the grant being to them, i. e. spoke to Eve also, as many interpreters think with reason, that these words were not spoken till Adam had his wife, must not she thereby be lady, as well as he lord of the world? If it be said that Eve was subjected to Adam, it seems she was not so subjected to him, as to hinder her dominion over the creatures, or property in them: For shall we say that God ever made a joint grant to two, and one only was to have the benefit of it ?

§ 29. Was Gott durch diese Worte in Gen I.28 verliehen haben mag, er hat es keineswegs Adam insbesondere unter Ausschluss aller anderen Menschen gegeben. Welche Art Herrschaft Adam dadurch auch besessen haben mag, es war keine alleinige, persönliche Herrschaft, sondern ein gemeinsames Besitz- und Nutzungsrecht mit der übrigen Menschheit. Eindeutig geht aus den Worten des Textes hervor, dass diese Schenkung Adam nicht allein gemacht wurde.

Sie wurde an mehr als einen gemacht, denn der Text spricht im Plural: „Gott segnete sie und sprach zu ihnen, herrschet“. Gott sagte zu Adam und Eva: „Herrscht!“ Und unser Autor: „dadurch wurde Adam Monarch der Welt“. Da aber die Gewährung an beide gerichtet war, d. h. da Gott auch Eva einbezog, – viele Bibelgelehrte gehen mit Recht davon aus, dass diese Worte erst gesprochen wurden, als Eva Adams Weib war – ist Eva dann nicht genauso gut Herrin der Welt sein, wie er der Herr? Selbst wenn geschrieben steht, Eva wäre Adam untertan, so scheint sie doch nicht so sehr untergeben gewesen zu sein, dass ihre Herrschaft über die Geschöpfe oder ihr Besitz beeinträchtigt worden wäre. Oder sollen wir etwa festhalten, Gott hätte tatsächlich eine gemeinsame Gewähr an zwei Menschen gewährt, von denen nur einer den Vorteil genießen sollte?

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