Schlagwort-Archive: Hauptzweck

TToG II § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. The great and chief end, therefore, of men’s uniting into commonwealths, and putting themselves under government, is the preservation of their property39. To which in the state of nature there are many things wanting.

First: There wants an established, settled, known law, received and allowed by common consent to be the standard of right and wrong, and the common measure to decide all controversies between them: For though the law of nature be plain and intelligible to all rational
creatures; yet men being biased by their interest, as well as ignorant for want of study of it, are not apt to allow of it as a law binding to them in the application of it to their particular cases.

§ 124. Der große Hauptzweck, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen vereinigen und sich unter eine Regierung stellen, ist der Erhalt ihres Eigentums39. Dazu bestehen im Naturzustand eine Menge Bedürfnisse:

Erstens: Es bedarf eines stehenden, gesetzten, bekannten Rechts, empfangen und bestätigt durch allgemeines Einvernehmen, Standard für Richtig und Falsch und der allgemeine Maßstab nach dem jeder Streit unter ihnen zu entscheiden ist. Obwohl das Naturrecht für alle vernünftigen Geschöpfe klar und verständlich ist, sind Menschen trotzdem durch ihr Interesse voreingenommen. Da sie sich darüber hinaus
für zu erhaben halten, um sich damit zu beschäftigen und infolgedessen völlig unwissend sind, sind sie völlig unfähig es als für sie verbindliches Recht bei der Anwendung auf ihre persönlichen Angelegenheiten zuzulassen.

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TToG II § 85

John Locke: Two Treatises of Government

§ 85. Master and servant are names as old as history, but given to those of far different condition; for a free man makes himself a servant to another, by selling him, for a certain time, the service he undertakes to do, in exchange for wages he is to receive: And though this commonly puts him into the family of his master, and under the ordinary discipline thereof; yet it gives the master but a temporary power over him, and no greater than what is contained in the contract between them.

But there is another sort of servants, which by a peculiar name we call slaves, who, being captives taken in a just war, are by the right of nature subjected to the absolute dominion and arbitrary power of their masters. These men having, as I say, forfeited their lives, and with it their liberties, and lost their estates; and being in the state of slavery, not capable of any property39 cannot in that state be considered as any part of civil society; the chief end whereof is the preservation of property39.

§ 85. Herr und Diener sind Bezeichnungen so alt wie die Geschichte, werden auf beide unter komplett unterschiedlichen Bedingungen angewandt.

Ein freier Mann macht sich selbst zum Diener eines anderen, indem er ihm gegen Lohn, den er dafür zu bekommen hat, für eine gewisse Zeit die Dienstleistung seiner Arbeitskraft verkauft, den zu verrichten er unternimmt. Obwohl er dadurch der Regel in die Sippe des Herrn und unter die dort gewohnte Disziplin eintritt, verleiht es dem Herrn doch nur eine zeitweilige Macht über ihn, die vor allem keinesfalls größer ist, als in dem Vertrag zwischen ihnen festgehalten wurde.

Es gibt aber eine andere Art von Dienern, die wir unter dem speziellen Begriff Sklaven bezeichnen. Menschen, die in einem rechtmäßigen Krieg zu Gefangenen und so durch Naturrecht absoluter Herrschaft und willkürlicher Macht ihrer Herren unterworfen wurden. Da diese Menschen, wie beschrieben, ihr Leben und mit diesem ihre Freiheiten verwirkt und ihre Habe verloren haben und im Zustand der Sklaverei jedes Eigentums39 unfähig sind, so können sie in diesem Stand nicht als ein Teil einer bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden, deren Hauptzweck der Erhalt des Eigentums39 ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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