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TToG II § 226

John Locke: Two Treatises of Government

§ 226. Thirdly: I answer, that this doctrine of a power in the people of providing for their safety anew, by a new legislative, when their legislators have acted contrary to their trust, by invading their property39, is the best fence against rebellion, and the probablest means to hinder it: For rebellion being an opposition, not to persons, but authority, which is founded only in the constitutions and laws of the government;

those, whoever they be, who by force break through, and by force justify their violation of them, are truly and properly rebels: for when men, by entering into society and civil government, have excluded force, and introduced laws for the preservation of property39, peace, and unity amongst themselves, those who set up force again in opposition to the laws, do rebellare, that is, bring back again the state of war and are properly rebels:

Which they who are in power, (by the pretence they have to authority, the temptation of force they have in their hands, and the flattery of those about them) being likeliest to do; the properest way to prevent the evil, is to show them the danger and injustice of it, who are under the greatest temptation to run into it.

§ 226. Drittens antworte ich: Diese Lehre von der Macht, die vom Volk ausgeht, durch eine neu gewählte Legislative von Neuem für Sicherheit zu sorgen, wenn die Gesetzgeber durch Eingriffe in das Eigentum39 dem Vertrauen zuwider gehandelt haben, ist der beste Schutzwall gegen Rebellion und das wahrscheinlichste Mittel, sie zu verhindern. Da Rebellion kein Widerstand gegen Personen, sondern gegen eine Autorität ist, die allein auf der Verfassung und Gesetzen der Regierung beruht, so sind alle, die dieses Recht mit nackter Gewalt brechen und mit Gewalt deren Verletzung rechtfertigen, wer sie auch seien, im wahren und im eigentlichen Sinn die Rebellen. Wenn Menschen durch Bildung von Gesellschaft und bürgerlicher Regierung Gewalt ausgeschlossen und Gesetze zum Erhalt von Eigentum39, Frieden und Einigkeit unter sich in Kraft gesetzt haben, so agieren alle, die im Widerspruch zu den Gesetzen erneut physische Gewalt einsetzen mittels rebellare (Gegenkrieg betreiben).

Das bedeutet: Sie bringen den Kriegszustand wieder zurück, und sind die eigentümlichen Rebellen (Rebellenstatus ist ihr Eigentum!). Da diejenigen, die die Macht haben, durch Anspruch auf Autorität, Versuchung durch die Macht in ihrer Hand und durch die Schleimerei ihrer Umgebung, am ehesten verführt werden so zu Handeln, besteht der geeignetste Weg, dem Übel vorzubeugen darin, Gefahr und Unrechtmäßigkeit denjenigen aufzuzeigen, die in der stärksten Verlockung stehen, in sie hineinzurennen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

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TToG II § 11

John Locke: Two Treatises of Government

§ 11. From these two distinct rights, the one of punishing the crime for restraint, and preventing the like offence, which right of punishing is in everybody; the other of taking reparation, which belongs only to the injured party, comes it to pass that the magistrate, who by being magistrate hath the common right of punishing put into his hands, can often, where the public good demands not the execution of the law, remit the punishment of criminal offences by his own authority, but yet cannot remit the satisfaction due to any private man for the damage he has received.

That, he who has suffered the damage has a right to demand in his own name, and he alone can remit: The damnified person has this power of appropriating to himself the goods or service of the offender, by right of self-preservation, as every man has a power to punish the crime, to prevent it being committed again, by the right he has of preserving all mankind, and doing all reasonable things he can in order to that end: And thus it is, that every man, in the state of nature, has a power to kill a murderer, both to deter others from doing the like injury, which no reparation can compensate, by the example of the punishment that attends it from everybody, and also to secure men from the attempts of a criminal, who having renounced reason, the common rule and measure God hath given to mankind, hath, by the unjust violence and slaughter he hath committed upon one, declared war against all mankind, and therefore may be destroyed as a Lion or a Tiger, one of those wild savage beasts, with whom men can have no society nor security:

And upon this is grounded that great law of nature, Who so sheddeth man’s blood, by man shall his blood be shed. And Cain was so fully convinced, that everyone had a right to destroy such a criminal, that after the murder of his brother, he cries out, Everyone that findeth me shall slay me; so plain was it writ in the hearts of all mankind.

§ 11. Hier liegen zwei unterschiedlich Rechte vor. Eines, Verbrechen zu bestrafen um abzuschrecken und gleichen Verbrechen vorzubeugen. Ein Recht, das einem jeden zusteht. Ein anderes, Entschädigung zu fordern, steht nur dem Geschädigten zu. Es kommt oft vor, dass bei kriminellen Handlungen die Obrigkeit, in ihrer Eigenschaft als Obrigkeit für Strafen zuständig zu sein, aus eigener Befugnis auf die Bestrafung verzichtet, wenn das öffentliche Wohl die Vollstreckung des Gesetzes nicht erfordert.

Von der Entschädigung zu Gunsten eines privaten Geschädigten kann sie allerdings nicht freisprechen.
Der Geschädigte hat das Recht diese in seinem eigenen Namen zu fordern und er allein kann sie erlassen. Diese Befugnis, sich Güter oder Dienste des Schädigers anzueignen, hat der Geschädigte auf Grund des Rechts zum Selbsterhalt. Gleichermaßen wie jeder Mensch durch das Recht, die Menschheit zu erhalten und alles zu tun, was vernünftigerweise zu diesem Ziel führt, die Macht hat, das Verbrechen zu bestrafen, und dessen Wiederholung zu verhüten. Darauf beruht im Naturzustand die Macht jedes Menschen, einen Mörder zu töten.

Einerseits um durch das Beispiel der Bestrafung, die jedem von jedem droht, andere von der Begehung dieses durch keine Entschädigung wieder gut zu machenden Verbrechens abzuschrecken. Andererseits um die Menschen vor weitere Angriffen eines Verbrechers zu schützen, der die Vernunft, die gottgegebene gemeinsame Regel und Richtschnur der Menschheit, verleugnet hat. Der durch seine unrechtmäßige Gewalt- und Bluttat, die er an einem Menschen beging, der gesamten Menschheit den Krieg erklärt hat und deshalb getötet werden darf wie Löwe oder Tiger, wilde, reißende Tiere, mit denen Menschen weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben können.

Das große Gesetz der Natur gründet sich darauf:

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden.

Kain war so vollkommen überzeugt, dass jeder ein Recht habe, einen solchen Verbrecher zu töten, dass er nach der Ermordung seines Bruders laut klagt: Wer mich findet, wird mich totschlagen.

So klar war dies den Menschen ins Herz geschrieben.

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TToG II § 10

John Locke: Two Treatises of Government

§ 10. Besides the crime which consists in violating the law, and varying from the right rule of reason, whereby a man so far becomes degenerate, and declares himself to quit the principles of human nature, and to be a noxious creature, there is commonly injury done to some person or other, and some other man receives damage by his transgression; in which case he who hath received any damage, has, besides the right of punishment common to him with other men, a particular right to seek reparation from him that has done it: And any other person, who finds it just, may also join with him that is injured, and assist him in recovering from the offender so much as may make satisfaction for the harm he has suffered.

§ 10. Vom Verbrechen in Form Gesetzesübertretung und von der Abkehr von den Regeln der Vernunft abgesehen, wodurch der Mensch entartet und selbst erklärt, die Prinzipien der menschlichen Natur hinter sich zu lassen und ein Schädling zu werden, wird normalerweise nur dem einen oder anderen Unrecht angetan oder ein anderer Mensch nimmt wegen einer Gesetzesübertretung Schaden. Dann hat jeder, der Schaden erlitten hat, außer einem ihm und anderen gemeinsam zustehenden Recht zur Bestrafung, ein besonderes Recht, Entschädigung vom Schädiger zu verlangen. Jeder andere, der es für rechtmäßig hält, darf sich mit dem Geschädigten verbinden, um vom Übeltäter so viel zu erlangen, wie zum Ausgleich des Schadens erforderlich ist.

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TToG II § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I doubt not but this will seem a very strange doctrine to some men: But before they condemn it, I desire them to resolve me, by what right any Prince or state can put to death, or punish an alien, for any crime he commits in their country. It is certain their laws, by virtue of any sanction they receive from the promulgated will of the legislative, reach not a stranger: They speak not to him, nor, if they did, is he bound to hearken to them. The legislative authority, by which they are in force over the subjects of that commonwealth, hath no power over him. Those who have the supreme power of making laws in England, France or Holland, are to an Indian, but like the rest of the world, men without authority: And therefore, if by the law of nature every man hath not a power to punish offences against it, as he soberly judges the case to require, I see not how the magistrates of any community can punish an alien of another country; since, in reference to him, they can have no more power than what every man naturally may have over another.

§ 9. Ich habe keine Zweifel die folgende Lehre wird manchem seltsam vorkommen. Nun, bevor man sie verurteilt, bitte ich darum, die Frage zu beantworten, mit welchem Recht Fürsten einen Fremden für ein von ihm in ihrem Land begangenes Verbrechen töten oder bestrafen können? Es steht fest: Ihre kraft Sanktion durch den verkündeten Willen der Legislative erlassenen Gesetze erreichen keinen Fremden. Sie sprechen nicht zu ihm. Selbst wenn sie zu ihm sprächen, wäre er nicht verpflichtet ihnen zu gehorchen.

Die gesetzgebende Macht, durch welche sie für die Untertanen jenes Gemeinwesens in Kraft sind, hat über ihn keine Macht. Diejenigen, die in England, Frankreich oder Holland die höchste Macht haben, Gesetze zu geben, sind für den Indianer Menschen wie alle Übrigen in der Welt, Menschen ohne Autorität. Sofern also auf Basis des Naturrechts nicht jeder Macht hat, Vergehen gegen jenes Gesetz so zu bestrafen, wie er es bei sachlichem Bedenken des Falls für erforderlich hält, kann ich nicht erkennen, weshalb die Obrigkeit eines Gemeinwesens einen Fremden aus einem anderen Land bestrafen dürfte. Sie kann in Bezug auf ihn nicht mehr Macht haben, als jeder Mensch von Natur über den anderen hat.

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TToG II § 8

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§ 8. And thus, in the state of nature, one man comes by a power over another; but yet no absolute or arbitrary power, to use a criminal, when he has got him in his hands, according to the passionate heats, or boundless extravagancy of his own will; but only to retribute to him, so far as calm reason and conscience dictate, what is proportionate to his transgression, which is so much as may serve for reparation and restraint: For these two are the only reasons, why one man may lawfully do harm to another, which is that we
call punishment.

In transgressing the law of nature, the offender declares himself to live by another rule than that of reason and common equity, which is that measure God has set to the actions of men, for their mutual security; and so he becomes dangerous to mankind, the tye, which is to secure them from injury and violence, being slighted and broken by him. Which being a trespass against the whole species, and the peace and safety of it, provided for by the law of nature, every man upon this score, by the right he hath to preserve mankind in general, may restrain, or where it is necessary, destroy things noxious to them, and so may bring such evil on any one, who hath transgressed that law, as may make him repent the doing of it, and thereby deter him, and by his example others, from doing the like mischief.

And in this case, and upon this ground, every man hath a right to punish the offender, and be executioner of the law of nature.

§ 8. Auf diese Art kommt im Naturzustand ein einzelner Mensch zu Macht über einen Anderen. Allerdings nicht zu einer dermaßen absoluten oder willkürlichen Macht, einen Verbrecher, den er in seine Hände bekommt, aus der Hitze des Gefechts oder ungebremster, willentlicher Maßlosigkeit heraus zu behandeln. Sondern nur zu vergelten, was ruhiges Nachdenken und rechtschaffenes Gewissen als der Rechtsverletzung angemessen zulassen und auch nur so viel wie zu Entschädigung und Abschreckung dienlich ist. Diese beiden sind die einzigen Gründe, aus welchen ein Mensch einem Anderen gerechterweise Schaden zufügen darf. Das bezeichnen wir als Strafe.

Wer die Naturgesetze bricht, erklärt damit, nach einer anderen Vorschrift als der von der Vernunft und allgemeiner Gleichheit zu leben. Diese aber sind der Maßstab, den Gott für die Handlungsweise der Menschen zur gegenseitigen Gewähr von Sicherheit festgesetzt hat. Der Verbrecher wird zur Gefahr für Menschen, denn das Band, das sie vor Schädigung und Gewalt schützen soll, wird durch ihn gelockert und zerrissen.

Da hier ein Vergehen gegen die gesamte Menschheit und die durch Naturgesetze gesetzten Ziele Frieden und Sicherheit vorliegt, darf deshalb jeder Mensch kraft seines Rechts, die Menschheit im Allgemeinen schützen und alles was ihnen schadet abwehren oder nötigenfalls vernichten. Selbst dadurch, demjenigen, welcher jenes Recht brach, soviel Leid zu verpassen als notwendig, ihn zur Reue zu bringen und dadurch ihn — und durch sein Beispiel andere — davon abzuhalten, das gleiche Unrecht zu begehen. In diesem Fall und aus diesem Grund ist jedermann berechtigt, jeden Übertreter zu bestrafen und Vollstrecker des Naturrechtes zu sein.

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TToG II § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. And that all men may be restrained from invading others rights, and from doing hurt to one another, and the law of nature be observed, which willeth the peace and preservation of all mankind, the execution of the law of nature is, in that state, put into every man’s hands, whereby everyone has a right to punish the transgressors of that law to such a degree, as may hinder its violation: For the law of nature would, as all other laws that concern men in this world, be in vain, if there were nobody that in the state of nature had a power to execute that law, and thereby preserve the innocent and restrain offenders. And if anyone in the state of nature may punish another for any evil he has done, everyone may do so: For in that state of perfect equality where naturally there is no superiority or jurisdiction of one over another, what any may do in prosecution of that law, everyone must needs have a right to do.

§ 7. Um Menschen abzuhalten, Rechte anderer zu verletzen oder sich untereinander Übles anzutun und um Achtung der Naturgesetze zu erreichen, die Frieden und Erhalt der gesamten Menschheit fordern, liegt im Naturzustand die Vollstreckung des Naturrechts in jedermanns Händen. Folglich hat jeder das Recht die Übertreter jener Gesetze in einem Maß zu bestrafen, das weitere Verletzungen verhindert. Wie alle anderen den Menschen auf dieser Welt betreffenden Gesetze wären auch Gesetze aus dem Naturrecht inhaltslos, wenn es niemand gäbe, der in jenem Naturzustand Macht hätte, das Recht zu vollziehen, den Unschuldigen dadurch zu schützen und den Übertreter in Schranken zu halten. Wenn in besagtem Naturzustand jeder Einzelne einen Anderen für eine schlechte Handlung bestrafen darf, so darf es eben schlicht Jeder. In einem Zustand vollkommener Gleichheit, in dem es von Natur aus weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, muss konsequent ein Jeder zu tun berechtigt sein was bei der Verfolgung von Recht zu tun ist.

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