Schlagwort-Archive: Selbsterhaltung

TToG II § 149

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIII

Of the Subordination of the Powers of the Commonwealth

§ 149. Though in a constituted commonwealth standing upon its own basis, and acting according to its own nature, that is, acting for the preservation of the community, there can be but one supreme power, which is the legislative, to which all the rest are and must be subordinate, yet the legislative being only a fiduciary power to act for certain ends, there remains still in the people a supreme power to remove or alter the legislative, when they find the legislative act contrary to the trust reposed in them:

For all power given with trust for the attaining an end, being limited by that end, whenever that end is manifestly neglected, or opposed, the trust must necessarily be forfeited, and the power devolve into the hands of those that gave it, who may place it anew where they shall think best for their safety and security. And thus the community perpetually retains a supreme power of saving themselves from the attempts and designs of anybody, even of their legislators, whenever they shall be so foolish, or so wicked, as to lay and carry on designs against the liberties and properties of the subject:

For no man or society of men, having a power to deliver up their preservation, or consequently the means of it, to the absolute will and arbitrary dominion of another; whenever anyone shall go about to bring them into such a slavish condition, they will always have a right to preserve what they have not a power to part with: And to rid themselves of those who invade this fundamental, sacred and unalterable law of self-preservation, for which they entered into society. And thus the community may be said in this respect to be always the supreme power, but not as considered under any form of government, because this power of the people can never take place till the government be dissolved.

Kapitel 13

Über- und Unterordnung verschiedener Arten von Macht im Staat

§ 149. Gerade in einem verfassten Staat, der auf eigener Grundlage steht und seiner eigenen Natur gemäß handelt, sprich zum Erhalt der Gemeinschaft, kann es nur eine oberste Macht geben. Das ist die Legislative, der alle übrigen untergeordnet sind und sein müssen. Gerade weil die Legislative eine ausschließlich auf Vertrauen beruhende Macht für bestimmte Zwecke und Ziele beinhaltet, verbleibt weiterhin der Bevölkerung allerhöchste Macht, die Legislative zu entfernen oder zu ändern, wenn es Zuwiderhandlungen der Legislative gegen das gewährte Vertrauen feststellt.

Alle Macht, die im Vertrauen einen definierten Zweck zu erfüllen gewährt wird, wird durch eben diesen Zweck begrenzt. Sollte dieser Zweck vernachlässigt oder gegen ihn verstoßen werden, wird dieses Vertrauen zwingend verwirkt und die Macht fällt in die Hände zurück, die sie gewährt hatten. Diese Hände können sie von Neuem gewähren, so wie sie es für ihre Sicherheit und Geborgenheit am besten einschätzen.

Auf diese Art bleibt der Gemeinschaft ständig eine höchste Macht vorbehalten, um sich vor Vorstößen und Absichten von wem auch immer abzusichern, selbst ihrer eigenen Gesetzgeber, wann immer diese so töricht oder so heimtückisch sind, Pläne gegen die Freiheiten und den Eigentumsbestand der Angehörigen zu schmieden und zu verfolgen. Kein Mensch und keine menschliche Gesellschaft hat Macht auf den eigenen Erhalt und folglich auf die Mittel dazu zu Gunsten absoluten Willens und willkürlicher Herrschaft eines anderen zu verzichten.

Wann immer jemand es unternimmt sie in eine solche sklavische Lage zu bringen, haben sie stets das Recht all das zu beschützen, was sie mit keiner Macht der Welt abtreten können und sich von allen denen zu befreien, die gegen dieses grundlegende, heilige und unabänderliche Gesetz der Selbsterhaltung verstoßen, wegen gerade dem sie überhaupt in eine Gesellschaft eintraten. Aus diesem Grund könnte die Gemeinschaft selbst stets als die oberste Macht bezeichnet werden. Allerdings nicht als bestimmte Regierungsform, denn diese Macht kann nie wirksam werden, bevor die Regierung aufgelöst ist.

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TToG I § 56

John Locke: Two Treatises of Government

§ 56. They who alledge the practice of mankind, for exposing or selling their children, as a proof of their power over them, are with Sir Robert happy arguers; and cannot but recommend their opinion, by founding it on the most shameful action, and most unnatural murder, human nature is capable of.

The dens of lions and nurseries of wolves know no such cruelty as this: these savage inhabitants of the desart obey God and nature in being tender and careful of their offspring: They will hunt, watch, fight, and almost starve for the preservation of their young; never part with them; never forsake them, till they are able to shift for themselves.

And is it the privilege of man alone to act more contrary to nature than the wild and most untamed part of the creation? Doth God forbid us under the severest penalty, that of death, to take away the life of any man, a stranger, and upon provocation? And does he permit us to destroy those, he has given us the charge of; and by the dictates of nature and reason, as well as his revealed command, requires us to preserve?

He has in all the parts of the creation taken a peculiar care to propagate and continue the several species of creatures, and make the individuals act so strongly to this end, that they sometimes neglect their own private good for it, and seem to forget that general rule, which nature teaches all things, of self-preservation; and the preservation of their young, as the strongest principle in them, over-rules the constitution of their particular natures. Thus we see when their young stands in need of it, the timorous become valiant, the fierce and savage kind, and the ravenous tender and liberal.

§ 56. Alle die sich als Beweis menschlicher Macht über ihre Kinder auf die Sitte berufen, Kinder auszusetzen oder zu verkaufen, erweisen sich mit Sir Robert als glückliche Beweisführer. Sie können ihre Sichtweise kaum stärker bewerben, als sie auf die schäbigste aller Handlungen zu gründen. Auf den widernatürlichsten Mord, dessen die menschliche Natur fähig ist.

Höhlen von Löwen und Brutstätten der Wölfe kennen keine derartige Grausamkeit. Diese wilden Bewohner in der Einsamkeit gehorchen Gott und der Natur. Sie sorgen liebevoll und zärtlich für den Nachwuchs: Für den Erhalt ihrer Jungen jagen, wachen, kämpfen sie, verhungern nahezu, trennen sich nie von ihnen, verlassen sie nie, bis diese in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Hat allein der Mensch das Privileg, mehr gegen die Natur zu agieren als der wilde, ungezähmteste Teil der Schöpfung? Sollte Gott bei der schwersten aller Strafen, der Todesstrafe, selbst im Fall einer Herausforderung, verbieten, einem Menschen, einem Fremden, das Leben zu nehmen und dennoch gestatten, diejenigen zu töten, die er uns in Pflege und Obhut gegeben, die er durch seinen geoffenbarten Willen, durch die Gebote der Natur und der Vernunft, uns zum Erhalt anvertraut hat?

In allen Bereichen der Schöpfung war er besonders darauf bedacht, die verschiedenen Gattungen der Geschöpfe sich fortzupflanzen und verbreiten zu lassen.

Die Individuen streben mit solcher Kraft auf dieses Ziel zu, dass sie häufig das eigene Wohl vernachlässigen
und die grundlegende Regel der Selbsterhaltung zu vergessen scheinen, die Natur alle Dinge lehrt. Der Erhalt der Jungen, das stärkste Motiv, gewinnt in ihnen, die Oberhand über die Bedürfnisse der eigenen Natur. Wir erkennen: Sobald die Jungen es nötig haben, werden Furchtsame mutig, Wilde, Räuberische freundlich, und die Gefräßigen gutmütig und freigebig.

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