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TToG II § 16

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER III

Of the State of War

§ 16. The state of war is a state of enmity and destruction: And therefore declaring by word or action, not a passionate and hasty, but a sedate settled design upon another man’s life puts him in a state of war with him against whom he has declared such an intention, and so has exposed his life to the other’s power to be taken away by him, or any one that joins with him in his defense, and espouses his quarrel. It being reasonable and just, I should have a right to destroy that which threatens me with destruction: For, by the fundamental law of nature, man being to be preserved as much as possible, when all cannot be preserved, the safety of the innocent is to be preferred.

And one may destroy a man who makes war upon him, or has discovered an enmity to his being, for the same reason that he may kill a Wolf or a Lion. Because such men are not under the ties of the common law of reason, have no other rule, but that of force and violence, and so may be treated as beasts of prey, those dangerous and noxious creatures, that will be sure to destroy him whenever he falls into their power.

Vom Kriegszustand

§ 16. Der Kriegszustand ist ein Zustand der Feindschaft und Vernichtung. Sobald also jemand durch Worte oder Taten einen weder in erregtem Zustand noch in unmittelbarer Spontanität, sondern mit Ruhe und Überlegung gefassten Anschlag auf das Leben eines anderen verkündet, versetzt er sich jenem gegenüber, gegen welchen er diese Vorhaben erklärt hat in einen Kriegszustand. Damit gibt er sein Leben und das jedes anderen, der sich mit ihm zu seiner Verteidigung verbindet oder Partei für ihn ergreift der Gewalt des Anderen Preis, es zu verlieren. Das was mich mit Vernichtung bedroht, meinerseits zu vernichten, ist vernünftig und gerecht.

Nach dem fundamentalen Naturgesetz, alle Menschen soweit als möglich zu erhalten, ist die Sicherheit der Unschuldigen vorzuziehen, sofern nicht alle erhalten werden können. Man darf jeden Menschen, der einem den Krieg erklärt oder eine Feindseligkeit gegen das eigene Dasein eröffnet, aus demselben Grund töten, aus dem man einen Wolf oder einen Löwen tötet. Solche Menschen sind weder durch das Band der gemeinsamen Vernunft gebunden, haben keine andere Regel als die der nackten Gewalt und der rohen Gewalt, und können deshalb behandelt werden wie Raubtiere. Gefährliche und schädliche Geschöpfe, von denen man mit Sicherheit vernichtet werden wird, sobald man in ihre Fänge gerät.

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TToG II § 11

John Locke: Two Treatises of Government

§ 11. From these two distinct rights, the one of punishing the crime for restraint, and preventing the like offence, which right of punishing is in everybody; the other of taking reparation, which belongs only to the injured party, comes it to pass that the magistrate, who by being magistrate hath the common right of punishing put into his hands, can often, where the public good demands not the execution of the law, remit the punishment of criminal offences by his own authority, but yet cannot remit the satisfaction due to any private man for the damage he has received.

That, he who has suffered the damage has a right to demand in his own name, and he alone can remit: The damnified person has this power of appropriating to himself the goods or service of the offender, by right of self-preservation, as every man has a power to punish the crime, to prevent it being committed again, by the right he has of preserving all mankind, and doing all reasonable things he can in order to that end: And thus it is, that every man, in the state of nature, has a power to kill a murderer, both to deter others from doing the like injury, which no reparation can compensate, by the example of the punishment that attends it from everybody, and also to secure men from the attempts of a criminal, who having renounced reason, the common rule and measure God hath given to mankind, hath, by the unjust violence and slaughter he hath committed upon one, declared war against all mankind, and therefore may be destroyed as a Lion or a Tiger, one of those wild savage beasts, with whom men can have no society nor security:

And upon this is grounded that great law of nature, Who so sheddeth man’s blood, by man shall his blood be shed. And Cain was so fully convinced, that everyone had a right to destroy such a criminal, that after the murder of his brother, he cries out, Everyone that findeth me shall slay me; so plain was it writ in the hearts of all mankind.

§ 11. Hier liegen zwei unterschiedlich Rechte vor. Eines, Verbrechen zu bestrafen um abzuschrecken und gleichen Verbrechen vorzubeugen. Ein Recht, das einem jeden zusteht. Ein anderes, Entschädigung zu fordern, steht nur dem Geschädigten zu. Es kommt oft vor, dass bei kriminellen Handlungen die Obrigkeit, in ihrer Eigenschaft als Obrigkeit für Strafen zuständig zu sein, aus eigener Befugnis auf die Bestrafung verzichtet, wenn das öffentliche Wohl die Vollstreckung des Gesetzes nicht erfordert.

Von der Entschädigung zu Gunsten eines privaten Geschädigten kann sie allerdings nicht freisprechen.
Der Geschädigte hat das Recht diese in seinem eigenen Namen zu fordern und er allein kann sie erlassen. Diese Befugnis, sich Güter oder Dienste des Schädigers anzueignen, hat der Geschädigte auf Grund des Rechts zum Selbsterhalt. Gleichermaßen wie jeder Mensch durch das Recht, die Menschheit zu erhalten und alles zu tun, was vernünftigerweise zu diesem Ziel führt, die Macht hat, das Verbrechen zu bestrafen, und dessen Wiederholung zu verhüten. Darauf beruht im Naturzustand die Macht jedes Menschen, einen Mörder zu töten.

Einerseits um durch das Beispiel der Bestrafung, die jedem von jedem droht, andere von der Begehung dieses durch keine Entschädigung wieder gut zu machenden Verbrechens abzuschrecken. Andererseits um die Menschen vor weitere Angriffen eines Verbrechers zu schützen, der die Vernunft, die gottgegebene gemeinsame Regel und Richtschnur der Menschheit, verleugnet hat. Der durch seine unrechtmäßige Gewalt- und Bluttat, die er an einem Menschen beging, der gesamten Menschheit den Krieg erklärt hat und deshalb getötet werden darf wie Löwe oder Tiger, wilde, reißende Tiere, mit denen Menschen weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben können.

Das große Gesetz der Natur gründet sich darauf:

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden.

Kain war so vollkommen überzeugt, dass jeder ein Recht habe, einen solchen Verbrecher zu töten, dass er nach der Ermordung seines Bruders laut klagt: Wer mich findet, wird mich totschlagen.

So klar war dies den Menschen ins Herz geschrieben.

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TToG I § 56

John Locke: Two Treatises of Government

§ 56. They who alledge the practice of mankind, for exposing or selling their children, as a proof of their power over them, are with Sir Robert happy arguers; and cannot but recommend their opinion, by founding it on the most shameful action, and most unnatural murder, human nature is capable of.

The dens of lions and nurseries of wolves know no such cruelty as this: these savage inhabitants of the desart obey God and nature in being tender and careful of their offspring: They will hunt, watch, fight, and almost starve for the preservation of their young; never part with them; never forsake them, till they are able to shift for themselves.

And is it the privilege of man alone to act more contrary to nature than the wild and most untamed part of the creation? Doth God forbid us under the severest penalty, that of death, to take away the life of any man, a stranger, and upon provocation? And does he permit us to destroy those, he has given us the charge of; and by the dictates of nature and reason, as well as his revealed command, requires us to preserve?

He has in all the parts of the creation taken a peculiar care to propagate and continue the several species of creatures, and make the individuals act so strongly to this end, that they sometimes neglect their own private good for it, and seem to forget that general rule, which nature teaches all things, of self-preservation; and the preservation of their young, as the strongest principle in them, over-rules the constitution of their particular natures. Thus we see when their young stands in need of it, the timorous become valiant, the fierce and savage kind, and the ravenous tender and liberal.

§ 56. Alle die sich als Beweis menschlicher Macht über ihre Kinder auf die Sitte berufen, Kinder auszusetzen oder zu verkaufen, erweisen sich mit Sir Robert als glückliche Beweisführer. Sie können ihre Sichtweise kaum stärker bewerben, als sie auf die schäbigste aller Handlungen zu gründen. Auf den widernatürlichsten Mord, dessen die menschliche Natur fähig ist.

Höhlen von Löwen und Brutstätten der Wölfe kennen keine derartige Grausamkeit. Diese wilden Bewohner in der Einsamkeit gehorchen Gott und der Natur. Sie sorgen liebevoll und zärtlich für den Nachwuchs: Für den Erhalt ihrer Jungen jagen, wachen, kämpfen sie, verhungern nahezu, trennen sich nie von ihnen, verlassen sie nie, bis diese in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Hat allein der Mensch das Privileg, mehr gegen die Natur zu agieren als der wilde, ungezähmteste Teil der Schöpfung? Sollte Gott bei der schwersten aller Strafen, der Todesstrafe, selbst im Fall einer Herausforderung, verbieten, einem Menschen, einem Fremden, das Leben zu nehmen und dennoch gestatten, diejenigen zu töten, die er uns in Pflege und Obhut gegeben, die er durch seinen geoffenbarten Willen, durch die Gebote der Natur und der Vernunft, uns zum Erhalt anvertraut hat?

In allen Bereichen der Schöpfung war er besonders darauf bedacht, die verschiedenen Gattungen der Geschöpfe sich fortzupflanzen und verbreiten zu lassen.

Die Individuen streben mit solcher Kraft auf dieses Ziel zu, dass sie häufig das eigene Wohl vernachlässigen
und die grundlegende Regel der Selbsterhaltung zu vergessen scheinen, die Natur alle Dinge lehrt. Der Erhalt der Jungen, das stärkste Motiv, gewinnt in ihnen, die Oberhand über die Bedürfnisse der eigenen Natur. Wir erkennen: Sobald die Jungen es nötig haben, werden Furchtsame mutig, Wilde, Räuberische freundlich, und die Gefräßigen gutmütig und freigebig.

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