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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 5, Absatz 5

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 5, Absatz 5,

I confess it cannot be thought but that men should fly from oppression, but disorder will give them but an incommodious sanctuary. ‘Tis not without reason that tyranny and anarchy judged the smartest scourges can fall upon mankind, the plea of authority usually backing the one and of liberty inducing the other: And between theses tow it is, that human affairs are perpetually kept tumbling. Nor is it to be hoped that the prudence of man should provide against these, beyond any fear of their return, so long as men have either ambitious thoughts or discontented minds, or till the greatest part of men are well satisfied in their own condition; which is not to be looked for in this world. All the remedy that can be found is when the Prince makes the good of the people the measure of his injunctions and the people without examining the reasons, pay a ready and entire obedience, and both these founded on a mutual confidence each of other, which is the greatest security and happiness of any people, and a blessing, if ever, to expect now, and to be found amongst those many miracles that have restored, and we hope will continue his Majesty to us, very pregnant assurances whereof we have received in that great tenderness and affection to his people which his Majesty beyond parallel hath shown in the transactions of the late and opening of the present Parliament.

Ich gestehe gern zu, es ist schlicht undenkbar, Menschen hätten eine andere Alternative als vor Unterdrückung zu fliehen oder Chaos gewähre ihnen eine bessere als eine ungewisse Zuflucht. Nicht ohne Grund werden Tyrannei und Anarchie als die durchtriebensten Geißeln beurteilt, die die Menschheit anfallen können. Der Hilfeschrei nach Autorität fördert für gewöhnlich die eine, während der nach Freiheit die andere stärkt. Und zwischen diesen beiden Halteseilen werden menschliche Angelegenheiten beständig hin- und hergerissen. Man sollte sich keiner Hoffnung hingeben, die Klugheit des Menschen könnte gegen diese beiden vorsorgen, ausgesetzt jeglicher Furcht vor Ihrer Rückkehr, so lange Menschen entweder ehrgeizige Gedanken wälzen, von Unzufriedenheit getrieben sind, oder bis der größte Teil der Menschen bestens zufrieden mit der eigenen Situation sein könnte, wonach er in dieser Welt gar aber nicht erst streben sollte. Alle Heilmittel die vorzufinden sind, bestehen darin, dass der Fürst das Wohl der Bevölkerung zum Maßstab seiner Anordnungen erhebt und die Bevölkerung diesen ohne weiteres Hinterfragen der Gründe unmittelbaren Gehorsam zollt. Beides gegründet auf gegenseitigem Vertrauen des einen in den anderen, was schließlich das größtmögliche Maß an Sicherheit und Glückseligkeit eines jeden Volks mit sich bringt. Darüber hinaus bedeutet es einen Segen, wie er, falls jemals, jetzt zu erwarten ist und wie er unter vielen der Wunder auftritt, die uns auch seine Majestät zurückgebracht haben und wie wir hoffen, uns erhalten werden. Bedeutungsschwere Zusicherungen diesbezüglich haben wir mittels der großen Sanftmut und Zuneigung erfahren, die seine Majestät ihrer Bevölkerung außerdem gleichermaßen bei den abschließenden Handlungen des letzten und der Eröffnung des gegenwärtigen Parlaments erwiesen hat.

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TToG I § 115

§ 115. Thus, as under the law, the privilege of birth-right was nothing but a double portion: So we see that before Moses, in the patriarchs time, from whence our author pretends to take his model, there was no knowledge, no thought, that birth-right gave rule or empire, paternal or kingly authority, to anyone over his brethren. If this be not plain enough in the story of Isaac and Ishmael, he that will look into I.Chron.V.12., may read these words;

Reuben was the first-born; but forasmuch as he defiled his father’s bed, his birth-right, was given unto the sons of Joseph, the son of Israel: And the genealogy is not to be reckoned after the birth-right; for Judah prevailed above his brethren, and of him came the chief ruler; but the birth-right was Joseph’s. What this births-right was, Jacob blessing Joseph, Gen.XLVIII.22. telleth us in these words:

Moreover I have given thee one portion above thy brethren which I took out of the hand of the s with my sword and with my bow. Whereby it is not only plain, that the birthright was nothing but a double portion; but the text in Chronicles is express against our author’s doctrine, and shows that dominion was no part of the birth-right; for it tells us, that Joseph had the birth-right, but Judah the dominion. One would think our author were very fond of the very name of birth-right, when he brings this instance of Jacob and Esau, to prove that dominion belongs to the heir over his brethren.

§ 115. Das Privileg des Geburtsrechts bedeutete, wie das Gesetz es vorgab, nichts weiter als einen doppelten Anteil am Erbe. Vor Moses, in der Zeit der Patriarchen, von der unser Autor sein Modell zu nehmen vorgibt, wusste und dachte man nicht, Geburtsrecht könne irgendwem Regierungsmacht, Herrschaft, väterliche oder königliche Autorität über seine Brüder verleihen.

Wer das an Hand der Geschichte von Isaak und Jakob noch immer nicht verstanden hat, der möge I.Chr.V.12 zur Hand nehmen. Dort kann er folgendes lesen: Ruben war der erste Sohn, da er aber das Bett seines Vaters Bett entweihte, wurde sein Geburtsrecht den Kindern Josephs, des Sohnes Israels übertragen und er war nicht mehr durch Geburtsrecht privilegiert, da ein Stammbaum nicht nach Geburtsrecht geregelt werden muss. Juda, mächtigste seiner Brüder, erhielt die Herrschaft und Joseph fiel das Geburtsrecht zu.

Woraus dieses Geburtsrecht bestand, sagt uns der Segen Jakobs über Joseph Gen.XLVIII.22 in folgenden Worten: Ich habe Dir unter Ausschluss Deiner Brüder ein Stück Land gegeben, das ich mit meinem Schwert und Bogen den Amoritern aus der Hand genommen habe“. Daraus ergeben sich zwei Umstände: Das Geburtsrecht besteht im doppelten Anteil und der Text der Chroniken drückt gerade das Gegenteil von der
Lehre unseres Autors aus was beweist: Herrschaft bildet keinen Teil des Geburtsrechts.

Denn er berichtet uns, dass Joseph das Geburtsrecht, Juda aber die Herrschaft hatte. Man möchte meinen, unser Autor sei schon allein in den Begriff Geburtsrecht vernarrt gewesen, wenn er dieses Beispiel von Jakob und Esau anführt und damit beweisen will, Herrschaft über seine Brüder falle dem Erben zu, denn…

 

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TToG I § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. It follows, p. 19., accordingly when Jacob bought his brothers birth-right, Isaac blessed him thus; Be Lord over thy brethren, and let the sons of thy mother bow before thee. Another instance, I take it, brought by our author to evince dominion due to birth-right, and an admirable one it is: For it must be no ordinary way of reasoning in a man, that is pleading for the natural power of Kings, and against all compact, to bring for proof of it, an example, where his own account of it founds all the right upon compact, and settles empire in the younger brother, unless buying and selling be no compact; for he tells us, when Jacob bought his brothers birth-right. But passing by that, let us consider the history itself, what use our author makes of it, and we shall find these following mistakes about it.

1. That our author reports this, as if Isaac had given Jacob this blessing, immediately upon his purchasing the birth-right; for he says, when Jacob bought, Isaac blessed him; which is plainly otherwise in the scripture: For it appears, there was a distance of time between, and if we will take the story in the order it lies, it must be no small distance; all Isaac’s sojourning in Gerar, and transactions with Abimelech, Gen.XXVI., coming between; Rebecca being then beautiful, and consequently young; but Isaac, when he blessed Jacob, was old and decrepit; and Esau also complains of Jacob, Gen.XXVII.36., that two times he had supplanted him; He took away my birth-right, says he, and behold now he hath taken away my blessing; words, that I think signify distance of time and difference of action.

2. Another mistake of our author’s is, that he supposes Isaac gave Jacob the blessing, and bid him be Lord over his brethren, because he had the birth-right; for our author brings this example to prove, that he that has the birthright, has thereby a right to be lord over his brethren. But it is also manifest by the text, that Isaac had no consideration of Jacob’s having bought the birth-right; for when he blessed him, he considered him not as Jacob, but took him for Esau. Nor did Esau understand any such connection between birth-right and the blessing; for he says: He hath supplanted me these two times, he took away my birth-right, and behold now he hath taken away my blessing: Whereas had the blessing, which was to be Lord over his brethren, belonged to the birth-right, Esau could not have complained of this second, as a cheat, Jacob having got nothing but what Esau had sold him, when he sold him his birth-right; so that it is plain, dominion, if these words signify it, was not understood to belong to the birth-right.

§ 113. Es folgt S. 19: Nachdem Jakob seines Bruders Erstgeborenenrecht gekauft hatte, segnete ihn Isaak und sprach: Sei ein Herr über Deine Brüder, und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füßen fallen. Ich nehme and, das soll ein weiteres Beispiel sein, welches unser Autor anführt, um die Herrschaft als aus Geburtsrecht hervorgehend zu beweisen. Ein herausragendes Beispiel! Für einen Mann, der für die naturgesetzliche Macht der Könige und jede Art von Vertrag hinter die Schranken verweist, ist es eine wahrhaft ungewöhnliche Art zu folgern: Indem er als Beweis ein Beispiel anführt, in welchem sein eigener Bericht das gesamte behandelte Recht auf einen Vertrag zurückführt und die Herrschaft auf den jüngeren Bruder überträgt. Es sei denn Kauf und Verkauf seinen kein Vertrag, wenn er uns wissen lässt: Als Jakob seines Bruders Geburtsrecht kaufte.

Das aber nur am Rande. Betrachten wir die Geschichte selbst und wie unser Autor sie interpretiert, werden uns folgende Irrtümer auffallen:

1. Unser Autor stellt die Sache dar, als hätte Isaak Jakob diesen Segen unmittelbar nach seinem Kauf des Geburtsrechts gegeben. Er schreibt: Als Jakob gekauft, segnete ihn Isaak. In der Bibel verhält sich das offenkundig anders. Aus dem Text geht klar hervor, dass eine Zeitspanne dazwischen lag.

Halten wir uns an den Verlauf der Erzählung, wie er überliefert ist, kann das kein kurzer Zeitraum gewesen sein. Der gesamte Aufenthalt Isaaks in Gerar und die Verhandlungen mit Abimelech, Gen.XXVI, fallen in diese Zeit; Rebekka war damals schön und musste folglich noch jung gewesen sein. Isaak aber war alt und gebrechlich, als er Jakob segnete. Esau beklagt sich, Jakob ihn zweimal betrogen: Meine Geburtsrecht hat er schon. Und jetzt, schau an, nimmt er auch meinen Segen. Gen.XXVII.36. Ich glaube diese Worte deuten zeitlichen Abstand und Verschiedenheit der Handlungen an.

2. Irrtum Nr. Zwei unseres Autors besteht in der Annahme, Isaak habe Jakob seinen Segen gegeben und ihm aufgetragen, Herr zu sein über seine Brüder zu sein, da er das Geburtsrecht erworben hatte. Für unseren Autor beweist dieses Beispiel: Wer das Geburtsrecht hat, sei dadurch automatisch berechtigt Herr über sein Brüder zu sein. Aus dem Text aber geht klar hervor, dass Isaak auf Jakobs Kauf des Geburtsrechts keine Rücksicht nahm. Als er ihn segnete, merkte er nicht, es war Jakob, sondern er hielt ihn für Esau. Auch Esau dachte nicht an einen Zusammenhang zwischen Geburtsrecht und Segen. Er sagt: Er hat mich nun zweimal hintergangen. Mein Geburtsrecht hat er schon. Schau, jetzt stiehlt mir noch meinen Segen. War der Segen Herr über seine Brüder zu sein, Teil des Geburtsrechts, hätte Esau keinen Anlass gehabt, sich über den zweiten Betrug zu beklagen. Jakob hätte sich dadurch nichts anderes unter den Nagel gerissen, als was Esau ohnehin an ihn veräußert hatte, als er ihm das Geburtsrecht verkaufte. Damit muss klar sein, falls diese Worte überhaupt so gemeint waren: Herrschaft kann kein Bestandteil des Geburtsrechts sein.

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TToG I § 40

John Locke: Two Treatises of Government

§ 40. Thus we have examined our author’s argument for Adams monarchy, founded on the blessing pronounced, Gen.I.28 wherein I think it is impossible for any sober reader, to find any other but the setting of mankind above the other kinds of creatures, in this habitable earth of ours. It is nothing but the giving to man, the whole species of man, as the chief inhabitant, who is the image of his maker, the dominion over the other creatures.

This lies so obvious in the plain words, that anyone, but our author, would have thought it necessary to have shown, how these words, that seemed to say quite the contrary, gave Adam monarchial absolute power over other men, or the sole property in all the creatures; and methinks in a business of this moment, and that whereon he builds all that follows, he should have done something more than barely cite words, which apparently make against him; for I confess, I cannot see anything in them, tending to Adams monarchy, or private dominion, but quite the contrary.

And I the less deplore the dullness of my apprehension herein, since I find the apostle seems to have as little notion of any such private dominion of Adam as I, when he says, God gives us all things richly to enjoy, which he could not do, if it were all given away already, to monarch Adam, and the monarchs his heirs and successors. To conclude, this text is so far from proving Adam sole proprietor, that, on the contrary, it is a confirmation of the original community of all things amongst the sons of men, which appearing from this donation of God, as well as other places of scripture, the sovereignty of Adam, built upon his private dominion, must fall, not having any foundation to support it.

§ 40. Wir das Argument unseres Autors betrachtet, auf dem in Gen. I. 28. ausgesprochenen Segen sei etwas gegründet, wo m. E. ein nüchterner Leser unmöglich etwas anderes finden kann, als die Überordnung der gesamten Menschheit über alle anderen Arten von Geschöpfen in unserem Habitat Erde. Nicht mehr und nicht weniger als die Gewähr der Herrschaft an den Menschen, die ganze Gattung, den Chefbewohner, der das Abbild seines Schöpfers ist, über alle anderen Kreaturen.

Dies steht so sonnenklar in den schlichten Worten, dass jeder außer unserem Autor den unbedingten Nachweis eingefordert haben würde, wie diese Worte, die offenbar genau das Gegenteil aussagen, Adam die Macht eines absoluten Monarchen über alle Menschen oder exklusives Besitzrecht an allen Geschöpfen zugesprochen haben.

An mir nagt das Gefühl, an einem so wichtigen Punkt, der alle weitere Theorie begründet, wäre mehr von Nöten als Worte die augenscheinlich gegen ihn sprechen. Ich gebe zu, ich vermag nichts zu erkennen, was auf Adams Monarchie oder alleinige Herrschaft hindeutet. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Über die Schwerfälligkeit meines Begriffsvermögens tröste ich mich damit hinweg, als der Apostel (Tim 6.17), ebenso wenig an eine „alleinige Herrschaft Adams“ zu denken scheint wie ich, wenn er schreibt: „Gott, der uns gibt reichlich gibt, allerlei zu genießen“ was er kaum mehr hätte geben können, wenn bereits alles an die Monarchen Adam und seine Erben und Nachfolger übergeben gewesen wäre. Schlussendlich ist dieser Text ist so weit davon weg, Adams alleiniges Besitzrecht zu beweisen, dass er im Gegenteil den ursprünglichen Gemeinbesitz aller Menschen an der Welt bestätigt.

Dieser Sachverhalt geht aus der Schenkung Gottes ebenso hervor wie aus anderen Stellen der Heiligen Schrift. Folglich muss die auf „alleiniger Herrschaft“ errichtete Souveränität Adams fallen. Sie hat keine Grundlage, die sie stützen könnte.

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TToG I § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. Anyone but our author would be mightily suspected to be blinded with prejudice, that in all this blessing to Noah and his sons, could see nothing but only an enlargement of commons: For as to dominion which our author thinks omitted, the fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, which I suppose expresses the dominion or superiority was designed man over the living creatures, as fully as may be; for in that fear and dread seems chiefly to consist what was given to Adam over the inferior animals; who, as absolute a monarch as he was, could not make bold with a lark or rabbet to satisfy his hunger, and had the herbs but in common with the beasts, as is plain from Gen. I. 2, 9, and 30.

In the next place, it is manifest that in this blessing to Noah and his sons, property is not only given in clear words, but in a larger extent than it was to Adam. Into your hands they are given, says God to Noah and his sons; which words, if they give not property, nay, property in possession, it will be hard to find words that can; since there is not a way to express a man’s being possessed of anything more natural, nor more certain, than to say, it is delivered into his hands.

And ver.3 to show, that they had then given them the utmost property as is capable of, which is to have a right to destroy any thing by using it; Every moving thing that liveth, saith God, shall be meat for you; which was not allowed to Adam in his charter. This our author calls a liberty of using them for food, and only an enlargement of commons, but no alteration of property, Observations, 21 1. What other property man can have in the creatures, but the liberty of using them, is hard to be understood:

So that if the first blessing, as our author says, gave Adam dominion over the creatures, and the blessing to Noah and his sons, gave them such a liberty to use them, as Adam had not; it must needs give them something that Adam with all his sovereignty wanted, something that one would be apt to take for a greater property; for certainly he has no absolute dominion over even the brutal part of the creatures; and the property he has in them is very narrow and scanty, who cannot make that use of them, which is permitted to another.

Should anyone who is absolute Lord of a country, have bidden our author subdue the earth, and given him dominion over the creatures in it, but not have permitted him to have taken a kid or a lamb out of the flock, to satisfy his hunger, I guess, he would scarce have thought himself lord or proprietor of that land, or the cattle9 on it; but would have found the difference between having dominion, which a shepherd may have, and having full property as an owner. So that, had it been his own case, Sir Robert, I believe, would have thought here was an alteration, nay, an enlarging of property; and that Noah and his children had by this grant, not only property given them, but such a property given them in the creatures, as Adam had not:

For however, in respect of one another, men may be allowed to have propriety in their distinct portions of the creatures; yet in respect of God the maker of heaven and earth, who is sole Lord and proprietor of the whole world, man’s propriety in the creatures is nothing but that liberty to use them, which God has permitted; and so man’s property may be altered and enlarged, as we see it was here, after the flood, when other uses of them are allowed, which before were not.

From all which I suppose it is clear, that neither Adam, nor Noah, had any private dominion, any property in the creatures, exclusive of his posterity, as they should successively grow up into need of them, and come to be able to make use of them.

§ 39. Jeder andere als unser Autor würde sich starkem Verdacht aussetzen, von Vorurteilen geblendet zu sein, wenn er in der ganzen Segnung Noahs und seiner Söhne nicht mehr erkennt als eine Erweiterung des Gemeinbesitzes. Bezüglich der Herrschaft, die unser Autor übersehen wähnt, war mit den Worten „Euer Furcht und Schrecken sei über alle Tiere auf Erden“, was meiner Ansicht nach Herrschaft oder Überlegenheit ausdrückt, die Herrschaft des Menschen über die niedrigeren Geschöpfe so perfekt beschrieben, wie man sie überhaupt beschreiben kann.

Mit Furcht und Schrecken scheint vorwiegend gemeint, was Adam gegenüber den niedrigeren Geschöpfen auszeichnete, der doch, auch wenn er absoluter Monarch war, sich nicht erlauben durfte, mit einer Lerche oder einem Kaninchen den Hunger zu stillen. Sogar die Kräuter nur besaß er in Gemeinschaft mit den Tieren, wie aus Gen.I.29 und 30 klar hervorgeht.

Offenbar wurde durch die Segnung Noahs und seiner Söhne diesen ihr Besitzrecht nicht nur in klaren Worten, sondern in größerem Umfang gegeben als Adam.

„Seien in eure Hände gegeben“, sagt Gott zu Noah und seinen Söhnen. Wenn diese Worte kein Besitzrecht oder keinen Besitz gewähren, wird es schwer sein, dafür gewährende Worte zu finden. Es gibt schlicht keine natürlichere und bestimmtere Art auszudrücken, das der Mensch etwas als Besitz besitzt, als zu sagen: Es ist in seine Hände gegeben. Vers 3 zeigt, dass ihnen das höchste Besitzrecht verliehen wurde, dessen ein Mensch überhaupt fähig ist: Das Recht, eine Gegebenheit durch Benutzung zu zerstören.

Gott sagt: „Alles was sich regt und lebt, das sei eure Speise“. Adam war das in seiner Schenkungsurkunde nicht zugestanden worden. Das nennt unser Autor „eine Freiheit, sie als Nahrung zu benutzen. Oder auch eine Erweiterung des Gemeinbesitzes, aber nicht eine Änderung des Eigentumsrechts.“ O. 211. Welches andere eigentümliche Recht der Mensch an den Geschöpfen haben kann, als die Freiheit, sie zu nutzen, ist schwer zu begreifen.

Wenn also der erste Segen, wie unser Autor sagt, Adam Herrschaft über die Geschöpfe gab, und der Segen Noahs und seiner Söhne Freiheit sie zu nutzen, die Adam nicht hatte, so muss er jenen notwendigerweise etwas gegeben haben, was Adam mit all seiner Souveränität noch fehlte. Etwas, was man geneigt sein könnte als ein größeres Eigentumsrecht anzusehen.

Niemand, der keinen Gebrauch von ihnen machen darf, hat eine absolute Herrschaft sogar über den tierischen Teil der Geschöpfe, wobei dieses Besitzrecht an ihnen sehr eng und eingeschränkt besteht.

Sollte jemand, der absoluter Herr eines Landes ist, unserem Autor befehlen, „unterjoche die Erde“, und ihm die Herrschaft über die Tiere geben, ihm aber nicht die Erlaubnis, ein Zicklein oder ein Lamm aus einer Herde zu nehmen um den Hunger zu stillen, so würde unser Autor sich selbst wohl kaum für den Herrn oder Besitzer jenes Landes und des dort lebenden Viehs halten. Stattdessen empfände er den Unterschied zwischen „Herrschaft haben“, wie sie ein Schäfer hat und „volles Besitzrecht haben“, wie es ein Besitzer hat.

Wäre es sein Fall gewesen, so hätte Sir Robert nach meiner Überzeugung, zugestanden, dass hier eine Änderung, nein, eine Erweiterung des Sir Robert vorlag, und das Noah und seinen Söhnen durch diese Gewähr nicht nur ein Besitzrecht gegeben wurde, sondern ein solches Besitzrecht an den Geschöpfen, wie es Adam nicht besessen hatte.

Denn selbst den Menschen in ihren Beziehungen untereinander ein eigentümlicher Besitz an den Geschöpfen in den jeweiligen Ländern zugestanden werden mag, so ist doch gegenüber Gott, den Schöpfer
Himmels und der Erden, den alleinigen Herr und Besitzer der ganzen Welt, der menschliche Besitz an den Geschöpfen nichts weiter als „jene Freiheit, sie zu benutzen“, die Gott gestattet hat. Das menschliche Besitzrecht kann geändert oder erweitert werden, wie hier nach der Sintflut geschehen, wenn andere Nutzungen gestattet werden, die es vorher nicht gab.

Nach alledem dürfte meiner Meinung nach klar sein: Weder Adam noch Noah haben unter Ausschluss ihrer Nachkommen irgendeine alleinige Herrschaft, irgendein Besitzrecht an den Geschöpfen besessen, da beide allmählich in ihre eigenen Bedürfnisse hineinwachsen und befähigt werden mussten, Gebrauch davon zu machen.

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TToG I § 35

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§ 35. But our author goes on to prove, that it may best be understood with a subordination, or a benediction in succession; for, says he, it is not probable that the private dominion which God gave to Adam, and by his donation, assignation, or cession13 to his children, was abrogated, and a community of all things instituted between Noah and his sons Noah was left the sole heir of the world; why should it be thought that God would disinherit him of his birthright, and make him of all men in the world the only tenant in common with his children? Observations, 211.

§ 35. Unverdrossen fährt unser Autor in seiner Beweisführung fort: Der Segen sei am richtigsten zu verstehen „mit einer Unterordnung“ oder „als eine Segnung auf Erbfolge“. Er behauptet, es sei unwahrscheinlich, Gott habe die Adam anvertraute Herrschaft aufgekündigt, samt der durch dessen Schenkung, Übertragung oder Forderungsabtretung13 seinen Kindern vererbten, und eine Gütergemeinschaft zwischen Noah und seinen Söhnen eingesetzt. Noah blieb alleiniger Erbe der Welt. Warum sollte man annehmen, Gott habe ihn seines Geburtsrechts beraubt und ihn zum einzigen Menschen der Welt gemacht, der seinen Besitz in Gemeinschaft mit seinen Kindern hatte? O. 211.

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 33

John Locke: Two Treatises of Government

§ 33. For it is plain, however he would exclude them, that part of this benediction, as he would have it in succession, must needs be meant to the sons, and not to Noah himself at all: Be fruitful, and multiply, and replenish the earth, says God, in this blessing. This part of the benediction, as appears by the sequel, concerned not Noah himself at all: For we read not of any children he had after the flood; and in the following chapter, where his posterity is reckoned up, there is no mention of any; and so this benediction in succession was not
to take place till 350 years after:

And to save our author’s imaginary monarchy, the peopling of the world must be deferred 350 years; for this part of the benediction cannot be understood with subordination, unless our author will say, that they must ask leave of their father Noah to lie with their wives. But in this one point our author is constant to himself in all his discourses, he takes great care there should be monarchs in the world, but very little that there should be people; and indeed his way of government is not the way to people the world:

For how much absolute monarchy helps to fulfill this great and primary blessing of God Almighty: Be fruitful, and multiply, and replenish the earth, which contains in it the improvement too of arts and sciences, and the conveniences of life, may be seen in those large and rich countries which are happy under the Turkish government, where are not now to be found one third, nay, in many, if not most parts of them one thirtieth, perhaps I might say not one hundredth of the people, that were formerly, as will easily appear to anyone, who will compare the accounts we have of it at this time, with ancient history. But this by the by.

§ 33. So gern er die Söhne ausschließen möchte, es ist klar: Ein Teil des Segens, den er „auf Erbfolge“ verstanden sehen will, muss zwangsläufig auf die Söhne bezogen werden und eben nicht auf Noah selbst. „Seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet die Erde“, sagt Gott in seinem Segen. Dieser Teil des Segens betraf, wie sich gleich zeigt, Noah überhaupt nicht. Wir lesen nichts von Kindern, die er nach der Flut gehabt haben sollte, noch werden im folgenden Kapitel, wo die Nachkommenschaft aufgezählt wird, Kinder Noahs erwähnt.

Der Segen „auf Erbfolge“ hätte also erst 350 Jahre später in Erfüllung gehen können. Das Wiederbevölkern der Erde also um 350 Jahre verschoben werden müssen, um unserem Autor die eingebildete Monarchie zu retten. Dieser Teil des Segens kann wohl kaum „mit Unterordnung“ verstanden werden, es sei denn unser Autor wollte behaupten, sie hätten ihren Vater Noah um Erlaubnis bitten müssen, um mit ihren Frauen zu schlafen.

In allen seinen Abhandlungen bleibt sich unser Autor in einem Punkt treu: Er ist sehr sorgsam darauf bedacht, dass es Monarchen in der Welt gibt. Ob es auch Völker gibt kümmert ihn sehr wenig. Seine Art der Regierung ist tatsächlich kein Weg, die Welt zu bevölkern. Wie sehr die absolute Monarchie beiträgt, diesen ersten und größten Segen Gottes des Allmächtigen „Seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet die Erde“ zu verwirklichen, was auch den Fortschritt an Fertigkeiten, Fähigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens beinhaltet, kann man in jenen großen und reichen Ländern sehen, die das Gluck haben, unter türkischer Herrschaft zu stehen. Dort ist jetzt kaum ein Drittel, nein, in vielen, wenn nicht gar den meisten, kaum ein Dreißigstel, ich kann unter Umständen behaupten kein Hundertstel der ehemaligen Bevölkerung mehr vorhanden. Jeder kann sich leicht davon überzeugen, der unsere heutigen Berichte mit denen der älteren Geschichte vergleicht. Dies aber nur nebenbei.

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TToG I § 32

John Locke: Two Treatises of Government

§ 32. To maintain this property and private dominion of Adam, our author labors in the following page to destroy the community granted to Noah and his sons, in that parallel place, Gen.IX.1,2,3, and he endeavors to do it two ways.

1. Sir Robert would persuade us against the express words of the scripture that what was here granted to Noah, was not granted to his sons in common with him. His words are, as for the general community between Noah and his sons, which Mr. Selden8 will have to be granted to them, Gen.IX.2.

The text doth not warrant it. What warrant our author would have, when the plain express words of scripture, not capable of another meaning, will not satisfy him, who pretends to build wholly on scripture, is not easy to imagine. The text says, God blessed Noah and his sons, and said unto them, i. e. as our author would have it, unto him: For, saith he, although the sons are there mentioned with Noah in the blessing, yet it may best be understood, with a subordination or benediction in succession, Observations, 211.

That indeed is best, for our author to be understood, which best serves to his purpose; but that truly may best be understood by anybody else, which best agrees with the plain construction of the words, and arises from the obvious meaning of the place; and then with subordination and in succession, will not be best understood, in a grant of God, where he himself put them not, nor mentions any such limitation.

But yet, our author has reasons, why it may best be understood so. The blessing, says he in the following words, might truly be fulfilled, if the sons, either under or after their father, enjoyed a private dominion, Observations, 211., which is to say, that a grant, whose express words give a joint title in present (for the text says, into your hands they are delivered) may best be understood with a subordination, or in succession; because it is possible, that in subordination, or in succession, it may be enjoyed. Which is all one as to say, that a grant of anything in present possession, may best be understood of reversion; because it is possible one may live to enjoy it in reversion. If the grant be indeed to a father and to his sons after him, who is so kind as to let his children enjoy it presently in common with him, one may truly say, as to the event one will be as good as the other; but it can never be true, that what the express words grant in possession, and in common, may best be understood, to be in reversion. The sum of all his reasoning amounts to this: God did not give to the sons of Noah the world in common with their father, because it was possible they might enjoy it under, or after him. A very good sort of argument against an express text of scripture: But God must not be believed, though he speaks it himself, when he says he does anything, which will not consist with Sir Robert’s hypothesis.

§ 32. Unser Autor bemüht sich auf der folgenden Seite, diesen Besitz, diese alleinige Herrschaft Adams zu festigen. Dazu unternimmt er auf zweierlei Weise, den Noah und seinen Söhnen in jener Parallelstelle Gen.I. 9.1,2,3 gewährten gemeinsamen Besitz zu vernichten.

Entgegen der ausdrücklichen Worte der Schrift will Sir Robert uns weismachen, was Noah und seinen Söhnen verliehen wurde, sei gar nicht seinen Söhnen in Gemeinschaft mit ihm verliehen.

Seine Worte lauten: „Was den gemeinschaftlichen Besitz Noahs und seiner Söhne betrifft, der nach Seldens8 Behauptung ihnen durch Gen.IX.2 gegeben wurde, so wird er nicht durch den Text verbürgt“.

Es ist nicht leicht zu ersehen, welche Bürgschaft unser Autor, er, der stets behauptet allein auf den Boden der Bibel zu bauen, verlangt, wenn klare und keiner anderen Deutung fähige Worte der Schrift ihn nicht überzeugen.

Der Text sagt: „Gott segnete Noah und seine Söhne und sprach zu ihnen“, d. h. eigentlich, wie unser Autor es gern hätte, „zu ihm“. Weiter behauptet er, „obwohl die Söhne zusammen mit Noah im Segen genannt werden, dürfte dessen Sinn am exaktesten in einer Unterordnung oder als eine Segnung auf Erbfolge zu verstehen sein“. O. 211. Natürlich ist der Text für unseren Autor am richtigsten so zu verstehen, wie es seinem Zweck am besten dient. In Wahrheit dagegen von jedem anderen so am richtigsten zu verstehen, wie er am genauesten mit der klaren Konstruktion der Worte übereinstimmt und aus dem offenbaren Sinn der Stelle hervorgeht. Ferner lassen die Worte „mit Unterordnung und auf Erbfolge“ sich unmöglich „am besten“ als eine Anordnung Gottes verstehen, wo dieser sie selbst weder vorschreibt, noch irgendeine derartige Beschränkung auch nur erwähnt. Unser Autor hat aber Gründe, weshalb der Segen so zu verstehen sein muss. In den folgenden Worten behauptet er, “ Der Segen konnte nur richtig erfüllt werden, wenn die Söhne unter oder nach ihrem Vater persönliche Herrschaft besaßen. O. 211.

Das bedeutet: Eine Gewähr, deren ausdrückliche Worte einen gemeinsamen Rechtsanspruch für die Gegenwart gewähren – schließlich sagt der Text „seien in eure Hände gegeben“ ist am richtigsten „mit einer Unterordnung oder auf Erbfolge“ zu verstehen, weil es möglich wäre, das man „mit Unterordnung oder auf Erbfolge“ in ihren Genuss kommt.

Behauptet man also, die Gewähr einer Sache zu gegenwärtigem Besitz wird am besten nach dem Recht der Erbfolge aufgefasst, weil es möglich ist, das man durch Erbfolge in ihren Genuss gelangt, ist das genau das Gleiche.

Wenn die Verleihung (Gewähr) tatsächlich einem Vater gilt und nach ihm seinen Söhnen, und der Vater so gütig ist, seinen Kinder in der Gegenwart in Gemeinschaft mit ihm den Gebrauch zu gewähren, dann kann man, in Bezug auf das Ereignis, mit Recht feststellen: Das eine ist so gut wie das andere. Keinesfalls kann es zutreffen, das am besten nach der Erbfolge zu verstehen ist, was ausdrückliche Worte zu gemeinschaftlichem Besitz verleihen.

In Summe lauten alle seine Schlüsse: Gott gab den Söhnen Noahs die Welt nicht in Gemeinschaft mit ihrem Vater, denn womöglich traten sie unter oder nach ihm in den Genuss des Besitzes. Eine hervorragende Art von Beweis gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Schrift!

Man darf also Gott nicht glauben, auch wenn er selbst es ausspricht, wenn er persönlich etwas sagt oder tut, was mit Sir Roberts Hypothese nicht übereinstimmt.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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