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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 80, Absatz 80,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 80, Absatz 80,

“Thirdly this doctrine making no provision at all for such as are scrupulous and tender supposes the same pleasure of faith in all.” (Quotation Bagshaw)

This inconvenience was touched at above, page 4, and generally this plea of scandal and offence is made use of by all sorts of men as a sufficient reason against whatever suits not with their humor, who cannot but be well pleased to find themselves always furnished with this argument against whatever cannot gain their approbation, and to think anything unlawful and ought to be removed because they dislike it.

This is an inconvenience that Christ himself and his doctrine could not escape, this cornerstone which was a sure footing to some, was also a stumbling block whereat many stumbled and fell and were broken in Israel. Were offences arguments against anything, I know not who might not clap on a render conscience and therewith sufficiently arm himself against all the injunctions of the magistrate, and no law could lay hold on him without encroaching on this law of charity and his just freedom.

How far we ought to part with our own liberty to gratify another’s scruple is a question full of niceness and difficulty. But this I dare say, that of what value soever the inward and private peace of a Christian be, it ought not to be purchased at the settled and public peace of the commonwealth, especially where it will not remove the offence and only cast the scandal on the other side and disturb the peace of the contrary persuasion, since some men will be as much offended at the magistrate’s forbearance as others at his injunctions and be as much scandalized to see a hat on in the public worship as others a surplice.

“Drittens sorgt diese Lehre keineswegs dafür, dass gewissenhafte und hingebungsvolle Menschen gleichermaßen zur freudigen Ausübung ihres Glaubens kommen.“ (Zitat Bagshaw)

Diese Unannehmbarkeit wurde bereits weiter oben, Seite 4, angesprochen. Es handelt sich um einen generellen Vorwurf zum Zweck der Skandalisierung und Attacke, den alle möglichen Menschen als ausreichenden Anlass gegen alles anführen, was ihrem Gemüt zuwiderläuft. Jene, die dennoch nie zufrieden sein können, selbst wenn dieses Standardargument als Wundermittel gegen egal alles, was gerade nicht ihre Zustimmung findet, stets zur Hand ist, und denen es vollkommen ausreicht, egal was nicht zu mögen, um es
als unrechtmäßig zu diffamieren und dessen Abschaffung zu verlangen.

Dieser Unannehmbarkeit kann noch nicht mal Jesus Christus höchstpersönlich samt seiner Lehre entrinnen, denn dieser Eckstein, der einigen als sichere Basis gilt, geriet ebenso zum Stolperstein, über den viele im alten Israel zu Fall kamen, zu Boden gingen und daran zerbrachen. Wären Beleidigungen bereits hinreichende Argumente gegen was auch immer, dann könnte ich mir nichts mehr vorstellen oder wissen, dann kennte ich keinen, der nicht auf sein fest gefügtes Gewissen pochen und sich damit ausreichend gegen jegliche Verfügung der Obrigkeit wappnen würde. Dann könnte ihn keinerlei Gesetz je in Anspruch nehmen, ohne in jenes Gesetz der Barmherzigkeit und seines rechtmäßigen Freiraums einzugreifen.

Wie weit wir unsere eigene Freiheit einschränken sollten, um den Skrupeln eines Anderen Rechnung zu tragen, ist eine Frage größter Finesse und Schwierigkeit. Doch ich wage zu behaupten, egal was auch immer innerlicher und privater Seelenfriede einem Christen wert sein mag, darf er jedoch niemals auf Rechnung eines gefestigten, öffentlichen Friedens des Gemeinwesens eingekauft werden. Ganz besonders dann nicht, wenn die ehrenrührende Ursache damit nicht beseitigt, sondern nur boshafte Skandalbehaftung über der gegnerischen Seite ausgegossen und damit der Seelenfrieden einer entgegengesetzten Auffassung bedrängt wird. Dies gilt, seit einige Menschen sich durch die Toleranz der Obrigkeit genauso beleidigt fühlen wie andere durch dessen Verfügungen und seit sie jedes Mal einen öffentlichen Skandal daraus machen, wenn jemand bei einem öffentlichen Gottesdienst einen Hut trägt oder ein Anderer ein Chorhemd.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 58, Absatz 58,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 58, Absatz 58,

St Peter might well oppose the putting on this yoke on the necks of the disciples not only because it so galled the Jews, but also being taken off and broken by God himself was not to be renewed; but this will not concern other things of indifference. If we grant that things indifferent may be called yokes, it will follow from the metaphor that they are heavy perhaps but not unlawful, trouble-some not criminal, and so are taxes and tributes and all penal laws, which if yokes are not to be put upon the necks of Christians they may upon the same score plead for forbearance.

But who knows not that the stubborn necks of the people do often call for yokes and those strong and heavy without which it would be impossible they should be kept in order? But the yoke here spoken of is of far another nature than the imposition of indifferent things, the question was, as appears, whether the ceremonial law was still in force and obliged the converted Gentiles, whether circumcision were necessary to salvation.

This the believing Pharisees plead for, but St Peter opposes and confutes, showing that God put no difference between the circumcised and uncircumcised but that they equally believed and received the Holy Ghost; the synod therefore by a decree quits them from subjection to the ceremonial law, and only forbids them fornication (which was then generally in those countries esteemed a very trivial and almost indifferent thing and therefore might well be ranked amongst eating of things strangled which were thought to carry as much guilt in them) and some other things which were necessary (not in their own nature) for the better uniting believers, Jews and Gentiles, and to prevent scandal and offence between the strong and weak brethren.

All the inference that can be drawn from hence is, that though the ceremonial law was a heavy yoke and is not now to be put upon the necks of Christians, yet the exigencies of the Church and the condition of Christians may make the imposition of many things, (that are in their own nature indifferent) necessary.

Petrus konnte sich mit gutem Recht der Auferlegung dieses Jochs auf die Nacken der Schüler widersetzen. Nicht nur weil die Juden dadurch so sehr angekettet waren, sondern auch weil es höchstpersönlich durch Gott abgenommen und zerbrochen worden und seine Erneuerung nicht vorgesehen war. Doch dieser Fall kann anders gelagerte unbestimmte Angelegenheiten nicht betreffen.

Selbst wenn wir zugestehen, unbestimmte Dinge könnten mit dem Begriff Joch bezeichnet werden, dann muss schon aus der Metapher der Schluss zu ziehen sein, sie seien womöglich sehr schwer zu ertragen, nicht aber unrechtmäßig, vielleicht Quelle einer Menge Ärger, aber kein Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Steuern und Abgaben, sowie allen Strafgesetzen, bezüglich derer, da Joche aller Art ja dem Nacken eines Christen nicht auferlegt werden dürfen, nach derselben Bewertung Enthaltung zu verlangen wäre.

Aber wem wäre entgangen, dass die störrischen Nacken der Bevölkerung sehr oft geradezu nach einem möglichst starken und schweren Joch schreien und, ohne welches es schier unmöglich wäre, sie zur Ordnung anzuhalten? Allerdings ist das zuletzt genannte Joch vollkommen anderer Natur, als jegliche Verfügung über unbestimmte und unwichtige Gegebenheiten. Die Frage war doch, unverkennbar, ob das Zeremonialrecht weiterhin in Kraft wäre, ob es auch die konvertierten Nichtjuden verpflichtete und ob die Beschneidung weiterhin zur Erlösung notwendig wäre.

Für diese Glaubenspflichten traten die Pharisäer ein. Petrus jedoch widersetzte sich und widerlegte dies, indem er nachwies, dass Gott keinen Unterschied zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen aufstellt, sondern, dass sie gleichermaßen glauben und den Heiligen Geist empfangen konnten. Aus diesem Grund entlässt die Synode sie aus der Unterordnung unter das zeremonielle Recht und verbat ihnen lediglich die Unzucht. (Welche seinerzeit in diesen Ländern als eine äußerst triviale und absolut nebensächliche Angelegenheit beurteilt wurde und von daher problemlos in eine Kategorie mit dem Verzehr erwürgter Lebewesen fiel, wobei man annahm, das eine trage genauso viel Schuld ein, wie das andere) Darüber hinaus regelten sie ein paar andere Gegebenheiten, die (nicht ihrer Natur nach) notwendig waren um die Gläubigen besser zusammenzuführen, Juden mit Nichtjuden, und um Skandale und Beleidigungen zwischen Starken und Schwachen zu verhüten.

Jegliche Schlussfolgerung die nun von daher gezogen werden kann, erschöpft sich darin, dass das Zeremonialrecht als schweres Joch empfunden wurde und nunmehr nicht weiter den Nacken der Christen auferlegt werden durfte. Das Erfordernis der Kirche und die Situation der Christenheit jedoch konnte die Verfügung über etliche, notwendige Gegebenheiten gestalten (die ihrer eigenen Natur nach ohne Bedeutung sind).

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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TToG I § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. And methinks he should have let Homer and his wars of Troy alone, since his great zeal to truth or monarchy carried him to such a pitch of transport against philosophers and poets, that he tells us in his preface, that there are too many in these days, who please themselves in running after the opinions of philosophers and poets, to find out such an original of government, as might promise them some title to liberty, to the great scandal of Christianity, and bringing in of atheism.

And yet these heathens, philosopher Aristotle, and poet Homer, are not rejected by our zealous Christian politician, whenever they offer any thing that seems to serve his turn; whether to the great scandal of Christianity and bringing in of atheism, let him look.

This I cannot but observe, in authors who it is visible write not for truth, how ready zeal for interest and party is to entitle Christianity to their designs, and to charge atheism on those who will not without examining submit to their doctrines, and blindly swallow their nonsense. But to return to his scripture history, our author farther tells us, p. 18, that after the return of the Israelites out of bondage, God, out of a special care of them, chose Moses and Joshua successively to govern as Princes in the place and stead of the supreme fathers.

If it be true, that they returned out of bondage, it must be into a state of freedom, and must imply that both before and after this bondage they were free, unless our author will say, that changing of masters is returning out of bondage; or that a slave returns out of bondage, when he is removed from one galley to another.

If then they returned out of bondage, it is plain that in those days, whatever our author in his preface says to the contrary, there were difference between a son, a subject and a slave; and that neither the patriarchs before, nor their rulers after this Egyptian bondage, numbered their sons or subjects amongst their possessions, and disposed of them with as absolute a dominion as they did their other goods.

§ 154. Mir drängt sich in mein Denken, er hätte besser Homer und dessen trojanischen Krieg im Regal gelassen, nachdem ihn sein flammender Eifer für Wahrheit oder Monarchie zu einem derartigen Wutausbruch gegen Philosophen und Dichter hingerissen hatte, das er in seinem Vorwort kaum an sich halten kann: In unseren Tagen gibt es zu viele, die sich darin gefallen, den Ansichten von Philosophen und Dichtern nachzulaufen, um einen Ursprung für Regentschaft ausfindig zu machen, der ihnen einen Anspruch auf Freiheit versprechen könnte. Zum großen
Ärgernis der Christenheit und zur Verbreitung von Atheismus. Und doch bedient er sich freizügig bei diesen Heiden, Aristoteles der Philosoph und Homer der Dichter. Von unserem eifrigen christlichen Politiker niemals verworfen, sobald sie etwas bieten, was ihm für seine Ziele nützlich scheint. Ob nun zum großen Ärgernis der Christenheit oder um den Atheismus zu verbreiten, soll er selber verstehen.

Unvermeidlicherweise nehme ich es wahr und kann mir die Bemerkung nicht verkneifen: Es sind Autoren wie er, die sichtlich nicht für die Wahrheit schreiben, deren Interesse und Parteilichkeit stets bereit ist, Christentum groß in Titel und Text ihrer Werke zu schreiben und alle der Gottlosigkeit bezichtigen, die sich ihren Lehren nicht ohne Prüfung unterwerfen und ihren Unsinn nicht blind und stumm schlucken wollen.

Um wieder zur biblischen Geschichte zurückzukehren:
Unser Autor schildert S. 18: Nach der Rückkehr der Israeliten aus der Knechtschaft wählte Gott aus besonderer Fürsorge Moses und nach diesem Josua aus, um als Fürsten anstelle der ältesten Väter zu regieren. Sollten sie tatsächlich aus einer Knechtschaft zurückgekehrt sein, muss es in einen Zustand von Freiheit erfolgt sein. Das beinhaltet, sie waren sowohl vor als nach dieser Knechtschaft ein freies Volk. Es sei denn, unser Autor will zum Ausdruck bringen, den Herrn wechseln hieße aus Knechtschaft zurückkehren.

Oder ein Sklave kehre aus seiner Knechtschaft zurück, wenn er von einer Galeere auf die andere gebracht wird. Kehrten sie also aus Knechtschaft zurück, ist klar: In jenen Tagen bestand, was auch unser Autor in seinem Vorwort dagegen sagen mag, ein Unterschied zwischen einem Sohn, einem Untertan und einem Sklaven. Weder die Patriarchen vor, noch die Herrscher nach dieser ägyptischen Knechtschaft rechneten ihre Söhne oder Untertanen zu ihrem Besitz oder verfügten gar mit ebenso absoluter Herrschaft über diese wie über ihre anderen Güter.

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