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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

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Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 68, Absatz 68,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 68, Absatz 68,

These are inconveniences whose speculation following from the constitution of polities may often fright but their practice seldom hurt the people. Nor will the largeness of the governor’s power appear dangerous or more than necessary if we consider that as occasion requires it is employed upon the multitude that are as impatient of restraint as the sea, and whose tempests and over­flows cannot be too well provided against. Would it be thought dangerous or inconvenient that anyone should be allowed to make banks and fences against the waves for fear he should too much encroach upon and straighten the ocean?

The magistrate’s concernments will always teach him to use no more rigor than the temper of the people and the necessity of the age shall call for, knowing that too great checks as well as too loose a rein may make this untamed beast to cast his rider.

Who would decline embarking himself because the pilot hath the sole guiding of the ship, out of fear lest he should be too busy and impertinently troublesome at the helm, and disturb the voyage with the ill management of his place, who would rather be content to steer the vessel with a gentle than a stiff hand would the winds and waves permit him; he increases his forces and violence only with the increase of the storm and tumult; the tossings and several turns of the ship are from without and not begotten in the steerage or at the helm?

Whence is most danger to be rationally feared, from ignorant or knowing heads? From an orderly council or a confused multitude? To whom are we most like to become a prey, to those whom the Scripture calls gods, or those whom knowing men have always found and therefore called beasts?131

Who knows but that since the multitude is always craving, never satisfied, that there can be nothing set over them which they will not always be reaching at and endeavoring to pull down, those constitutions in indifferent things may be erected as the outward fences to secure the more substantial parts of religion which experience tells us they will be sure to be tampering with when these are gone which are therefore fit to be set up, because they may be with least danger assaulted and shaken and that there may be always something in a readiness to be parted with to their importunity without injuring the indispensable and more sacred parts of religion when their fury and impatience shall make such an indulgence necessary.

But I too forwardly intrude myself into the council chamber, and like an impertinent traveler, which am concerned only which way the hand of the dial points, lose time in searching after the spring and wheels that give it motion. It being our duty not curiously to examine the counsels but cheerfully to obey the commands of the magistrate in all things that God hath left us free.

Hier handelt es sich um Unannehmbarkeiten, über deren auf Grund der politischen Verfassung erfolgende Spekulationen die Bevölkerung wohl oft erschrickt, die sie aber selten in der Praxis beeinträchtigen. Entsprechend kann die Ausdehnung der Macht des Regenten genauswenig als gefährlich oder übertrieben groß erscheinen, wenn wir bedenken, dass er sie bei Bedarf ja auch gegen die Menge ausüben muss, die Beschränkungen gegenüber genauso unduldsam ist, wie das Meer, gegen dessen Stürme und Springfluten gar nicht gut genug vorgesorgt werden kann. Könnte es als gefährlich und unannehmbar beurteilt werden, irgendjemandem zu erlauben, Wellenbrecher und Deiche gegen dessen Wogen zu errichten, nur aus Angst, er würde dabei zu weit gehen, in es einzugreifen und den Ozean zu glätten?

Die Bedenken der Obrigkeit werden diese stets lehren, nicht mehr Strenge anzuwenden, als das Gemüt der Bevölkerung und der aktuelle Bedarf erfordern. In dem Wissen, dass zu große Hemmungen genau wie zu laxe Regierungsführung nur dazu führen, dass dieses unbezähmbare Biest seinen Reiter abwirft.

Wer würde es ablehnen, an Bord zu gehen, weil ein Steuermann das Schiff allein steuert, nur wegen der Befürchtung, jener könnte am Ruder allzu betriebsam und unerträglich für ständige Unruhe sorgen und durch schlechte Ausübung seiner Position die Reise unharmonisch verlaufen lassen, wenn er tatsächlich doch viel zufriedener wäre, das Schiff mit ruhiger Hand als mit übermäßigem Krafteinsatz steuern zu können, wenn Wind und Wellen ihn nur ließen. Er steigert seinen Einsatz an Kraft und Gewalt nur gemäß dem Anwachsen des Sturms und der Unruhe. Kommen Schlingern, Rollen und Stampfen des Schiffes nicht von außen und sind sie nicht etwa kein Ergebnis der Steuerkunst oder des Rudergangs?

Von wem ist die meiste Gefahr zu befürchten: Von den Unwissenden oder den Wissenden Köpfen? Von einer geordneten Ratsversammlung oder einer chaotischen Menge? Wessen Beute und Opfer werden wir wohl am ehesten? Deren, die die heilige Schrift als Götter bezeichnet oder deren, die die Menschen stets durchschaut und folglich als Bestien131 bezeichnet haben?

Wem wäre unbekannt, dass die Menge seit je her immer begierig fordert, niemals zufrieden ist, es nichts gibt, was ihnen übergeordnet sein könnte und was sie nicht angehen und versuchen würden, es niederzureißen? Die fraglichen Verfassungen betreffend die unbestimmten Dinge könnten als äußere Palisaden errichtet werden, um die substantielleren Bestandteile der Religion zu schützen. Während die Erfahrung uns lehrt, die Menge wird sie mit Sicherheit abändern, sobald alles vergangen ist, was geeignet wäre, solche Palisaden zu errichten. Denn dann könnten sie ohne viel Gefahr angegriffen und ins Wanken gebracht werden. Dadurch könnte stets ein Puffer bereit gehalten werden, den man der Aufdringlichkeit der Menge zum Fraß vorwerfen könnte, ohne die unverzichtbaren und wirklich heiligen Elemente der Religion zu beeinträchtigen, falls Furor und Unduldsamkeit der Meute ein solches Opfer notwendig machen.

Doch hier dringe ich zu vorwitzig in die Angelegenheiten der Ratsversammlung ein, und einem unverfrorenen Reisenden gleich, den eigentlich nur die Richtung der Spitze des Uhrzeigers zu bekümmern hat, vergeude ich Zeit bei der Suche nach Unruh und Zahnrädern, die deren Bewegung besorgen. Es sollte unsere Pflicht sein, statt neugierig die Amtsführung der Räte zu untersuchen, lieber mit positiver Einstellung die Anordnungen der Obrigkeit zu befolgen, soweit diese alle die Gegebenheiten betreffen, die Gott uns zur freien Verfügung überlassen hat.

Upon the law thy judgement always ground;
And not on man; for that’s affectionless;
But man in passions strangely doth abound;
Th’one all like God: t’other like to Beasts.
(Du Bartas, Quadrains of Pibrac)

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

Möge stets Dein Urteil gründen auf dem Recht;
Und nie auf aller Menschen Sinn, der nur Gefühle liest;
Der Mensch in Eifer nennt meist ungerecht;
Den einen Gott, den andren wildes Biest.
(Thomas Blechschmidt, 21.02.2017)

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 4, Absatz 4

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 4, Absatz 4

I could heartily wish that all disputes of this nature would cease, that men would rather be content to enjoy the freedom they have, than by such questions increase at once their own suspicions and disquiets, and the magistrate’s trouble, such discourses, however cautiously proposed, with desire of search and satisfaction being understood usually rather to speak discontents than doubts and increase the one rather than remove the other. And however sincere the author may be, the interested and prejudiced reader not seldom greedily entertains them as the just reproaches of the State, and hence takes the boldness to censure the miscarriages of the magistrate and question the equity and obligation of all laws which have not the good luck to square with his private judgement.

Ich kann nur von Herzen wünschen, alle Dispute dieser Natur lösten sich in Wohlgefallen auf; Menschen wären eher damit zufrieden, sich der Freiheit, die sie haben, zu erfreuen, als ohne jeden Anlass ihren eigenen Argwohn, innere Unruhe sowie die Herausforderungen für die Staatsführung zu vergrößern. Derartige Diskurse, wie vorsichtig vorgetragen auch immer, bewirken normalerweise deutlicher, Unzufriedenheit zu formulieren als Zweifel und vergrößern eher das eine als das andere zu beseitigen. So ernsthaft der Verfasser auch vorgehen mag, der interessierte und voreingenommene Leser versteht das nicht selten mit größtem Eifer als rechtmäßige Vorwürfe des Staates und setzt daher auf Dreistigkeit um jegliches unerwünschte Verhalten der Obrigkeit anzugreifen sowie Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage zu stellen, die nicht gerade zufällig das Glück haben mit seiner eigenen Beurteilung in Einklang zu stehen.

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John Locke, Tract I, Section 1, Absatz 1

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Tract I, Section 1 / Absatz 1

The Preface to the reader
Das Vorwort an den Leser

FIRST TRACT ON GOVERNMENT

ERSTE SCHRIFT DAS REGIEREN BETREFFEND

Section 1 / Absatz 1

Reader / Leser

This discourse which was written many months since, had not been more than written now but had still lain concealed in a secure privacy, had not importunity prevailed against my intentions, and forced it into the public.

I shall not trouble thee with the history or occasion of its original, though it be certain that thou here receives from me a present, which was not at first designed thee. This confession how little so ever obliging, I the more easily make since I am not very solicitous what entertainment it shall receive, and if truth (which I only aim at) suffer not by this edition, I am very secure as to everything else.

To bespeak thy impartial perusal, were to expect more from thee than books, especially of this nature, usually meet with; and I should too fondly promise myself the good hap to meet with that temper that this age is scarcely blessed with; wherein truth is seldom allowed a fair hearing, and the generality of men conducted either by chance or advantage take to themselves their opinions as they do their wives, which when they have once espoused them think themselves concerned to maintain, though for no other reason but because they are theirs, being as tender of the credit of one as of the other, and if ‘twere left to their own choice, ‘tis not improbable that this would be the more difficult divorce.

Diese Streitschrift, die vor mehreren Monaten geschrieben wurde, wäre auch nicht bedeutender, wenn sie jetzt geschrieben worden wäre, würde aber noch immer in sicherer privater Verwahrung liegen, hätte keine fortgesetze Aufdringlichkeit gegen meine Absichten Oberhand gewonnen und sie in die Öffentlichkeit gedrängt.

Ich würde Euch nicht mit ihrer Entstehungsgeschichte oder dem Anlass dafür in Verlegenheit bringen, wäre es nicht absolut sicher, Ihr erhieltet hiermit ein Geschenk meinerseits, welches ursprünglich gar nicht zu diesem Zweck gedacht war. Dieses Geständnis, so wenig verpflichtend es ist, fällt mir umso leichter, je weniger besorgt ich darum sein muss, welche Belustigung es erfahren mag und ob die Wahrheit (das einzige, was ich im Sinn habe), nicht möglicherweise durch diese Veröffentlichung zu leiden habe. Dessen bin ich mir allerdings sicherer als über irgendetwas anderes.

Seine unvoreingenommene Besprechung und sorgfältige Durchsicht wäre von Euch dringender zu erwarten als es Schriften gerade dieser Natur üblicherweise wiederfährt. Auch ich will grundlegend mir selbst in die Hand versprechen, mich selbst an die Zügel zu legen, mit denen diese Zeitalter so spärlich gesegnet sind.

In eben jenen der Wahrheit faires Zuhören selten gewährt wird, dagegen die Allgemeinheit der Männer sich entweder an Zufall oder Vorteil orientiert um eine Meinung anzunehmen, geradeso wie sie es gegenüber ihren Ehefrauen halten. Jene nämlich betrachten sie, wenn sie sie erst einmal geheiratet haben, als für ihren Erhalt zuständig, nützlich als Sicherheit für die Bonität des einen wie des anderen. Wäre es jenen überlassen selbst zu entscheiden, wäre es nicht unwahrscheinlich, das sich daraus eine deutlich schwierigere Art der Scheidung ergäbe.

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TToG II § 224

John Locke: Two Treatises of Government

§ 224. But it will be said, this hypothesis lays ferment for frequent rebellion. To which I answer:

First: No more than any other hypothesis: For when the people are made miserable, and find themselves exposed to the ill usage of arbitrary power, cry up their governors, as much as you will, for sons of Jupiter; let them be sacred and divine, descended, or authorized from heaven: Give them out for whom or what you please, the same will happen. The people generally ill treated, and contrary to right, will be ready upon any occasion to ease themselves of a burden that sits heavy upon them. They will wish and seek for the opportunity, which in the change, weakness and accidents of human affairs, seldom delays long to offer itself. He must have lived but a little while in the world, who has not seen examples of this in his time: And he must have read very little, who cannot produce examples of it in all sorts of governments in the world.

§ 224. Natürlich wird behauptet werden, diese Hypothese enthalte den Gärstoff häufiger Rebellion. Darauf antworte ich:

Erstens: Keinen Deut mehr als irgendeine andere Hypothese. Fühlt sich die Bevölkerung erst mal elend und sieht sich dem Missbrauch willkürlicher Macht ausgesetzt, dann ruft eure Regenten als Söhne Jupiters aus, so viel ihr wollt. Nennt sie heilig oder göttlich, vom Himmel abstammend oder vom Himmel bevollmächtigt, gebt sie aus, für wen oder für was ihr wollt:

Am Ergebnis wird das nichts Ändern.

Eine Bevölkerung, andauernd und überall unrechtmäßig behandelt, wird bei jedem Anlass bereit sein, sich von schwer auf ihr lastenden Bürden zu befreien. Sie wird die Gelegenheit herbeisehnen und nach ihr suchen. Angesichts des Wechsels, der Schwäche und der Zufälligkeit menschlicher Angelegenheiten dauert es selten lange, dass sie sich darbietet. Wer kein Beispiel davon zu seiner eigenen Zeit kennen gelernt hat, kann nur eine kurze Zeit auf der Welt gelebt haben und es muss sehr wenig gelesen haben, wer keinen Bericht darüber zu allen Arten von Regierung in der Welt zitieren kann.

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TToG II § 181

John Locke: Two Treatises of Government

§ 181. Though in all war there be usually a complication of force and damage, and the aggressor seldom fails to harm the estate, when he uses force against the persons of those he makes war upon, yet it is the use of force only that puts a man into the state of war: For whether by force he begins the injury, or else having quietly, and by fraud, done the injury, he refuses to make reparation, and by force maintains it, (which is the same thing, as at first to have done it by force) it is the unjust use of force, that makes the war:

For he that breaks open my house, and violently turns me out of doors; or having peaceably got in, by force keeps me out, does in effect the same thing; supposing we are in such a state, that we have no common judge on earth, whom I may appeal to, and to whom we are both obliged to submit: For of such I am now speaking. It is the unjust use of force, then, that puts a man into the state of war with another; and thereby he that is guilty of it makes a forfeiture of his life: For quitting reason, which is the rule given between man and man, and using force, the way of beasts, he becomes liable to be destroyed by him he uses force against, as any savage ravenous beast, that is dangerous to his being.

§ 181. Obwohl in jedem Krieg gewöhnlich eine Verstrickung von Gewalt und Schaden erfolgt und der Angreifende selten unterlässt, das Vermögen zu schädigen, wenn er gegen die Besitzer, die er mit Krieg überzieht, Gewalt einsetzt, so ist es doch allein der Einsatz von Gewalt, der Menschen in den Kriegszustand versetzt. Ob er das Unrecht durch offene Gewalt begeht, oder ob er sich weigert, falls er es heimlich und mit List getan, Entschädigung zu leisten und daran mit Gewalt festhält, es ist dasselbe, als ob er es von Anfang an Gewalt eingesetzt hätte. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt macht den Krieg.

Wer in mein Haus eindringt, mich gewaltsam rauswirft, oder wer zwar friedlich eingedrungen mich mit Gewalt draußen hält, macht im Endeffekt das gleiche. Nehmen wir an wir befänden uns in einem Zustand, keinen gemeinsamen Richter auf Erden zu haben, an den ich mich wenden könnte und dem gegenüber wir beide verpflichtet wären uns unterzuordnen. Von einem solchen Zustand spreche ich jetzt. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt ist es, der einen Menschen in Kriegszustand mit dem anderen versetzt. Dadurch verwirkt der, der das verschuldet, sein Leben. Da er sich der Vernunft begibt, die zwischen Mensch und Mensch das die Regel bildet und stattdessen Gewalt, das Mittel der Tiere, anwendet, begibt er sich in Gefahr, durch den, gegen welchen er Gewalt einsetzt, vernichtet zu werden wie irgendein anderes wildes, reißendes Biest, das dessen Dasein gefährlich ist.

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TToG II § 180

John Locke: Two Treatises of Government

§ 180. Thirdly, the power a conqueror gets, over those he overcomes in a just war, is perfectly despotical: He has an absolute power over the lives of those, who by putting themselves in a state of war, have forfeited them; but he has not thereby a right and title to their possessions.

This I doubt not, but at first sight will seem a strange doctrine, it being so quite contrary to the practice of the world; there being nothing more familiar in speaking of the dominion of countries, than to say such an one conquered it: As if the conquest, without any more ado, conveyed a right of possession. But when we consider, that the practice of the strong and powerful how universal so ever it may be, is seldom the rule of right, however it be one part of the subjection of the conquered, not to argue against the conditions cut out to them by the conquering sword.

§ 180. Drittens: Macht, die ein Eroberer über die erwirbt, die er in einem rechtmäßigen Krieg besiegt, ist völlig despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derjenigen, die durch ihre eigene Kriegserklärung ihr Leben verwirkt haben. Er hat deshalb jedoch keinerlei Recht und Anspruch auf deren Besitz.

Auf den ersten Blick erscheint das zweifellos als eine sehr seltsame Lehre, widerspricht sie doch so gänzlich den Gewohnheiten in der Welt. Wenn man von Herrschaft über Länder spricht, ist nichts so normal wie die Behauptung, dieser oder jener habe es erobert. Als ob Eroberung ohne weitere Umstände ein Recht auf Besitz verschaffte.

Doch wir haben zu bedenken: Die Gewohnheiten der Starken und Mächtigen, so allgemein üblich sie auch sein mögen, entsprechen selten den Vorgaben des Rechts. Nur ist es Teil der Unterwerfung der Besiegten, nicht gegen die Bedingungen zu argumentieren, die ihnen das Schwert des Eroberers aus der Substanz geschnitten hat.

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