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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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TToG I § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. And thus we have at last got through all, that in our author looks like an argument for that absolute unlimited sovereignty described, Sect. 8 which he supposes in Adam; so that mankind ever since have been all born slaves, without any title to freedom.

But if creation, which gave nothing but a being, made not Adam prince of his posterity: If Adam, Gen.I.28., was not constituted Lord of mankind, nor had a private dominion given him exclusive of his children, but only a right and power over the earth, and inferior creatures in common with the children of men; if also Gen. III.16.

God gave not any political power to Adam over his wife and children, but only subjected Eve to Adam, as a punishment, or foretold the subjection of the weaker sex, in the ordering the common concernments of their families, but gave not thereby to Adam, as to the husband, power of life and death, which necessarily belongs to the magistrate:

If fathers by begetting their children acquire no such power over them; and if the command, honor thy father and mother, give it not, but only enjoins a duty owing to parents equally, whether subjects or not, and to the mother as well as the father; if all this be so, as I think, by what has been said, is very evident; then man has a natural freedom, notwithstanding all our author confidently says to the contrary;

since all that share in the same common nature, faculties and powers, are in nature equal, and ought to partake in the same common rights and privileges, till the manifest appointment of God, who is Lord over all, blessed forever, can be produced to show any particular person’s supremacy; or a man’s own consent subjects him to a superior.

This is so plain, that our author confesses, that Sir John Hayward20, William Blackwood21 and William Barclay22, the great vindicators of the right of Kings, could not deny it but admit with one consent the natural liberty and equality of mankind, for a truth unquestionable.

And our author hath been so far from producing anything, that may make good his great position that Adam was absolute monarch and so men are not naturally free, that even his own proofs make against him; so that to use his own way of arguing, the first erroneous principle failing, the whole fabric of this vast engine of absolute power and tyranny drops down of itself and there needs no more to be said in answer to all that he builds upon so false and frail a foundation.

§ 67. Jetzt sind wir endlich ans Ende alles dessen gelangt, was bei unserem Autor, beschrieben in Sektion 8, einem Argument für absolute, unbeschränkte Souveränität, die er bei Adam unterbringt, auch nur ähnlich sieht. Der zu Folge die Menschen seitdem als Sklaven ohne jeden Anspruch auf Freiheit geboren wurden. Wir sollten bedenken: Wenn die Schöpfung, die nichts als nackte Dasein gegeben, Adam nicht zum Fürsten über seine Nachkommen gemacht hat.

Wenn Adam, wie in Gen.I.28. nicht zum Herrn der Menschheit befördert, ihm keine „alleinige Herrschaft“ unter Ausschluss seiner Kinder gegeben wurde, sondern nur ein Recht und eine Macht auf die Erde und die untergeordneten Geschöpfe, und das nur zum Gemeinbesitz mit allen Menschen. Wenn Gott außerdem nach Gen.III.16 Adam keine besondere Macht über seine Frau und seine Kinder verliehen, sondern Eva nur zur Strafe Adam untergeordnet hat. Wenn er die Unterordnung des schwächeren Geschlechts gewöhnlichen Familienangelegenheiten vorgeschrieben,
dadurch aber Adam als Gatten keine Macht über Leben und Tod gegeben hat, die notwendigerweise nur der Obrigkeit zusteht.

Wenn Vater nur durch Zeugung der Kinder keine solche macht über diese erlangen und wenn das Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ sie auch nicht verleiht, sondern nur die Pflicht vorgibt, die man den Eltern gleicherweise, ob Untertanen oder nicht, und der Mutter ebenso wie dem Vater schuldet. Wenn all das sich so zusammenfügt, wie es meines Erachtens nach langer Rede klar bewiesen worden ist, dann hat der Mensch eine natürliche Freiheit.

Allem zum Trotz, was unser Autor so zuversichtlich im Gegenteil behauptet. Denn alle, welche an derselben gemeinsamen Natur, mit gleicher Vollmacht und Ermächtigung teilhaben, sind von Natur aus untereinander gleich. Deshalb sollten sie dieselben gemeinsamen Rechte und Privilegien genießen, bis ein offenkundiger Beschluss Gottes, der „Herr über alle, heilig auf ewig“ ist, vorgelegt werden kann, die Oberhoheit einer bestimmten Person zu beweisen, oder bis der Mensch mit eigener Zustimmung einem Höheren unterordnet.

Das ist so klar, dass nach unseres Autors eigenem Eingestehen sogar Sir John Hayward20, William Blackwood21 und William Barclay22 „die großen Verteidiger des Rechts der Könige“, es nicht zu leugnen wagten, „sondern einstimmig die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen als eine unbestreitbare Wahrheit annehmen“.

Und unser Autor hatte so wenig zur Bekräftigung seiner großen Lehren, „das Adam absoluter Monarch war“, und „deshalb die Menschen nicht von Natur frei sind“, vorzubringen, das selbst seine eigenen Beweise gegen ihn sprechen. Um von seiner eigenen Taktik der Beweisführung Gebrauch zu machen:“Wenn dieses erste irrige Prinzip trügt, fallt der ganze Bau dieser ungeheuren Maschine absoluter Macht und Tyrannei in sich selbst zusammen“. Es bedarf keiner weiteren Worte als Antwort auf alles, was er auf einer so unrichtigen und gebrechlichen Grundlage aufbaut.

20 https://en.wikipedia.org/wiki/John_Hayward_(historian)
21 https://en.wikipedia.org/wiki/Blackwood’s_Magazine
22 https://en.wikipedia.org/wiki/William_Barclay_(jurist)

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