Schlagwort-Archive: persönlich

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 52, Absatz 52,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 51, Absatz 51,

“The first shall be that of our Savior Christ who was of a most sweet and complying disposition, yet when his Christian liberty came once to be invaded he laid aside gentleness, and proved a stiff and peremptory assertor of it. To omit many passage of which his story is full, I shall mention but one and that was his refusing to wash his hands before meat. What Christ did here I know not how it could be said to be in defense of his Christian liberty.

Indeed he came to promulgate the great law of liberty to believers, to redeem men from the slavery of sin and Satan and subjection to the ceremonial law, but he himself was made under the law, lived under it, and fulfilled it, and therefore it appears to me rather a vindication of his national Jewish liberty which was very much encroached on by the traditions of the Pharisees, who though they sat in Moses‘ chair yet were beyond the bounds he had set them.

God had delivered to the Jews an entire and complete platform of worship, prescribed and limited, too, all the circumstances and ceremonies of it, and so strictly tied them to that rule he had given that Moses himself was not permitted to deviate in the least from it, Look that thou make them after te pattern that was showed thee in the mount.

It could not then but be a horrid impiety and presumption for the Pharisees not only to step into Moses chair but also to ascend into Mount Sinai, and dare to mingle their wisdom with God’s and take upon them to correct or perfect that frame which the great architect of heaven and earth had erected for his sanctuary.

This usurpation might well draw sharp rebukes from the meekest and most complying temper. Christ bore with the infirmities of the weak but not with the open rebellion of the haughty and obstinate; these were those who truly bound burdens on men’s consciences by stamping a divine impression on their own counterfeit inventions and traditions and enjoined them under the penalties of God’s displeasure and the curses of the law.

But I think it will be no very good consequence that because Christ opposed the usurpation of the Pharisees, therefore a Christian may dispute the dominion of his magistrate that because the traditions of the Elders (which were such too as made the commandment of God of none effect), were unlawful in a religion tied to a certain and set form which was to receive neither alteration nor addition, you shall not add unto the word that I command you neither shall you diminish aught from it, wherein God had left nothing arbitrary or indifferent, therefore all impositions are unlawful in a religion wherein almost all the outward actions are left undetermined and free; that because it was a part of the Jewish liberty not to be fettered with pharisaical traditions, therefore it is part of the Christian liberty not to submit to legal injunctions, and therefore it is no wonder that Christ should not prefer [arguments from decency] before those from duty, not wash his hands when he could not do it without contracting guilt, nor pay obedience to that law which God had condemned and provided against by a repeated prohibition such traditions as they delivered to the people not as their own injunctions but as part of the law of God, being properly additions to it and so of forbidden traditions, did not thereby destroy either the indifference of the action or the magistrate’s power of enjoining it, and had Caesar commanded washing of hands at any time of the day I have no reason to think that Christ would have denied him this any more than tribute.

Zunächst sollte über unseren Heiland, der einen reinen und fügsamen Charakter besaß, gesagt sein, dass er dennoch seine Freundlichkeit zur Seite legte, sobald seine christliche Freiheit bedroht wurde und er sich als ihr harter und gebieterischer Streiter erwies. Um den vielen Passagen, von denen seine Legende strotzt, Ehre zu erweisen, sollte ich nur eine anführen: Als er sich weigerte seine Hände vor dem Essen zu waschen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie das, was er hier tat, als Verteidigung seiner christlichen Freiheit bezeichnet werden könnte.

Tatsächlich erschien er, um das große Gesetz der Freiheit für die Gläubigen zu verkünden, um Menschen aus der Sklaverei der Sünde zu retten, vor dem Teufel und vor der Unterjochung durch das Zeremonialrecht. Er selbst aber war unter diesem Recht geboren, lebte damit und erfüllte es. Eben deswegen kommt es mir eher wie eine Verteidigung seiner nationalen jüdischen Freiheit vor, die durch die Traditionen der Pharisäer ziemlich weitgehend vereinnahmt worden war, welche trotz, dass sie in Moses Stuhl saßen, dennoch außerhalb der Schranken waren, die es gesetzt hatte.

Gott hatte den Juden einen vollumfänglichen und kompletten Satz an kultischen Handlungen zu seiner Huldigung bereitgestellt, vorgeschrieben und auch begrenzt, inklusive aller dazugehörigen äußeren Umstände und Zeremonien, und sie derart fest an diese von ihm selbst erlassene Regel gebunden, dass es nicht einmal Moses erlaubt war, davon auch nur ein Jota abzuweichen: Sorge dafür dass Du sie nach dem Muster ausführst, das Dir auf dem Berg gegeben wurde!

Folglich konnte es nichts als eine schreckliche Pietätlosigkeit und Anmaßung durch die Pharisäer sein, nicht nur Moses Stelle einzunehmen, sondern auch auf den Berg Sinai zu steigen und es zu wagen, ihre Weisheit mit der Gottes zu verquicken und es zu unterfangen, den Ordnungsrahmen, den der große Architekt von Himmel und Erde für sein Heiligtum errichtet hatte, korrigieren oder perfektionieren zu wollen.

Diese Usurpation darf gut und gern scharfen Tadel selbst von den sanftmütigsten und fügsamsten Gemütern nach sich ziehen. Christus wurde mit den Nachteilen der Schwachen, nicht aber mit dem Geist offener Rebellion der Hochmütigen und Verbohrten geboren. Jene waren es, die dem Gewissen der Menschen in Wahrheit Bürden auferlegt haben, indem sie ihren eigenen gezinkten Erfindungen und getürkten Traditionen den Stempel der Göttlichkeit aufprägten und diese unter die Bestrafung durch Gottes Missfallen und die Vergeltung des Gesetzes mogelten.

Dennoch denke ich, es hätte wohl keine sehr positiven Konsequenzen, aus dem Umstand des Widerstands gegen die Usurpation der Pharisäer durch Christus abzuleiten, dass deswegen ein Christ die Herrschaft seiner Obrigkeit bestreiten dürfe. Nur weil die Traditionen der Ahnen (die ebenfalls so beschaffen waren, dass sie die Wirkung der Anordnungen Gottes auf Null setzten) unrechtmäßig gegenüber einer Religion waren, die fest an bestimmte und stehende Formen gebunden war, die keinerlei Veränderung oder Aufblähung duldete: ‚Du darfst meinem Wort, welches ich Dir verfügt habe, nichts hinzufügen und ebenso wenig darfst Du irgendetwas davon verringern.‘ Weil Gott nichts Willkür oder Unbestimmtheit überlassen hat, deshalb seien alle Verfügungen im Falle einer Religion, die nahezu alle äußerlichen unbestimmt und frei verfügbar gelassen hat? Weil es Teil der jüdischen Freiheit war, nicht durch die pharisäischen Traditionen gefesselt zu werden, deshalb sei es Teil der christlichen Freiheit, keinen legalen Verfügungen untergeordnet zu werden?

Und eben deswegen ist es kein Wunder, dass Christus die Pflicht der Schicklichkeit vorzog und seine Hände nicht gewaschen hat, wenn er das nicht tun konnte, ohne sich Schuld einzuhandeln. Indem er dem Gesetz, das Gott längst verurteilt hatte, keinen Gehorsam erwies, sorgte er durch sein wiederholtes Verbot dafür, dass derartige Traditionen, soweit sie der Bevölkerung aufgedrängt wurden, ohne deren eigene Verfügungen zu sein, sondern statt dessen als Teil von Gottes Gesetz deklariert wurden, als tatsächliche Aufblähungen zu diesem und als verbotene Traditionen erkennbar wurden. Doch dadurch zerstörte er weder die Unbestimmtheit von Handlungen noch die Macht der Obrigkeit, deren Bestimmung an sich zu ziehen. Hätte Cäsar persönlich befohlen, die Hände zu irgendeiner Zeit des Tages zu waschen, habe ich keinen Grund zu der Annahme, Jesus Christus hätte ihm das weitergehend verweigert als Tribut zu zahlen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 100

John Locke: Two Treatises of Government

§ 100. Perhaps it will be said with our author, that a man can alien his power over his child; and what may be transferred by compact, may be possessed by inheritance. I answer, a father cannot alien the power he has over his child: He may perhaps to some degrees forfeit it, but cannot transfer it; and if any other man acquire it, it is not by the fathers grant, but by some act of his own. For example, a father, naturally careless of his child, sells or gives him to another man; and he again exposes him; a third man finding him, breeds up, cherishes, and provides for him as his own:

I think in this case, nobody will doubt, but that the greatest part of filial duty and subjection was here owing, and to be paid to this foster-father; and if anything could be demanded from the child by either of the other, it could only be due to his natural father, who perhaps might have forfeited his right to much of that duty comprehended in the command, Honor your parents, but could transfer none of it to another. He that purchased, and neglected the child, got by his purchase and grant of the father, no title to duty or honor from the child; but only he acquired it, who by his own authority, performing the office and care of a father, to the forlorn and perishing infant, made himself, by paternal care, a title to proportionable degrees of paternal power.

This will be more easily admitted upon consideration of the nature of paternal power, for which I refer my reader to the second book.

§ 100. Man kann vielleicht im Sinne unseres Autors einwenden, ein Mensch könne sich der Macht über sein Kind entledigen. Und was per Vereinbarung übertragen werden kann, kann auch durch Erbschaft in den Besitz eines anderen übergehen. Meine Antwort lautet: Kein Vater kann sich der Macht über sein Kind entledigen. Er kann sie bis zu einem gewissen Grad vielleicht verwirken, übertragen aber kann er sie nicht. Soweit ein anderer sie erwirbt, geschieht das nicht durch Einwilligung oder Überlassung von Seiten des Vaters, sondern durch eine persönliche Handlung eben dieses anderen.

Ein Beispiel: Ein widernatürlich gewissenloser Vater verkauft sein Kind oder gibt es einem anderen. Dieser setzt es aus und ein Dritter findet es, zieht es auf, pflegt und versorgt es wie sein Eigenes. Ich denke, in diesem Fall wird niemand bezweifeln: Der Löwenanteil kindesgemäßer Pflicht und Unterordnung ist diesem Pflegevater geschuldet und zu erweisen. Sofern dem Kind von einem oder beiden Anderen etwas abverlangt werden würde, so dürfte das nur sein natürlicher Vater.

Der sein könnte sein Recht auf die im Gebot Ehre Deine Eltern enthaltene Pflicht vielleicht größtenteils verwirkt haben, konnte aber nichts davon auf einen andern übertragen. Der das Kind kaufte und vernachlässigte, erlangte durch den Kauf und die Einwilligung des Vaters keinerlei Anspruch auf Pflicht und Ehrerbietung des Kindes. Den erwarb, wer durch persönlichen Einsatz und Wahrnehmung der elterlichen Pflicht an dem verlassenen und verkommenden Kind sich durch väterliche Sorge einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an väterlicher Macht erwarb.

Im zweiten Buch werde ich dem Leser die Betrachtung der Natur väterlicher Macht noch leichter machen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt