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Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

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TToG II § 181

John Locke: Two Treatises of Government

§ 181. Though in all war there be usually a complication of force and damage, and the aggressor seldom fails to harm the estate, when he uses force against the persons of those he makes war upon, yet it is the use of force only that puts a man into the state of war: For whether by force he begins the injury, or else having quietly, and by fraud, done the injury, he refuses to make reparation, and by force maintains it, (which is the same thing, as at first to have done it by force) it is the unjust use of force, that makes the war:

For he that breaks open my house, and violently turns me out of doors; or having peaceably got in, by force keeps me out, does in effect the same thing; supposing we are in such a state, that we have no common judge on earth, whom I may appeal to, and to whom we are both obliged to submit: For of such I am now speaking. It is the unjust use of force, then, that puts a man into the state of war with another; and thereby he that is guilty of it makes a forfeiture of his life: For quitting reason, which is the rule given between man and man, and using force, the way of beasts, he becomes liable to be destroyed by him he uses force against, as any savage ravenous beast, that is dangerous to his being.

§ 181. Obwohl in jedem Krieg gewöhnlich eine Verstrickung von Gewalt und Schaden erfolgt und der Angreifende selten unterlässt, das Vermögen zu schädigen, wenn er gegen die Besitzer, die er mit Krieg überzieht, Gewalt einsetzt, so ist es doch allein der Einsatz von Gewalt, der Menschen in den Kriegszustand versetzt. Ob er das Unrecht durch offene Gewalt begeht, oder ob er sich weigert, falls er es heimlich und mit List getan, Entschädigung zu leisten und daran mit Gewalt festhält, es ist dasselbe, als ob er es von Anfang an Gewalt eingesetzt hätte. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt macht den Krieg.

Wer in mein Haus eindringt, mich gewaltsam rauswirft, oder wer zwar friedlich eingedrungen mich mit Gewalt draußen hält, macht im Endeffekt das gleiche. Nehmen wir an wir befänden uns in einem Zustand, keinen gemeinsamen Richter auf Erden zu haben, an den ich mich wenden könnte und dem gegenüber wir beide verpflichtet wären uns unterzuordnen. Von einem solchen Zustand spreche ich jetzt. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt ist es, der einen Menschen in Kriegszustand mit dem anderen versetzt. Dadurch verwirkt der, der das verschuldet, sein Leben. Da er sich der Vernunft begibt, die zwischen Mensch und Mensch das die Regel bildet und stattdessen Gewalt, das Mittel der Tiere, anwendet, begibt er sich in Gefahr, durch den, gegen welchen er Gewalt einsetzt, vernichtet zu werden wie irgendein anderes wildes, reißendes Biest, das dessen Dasein gefährlich ist.

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TToG II § 121

John Locke: Two Treatises of Government

§ 121. But since the government has a direct jurisdiction only over the land, and reaches the possessor of it, (before he has actually incorporated himself in the society) only as he dwells upon, and enjoys that; the obligation anyone is under, by virtue of such enjoyment, to submit to the government, begins and ends with the enjoyment; so that whenever the owner, who has given nothing but such a tacit consent to the government, will, by donation, sale or otherwise, quit the said possession, he is at liberty to go and incorporate himself into any other commonwealth;

or to agree with others to begin a new one, in vacuis locis, in any part of the world, they can find free and unpossessed: Whereas, he that has once, by actual agreement and any express declaration given his consent to be of any commonwealth, is perpetually and indispensably obliged to be, and remain unalterably a subject to it, and can never be again in the liberty of the state of nature; unless, by any calamity, the government he was under comes to be dissolved; or else by some public act cuts him off from being any longer a member of it.

§ 121. Weil eine Regierung eine direkte Jurisdiktion nur über den Boden hat, die den Besitzer, bevor er selbst der Gesellschaft beigetreten ist, nur dann erreicht, wenn er darauf lebt und den Ertrag nutzt, beginnt und endet die Pflicht unter der jemand auf Grund dieses Ertrags steht, sich der Regierung unterzuordnen, mit eben diesem Ertrag. Sobald der Besitzer, der lediglich stillschweigend die Regierung anerkannt hat, durch Schenkung, Verkauf oder wie auch sonst den genannten Besitz aufgibt, steht es ihm frei zu gehen, sich irgendeinem Staat anzuschließen oder sich mit anderen über die Gründung eines neuen vacuis locis (an unbesiedelten Orten) in irgendeinem Teil der Welt, den sie frei und herrenlos vorfinden, zu verständigen.

Demgegenüber hat jeder, der einmal durch tatsächliche Einwilligung und ausdrückliche Erklärung sein Einverständnis erklärt hat, einem Staat anzugehören, sich auf ewig und unwiderruflich verpflichtet, dessen Angehöriger zu sein und unabänderlich zu bleiben. Er kann nie wieder in die Freiheit des Naturzustandes zurückkehren, außer die Regierung, unter die er sich stellte käme durch eine Katastrophe zur Auflösung oder ein öffentlicher Rechtsakt schlösse ihn davon aus, länger Mitglied zu bleiben.

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TToG II § 120

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. To understand this the better, it is fit to consider, that every man, when he at first incorporates himself into any commonwealth, he, by his uniting himself thereunto, annexes also, and submits to the community, those possessions, which he has, or shall acquire, that do not already belong to any other government: For it would be a direct contradiction, for anyone to enter into society with others for the securing and regulating of property; and yet to suppose his land, whose property is to be regulated by the laws of the society, should be exempt from the jurisdiction of that government, to which he himself, the proprietor of the land, is a subject.

By the same act therefore, whereby anyone unites his person, which was before free, to any commonwealth; by the same he unites his possessions, which were before free, to it also; and they become, both of them, person and possession, subject to the government and dominion of that commonwealth, as long as it hath a being. Whoever therefore, from thenceforth, by inheritance, purchase, permission, or other ways, enjoys any part of the land, so annexed to, and under the government of that commonwealth, must take it with the condition it is under; that is, of submitting to the government of the commonwealth, under whose jurisdiction it is, as far forth as any subject of it.

§ 120. Um das gerade besser zu verstehen, passt es an Folgendes zu denken: Jeder Mensch, wenn er erstmals einem Gemeinwesen beitritt, überantwortet und unterstellt dadurch der Gesellschaft auch den Besitz den er schon hat oder später erwirbt, soweit dieser nicht bereits einer anderen Regierung untersteht. Es wäre ein direkter Widerspruch, wenn jemand zur Sicherung und Ordnung von Besitz eine Gemeinschaft mit Anderen eingeht und dennoch davon ausgeht, sein Land, dessen Besitz nach Gesetz der Gemeinschaft zu regeln ist, sei von der Rechtsprechung der Regierung ausgenommen, der sich unterzuordnen er, der Besitzer des Bodens, sich selbst entschieden hat.

Durch ein und dieselbe Handlung also, durch die jemand seine Person, die zuvor frei war, in ein Gemeinwesen einbringt, bringt er seinen Besitz ein, der vorher frei war. Beide, Person und Besitz, werden Regierung und Herrschaftsbereich des Staatswesens untergeordnet, solange es besteht. Wer durch Erbschaft, Kauf, Erlaubnis oder auf andere Art den Ertrag irgendeines Teils des Bodens tritt, der diesem Staatswesen hinzugefügt und seiner Regierung unterstellt wurde, hat ihn mit den ihm anhaftenden Bedingungen zu übernehmen. Das bedeutet es, es der
Regierung des Staatswesens, unter deren Jurisdiktion es steht, genauso weit zu unterstellen wie jeder andere ihrer Angehörigen.

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TToG II § 44

John Locke: Two Treatises of Government

§ 44. From all which it is evident, that though the things of nature are given in common, yet man, by being master of himself, and proprietor of his own person, and the actions or labor of it, had still in himself the great foundation of property; and that, which made up the great part of what he applied to the support or comfort of his being, when invention and arts had improved the conveniences of life, was perfectly his own, and did not belong in common to others.

§ 44. Aus all dem ist ersichtlich: Obwohl die Dinge der Natur zu gemeinschaftlichem Besitz gewährt wurden liegt die Hauptgrundlage für privaten Besitz dennoch im Menschen selbst.

Schlicht weil er – als Besitzer seines Selbst – der eigene Herr seiner eigenen Person, ihrer eigenen Handlungen und ihrer eigenen Arbeit ist.

Was den größeren Teil von dem bildete, was er für Unterhalt und angenehmes Leben einsetze, nachdem Erfindungen und Kunst die Lebensbedürfnisse verfeinert hatten, war vollständig sein Privatbesitz und gehörte nicht etwa anderen in Gemeinschaft mit ihm.

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TToG I § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. This is evident in Jacob, to whom Reuben offered his two sons as pledges; and Judah was at last surety for Benjamins safe return out of Egypt: which all had been vain, superfluous, and but a sort of mockery, if Jacob had had the same power over every one of his family as he had over his ox or his ass, as an owner over his substance; and the offers that Reuben or Judah made had been such a security for returning of Benjamin, as if a man should take two lambs out of his Lord’s flock, and offer one as security, that he will safely restore the other.

§ 155. Es wird überdeutlich bei Jakob, dem Ruben seine beiden Söhne als Geisel anbietet und Juda als letztem Bürgen für Benjamins sichere Heimkehr aus Ägypten. Es wäre alles vergeblich, überflüssig und nichts als Schmierentheater gewesen, hätte Jakob über jeden einzelnen seiner Familie dieselbe Macht gehabt, wie als Besitzer seiner Habe über seinen Ochsen oder Esel. Die Angebote Rubens oder Judas wären für Benjamins Rückkehr keine andere Bürgschaft gewesen, als nähme jemand zwei Schafe aus der Herde seines Herrn und böte eins davon als Pfand für die sichere Rückgabe des anderen.

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TToG I § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. The three sons of Noah had the world, says our author, divided amongst them by their father, for of them was the whole world overspread, p. 14. The world might be overspread by the offspring of Noah’s sons, though he never divided the world amongst them; for the earth might be replenished without being divided:

So that all our author’s argument here proves no such division. However, I allow it to him, and then ask, the world being divided amongst them, which of the three was Adams heir of Adams lordship, Adam’s monarchy, by right descended only to the eldest, then the other two could be but his subjects, his slaves: If by right it descended to all three brothers, by the same right, it will descend to all mankind; and then it will be impossible what he says, p. 19, that heirs are Lords of their brethren, should be true;

but all brothers, and consequently all men, will be equal and independent, all heirs to Adam’s monarchy, and consequently all monarchs too, one as much as another. But it will be said, Noah their father divided the world amongst them; so that our author will allow more to Noah, than he will to God Almighty, for Observations, 211, he thought it hard, that God himself should give the world to Noah and his sons, to the prejudice of Noah’s birthright:

His words are, Noah was left sole heir to the world: Why should it be thought that God would disinherit him of his birth-right, and make him, of all men in the world, the only tenant in common with his children? And yet here he thinks it fit that Noah should disinherit Shem of his birth-right, and divide the world betwixt him and his brethren; so that this birth-right, when our author pleases, must, and when he pleases must not, be sacred and inviolable.

§ 139. Unser Autor behauptet: Die ganze Welt wurde von Noah an seine drei Söhne, denn über die ganze Welt breiteten sie sich aus. S.14. Noahs Nachkommen hätten sich auch über die Welt verbreiten können, wenn er sie nicht an seine Söhne verteilt hätte. Die gesamte
Erde konnte ohne Aufteilung bevölkert werden. Dieses Argument unseres Autors beweist keine solche Teilung.

Aber lassen wir ihm das zugestanden und fragen: Wenn also die Welt unter sie geteilt wurde, wer von den dreien war der Erbe Adams? Wenn Adams Herrschaft, Adams Monarchie rechtmäßig nur auf den Ältesten überginge, könnten die beiden anderen nur seine
Untertanen, seine Sklaven sein.

Wenn sie aber rechtmäßig auf alle drei Brüder überging, muss sie nach demselben Recht auch auf die ganze Menschheit übergehen. Dann kann seine Aussage von S. 19, Erben seien Herren ihrer Brüder unmöglich wahr sein. Im Gegenteil müssen alle Brüder und folglich alle Menschen gleich und unabhängig, sämtlich Erben der Monarchie Adams und folglich sämtlich Monarchen sein. Einer so gut wie der andere. Trotzdem wird der Einwand auftauchen: Noah, ihr Vater, teilte die Welt unter sie!

Dann gesteht unser Autor Noah mehr als dem Allmächtigen zu, denn in O. 211 hielt er es für ungerecht, das Gott selbst die Welt, zum Nachteil von Noahs Erstgeburtsrecht, Noah und seinen Söhnen gäbe. Seine Worte lauten: Noah blieb einziger Erbe der Welt.

Weshalb soll man annehmen, dass Gott ihm sein Erstgeburtsrecht nehmen und ihn allein von allen Menschen der Welt zu einem Besitzer machen wollte, der das Land in Gemeinschaft mit seinen Kindern besäße? Nichtsdestotrotz hält er es für passend, dass Noah Shem seines Erstgeburtsrechts beraubt und die Welt zwischen ihm und seinen Brüdern aufteilt. Dieses Geburtsrecht ist also immer heilig und unverletzlich. Je nachdem ob es unserem Autors gefällt, zwingend heilig und unverletzlich, und falls es ihm nicht gefällt, keinesfalls heilig und unverletzlich.

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TToG I § 130

John Locke: Two Treatises of Government

§ 130. Touching war, we see that Abraham commanded an army of three hundred and eighteen soldiers of his own family, and Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: For matter of peace, Abraham made a league with Abimelech, &Co. p. 13. Is it not
possible for a man to have three hundred and eighteen men in his family, without being heir to Adam?

A planter in the West Indies has more, and might, if he pleased, (who doubts?) muster them up and lead them out against the Indians, to seek reparation upon any injury received from them; and all this without the absolute dominion of a monarch, descending to him from Adam. Would it not be an admirable argument to prove, that all power by God’s institution descended from Adam by inheritance, and that the very person and power of this planter were the ordinance of God, because he had power in his family over servants, born in his house, and bought with his money?

For this was just Abraham’s case; Those who were rich in the patriarch’s days, as in the West Indies now, bought men and maid servants, and by their increase, as well as purchasing of new, came to have large and numerous families, which though they made use of in war or peace, can it be thought the power they had over them was an inheritance descended from Adam, when it was the purchase of their money?

A man’s riding in an expedition against an enemy, his horse bought in a fair would be as good a proof that the owner enjoyed the lordship which Adam by command had over the whole world, by right of descending to him, as Abrahams leading out the servants of his family is, that the patriarchs enjoyed this lordship by descent from Adam: Since the title to the power, the master had in both cases, whether over slaves or horses, was only from his purchase; and the getting a dominion over anything by bargain and money, is a new way of proving one had it by descent and inheritance.

§ 130. Soweit es Krieg betrifft lesen wir, dass Abraham ein Heer von 318 Soldaten seines eigenen Hauses befehligte und das Esau seinem Bruder Jakob mit 400 Bewaffneten entgegen zog. In Sachen Frieden, das Abraham ein Bündnis mit Abimelech schloss, usw. S. 13. Wäre es ausgeschlossen, ein Mensch hätte 318 Mann in seinem Hausstand ohne Erbe von Adam zu
sein?

Ein Pflanzer in Westindien hat mehr und konnte, wenn er wollte, – wer wollte daran zweifeln? – diese ausrüsten und gegen Indianer führen, um für einen durch sie erlittenen Schaden Entschädigung zu fordern. All das ohne irgendeine von Adam abstammende, absolute Herrschaft eines Monarchen. Wäre das nicht ein wundervolles Argument für den Beweis, alle Macht stammte durch Gottes Institution mittels Erbschaft von Adam her?

Sogar Person und Macht dieses Pflanzers beruhten auf Anordnung Gottes, weil er in seinem Clan Macht über Sklaven hatte, die in seinem Haus geboren und mit seinem Geld gekauft waren? Genau das war bei Abraham der Fall: Wer zur Zeit der Patriarchen reich war, kaufte sich männliche und weibliche Sklaven wie heutzutage in Westindien und gelangte durch deren Vermehrung und durch Zukäufe zu einem großen, vielköpfigen Familienverband. Selbst wenn sie diese in Krieg und Frieden einsetzten? Wie könnte man glauben, die Macht, welche sie über diese hatten, wäre eine auf Adam zurückgehende Erbschaft, wo sie doch aus dem Kauf mit ihrem Geld beruhte?

Wenn sich ein Mann an einer an einer berittenen Strafexpedition gegen einen Feind beteiligt, würde sein auf dem Markt gekauftes Pferd ebenso gut beweisen, er übe als Besitzer ein von Adam stammendes Recht gottgegebener Herrschaft über die Welt aus, wie die Tatsache, dass Abraham die Knechte in seinem Clan ins Feld führte, beweisen kann, die Patriarchen hätten ihre Herrschaft durch Erbschaft von Adam inne gehabt: Der Anspruch auf Macht, die der jeweilige Herr in beiden Fällen hat, egal ob über Sklaven oder Pferde, geht allein auf den Kauf zurück. Der Erwerb von Herrschaft über was auch immer durch Handel oder Geld liefert eine neue Art von Beweis für den Erwerb durch Abstammung und Erbschaft!

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TToG I § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. From what I have said, I think this is clear, that a right to the use of the creatures, being founded originally in the right a man has to subsist and enjoy the conveniences of life; and the natural right children have to inherit the goods of their parents, being founded in the right they have to the same subsistence and commodities of life, out of the stock of their parents, who are therefore taught by natural love and tenderness to provide for them, as a part of themselves; and all this being only for the good of the proprietor, or heir; it can be no reason for children’s inheriting of rule and dominion, which has another original and a different end. Nor can primogeniture have any pretence to a right of solely inheriting either property or power, as we shall, in its due place, see more fully. It is enough to have showed here, that Adam’s property, or private dominion, could not convey any sovereignty or rule to his heir, who not having a right to inherit all his father’s possessions, could not thereby come to have any sovereignty over his brethren: And therefore, if any sovereignty on account of his property had been vested in Adam, which in truth there was not, yet it would have died with him.

§ 97. Wie ich klar aufgezeigt habe, beruht das Recht zur Nutzung der Mitgeschöpfe auf dem natürlichen Menschenrecht zu leben und sich eines angenehmen des Lebens zu erfreuen. Ferner gründet sich das natürliche Recht der Kinder, den Besitz ihrer Väter zu erben, darauf, gleichermaßen Unterhalt und komfortables Lebens aus dem Vermögen der Eltern zu bestreiten, da jene über die naturgemäße Liebe und Zärtlichkeit darauf angelegt sind, für diese als einen Teil ihrer selbst zu sorgen. Das alles ist zum Wohl des Besitzers oder Erben so geschaffen. Es kann für Kinder keine andere Rechtsgrundlage geben, Regierung und Herrschaft zu erben, sofern diese einen anderen Ursprung und ein anderes Ziel haben. Gleichermaßen können Erstgeborene keinesfalls das Recht in Anspruch nehmen, allein Besitz und Macht zu erben, was ich ausführlich am gegebenen Ort nachweisen werde. Für jetzt genügt es gezeigt zu haben, das Adams Besitz oder alleinige Herrschaft keine Souveränität oder Herrschaft auf seinen Erben übertragen konnte. Deshalb konnte der Erbe, da er kein Recht hatte, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben, dadurch kaum Souverän über seine Brüder werden. Selbst wenn auf Basis des Besitzes Adam mit einer solchen Souveränität ausgestattet gewesen wäre, was in Wahrheit nicht der Fall sein konnte, so würde diese mit seinem Tod erlöschen.

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TToG I § 77

John Locke: Two Treatises of Government

§ 77. The same inconvenience he runs into about the three sons of Noah, who, as he says, p. 13, had the whole world divided amongst them by their father. I ask then, in which of the three shall we find the establishment of regal power after Noah’s death?

If in all three, as our author there seems to say; then it will follow, that regal power is founded in property of land, and follows private dominion, and not in paternal power, or natural dominion; and so there is an end of paternal power as the fountain of regal authority, and the so-much magnified fatherhood quite vanishes.

If the regal power descended to Shem as eldest and heir to his father, then Noahs division of the world by lot to his sons or his ten years sailing about the Mediterranean to appoint each son his part, which our author tells of, p. 15., was labour lost; his division of the world to them, was to ill, or to no purpose:

For his grant to Cham and Japhet was little worth, if Shem, notwithstanding this grant, as soon as Noah was dead, was to be Lord over them. Or if this grant of private dominion to them over their assigned territories, were good, here were set up two distinct sorts of power, not subordinate one to the other, with all those inconveniencies which he musters up against the power of the people, Observations, 158., which I shall set down in his own words, only changing property for people.

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever: For if there should be granted two sorts of power, without any subordination of one to the other, they would be in perpetual strife which should be supreme, for two supremes cannot agree: If the fatherly power be supreme, then the power grounded on private dominion must be subordinate, and depend on it; and if the power grounded on property be supreme, then the fatherly power must submit to it, and cannot be exercised without the license of the proprietors, which must quite destroy the frame and course of nature.

This is his own arguing against two distinct independent powers, which I have set down in his own words, only putting power rising from property, for power of the people; and when he has answered what he himself has urged here against two distinct powers, we shall be better able to see how, with any tolerable sense, he can derive all regal authority from the natural and private dominion of Adam, from fatherhood and property together, which are distinct titles, that do not always meet in the same person; and it is plain, by his own confession, presently separated as soon both as Adams and Noahs death made way for succession:

Though our author frequently in his writings jumbles them together, and omits not to make use of either, where he thinks it will sound best to his purpose. But the absurdities of this will more fully appear in the next chapter, where we shall examine the ways of conveyance of the sovereignty of Adam, to princes that were to reign after him.

§ 77. Bei den drei Söhnen Noahs stolpert in das gleiche Chaos. Von jenen behauptet er S. 13: Die ganze Welt wurde durch ihren Vater an sie verteilt. Ich frage mich jetzt, bei welchem der drei sollen wir die Einsetzung königlicher Macht nach Noahs Tod suchen?

Wenn bei allen dreien, wie unser Autor an dieser Stelle offenbar verkündet, dann heißt das: Königliche Macht gründet sich auf Landbesitz und alleinige Herrschaft, nicht aber auf väterliche Macht oder natürliche Herrschaft. Damit stehen wir erneut am Ende der väterlichen Macht als Quelle königlicher Autorität und die hochgelobte Vaterschaft schwindet vollends dahin.

Wenn die königliche Macht aber auf Sem, als Ältesten und Erben seines Vaters überging, dann waren Noahs Verlosung der Welt an seine Söhne und zehn Jahre Herumschippern auf dem Mittelmeer, um jedem der Söhne dessen Teil zu zeigen, wie unser Autor uns S. 15 erzählt, vergebene Liebesmüh und seine Teilung der Welt missriet zu schlechtem oder gar keinem Sinn. Die Verleihung an Sem und Japheth musste kaum Nutzen haben, wenn Sem, ungeachtet dieser Verleihung, sobald Noah tot war, Herr über sie sein sollte.

Bestünde aber diese Verleihung alleiniger Herrschaft über die ihnen zugewiesenen Gebiete zu Recht, so wären hier zwei verschiedene Arten einander nicht untergeordneter Macht aufgestellt worden. Mit der Konsequenz all der Unzuträglichkeiten, die er O. 158 gegen die Macht der Bevölkerung aufzählt und die ich in seinen eigenen Worten anführen will. Wobei ich eine Änderung von Besitz in Volk vornehme:

„Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder usurpiert. Einen anderen Ursprung irgendwelcher Macht gibt es nicht. Wenn zwei einander nicht untergeordnete Arten Macht verliehen wurden, gäbe es ewigem Streit darüber, welche von beiden den höchsten Rang haben soll. Zwei oberste Mächte können nicht einig nebeneinander bestehen.

Wenn die väterliche Macht die höchste ist, muss die auf privaten Besitz begründete ihr untergeordnet sein und von ihr abhängen. Ist dagegen die auf privaten Besitz begründete Macht die höchste, muss die väterliche Macht sich beugen und kann nicht ohne Erlaubnis der Besitzer ausgeübt werden. Dies würde die Ordnung und den natürlichen Lauf der Dinge vollständig vernichten.

Dies ist sein eigener Einwand gegen zwei verschiedene unabhängige Arten Macht und ich habe ihn in seinen eigenen Worten, nur mit der Änderung, Macht durch Besitz in Macht der Bevölkerung wiedergegeben.

Soweit er auf die Argumente einginge, die er selbst gegen zwei verschiedene Arten Macht so nachdrücklich geltend macht, könnten wir noch besser sehen, wie er ohne irgendeinen Sinn alle königliche Macht von natürlichem und privatem Besitz Adams, von Vaterschaft und Besitz zusammen herleitet. Von zwei verschiedenen Rechtsansprüchen, die sich nicht immer in derselben Person vereinigt finden. Die sich sofort trennten, wie aus seinem Eingeständnis hervorgeht, sobald der Tod Adams und Noahs den Weg für die Erbnachfolge eröffnete. Wenngleich unser Autor beide Ansprüche in seinen Schriften oft durcheinander wirft und es nicht lassen kann, jeden einzelnen zu benutzen, gerade wie er ihn für seine Absichten am besten verwerten zu können glaubt.

Diese Ungereimtheiten werden im nächsten Kapitel noch deutlicher, in welchem wir untersuchen wollen, wie die Souveränität Adams auf die Fürsten überging, die nach ihm regieren sollten.

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