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TToG I § 112

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. His words are in the forecited place: And therefore we find God told Cain of his brother Abel: His desire shall be subject unto thee, and thou shall rule over him. To which I answer:

1. These words of God to Cain, are by many interpreters, with great reason, understood in a quite different sense than what our author uses them in.

2. Whatever was meant by them, it could not be, that Cain, as elder, had a natural dominion over Abel; for the words are conditional, If thou dost well: And so personal to Cain: And whatever was signified by them, did depend on his carriage and not follow his birthright; and therefore could by no means be an establishment of dominion in the first-born in general: For before this Abel had his distinct territories by right of private dominion, as our author himself confesses, Observations, 210, which he could not have had to the prejudice of the heirs title, if by divine institution, Cain as heir were to inherit all his father’s dominion.

3. If this were intended by God as the charter of primogeniture, and the grant of dominion to elder brothers in general as such, by right of inheritance, we might expect it should have included all his brethren:

For we may well suppose, Adam, from whom the world was to be peopled, had by this time, that these were grown up to be men, more sons than these two: Whereas Abel himself is not so much as named; and the words in the original can scarce, with any good construction, be applied to him.

4. It is too much to build a doctrine of so mighty consequence upon so doubtful and obscure a place of scripture, which may be well, nay better, understood in a quite different sense, and so can be but an ill proof, being as doubtful as the thing to be proved by it; especially when there is nothing else in scripture or reason to be found, that favors or supports it.

§ 112. Seine Worte an zitiertet Stelle lauten: Wir stellen fest, Gott teilte Kain über dessen Bruder Abel mit: Sein Wille soll Deinem untergeordnet sein und Du sollst über ihn herrschen. Darauf antworte ich:

1. Diese Worte Gottes an Kain werden von vielen Interpreten aus gutem Grund in ganz anderem Sinn aufgefasst als unser Autor sie anwendet.

2. Was auch damit gemeint war, jedenfalls legen sie keine natürliche Herrschaft des Kain als dem Älteren über Abel fest. Sie hängen an einer Bedingung: Solange Du fromm bist. Sie waren an Kain persönlich gerichtet. Egal was sie bedeuten, es hing von seinem Benehmen ab
und folgte keinem Geburtsrecht, konnte deshalb keineswegs eine Einsetzung in Herrschaft zugunsten des Erstgeborenen im Allgemeinen mit sich bringen. Denn bereits vorher verfügte Abel, wie unser Autor O. 210 selbst zugesteht, über abgesonderte Gebiete durch das Recht privater Herrschaft“, welche er, ohne den Anspruch des Erben zu schmälern nicht hatte haben können, sofern durch göttliche Institution Kain als Erbe der gesamten Herrschaft seines Vaters alles zu erben bestimmt gewesen wäre.

3. Sollte Gott damit ein Privileg des Erstgeborenen und eine Gewähr von Herrschaft durch Erbfolgerecht an den älteren Bruder ganz allgemein beabsichtigt haben, hätte das erwartungshalber alle seine Brüder eingeschlossen. Wir dürfen wohl annehmen, das Adam, von dem die Welt bevölkert werden sollte, um die Zeit als Kain und Abel zu Männern herangewachsen waren, mehr Söhne hatte, als diese beiden, während Abel selbst nicht einmal erwähnt wird. Die Worte Auslegung im Originaltext können bei richtiger kaum auf ihn angewendet werden.

4. Es geht zu weit, eine Lehre von weitreichender Bedeutung auf eine so dubiose und ominöse Schriftstelle zu gründen, die sehr wohl und sogar besser in einem ganz anderen Sinn ausgelegt werden kann. Sie kann nur einen schlechten Beweis liefern, da sie ebenso zweifelhaft ist wie die Sache selbst, die durch sie bewiesen werden soll. Vor allem weil sich weder in der Bibel noch mittels Vernunft nichts anderes finden lässt, was sie begünstigt oder stützt.

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TToG I § 77

John Locke: Two Treatises of Government

§ 77. The same inconvenience he runs into about the three sons of Noah, who, as he says, p. 13, had the whole world divided amongst them by their father. I ask then, in which of the three shall we find the establishment of regal power after Noah’s death?

If in all three, as our author there seems to say; then it will follow, that regal power is founded in property of land, and follows private dominion, and not in paternal power, or natural dominion; and so there is an end of paternal power as the fountain of regal authority, and the so-much magnified fatherhood quite vanishes.

If the regal power descended to Shem as eldest and heir to his father, then Noahs division of the world by lot to his sons or his ten years sailing about the Mediterranean to appoint each son his part, which our author tells of, p. 15., was labour lost; his division of the world to them, was to ill, or to no purpose:

For his grant to Cham and Japhet was little worth, if Shem, notwithstanding this grant, as soon as Noah was dead, was to be Lord over them. Or if this grant of private dominion to them over their assigned territories, were good, here were set up two distinct sorts of power, not subordinate one to the other, with all those inconveniencies which he musters up against the power of the people, Observations, 158., which I shall set down in his own words, only changing property for people.

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, there being no other original to be found of any power whatsoever: For if there should be granted two sorts of power, without any subordination of one to the other, they would be in perpetual strife which should be supreme, for two supremes cannot agree: If the fatherly power be supreme, then the power grounded on private dominion must be subordinate, and depend on it; and if the power grounded on property be supreme, then the fatherly power must submit to it, and cannot be exercised without the license of the proprietors, which must quite destroy the frame and course of nature.

This is his own arguing against two distinct independent powers, which I have set down in his own words, only putting power rising from property, for power of the people; and when he has answered what he himself has urged here against two distinct powers, we shall be better able to see how, with any tolerable sense, he can derive all regal authority from the natural and private dominion of Adam, from fatherhood and property together, which are distinct titles, that do not always meet in the same person; and it is plain, by his own confession, presently separated as soon both as Adams and Noahs death made way for succession:

Though our author frequently in his writings jumbles them together, and omits not to make use of either, where he thinks it will sound best to his purpose. But the absurdities of this will more fully appear in the next chapter, where we shall examine the ways of conveyance of the sovereignty of Adam, to princes that were to reign after him.

§ 77. Bei den drei Söhnen Noahs stolpert in das gleiche Chaos. Von jenen behauptet er S. 13: Die ganze Welt wurde durch ihren Vater an sie verteilt. Ich frage mich jetzt, bei welchem der drei sollen wir die Einsetzung königlicher Macht nach Noahs Tod suchen?

Wenn bei allen dreien, wie unser Autor an dieser Stelle offenbar verkündet, dann heißt das: Königliche Macht gründet sich auf Landbesitz und alleinige Herrschaft, nicht aber auf väterliche Macht oder natürliche Herrschaft. Damit stehen wir erneut am Ende der väterlichen Macht als Quelle königlicher Autorität und die hochgelobte Vaterschaft schwindet vollends dahin.

Wenn die königliche Macht aber auf Sem, als Ältesten und Erben seines Vaters überging, dann waren Noahs Verlosung der Welt an seine Söhne und zehn Jahre Herumschippern auf dem Mittelmeer, um jedem der Söhne dessen Teil zu zeigen, wie unser Autor uns S. 15 erzählt, vergebene Liebesmüh und seine Teilung der Welt missriet zu schlechtem oder gar keinem Sinn. Die Verleihung an Sem und Japheth musste kaum Nutzen haben, wenn Sem, ungeachtet dieser Verleihung, sobald Noah tot war, Herr über sie sein sollte.

Bestünde aber diese Verleihung alleiniger Herrschaft über die ihnen zugewiesenen Gebiete zu Recht, so wären hier zwei verschiedene Arten einander nicht untergeordneter Macht aufgestellt worden. Mit der Konsequenz all der Unzuträglichkeiten, die er O. 158 gegen die Macht der Bevölkerung aufzählt und die ich in seinen eigenen Worten anführen will. Wobei ich eine Änderung von Besitz in Volk vornehme:

„Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder usurpiert. Einen anderen Ursprung irgendwelcher Macht gibt es nicht. Wenn zwei einander nicht untergeordnete Arten Macht verliehen wurden, gäbe es ewigem Streit darüber, welche von beiden den höchsten Rang haben soll. Zwei oberste Mächte können nicht einig nebeneinander bestehen.

Wenn die väterliche Macht die höchste ist, muss die auf privaten Besitz begründete ihr untergeordnet sein und von ihr abhängen. Ist dagegen die auf privaten Besitz begründete Macht die höchste, muss die väterliche Macht sich beugen und kann nicht ohne Erlaubnis der Besitzer ausgeübt werden. Dies würde die Ordnung und den natürlichen Lauf der Dinge vollständig vernichten.

Dies ist sein eigener Einwand gegen zwei verschiedene unabhängige Arten Macht und ich habe ihn in seinen eigenen Worten, nur mit der Änderung, Macht durch Besitz in Macht der Bevölkerung wiedergegeben.

Soweit er auf die Argumente einginge, die er selbst gegen zwei verschiedene Arten Macht so nachdrücklich geltend macht, könnten wir noch besser sehen, wie er ohne irgendeinen Sinn alle königliche Macht von natürlichem und privatem Besitz Adams, von Vaterschaft und Besitz zusammen herleitet. Von zwei verschiedenen Rechtsansprüchen, die sich nicht immer in derselben Person vereinigt finden. Die sich sofort trennten, wie aus seinem Eingeständnis hervorgeht, sobald der Tod Adams und Noahs den Weg für die Erbnachfolge eröffnete. Wenngleich unser Autor beide Ansprüche in seinen Schriften oft durcheinander wirft und es nicht lassen kann, jeden einzelnen zu benutzen, gerade wie er ihn für seine Absichten am besten verwerten zu können glaubt.

Diese Ungereimtheiten werden im nächsten Kapitel noch deutlicher, in welchem wir untersuchen wollen, wie die Souveränität Adams auf die Fürsten überging, die nach ihm regieren sollten.

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TToG I § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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