Schlagwort-Archive: Erstgeborene

TToG I § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. From what I have said, I think this is clear, that a right to the use of the creatures, being founded originally in the right a man has to subsist and enjoy the conveniences of life; and the natural right children have to inherit the goods of their parents, being founded in the right they have to the same subsistence and commodities of life, out of the stock of their parents, who are therefore taught by natural love and tenderness to provide for them, as a part of themselves; and all this being only for the good of the proprietor, or heir; it can be no reason for children’s inheriting of rule and dominion, which has another original and a different end. Nor can primogeniture have any pretence to a right of solely inheriting either property or power, as we shall, in its due place, see more fully. It is enough to have showed here, that Adam’s property, or private dominion, could not convey any sovereignty or rule to his heir, who not having a right to inherit all his father’s possessions, could not thereby come to have any sovereignty over his brethren: And therefore, if any sovereignty on account of his property had been vested in Adam, which in truth there was not, yet it would have died with him.

§ 97. Wie ich klar aufgezeigt habe, beruht das Recht zur Nutzung der Mitgeschöpfe auf dem natürlichen Menschenrecht zu leben und sich eines angenehmen des Lebens zu erfreuen. Ferner gründet sich das natürliche Recht der Kinder, den Besitz ihrer Väter zu erben, darauf, gleichermaßen Unterhalt und komfortables Lebens aus dem Vermögen der Eltern zu bestreiten, da jene über die naturgemäße Liebe und Zärtlichkeit darauf angelegt sind, für diese als einen Teil ihrer selbst zu sorgen. Das alles ist zum Wohl des Besitzers oder Erben so geschaffen. Es kann für Kinder keine andere Rechtsgrundlage geben, Regierung und Herrschaft zu erben, sofern diese einen anderen Ursprung und ein anderes Ziel haben. Gleichermaßen können Erstgeborene keinesfalls das Recht in Anspruch nehmen, allein Besitz und Macht zu erben, was ich ausführlich am gegebenen Ort nachweisen werde. Für jetzt genügt es gezeigt zu haben, das Adams Besitz oder alleinige Herrschaft keine Souveränität oder Herrschaft auf seinen Erben übertragen konnte. Deshalb konnte der Erbe, da er kein Recht hatte, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben, dadurch kaum Souverän über seine Brüder werden. Selbst wenn auf Basis des Besitzes Adam mit einer solchen Souveränität ausgestattet gewesen wäre, was in Wahrheit nicht der Fall sein konnte, so würde diese mit seinem Tod erlöschen.

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TToG I § 95

John Locke: Two Treatises of Government

§ 95. If God, by his positive grant and revealed declaration, first gave rule and dominion to any man, he that will claim by that title, must have the same positive grant of God for his succession: For if that has not directed the course of its descent and conveyance down to others, nobody can succeed to this title of the first ruler. Children have no right of inheritance in this; and primogeniture can lay no claim to it, unless God, the author of this constitution, hath so ordained it.

Thus we see, the pretensions of Saul’s family, who received his crown from the immediate appointment of God, ended with his reign; and David, by the same title that Saul reigned, viz. God’s appointment, succeeded in his throne, to the exclusion of Jonathan, and all pretensions of paternal inheritance: And if Solomon had a right to succeed his father, it must be by some other title, than that of primogeniture.

A cadet, or sister’s son, must have the preference in succession, if he has the same title the first lawful prince had: And in dominion that had its foundation only in the positive appointment of God himself, Benjamin, the youngest, must have the inheritance of the crown, if God so direct, as well as one of that tribe had the first possession.

§ 95. Sollte Gott durch positive Gewähr und offenbarte Erklärung zuerst einem Menschen Macht und Herrschaft gegeben haben, muss derjenige, der auf jenen Titel Anspruch erheben will, für seine Erbfolge dieselbe positive Verleihung Gottes besitzen. Sollte diese Erbfolge und Übertragung auf andere nicht geregelt haben, kann niemand in diesen Titel des ersten Herrschers eintreten.

Kinder haben kein Erbfolgerecht darin und der Erstgeborene kann keinen Anspruch erheben, sofern Gott, der Urheber dieser Verfassung, es nicht so angeordnet hat.

Wir sehen die Ansprüche der Familie Sauls, der die Krone durch unmittelbare Ernennung Gottes erhalten hatte, waren mit seiner Regierungszeit erloschen.

David, der durch denselben Titel wie Saul, Gottes Ernennung, regierte, ihm unter Ausschluss Jonathans und aller Ansprüche auf väterliche Erbschaft auf dem Thron folgte. Und wenn Salomon ein Recht hatte, seinem Vater zu folgen, so muss ein anderer Anspruch zugrunde gelegen haben als Recht des Erstgeborenen. Ein jüngerer Bruder oder Neffe muss Vorrang in der Erbfolge haben, wenn er denselben Anspruch wie der erste rechtmäßige Fürst besitzt. Bei einem Besitz, der allein durch positive Bestimmung Gottes begründet ist, muss Benjamin, der jüngste, wenn Gott es beschließt, die Krone erben, eben genau so wie einer jenes Stammes sie zuerst in Besitz hatte.

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