Schlagwort-Archive: Erbfolgerecht

TToG I § 112

John Locke: Two Treatises of Government

§ 112. His words are in the forecited place: And therefore we find God told Cain of his brother Abel: His desire shall be subject unto thee, and thou shall rule over him. To which I answer:

1. These words of God to Cain, are by many interpreters, with great reason, understood in a quite different sense than what our author uses them in.

2. Whatever was meant by them, it could not be, that Cain, as elder, had a natural dominion over Abel; for the words are conditional, If thou dost well: And so personal to Cain: And whatever was signified by them, did depend on his carriage and not follow his birthright; and therefore could by no means be an establishment of dominion in the first-born in general: For before this Abel had his distinct territories by right of private dominion, as our author himself confesses, Observations, 210, which he could not have had to the prejudice of the heirs title, if by divine institution, Cain as heir were to inherit all his father’s dominion.

3. If this were intended by God as the charter of primogeniture, and the grant of dominion to elder brothers in general as such, by right of inheritance, we might expect it should have included all his brethren:

For we may well suppose, Adam, from whom the world was to be peopled, had by this time, that these were grown up to be men, more sons than these two: Whereas Abel himself is not so much as named; and the words in the original can scarce, with any good construction, be applied to him.

4. It is too much to build a doctrine of so mighty consequence upon so doubtful and obscure a place of scripture, which may be well, nay better, understood in a quite different sense, and so can be but an ill proof, being as doubtful as the thing to be proved by it; especially when there is nothing else in scripture or reason to be found, that favors or supports it.

§ 112. Seine Worte an zitiertet Stelle lauten: Wir stellen fest, Gott teilte Kain über dessen Bruder Abel mit: Sein Wille soll Deinem untergeordnet sein und Du sollst über ihn herrschen. Darauf antworte ich:

1. Diese Worte Gottes an Kain werden von vielen Interpreten aus gutem Grund in ganz anderem Sinn aufgefasst als unser Autor sie anwendet.

2. Was auch damit gemeint war, jedenfalls legen sie keine natürliche Herrschaft des Kain als dem Älteren über Abel fest. Sie hängen an einer Bedingung: Solange Du fromm bist. Sie waren an Kain persönlich gerichtet. Egal was sie bedeuten, es hing von seinem Benehmen ab
und folgte keinem Geburtsrecht, konnte deshalb keineswegs eine Einsetzung in Herrschaft zugunsten des Erstgeborenen im Allgemeinen mit sich bringen. Denn bereits vorher verfügte Abel, wie unser Autor O. 210 selbst zugesteht, über abgesonderte Gebiete durch das Recht privater Herrschaft“, welche er, ohne den Anspruch des Erben zu schmälern nicht hatte haben können, sofern durch göttliche Institution Kain als Erbe der gesamten Herrschaft seines Vaters alles zu erben bestimmt gewesen wäre.

3. Sollte Gott damit ein Privileg des Erstgeborenen und eine Gewähr von Herrschaft durch Erbfolgerecht an den älteren Bruder ganz allgemein beabsichtigt haben, hätte das erwartungshalber alle seine Brüder eingeschlossen. Wir dürfen wohl annehmen, das Adam, von dem die Welt bevölkert werden sollte, um die Zeit als Kain und Abel zu Männern herangewachsen waren, mehr Söhne hatte, als diese beiden, während Abel selbst nicht einmal erwähnt wird. Die Worte Auslegung im Originaltext können bei richtiger kaum auf ihn angewendet werden.

4. Es geht zu weit, eine Lehre von weitreichender Bedeutung auf eine so dubiose und ominöse Schriftstelle zu gründen, die sehr wohl und sogar besser in einem ganz anderen Sinn ausgelegt werden kann. Sie kann nur einen schlechten Beweis liefern, da sie ebenso zweifelhaft ist wie die Sache selbst, die durch sie bewiesen werden soll. Vor allem weil sich weder in der Bibel noch mittels Vernunft nichts anderes finden lässt, was sie begünstigt oder stützt.

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TToG I § 95

John Locke: Two Treatises of Government

§ 95. If God, by his positive grant and revealed declaration, first gave rule and dominion to any man, he that will claim by that title, must have the same positive grant of God for his succession: For if that has not directed the course of its descent and conveyance down to others, nobody can succeed to this title of the first ruler. Children have no right of inheritance in this; and primogeniture can lay no claim to it, unless God, the author of this constitution, hath so ordained it.

Thus we see, the pretensions of Saul’s family, who received his crown from the immediate appointment of God, ended with his reign; and David, by the same title that Saul reigned, viz. God’s appointment, succeeded in his throne, to the exclusion of Jonathan, and all pretensions of paternal inheritance: And if Solomon had a right to succeed his father, it must be by some other title, than that of primogeniture.

A cadet, or sister’s son, must have the preference in succession, if he has the same title the first lawful prince had: And in dominion that had its foundation only in the positive appointment of God himself, Benjamin, the youngest, must have the inheritance of the crown, if God so direct, as well as one of that tribe had the first possession.

§ 95. Sollte Gott durch positive Gewähr und offenbarte Erklärung zuerst einem Menschen Macht und Herrschaft gegeben haben, muss derjenige, der auf jenen Titel Anspruch erheben will, für seine Erbfolge dieselbe positive Verleihung Gottes besitzen. Sollte diese Erbfolge und Übertragung auf andere nicht geregelt haben, kann niemand in diesen Titel des ersten Herrschers eintreten.

Kinder haben kein Erbfolgerecht darin und der Erstgeborene kann keinen Anspruch erheben, sofern Gott, der Urheber dieser Verfassung, es nicht so angeordnet hat.

Wir sehen die Ansprüche der Familie Sauls, der die Krone durch unmittelbare Ernennung Gottes erhalten hatte, waren mit seiner Regierungszeit erloschen.

David, der durch denselben Titel wie Saul, Gottes Ernennung, regierte, ihm unter Ausschluss Jonathans und aller Ansprüche auf väterliche Erbschaft auf dem Thron folgte. Und wenn Salomon ein Recht hatte, seinem Vater zu folgen, so muss ein anderer Anspruch zugrunde gelegen haben als Recht des Erstgeborenen. Ein jüngerer Bruder oder Neffe muss Vorrang in der Erbfolge haben, wenn er denselben Anspruch wie der erste rechtmäßige Fürst besitzt. Bei einem Besitz, der allein durch positive Bestimmung Gottes begründet ist, muss Benjamin, der jüngste, wenn Gott es beschließt, die Krone erben, eben genau so wie einer jenes Stammes sie zuerst in Besitz hatte.

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