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Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

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Kommentar, Kritik und Fragen zur „Stromdatenerhebung der Industrie- und Handelskammern “

Kommentar, Kritik und Fragen zur

„Stromdatenerhebung der Industrie- und Handelskammern Bodensee-Oberschwaben, Ostwürttemberg, Schwaben und Ulm“

von Thomas Blechschmidt

„Das war aber auch Zeit“, so mein erster Gedanke, als ich die Veröffentlichung in der IHK Zeitschrift „Wirtschaft“ der IHK Schwaben zu Lesen begann. Endlich mal ein Ansatz, der – zumindest – in der Fläche beginnt und einen deutlich dezentralere Ausgangsposition einnimmt, als die immer wiederkehrenden Wiederholungen der zentralistischen Ansätze von Bundesnetzagentur und den derzeit amtierenden Politikern. Als ob es sich noch nicht herumgesprochen hätte: Ständige Wiederholung verbessert zwar die Fähigkeit zur Ausführung, aber niemals das Produkt selbst. Falls systematische Fehler vorliegen, werden diese nicht dadurch beseitigt, dass man sie ständig wiederholt.

Denken wir an den geübten Schützen, der mit der Zeit immer besser trifft. Erschießt er mit der Waffe seine Mitmenschen, so mag er zwar effizient wie Andres Breivik sein, nichtsdestotrotz kann man sein Tun nicht gutheißen.

Für das Studium des Papiers selbst hatte mich aber bereits eine unbezähmbare Neugier erfasst. Am Lesen der gesamten Erhebung konnte mich dann auch nicht hindern, dass die „zentralen Ergebnisse“ bereits am Anfang stehen.

Erstaunlich. Die Überschrift verspricht eine Datenerhebung und sogleich werden Ergebnisse präsentiert. Noch bevor überhaupt Daten veröffentlicht werden. Sollte es sich also um eine Studie handeln und nicht etwa um eine Datensammlung, die Interessierten zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden?

Der Soziologe in mir wird wach. Um was geht es hier? Taktische Apodiktion um das Denken, die Erwartungshaltung und die Zielsetzung der „Beweisführung“ gleich von Anfang an in vorgegebene Richtungen zu Lenken? Wunschergebnisse – in wessen Interesse auch immer – vorwegzunehmen? Oder um den Rezipienten die Mühe des Lesens, die kritische Auseinandersetzung mit der Studie oder schlicht Zeit zu sparen?

Die Erinnerung an die Jahre des Studiums und der Gymnasialzeit zumindest hält mich nach wie vor in der Überzeugung, dass am Anfang einer Studie womöglich einige Thesen stehen, die geprüft werden sollen, Ergebnisse aber gewöhnlich am Schluss zu finden sind. Sogar bei Kaufleuten stehen die Ergebnisse am Ende unter dem Strich der Rechnung.

Da mich das Voranstellen der Ergebnisse hier schon einmal mehr ziemlich ärgert, beschließe ich, die „zentralen Ergebnisse“ für mich als Thesen zu betrachten, die durch die Erhebung der Daten und deren Interpretation „bewiesen“ werden sollen.

Die Thesen lauten also:

1. Das Kernkraftwerk Gundremmingen ist das einzige grundlastfähige Großkraftwerk in der Region, welches den regionalen Jahresstrombedarf in Höhe von 21 TWh nahezu decken kann.

2. Bereits mit der Abschaltung des ersten Blocks des Kernkraftwerks Gundremmingen im Jahr 2018 wird die Region zur Stromsenke, d. h. Vom Stromexporteur zum -importeur. Diese Situation wird sich bis zum Jahr 2022 deutlich verschärfen.

3. Erneuerbare Energieträger können die entstehende Versorgungslücke nicht schließen. Sie decken den Strombedarf grundlastfähig zu einem Fünftel bzw. inklusive der volatilen Erzeugung zu einem Drittel.

4. Der Netzausbau und/oder die Errichtung von grundlastfähigen Ersatzkapazitäten ist zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dringend notwendig.

OK, das will ich mir mal genauer ansehen. Meine Zusatzqualifikation zum Energiemanager habe ich schließlich bei der IHK erworben, also gehe ich mal davon aus, dass ich am Ende zu ziemlich ähnlichen Schlüssen komme. Auch wenn es mich ein wenig verwundert, dass die IHKn Energiemanager qualifizieren – also Menschen die sich mit dem Einsatz, dem Nutzen, dem Transport, der Speicherung, der Effizienzsteigerung und der Bilanzierung von Energie in jeglicher Form befassen (und sich nicht etwa nur wegen ihrer kaufmännischen Tätigkeit als Ver- und Einkäufer oder Trader von Energieträgern als Energiemanager bezeichnen –) und dass die IHKn dann die gemeinsame Kompetenz dieser Energiemanager nicht nutzen, um solche Datenerhebungen und Studien vor Veröffentlichung einem Bestandstest der eigenen Fachleute zu unterziehen.

Dementsprechend sehe ich mir einzelne Paradigmen der „zentralen Ergebnisse“ erst mal an und stelle ein paar Fragen.

Grundlastfähigkeit: Dieser Begriff bezieht sich auf eine zuverlässige und zu jeder Zeit verfügbare Leistung in einem bestimmten geographischen Bereich, die den mindestens erforderlichen Bedarf in diesem Gebiet zu jeder Stunde des Jahres, noch besser zu jeder 1/4-Stunde, abdecken soll.  Für das betrachtete Gebiet ist diese notwendige Grundlast in dieser Erhebung schon mal nicht angegeben. Was also soll das?

Die Höhe dieser Leistung hängt davon ab, welche Verbraucher in dem betreffenden Gebiet ansässig sind. Leistung ist sinnvollerweise als das zu bezeichnen, was eine Energiequelle jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitstellen kann. Das, was ein Verbraucher an Leistung abruft, bezeichnet man als Last. Dazu kommen noch ziemlich genau bestimmbare Verluste, die bei der Verschiebung von Leistung und beim Transport der Energie zwischen Energiequelle und Verbraucher aus physikalischen Gründen auftreten. Diese Zusammenhänge sind in der Erhebung leider nicht betrachtet.

Von was genau ist hier also die Rede?

Jetzt könnte man natürlich hingehen und einfach die maximal möglichen Lasten aller Verbraucher plus einen pauschalen Verlustzuschlag addieren, um die benötigte Grundlast auszurechnen. Zu Beginn der Elektrifizierung wurde das auch mehr oder weniger so gehandhabt, doch heute käme dabei eine Zahl heraus, die um ein vielfaches höher liegt, als die zur Verfügung stehende Summe der Leistung aller Kraftwerke:

Betrachtzen wir von diesem Ansatz aus einfach nur mal alle privaten Haushalte, die sich per zugehörigem Zähleranschluss identifizieren lassen: Das sind ca. 43 Millionen Anschlüsse (siehe Monitoringberichte der Bundesnetzagentur).

Jeder Haushalt hat mindestens einen dreiphasigen Anschluss bei 230 Volt (V) mit je 16 Ampère (A) Absicherung. Das ergäbe pro Phase eine Anschlussleitung von wenigstens 3,6 kW mal 3 Phasen, also ca. 11 KW abrufbare Leistung.

43 Millionen Haushaltsanschlüsse würden daher in der Lage sein, 473 GW Leistung auf einmal abzurufen. Wobei dier große Anteil an Haushalten mit 25 A oder gar 32 A je Phase nicht berücksichtigt sind. In der Realität wären es mit Sicherheit noch mehr. Die ca. 84 GW „Jahreshöchstlast“ der BNetzA werfen dabei die Frage auf, worauf genau die sich denn eigentlich beziehen? Immerhin sind es ja vor allem die 43 Mio-Haushalte,die das Netzentgelt dafür bezahlen.

Ein Bild drängt sich auf:

Stellen Sie sich jetzt mal einen Zapfhahn für Bier vor, der in einer einzigen Minute die 10.000 Maßkrüge eines großen Bierzelts füllt. Das wäre die Entsprechung. Macht niemand, nein, man lässt die Besucher besser ein wenig warten oder zapft vor. Niemand würde die gesamte Zapfleistung zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort zur Verfügung stellen. Der Aufwand wäre enorm. An jedem Sitzplatz müsste ein eigener Zapfhahn verfügbar sein und die Querschnitte der Zuleitungen wären gigantisch.

Deshalb ist zur Bestimmung der Grundlast von Bedeutung, zu welchen Zeitpunkten diese Lasten auftreten. Das würde eine Reihe von graphisch darstellbaren Lastganglinien ergeben, die übereinandergelegt und geordnet werden können. Dann ließe sich eine Grundlast ziemlich gut abbilden. An der Stelle würde ich nun als Energiemanager so vorgehen, dass ich die abgerufenen Lasten messen möchte, um möglichst genaue Lastgänge zu erhalten und vor allem zu wissen, wann diese Nachfragespitzen (Lastpeaks) bestehen.

Nun, im Bierzelt ist das aus Erfahrung klar und die Schankkellner zapfen meist ordentlich vor, damit es für die Gäste schnell geht. Allerdings würde kein Mensch auf die Idee kommen, für all die Bierzelte eine Großbrauerei zu errichten in der dann die Maßkrüge vorgezapft und zu den Bierzelten gefahren werden, damit das Bier bei Bierzeltöffnung rechtzeitig eingeschenkt bereit steht.

Ebenso wenig würde irgendwer auf die Idee kommen, alle Bierzelte mit direkten Bierleitungen von der Großbrauerei zu den Sitzplätzen zu versehen. Mal abgesehen davon, dass heimisches Bier sowieso das bevorzugte Produkt sein sollte, verfügt die Infrastruktur der bayerischen Bierversorgung über ein gut organisiertes System aus Speichern (Biertanks, Tankwagen, Fässer, Maßkrüge) und Transport (Fahrzeuge), um den Bedarf dann zu decken, wenn er gebraucht wird.

Eben durch diese noch immer weitgehend dezentrale Erzeugungskapazität wird die Grundlast an Bier bei uns zuverlässig gedeckt. Naheliegend wäre es, dies mit Strom genau so zu machen. Schließlich sind Speicher in jeglicher Form (Korn, Getreide, Holz, Pellets, Öltank, Geldspeicher, Bank, Tresor, Fässer,…) wie bereits in der Bibel erwähnt, seit den Sumerern und Ägyptern in Gebrauch.

Gleichzeitig hängt genau diese Grundlast auch davon ab, wo sie auftritt. So gehört zur Darstellung der Grundlastfähigkeit in der BRD das Kernkraftwerk Gundremmingen genauso wie zur Darstellung der Grundlastfähigkeit in Bayern, in Europa im Bereich der vier IHKn oder nur in Schwaben. Die sicher verfügbare Leistung des Kernkraftwerk Gundremmingen wird auf jeder Ebene einen anderen Anteil an Grundlast decken und bei Abschalten auf jeder Ebene einen andere theoretische Stromsenke verursachen. Und diese gesichert bereit stehende Leistung hat mit dem benötigten Bedarf direkt rein gar nichts zu tun: Laut LEW lag der höchste Lastabruf – also der Peak und nicht etwa die „Grundlast“ – in deren Netzgebiet bisher bei 1.972 MW. Diesem Wert müsste korrekterweise die gesamte Erzeugungsleistung im gleichen Gebiet aufgeteilt auf die einzelnen Erzeuger gegenüber gestellt werden, um erkennen zu können, ob tatsächlich eine Grundlastlücke besteht. Die Angabe möglicherweise fehlenden Stroms TWh liefert an der Stelle den falschen Bezug.

Nicht zu vergessen: Es gibt vier Netzebenen, auf denen Strom direkt örtlich verschoben wird. Für Grundlastbestimmungen bedeutet das, das diese umso aussagekräftiger sind, je dezentraler die Betrachtung vorgenommen wird.

Bei der Bestimmung der Höhe einer Grundlast kommt es deshalb einerseits auf den Zeitpunkt an, andererseits auch auf den Ort und drittens vor allem auch auf den Bestand an Erzeugungsanlagen. Deshalb erstaunt es nicht, wenn eine integrierte Betrachtung aller Möglichkeiten zu dem Schluss kommt, dass die Grundlast verschwinden wird, je größer der Anteil von Wind- und Solarstrom an der Deckung des Stromverbrauchs wird:

Das Ende der Grundlast

Warum ist das so? Nun, schlicht deshalb, eben weil Grundlast ein Begriff ist, der lediglich zeitlich kaum und örtlich gar nicht bestimmte Lasten als statistische Summe unspezifisch zusammenfasst und deshalb nichts ist als eine indirekte Hilfsgröße zur Bestimmung der Rentabilität von Großkraftwerken in einem zumeist nicht näher definierten geographischen Gebiet. Mit anderen Worten: Physikalisch und technisch existiert überhaupt keine Grundlast. Sie ist ein kaufmännisch geprägtes, unpräzises Gedankenmodell und in etwa so aussagekräftig, wie die mittlere Niederschlagsmenge das Auftreten von Überschwemmungen und Trockenheiten vorhersagen kann.

Für mich heißt das: Ich bin gespannt auf die Messergebnisse und Lastganglinien der Verbraucher im betrachteten Gebiet. Ansonsten ist diese Erhebung eine Fingerübung ohne Aussagekraft, die lediglich zu unsachgemäßen Schlüssen führt.

Die notwendigen Daten aber finde ich in der Erhebung nicht.

Betrachte ich also These 1

1. „Das Kernkraftwerk Gundremmingen ist das einzige grundlastfähige Großkraftwerk in der Region, welches den regionalen Jahresstrombedarf in Höhe von 21 TWh nahezu decken kann.“,

dann sehe ich nichts als die Feststellung, dass mit diesem Kraftwerk derzeit aller Strom in der Region erzeugt wird. Mit der Aussage kann ich als Energiemanager in Richtung Zukunft rein gar nichts anfangen. Und nach dieser etwas umfangreicheren Betrachtung fällt mir dann auch noch auf, was ich zunächst übersehen hatte: Der Satz verknüpft den Begriff der Last, also auf der Erzeugerseite der Leistung, mit der Strommenge, die erzeugt wird. Grundlast bezieht sich aber auf das Abdecken von sicher benötigter Leistung zu jedem Zeitpunkt (die Leistung von Gundremmingen liegt bei 2.688 MW) und nicht auf den gesamten Strombedarf eines Jahres.

These oder Ergebnis 1 ist in meinen Augen vollkommen invalide. Die erwarteten Daten sind in der Erhebung nicht zu finden.

Nun, es gibt ja noch drei weitere Ergebnisse. Nummer 2

2. „Bereits mit der Abschaltung des ersten Blocks des Kernkraftwerks Gundremmingen im Jahr 2018 wird die Region zur Stromsenke, d. h. Vom Stromexporteur zum -importeur. Diese Situation wird sich bis zum Jahr 2022 deutlich verschärfen.“

Das klingt erst mal plausibel, könnte also möglicherweise stimmen.
Ergo gehe ich davon aus, dass zumindest die Erzeugungsdaten und die Leistungsdaten aller vorhandenen Kraftwerke erfasst sind. Da mich die Thematisierung der Grundlast aus beschriebenen Gründen nicht wirklich überzeugt, hätte ich mich also auf eine umfassende Liste aller vorhandenen Erzeugungsanlagen und deren jeweiliger Stromerzeugung gefreut. Dann wäre es möglich festzustellen, wie viel Strom diese Anlagen erzeugen und auch wie viel Reserve an Erzeugungskapazität vorhanden ist. Wenn schon keine zeitliche Erfassung, dann wenigstens eine vollständige Kraftwerksliste nach Kraftwerkstyp geordnet.

Dem gegenüber finden sich allerdings bereits auf den ersten Seiten der Erhebung deutlich mehr Erläuterungen, was alles nicht erfasst werden konnte, als was eigentlich an Daten vorhanden ist.

Im Lauf der Studie stellt sich sogar heraus, dass der Bestand an degenerativen Erzeugern nur unvollständig und der Bestand an regenerativen und generativen Anlagen als potentielle Erzeuger zwar hinreichend genau erwähnt, aber ohne jegliche Betrachtung ihreserschlosenen und noch unerschlossenen Potentials vorgenommen wurde. Stillschweigend geht die Erhebung davon aus, dass bis 2022 keine nennenswerten Mengen an PV oder Windkraftanlagen neu errichtet werden. Ist es jetzt bereits sichere Gewissheit der Autoren, dass der momentan politisch durchgesetzte Ausbaustopp von PV und Windkraft in Bayern Bestand haben wird?

Dabei wäre es zumindest bei der PV ziemlich einfach, die Verfügbarkeit immer noch unbelegter Dachflächen zu erfassen. Bereits ein Spaziergang durch verschiedene Ortschaften lässt für jedermann den subjektiven Eindruck zu, dass noch keine 20 % der Dachflächen genutzt sind. Eine Software zur Erfassung von Potentialen via Internet über satellitengestützte System gibt es hierzu bereits.

Argumentativ wird meist gern auf den enormen Flächenbedarf von PV als Freiflächenanlagen hingewiesen.

Dazu einige Bemerkungen:

– Die CSU – sie ist nun mal der bestimmende Faktor in unserem Land – stilisiert den Freistaat gern als Spitzenreiter für alles, was gerade opportun sein könnte. Doch obwohl gesicherte Erkenntnisse über die Vorteile der Verbindung von PV und Ackerbau auf der gleichen Fläche seit mehr als 5 Jahren vorliegen, laufen die ersten Projekte dafür in Südwestdeutschland, nicht in Bayern, und das erste Patent dafür kommt aus Südtirol.

– Trotz der seit Jahren mehrfach angekündigten Begrenzung des extremen Flächenverbrauchs in Bayern (da sind wir hier tatsächlich Spitzenreiter), hat bisher kein politisch Verantwortlicher sich dafür stark gemacht, dass diese Flächen, die ja jedem landwirtschaftlichen oder naturnahen Nutzen dauerhaft entzogen werden, zumindest verpflichtend der energetischen Zusatznutzung unterworfen werden. Wie viele Millionen Quadratmeter Handelsflächen, Gewerbegebäude und vor allem Parkplätze sind entstanden, die allesamt problemlos auch zur Stromerzeugung genutzt werden könnten. An der Stelle wäre ein negativer Anreiz angebracht, der eine Abgabe für die Nichtnutzung erhebt. Schließlich werden die Flächen ja dem bereits vorher vorhandenen allgemeinen Nutzen (CO2-Abbau, Sauerstoffanreicherung der Atemluft) entzogen.

Die vorgenommene postleitzahlenscharfe Zuordnung von Daten in der Studie ist begrüßenswert, spiegelt aber keineswegs die reale Aufteilung der Netzebene und die realen Stromflüsse wieder. Schon gar nicht zeitlich. Aussagekräftiger wären Karten mit den Versorgungsreichweiten der Kraftwerke und verschiedenen Umständen.

Besonders ins Auge sticht, dass die Erzeugung aus Wasserkraft entlang des Lech, die nahezu vollständig im Netzgebiet der LEW liegt und dort selbstverständlich in die Analysen einbezogen wird, da sie für Schwaben sehr wohl relevant ist, in der Erhebung vollständig außen vor gelassen wird, soweit sie in Oberbayern und Österreich liegt. Auch dort liegen übrigens Ortschaften in den PLZ-Gebieten 86… und 87…

Der letzte Satz zur Methodologie enttäuscht vollständig: „Mit Blick auf die skizzierte Datenverfügbarkeit kann keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten gegeben werden“

Für mich heißt das: Auswertung und Aussagen sind invalide. Die eingangs beschworene Neutralität dieses Beitrags ist leider in keinster Weise gegeben.

Damit komme ich zu „zentralem Ergebnis“ Nummer 3:

„3. Erneuerbare Energieträger können die entstehende Versorgungslücke nicht schließen. Sie decken den Strombedarf grundlastfähig zu einem Fünftel bzw. inklusive der volatilen Erzeugung zu einem Drittel“

Diese Aussage stützt sich in wesentlichen auf die Betrachtung des aktuellen Bestands an regenerativer (aus nachwachsenden Brennstoffen) und generativer (brennstofffrei aus vorhandenen physikalischen Gegebenheiten) Stromerzeugung. Diese erzeugen laut Erhebung knapp unter 21 TWh, während in 2018 knapp 10,35 TWh Atomstrom wegfallen. Richtigerweise problematisiert – wenn auch in unzutreffenden Zusammenhang gestellt – wird der Umstand der Volatilität generativer Stromerzeugung aus Sonne und Wind.

Untermauert wird diese These durch die Behauptung, dass Speichertechnologien in großtechnischem Maßstab angeblich nicht verfügbar sind. Ganz offenbar sind die Autoren der Erhebung beim Entwicklungsstand und der Marktreife der Technologien alles andere als auf dem Laufenden. Die INTERSOLAR 2015 hätte hier reichlich Gelegenheit zum Update eigenen Wissensstands gegeben. Die Realität ist allerings längst weiter als der Wissensstand der hier veröffentlicht wird. Vor allem in anderen Ländern, denenein vorbidlicher Leitmarkt zu sein sich die deutsche Wirtschaft und Politk noch mehr einbilden als wirklich anstreben. Selbst die dreifache Wiederholung einer Behauptung macht diese auch nicht wahrer.

Pilotprojekte sind außerhalb unseres Tellerrands längst abgeschlossen. Großanlagen geplant. Gerade Bayern und auch Schwaben sind hinten dran und es schockiert tatsächlich, dass der Wissensstand bei den IHKn trotz erstklassiger IHK-Mitglieder wie z. B. der Fa. Actensys in Ellzee noch immer nicht weiter vorangeschritten ist.

Batterie-Großspeicher in Friesland

nur um einen Hinweis zu geben. Großspeicher in Betrieb gibt es in den USA (6 MW & 6 MWh in Texas; 32 MW in Kalifornien, in China (34 MWh bei 30 MW; 20 MWh bei 40 MW in Bau). Die Kosten sind mittlerweile darstellbar (Li-Ion Technologie ab 200 € / kWh & KW bei Garantie auf 7.000 Zyklen, Redox-Flow-Technologie ab 300 € / KWh bei 0,25 KW und 20.000 Zyklen). Bei Wien ist auf Grundlage von in 2013 abgeschlossenen Studien eine Speicheranlage für 200 Mio. Euro in Planung.

Europas größer Ökostrom-Akku:
Mecklenburg als Leitstandort
Batteriespeicher mit 32 MWh geht in Kalifornien in Betrieb
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/energieeffizienz/articles/460612/?cmp=nl-95
HSBC Bericht:
HSBC setzt auf Speicher
Energie: Windräder mit Batterien liefern stabilen Strom
Wind mit Akku
Enercon baut mit am größten Batteriespeicher Deutschlands
http://www.iwr.de/news.php?id=26609

Und weiter Beispiele gibt es viele. Niemand hatte ein ernsthaftes Problem damit 500 Mio. Euro Forschungsmittel an Siemens für die Entwicklung der Turbine des GuD-Kraftwerks in Irsching locker zu machen, die nun still steht. Und niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass Kopien dieser Technologie wesentlich billiger und wirtschaftlicher werden.

Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: Nukleare und fossile Verbrennungskraftwerke im Neubau sind nicht unter 12 ct./kWh Stromgestehungskosten zu betreiben. Und das ohne die externen Kosten zu betrachten, die durch die Umweltfolgen und Rückbaukosten in der Zukunft auftreten werden.

Auch scheint es, als ob all die Experten und Fachleute noch immer nicht verstanden haben: Der aktuell sehr niedrige Börsenstrompreis ist nur möglich, weil:

1. laufende, nukleare und fossile Kraftwerke abgeschrieben sind
2. diese Kraftwerke ursprünglich alle aus Steuergeldern bezahlt wurden
3. Diese Kraftwerke zum Teil komplett veraltet sind und in absehbarer Zeit neu gebaut werden müssten
4. Keines der Betreiberunternehmen Geld für Rückbauten geschweige denn Neubauten zurücklegt

und folglich ganz offenbar niemand in der Industrie sich eingestehen will, dass die derzeit vor allem für die energieintensive Industrie verfügbaren Strompreise volks- oder gesamtwirtschaftlich gesehen viel zu niedrig und eine auf die Zukunft gezogenen Option ohne jede Rückvergütung sind.

So, wie die Atomkraftwerke seinerzeit mit Staatsmitteln gebaut, aus Steuergeldern refinanziert und gleichzeitig die Schulden der öffentlichen Hand immer nur gestiegen sind und es somit heute an uns ist, diese Optionen auf die Zukunft langsam einlösen zu müssen, so bedeuten jegliche lebensverlängernden Maßnahmen für die bessere Auslastung ostdeutscher Braunkohlekraftwerke, norddeutscher Steinkohlekraftwerke oder Subventionen, um die aktuell unrentablen Gaskraftwerke mit aller Gewalt rentabel zu machen, eine Wiederholung genau des gleichen politischen Setups.

Wirtschaftsverbände und Interessenvertreter, die davor die Augen verschließen, stellen sich nicht nur gegen die Gebote einer wirklich freien Marktwirtschaft, sondern handeln unverantwortlich gegen die eigenen Mitarbeiter und deren Kinder.

Es ist an der Zeit, diesen gordischen Knoten in Stücke zu hauen und es ist erst recht an der Zeit, alternativen Technologien auch in Bayern mit Offenheit, Neugier, Interesse und Wohlwollen zu begegnen.

Eine 10-H-Regelung für Windkraftanlagen nützt uns auf Dauer genauso viel, wie eine 10-H-Regelung für Raucher die den Mindestabstand vorschreibt, den Raucher von Nichtrauchern einhalten müssen, um deren Gesundheit zu schützen. Sich hinter prärogativen Behauptungen zu verstecken nützt nichts.

Auf der INTERSOLAR gab es Fachvorträge zur Speichern als Alternative zum Netzausbau und unter welchen Bedingungen diese bereits heute sinnvoll einsetzbar sind. Sogar in der Augsburger Allgemeinen und deren Kopfblättern, die wahrnehmbar einseitig gern und immer wieder Kommentare von vollkommen uninformierten oder einfach nur ignoranten Leserbriefschreibern gegen die generativen Stromerzeuger veröffentlicht und auch bei den eigenen Kommentaren erkennbar schlecht recherchierte Behauptungen rezitiert, inserieren bereits etliche Unternehmen und bieten Stromspeicher an. Die es angeblich nicht gibt.

Ein klein wenig mehr Gehirnschmalz als blankes Handeln nach bekanntem Muster oder Anweisung gehört freilich dazu, doch wie bereits geschrieben: Das Potential an kreativen Köpfen ist vorhanden, kann aber durch das Vorgeben von Denkweisen, Glaubenssätzen und Wunschergebnissen nicht genutzt werden.

Doch meine Hoffnung bleibt: Wer nicht mit der Zeit geht, wird trotzdem mit der Zeit gehen.

Leider ist es aktuell aber so: Statt den Fortschritt aufzugreifen – was auch Energieversorger tun können und teilweise bereits tun – gerät auch diese vorgeblich neutrale Untersuchung und Erhebung zu den Stromdaten zur Bestätigungsveranstaltung für liebgewonnene Gewohnheiten. Oder aber soll gezielt bestimmte Interessen fördern.

So auch das „zentrale Ergebnis“ Nr. 4.

„Der Netzausbau und/oder die Errichtung von grundlastfähigen Ersatzkapazitäten ist zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dringend notwendig.“

Zumindest gibt es hier eine Alternative. Scheinbar. Entweder Netzausbau oder grundlastfähige Alternative. Gemeint sind damit große, zentrale Gaskraftwerke.

Doch wie bereits gezeigt: Grundlast ist eine Fiktion. Die statistische Summe zusammengefasster Einzelbedarfe auf einer Netzebene, die in der Regel weit weg von den Verbrauchern und den dezentralen Erzeugern ist. Deshalb nimmt es auch nicht Wunder, dass in der Fachzeitschrift „Gebäude Energieberater“ des Gentnerverlags jetzt im Juni eine Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass viele dezentrale KWK deutlich wirtschaftlicher sind, als zentrale Großkraftwerke plus Netzausbau.

Meiner persönlichen Erkenntnis nach aber immer noch unwirtschaftlicher als Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft in Verbindung mit punktuell und klug gesetzten Batteriespeichern.

Erneuerbar und Nützlich

Sogar diese, in erster Linie am Wärmebedarf orientierten, KWK schlagen ebenfalls die von den meisten immer noch bevorzugten Kombinationen Gastherme mit Solarthermie. PV mit Sole-Wasser-Wärmepumpe ist sowieso als Heiztechnik weit überlegen. Dennoch ist das Mittel der Wahl bei den Heizungsbauern und dem „Fachberatenden Außendienst“ der meisten Hersteller immer noch die Gastherme. Ohne Rücksicht auf Klimafragen und vor allem politische Aspekte der Versorgung. Das gute Gewissen wird den Nutzern dabei mit dem Argument der Brennwerttechnik verkauft, ohne die Unbedarften unter den Bürgern überhaupt nur darauf hinzuweisen, dass Brennwerttechnik nur unter Vorausetzungen einen Mehrwert liefert, die bei der Mehrzahl der Gebäude gar nicht gegeben sind: Niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen bei der Heizung.

Doch zurück zum Thema: Der Netzausbau wird uns immer wieder als Lösung aller Probleme angepriesen und verkauft. Vor allem da wegen der Volatilität unserer „Erneuerbaren“ für die „Versorgungssicherheit“ durch Sicherstellung der „Grundlastfähigkeit“ gesorgt würde. Das soll vor allem durch den Import von Windstrom aus Ost- oder Norddeutschland nach Bayern geschehen. Warum der Windstrom in Ost- oder Norddeutschland wesentlich grundlastfähig ist, Wind und Sonne hier aber nicht, muss man gar nicht fragen. Der Präsident der BNetzA hat ja in München freimütig erklärt, das niemals jemand behauptet hätte, es gehe um die Versorgung Bayerns mit Windstrom. (Jochen Homann, BNetzA Veranstaltung im Lehel-Karrée in München). Es handele sich natürlich überwiegend um Braunkohlestrom, denn auch ostdeutschen Windstrom kann man nur nach Bayern schicken, wenn in Ostdeutschland der Wind weht.

Ja, auch beim Thema Netzausbau gab es eine unschlagbare Gelegenheit, sich eingehend an einer der aktuell wichtigsten Quellen zu orientieren: Die Bundesnetzagentur hatte zum 21.04 nach München geladen, um über den Netzausbau zu informieren. Natürlich geriet das Format „Informationsveranstaltung“ zur Bühne für Diskussion und Auseinandersetzung. Einer der bemerkenswertesten Momente war jedoch, dass Gegner der Stromtrassen behaupteten und Fakten vorlegten, dass der Bau weiterer Stromtrassen nach Bayern über die „Thüringer Strombrücke“ hinaus zum Erhalt der Versorgungssicherheit Bayerns gar nicht notwendig seien. Selbst dann nicht, wenn alle Kernkraftwerke abgeschaltet sind. Eigentlich hatte ich, wenn schon keine Gegenargumente auf Basis nachprüfbarer Fakten, dann zumindest heftige Gegenrede seitens der Anwesenden Elite der BnetzA erwartet. Statt dessen hat keiner der Anwesenden von der BNetzA auf gezielte Nachfrage dieser Feststellung widersprochen.

Deshalb komme ich noch immer nicht umhin, davon auszugehen, dass die Versorgung unserer Regionen auch ohne Leitungsbau möglich ist. Die Seehofer-Formel 2-X hat die Lösung X = 2. Das Ergebnis lautet 0.

Die vorgelegte Untersuchung der IHKn fordert nun zu Recht zwei (in Wahrheit drei) Voraussetzungen, um die Versorgung aus „volatiler Erzeugung“ sicherzustellen.

1. a. Speichertechnologien müssen marktreif zur Verfügung stehen.

Wie auf der INTERSOLAR zu sehen, zum Anfassen vorhanden und käuflich zu erwerben, ist das der Fall. Sogar Großprojekte sind bereits in der Welt auf dem Weg. Natürlich nicht hier. Aber wir wollen ja immer vorn sein. Und wie erklärten es einst umsichtige und zukunftsorientierte Spieße ihren Rekturen bei der Bundeswehr gern: Wo wir sind ist vorne, und wenn wir hinten sein sollten, ist hinten vorne.

1. b. Oder genauer gesagt 2: Die Speicher müssen gebaut sein.

Das liegt auf der Hand. Wenn also 2018 10,5 TWh Strom aus Gundremmingen fehlen, dann braucht es dafür im Bereich der 4 IHKn naheliegender Weise 12,5 GW Photovoltaik zusätzlich zu den vorhandenen ca. 2,5. Inklusive der Speicherverluste. Um die Schattenzeiten zu decken gehen die meisten der Installateure und Planer, die bereits heute erfolgreich vermarkten, von notwendigen Kapazitäten von 20 % bis 30 % der Strommenge aus. (Ja, Kapazität bezieht sich auf Mengen nicht auf Erzeugerleistung. Bei Leistung nennt man das besser Reserve). Das wären dann ca. 3 TWh. Was eine ziemlich Menge Speicher bedeutet und mit Sicherheit genauer zu hinterfragen wäre.

Die Realität bei Speichern ist aber, dass wir noch zu wenig Erfahrung und belastbare Zahlen auf Basis gemessener Daten haben, um die „richtige“ Größe zu bestimmen. Im Grund kämen wir mit einem Tagesbedarf in den allermeisten Fällen aus. Das wären dann eher 30 GWh statt 3 TWh. Also ein Zehntel. 30 GWh Speicher bis 2018 zubauen ist aufwändig, aber nicht unmöglich. Es würde sogar erlauben, über Ausschreibungen den Marktpreis bereits jetzt zu senken, auf lange Zeit stabil niedrig zu halten und hier in Bayern eine bedeutende Fertigung zu etablieren.

Die strukturellen Fehler, die Wirtschaft und Politik bei der PV gemacht haben und den sie gerade bei der Elektromobilität womöglich wiederholen, müssen wir nicht wiederholen.

Doch auch die Stromtrassen müssen erst noch gebaut werden. Und das dauert nach derzeitigen Erkenntnissen wenigstens zehn Jahre, eher mehr. Von daher ist Voraussetzung 1.b. oder 2. kein wirkliches Argument.

Und aus marktwirtschaftlicher Sicht ist eines zu Beachten: Für den Ausbau und den Betrieb von Stromnetzen gibt es über die Anreizregulierung ein attraktives Geschäftsmodell für Investoren.

Je länger ich mit Akteuren spreche und je mehr Veranstaltungen ich besuche, desto mehr erkenne ich, dass der Stromtrassenbau seine Berechtigung im wirtschaftlichen Interesse der Zulieferer und der Betreiber liegt und keineswegs in der technischen Notwendigkeit. Im Gegenteil. Speicher können deutlich mehr als Leitungen oder Kabel.

Für Speicher gibt es diese Form von garantiertem Grundeinkommen nicht. Für die Implementierung von Speichertechnologien bedeutet das einen echten Wettbewerbsnachteil. Und für die Volkswirtschaft das Problem, dass sich der Netzbetrieb als Quasimonopol ebenfalls keinem wirklichen Konkurrenzdruck ausgesetzt sieht. Wie nun, wenn Speicher unter dem Strich den größeren volkswirtschaftlichen nutzen bringen und wir einmal mehr den Anschluss verpassen?

Das mindeste aus marktwirtschaftlicher Sicht wäre die Schaffung von Wettbewerbsgleichheit zwischen Speichern und Netzen:

Speichernutzung sollte mindestens wie Netzentgelt vergütet werden. Wer einen Speicher kauft und betreibt, soll für jede eingespeicherte kWh so viel bekommen, wie Netzentgelt vermieden wird.

Natürlich würde ein stärkerer Ausbau der PV theoretisch sofort die EEG-Umlage anheizen. Allerdings nimmt die PV-Branche für sich in Anspruch, inzwischen nahezu zu Marktpreisen Strom produzieren zu können.

Das ist gut. Dann sollte es sich eigentlich rechnen, mit einer deutlich veränderten Förderung zurecht zu kommen. Der Staat streicht die „Sonnensteuer“ auf Eigenstrom, Speicher werden mit der gleichen Renditegarantie wie Netzentgelte gefördert und das, was übrig bleibt verkauft der Betreiber an die Netzbetreiber. Keine EEG-Vergütung mehr für Neuanlagen.

Dafür ein Strommarktdesign, das allen Erzeugern die gleichen Zugangsbedingungen zum Markt zu Verfügung stellt. Die Anreizregulierung für Stromnetze bietet dafür ein ausgezeichnetes Modell, da sie Erstellungskosten, Abschreibungen, Betriebskosten und unternehmerische Verantwortung gleichermaßen berücksichtigt, wie eine gesicherte Rentabilität. Über die Notwendigkeit von 9.05 % wäre allerdings zu diskutieren. Diese Größenordnung erscheint übertrieben, da in der Realität kaum Betriebsrisiken bestehen.

Ein geeignetes Strommarktdesign habe ich vorgeschlagen

Kommentar zum Grünbuch

In Kurzfassung: Drei Marktsegmente je nach Rolle.

– Produktion, Erzeugung: Erzeuger erhalten eine feste Einspeisevergütung entsprechend Ihrem wirtschaftlichen Aufwand

– Speicherung & Transport: Speicher und Netze werden über Anreizregulierung gleichberechtigt vergütet

– Verbrauch, Abnahme: Verbraucher bezahlen einen Arbeitspreis, der auf die Gestehungskosten der Gesamtinvestitionen in die Erzeugungsanlagen und die externen Kosten referenziert

– Die Energiesteuer wird auf alle importierten oder im Inland geförderten bzw. erzeugten Primärenergieträger erhoben. Es gilt der aktuelle Satz von 2,05 ct./kWh

– Die Energiesteuer wird durch Multiplikation mit dem PE-Faktor und dem Emissionsgrad an Treibhausgasen im Vergleich zu klimaneutralen, re-generativen Brennstoffen gewichtet.

– Aus den Einnahmen durch Energiesteuer und dem Delta zwischen Erzeugung und Verbrauch werden ansonsten unrentable Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft – z. B. Wärmerückgewinnung, Elektrifizierung, Ladesäulenausbau etc. – finanziert.

3. oder auch 2. müssen die Erzeugungskapazitäten erst noch gebaut werden.

Ja, stimmt. 2,5 GW haben wir ungefähr an PV. Im letzten Jahr wurde der Ausbau durch ein geändertes EEG abgewürgt. Rund 80.000 Arbeitsplätze im Bereich Photovoltaik gingen verloren oder wurden umstrukturiert.

Wo waren denn da eigentlich die IHKn, die HWKn undvor allem die CSU? Wegen ein paar tausend Baggerführern bei der Braunkohle gehen ganze Gewerkschaften auf die Barrikaden und eine vergangenheitsbehaftete Ministerpräsidentin stellt sich wider vernunftbasierter Erkenntnis und des inzwischen allgemein anerkannten 2-Grad Ziels an die Spitze des Protests.

Die Installation wäre im Prinzip kein Problem, doch die politischen Rahmenbedingungen passen nicht. Mit der EEG-Umlage auf Eigenverbauch zur Bekämpfung der schleichenden Entsolidarisierung der PV-Besitzer vom Rest der kleinen und mittleren Endverbraucher wurde der letzte Anreiz für Zubau beerdigt. Fair wäre es gewesen, die sich gleichermaßen entsolidarisierenden „energieintensiven Unternehmen“ ebenfalls in gleicher Höhe zu beteiligen. Unter dem Strich bedeutet die Änderung jedoch den Stopp des Zubaus und damit den Stopp dessen, was wir als „Energiewende“ bezeichnen.

Die aber hat angesichts der Zahlen eigentlich noch gar nicht angefangen.

Schauen wir uns zum Schluss noch ein paar Dinge an:

Politiker, vermeintliche „Experten“ und viele Verbandsfunktionäre stellen uns alle als „Staats-Angehörige“ der BRD gern in den sonnenigen Glanz der Rolle der BRD als Leitmarkt der Energiewende und hier im „Freistaat“ (von welcher Freiheit ist dennda genau die Rede?) wird Bayern noch obendrein als die Führungsnation innerhalb der BRD und der effektivste Treiber für Fortschritt gepriesen.

Hier ein paar Gedanken und Dinge, die uns zu Denken geben sollten:

Führungsrolle bei „Erneuerbaren“:

Wer hat den größten Anteil an regenerativ und generativ betriebenen Kraftwerken?

Nun, wir Deutschen oder Bayern sind es nicht.

Das ist der aktuelle Stand in Zahlen. Hier geholt:

Erneuerbare International

Die nächste Graphik zeigt das Investitionsvolumen in die „Erneuerbaren“. Die BRD geschweige denn Bayern wird schon nicht mehr eigens genannt. Die INTERSOLAR ist zwar noch die „Leitmesse“, weil größte Messe. Das liegt aber mehr an der Gewohnheit und weil man sich halt irgendwo treffen muss.
München ist da nun mal ein sehr angenehmer Standort.
Die Pace setzen aber längst andere.

Noch vor zwei Jahren standen mit knapp 38 GW 50 % der PV-Anlagen in der BRD, davon wiederum 50 % in Bayern. Die nächsten und übernächste Grafik zeigen die Veränderung in kürzester Zeit.

Jetzt sind wir mit unseren 38 GW bereits unter 25 % insgesamt. Wir verlieren den Anschluss. Von wegen Vorreiter der Energiewende. Statt dessen orientieren wir uns nur noch an denen, die weitermachen wie bisher und Denken ernsthaft über Fracking nach. Sogar Ratingagenturen und die weltgrößten Pensionsfonds ziehen sich aus Öl, Kohle und Gas zurück. Und wir versuchen uns daran festzuhalten?

Elektromobilität:

Die Bundeskanzlerin hat 1 Million Elektroautos als Ziel für 2020 auf Deutschlands Straßen ausgegeben. Ich habe im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn in 2020 alle Elektroautofahrer Europas sich in Deutschland treffen. Die Regierung wird an diesem Ziel scheitern.

Leitmarkt BRD – Träumereien einer Kanzlerin

Inzwischen wurde dieses Scheiternauch eingestanden.

Die Bundesrepublik soll der Leitmarkt für Elektromobilität werden. China strebt das gleiche Ziel an und wird 2020 5 Millionen Elektroautos (ohne hybride Feigenblätter) auf den Straßen haben.

In der BRD werden nach wie vor nur Forschungsprojekte gefördert, während verfügbare Modelle aus heimischer Produktion keinen höheren technischen Standard aufweisen, als importierte Fahrzeuge.

Wo stehen wir bei der Elektromobilität?

Nachfolgend eine Graphik zur Batterieproduktion:

Wie die BRD angesichts der Schließung der einzigen industriellen Batteriefabrik in Kamenz zum Leitmarkt werden soll, ist ein Rätsel.

Auch auf dem Feld der Forschung, in das nach wie vor Millionen gepumpt werden sieht es eher so aus:

Batterien der nächsten Jahre – Die Cracks sind in den USA

und

Batterietechnik aus Naturstoffen

dass wir hinten dran sind.

Nutzung der Kraftwärmekopplung: Versorgungsgrad KWK: In Dänemark 60 %, in Deutschland unter 20 %.

Beendigung fossiler Heizungssysteme: In Skandinavien umgesetzt. Verbrennungsanlagen fossiler Ressourcen werden dort nicht mehr zugelassen.

Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie

Energieeffizientes Bauen:

Südtirol ab 2016: Klimahaus mit 5 kWh / m² a Primärenergie Standard für Neubau und Sanierung, keine Umstände wegen des U-Werts (Ht‘) für die Gebäudehülle.

Ähnliches in Österreich und anderen Ländern. Wir diskutieren um Nachweise für Wärmebrücken und Luftdichtheiten, deren Validität nachher kein Mensch kontrolliert.

Fazit:

Statt unseren angeblich vorhandenen technischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten entsprechend mutig voranzuschreiten und unser enormes Potential zu nutzen, setzen wir weiterhin auf massive Subventionen von 40 Mrd. Euro im Jahr für fossile und nukleare Brennstoffe

Der wahre Nutzen der „Erneuerbaren“

und das, nachdem wir insgesamt bereits 400 Mrd. Euro in Braun- und Steinkohle sowie 230 Mrd. Euro in Kernenergie gesteckt haben. Wir ignorieren offenbar auch die Erkenntnisse des IWF, der inzwischen nachgerechnet hat und es deutlich zum Ausdruck bringt:

Das Problem der Energiesubventionen weltweit

und wollen es offenbar immer noch nicht wahrhaben:

Energiesubventionen in Europa

Wir sind der Subventionseuropameister! Nur weil Verbraucher und Einkomensbezieher es indirekt über Umlagen, Abgaben, Steuern und steigende Staatsverschuldung ermöglichen, sind die Strompreise niedriger als sie sein müßten. Ein permanentes Draufzahlgeschäft.

Doch niemand wagt es zu hinterfragen, welche und wie viele Arbeitsplätze in den Bereichen der Ressourcenausbeutung und der energieintensiven Industrie nur existieren, weil es diese Subventionierung und Bevorzugung gibt. Das Argument Arbeitskräfte kann angesichts der Jobverluste im Bereich „Erneuerbare“ wohl nicht so schwer wiegen.

Es wird Zeit, mit Veröffentlichungen dieser Art aufzuhören und die Energiewirtschaft in einem Zusammenhang zu betrachten, der über den betriebswirtschaftlichen Fokus hinausgeht.

Es wird auch Zeit, nicht mehr länger auf die eigenen Potentiale zu verzichten. Dass es sich rechnet, ist für jeden mit ein wenig Mühe erkennbar.

Was aber nicht geht, ist weiter Leuten wie dem Staatssekretär der CSU in bayerischen Wirtschaftministerium das Handeln zu überlassen, der auf seiner Website behauptet, die Zukunft der Gebäudeheizung läge bei der Biomasse, die Versorgung mit Solar. Und Windstrom aber sen Träumerei.

Ein Mann, der öffentlich nicht müde wird, zu betonen, dass er sich gern überzeugen ließe, wenn die Diskutanten dazu in der Lage wären, der aber bei jeder öffentlichen Veranstaltung nach genau diesen Worten jedesmal schnellstmöglich das Weite sucht.

Glaubt er denn wirklich, dass er in 90 Minuten, von denen er selbst 60 mit Schlagworten und Sprüchen in Anspruch nimmt, begreifen wird, was sich andere in jahrelanger intensiver Arbeit erst erarbeiten müssen?

Wir können zweifellos so weitermachen. Die Suppe werden die nächsten Generationen so oder so auslöffeln. Mir persönlich könnte das egal sein, denn ich habe keine Kinder. Und frage mich, warum ich mir überhaupt einen Kopf um das Ganze mache, wenn ich doch nichts davon habe.

Aber so verlieren wir nur den Anschluss:

Laptop, Lederhose, Leitungsfrei

Statt dessen sollten wir folgendes tun:

Möglichst nahe bei Meitingen einen Großsspeicher mit 250 MW Leistung und 1 GWh Kapazität auf Basis von Redox-Flow-Batterien bauen.

An diesen Speicher neue PV-Anlagen mit einer Leistung von 150 MW anschließen. Diese PV-Anlagen sollten sinnvollerweise als Überdachung der Bahnlinie Augsburg Donauwörth und der B17 ausgeführt werden.

Die Anlagen sollten als Genossenschaftsmodelle für Bürger mit 2,5% garantierter Rendite finanziert werden.

Damit können wir zeigen, wie ernst wir dieses Zukunftsthema nehmen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Thomas Blechschmidt

Energiewende, Energiespeicher und Diskussionstaktiken

Freitag 14.11.2014

Die Freien Wähler Bayern in Gestalt ihrer Landtagsfraktion haben ins Maximilianeum eingeladen. Es sollte um folgende Fragen der Energiewende, speziell beim Strom, gehen:

* Wie viel Speicherkapazität ist erforderlich?
* Welche Speichertechnologien sind technisch und wirtschaftlich sinnvoll?
* Und welchen Beitrag muss die Politik leisten, um die Entwicklung von Energiespeichern voranzubringen?

Diesen Fragen wollte die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion gemeinsam mit renommierten Experten auf den Grund gehen und veranstaltete hierzu einen parlamentarischen Abend mit dem Titel
„Ohne Energiespeicher keine Energiewende? – Potenziale und Herausforderungen“.

Als Referenten geladen waren

– Dipl.-Ing. Benedikt Lunz, RWTH Aachen
Energiespeicher für die Energiewende –
Bedarf, Stand der Technik und Alternativen

– Prof. Dr. Michael Sterner, OTH Regensburg
Power-to-Gas – zwischen Mythos und Wahrheit

– Thomas Härdtl, bmp greengas GmbH
Das Gasnetz als Speicher – Ist Power-to-Gas die Speichertechnologie der Zukunft?

– Dr. Christoph Stiller, Linde AG
Speichersysteme Wasserstoff und Methan – Reif für die industrielle Nutzung?

– Dr. Andreas Hauer, ZAE Bayern
Dezentrale Energiespeicher zur Integration Erneuerbarer Energien

Sehr gern bin ich mit unserer Landesvorsitzenden Nicole Britz der Einladung gefolgt.

Anschließend gab es eine Podiumsdiskussion mit den Referenten.
Die Moderation führte der Forchheimer Architekt Thorsten Glauber, MdL der FW. (abgeordnetenbuero.glauber@fw-landtag.de)

Um es kurz zu sagen: Die Mehrheit der Anwesenden Zuhörer war von den Vorträgen inhaltlich vollkommen überfordert. Die Eingangs vorangestellten Fragen wurden eigentlich nicht beantwortet. Von den Referenten beeindruckte Michael Sterner auch mit seinen politischen Statements am deutlichsten. Den meisten seiner Statements kann man nur zustimmen. Die weiteren Referenten waren an der Stelle zurückhaltender. Sterner plauderte aus dem Nähkästchen seiner persönlichen Erfahrungen mit der „großen Politik“. Er war z. B. um Verständnis darum, dass Minister wie Sigmar Gabriel gar nicht in der Lage sein können, fachgerechte Konzepte zu erstellen, da zwischen einem einstündigen Termin mit eigenen oder externen Fachleuten und einem anderen mit einer zivilgesellschaftlichen Interessenvertretung pro Woche schlicht 48 andere Stunden liegen, in denen so ein Minister der permanenten Einflussnahme irgendwelcher Lobbyisten ausgesetzt ist.

Angesprochen auf die 10-H-Regelung für die Windkraft kommentierte Sterner das mit den Worten „Es ist zu hoffen, dass in der Staatskanzlei wieder Vernunft einkehrt“. Von 12 befragten Experten haben 11 dringend davon abgeraten, dieses Gesetz zu verabschieden. Die CSU beschließt es im Landtag trotzdem. Nicht weil es richtig wäre, sondern weil sie es kann. Offenbar verursacht der „konservative Aufbruch“ um den Kaufbeurer CSU-Stadtrat, der die AfD mit der CSU gern von rechts flankieren möchte, intern mehr Schmerzen, als nach außen durchdringt.

Das Potential generativer Stromerzeugung liegt laut Sterner in Bayern bei 200 % des nationalen Strombedarfs. Es sei angesichts der damit verbundenen Wertschöpfung nicht verständlich, warum die Staatsregierung nicht alles daran setze, dieses Potential nutzbar zu machen. Er verdeutlichte das mit der Importquote der BRD an fossilen Energieträgern, die bei rund 100 MRD Euro jährlich liegt. Die von Peter Altmaier seinerzeit als Umweltminister in den Raum gestellte Summe von 1 Billion Euro für die Energiewende, die nicht finanzierbar sei, bildet sich allein dadurch innerhalb von zehn Jahren vollständig ab.

Das Angebot zur Teilnahme an der Diskussion und die Aufforderung, sich als Fragesteller mit Namen, Funktion und Tätigkeit vorzustellen, habe ich natürlich als Elfmeter genommen und mich als Pirat geoutet. Auf meine Frage, für wie sinnvoll Sterner vor diesem Hintergrund die Erhebung von EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsstrom halte, antwortete er mit seinem ersten Zitat in abgewandelter Form – er hoffe schwer, „dass in Berlin endlich energiepolitische Vernunft Einzug halten werden“. Er hatte als Mitglied einer Expertengruppe versucht das Schlimmste zu verhindern und die Gruppe konnte wenigstens die Bagatellgrenze durchsetzen.

Unausgesprochen stellt Sterner der Politik von CSU und SPD – implizit damit auch der vom Wähler geschassten FDP – das Zeugnis „Klassenziel nicht erreicht“ aus.

Meine zweite Frage bezog sich auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen dem Bau von Stromtrassen und Stromspeichern. Speziell von Interesse waren für mich die verwendeten Grundlagen zur Berechnung der betrachteten Technologien und die Ergebnisse.

Sterner verwies auf seine neu erschienenes Buch zum Thema und erneuerte seine im Vortrag vertretene Position, dass Stromspeicher derzeit nicht in der Lage seien, den Bau von Stromtrassen zu ersetzen, da Power-to-gas (P2G) aktuell noch nicht wirtschaftlich genug sei!

Ich hatte explizit nach der Studie aus Schleswig-Holstein gefragt, die verschiedene Stromspeicher betrachtet und vergleicht – aber kein P2G – da dies in der Studie nicht berücksichtigt wurde. Dass sich P2G aktuell nicht rechnet – und dies meiner Meinung nach auch nie der Fall sein wird – war nicht Ziel meiner Frage, da ich weiß, dass eine Effizienz von höchstens 1/3 bei der Rückverstromung synthetischen Gases, welches zuvor mittels generativem Strom erzeugt wurde allein bei der Betrachtung der Ressource ohne Infrastruktur (Tank, Gasnetz, Pumpen, Zähler, Wartung) sich nur dann gegenüber echten Stromspeichern rechnen kann, wenn die Anlagentechnik im Vergleich zu echten Stromspeichern extrem billig wird. Was aktuell nicht der Fall ist. Leider antwortete Sterner nicht darauf, sondern zog den Vergleich wie im Vortrag erneut ausschließlich zwischen Stromtrassen und P2G. Sehr zum Leidwesen etlicher Aktivisten und BIs, die aus der Oberpfalz und Oberfranken angereist waren und im Verlauf der Diskussion keinen Zweifel daran ließen, dass sie sich weiter gegen Stromtrassen stellen würden. Da auch sonst keiner die Frage beantworten wollte oder konnte, wurden damit die drei Eingangsfragen dieses Abends

* Wie viel Speicherkapazität ist erforderlich?
* Welche Speichertechnologien sind technisch und wirtschaftlich sinnvoll?
*Und welchen Beitrag muss die Politik leisten, um die Entwicklung von Energiespeichern voranzubringen?

für das Publikum unbeantwortet gelassen. Leider konnte ich nur den Eindruck mitnehmen, dass der Abend zur Imageveranstaltung für mehr Forschungsgelder für P2G geriet. Schlussendlich waren auch Referenten aus der relevanten Branche (Linde, bmp) anwesend und besonders Prof. Sterner berichtete von seiner Tätigkeit mit Investoren in dieser Technologie wie AUDI, dem ZSW Stuttgart etc. Seine im Vortrag gefallenen Bemerkung, dass die Zukunft der Automobilität in der Nutzung des P2G-Brennstoffes liegen werde und reine Elektrofahrzeuge nur Zweitwagentechnologie sowie viel zu teuer seinen, zeigt den Fokus seiner Gedankenwelt. Nun, ich fahre einen Elektrowagen mit begrenzter Reichweite und arbeite im Außendienst. Bei 48.000 km in zwei Jahren kann von Zweitwagentechnologie keine Rede mehr sein.

Weitere Fragen meinerseits wurden vom Moderator zu Gunsten anderer Fragesteller nicht zugelassen. Die anfangs zögerlichen Wortmeldungen nahmen nach meinem Outing als Pirat auch deutlich zu, so dass keine Langeweile aufkommen konnte.

Ich wollte noch gute sechs Fragen mehr stellen, vor allem die nach Transparenz bei den Stromgestehungskosten, deren Zusammensetzung aus Subventionen, Beihilfen, Vergünstigungen, etc. und ob bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit die klassische Methode Annuität plus Abschreibung zum Einsatz kam oder der tatsächlich aussagekräftige Ansatz der DIN EN IS0 50001, der internen Zinsfuß, Anlagelebensdauer und Kapitalwert/Barwert berücksichtigt.

Ebenso wollte ich wissen, ob bei den Szenarien nur Überschussstrom aus generativer Erzeugung oder der gesamte Ertrag zur Berechnung zu Grunde gelegt wurde.

Von den übrigen Referenten konnte ich lediglich den Hinweis von Prof. Hauer vom ZAE auf das Projekt DESIRE (Distributed Energy Services for Integration of Renewable Energies) mitnehmen.

Ich war ein wenig enttäuscht vom fehlenden Ansatz der technischen Neutralität und der kompletten Ausblendung des Themas Stromspeicher. Vor allem weil ich schon vor zwei Jahren sehr gute Vorträge zum Thema Stromspeicher hören konnte und mir mittlerweile konkrete Projekte, die sich selbst ohne Subventionen tragen, bekannt sind. Da scheint eine ganze Generation von Ingenieuren in der BRD betriebsblind und ignorant an der Verbrennung von Gas festzuhalten, während uns in Asien die Wettbewerber weit hinter sich lassen. Ich will das aber nicht überbewerten, denn die Realität wird es ohnehin richten. Elektrochmische Speicher in Kombination mit PV und/oder Wind werden sich durchsetzen. Ob das den Big Four und den Fossilien- und verbrennungslobbyisten passt oder nicht.

Am Ende bleibt mir wieder nichts übrig, als die Fragen selbst zu beantworten bzw. zu hoffen, dass mir das mit meinen interessierten und offenen Piraten in technologieneutraler Weise und zielgerichtet auf die Energiewende hin gelingt. Allerdings an dieser stelle ohne ausreichende Argumentation. Der Beitrag ist schon lang genug.

* Wie viel Speicherkapazität ist erforderlich?

Ich behaupte, die Lauffähigkeit der 25 stromintensivsten Wintertage für die gesamte Endenergiebereitstellung im Land. Das wären hochgerechnet ca. 40 TWh. Zu berücksichtigen wäre die energetische Migration von fossiler Verbrennung hin zu Stromanwendungen, also der Ersatz von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas, sowie ein wenig Kohle zur Beheizung von Gebäuden, was auch eine Verdoppelung hinausläuft. Also 80 TWh. Die Investitionen bei diesem Ausbaustand liegen – die Skalareffekte der Produktion berücksichtigt – bei ca. 200 € / kWh, also 16 Billionen € auf die nächsten 40 Jahre.

Was laufende Investitionenen von 250 Mrd. € / a ausmacht. Die Kosten lägen dann unter dem TLCC -Ansatz bei ca. 30 Mrd. € pro Jahr. Hochgerechnet auf 600 TWh oder auch 600 Mrd. kWh  Stromerzeugung ca. 5 ct. / kWh Aufpreis. Und somit in einer ähnliuchen Dimensionwie die zu erwartende Verteuerung der Netzentgelte plus die weiteren systemischen Vorteile:

Bereitstellung von Regelenergie allgemein; Schließung der Trägheitslücken, Minutenregelleistung, Sekundärregelleitung, Tertiärregeleistung, Reserveleistung allgemein, eine unvergleichlich höhere Resilienz gegenüber Cyberattacken, Terroanschlägen, sehr hoher Autarkiegrad auf allen vier Netzebenen, vollständige Schwarzstartfähigkeit,  …und nicht zuletzt eine 100% Strom-Versorgung ohne jeglichen nuklearen, Fossilen und sogar re-generativen Brennstoffe. Sogar für den Fall, dass der Stomberbrauch bis 2050 auf die ca. 1.350 TWh steigt, mit denen ich heute aus Gründen, die ich hier nicht darlegen will, rechne.

* Welche Speichertechnologien sind technisch und wirtschaftlich sinnvoll?

Redox-Flow, Li-Ion und NaS in der Hauptsache, also für ca. 85 % dieses Bedarfs.

* Und welchen Beitrag muss die Politik leisten, um die Entwicklung von Energiespeichern voranzubringen?

Laut Einstein ist es „Irrsinn, bei Einsatz der immer gleichen Mittel jedes Mal ein andere Ergebnis zu erwarten“. Deshalb ist nicht die Politik gefragt, sondern die Bürger sind es. Und zwar durch

1. zivilgesellschaftlich über genossenschaften organisierte Projekte wie den Bau von Windrädern, PV-Anlagen und Speichern,
2. PV-Anlagen auf jedem Dach und über jeder versiegelten Fläche, vor allem Bahnlinien, Autobahnen, Bundestrassen und Parkplätze.

3. der Errichtung gemeinschaftlicher Batterieparks,
4. den Bau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit angeschlossenem, fest installiertem Speicher,
5. der Beteiligung an Car-Sharing-Modellen mit Elektrofahrzeugen in Ballungsräumen
6. der Übernahme oder der Neuerrichtung von Stromnetzen in den unteren beiden Netzebenen (0,4 KV, 20 KV),
7. der Beteiligung an Großspeichern mit Regelungselektronik an allen Trafostationen zwischen den Netzebenen 0,4 KV / 20 KV und 20 KV / 110 KV

und schließlich als Wähler am Austausch der bisherigen Parteien und derer Funktionsträger durch neue, unverbrauchte und vor allem nicht durch eingespielte Rituale und extrem hohe Vernetzung in ihrer rationalen Handlungsfähigkeit weitgehend eingeschränkte Personen.

Das Demokratische Spektrum bietet weit mehr, als die Vertreter der bisherigen Parteien nutzbar machen könnten. Und es ist für jeden Bürger etwas dabei. Mit den Üblichen Verdächtigen geht es nicht voran, sondern wir alle verbleiben in einer Art Schockstarre im immer gleichen Problemkreislauf verhaftet. Wir treten auf der Stelle. Die einzig wirksame Stellschraube für den Bürger ist der Wahlzettel. Das Spiel mit der Drohung des Stimmentzugs durch bürgerliches Engagement auf Demonstrationen, Bürgerinitiativen, Petitionen etc. hat längst bei den bisherigen Parteien Umgehungsstrategien hervorgerufen. Man muss es dann halt auch durchziehen.

Oder es wird anderweitig strategisch ausgehebelt. Asymmetrische Propaganda ist das Stichwort. Als Thema gerade heiß und unangenehm, wird es bewusst und gezielt auf möglichst niedriger Flamme am Köcheln gehalten. Gerade so viel, dass es weiter die Aufmerksamkeit der Mehrheit und der Medien auf sich zieht, während mehr oder weniger unbemerkt von der Mehrheit an anderer Stelle Voraussetzungen geschaffen werden, die die Lösung des Problems im Sinne derer, die an den Schalthebeln sitzen, hinterher umso leichter machen. Augenblicklich heißt das Thema in Bayern „Volksbefragung“, welche die demokratische Legitimierung gewollter Vorhaben enorm erleichtert, während gleichzeitig keine Verbindlichkeit für den Antragsteller (Regierung und Parlament) entsteht. Der wesentlich wirksamere Volksentscheid wird dadurch über ein zusätzliches Instrument ausgehebelt.

Ich nenne das einen Angriff auf unsere Verfassung. Und ein Werkzeug, das am Ende alles gegen lokale Betroffenheit durch landesweite, unverbindliche Befragung durchsetzbar macht. Auch Stromtrassen, Gaskraftwerke, Startbahnen, sogar die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Robert Habeck – Ein GRÜNER Minister für Autobahnen

Kommentar zu der Auswertung und Vorstellung der Studie des Fraunhofer IWES und des Unternehmens Ecofys durch den Grünen Minister Robert Habeck in Schleswig-Holstein
Habecks Grundthesen

Robert Habeck stellt in seiner Vorstellung folgende Thesen auf:

* Energiespeicher sind mittelfristig nötig
* Energiespeicher sind keine Alternative zum Netzausbau
* Speicher sind eine Schlüsseltechnologie
* Speicher sind (pauschal) noch weit von Wirtschaftlichkeit entfernt
* ein rascher Netzausbau ist günstiger
* Speicher sind mittelfristig wichtig für Versorgungssicherheit und Netzstabilität
* Speicher übernehmen die Aufgaben konventioneller Kraftwerke
* Netzstabilität und Versorgungssicherheit sind aber nur bundesweit und im europäischen Zusammenhang volkswirtschaftlich sinnvoll
* Strommarktdesign muss die entscheidenden Anreize liefern

Einleitender Exkurs: Wärmespeicher

Als erster allgemeiner Kommentar der Hinweis, dass es sinnvoll gewesen wäre klarzustellen, dass Minister Habeck explizit von Stromspeichern spricht. Konsequenterweise werden Wärmespeicher, die als systemische Komponente ausgezeichnet dazu geeignet sind, Angebotskurven von Strom über effiziente Umwandlung in Wärme zu nutzen, außen vor gelassen.

Der Gedanke ist aber zu wertvoll, um auch in dieser Spartendiskussion wieder vergessen zu werden. Die Energiewende ist kein ausschließliches Thema des Energieträgers Strom.

Stellen wir dazu als Schritt 1 das Szenario auf, dass alle Gebäude in der BRD per Verordnung zur Umstellung auf Wärmepumpen (mit Zeithorizont Restlaufzeit bestehender Heizungen) bzw. im Neubau auf ausschließliche Nutzung von Wärmepumpen getrimmt werden, so hätten wir bereits über ein System Wärmepumpe-Pufferspeicher eine, wenn auch begrenzte, so doch beachtliche Flexibilisierung erreicht. Denn ca. 15 Mio. Wärmepumpen für 1 bis 4 Familien- Häuser können bei 5 KW Anschlussleistung bereits ca. 60 GW Leistung für Heizwärme und weitere 12 GW Trinkwassererwärmung auf Vorrat flexibel aufnehmen oder abwerfen. Umsetzbar wäre das problemlos innerhalb zehn Jahren über nichts als sowieso anfallende notwendige Renovierungen oder anstehende Sanierungen.

Schritt 2, der parallel zu Schritt 1 umsetzbar ist, wären Li-Ion-Batteriespeicher bis 20 kWh bei 15 KW Leistung, die von den Haushalten nach Bedarf abgerufen (z. B. Für Hauswirtschaft, Heizen bei Nacht oder Laden von Elektrofahrzeugen/Geräten) werden können und die – eine Nutzung der halben Kapazitäts pro Tag angenommen – ein Speicherpotential von 150 GWh bieten.

Schritt 2a wäre komplementär dazu eine Säule der Förderung von Elektromobilität, wenn denn aus den bisher folgenlosen Ankündigungen der Bundesregierung die Konsequenz gezogen würde und das Speicherförderungsgesetz intelligenterweise auf mobile Speicher erweitert würde. Gefördert werden derzeit nur stationäre Speicher. Elektromobilakkus dienen im angesteckten und betriebsbereitem Zustand gleichzeitig der Netzstabilisierung. Vgl. dazu das I.D.E.E.- Konzept von Tomi Engel – Deutsche Gesellschaft für solare Mobilität und das Update „electric vehicle“ (vormals iMiev) von Mitsubishi, das als bidirektional be- und entladbares Elektrofahrzeug verfügbar und voll alltagstauglich ist (ca. 10 Jahre iMiev).

Schritt 3 in diesem Zusammenhang wäre die Festlegung der Förderung für Wärmepumpen nach dem Top-Runner Prinzip, so dass nur die Wärmepumpen bzw. Systeme mit dem besten COP bzw. der besten JAZ gefördert werden. Die Förderung hat dabei anhand einer Abschlagszahlung über den COP zu erfolgen, die dann über die tatsächliche JAZ evaluiert und ausgeglichen wird. Ein Verfahren, das für die Einspeisevergütung von EEG-Anlagen bereits angewandt wird.

Schritt 4 zur Vollendung wäre die Anbindung von Latentwärmespeichern bzw. Eisspeichern, um die Effizienz der Systeme noch weiter zu steigern. Speziell Eisspeicher können dabei dann umgekehrt im Sommer als Wärmesenke zu Kühlzwecken genutzt werden und ermöglichen bei der Gebäudeklimatisierung den vollständigen Wegfall der Klimageräte. Dies bedeutet schlicht Null Stromverbrauch zur Erzeugung von Kälte.

In Schritt 5 ergänzen dann dezentrale Kombinationen von LIPeFo-Akkus und Redox-Flow-Speichern in Ortsteilen an den Ortsnetztrafos sowie vor allem an den Umspannwerken von 110 KV auf 10 KV bis 60 KV bzw. umgekehrt das gesamte System um langzeitfähige Speicher, die den Strombedarf durch Speicherung von Wind- und Sonnenstrom über den Winter zur Verfügung stellen.

Wind- und vor allem Sonnenstrom können dabei ebenfalls dezentral auf den Dächern der Häuser, über versiegelten öffentlichen Fläche, über Parkplätzen, ja sogar über den Bahntrassen erzeugt werden.

Das alles ist innerhalb 10 Jahren ohne großen Planungsaufwand, ohne Raumordnungsverfahren, Bürgerproteste, Klagen und Gegenklagen etc. umsetzbar.

Die Bedingungen sind denkbar einfach und auf dem Verordnungsweg umsetzbar:

* Erweiterung des Stromspeicherfördergesetzes auf Speicher von Elektrofahrzeugen

* Neudefinition der Förderfähigkeit von Energieeffizienz bei Gebäuden (nur noch realer Primärenergiebedarf, Wegfall des Förderkriteriums Gebäudehülle)

* Vereinheitlichung der Berechnung von Wärme-/ Kälteenergiebedarf und Heiz-/ Kühllast durch Zusammenführung in DIN EN ISO V 18599 (Wegfall DIN 12831, etc.)

* Energieberater von Amts wegen, Auswahl nach Zufallsprinzip durch das Amt statt Energieberatung durch ausführende Unternehmen mit Verkaufsabsichten

* Vier-Augen-Prinzip bei der Energieberatung (Berichtsvalidierung durch anonymen zweiten Berater)

* Beendigung der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Verbrennungsheizungen auf Basis fossiler Energieträger

* Verpflichtende Umstellung auf Wärmepumpe. Ausnahmen: Fernwärme aus Geothermie oder Biomasse & Holzheizungen

* Förderung kalter Nahwärmenetze (zentrale Versorgung vieler Wärmepumpen mit Latentwärme)

* Top-Runner Prinzip bei Wärmepumpen und Wärmepumpen-Systemen sowie bei Solarthermie (Jahresertrag)

* Möglichkeit für Kommunen, produktiv ungenutzte Flächen und Dachflächen zu besteuern. (Beispiel: Nach entgangener CO2-Einsparung wegen fehlender PV mit 2 ct./ nicht erzeugte kWh). Die Einnahmen kämen der Kommune für ihre elektrische, wärmetechnische und Kommunikations-Infrastruktur zu Gute.

* Programm zum Ausbau und Vermaschung der Verteilnetze (0,4 KV, komplette Erdverlegung im gesamten Bundesgebiet, jeder Hausanschluss mindestens 50 KW Leistung, bei MFH 25 KW pro Wohneinheit, Leerrohre oder direkte Verlegung für schnelles Internet, Anschluss für kaltes Nahwärmenetz)

* last but not least: Bottom-Up Konzept zur Erfassung und dynamischen Hochrechnung tatsächlich anliegender Lastabrufe für Strom und Wärme. Vom Einfamilienhaus bis zur Großfabrik.

Diskussion der Thesen

Nach dieser Vorrede zur Darstellung bisher ungenutzter Möglichkeiten kommen ich zu Herrn Habecks Thesen und auf welchen Abschnitt des Gutachtens sie sich womöglich beziehen könnten. Leider hat der Minister dies so in seiner Stellungnahme zu benennen versäumt.

Zu These 1: Energiespeicher sind mittelfristig nötig

Dazu heißt es bei Habeck: „Beim heutigen Übertragungsnetz sind in Schleswig-Holstein bis 2020 nur maximal 1.600 Stunden mit negativer Residuallast zu erwarten“ und weiter: „Die Intensität dieser Maßnahmen schwankt zeitlich stark und ist lokal unterschiedlich. Daher ist eine angemessene Dimensionierung von Speicherkapazitäten zur vollständigen Aufnahme von abgeregeltem Strom (Überschussstrom) per se nicht darstellbar.“ Sagt Habeck.

Warum? Sagt er nicht. Eine unbelegte Behauptung, denn elektrochemische Speicher werden von Fachleuten (nicht von Politikern und soganannten Experten) sehr genau und sehr gut passend dafür ausgelegt, solchen Strom aufzunehmen. Die Angemessenheit der Dimensionierung entscheidet sich allerdings an der Systemumgebung und den verknüpften Anwendungen und nicht an irgendeinem Wert, dessen Herkunft nicht nachvollziehbar ist. Ehrlich wäre es, es einfach zuzugeben, wenn man schlicht nicht weiß, wie man einen Speicher (egal welchen) am besten auslegt.

„Ein Einsatz […] an einzelnen Netzknotenpunkten ist laut der Studie eine individuelle betriebswirtschaftliche Entscheidung und der Betrieb lediglich bis zum erfolgten Netzausbau sinnvoll.“

Warum? Auch hierfür gibt es keine Begründung, sondern nur eine Behauptung. In der Studie selbst findet sich diese Aussage so allerdings nicht.

Im Gutachten selbst erfolgt der erste Hinweis auf die Notwendigkeit von Speichern in Kapitel 3. Dort nimmt das Gutachten Bezug auf „notwendige“ Speicher auf Übertragungsnetzebene. Also weder auf der Verteilnetzebene noch auf der Mittelspannungsebene, die von ihrer Sterncharakteristik her zum Verteilnetz gehören. Es erstaunt von daher nicht, dass das signifikante Wörtchen „notwendig“ bereits im Gutachten in Anführungszeichen steht.

Welchen Sinn könnte denn ein Speicher in einem Übertragungsnetz der 110 KV- oder gar der 220/380 KV-Ebene auch machen? Wenn diese qua Definition zur Übertragung großer Strommengen über weite Strecken – von der Politik „Stromautobahnen“ genannt – notwendig sind und Überlandleitungen genannt werden? Um im Bild zu bleiben: Dies entspräche der Errichtung zahlloser Großparkhäuser an allen Autobahnzufahrten, sowie Tankstellen und Rastanlagen, in der Hoffnung, dass dort Reisende ihre Autos parken, die eigentlich auf einer Fernreise sind.

Zu These 2: Energiespeicher sind keine Alternative zum Netzausbau

„Mit dem geplanten Netzausbau […] wird es darüber hinaus in Schleswig-Holstein keine […] Überschusssituationen mehr geben. Speicher sind demnach keine Alternative zum Netzausbau“

Interessante Begründung: Speicher sind keine Alternative zum Netzausbau, weil das Netz ausgebaut wird. Da muss ich nachfragen: Vermittelt denninzwischen ein GRÜNER einem Veganer, dass er Fleisch essen muss, weil die Tiere ja ohnehin geschlachtet werden? Alternativ: Es darf nur noch mit dem Auto statt mit der Bahn gefahren werden, weil Erdöl gefördert und Benzin daraus raffiniert wird.

Ferner bezieht sich die Studie unter 3. explizit auf das Übertragungsnetz und die dort anfallenden Residuallasten:

„Ausgangspunkt für die Analyse des Speicherbedarfs auf Übertragungsnetzebene bildet eine Auswertung der Residuallast für Schleswig-Holstein für das Szenariojahr 2025.“ Und weiter: „In einem weiteren Schritt werden die Austauschkapazitäten […] für das aktuell existierende sowie unter Berücksichtigung der in Netzausbauplänen ausgewiesenen Projekte auch für das in 2025 erwartete Übertragungsnetz ermittelt.“

Die rechnerische Abschätzung des Speicherbedarfs geht also von der Situation aus, dass der Netzausbau auf Übertragungsebene ohnehin erfolgt und Habeck begründet damit die fehlende Notwendigkeit des Speicherbaus als Alternative zum Netzausbau.

Er behauptet also nichts anders als dass sich Speicher nicht lohnen, wenn das Netz ausgebaut wird und sie deshalb keine Alternative zum Netzausbau sind. Oder, um ein grünes Klischee zu bedienen: Sich ein Bahnticket zu kaufen und dann doch mit dem Auto zu fahren, ist keine Alternative, wenn man sowieso mit dem Auto fährt. Also ist es besser, gar nicht erst über das Bahnfahren nachzudenken.

In die gleiche Richtung geht der Hinweis im Gutachten, dass die Austauschkapazitäten von Schleswig-Holstein nach außen ermittelt werden und somit ohnehin von Stromexport ausgegangen wird. Damit steht bereits rein rechnerisch schon weniger Strom zur Speicherung zur Verfügung, was das Marktpotential und damit die Rentabilität von Speichern extrem stark beeinflusst. Kalkuliert man einen Akku mit einer Be- und Entladequote von 20 mal der Kapazität statt 200 mal der Kapazität des Akkus, ist der individuelle Preis für den Be- und Entladevorgang pro kWh nun mal um das 10fache höher.

Weiterhin haben entweder der Minister oder seine Mitarbeiter nicht verstanden, dass der Ansatz, die Bedarfsermittlung ausschließlich über negative Residuallasten zu führen, sämtliche weiteren Motive für den Bau von Speichern ausklammert. Das damit verbundene erhebliche Potential für vielfältige Synergien fällt komplett unter den Tisch. Es ist z.B. fraglich, ob die damit notwendigerweise verbundene Schrumpfung der positiven Residuallast Teil der Betrachtung war.

Diese unberücksichtigten Zusammenhänge werden in der Studie noch einmal eigens herausgestellt:

„In Abhängigkeit der angenommenen Kuppelleistungen zwischen Schleswig-Holstein, den angrenzenden Bundesländern sowie dem Ausland werden negative Leistungswerte im Residuallastprofil, […] die eine Überdeckung der Nachfrage in der Region kennzeichnen, als möglicher Stromtransport oder Stromüberschüsse eingeordnet. Dabei werden die nutzbaren Austauschkapazitäten für Schleswig-Holstein im aktuellen Übertragungsnetz und unter Einbeziehung der im Netzentwicklungsplan Strom vorgesehenen Netzausbauprojekte berücksichtigt.“

Nur hat das im Haus Habeck niemand bemerkt, oder keiner die Studie wirklich gelesen und verstanden.

Besonders denkwürdig ist die Angabe in der Studie auf Seite 31, neben der die These „Speicher sind keine Alternative zum
Netzausbau“ noch mal herausgestellt wird. Dort heißt es:

„Auch wenn eine belastbare Quantifizierung des Kosten-Nutzenverhältnisses von Netzausbau und Speicher an dieser Stelle nicht leistbar ist, belegen die abgeleiteten Kennzahlen bereits eindrücklich, dass Speicher keine Alternative zum Netzausbau darstellen.“

Eine fragwürdige, oberflächliche Ableitung und das Eingeständnis, dass eine belastbare Quantifizierung nicht geliefert werden kann.

Und weiter: „Umgekehrt argumentiert: Ist eine Reduktion der EinsMan-Verluste politisch gewollt, ist der Ausbau der Netzinfrastruktur einer Investition in Speicher grundsätzlich vorzuziehen.“ Mit anderen Worten: Das, was Speicher technisch für die Generatoren leisten können, soll durch Netzausbau erledigt werden, um auf diesem Weg den Nachweis zu erbringen, dass Netze Speichern vorgezogen werden sollten.

Der Netzausbau kann aber eines nicht, was Speicher können: Zeitversetzt und bedarfsgerecht Strom liefern

zu These 5: ein rascher Netzausbau ist günstiger

Habeck: “Netzausbau ist kostengünstiger als entsprechende Speicherlösungen.“ Wo in der Studie hat er das gelesen?

In der Studie steht dazu indessen etwas Bemerkenswertes:

„Die wesentliche Beschränkung sind die – auch perspektivisch – vergleichsweise hohen Gestehungskosten für Strom aus Speichern. Diese haben zur Folge, dass die Alternativen (Netzausbau ebenso wie Einspeisemanagement) aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoller sind.

Als ob speziell der Netzbetrieb und auch der Netzausbau mit seinen garantieren Renditen jemals nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt wäre oder je erfolgen würde. Gleichzeitig werden die Stromgestehungkosten entgegen den fixierten Regeln der DIN EN SIO 50001 zur wirtschaftlichen Beurteilung von Energieanlagen und Effizienzmaßnahmen künstlich nach oben gerechnet.

Zu These 4: Speicher sind (pauschal) noch von Wirtschaftlichkeit entfernt

Dazu die Studie:

„Das Einspeisemanagement bezeichnet dabei die durch den Netzbetreiber gesteuerte Einspeisereduzierung von dezentralen Erzeugungsanlagen aufgrund von Netzengpässen. (Einleitung, ca. Seite 12)“

verstärkt durch

„Als Zielsetzung der befragten Speicherprojekte wurde häufig die Verwertung von im Stromnetz nicht aufnehmbaren EE-Strom („abgeregelte“ EE-Einspeisemengen) genannt.“

Zu beachten ist das Wort „häufig“, womit klar ist, dass es auch andere Gründe für das Speichern von Strom gibt, als die Verwertung von absolutem Überschuss.

Das bedeutet: Für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wird lediglich der Strom betrachtet, auf den aktuell durch bewusste Reduzierung der Produktion aus Wind und Sonne zur Wahrung der Netzstabilität verzichtet wird. Strom, der innerhalb durchdachter Systeme absichtlich dezentral gespeichert wird, um später vor Ort wiederverwendet zu werden, geht in die Betrachtung nicht ein.

Eigens auf die Speicherung von Strom zu späteren Verwendung abgestimmte Konzepte finden ebenfalls keine Berücksichtigung. Die real bestehende Tatsache, dass gerade in Schleswig-Holstein im Ort Braderup ein völlig von Subventionen frei gehaltenes System zur Teilversorgung eines ganzen Dorfes – eben weil es wirtschaftlich betrieben werden kann – entstanden ist, hat Habeck offenbar nicht bemerkt. Wozu brauchen wir solche Politker und Experten, vor allem bei denGRÜNEN? Haben wir davon denn nicht mehr als reichlich bei den anderen Parteien?

Dazu die Studie:

„Da sich der Stand der jeweiligen Speicherprojekte hochdynamisch verändert, sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Ergebnissen der Befragung um eine Momentaufnahme aus dem Januar bzw. Februar 2014 handelt.“ (2.1.1 Vorgehensweise)

Braderup war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, sehr wohl aber zum Zeitpunkt der Stellungnahme Habecks. Die Autoren weisen explizit darauf hin, dass es sich um Momentaufnahmen in einem hoch dynamischen Umfeld handelt. Eine Handvoll Momentaufnahmen genügt aber nicht zur Festlegung eines Bewirtschaftungsmodells. Aus der Industriegeschichte ist hinreichend bekannt, dass so genannte Skalareffekte bei der Intensivierung der Produktion neuer Technologien die Kosten rasch sinken lassen.

Es zeugt von einer gewissen Fahrlässigkeit, angesichts der realen Zeitaufwände bei der Planung und Umsetzung von Neu- und Ausbaumaßnahmen im Stromnetz diesen Effekt nicht im Vergleich heranzuziehen und lieber so zu tun, als wären die Kosten für Stromspeicher bis zur Umsetzung des letzten Meters Stromtrassen in Schleswig-Holstein festgelegt. Die Realität wird Robert Habeck nicht nur bei Zeiten überholen, sie hatte ihn in Braderup bereits vor Verkündung seines Evangeliums eingeholt.

In der Studie selbst nimmt folgender Satz Wunder:

„Das Speicherprojekt Pumpspeicherwerk Lägerdorf“ ist das einzige kommerzielle Speicherprojekt unter den befragten Projekten. Es ist zugleich das einzige Projekt, das nach abgeschlossener Machbar- keitsstudie aufgrund von im derzeitigen ordnungspolitischen Rahmen nicht darstellbarer Wirtschaftlichkeit nicht in eine Umsetzungsphase überging, sondern vorzeitig eingestellt wurde.“

Wie nun? Es ist nicht wirtschaftlich, aber kommerziell, wohingegen sich Braderup selbst trägt – also wirtschaftlich ist – aber nicht kommerziell sein soll? Da wäre eine Aufklärung hilfreich, wie diese Begriffe denn gemeint sind. Immerhin sind die Eigentümer in Braderup via Genossenschaft Investoren und legen dort Geld mit Renditeerwartung an. Und die Angestellten des Betreibers werden regulär bezahlt. Es handelt sich daher durchaus um einen ordentlichen Geschäftsbetrieb, wenn auch die Renditeerwartungen der Geldgeber sehr sozialverträglich und verantwortungsvoll sind.

Erst auf Seite 22 findet sich eine Art Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die allerdings geht von mittlerweile antiquierten Annahmen aus: 10 Jahre Laufzeit, Abschreibungsgrößen und ein klassischer Darlehenszinssatz, der noch dazu weit über dem des Kapitalmarkts liegt. In der Industrie und vor allem der Energiewirtschaft gelten mit der Effizienznorm DIN EN ISO 50001 allerdings längst andere Standards und Normen. Zumindest wennman sich qualitativ als energieeffizientes Unternehmen zertifizieren will. Pauschale, willkürliche  Abschreibungen wie gewohnt und willkürlich gewählte Darlehenszinssätze werden dort aus guten Gründen aussortiert und für die Berechnungsdauer zählt der Ansatz TLCC (Total Life Cycle Costs), was z. B. für eine Redox-Flow-Batterie bei normalen Alterungsprozessen ca. 60 Jahre bedeutet, bei Kapazitätsverlust durch Nutzung 20.000 Zyklen.

Die Unternehmen, die sich daran orientieren, werden wettbewerbsfähig bleiben. Die anderen werden zwar ihre Wettbewerbsfähigkeit für den Augenblick stärken und ihre Umsätze evtl.steigern, bereits mittelfristig aber nicht mehr die Ertragskraft haben, umzurüsten.

Vgl. www.leen.de (Lernenden Energie Effizienz Netzwerke), Downloads zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen.

Auf Grund der technischen Gegebenheiten kommen für große Strommengen ohnehin nur Redox-Flow-Batterien oder NaS in Frage. Lithium-Ionen-Speicher eignen sich mehr für häufigeres Be- und Entladen und hohe Momentanleistungen. Es ist insoweit schon viel zu sehr pauschalisierend, diese verschiedenen Technologien kurzerhand gleich zu behandeln. Ein Li-Ion Batterie wird je nach Anwendung und elementarer Technik zwischen 5 und 20 Jahren laufen, eine Redox-Flow mindestens 20 Jahre und eine NaS 20 bis 25 Jahre.

Unter der Überschrift „Kombination verschiedener Bewirtschaftungskonzepte“ werden zwar unbelegte Fakten behauptet, aber es wird nicht nachvollziehbar argumentiert.

Korrekt wäre es viel eher, die gesamte erzeugte Energiemenge der produzierenden und angebundenen Anlagen auf den Lebenszyklus des Batteriesystems umzulegen und pro verfügbarer kWh während dieser Zeit einzupreisen. Über Simulationen für Erzeugung und Abfrage lassen sich sehr wohl die notwendige Kapazität des Speichers und über Lastsimulationen für Be- und Entladen die notwendigen Leistungen der Elektronik ermitteln. Sogar Leistungsspitzen generativer Erzeuger lassen sich über Hochleistungskonsendatoren geregelt in die Speicher abgeben.

Zum Abschluss findet sich in der Studie unter Punkt 6 dieser einleitende Satz:

„Energiespeicher wurden im Rahmen dieser Untersuchung aus einem spezifischen, eingegrenzten Blickwinkel heraus bewertet. Bei der Diskussion der Handlungsempfehlungen ist deshalb Sorgfalt geboten, ungeachtet der durchgängig begrenzten Potentiale, die für den betrachteten Anwendungsfall ermittelt wurden. Die folgenden Handlungsempfehlungen sind ebenso wenig wie die Schlussfolgerungen allgemeingültig für Speicher oder deren vielfältige Einsatzgebiete. “

Bemerkenswert, wie – angesichts solch einer Relativierung am Ende seiner Predigt – ein Minister sich zu derartigen Thesen versteigen kann.

Weiter weist die Studie ausdrücklich auf den einseitigen Ansatz hin, den die Auftraggeber möglicherweise ganz bewusst vorgegeben haben. Es wäre nicht die erste Studie, die ein Wunschergebnis untermauern soll:

„Vor dem Hintergrund der abgeleiteten Erkenntnisse scheint es angemessen, insbesondere systemischen Aspekten des Speichereinsatzes erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen“.

Einmal mehr – und ausgerechnet bei einem GRÜNEN Minister – gewinnt man den Eindruck, dass Steuergelder für Studien zielorientiert im Sinne manifester Interessen verwendet werden.

Von der Hand zu weisen ist eines natürlich nicht:

„Die Handlungsempfehlungen reflektieren darüber hinaus die spezifische Situation in Schleswig-Holstein, die dadurch gekennzeichnet ist, dass in absehbarer Zukunft im Bundesland ungefähr das Dreifache der konsumierten Elektrizität erzeugt wird.“

Damit wird SH notwendigerweise entweder zum Stromexportland für Strom aus generativer Erzeugung oder zum Produktionsstandort für synthetische Energieträger in Form von Gas, Flüssigkeit oder auch lagerfähigen, veredelten Rohstoffen wie Rohaluminium. Stahl, etc. Was aber nicht automatisch bedeutet, dass der Strom zwangsläufig über gigantomanische Stromtrassen abtransportiert werden muss um an anderen Standorten sinnvolle generative Erzeugung zu substituieren. Und selbst wenn: Statt Baden-Württemberg oder Bayern wären NRW, Schweden, Polen, das Baltikum oder selbst Finnland als Verbrauchsorte sowie Schweden und Norwegen als Speicherort sinnvoller.

Besonders Bayern ist spielend in der Lage, sich selbst mit PV-Strom zu versorgen. Vorausgesetzt die bayerische Regierung greift endlich ein entsprechendes Konzept auf und setzt eine klare, weitgehende und massive Dezentralisierung der Stromversorgung um. Auf Berlin zu warten, heißt nur, den Anschluss zu verpassen.

Die Planung von Stromtrassen zur Verschiebung von Leistung orientiert sich derzeit an aktuellen und hypothetischen Verbrauchszahlen von Strom,basierend auf Handelsprognosen in den jeweils ins Auge gefassten Gebieten. Damit werden stillschweigend zwei essentielle Bedingungen vorausgesetzt:

– Der Strombedarf ändert sich im Lieferzielgebiet nicht, zumindest geht er dort nicht zurück.

– Es werden im Lieferzielgebiet keine oder kaum nennenswerte neuen Kapazitäten generativer Erzeugung aufgebaut.

Auf dieser Basis lassen sich einleuchtender Weise keine verlässlichen Szenarien für den Speicherausbau erarbeiten.

Systemischer Ansatz vs. Überschussspeicherung

Fazit zu den Thesen:

Insgesamt empfiehlt es sich, den Abschnitt 6 der Studie vor der Bewertung zu Lesen und den Inhalt an den dort thematisierten Maßstäben zu messen. Die Studie selbst streitet nicht für einen Vorrang von Stromtrassen vor Speichern. Im Gegenteil, sie zeigt klar auf, dass sich der Bau elektrochemischer Speicher unter der Voraussetzung, dass die Netzausbauten tatsächlich erfolgen und deshalb nur Überschussstrom aus generativer Erzeugung gespeichert wird, nicht lohnt. Das heißt aber keiensfalls, dass Speicher keine Alternative für den Netzausbau sind, sondern nur, dass sich beides gleichzeitig nicht rentiert. Eben weil beide Systeme redundanten Nutzen aufweisen.

Die richtige Frage wäre: Welches System ist wertvoller,nachhaltiger und wird politisch von allen mitgetragen?

Die Interpretation von Minister Habeck greift daher zu kurz.

Das Fazit lautet allerdings: Der Minister ist seinem Amt nicht gewachsen.

Ein fairer Vergleich wäre eine Vollkostenrechnung für beide Konzepte unter den Parametern der DIN EN ISO 50001:

– TLCC: Ansatz der technisch realen Lebenszykluskosten von Batteriespeichern und Stromtrassen
– Kapital- und Barwertanalyse über internen Zinssatz
– Sensivititätsanalyse unter Berücksichtigung der Kostensteigerungsraten für Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Wartung von Leitungen, sowie vor allem für den Fall nicht erfolgender Abnahme von Strom in den Lieferzielgebieten
– Berücksichtigung aller Subventionen und Renditegarantien mit dem Barwert

Weiter weist die Studie auf einen besonders wichtigen Umstand hin:

„Die Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Sozialisierung von Mehrkosten von Speichern auf absehbare Zeit Voraussetzung für deren großtechnische Implementierung in Verteilnetzen ist.“

Im Auge haben die Autoren dabei möglicherweise eine Anschubinvestition oder Förderung aus Steuermitteln. Die sinnvolle und angemessene Alternative wäre eine Umlegung auf alle im Einzugsgebiet verbrauchten kWh. Denn schließlich werden auch die Stromtrassen durch genehmigte Netzentgelte und Renditegarantien refinanziert. Dabei handelt es sich um eine Sozialisierung über einen gesetzlich geschützten und geregelten Marktmechanismus und nicht etwa um Marktwirtschaft. Nur dass die größten Verbraucher dabei mit eher weniger bis gar keiner öffentlichen Aufmerksamkeit von der fairen Beteiligung ausgenommen werden. Deshalb ist es zwingend, auch gleiches mit gleichem zu vergleichen.

Brisant wird es allerdings in den folgenden Zeilen:

„Zugleich wurde dargelegt, dass – nicht nur in diesem Anwend- ungsfall – die Netzwirtschaft die Federführung bei der Betriebs-führung von Speichern in Verteilnetzen übernehmen muss. Andern- falls stellen sich die gewünschten Nutzeffekte nicht zwingend ein. Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Beteiligung der Netzwirt-schaft bei der Entwicklung von Speichertechnologien und -anwendungen wesentliche Voraussetzung für ein zielgerichtetes Vorgehen und den effektiven Einsatz von Forschungs- und Fördermitteln. Das Engagement von Verteilnetzbetreibern sollte frühzeitig gesichert werden. Da die Thematik der Versorgungs- sicherheit – weniger als das Einspeisemanagement – von über- regionaler Bedeutung ist, sollten dabei auch nationale oder europäische Kooperationsmöglichkeiten sorgfältig ausgelotet und vorangetrieben werden.“

Oohps! Da sehen wir das politische Thema, um das es wirklich geht, in aller Deutlichkeit. Den Erhalt der Hegemonie des Stromoligopols, besser gesagt des informellen Energiekartells der „Großen Vier“ vs. Bürgerbeteiligung. Denn nichts, aber auch gar nichts spricht gegen eine genossenschaftliche Organsiation des Speicherthemas in der Fläche und in großen Maßstab.

Hier gerät Habecks Studie zum Banner und Heroldsstab für eine gewünschte Verzögerung großflächigen Speicherausbaus zumindest so lange, bis die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und Kapitalisierungsvoraussetzungen geschaffen sind, die es den „Big Four“ ermöglichen, ihren Status zu erhalten. An der Stelle gibt die Studie unterschwellig zu, dass sich „Speicher statt Stromautobahn“ längst rechnet. Nur: Für Netze gibt es verlässliche Finanzierungsmechanismen samt Renditegarantie. Für Speicher noch nicht.

Und prompt gibt die Studie meinen Ausführungen recht:

„Eine Bewirtschaftung von Speichern unter Beteiligung von Netzbetreibern stößt im Rahmen des aktuellen Energiewirtschaftsrechts allerdings auf beträchtliche regulative Hemmnisse. Die Landesregierung kann, vorzugsweise in Abstimmung mit den regionalen Akteuren, aktiv dazu beitragen, den Diskurs um eine Weiterentwicklung der Regulierung auf Bundesebene konstruktiv voranzutreiben.“

Ein weiteres Argument ist äußerst interessant:

„Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Speichern in diesem Anwendungsfall würde damit zwingend die Sozialisierung der mit ihnen verbundenen Kosten erfordern. Das ist nur im regulierten
Bereich (Netzwirtschaft) realistisch vorstellbar. Da auch die Betriebsführung potentieller Speicher durch die Netzbetreiber koordiniert werden müsste, ist diese Einschränkung auch aus
technischer Sicht plausibel.“

Hier wird glatt unterschlagen, dass gerade in der Stromwirtschaft derart viele Kosten sozialisiert wurden und werden, wie in keiner anderen Versorgungsindustrie:

* Alle Kosten neu errichteter Kraftwerke bis 1996, besonders Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und Wasserkraftwerke
* Die gesamte Netzinfrastruktur wird über verordnete Netzentgelte auf das Gros der Endverbraucher – und damit auf weniger als 40% des Stromverbrauchs – umgelegt und durch die Renditegarantie für die Netzbetreiber sozialisiert
* Neue Kraftwerke für Gas und Kohle erhalten nach wie vor Baukostenzuschüsse und Stromabnahmegarantien
* Der Kohleabbau in der BRD wird nach wie vor mit jährlichen Milliardenbeträgen gestützt.
* Kraftwerksbetreiber und energieintensive Industrie werden durch Befreiung von Energiesteuern, EEG-Umlagen, Netzentgelten und andere Vergünstigungen, die auf die Schultern aller übrigen umgelegt werden, unterstützt.

Mit insgesamt ca. 28 Mrd. Euro jährlich wird die konventionelle Stromindustrie stärker aus Steuermitteln unterstützt als irgendeine andere Branche.

Warum also wird hier so getan, als wäre das ein kritikwürdiges Argument? Gerade der Netzausbau stützt sich auf „sozialisierte“ Kosten, ohne deren Erwirtschaftung und Übernahme durch die Mehrheit der Menschen der Netzbetrieb in der derzeitigen Form gar nicht möglich wäre.

Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Speichern wird an der Stelle zur Farce. Denn das Netzentgelt bezogen auf kWh oder MWh wird auf alle umgelegt und betrifft de facto den größten Teil der gesamten produzierten Energiemenge, während die Speicher lediglich an der Aufnahme überschüssigen Strom aus der generativen Erzeugung durch Wind und PV gemessen werden.

Der Vergleich wäre korrekt, wenn die Kosten des Netzausbaus für den Abtransport des Stroms umgelegt würden, auf dessen Erzeugung ansonsten durch Abregelung der EE-Anlage verzichtet würde. Das ist aber nicht der Fall. Es wird davon aus gegangen, die EE-Produktion auf das dreifache des Bedarfs in SH zu erhöhen.

Logisch, dass der Strom abtransportiert werden muss. Dieses Konzept widerspricht auf krasseste Weise dem Ziel einer konsequenten Dezentralisierung der Stromerzeugung. Der Irrsinn beginnt eben an dieser Stelle. Es müssen Abnehmer vorhanden sein.  Zur Not generiert man die eben in anderen Ländern, denen man zumindest innerhalb der BRD durch gezielte politische Maßnahmen den Aufbau eigener dezentraler Kapazitäten unmöglich macht. Dieses Regime auf ganz Europa auszuweiten, ist der wahre Sinn der Übung „Ausbau der Übertragungsnetze“.

Korrekter Weise gehören die Speicherkosten allein deshalb ebenso auf alle produzierten kWh umgelegt, wie die Netzentgelte, um eine gleichwertige Vergleichsmöglichkeit zu schaffen. Die Studie bestätigt genau das wörtlich:

„Speicher eröffnen potentiell neuartige Möglichkeiten der Netzbetriebsführung in Fehler- und Ausnahmesituationen. Ereignisse, die solche Maßnahmen erfordern, treten äußerst
selten auf, können aber mit extremen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sein. Eine angemessene marktbasierte Allokation solcher Kosten stößt auf fundamentale Probleme. Deshalb ist eine regulierte Kostenzuweisung auf alle Netznutzer plausibel und mit dem energiewirtschaftlichen Rahmen grundsätzlich vereinbar.“

Machen wir mal das Gedankenexperiment, dass die Bereitstellung von Speichern in gleicher Höhe vergütet wird, in der der Median der aktuell verlangten Netzentgelte plus der zu erwartenden Steigerung durch die Stromautobahnen liegt. Das Ergebnis wären ca. garantierte 7 ct/kWh, umgelegt auf alle verbrauchten Strommengen, ausgenommen die der von Netzentgelten komplett befreiten Unternehmen. Dieser Posten betrifft ca. 1 % der Strommenge, ist also kalkulatorisch vernachlässigbar. In Euro geht es allerdings um 300 Millionen.

An Stelle steigender Netzentgelte für neue Trassen träten die gleichen Kosten für Speicher. Rechnet man nun einen Speicher mit dem Ansatz der Einbeziehung aller erzeugten und gelieferten Strommengen in einem Verbrauchsgebiet, dann dividiert sich der Erstellungspreis für den Speicher schlicht durch alle erzeugten kWh, aufaddiert über den Lebenszyklus des Speichers.

Nehmen wir also an, wir hätten einen Redox-Flow-Speicher mit 1.600 kWh Kapazität bei 200 KW mittlerer Be- und Entladeleistung, der an einer PV-Anlage mit 2.000 KWp hängt. Diese PV-Anlage lassen wir pro KWp 850 kWh im Jahr produzieren, also 1.700.000 kWh pro Jahr oder über eine minimal geschätzte Lebensdauer von Speicher und PV-Anlage von 20 Jahren 34.000.000 kWh, so stehen bei einem Invest von ca. 1.500.000 Euro = 4,4 Cent / kWh gegenüber. Dabei gehen wir davon aus, dass der Speicher im Jahresverlauf nur 10 volle Be- und Entladezyklen durchläuft. Technisch muss dabei über eine zusätzliche Be- und Entlademöglichkeit via einer Li-Ion-Batterie mit 2.000 KW bei 2.000 kWh (alternativ ein System von 100 Ladesäulen mit 22 KW und integriertem 10 kWh Speicher bzw. 100 angeschlossenen Elektroautos) bzw. über eine Leistungselektronik dafür gesorgt werden, dass die Spitzenleistung der PV der Redox-Flow-Batterie angepasst wird. Ein solches System ist für ca. 200.000 Euro realisierbar, was die Kosten auf 1.700.000 Euro bzw. 5 Cent / kWh steigen ließe.

Damit liegen wir bei einem Batteriesystem durchaus im Rahmen der Netzentgelte, wenngleich hier noch keine internen Verzinsungen eingerechnet sind. Für eine Siedlung, einen Betrieb mit entsprechendem Strombedarf, der keine Vergünstigungen genießt oder ein GHD-Dienstleistungszentrum würde sich dieses System aber bereits gegenüber Netzstrom rechnen: Die Stromgestehungskosten einer großen PV liegen bei 1.000 €/KWp bei ca. 6 ct/kWh, plus 5 ct/kWh Speicherkosten bei 11 ct/kWh, angemessen verzinst ca. 15 ct/kWh. Da im bilanziellen „Inselbetrieb“ auf EEG-Vergütung verzichtet wird, ist es nur angemessen, auch die Sonnensteuer des Ministers Gabriel nicht zu entrichten. Dieses Beispiel zeigt, dass die Horrorvision der „Big Four“, komplett flüssiger als das Ei einer Klapperschlage zu werden, bereits greifbare Realität ist.

Mittels Speichern ist die Abkoppelung von Siedlungen, Dörfern, mittleren Städten, GHD- und Fachmarktzentren, Gewerbegebieten oder Einzelbetrieben außerhalb der produzierenden Industrie bereits heute technisch möglich, und rentabel. Gleichzeitig bieten die Speicher Versorgungssicherheit. Die „Big Four“ und die Netzbetreiber bräuchten dann derartige Inselsysteme als Partner, um sich dort anschließen zu dürfen und nicht mehr umgekehrt.

Stromautobahnen werden damit aber nicht mehr gebraucht. Der Netzausbau spielt sich dann nur noch auf den beiden Verteilnetzebenen ab. Als Erdkabellösung, komplett unterirdisch.

Unf genau deshalb werden solche Gutachten mit selektiven Untersuchungsbedingungen beauftragt. Das Ergebnis soll stimmen.

Schlussbemerkung:

Seit Erreichen historisch als „Zivilisation“ beschriebener Entwicklungszustände menschlicher Gesellschaften errichten, nutzen und bewirtschaften Menschen Speicher. Gespeichert werden Wasser, Öl, Früchte, Getränke, Ernten, Energieträger, Konsumartikel, Investitionsgüter etc.

Die Produktion der allermeisten Güter erfolgt unabhängig von der konkreten Nachfrage. Einen Bären oder Hirsch zu erlegen, um ein paar Stücke von ihm zu essen und den Rest liegen zu lassen, wäre noch nicht mal den Frühmenschen eingefallen.

Nicht von ungefähr werden Supermärkte und Großmärkte auch als „Magazine“ bezeichnet, im französischen „magasin“, im englischen „store“, was eben exakt „Lager“ bedeutet. Denn unsere heutigen Discounter sind nicht anderes als Speicher. Dort werden Waren von Herstellern eingelagert und erst nach Abholung und Bezahlung durch den Kunden abgerechnet.

Der Clou und Schlüssel zum Erfolg dabei, der so gut wie keinem der Kunden bewusst ist: Genau so werden die umgeschlagenen Waren auch abgerechnet. Der Supermarkt kauft nicht etwa die Ware beim Hersteller, nein, er verhandelt mit diesem einen Abverkaufspreis und kassiert beim Hersteller eine Reihe von Servicegebühren: Listung, Ausstellungsfläche, Regalbefüllung, Abrechnungskommissionen etc. und führt quasi als Service die von den Verbrauchern bezahlte Mehrwertsteuer an den Staat ab. Sogar die komplette Dokumentation des Warenein- und Ausgangs samt einer Bilanzierung der Stückzahlen durch Inventur leisten diese Märkte.

Die Speicherung aller Arten von Waren, Produkten, sogar von Geld und Dienstleistungen ist eines der effektivsten Erfolgsmodelle der zivilisatorischen Wirtschaftentwicklung. Sogar Energieträger wie Benzin, Erdöl, Erdgas, Holz und Kohle werden auf Vorrat ausgebeutet und vor der Nutzung gelagert. Die technische Entwicklung erlaubt uns, das auch mit Strom zu tun.

Fazit: Ohne „Speicher“ keine Zivilisation.

Statt dessen versucht man uns einzureden, dass Strom besser „Just in Time“ irgendwo zentral produziert und bei Bedarf unter Inkaufnahme von Verlusten bis 30% und mehr irgendwo hin geliefert wird.Und das entgegen der gültigen Physik,die vorgibt, das Strom immer den Weg des geringsten Widerstand geht, in der Regel also den physikalisch kürzesten Weg nimmt.

Und dafür schrecken Politik und die aktuellen Gesprächspartner der augenblicklichen politischen Funktionsträger nicht davor zurück, auf allen denkbaren Ebenen der relativ komplexen Stromtechnologie gesetzlich und über zielorientiert bestellte Gutachten die Weichen so zu stellen, dass eine sachgerechte Entscheidung über die Wahl der Mittel ausgeblendet wird. Dafür wird ganz selbstverständlich die Leistungskraft der Bevölkerung im Sinne der traditionell gut vernetzten Interessen, die letzlich jedoch nur ein informelles aber dennoch effektives Kartell bilden, in Anspruch genommen und die Lebensbedingungen dieser Bevölkerung werden im Hinblick auf Freiheit, Teilhabe,demokratische Partizipation, Mitbestimmung, Transparenz, uvm. systematisch und  weitflächig verschlechtert, strukturelle Abhängigkeiten vergrößert, private Handlungsspielräume mehr und mehr, Zug um Zug, eingeschränkt. Ob nun planvoll und systematisch oder einfach nur intuvtiv getrieben von Gier, Machthunger oder den pathologisch gewucherten Egos Einzelner, die bestenfalls als soziologische Krebsgeschwüre der Gesellschaft bezeichnet werdenkönnen.

Jedentag ein bißchen mehr Arbeitsbiene, Arbeitsameise und ein bißchen weniger Königin. Wo doch in der Demokratie angeblich alle gleichermaßen König oder Königin sein sollen.

Für jedes Elektron, das von A nach B soll (so zumindest stellt man sich landläufig  Strom vor), baut man quasi eine eigene Leitung, nur weil sich das Dank der gegenwärtigen Regelungen für die Netzbetreiber eher lohnt, als konsequente Dezentralisierung. Egal ob das Elektron nun von Berlin Friedrichshain an den Prenzlauer Berg geschickt wird oder von Lissabonn nach Helsinki.

Erst wenn das passende Geschäftsmodell durch gesetzliche Regelungen für den Fortbestand der „Big Four“ in der aktuellen Ggröße oder noch größer geschaffen und gesichert wurde, werden diese Interessenträger ihren Kurs ändern. Wenn sichergestellt ist, dass Sie das Heft des Handlungsdiktats und der Realisierung von Renditen in der Hand behalten und die Wertigkeit der Jobs Ihrer Führungsfiguren weiter gewachsen ist.

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Die Energiewende ist zu teuer – Ein Mythos wird zerstört!

Von Dr. Michael Berndt und Thomas Blechschmidt, Koordinatoren der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Piraten zerstören Mythos der „teuren Energiewende“

Sofortige Einsparung durch Erneuerbare Energien

Schon seit Jahren will die Bundesregierung den Bürgern einreden, die Energiewende sei teuer – Umweltminister Altmaier sprach sogar einmal von 1 Billion €. Und die fossile Energiewirtschaft droht permanent mit dem Verlust von Arbeitsplätzen. Doch das Gegenteil ist der Fall! Erneuerbare Energien ersparen unserer Gesellschaft erhebliche Kosten und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze – und zwar schon jetzt, sofort!

Kosteneinsparung und hunderttausende zusätzlicher Arbeitsplätze

Durch den Zubau an Anlagen der Erneuerbaren Energien sind die letzte EEG-Umlage um 0,15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) [2] und das Netzentgelt durch den Ausbau der Stromnetze um ca. 0,9 ct/kWh gestiegen [3]. Die Umweltkosten dieser Stromerzeugung betragen durchschnittlich 1,7 ct/kWh [4]. Dagegen verursacht eine Kilowattstunde aus den fossilen Energieträgern Braunkohle, Steinkohle oder Erdgas Umweltkosten von durchschnittlich 9,0 ct/kWh [4] und verbraucht Brennstoffe im Wert von durchschnittlich 2,6 ct/kWh [5].

Zusätzlich werden hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland in einer Zukunftsbranche geschaffen: Allein die Umstellung der Stromerzeugung von Braunkohle auf eine Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien würde schätzungsweise 150.000 mehr Arbeitsplätze schaffen als in der Braunkohlewirtschaft verloren gingen [6].

Aber  anstatt mit diesem Wachstums- und Kostensenkungsmotor durchzustarten, tritt die Bundesregierung mit ihrer sogenannten EEG-Reform auf die Bremse.

 Über Deutschland lacht die Sonne

Viele, viele Dächer, Parkplätze und Infrastrukturen bieten Platz, deshalb ist die Photovoltaik der zentrale Baustein auf dem Weg zur Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien. In einer Studie hält das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES, 2012) fest: Je nach Wirkungsgrad der Module ist in Deutschland die Installation von bis zu 570 Gigawatt (GW) auf Dach- und Freiflächen möglich [7].

Das wäre mehr als das 15-fache der aktuell installierten Leistung und bringt 75 % an der heutigen Stromerzeugung. Stromerzeugungs- und Umweltkosten der Photovoltaik betragen insgesamt nur ca. 10 ct/kWh gegenüber ca. 16 ct/kWh der Kohle-Stromerzeugung.

Warum also werden im neuen Gesetz ein jährlicher Ausbau-Zielkorridor, eine Vergütung mit der sich keine Freiflächenanlage mehr finanzieren lässt, eine permanente Degression der Vergütungssätze für Dachanlagen und eine EEG-Vergütung nur bis zu einem Gesamtausbau von 52 GW festgeschrieben [8]?

 Ein frischer Wind weht durchs Land

Die kostengünstigste erneuerbare Stromerzeugung ist bisher diejenige mit Windenergieanlagen an Land. Ihr Anteil betrug in Deutschland 2013 bereits ca. 8% [9]. Der Anteil lässt sich noch verdoppeln – auch unter Berücksichtigung der Anwohner und Umweltbelange! Auch in Mittelwindlagen ist die Stromerzeugung noch wesentlich kostengünstiger als mit konventionellen Energieträgern. Es ist also volkswirtschaftlich unsinnig, den Ausbau auf Norddeutschland zu begrenzen. Mit ihrem aktuellen Entwurf gefährdet die Bundesregierung aber auch die weitere Beteiligung der Bürger an neuen Windparks. Mit dem vorgesehenen Vergütungsmodell wird z.B. für Bürgergenossenschaften eine Fremdfinanzierung bei steigenden Zinssätzen kaum noch möglich sein [10]. Warum werden zukünftige Vergütungen nicht um eine an die Kapitalmarktzinsen gekoppelte ergänzende Vergütung erweitert?

Offshore Windparks widersprechen der Forderung der Piratenpartei nach einer dezentralen Energieversorgung und sind mit Kosten von z. Zt. ca. 19 Cent pro Kilowattstunde auch mit die teuerste Form der Stromerzeugung. Mit ihrem neuen Gesetzesentwurf zum EEG begrenzt die Bundesregierung den Ausbau der Stromerzeugung in der Nord- und Ostsee auf eine installierte Leistung von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030 [8]. Das entspricht einem Anteil von ca. 11% der heutigen Stromerzeugung in Deutschland. Angesichts des schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses brauchen wir aber eine politische Diskussion, wie stark die Stromerzeugung auf See darüber hinaus in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.

Biomasse – eine lokale Ergänzung

Die Stromerzeugung mit Biomasse hatte 2013 einen Anteil von 7% [9] und ist mit Erzeugungskosten von 12-18 Cent und zusätzlichen Umweltkosten von durchschnittlich fast 4 Cent pro  Kilowattstunde [11] nicht kostengünstig. Auch aufgrund der Flächenkonkurrenz zur klassischen landwirtschaftliche Nutzung lässt sich dieser Anteil kaum mehr steigern. Für eine lokale Energieversorgung bleibt aber diese Form der Strom- und Wärmeerzeugung, insbesondere unter Nutzung von biologischen Abfallstoffen, ein sinnvoller Beitrag im Rahmen der Energiewende. Der hauptsächliche Einsatz von Biogas könnte dabei zukünftig in seiner direkten Vermarktung als Gas liegen.

Speichern und Sparen

Der weitere Ausbau der Stromerzeugung mit Anlagen der erneuerbaren Energien muss begleitet werden vom weiteren Aufbau von Speicherkapazitäten. Dabei sind vom Stromspeicher für Privathaushalte bis hin zu großen Leistungsanforderungen Speichertechnologien entwickelt worden und werden auch zum Teil schon erfolgreich eingesetzt [siehe z.B. 12, 13, 14, 15, 16]. Damit diese noch stärker die Umstellung auf erneuerbaren Strom unterstützen, setzt sich die Piratenpartei für ein Energiespeicherfördergesetz ein [17].

Schon vor 1 1/2 Jahren hatte der damalige Umweltminister Peter Altmaier das Energieeinsparpotential von Industrieunternehmen mit 30% geschätzt [18], doch hat er dieser Feststellung keine politischen Taten folgen lassen. Und auch der Vorsitzende der Geschäftsführung des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sprach von teilweiser „grandioser Energievergeudung“ [19]. Bis heute gibt es keine verbindlichen Vorschriften zur Energieeffizienzsteigerung für Unternehmen. Warum?

Neben dem nach wie vor großen  Energieeinsparpotential bei Industrieunternehmen wird noch viel zu wenig bedacht, welche großen Mengen an Energie unsere Gesellschaft durch ein anderes Konsumbewusstsein einsparen könnte. Die von Herstellern bewusste Begrenzung der Funktionstüchtigkeit industrieller Produkte – die sogenannte „geplante Obsoleszenz“ [20] – ist in einer Welt, die weit über ihre Rohstoffverhältnisse lebt, inakzeptabel und eine gigantische Energieverschwendung. Güter und Herstellungsverfahren nach dem „cradle to cradle“-Prinzip [21,22], bei dem ein Produkt so konzipiert und hergestellt wird, dass seine Einzelteile in hohem Maße direkt wieder verwendbar sind, müssen gefördert werden. Eine durch Reparaturmaßnahmen verlängerte Funktionszeit von technischen Geräten – zum Beispiel in „Repair-Cafes“ oder durch ähnliche Initiativen – spart Rohstoffe und Energie ein und verringert Transportkapazitäten und -wege. Auch die regionale Vermarktung von Produkten hilft in diesem Sinne.

Elektromobilität

 „Über 1,6 Millionen Elektrofahrräder fahren inzwischen über deutsche Straßen [27] und auch Elektro-PWKs müssen endlich Ihren Siegeszug antreten. Allein die Umstellung des deutschen PKW-Verkehrs von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren hätte eine Einsparung des gesamten deutschen Endenergieverbrauches von ca. 7% [28] und eine Verringerung der deutschen CO2-Emissionen um ca. 8% zur Folge[29].

Zudem würden die deutschen Privathaushalte mit Elektro-PKWs ca. 30 Mrd. € jährlich an Verbrauchskosten einsparen [30]. Diese Umstellung muss durch finanzielle Anreize und unterstützende Infrastrukturmaßnahmen noch viel stärker unterstützt werden!“

Am Ziel

Der Verbrauch endlicher fossiler und nuklearer Energieträger ist nicht nur mit erheblichen gesellschaftlichen Belastungen und Risiken  verbunden, sondern auch eine volkswirtschaftliche Bürde. So betrugen im Jahr 2012 die Importkosten für fossile Brennstoffe 100 Mrd. € [23]. Allein mit dem Einsparen dieser Kosten im Rahmen der Energiewende ließen sich ca. 1,8 Millionen sehr gut bezahlte, neue Arbeitsplätze finanzieren. In der gleichen Größenordnung liegen auch die Umweltkosten durch den Verbrauch dieser Energieträger [24]. Rechnet man noch ca. 28 Mrd. € p. a. an Subventionen, Steuererleichterungen und Zinszahlungen für die Strom- und Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern hinzu [25], so erspart der Verzicht auf diese Energieträger der deutschen Volkswirtschaft auf heutiger Basis gerechnet ca. 230 Mrd. € pro Jahr nach einer vollzogenen Energiewende. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 betrugen die Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 255 Mrd. € [26].

Die Energiewende ist für unsere Gesellschaft der Weg in die Zukunft!

Quellen:

 [4] berechnet aus:

 [5] berechnet aus:

und

 [6] eigene Abschätzung aus:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013

Bundesverband Braunkohle:“10 Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“  http://www.braunkohle.de/pages/layout3sp.php?page=580

und

[18] Interview, ARD „Bericht aus Berlin“ am 14.10.2012

[25] http://www.foes.de/pdf/2012-08-Was_Strom_wirklich_kostet_lang.pdf , Seite 14 und eigene Berechnungen der Zinslast

[27] http://www.ziv-zweirad.de/public/pm_25.03.2014_e-bikes.pdf

[28] Eigene Berechnungen aus:

http://mediathek.fnr.de/entwicklung-und-prognose-kraftstoffverbrauch-deutschland-bis-2025.html

und

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73902/umfrage/pkw—kraftstoffverbrauch-der-privaten-haushalte-in-deutschland/

[29] Eigene Berechnungen aus:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/energiestatistiken-energiegewinnung-energieverbrauch,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

und

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11418_de.htm

[30] Eigene Berechnungen aus:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/73915/umfrage/ausgaben-der-privaten-haushalte-in-deutschland-fuer-kraftstoff/

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaushalt

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Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Thomas Blechschmidt Schreibe einen Kommentar

Ein neues Basismodell für den Stromhandel

Der verbindliche Referenzpreis für den Arbeitspreis

Zielsetzungen:

Das nachstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt notwendige und hier beschriebene Zielsetzungen:

Primärziele:

  • volle Transparenz: Alle in den Kaufpreis eingehenden Kosten und Subventionen auf einen Blick einsehbar
  • volle Transparenz der Mittelverwendung (wo geht die EEG-Umlage im Detail hin, wo das Netzentgelt)

  • Preisstabilisierung
  • Verschlankung des Systems
  • Planungssicherheit
  • Vermittlung eines Gefühls von Gerechtigkeit im Sektor Strom.

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

  • Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung,

  • Netzstabilität

  • Versorgungssicherheit

Feststellung

Der „liberalisierte“ Strommarkt hat in keinem der konkurrierenden Industrieländer eine Struktur hervorgebracht, die ernsthaft als marktwirtschaftlicher Wettbewerb bezeichnet werden kann. Bezugspreise für Strom sind überwiegend subventionsgetrieben und weitgehend unbeeinflusst von Ressourcenpreisen. Der Anteil der Ressourcenpreise am durchschnittlichen Verkaufspreis ist für die Mehrheit der Endverbraucher marginal.

Derzeit läuft der internationale Wettbewerb einzig auf der Schiene, welche Nation den billigsten Strompreis für die Industrie und für den Export in Nachbarländer gewährleisten kann. Diese Form des Wettbewerbs ist auf Dauer ruinös, denn sie kann nur aufrecht erhalten werden, indem entweder alte, lediglich Arbeitsentgelt (den Brennstoffpreis) erwirtschaftende Kraftwerke bis zum Erreichen ihrer technisch maximal möglichen Laufzeit weiterproduzieren.

Wenn weiterhin z. B. Umweltaspekte weitgehend bis vollständig in den Hintergrund gedrängt werden, während Ressourcen unter Inkaufnahme steigender staatlicher Verschuldung ohne Gegenwert bis zum Exzess ausgebeutet werden oder bis eben ganze Länder samt deren Industrien zusammenbrechen. Nüchtern betrachtet hat es den Ostblock nur früher erwischt, weil er individuelle Kräfte und privates Engagement stärker behindert hat. Niemand kann garantieren, dass es den „Gewinner“-Ländern nicht früher oder später ähnlich ergeht.

Egal ob in Frankreich, Großbritannien, den USA, Japan oder Australien: Die Erzeugung und verbilligte Abgabe von Strom an Industrieunternehmen ist in allen Ländern staatlich gewährleistet. Damit befinden sich die einzelnen Industrienationen in einem Preiswettberwerb, für den sie die Zukunft der gesamten Menschheit mit einer irreversiblen Hypothek belasten: Die weitgehende Vernichtung einer Unzahl natürlicher Rssourcen. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Kohleflözen, Erdöl oder Erdgas als ultimative Reserve-Ressource für die nächsten Generationen. Es geht auch um sauberes Trinkwasser, saubere Meere als funktionierende Biotope für die Ernährung, saubere Luft und Habitate für ein menschenwürdiges Leben.

Die PIRATEN, gestartet als Partei der Freiheit

https://wiki.piratenpartei.de/Kodex

hatten die Chance diesem neokonservativen, besser neofeudalen Ansatz, der die Freiheit des Individuums mit einer auf größere Finanzkraft und Gnade der Geburt in das passende soziale Umfeld gestützten Willkür verwechselt, ein klügeres und nachhaltigeres Modell entgegen zu setzen. Diese Chance wurde nachhaltig vergeben.

Nur wenige Länder wie z. B. Kanada (Wasserkraft) haben derart große Potentiale an rein generativer Stromerzeugung, um bei diesem ruinösen Preiskampf mitzuhalten. Doch auch deren Überschusspotential reicht zwar für die eigene Versorgung, die Lücke in den USA zu decken, falls die sich irgendwann doch entschliessen, zumindest ihre Kohlekraftwerke stillzulegen, dazu reicht es nicht. Auf dieser Handlungsebene spielt sich aktuell das ab, was in blankem Euphemismus als „Wettbewerb“ bezeichnet und verehrt wird.

Obendrein werden derzeit leider ausschließlich Preisverbilligungen über politische Maßnahmen von den Regierungen umgesetzt, statt den Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen oder andere technische Möglichkeiten zu höherer Effizienz und Energieproduktivität zu verhelfen. Allein in der Nutzung von Abwärme stecken noch enorme Potentiale, die bisher nicht wirklich erschlossen wurden.

Trotz aller Lippenbekenntnise, plakativ gesetzter Grenzwerte für Emissionen und wohlklingender Reden: Es gibt in kaum einem der entwickelten Industrieländer verbindliche Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizenz von Verkehrsmitteln, Industrieanlagen, Produktionsmethoden, ja zum großen Teil noch nicht mal bei der Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Noch nicht einmal in Ansätzen. Schlimmer noch: Selbst die politischen Gralshüter des Umweltschutzes, die Grünen Parteien in Europa und anderen Ländern sind sich der Zusammenhänge noch nicht einmal bewußt.

Mit dem Auto müssen wir zum TÜV. Schlimmer noch, das Auto wird oft gehegt und gepflegt als stünde jedes einzelne unter Artenschutz und UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Energie, unserer eigentlichen Lebensgrundlage, gehen wir dagegen um wie mit unerwünschten Herbstlaub: Was Probleme macht, wird beim Nachbarn abgeladen.

Die volkswirtschaftlichen Erzeugungspreise und Börsenpreise sind derzeit weder transparent nachvollziehbar noch haben sie erkennenswert mit den tatsächlich berechneten Arbeitspreisen an den Strommärkten zu tun. Hintergründe dazu gibt es viele.

Hier ein paar Highlights:

1.Subventionen zu Lasten der Staatskasse (aus Steuermitteln oder durch Darlehensaufnahme der öffentlichen Hände)

So wird der Abbau von Steinkohle noch immer durch den „Kohlepfennig“ quersubventioniert, obwohl wir seit 40 Jahren wissen, dass dies ein volkswirtschaftliches Zuschussgeschäft ist. Welcher Vermieter z. B. würde zulassen, dass der Mieter 40 Jahre lang z. B. zwar die Miete aber keine Nebenkosten bezahlt?

Importkohle ist von Zöllen und Energiesteuern ausgenommen, unverändert werden weiterhin Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken gezahlt, nach wie vor Unmengen an kostenlosen Emissionszertifikaten bereit gestellt, werden Infrastrukturen wie die Zufahrten und Versorgungsanschlüsse von Kraftwerken weiter aus Steuergeldern bezahlt etc.

All das finanzieren die Erwerbstätigen und Rentner über Preise, Steuern, Umlagen und Abgaben. Was nur Recht und Billig ist, solange der Nutzen für diese Mehrheit der Bevölkerung real existiert. Die einen finanzieren es zum Teil über Mehrarbeit, nahezu alle aber vor allem durch Verzicht. Der soziale Futterneid-Wettbewerb „Wer kann sich was leisten?“, „Wer steht besser da?“ überfordert zunehmend mehr Menschen und läßt sie ihre wirtschafltiche Grundsubstanz verlieren.

Bei den rein generativen Erzeugern zahlen zwar zunächst einmal – und in der Theorie – die Netznutzer die Anschlüsse über das Netzentgelt. Aber nur die, die nicht befreit sind. In der Realität zahlen 99% der Netznutzer, die gerade mal ein Drittel des Stroms verbrauchen, fast die gesamten Netzentgelte. Eine rechnerische Belastung aller Stromverbraucher für den Netzausbau mit 1 ct. / kWh erscheint auf diesem Weg mit 3 ct. / kWh auf der Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers oder Rentners.

Bedeutet: All dem zum Überfluss ist das System der Netzentgelte so gestaltet, dass es wie bei der EEG-Umlage für Großverbraucher großzügige Rabatte bis hin zu vollständiger Befreiung gibt. Die Kosten werden auch hier auf die Mehrheit der Kleinverbraucher und vor allem auf Gewerbetreibende und Mittelständler umgelegt.

2. Das Fehlen einheitlicher Berechnungskriterien für Strom an allen relevanten Märkten.

Es ist vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, einen einheitlichen Europäischen Energiemarkt schaffen zu wollen, in welchem dann nationale Steuern, Abgaben und Umlagen unverändert bestehen bleiben. Wenn ein EU-Binnenmarkt für Strom – oder allgemein für Energieträger – geschaffen werden soll, dann muss der Endverbraucherpreis in Lissabon genauso zusammengesetzt sein wie in Stockholm oder Tuntenhausen.

Vorläufig abgesehen von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer, deren Ungleichheit in Europa ebenfalls ein anachronistischer Witz gegenüber der Idee eines Binnenmarktes ist.

Einerseits werden die reinen Erzeugungspreise aus dem Ressourcenpreis des jeweiligen Brennstoffs zu Grunde gelegt, andererseits werden jedoch alle weiteren Kosten weitgehend externalisiert und von Land zu Land unterschiedlich erhoben: Preise für Bauflächen, Infrastrukturkosten, Erschließungskosten, Konzessionsabgaben, Abwasserentsorgung, kostenlose CO2-Zertifikate, CO2-Steuer in Schweden seit 1991, in Großbritannien seit ein paar Jahren, EEG-Umlage in Germanien, etc.

Auf diese Weise werden leider regelmäßig Äpfel an Bäumen mit Streuobst, geernteten Äpfeln, Granatäpfeln, Sinasäpfeln, Adamsäpfeln, Pferdeäpfeln, Apfelsaft, Apfelmost, Apfelmus, Apfelstrudel, Äppelwoi, Cidre und Apfelkuchen verglichen. Äpfel mögen stets der Grundstoff sein, doch das Endprodukt ist jeweils ein Anderes.

Das beginnt bei den Brennstoffen, zieht sich über Kraftwerksanlagen, deren Kosten mal vollständig in die Preiskalkulation eingerechnet werden (Windkraft, Photovoltaik, kleine KWK), mal anteilig als Investition des Betreibers (GuD, Kohlekraftwerke, AKW). Während die Gemeinschaft der Erwerbstätigen und Rentner, genannt „der Staat“, einmal mehr den Rest, meist den Löwenanteil trägt und dessen reale Investitionen auf Grundlage dieses Kapitaltransfers (geleistete Subventionen) als so genannte „stranded assets“ einfach ausgebucht werden. Als Sahnehäubchen oben drauf wird ein vollkommen von Investitionen, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeitsgedanken abgekoppelter Markt „modelliert“, in dem diese Investitionen als „sunk costs“ bei der Gestaltung der Börsenstrompreise schlicht ausgeklammert werden. Gerade so als lebten wir noch immer in den feudalen Zeiten der einfachsten und wüstesten Kameralistik.

Sämtliche Beihilfen, Zuschüsse, direkt vom Staat übernommenen notwendigen Baukosten für Infrastrukturen oder Betriebsflächen, Wertberichtigungen durch Abschreibung etc. bleiben bei der resultierenden „Berechnung“ der Börsenstrompreise außen vor. Die realen, volkswirtschaftlichen Stromgestehungkosten sind unwichtig.

Jeder Handwerker, Dienstleister oder sonstwie Selbständige, der grundlegende größere Investitionen wie Hallen, Werkstattgebäude und Ausrüstung nicht durch eine ausreichende Preiskalkulation wieder erwirtschaften würde, wäre ziemlich schnell in der Insolvenz. Und stellen wir uns vor, die Banken würden bei Finanzierungen festlegen: Nun, lieber Kunde, Ihre investierten Eigenmittel sind für uns „sunk costs“ und können deshalb beim Beleihungsauslauf und Ihrer Bonität nicht berücksichtigt werden.

Jeder ist an der Stelle gemäß einem realen Marktverständnis voll für sein eigenes Ggeschäft verantwortlich. Bei großen Konzernen dagegen, an denen die Politik Interesse hat, weil sie Aufmerksamkeit und Wichtigkeit versprechen, ist es aber kein Problem, die Grundaustattung erst von der Bevökerung durch Staatsverschuldung garantieren zu lassen, sie anschliessend den unternehmerisch aktiven Parteifreunden und Parteispendern zu schenken und am Ende, wenn diese nach Jahrzehnten fröhlicher Betriebswirtschaft ohne echte Kostendeckung und Verantwortungsübernahme für ihre angerichteten Schäden und Verluste in finanziell Schwierigkeiten kommen, darf die nächste oder übernächste Generation als Belohnung noch für die Kosten dieses systemrelevanten Erbes aufkommen.

Das beginnt bei der Errichtung von Kraftwerken durch die öffentliche Hand in den ersten vier Jahrzehnten der Nachkriegszeit, geht über die Veräußerung staatlich finanzierter Kraftwerke zu geringen Erlösen nach einer Abschreibungszeit von 10 bis 25 Jahren, über die Übernahme der Entsorgung von unverwertbaren Reststoffen, bis hin zum Rückbau technisch außer Dienst gegangener Anlagen durch die öffentliche Hand. All dies verzerrt den Blick auf die realen volkswirtschaftlichen Kosten und leitet die Wähler in die Irre. Diese Art der Politik besteht in Desinformation gepaart mit grober Fahrlässigkeit.

Problembeschreibung

Man kann es drehen und wenden wie man will. So lange wir zu keiner rationalen Betrachtung des Themas kommen und uns auf keine einheitliche Vorgehensweise, die alle relevanten Faktoren einbezieht, festlegen, werden wir weder zu einer vernünftigen Beurteilung der Strompreise, noch zu einem fairen und sinnvollen Handelssystem kommen. Und erst Recht keine Energiewendeziele erreichen. Das vorläufige Ergebnis wird ein sich immer weiter verstärkender Wettlauf um fossile und nukleare Ressourcen sein.

Im Vergleich kann es also nur darum gehen:

1. Die Schnittstellen der Bemessung sind überall gleich zu setzen; d.h. Strompreis ab Kraftwerk oder Strompreis im Netzanschluss des Stromverbrauchers.

2. Für alle Stromerzeuger sind die gleichen Berechnungskriterien für die Preisbestimmung zu Grunde zu legen.

Diese sollten umfassen:

Brennstoffpreis
– Personalkosten des laufenden Betriebs (ohne Marketing und Vertrieb)
Effizienzgrad des Erzeugers (kalkulatorisch aus dem Wirkungsgrad angesetzt, Abgleich und nachträgliche Korrektur durch Messung, Boni und Mali nach Effizienz)
– Investitionskosten der Erzeugungsanlage bezogen auf technische Laufzeit
(TLCC nach DIN ISO EN 50001) = Abschreibung und verpflichtende Rücklagenbildung
– Speicherkosten
Verschleißteile, Wartung und Monitoring (Meßdienstleistung)
– Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen und direkte eingebrachte Leistungen der öffentlichen Hand
– eine rechnerische Rückvergütung für vermiedene Speicherkosten von 3 ct/kWh
Refinanzierungszinsen der Investitionen in volkswirtschaftlich verantwortbarer Höhe, z. B. Basiszinssatz plus 1,5%
– Rückstellungen für den Rückbau der Erzeugeranlagen, Entsorgungskosten, Lagerung nicht weiter verwertbarer Stoffe
– per Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren gewichtete Energiesteuer (mindestens Europäische CO
2-Steuer, als Lenkungssteuer zur Bevorzugung einer klimafreundlichen Stromerzeugung)

Auf diese Weise läßt sich ein aussagekräftiger Wert bestimmen, wie viel Geld eine Volkswirtschaft für die Erzeugung einer kWh Strom aufbringen muss.


Dieser Wert ist der real wirksame
Erzeugerpreis. Er hat dann als Leitpreis = Referenzpreis für den Arbeitspreisanteil am Markt für alle zu gelten.

Auf diesen Preis werden die Zusatzkosten für die Verteilung (Netzentgelte, Leistungspreise, Anschlussgebühren, Konzessionsgebühren, Handel und Vertrieb, Speicherumlagen) und die Mehrwertsteuer aufaddiert.

Einen Leistungspreis neben dem kWh-Preis für alle angeschlossenen Verbraucher zu berechnen, entspräche einigen Vorschlägen, die dahingehend gemacht wurden. Größere, dezentrale Einspeiser beanspruchen schließlich auch größere Anschlussleitungen.

Angesichts des gewollten Zusammenwachsens einzelner Stromliefergebiete in den Europäischen Ländern zu einem gemeinsamen „Energie“-Binnenmarkt und wie sich andeutet auch darüber hinaus, sind einige gravierende Veränderungen unumgänglich. Diese können dem angeblich „freien“ Spiel der Kräfte am Markt überlassen werden, was auf eine Fortsetzung des bisherigen Versagens der Politik hinausläuft, oder speziell der Stommarkt wird initial in mindestens einen europaweit regulierten Markt verwirklicht. Im Mittelpunkt mit einer von den verschiedenen Marktakteuren komplett unabhängigen, gewählten Europäischen Regulierungsbehörde (allgemeines Vorschlagsrecht für jedermann, allgemeine Wahl, Bestätigung durch EU-Parlament) unter Gewähr vollständiger Transparenz und umfassender Datenoffenlegung im Internet. Die nationalen Finanzbehörden ziehen die fällige CO2-Steuer ein und finanzieren aus dieser Quelle direkte finanzielle Unterstützung sozial Bedürftiger und einkommensschwacher Bürger zur Kompensation der gestiegenen Stromkosten, Projekte zum Ersatz fossiler und nuklearer Stromerzeugung, Projekte zur Speicherung elektrischer Energie, Erdverkabelung von Verteilnetzen (bis 150 KV).

Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale

Auf der oben genannten Grundlage ist es möglich, Vergünstigungen für einzelne Unternehmen, ganze Branchen, Verwaltungen oder auch bedürftige Personen transparent zu machen und zu begründen.

Darüber hinaus beendet ein solches mindestens europaweites Preisregime den derzeitgenzwischenstaatlichen Wettbewerb der Subventionierung elektrischer Energie. Alle sind gleichermaßen betroffen und das Argument der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze entfällt zumindest als Hindernis für den notwendigen Energiewandel.

Rahmenbedingungen für einen stabilen Strompreis bei wettbewerbsfähigen Energiekosten für Unternehmen:

Transparenz: Alle Unternehmen, die vergünstigte Preise für Strom oder andere Energieträger in Anspruch nehmen, haben sich der vollkommenen Transparenz bei Beschaffung, Einsatz und Effizienz zu unterwerfen. Wenn die Erwerbstätigen und Rentenr die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezuschussen – und dadurch in vielen Fällen erst möglich machen – dann hat die Gesellschaft insgesamt auch das Recht, auf effizienten Einsatz der Mittel achten zu können und diesen zu kontrollieren.

Unternehmen ohne unabhängige Energiemanager und Effizienzmanagement erhalten keinerlei Vergünstigungen mehr, sondern bezahlen mindestens den Referenzpreis.

Effizienz: Jedes Unternehmen muss verpflichtend ein von unabhängigen – und mit der Unternehmensleitung vor Ausschreibung (durch z.B. Bafa, KfW, IHK oder HWK) unverflochtenenExperten geleitetes und kontrolliertes Energieeffizienzsystem zulassen, soweit es nicht selbst ein solches transparent einrichtet und für unabhängige Experten offen zugänglich macht. Die Unabhängigkeit der Experten ist dabei „conditio sine qua non!“. Eine solche Verpflichtung bedeutet für die Unternehmen keine Bedrohung, sondern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zur inneren Wertschöpfung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn machen wir uns nichts vor: Mit dem Finger auf das Ausland und dessen angeblich billigeren Strompreise zu zeigen verschafft der Volkswirtschaft, sowie den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze daran hängen, in den deutschen Ländern mit Glück vielleicht noch ein paar Jahre Zeit. Wer heute nach Frankreich oder in die USA geht, weil er dort zu günstigeren Strompreisen produzieren kann, macht sich selbst etwas vor. Die Erzeugungskosten für Strom aus vermeintlich billigeren Quellen werden auch dort mittelfristig, wenn nicht gar kurzfristig, nicht zu halten sein. Denn auch für diese Länder gelten die gleichen Bedingungen zur Energiebereitstellung: Es herrscht eine extrem schnelle Verknappung degenerativer Ressourcen. Die Erschließung neuer, aber schwerer auszubeutender Lagerstätten und stark gestiegene Sicherheits- und Umweltanforderungen für neue Kraftwerke werden länderübergreifend die Preise treiben. Wenn aus politischen Gründen nicht heute, dann zum Ausgleich umso heftiger in ein paar Jahren.

Warum wohl wollen die britischen Betreiber für den Strom aus dem neu geplanten AKW Hinkley Point eine Einspeisevergütung von 12,5 Cent/kWh auf 35 Jahre plus 3,5% jährliche Steigerung zum Inflationsausgleich? Ganz einfach: Weil es sich sonst nicht rechnet.

Der Glaube an den „billigen“ Atomstrom ist Selbstbetrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der bisherigen an den Regierungen beteiligten Parteien. Entsprechendes gilt für Kohle und Gas, aber auch für Biomasse und Geothermie. Sogar bei der Windkraft sollten wir doch lieber erst Mal noch abwarten, wie die sich über 30, 40 Jahre bewährt und was sie dann wirklich kostet.

Wie ernst zu nehmend finden wir den Energiekommissar Günther Öttinger, der zwar bei jeder Gelegenheit gegen jede feste Einspeisevergütung zu Felde zieht, aber ausgerechnet für neue Kernkraftwerke ein solches „Grundeinkommen für Energiekonzernedurch EU-Recht garantieren will? Angeblich können Schwaben rechnen. Dieser aber ist entweder kein echter Schwabe, oder er rechnet mit einem Füllhorn an Belohnungen für seinen Einsatz zur weiteren Verwendung einer Technologie, die sichschon vor Berücksichtigung ihrer problematischen Folgen für die Sicherheit und langfristige Unschädlichkeit für die Menschen – noch nicht einmal rechnet. Unzählige fähige Entwickler und Unternehmer haben längst gezeigt, dass wir das besser können. Wer oder was hindert uns also daran, die Energiepolitik endlich auf die richtigen Gleise zu stellen? Runter vom Abstellgleis!

Es sind die bisherigen Parteien CSU/CDU, die FDP, die SPD, ja sogar die GRÜNEN unter der Knute der NRW-Domina Kraft. Wäre denen eine sachorientierte Energiepolitik auch nur halb so viel wert, wie sie uns glauben machen wollen, dann hätten sie Hannelore Kraft und deren Kohlepolitik gestoppt. Das könnten sie, nur fehlt ihnen dazu unübersehbar zumindest in NRW der Schneid.

Weitere Bedingungen für ein neues Strommarktdesign

Ein zentraler Punkt: Die reinen Erzeugungspreise für Strom mit allen genannten Komponenten werden einheitlich und transparent auf offenen Plattformen veröffentlicht. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Erzeuger für den erzeugten Strom auch nicht mehr bekommen, als zur Deckung der Erzeugungskosten plus einer gemeinveträglichen Gewinnmarge notwendig ist. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören zusätzlich die der verursachten Emissionen, die Mengen an unverwertbaren Reststoffen und deren Kosten für sichere Entsorgung bzw. Lagerung und die Infrastrukturkosten.

Der problematische Punkt an der Diskussion um Strompreise manifestiert sich darin, dass die aktuellen Einkaufspreise an der Strombörse für so genannte „energieintensive Unternehmen“ deutlich unterhalb des volkswirtschaftlichen Durchschnittwertes für Strom nur durch Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen und Übernahme von Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand möglich sind.

Weg mit dem bremsenden Filz

Rentner und Berufstätige finanzieren auf diesem Weg die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen und nicht nur einige tausend Arbeitsplätze, sondern auch die Gewinne dieser Unternehmen und der an ihnen beteiligten Konzerne. Wie teuer sind beispielsweise die ca. 850 Arbeitsplätze in Bayerns einzigem Stahlwerk in Meitingen, wenn dort bei einer Lohnsumme von geschätzt 35 Mio. Euro Brutto die Summe der Preisnachlässe für den benötigten Strom bei ca. 76 Mio. Euro Netto liegt?

Wie ist unter diesem Blickwinkel die Bereitschaft des Eigentümers zu sehen, andernorts für eines seiner anderen Großunternehmen 220 Mio. Euro für den Bau einer durch ihn privat finanzierten Bundesstraße B20 als Umgehung der Stadt Bad Reichenhall aufzuwenden? http://www.kirchholztunnel.de/

Kleine Nebeneffekte dieses Bauvorhabens: Auf der privat gebauten, vierspurigen Straße darf der Bauherr für eine gewissen Laufzeit Maut für die Nutzung erheben und zudem dient diese Strasse als Transportstrecke für 320 LKW-Fahrten täglich, die dieser Unternehmer veranlassen muss, um den gesamten Berg, den er auf österreichischer Seite hinter der Grenze gekauft hat, abzubauen und als Rohmaterial (Dolomit) für seine Betonwerke abzutransportieren.

Gestalten hier unsere gewählten Abgeordneten Politik oder sind diese nur Erfüllungsgehilfen eines einzelnen, neofeudal agierenden modernen Lehnsherrn?

Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze in bayerisch Schwaben wäre natürlich eine Herausforderung, doch noch lange kein Untergang oder der Beginn der Deindustrialisierung in den deutschen Ländern. Die Industrien in Deutschland haben mehrere Strukturwandel durch Innovation, neue und bessere Produkte und den Leistungswillen ihrer Mitarbeiter gemeistert. Aber noch keinen einzigen dadurch, dass – unter Einsatz von aus Steuermitteln finanzierten Vergünstigungen – an ineffizienten Produktionsmethoden festgehalten wurde.

Wenn also ein international tätiger Papierhersteller unsere Politik vor die Entscheidung stellt, entweder für günstige Energiekosten zu sorgen oder aber den Aufbau einer neuen Produktionslinie in Frankreich statt in Augsburg zu realisieren, dann kann die Antwort darauf nur lauten:

OK, wenn ihr nur baut, wenn die Energiekosten 30% tiefer liegen, dann werden wir euch bei dem Ziel unterstützen, um 30% energetisch effizienter zu produzieren. Einfach einen billigeren Strompreis zu garantieren unterstützen wir aber nicht.“

Und dann heißt es: Planungsunterlagen auf den Tisch, Transparenz in das Verfahren und Suche nach besserer Nutzung der Energie – hier z.B. Nachnutzung der abfallenden Wärme. Laufenden Geschenken aus Steuermitteln oder auf Kosten der übrigen Stromverbraucher, um ein paar Arbeitsplätze im Land zu halten, die nur bestehen können, weil es diese Subventionen gibt, entgegnen wir mit einem entschiedenenNein!“. Unsere Fachkräfte – über deren Mangel die Wirtschaft ohnehin seit Jahren jammert – und finanziellen Mittel lassen sich besser einsetzen.

An der Stelle darf die Frage, ob sich diese Strukturen und Unternehmen in der Form für die Volkswirtschaft auch wirklich lohnen, nicht einfach nur erlaubt sein – sie sollte ohne Wenn und Aber verbindlich gestellt und transparent beantwortet werden. Arbeitsplätze sind wichtig, allerdings sollte auch hinterfragt werden dürfen, ob wirklich jeder Arbeitsplatz in seiner aktuellen Form erhalten werden muss. Märkte regeln solche Dinge theoretisch von allein und unrentable Arbeitsplätze sterben mit den überkommenen Arbeitstrukturen weg. Doch auch Marktkräfte können sich nur entfalten, wenn es keine überlagernden Strukturen gibt, die dies wirkungsvoll verhindern. Im Fall des Strommarktes richten sich Preise für Stromverbraucher nach allem möglichen, nicht aber nach realen Erzeugungspreisen.

Der Referenzpreis

Dieses Problem ist lösbar. Ein Referenzpreis als Arbeitspreis für Strom wäre eine nachhaltige und realitätsbezogene Lösung und Grundlage für eine – auch marktwirtschaftliche – Steuerung neben den gesetzlichen Leitlinien: Bestehend aus dem Erzeugerpreis, wie oben beschrieben, plus eine, nach Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren, gewichtete Energiesteuer. Damit kommen die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten in die Rechnung mit hinein und der Primärenergieträger spiegelt sich bei der Auswahl des Energieträgers wider.

Zieht man verschiedene Quellen zu Rate, ergeben sich für die einzelnen Strompreise aus verschiedenen degenerativen Primärenergieträgern in etwa folgende Kosten aus Erzeugungspreis plus Subventionen (SV). Stand Kaufkraft 2013!

Kernkraft: 2,4 ct/kWh plus 7,6 ct/kWh SV = ca. 10 ct/kWh
Steinkohle: 2,7 ct/kWh plus 6,4 ct/kWh SV = 9,1 ct/kWh
Braunkohle: 2,3 ct/kWh plus 7,7 ct/kWh SV = 10 ct/kWh
Erdgas: 9 ct/kWh plus 3 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 1,2 ct/kWh

http://www.foes.de/pdf/2010.10_FOES_Foerderungen_Strom_Atom_Kohle_Vergleich.pdf
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE.pdf
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-zu-energiekosten-das-maerchen-vom-teuren-oekostrom-1.1515904
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

Dem gegenüber sind die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromproduktion aus regenerativen und generativen Quellen nur als ungefähre Mittelwerte darstellbar. Denn bei den re-generativen hängen die Rohstoffpreise stark von Wetter, Erntemenge, Bodenpreisen und ähnlichen Faktoren ab. Bei den rein generativen ist dies in erster Linie der Standort der Anlagen. So sind PV-Anlagen z.B. in Südbayern und im südlichen Baden-Württemberg ertragsstark – in Thüringen und anderen Ländern dagegen nur knapp halb so ertragreich, während es bei Windkraft genau anders herum ist. Windkraftanlagen in Südbayern sind kaum rentabel – in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dagegen deutlich interessanter.

Erzeugungspreise im Mittel für re-/ generativen Strom

  • Biomasse: 24 ct/kWh
  • Wind: 13 ct/kWh
  • PV: 12 ct/kWh
  • Wasser: 1,2 ct/kWh
  • Geothermie: 115 ct/kWh

(Zahlen von 2012)

Der wesentliche Unterschied: Diese Energiequellen brauchen keine Subventionen, um zu diesen Preisen zu produzieren. Sie erhielten anfangs feste – an etlichen Stellen sicher im Vergleich zu hohe – Vergütungen aus der EEG-Umlage.

Diese Umlage ist keine Subvention im klassischen Sinne. Sie wird statt von den Rentern und Berufstätigen auf die gleiche intransparente Weise über Steuermittel und Schulden, direkt von der Mehrheit der Stomverbraucher bezahlt. Mittlerweile brauchen die generativen diese Umlage nur noch, um gegen die subventionierten Preise der degenerativen Energiequellen anzukommen. Das geschickt eingefädelte Strickmuster der gelb-schwarzen Regierung bis 2013, wie die Umlage inzwischen berechnet wird, führt dazu, dass sich die re-/ generativen Stromquellen durch ihren eigenen Erfolg verteuern:

Die Differenz der Einspeisevergütung zum Börsenpreis wird in die Berechnung der EEG-Umlage einbezogen. Je billiger der Börsenstrompreis – für dessen Sinken ja eben das EEG sorgt – desto höher die EEG-Umlage.

Angeblich, um das System fairer zu machen. Der Effekt ist jedoch, dass die EEG-Umlage kaum sinken kann, solange die kostenlos vom Staat bereit gestellten Altkraftwerke ins Netz einspeisen. Dadurch sichert die EEG-Umlage die Lebenserhaltung eben der Kraftwerke, die aus klimapolitischen Gründen abgeschaltet gehören. Die Umlage wird garantiert in etwa stabil bleiben obwohl die Vergütungen weitersinken.

Als Nebeneffekt wird sich aber auch eine Stabilisierung, wenn nicht sogar Steigerung der Stromproduktion aus Kohle einstellen. Klingt das nach verantwortungvoller Klimapolitik?

Um die volkswirtschaftlich (gesellschaftlich) wirksamen Kosten zur Stromerzeugung also darzustellen, ist es notwendig, die Menge an erzeugten kWh aus den einzelnen Primäerenergiequellen mit dem jeweiligen Erzeugungspreis zu multiplizieren, die Gesamtkosten aller Erzeugungsarten zu addieren und durch die Summe der insgesamt erzeugten kWh zu dividieren. Heraus kommt sinnigerweise – oder Humor des Schicksals – ein Durchschnittspreis, der 2012/ 2013 bei ca. 12,6 ct/ kWh lag.

Soweit trivial.

Dieser läßt sich nun mit den Erzeugerkosten für die einzelnen Primärenergieträger vergleichen: Die darüber liegenden sind relativ teuer, die darunter liegenden relativ günstig. Warum relativ? Nun fehlen noch jegliche Steuerungseffekte aus einer gewichteten Energiesteuer. Die umweltpolitische – und langfristig auch gesellschaftspolitische – Relevanz der Primärenergiefaktoren (PE) und der CO2-Faktoren ist noch nicht aufaddiert. Eingerechnet werden noch die Effizienzgrade der verwendeten Technologie durch Multipikation mit dem Kehrwert des Wirkungsgrads.

Es kämen also bei Beibehaltung des Energiesteuersatzes von 2,05 ct./ kWh hinzu (in Klammern PE-Faktor + CO2-Faktor):

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0+0) = 3,25 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh (Verbandsangabe)

Diese Preise sind ab dem Referenzpreis von 18 ct/ kWh aufwärts unabdingbare Minimalpreise für den Verkauf von Strom an der Börse.

CO2-Faktoren: http://www.kea-bw.de/service/emissionsfaktoren/

Damit sind die volkswirtschaftlich relevanten Arbeitspreise für Strom inklusive nachgelagerter Kosten (mit Ausnahme der Kernkraft) relativ plausibel und mit wissenschaftlicher Methodik abgeschätzt. Natürlich wird jeder wissenschaftliche Analyst abhängig von seiner Motivation in der Lage sein, mit hinreichendem Hang zur Haarspalterei oder dem peniblen Zählen von Erbsen zu anderen Ergebnissen bei den einzelnen Zahlen zu kommen. Den Trend jedoch bildet die Abschätzung ausreichend gut ab, um die politischen Konsequenzen der zu Grunde liegenden Überlegungen zu erfassen.

Hinzu kämen natürlich noch Netzentgelte, Konzessionen, Mehrwertsteuern etc.

Anmerkung:

Es kommt bei solchen Überlegungen nicht auf wissenschaftliche Genauigkeit oder korrekte Fachsprache an. Wir sind als Partei aktiv, nicht als Institut oder Inquisition. Es ist unsere Aufgabe, sinnstiftende Vorschläge zu machen, Defizite bei den Vorschlägen und Begründungen der politischen Marktbegleiter aufzudecken und als PIRATEN für Transparenz im System auf allen Ebenen zu sorgen.

Ein neuer Strompreis

Ausgehend von den abgeschätzen Zahlen wird klar, dass Arbeitspreise unter den durchschnittlichen Erzeugungspreisen – mit Ausnahme der von Wasserkraft, PV und Windkraft – volkswirtschaftlich kontraproduktiv sind. Bei den drei Generativen fehlt der Anteil am Preis, der zur Speicherung langfristig notwendigerweise erwirtschaftet werden müßte. Derzeit sind das bei Speicherkapazitäten ca. 8 ct bis 12 ct. pro gespeicherter und wieder entladener kWh. Durch das mehrfache Speichern aktuell nicht benötigten Stroms und das Abrufen zu anderen Zeiten amortisieren sich die Speicher ihrer Lebensdauer entsprechend.

Entsprechend wäre sicherzustellen, dass Strom am Markt nicht mehr billiger als ca. 18 ct/ kWh abgegeben werden darf. Das ist für die Minderheit der Großverbraucher zunächst mal ein Schock, da dies für so manchen eine Versechsfachung des Strompreises bedeuten würde.

Aber keine Angst: Das beste kommt bekanntlich zum Schluss!

Das Konzept

Die Differenzerlöse der Preise, zu denen derzeit konventionelle Stromerzeuger Strom an den Börsen gegenüber dem vorgeschlagenen Referenzpreis verkaufen, sind an einen Energiewendefonds abzuführen, aus welchem wiederum notwendige Effizienzmaßnahmen finanziert werden. Die Erzeuger liefern ihren Strom wie bisher zu in etwa den Preisen ab, den sie momentan auch bekommen. Doch der Weiterverkauf geht zukünftig über eine reale Handelsbörse die den Stromverkaufspreis an Endverbraucher reguliert und transparent veröffentlicht.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erzeuger ihren Strom, ihren Erzeugerpreis und ihre erwarten Gewinne wie bisher auf Basis Ihrer Kalkulationen bei der öffentlich kontrollierten Börse anmelden, also auch weiterhin untereinander im Wettbewerb stehen, dann bei Lieferung entsprechende Zahlungen erhalten und sich nach Rechnungslegung und Buchprüfung einer transparenten Rentabilitätsprüfung unterziehen. Entstehen unerwartete Verluste aus unerwarteten Entwicklungen am Rohstoffmarkt etc. werden diese über den Energiewendefonds ausgeglichen, entstehen unerwartete Gewinne, werden die bei den nachfolgenden Preisen mindernd angerechnet.

Verbraucher und Retailer kaufen an der Energiewendebörse – und nur dort – ein, soweit sie nicht selbst den Strom produzieren. Genossenschaften und Wirtschaftsvereine dürfen Ihre Mitglieder direkt zu ihren Erzeugungskosten beliefern. Die Netze gehen in staatliches / kommunales Eigentum über und Netzbetreiber werden per Ausschreibung durch unahängige regionale Gremien in Wettbewerbsform gesucht und bestellt.

Der Handel wird dadurch faktisch dreigeteilt. Damit ist eine Trennung von Erzeugung und Verbrauch auch technisch naheliegend. Dazwischen liegt das neue Marktsegment der Speicherung. Der Energiewendefonds dient deshalb auch zur Finanzierung des Aufbaus ausreichender Speichertechnologie. So kann jede Kommune, jede Genossenschaft, jedes Unternehmen, jedes Stadtviertel ja sogar jeder private Haushalt künftig seine eigene Versorgungssicherheit über den Bau eigener Speicher herstellen.

Anmerkung:

Dieses System ist vor allen dann unbedingt empfehlenswert, wenn sich der sich jüngst stark verunsichert zeigende Teil der CSU-Basis in Bayern Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen sollte und sich in Forderungen seitens der Parteispitze nach erneuter Verlängerung der Laufzeiten für AKW äußern könnte. Die plötzlich aufgetretenen Ängste und Sorgen in Bezug auf die Energieversorgung durch den als unberechenbar empfundenen Vladimir Putin und das russische Volk haben jedenfalls genug Potential, sich wie ein ansteckendes Virus zu verbreiten.

Durch diese Strategie kommt einerseits ein Abgabepreis zu Stande, der den volkswirtschaftlich relevanten Erzeugerpreis nicht unterschreitet und andererseits entsteht Druck, die Effizienz zu steigern. Mit auslaufender Technik realisierte Einnahmen werden in Richtung Effizienzsteigerung umgeleitet. Alle Erzeuger erhalten einen Preis, der die Erzeugung von Strom rentabel macht. Für PV und Wind finanziert sich somit sogar die Erweiterung um Speicher. Das EEG kann für neue Anlagen entfallen, da die Abnahmepreise feststehen und ausreichend hoch sind. Die Bevorzugung von generativem Strom bei der Abnahme ins Netz bleibt schadlos bestehen und es können planvoll degenerative Kapazitäten abgebaut werden.

In der Praxis wird sich eine Präferenzkette beim Energieeinkauf einstellen, die Strom bis 18 ct. / kWh ohne Netz und Speicher ganz klar bevorzugt. Wer flexibel genug ist, kann am meisten profitieren. Aber auch ohne Flexibilität ist die Teilhabe ohne Probleme möglich. Soweit die dafür zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausreichen, müssen Stromverbraucher den Strom aus den nun deutlich teureren Quellen beschaffen, in eigene Erzeugungsanlagen und Speicher investieren oder ihre Möglichkeiten zur Energieeffizienz bzw. weiteren Verwendung genutzer Energie verbessern.

Damit ist das Phasing Out der degenerativen Anlagen gesichert. Für die „Big Four“ (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) bedeutet es mit Sicherheit das Aus, wenn sie ihren eingefahrenen Kurs und ihre unggeigneten personellen Strukturen beibehalten. Das ist klar. Allerdings ist die Auflösung dieser Großkonzerne für die Gesellschaft als Ganzes kein wirklicher Verlust. Die Teilstrukturen, besonders die Übertragungs- und Verteilnetze werden weiterhin gebraucht und weiter bestehen, ja sogar ausgebaut, was Arbeitsplätze schafft und nicht etwa vernichtet.

Wichtig dabei ist, zu beachten, dass die Abnahmepreise für die Erzeuger im Rahmen derer tatsächlicher Erzeugungskosten plus vertretbarer, gemeinverträglicher Gewinne liegen. Eine wie bisher vor allem ertragsorientierte Bewirtschaftung von Kraftwerken unter Ausblenden der erheblichen Subventionen aus Steuergeldern ist im Sinne der Energiewende und der Versorgung der Gesamtgesellschaft nicht länger zu vertreten.

Separat darzustellen sind im Anschluß die Kosten für den Stromtransport, also Netzentgelte, Anschlusspreise, Leistungspreise, Konzessionsabgaben und Meßdienstleistungen. Diese gehören systematisch außerhalb des Referenzpreises = Arbeitspreis berechnet.

Geht man von den aktuellen Kosten für diese Leistungen aus, addieren sie sich auf einen Referenzpreis von 18 ct/ kWh, dazu noch ca. 7 ct/ kWh Netz- und Meßkosten und ca. 20% Mehrwertsteuer. Somit läge der Endverbraucherpreis im Schnitt bei 30 ct/ kWh bis 46 ct/ kWh bei Nutzung von Braunkohlestrom.

Dabei entsteht das Problem, dass private Haushalte und kleine Gewerbetreibende eventuell am Markt nicht zum Zug kommen, da die Kontingente an günstigem generativen Strom schnell erschöpft sind. Diese Lücke wird über einige Jahre wirksam bleiben, bis ausreichend dezentrale, generative Erzeugungsanlagen geschaffen sind, um diese Menschen in wesentlich stärkerem Maße als bisher mit rein generativem Strom zu versorgen. Während dieser Phase sollten die Betroffenen ein Vorkaufsrecht auf ein jährlich um 20% abschmelzendes Kontingent an Strom aus allgemein gehandeltem generativen Strom haben. Der gesamte Strom aus bis zur Umsetzung des Referenzpreismodells als Gesetz per EEG geförderten Erzeugungsanlagen darf deshalb vorrangig nur an diese Verbraucher verkauft werden.

Auf diese Weise ließe sich ein transparentes und geordnetes System einrichten, in dem alle Beteiligten Zuverlässigkeit und Sicherheit auch beim Preis haben werden. Auf Seiten der Dienstleister verdienen dann diejenigen am besten, die auch tatsächlich einen Beitrag in die Zukunft aller leisten.

Am Ende des Prozesses steht ein Preissystem für die Endverbraucher von Strom, das transparent, fair, rational nachvollziehbar und volkswirtschaftlich einfach steuerbar (mit dem Ziel auf rein generative Erzeugung und Zwischenspeicherung von Strom) ist. So ganz nebenbei wird sich der Umstieg von der Verbrennungstechnologie mit ihren Wurzeln in der Steinzeit auf moderne, generative Stromerzeugung erheblich beschleunigen und sich in wenigen Jahren auch von selbst finanzieren.

Soziale Effekte

Elektrische Speicher, von der 20 kWh Autobatterie über die 200 kWh Einfamilienhausbatterie zum 1 MWh Großspeicher, erfüllen dabei in Verbindung mit der passenden Leistungselektronik all jene Aufgaben, die für Netzstabilität, den Ausgleich von Frequenz- und Spannungsschwankungen, sowie Versorgungssicherheit nötig sind. Dabei werden sich Strukturen herausstellen, die eine Einzelabrechnung von Kleinmengen wirtschaftlich uninteressant machen. Damit werden Tarifmodelle möglich, die unterprivilegierte Haushalte und Verbraucher durch Freikontingente für Strom, direkte pauschale Zahlungen auf Stromkonten oder sehr günstige Pauschaltarife entlasten. Die Starken ziehen dann die Schwachen mit. Das ist gesellschaftlich gestaltete Solidarität. Etwa 340.000 Haushalte mit geringem Einkommen waren 2013 von Stromsperren betroffen. Falls – pauschal angenommen – pro solchem Haushalt 2.000 kWh im Jahr bezogen werden, wären das in etwa 1,3 TWh. Ein Bruchteil dessen, was an überschüssigem Strom zu negativen Preisen exportiert wurde (ja, hier wird Geld gezahlt, dass Strommengen abgenommen werden) könnte man auch an Sozialleistungsempfänger verschenken.

Zusammenfassung

Das Referenzpreismodell reguliert zukünftig den Arbeitspreisanteil beim Strompreis durch eine fixierte Untergrenze von ca. 18 ct/ kWh. Der Referenzpreis wird turnusmäßig von einem unabhängigen Gremium überprüft und ein Jahr im Voraus festgelegt.

Im Referenzpreis sind enthalten

Die Vergütung an die Stromerzeuger gemäß deren nachgewiesenem Aufwand für Ressourcen, Arbeitskraft und Wartung plus einer gemeinverträglichen Gewinnmarge (EURIBOR plus 1,5%).

Eine nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer. Die Energiesteuer wird am Energiegehalt der eingesetzen Ressource bemessen

Als Betreibermodell für Stromerzeugungsanlagen empfehlen sich dezentrale Genossenschaften sowie Einzelunternehmen, die energieeffiziente >90%) Kogeneration für Prozess und Heizwärme durch KWK betreiben.

Eine Differenz zwischen Referenzpreis und Erzeugerpreis plus Energiesteuer, der in einen Fonds fließt. Aus diesem Fonds werden soziale Freikontingente, Speicherkapazitäten, Netzausbau, Infrastrukturmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen für energieintensive Betriebe finanziert. Den Fonds verwaltet ein öffentlich kontrolliertes Gremium unter Wahrung von 100% Transparenz.

Auf den Referenzpreis kommen Handelsaufschläge, Meßdienstleistungen, Netzengelte, Konzessionen, Anschlusskosten und Mehrwertsteuern. Den Handel führen wie bisher unabhängige Stromhändler. Diese kaufen zum Referenzpreis ein. Der Direktbezug vom Erzeuger entfällt.

Dass EEG wird für Neuanlagen beendet. Entsprechend entfallen NEV und andere Umlagen für den Netzausbau. Damit wird die EEG-Umlage in Summe auf dem jetzigen Stand eingefroren und beginnt ab 2020 zu sinken.

Sämtliche Beihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen etc. für Stromerzeuger und Endkunden entfallen endgültig. Die Kohleabbaugebiete werden endgültig stillgelegt, abgewickelt und die Fachkräfte samt der Gelder in der Schaffung von unterirdischen Infrastrukturen oder für Renaturierungen eingesetzt. Unterstützungen werden nur aus dem Differenzerlös zwischen Erzeugerpreisen und Referenzpreis bzw. erzieltem Handelspreis gewährt und bedürfen des Nachweises volkswirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Volkswirtschaftliches Volumen der Maßnahme:

Quelle

Erzeugung ct/ kWh

Anteil

Vwl. Kosten €

Δ Erzeugung / Referenzpreis

ct/ kWh

Zusätzliche Einnahmen €

KKW

10,0

109,3 TWh

10.093.000.000

16,15

18.034.500.000

Steinkohle

9,1

110,5 TWh

10.055.500.000

21,90

24.199.500.000

Braunkohle

10,0

153,5 TWh

15.300.000.000

26,24

40.278.400.000

Erdgas

12,0

86,0 TWh

10.032.000.000

16,90

14.534.000.000

Sonstige

12,0

32,0 TWh

3.840.000.000

19,80

6.336.000.000

Wasserkraft

1,2

17,8 TWh

213.600.000

2,4

427.200.000

Wind

13,0

51,0 TWh

6.630.000.000

0

0

PV

12,0

21,0 TWh

2.520.000.000

0

0

Biomasse

24,0

39,2 TWh

9.408.000.000

1,6

627.200.000

Geothermie

115,0

0,0 TWh

0

0

0

Ø /Summe

12,57

621,3 TWh

78.090.100.000

104.436.800.000

(Kennzahlen aus 2012)

Noch einmal zum Vergleich die notwendigen Mindestpreise bezogen auf den Primärenergieträger:

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0)/0,9 = 3,5 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh

Feststellung: Es steht ein jährliches Volumen von ca. 105 Mrd. Euro zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch das Preisregime wird die Abhängigkeit von Importen Zug um Zug zurückgefahren, werden regenerative und generative Kapazitäten und Speicherkapazitäten schon aus Eigeninteresse der Verbraucher auf allen Ebenen aufgebaut und der Verbrauch degenerativer Energieträger wird massiv zurückgefahren.

Zusätzlich spart der Staat jährlich ca. 28 Mrd. Subventionen. Der Bürger und die meisten Endverbraucher spüren nichts davon und die Industrie hat ein ganz anderes Interesse, kräftig bei der Effizienz nachzurüsten.

So geht Energiewende bei der Stromerzeugung.

Überprüfung der möglichen Erreichbarkeit der genannten Zielsetzungen:

Das voranstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt folgende Zielsetzungen:

Primärziele:

Verschlankung des Systems: JA

Preisstabilisierung: JA, bei langfristig ca. 0,30 €/ kWh plus Inflationsanstieg

Transparenz: JA

Planungssicherheit: JA

Vermittlung eines Gefühls der Gerechtigkeit im Sektor Strom: JA

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung: JA

Netzstabilität: JA

Versorgungssicherheit finanziert werden: JA

Prüfen, Verbessern, Umsetzen und Handeln – statt Heucheln, Beschwichtigen, Besserwissen und Verwässern.

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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Generativ, Regenerativ oder Degenerativ – Wie „erneuerbar“ ist unsere Energie?

Seit nunmehr drei Jahrzehnten wird er gefordert, der Umstieg von „fossilen“ auf „erneuerbare“ oder „regenerative“ Energien. Was damit gemeint ist, scheint klar: Kein Erdöl, kein Erdgas, keine Kohle und auch keine Atomkraft mehr – also auch kein Benzin oder Diesel. Denn diese sind endlich, giftig, gefährlich oder wahlweise auch schlicht eine Belästigung. Zumindest die Abgase der Verbrenner.

So weit, so klar. Dennoch ist diese Forderung nach wie vor umstritten und tut sich schwer mit der Verankerung im Unterbewusstsein des Menschen, vermittelt Sie doch unverändert weiter einen Betrachtungsweise, die dem gewünschten Umdenken einfach nur im Weg steht: Das Energie verbraucht wird.

So wird in Diskussionen auf allen Ebenen, von der Technik, über die Naturwissenschaft und die Presse, hin bis zur Politik, zwar heftig über das Wie einer möglichen Wende gestritten. Die Akteure werfen sich gegenseitig regelmäßig inhaltsleere Scheinargumente von „Ahnungslosigkeit“, “Dummheit“ bis „Unwissenschaftlichkeit“ vor, aber verwenden doch den wissenschaftlich unhaltbaren Begriff „Energieverbrauch“ so selbstverständlich, wie ein Mensch seine Heizung voll aufdreht oder auf der Autobahn Vollgas fährt.

Das Bild, das damit erzeugt wird, ist das des Tanks, den man auffüllt und nach Bedarf leert. Und damit verbunden ist das Bild, dass man den „Stoff“ ja irgendwo herbekommen muss. Die Betrachtung von Energie als einem physikalischen Zustand, der vollkommen körperlos und nicht mit Händen greifbar ist, liegt einfach zu weit weg von der menschlichen Erfahrung. Und deshalb ist diese fixe Idee so stark verankert, dass wir vom gedankenlosen Missbrauch begrenzter Ressourcen nicht die Finger lassen können. Es wird weiterhin gebohrt, gefrackt, unter oder über Tage abgebaut und verheizt was das Zeug hält. Rechnet sich das nicht, muss der Staat, sprich die Erwerbstätigen, herhalten. Hauptsache Schornstein und Auspuff rauchen.

Das (gesellschaftliche) Sein bestimmt das Bewusstsein“ meinte schon Marx. Und hat damit nachweislich wenigstens korrekten Analyseansatz geliefert.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Diktion – oder neu-un-deutsch das „Wording“ – die Denkweise, und damit letztlich das Handeln, bestimmt. Bzw. im Fall des „Woridng“ bestimmen soll: Marketingsprache ist eben keine exakte Wissenschaftssprache, sondern einfach nur Propaganda mit Verkaufsabsicht.

Solange wir denken, dass wir Energie verbrauchen, wird es sich immer nur darum drehen, den Stoff, aus dem wir Energie machen möglichst billig zu beschaffen oder zu erneuern. „Regenerativ“ wäre der jeweilige Energieträger dann mit Recht zu nennen. Sein Gegenstück jedoch, der fossile Energieträger, wird nicht erneuert, er wird abgebaut – weshalb er mit Recht „degenerativ“ genannt werden kann.

Was fällt denn dabei auf? Korrekt spricht man von Energieträgern, die verbraucht werden, nicht von der Energie an sich. Deswegen sind Erneuerbare Energien genau genommen auch „Erneuerbare Energieträger“ oder „Erneuerbare Energie-Ressourcen“.

Was geschieht mit der Energie, wenn Sie nicht verbraucht werden kann, wie uns der 2. Hauptsatz der Thermodynamik lehrt?

Wo geht Sie hin?

Alles, was mit Energie bewegt, geformt, geschmolzen oder auch nur erhitzt wird hat eines gemeinsam: Energie innerhalb unseres Ökosystems Planet Erde äußert sich am Ende eines Prozesses in der Erhöhung der vorhandenen Wärme, die sich dann in der Umwelt verteilt – ein kleiner Teil davon in Form von Infrarotstrahlung durch molekulare Eigenschwingung, der Rest in Form von heterogener Molekularbewegung.

Somit haben wir also degenerative und regenerative Energieträger. Doch eine Erscheinungsform der Energie – im Grunde der nützlichste Energieträger – der elektrische Strom, entzieht sich dieser Betrachtung recht deutlich. Er wächst nirgends, man kann ihn nicht abbauen, sondern nur bei Bedarf erzeugen. Wir generieren ihn in „Generatoren“.

Generiert wird aus degenerativen und regenerativen Energie Ressourcen. Aber auch aus frei verfügbarer Strahlungsenergie – ohne nennenswert physische Ressourcen zu binden: Diese Strahlungsenergie kommt von der Sonne. Ein Teil von ihr lässt sich durch Photovoltaik in Strom umwandeln, andere Teile erwärmen Luftschichten, was wiederum zu Wind führt, der durch Windgeneratoren in Strom umgewandelt werden kann – wir generieren abermals. Ein dritter Teil erwärmt Erde und Wasser. Das Wasser verdampft, es entstehen Wolken und aus diesen fällt der Regen, der schließlich Wasserkraftwerke antreibt und über Generatoren Strom erzeugt – erneut wird generiert.

Das besondere am Strom: Im Augenblick lernen wir ihn in vielfältiger Form in gespeicherte Energieressourcen oder Quellen umzuwandeln. In der Speicherung liegt das zentrale Element der zukünftigen Energieversorgung.

Diese Betrachtung führt für mich zu zweierlei:

1. Wir sollten nicht mehr von Energien sprechen, sondern von Energieträgern.

Diese lassen sich verbrauchen.

2. Wir sollten die Begrifflichkeit von „erneuerbar“ oder „regenerativ“ auf der einen Seite und „fossil“ auf der anderen verbessern:

2.a. generativ, als wertvollste, weil mit der geringsten Ressourcenbindung, den wenigsten Umweltkosten und auch den niedrigsten laufenden Kosten verbundene Form der Bereitstellung von Energie. Eingesetzte Ressourcen können nahezu vollständig wiederverwertet werden.

2.b. regenerativ, als nachhaltige und sehr umweltfreundliche, aber volkswirtschaftlich intensivere Form der Bereitstellung von Energie,

2.c. degenerativ, als das definitive Auslaufmodell, da diese Form der Bereitstellung von Energie keine Zukunft, keine Nachhaltigkeit, unkalkulierbare Umweltbelastungen, sowie dauerhaft deutlich höhere und zusätzlich steigende volkswirtschaftliche Kosten mit sich bringt. De-generativ eben.

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Die Energiewende – machbar, zukunftsweisend, notwendig.

Energiewende – machbar und zukunftsweisend!
Von Thomas Blechschmidt, Dr. Michael Berndt und Jörg Dürre
Erarbeitet und verfasst von der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland
Müssen heute zehntausende Bundesbürger auf die Straße, um für die  Energiewende zu kämpfen? Das ist ein Armutszeugnis für die Regierenden!  Immer noch halten nach einer Umfrage des Bundesverband der Energie- und  Wasserwirtschaft 89% der Bundesbürger die Energiewende für „sehr  wichtig“ oder „wichtig“. Aber mehr als jeder zweite ist der Auffassung,  dass die Energiewende „weniger gut“ oder „gar nicht gut“ vorankommt[1].
Die  Piratenpartei forderte in ihrem Bundestagswahlprogramm,  dass die Energiewirtschaft zu einem dezentralen, transparenten,  umweltschonenden und nachhaltigem System ausgebaut werden soll. Die  Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft ist durch den  Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen zu ersetzen. Das Ziel muss  dabei sein, preisgünstige und umweltfreundliche Energie  bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe  Lebensqualität zu ermöglichen [2].
Und nichts ist mittlerweile so  kostengünstig, wie die »Erneuerbaren Energien« es sind:
So  ist z. B. die Braunkohleverstromung nur scheinbar günstig. Nach eigenen  Angaben hat die RWE AG im Jahr 2013 den mit Braunkohle erzeugten Strom  für durchschnittlich 5,1 ct/ kWh abgesetzt [3]. Hierzu kommen nach  Schätzungen des Umweltbundesamtes aber noch Umweltkosten (durch  Schadstoffemissionen und Treibhausgase) in Höhe von 10,75 ct/ kWh [4].  Damit ergäben sich gesellschaftliche (volkswirtschaftliche) Kosten in  der Größenordnung 16ct/ kWh bei der Braunkohlestromerzeugung. Dabei sind  die Beihilfen und Steuervergünstigungen auf Kosten der Steuerzahler noch gar nicht eingerechnet. Dem gegenüber stehen Stromgestehungskosten  z.B. von Windkraftanlagen an Land je nach Standort zwischen 4,5 und 10,7  ct/kWh [5] und Umweltkosten von 0,26 ct/kWh [4]. Auch mit  Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann bei nachweisbaren Gesamtkosten von 7-11 ct/kWh [4,5] der Strom bereits heute günstiger als mit Kohle  erzeugt werden.
Selbst zukünftig erforderliche Maßnahmen zur  Versorgungssicherheit werden den Strompreis nur geringfügig erhöhen:  Durch das Vorhalten von Reservekraftwerken oder die Schaffung eines  neuen sogenannten Kapazitätsmarktes – hier werden aktuell mögliche  jährliche Zusatzkosten von ca. 3 Mrd. € diskutiert [6] –würde bei einem  Nettostromverbrauch von ca. 570 Mrd. kWh jährlich, der Strompreis aus  Erneuerbaren Energien nur um lediglich weitere 0,5 ct/kWh steigen!
Die  Piraten setzen sich für ein  Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG, Investitionsanreize  zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale  Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die  Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt [7].
Der  Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung erspart unserer  Gesellschaft aber nicht nur Kosten, sondern schafft zusätzliche  hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2012 waren in der deutschen  Braunkohleindustrie direkt und indirekt ca. 86.000 Menschen beschäftigt  [8]. Es wurden 161 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Im gleichen Jahr waren im  Bereich der erneuerbaren Energien 377.000 Menschen beschäftigt [10] und  es wurden hier 144 Mrd. kWh Strom erzeugt [9]. Also ein weiterer Grund,  möglichst schnell von Kohlestrom zum erneuerbaren Strom zu wechseln!
Beim  Strom erweist sich die Sorge um das Netz zunehmend als unbegründet!  Denn bereits heute leisten unsere Stromnetze schon vielmehr als ihnen  zugestanden wird: »…um den neuen Herausforderungen durch die  Integration erneuerbarer Energien (Anteil von 39 Prozent an der  Stromerzeugung) gerecht zu werden und gleichzeitig eine sichere und  wirtschaftliche Stromversorgung zu gewährleisten… müssen bis zum Jahr  2020/25 je nachdem, welche Übertragungstechnik eingesetzt wird,  zusätzliche Trassen auf der Höchstspannungsebene mit einer Länge von  1700 bis 3600 km gebaut werden, bei gleichzeitiger Optimierung des  bestehenden Verbundnetzes«, so die Studie der deutschen Energieagentur  (dena) aus dem Jahr 2010, mit der immer noch neue Stromtrassen begründet  werden [11]. Von den im Energieleitungsausbaugesetz (ENLAG)  vorgesehenen Ausbaumaßnahmen von fast 1.900 Kilometern wurden bislang  jedoch nur ca. 270 Kilometer (Stand November 2013) tatsächlich in  Betrieb genommen [12]. Dennoch war der Anteil von erneuerbarem Strom  während des Sturmtiefs „Xaver“ am 06. Dezember, einem industriellen  Arbeitstag, fast den ganzen Tag über genau diese 39% [13]! Und das Netz  hat diesen Anteil verkraftet! Und auch z.B. im regionalen Verteilnetz  der EON -Gesellschaft E.DIS AG „liegt der Anteil grünen Stroms im  E.DIS-Netz heute schon bei rund 80% des gesamten Netzabsatzes  [14]. Darüberhinaus sind längst deutlich abweichende Ansätze zur  Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Netze erarbeitet worden. Die  einfache Addition der Spitzenlasten aus den Standardlastprofilen heraus ergibt jedenfalls keine sachgerechte Grundlage für den Glauben an die  Notwendigkeit der Höchstspannungsleitungen.
Hierzu Thomas Blechschmidt, Koordinator der AG Energiepolitik: »Auch  im Süden erweisen sich die Befürchtungen als unbegründet. Bei meinen  Besuchen der Leitstellen für die Überwachung der Übertragungs- und  Verteilnetze in Schwaben erhielt ich zur Frage nach dem Verhältnis von verfügbarer Leistung zu maximal auftretendem Lastabruf die Information,  dass einer höchsten je abgerufenen Last von 1.972 MW glatt 5.000 MW verfügbare Leistung in bayerisch Schwaben gegenüberstehen. Wozu brauchen wir also eine Höchstspannungstrasse? Selbst nach Abschalten der beiden AKW-Blöcke in Gundremmingen mit 2.688 MW haben wir noch ausreichend  Leistung im Land. Unser Netz hier ist selbst bei Spitzeneinspeisung von  PV-Strom noch immer nicht ausgereizt.«
Die  Energiewende muss solidarisch finanziert werden [15]! Heute profitieren  2.098 Unternehmen in Deutschland von der besonderen Ausgleichsregelung  des EEG [16] mit einer geschätzten Befreiung von der EEG-Umlage von mehr als 5 Mrd. € [17]! Nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare  Energie e.V. betragen die reinen Förderkosten für Strom aus Wind-,  Solar- und Bioenergie  sowie Wasserkraft und Geothermie im nächsten Jahr  mit 2,54 ct/kWh nicht einmal die Hälfte der EEG-Umlage von 6,4 ct/kWh  EEG-Umlage) [18]. Seit Jahren fordert die Piratenpartei, dass die Zahl  der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich reduziert wer­den  muss! Nur Unternehmen, die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell ab­hängig sind, sollen eine Reduzierung oder Befreiung  erhalten [15]. Denn heute müssen finanzschwache Familien mit ihrer privaten Stromrechnung auch Tochterunternehmen von Konzernen wie z.B.  Shell, BAYER, BASF [16] subventionieren, die jedes Jahr Milliardengewinne erwirtschaften! Und wieso müssen diese Familien 2,05  ct/kWh Stromsteuer bezahlen, die fast vollständig in die deutsche  Rentenversicherung fließen [19]?
Doch Piraten denken weiter. Die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien ist nur ein Teil der Energiewende. Weitere wesentliche Bereiche sind auch die Energieeffizienz bei Gebäuden und die Elektromobilität.
Durch  die aktuelle Förderpolitik werden Technologien gefördert, die mit enormen Energieaufwand die vorletzten 10% Prozent Einsparung über mehr Wärmedämmung herausholen. Die Basismaßnahmen aber, die bereits 70% und mehr Energieeinsparung bewirken, werden unverständlicherweise nicht gefördert. [20] Eine Förderung entsprechend der tatsächlichen Verringerung des  Primärenergiebedarfs wäre richtig.
Nennenswerte Förderung gibt es aber erst ab Erreichen von mindestens 70% der Standardwerte für Wärmebedarf. [21] Doch  diese Förderung wiegt am Ende die Mehrkosten nicht auf. Zudem fehlt eine Verpflichtung der Vermieter auf Energieeffizienz. Der  „Energieausweis“ ist an der Stelle noch immer kein ausreichendes  Instrument.
Zu wenig berücksichtigt wird bisher auch der Aspekt der „energetischen  Amortisation“ von eingesetzten Materialien zur Wärmedämmung. Der Energieaufwand bei der Herstellung von Dämmstoffen ist beträchtlich: Für 1 m² PUR mit 10 cm Dicke z. B. werden 133 kWh zur Herstellung benötigt.  Nicht gerechnet Anbringung, Verschnitt und spätere Entsorgung. Dämmt  man ein Einfamilienhaus der 80er Jahre mit 250 m² Aussenfläche mit 10 cm  PUR – was bei einem Standardgebäude in der Regel nicht ausreicht, um  die geforderte Norm zu erreichen – so liegt der energetische Aufwand bei  einmalig 33.500 kWh für die Dämmung. Bei einer Einsparung von ca. 7.200  kWh pro Jahr. Die energetische Amortisation liegt also bei ca. 5  Jahren. Die wirtschaftliche Amortisation liegt auch bei steigenden Brennstoffkosten bei mehreren Jahrzehnten, zu rechnen ist mit 35 Jahren. Dannist das Material derart gealtert, dass es ersetzt werden muss. Ein Nullvorteil für den Nutzer also.
Die Energieeffizienz zu fördern wäre der richtige Ansatz! [22]
Auch die Wärmeerzeugung läuft hierzulande leider noch immer vielfach mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe. Thomas Blechschmidt:  »Anstatt weiterhin den Mythos von der deutschen Vorreiterrolle in Sachen Energieeffizienz und Energiewende zu hegen und zu pflegen, wäre es aus Sicht der Piraten wesentlich bedeutender, die Anstrengungen anderer Länder intensiv zu untersuchen und für die eigenen Länder in Betracht zu ziehen!« Dänemark und Schweden sind an dieser Stelle schon weiter.
Dort werden  Verbrennungsheizungen mit fossilen Energieträgern nicht mehr neu  zugelassen und die Bestände abgebaut. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist in Dänemark die Regel, Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch und in Schweden in 95% der Neubauten das Maß der Dinge [23]; [24] »Auch  in den deutschen Ländern wären Wasser-Wärmepumpen im Bereich der flächigen Siedlungen und „kalte Nahwärme“ oder ggf. heiße Nahwärme aus  KWK – an Stelle des immer noch selbstverständlichen Einbaus von  Gasthermen – in Neubauten ein Meilenstein in Richtung Energiewende. Die Förderung wenig effizienter  Luft-Wärmepumpen [25] ist einzustellen, um unnötigen Stromverbrauch  einzudämmen. Schweden hat übrigens bereits seit den 90er Jahren eine  CO2-Steuer und dadurch keinen Schaden an seiner Stellung als   Industrieland hinnehmen müssen.« So Thomas Blechschmidt[26]
Den Gipfel schießt allerdings Bayerns CSU-Regierung ab, die in Ihrem 10.000Häuser-Programm sogar den Einbau neuer Ölheizungen fördert.
Zu einer erfolgreichen Energiewende gehört auch das Thema Elektromobilität.
Schon Anfang der 90er Jahre fuhren in Los Angeles Elektroautos (EV1)  mit einer Reichweite von ca. 200 km [27]. Warum schaffen die Elektromobile der deutschen Autokonzerne dann im Jahr 2014 immer nur noch Reichweiten von höchstens 190 km? Das Model S des amerikanischen Herstellers TESLA hingegen überzeugt heute schon seine Käufer durch Reichweiten bis 500 km, die auch im Winter nur um ein vertretbares Maß absinken.
Die Piraten wollen die Chancen der Elektromobilität intensiv nutzen. Die Jahresfahrleistung von privaten PKWs beträgt durchschnittlich nur 14.300 km [28], die problemlos elektrisch mit regenerativen Strom zurückgelegt werden könnten: Bei 40 Millionen zugelassenen Fahrzeugen mit einem  Gesamtkraftstoffverbrauch von 26,8 Mrd. Litern Benzin plus 9,8 Mrd.  Litern Diesel im Jahr 2008 [29] ergibt sich für die privaten Haushalte ein Primärenergieeinsatz von rund 41 TWh. Ganz Deutschland verbraucht ca. 600 TWh Strom, davon 23% erneuerbar. Die gleichen Fahrleistungen mit Elektrofahrzeugen ergeben höchstens einen Strombedarf von 5,7 TWh. Die Elektromobilität bietet somit die Chance zur Erreichung von Nachhaltigkeit im Verkehr zu günstigen Preisen.
Die teilweise in der Kritik stehenden Biokraftstoffe kosten für die gleiche Strecke ungefähr das Doppelte gegenüber Ökostrom. Die gleichberechtigte  Anrechnung von Fahrleistungen mit heimischem Ökostrom auf die 10% Quote  könnte sogar zur Verminderung der EEG Umlage genutzt werden. [30] Die  Piratenpartei befürwortet eine offene Diskussion zu Kosten und die zusätzlichen Anrechenbarkeit von Ökostrom auf die sogenannte  Biokraftstoffquote, wie es bereits in der EU Richtlinie vorgesehen ist. Der Flächenverbrauch für Öko-Verkehrsenergie könnte ganz nebenbei erheblich gesenkt werden, da durch Solarstrom fast achtzig mal mehr Kilometer Reichweite von gleicher Fläche zu erzielen sind. [31]
Deutschland hat heute noch immer ein Schienennetz, von dem lediglich knapp 50% elektrifiziert sind – der Rest fährt mit Dieselkraftstoff.[32] Unterschiedliche Antriebe führen zu vielen Lokomotivwechseln und Rangierfahrten. Reststrecken oder Teilstrecken der Transportaufgabe müssen mit Dieseltraktion gelöst werden. Ein durchgängig elektrifiziertes Schienennetz würde eine deutlich höhere Transportleistung ermöglichen. Da mit wäre die Bahn gegenüber dem LKW öfter die bessere Wahl. Sämtliche westeuropäischen Nachbarn haben seit Jahrzehnten die wichtigsten Strecken vollständig elektrifiziert. Wir haben an dieser Stelle erheblichen Handlungsbedarf, denn eine Elektrifizierung brächte wie beim Automobilverkehr eine erhebliche Einsparung an Energie und Schadstoffemissionen und vermeidet Verkehr auf Autobahnen.
Die Piratenpartei verlangt Rechtssicherheit für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Entscheidungen dürfen dabei nicht über die Köpfe der Bürger hinweg getroffen werden. Der Vorrang von Eigeninitiativen der Bürger vor staatlicher Vorwegnahme der Planungen soll gewährleistet werden. Energiegenossenschaften und wirkliche Bürgerbeteiligungsformen dienen dabei als wesentlicher Baustein der Energiewende.
Die Piratenpartei fordert die Regierung und besonders den in der Hauptverantwortung stehenden Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, die bisher so erfolgreiche Energiewende konsequent fortzuführen, statt nun auf begonnenem Weg eine Kehrtwende zu vollführen. Die Belastung der Eigenerzeugung erneuerbaren Stroms ist dabei zu unterlassen.
Wir Piraten kämpfen weiter für eine Energiewende in Bürgerhand!
Wenn Du  bei diesem und ähnlichen Themen mitarbeiten möchtest,  kannst Du uns in einer Sitzung der AG Energiepolitik besuchen – egal ob Du Pirat bist oder nicht. Die Sitzungen finden jeden zweiten Dienstag um 20:30 Uhr im https://wiki.piratenpartei.de/Mumble statt. Bitte informiere Dich auf der https://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik Wikiseite der AG über die Details.

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Quellen:
[1] Pressemitteilung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 11.02.2014
[2] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 55;
[3] RWE AG: Geschäftsbericht 2013, Seite 43;
[4] Umweltbundesamt: „Schätzungen der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“, August 2012, Seite 6;
[5]   Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE:   „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Studie Version November   2013, Seite 2;
[7] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 57;
[8] Bundesverband Braunkohle: „10 Jahre Braunkohle als Wirtschaftsfaktor“;
[9] AG Energiebilanzen;
[10]   Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,   Faltblatt: Erneuerbar beschäftigt!  Stand: Aug. 2013, Seite 7;
[11] „dena Netzstudie II (November 2010)“;
[12] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 11.12.2013;
[13] EEX-Transparenzplattform, Gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Anzeigetag 06.12.2013;
[14] E.DIS AG
[15] Bundestagswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland, Seite 56;
[16] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
[17] Windkraft-Journal;
[18] Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. vom 04. September 2013:
[19] Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern;
[22] Informationen berechnet aus http://www.ivpu.de/pdf/oekobilanz.pdf und frei verfügbarem Fachwissen.
[27] Dokumentation:“Warum das Elektroauto sterben musste  …“
[31] http://www.cedelft.eu/publicatie/impact_of_electric_vehicles/1153 Potential interactions with the electricity supply (Deliverable 3). Flächenverbrauch auf S.50
[32]

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Dänemark und Schweden beenden die Verbrennung fossiler Energieträger

Ist es typisch deutsche Borniertheit oder sind etliche Exponenten deutscher Eliten nur zu bequem, sich in der Welt umzusehen? Nun Ja, die Borniertheit, die Deutsche gern Ihren Landsleuten vorwerfen, gibt es auch in anderen Ländern. Und auch in denen werfen sich die Landsleute dieses gern gegenseitig vor.

Allerdings dürfte es zutreffen, dass das Trauma zweier verlorener Weltkriege bei den Eingeborenen der deutschen Länder bis heute eine zusätzliche Triebfeder darstellt, in vielen friedlichen Disziplinen die Weltspitze anführen zu wollen.

So wie einst galt: „Nürnberger Tand, zieht durch alle Land!“ und Waren aus Nürnberger Produktion im Mittelalter tatsächlich in alle Welt gehandelt wurden, so bieten die Länder der BRD regelmäßig (meist eingebildete) Superlative. Aus Deutschland kommen:

Die besten Autos der Welt; die besten Waffen der Welt; die besten Atomkraftwerke der Welt; die Besten U-Boote der Welt; die besten Biere der Welt; die meisten Spielkarten der Welt; die meisten Spielwürfel der Welt, die meisten Achterbahnen der Welt; die besten Maschinen der Welt; die besten Schiffsmotoren der Welt; die einzigen Autobahnen der Welt, auf denen man unbegrenzt schnell Fahren darf…

Darüber hinaus sind „wir“ regelmäßig Weltspitze beim Handel; beim Umweltschutz; beim Fußball; beim Biathlon; bei Goldmedaillen im Sport; bei Kreuzfahrten; beim Urlaub machen; und und und …

und natürlich sind die Deutschen Weltmeister bei der Energiewende.

Klar. Wer denn sonst? Schließlich haben die Bayern auf der Welt die meisten PV-Anlagen (20% der weltweit installierten Leistung), die BRD hat 50%; wir haben den größten Anteil an Biomassestrom, die meisten Windkraftanlagen und unsere Automobilindustrie führt das Elektroauto als industrielles Massenprodukt gerade ein: BMWi3; VWEup; VW EGolf;

Während andere – ja was eigentlich? – zustande bringen:

  • China wird allein dieses Jahr so viel PV zubauen, wie die gesamte BRD installiert hat und baut mindestens die gleiche Menge jährlich in den folgenden 20 Jahren dazu. Denn die Chinesen wollen und werden ihre Gesellschaft komplett auf generative Stromerzeugung umrüsten. Und reden nicht nur davon.
  • Texas allein hat mehr Windkraft als die gesamte BRD, auch wenn die im Land der Ölbarone nur schwach genutzt wird und keiner darüber redet.
  • Das meistgefahrene E-Auto der Welt ist der LEAF von Nissan (über 200.000 Stück, seit 2009 am Markt, Reichweite 175 km), Nummer 2 der Tesla Model S, ca. 22.000 Stück (Reichweite bis 500 km).
  • Norwegen als Erdölselbstversorger hat die meisten Elektrofahrzeuge pro Kopf
  • Dänen und Schweden haben bei der Gebäudebeheizung die Nase vorn:

http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/daenen-verbieten-oel-und-gaskessel–69582460.html

http://www.ecoquent-positions.com/eilt-verbot-fuer-neue-oel-und-erdgasheizungen-in-daenemark/

Besonders in Dänemark denkt man konsequent und logisch statt hysterisch und emotionalisiert oder herablassend-jovial:

Alles hängt zusammen

Dänemark ist auf einen solchen grundlegenden Schritt besser vorbereitet als Deutschland. Das liegt zunächst daran, dass die Energiewende dort nicht als Kostentreiber wahrgenommen wird.

Die Einführung neuer Technologien verlangt nach Geld, dessen ist man sich dort bewusst. Hier in Deutschland redet man von Kosten, als ob das Geld dann weg, verbraucht quasi aufgegessen oder verbrannt wäre.

 

Dabei ist all das nicht neu. Die erste deutsche Energiewende bestand in der weitgehenden Umstellung der Stromversorgung auf Kernenergie und der Umstellung des Eisenbahnsystems auf Strom und Diesel. Diese wurde über das Steuersystem finanziert. Bezahlen mussten die Verbraucher all das ebenfalls, allerdings bekamen sie die Rechnung – anders als bei der jetzigen Energiewende – nie schwarz auf weiß ins Haus geschickt.

In Dänemark schleppen die regenerativen Energien keine solche psychologische Vorbelastung mit sich herum. Zweitens sind der Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme besser auf derartige tiefgreifende Veränderungen vorbereitet. Es steht ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen in der klassischen Energiebranche bevor, die in andere Bereiche verlagert werden. Dieser Prozess geht in Dänemark relativ geräuschlos von statten, weil die Arbeitnehmer gezielt für die neuen Jobs qualifiziert werden.

(Zitiert aus der oben angegeben ecoquent website)

Damit ist eigentlich schon alles gesagt und auch gut beschrieben, was die bisherigen Parteien in unseren Ländern immer noch unterlassen. Egal ob Rot, Schwarz, Gelb oder Grün. Auch mit Blau oder gar Pseudo-Orange wird es niemals besser.

In Skandinavien gilt: Wissen statt Glauben. Durch Recherche, Nachfragen und Faktenprüfung. Keine mächtigen Energiekonzerne, kein Glaube an hierarchische Ordnung, Autorität oder mit akademischem Weihrauch garnierte Großmannssucht und Eitelkeit á la Hans-Werner Sinn, der in München sein elitäres Ifo-Institut betreibt, von dem aus er regelmäßig Un-Sinn zu verkünden geruht, sofern er nicht gebeten wird, seine Eitelkeit in Talkshows auf den Markt zu tragen und Thesen zu verkünden, die meist in kurzer Zeit durch die Realität widerlegt werden:

http://www.klima-luegendetektor.de/2014/02/09/ifo-institut-die-sinn-wende-ins-nichts/

Links:

http://www.kebmin.dk/en

http://www.kebmin.dk/node/845

http://www.iwr.de/news.php?id=23461

http://www.eregion-m.de/daenemarkt-verbietet-einbau-von-oel-und-ergasheizungen/

Doch nicht nur die Dänen, auch die Schweden haben die Deutschen kühl und sachlich abgehängt und Heizen zu 92 % nicht mit Öl, sondern fast alle Neubauten mit Wärmepumpe. Oder eben viel mit Pellets. Und das im hohen Norden bei langen, kalten Wintern!

http://environment.about.com/od/renewableenergy/a/oilfreesweden.htm

Damit nicht genug: Das Ziel Schwedens heißt: Kein Öl mehr importieren ab 2020. Dürfte den Norwegern nicht gefallen,denkt man. Aber im Gegenteil: Die verkaufen Ihr gutes Nordseeöl auch lieber an Chemie und Pharma. Erdöl ist zu schade zum Verbrennen. Begleitet wird dieses Ziel durch gesetzliche Maßnahmen, wie den zwingenden Austausch von Ölheizungen bei Verkauf eines Hauses oder kommunale Vorschriften zum Einbau ausschließlich nicht-degenerativer Heizungen.

http://sweden.se/society/energy-use-in-sweden/

http://miljo.lth.se/fileadmin/miljo/personal/KarinE/Swedish_district_heating_case-study_KEricsson.pdf

http://www.theguardian.com/environment/2006/feb/08/frontpagenews.oilandpetrol

Wo also bleibt da unsere Politik? Ach Ja, bei uns ist ja alles anders. Weil wir so hochindustrialisiert sind, der Exportweltmeister oder zumindest der zweite Sieger. Nein, nicht pro Kopf, sondern in absoluten Zahlen.

Dumm nur: Schweden und Dänen exportieren pro Kopf mehr und sind stärker industrialisiert. Haben auch mehr regenerative und generative Energiequellen am Start. Aber dort sind die Voraussetzungen ja nicht vergleichbar.

Stimmt. Dort haben Politiker neben der schlechten Angewohnheit nüchterner und im Sinne Ihrer Bürger zu Denken und zu Handeln, sowie  ganz offensichtlich gegenüber den Interessen irgendwelcher Lobbyisten noch die Hosen anzuhaben, zu allem Überfluss offensichtlich auch noch Mut.

Den Mut, Dinge, die als notwendig erkannt sind, anzugehen, politisch die Voraussetzungen für Umstrukturierungen zu schaffen und zu Handeln, an statt wie ein Haufen Jammerlappen ängstlich auf die nächsten Wahlergebnisse zu schielen. Und weil im System BRD ja ständig irgendwo irgendwie irgendwelche Wahlen sind, sind ständig in Berlin mehr Bedenkenträger als aktiv handelnde Personen am Werk. Insgesamt könnte man sagen gibt es drei Mal mehr Bedenkenträger mit Mandat im Bundestag, als dieser überhaupt Abgeordnete hat. Höchste Zeit, die Zuständigkeiten zu Umsetzungen einerseits wieder auf Länderebene, besser noch dezentraler auf regionale und lokalre Ebenen herunterzubrechen und andererseits die gemeinsamen Maßstäbe und Normen für Europa verbindlich und einheitlich in Brüssel festzulegen und dort vollständig und transparent zu veröffentlichen. Weg mit dem Monopol des Beuth-Verlags! Was alle zu beachten haben und soviel regelt muss auch transparent zugänglich sein.

Das alles fehlt der weichgespülten Seifenoper Berlin und ihren derzeitigen Nebenbühnen in den verschiedenen Landeshauptstädten.

Zeit, das zu Ändern.

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Ha, Wer will denn hier wirklich noch eine Energiewende?

Antwort: Die Bürger.

Die Bürger in Deutschland stehen mehrheitlich hinter der Energiewende!

Für Interessierte habe ich hier mal ein paar Links zu Quellen und Fakten zusammengestellt. Nachstehend nach jedem der geposteten Links meine persönliche Meinung zu dem jeweiligen Artikel.

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2014/02/59472/

Relativ gut recherchiert mit interessanten Zahlen zum „Wärmemarkt“. Leider werden hier nur die neokonservativen bzw. neofeudlaen Meinungen von Hildegard Müller als Sprecherin des BDEW veröffentlicht. Die halten allerdings nachprüfbar keiner umfassenden Betrachtung und Prüfung stand. Dieser Verband stemmt sich mit allen Mitteln gegen eine dezentrale Organisation der Energieversorgung.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Wie können wir den Bürgern klar machen, dass es nicht die Politik ist, die die Akzeptanz der Energiewende verspielt sondern es sind die bisherigen Parteien? Auch viele Grüne Denken, Reden und Handeln inzwischen Eliten- und Establishmentkonform. Mit meinen Piraten ist leider in der Hinsicht nicht viel zu machen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article119717471/Energiewende-ist-bei-Deutschen-weiterhin-beliebt.html

Leider wendig fundierte Spekulationen über die Bedeutung der ermittelten Meinungen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forsa-umfrage-deutsche-finden-energiewende-schlecht-organisiert-12528632.html

Ein Ansatz in die richtige Richtung. Wärme per Wärmepumpe ist effizienter und nachhaltiger als Verbrennung von degenerativen oder regenerativen Stoffen.

http://www.die-buergerenergiewende.de/emnid-umfrage-zur-buerger-energiewende/

Sehr gute und umfassende Fragen. Darauf aufbauend könnte die Piratenpartei eine eigene Umfrage erstellen. Schwierig für uns Piraten ist allerdings der Crosscheck mit soziodemographischen Daten, der den Grad der Übereinstimmung zwischen der befragten Gruppe und dem Bevölkerungsquerschnitt belegt. 

http://www.fr-online.de/wirtschaft/umfrage-zur-energiewende–mehr-tempo-bei–energiewende,1472780,25947084.html

Deutlicher Hinweis auf den in der Bevölkerung vorhandenen Willen zur individuellen Energieautonomie. Der Kurs in Richtung dezentrale Energieversorgung wird ganz klar unterstützt. Das vom Stiebel-Eltron Boss gewünschte heilige Grälchen „steuerliche Absetzbarkeit“ ist allerdings kaum ein Schlüssel zu mehr Energieeffizienz bei Gebäuden, solange Vermieter nicht für einen höheren Primärenergiebedarf auf Grund schlechter Bausubstanz zur Kasse gebeten werden. Denn die Mehrkosten für den Brennstoff trägt der Mieter. Dem Vermieter ist das egal. Miete erhöhen geht kaum, schon gar nicht wenn die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen wegen der parteipolitischen Erfüllungsambitionen angeblicher „sozialer Gerechtigkeit“ weiter gesenkt werden sollen.

Unter solchen Bedingungen gibt es keinen Spielraum für Investitionen, auch nicht, wenn sich der Steuerzahler mit ein paar Prozent daran beteiligt. Der Weg geht nur über die Schaffung von Marktbedingungen, die nachlässige Vermieter direkt am Geldbeutel erwischen: Liegt der Primärenergiebedarf nach Norm um x% über dem gebäudespezifischen Standardwert für Bestand (85 kWh/m²a), dann hat der Vermieter den Anteil der Energiekosten zu tragen, der diesem Bedarf über 100% hinaus entspricht.

Formel: Kostenanteil Vermieter = 1-(x% / 100 + x%)

Beispiel für ein Gebäude / Wohnung mit einem Primärenergiebedarf von 250 kWh/m²a bei 100 m² N(P)utzfläche, Gasheizung = 25.000 kWh = 1.650 € zu erwartende Gaskosten nach Norm. 8.500 kWh wäre der Normprimärenergiebedarf.

100-(25.000/8500+25.000) = 0,75. Oder 75%. Der Vermieter müsste für seine veraltete Bausubstanz einen Mietabschlag von 75 % der Energiekosten, im Beispiel 1.232,00 Euro im Jahr, hinnehmen.

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/umfrage-deutsche-glauben-nicht-an-erfolg-der-energiewende/9245366.html

Dem Motto „Dümmer geht immer!“ kann man auf viele Arten gerecht werden. Mehr ist zum Handelsblatt nicht zu sagen.

http://www.presseportal.de/pm/67764/2591162/aktuelle-forsa-umfrage-deutsche-sind-nicht-ueberzeugt-vom-gelingen-der-energiewende

Bundesverband Holz-und Waldbesitzer. Sprecher Philipp zu Guttenberg. Ein jeder BILDe sich seine Meinung dazu, wie sinnvoll es ist, einen so vielseitigen Nutzstoff wie Holz zu verbrennen, wenn es nachweisbar auch mit generativen Energieträgern möglich ist, Wohlstand und Lebensqualität zu erhalten, ja sogar noch zu steigern.

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