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Das Orangebuch der Energiepiraten – meine Sicht – Teil 1

Alles was wir für die Zukunft der Energienutzung wissen müssen, wissen wir bereits. Und das wollten die Autoren des Orangebuchs der Piraten aufzeigen! Ich habe zu meiner Zeit als Mitglied der Piraten den Anstoß für das Buch gegeben und ein paar Gedanken beigetragen. Hier lege ich eine ein wenig überarbeitete Fassung vor. In echter Piratenmanier klaue ich die Vorlage, ergänze, kommentiere und verändere, wo es mir wichtig, richtig und passend erscheint.

Den noch bei den Piraten verbliebenen Autoren gebührt der allerhöchste Respekt für ihre unermüdliche Arbeit. Ich selbst konnte meine eigene politische Überzeugung, die mit dem ursprünglichen Kodex https://wiki.piratenpartei.de/Kodex der Piraten nahezu genau übereinstimmt, in der gelebten Realität der Partei seit 2013 immer weniger bis schließlich gar nicht mehr wiederfinden.

Ich kann mit vagen idealisierenden Begriffen ohne definitorische oder normgebende Eigenschaften wie „soziale Gerechtigkeit“ nichts anfangen. Am Arsch. Inhaltslose Seifenblasen. Politische Werte sind weder beliebig erweiterbar noch emotional. Sie sind viel mehr nahezu exakt feststellbare, nachprüfbare und im Alltagsleben entsprechend leicht konkretisierbare, eben normbildende Begriffe.

Wie Freiheit, Transparenz, Solidarität, Gleichheit und Arbeit. Nicht aber Gerechtigkeit oder Leistung.

Inhaltsverzeichnis Seite

Einleitung

1 Energiebereitstellung in Deutschland
1.2 Lagerung fossiler Energieträger
1.3 Energieverteilung
1.4 Struktur des Energiebedarfs, -einsatzes
1.4.1 Wärmebedarf, -einsatz und -speicherung
1.4.2 Strombedarf, -einsatz und -speicherung
1.4.3 Energiebedarf, -einsatz und Transportleistung im Verkehrsbereich

2 Energieeinsatz in einer nachhaltigen Gesellschaft
2.1 Energie neu denken
2.2 Mobilität ohne fossiles Mineralöl
2.3 Behaglich wohnen mit wenig Energie
2.4 Wirtschaft und Verwaltung werden sparen
2.5 Anteil am internationalen See- und Flugverkehr

3 Die Welt einer nachhaltigen Energiebereitstellung
3.1 Die Verteilung von Wärme und Strom in der Zukunft
3.2 Zusätzlicher Wärme und Strombedarf
3.2.1 Verluste der Wärmeleitung und -speicherung
3.2.2 Verluste der Stromleitung und -speicherung
3.3 Rohstoffverfügbarkeit für die Wärme- und Stromspeicherung

4 Die Bereitstellung der Energie von morgen

5 Der Weg

6 Globaler Ausblick

Literaturverzeichnis und Anmerkungen

Danksagung

Einleitung

Die Bürger unserer hoch technologisierten Industrienation werden seit vielen Jahren stetig und täglich mit Informationen bombardiert:

– fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle sind endlich
– wir „verbrauchen zu viel Energie…“
– um jeden Preis muss Energie gespart werden

Die hauptsächliche Begründung lautet: Durch die Energiebereitstellung ausgelöste CO2- Emissionen müssen dringend reduziert werden, um dem Klimawandel entgegen zu wirken.

Diese These nährt, fördert und impliziert ungeeignete und unpassende Denkmodelle, pflanzt irreführende Paradigmen in zunehmend weniger intensiv und ausreichend geschulte Gehirne.

Diese Parameter verstellen den Blick auf die physikalischen Gegebenheiten.

Jüngstes Beispiel für so ein implantiertes Paradigma, Zitat Sigmar Gabriel: „ Wer glaubt man könnte die Erneuerbaren einfach weiter so ausbauen, der hat die Rechnung ohne die Physik gemacht. Dies geht nicht ohne den massiven Ausbau der Netze!“ Das ist das Verkaufsargument zu Gunsten enorm finanzkräftiger Investoren (Versicherungen, Fonds, Banken), die über ihre Beteiligungen den gepriesenen Ausbau einerseits ermöglichen, andererseits sich damit rentierliche Geschäftsmodelle über mehrere Jahrzehnte sichern.

Demgegenüber ist zwar längst klar und eindeutig bewiesen: Speicher können Transportnetze locker, effizienter und nachhaltiger ersetzen. Sie eignen sich aber weder für horizontale, oberflächliche, noch vertikale, tief integrierte Geschäftsmodelle in der großen Fläche, Breite und Masse. Sie sind für Großkonzerne mit aller höchst dotierten Posten für Vorstände (Könige, Prinzen) und Aufsichtsräte (Senatoren, geheime Staatsräte, Unternehmensberater, abgehalfterte Politiker) deshalb denkbar ungeeignet.

Energie ist im Überfluss vorhanden! Allein die Energie der Sonneneinstrahlung auf die Erde ist 16-fach so hoch wie der weltweite Energieverbrauch. Wir können auf der Erde zusätzlich den Wind, die Geothermie und andere „Erneuerbare Energien“ für den Energiebedarf unserer Gesellschaften nutzen.

Die gute Nachricht: Wenn wir nachhaltig wirtschaften (Effizienz vor monetärer Wirtschaftlichkeit), müssen wir uns nicht einmal einschränken.

Wir werden keinen Komfortverlust erleiden. Wir müssen nur umdenken und die heute bereits zur Verfügung stehenden technischen Verfahren zur Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen nutzen. Unsere Versorgung kann zukünftig vollständig durch so genannte „Erneuerbare Energien“ sichergestellt werden. Soweit es geht, werden Rohstoffe genutzt, die weltweit ausreichend und erneuerbar vorhanden sind. Seltene Rohstoffe müssen dagegen kaum neu gefördert, sondern können in einem Kreislaufsystem genutzt werden. Mit diesen Maßnahmen können wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiebereitstellung den CO2-Verbrauch senken und auch unsere Lebensqualität nicht nur halten, sondern durch bessere Umweltqualität auch noch deutlich steigern!

Dieses Ziel ist sogar einfach zu erreichen. Den Weg zu gehen, ist notwendig für uns und die nächsten Generationen. Er löst viele Probleme und schafft viele neue zusätzliche Arbeitsplätze. Es ist der verantwortungsvollste Weg in die Zukunft der Energiebereitstellung!

Vorab empfiehlt es sich, über ein paar Aspekte nachzudenken, um das Thema Energie unter seinem tatsächlichen Blickwinkel zu betrachten. Können Sie diese Fragen beantworten?

– Energie und Leistung: Was ist der Unterschied?
– Besteht eine Verwandtschaft mit politischen Begriffen?
– Arbeit und Leistung! Was soll sich wieder lohnen? Leistung oder Arbeit?
– Was ist der Unterschied zwischen einer Wh (kWh, MWh, GWh) und einem W (KW, MW, GW)
– Was ist der Unterschied zwischen Wirkungsgrad und Effizienz?

Erinnern wir uns:
Am 1. April 2000 wurde durch die damalige Bundesregierung das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, das EEG, in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz war fortschrittlich und führte zu einem schnellen Ausbau regenerativer Stromerzeugung. Das Thema Wärme war damals nicht im Fokus und ist auch heute noch unterrepräsentiert. Durch die nachfolgenden Regierungen wurde dieses Gesetz mehrfach angepasst und trägt heute den Titel „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“. Das Ergebnis dieser Anpassungen war stets das Zurückfahren und Ausbremsen der Energiewende in der BRD.

Ausgerechnet, das politische Gebilde, das sich eine Energiewende auf die Fahnen geschrieben hat, ausgerechnet das „Land“, von dem der Rest der Welt seinerzeit sagte: „Wenn die es machen, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass es funktioniert!“, ausgerechnet WIR haben zugelassen, dass unsere späteren Regierungen weiter zurückgerudert sind, als andere Fortschritte gemacht haben.

Deutschland ist nicht der Vorreiter und Leitmarkt in Sachen „regenerativer“ Energie. Wir sind nicht mal mehr Mittelmaß.

Unter Energiewende verstehen wir den vollständigen Ersatz fossiler, also endlicher Energieträger durch regenerative Energieträger.

https://de.wikipedia.org/wiki/Energiewende

Im Rahmen des EEG werden durch die ÜNB bestimmte Szenariorahmen entworfen. Diese Szenariorahmen sind die Grundlage für die weitere technische Umsetzung.
Ein Szenariorahmen behautet und versucht, den zukünftigen Strombedarf, die geographischen Verbrauchsschwerpunkte sowie den Spitzenlastbedarf zu prognostizieren. Dafür werden durch die ÜNB Daten zugrunde gelegt die an vielen entscheidenden Stellen nicht öffentlich zugänglich sind. Damit kann dieser Szenariorahmen faktisch nicht in Frage gestellt werden. Es mangelt fast vollständig an Transparenz.

http://data.netzausbau.de/2030/Szenariorahmen_2030_Entwurf.pdf

Wie aus der Quelle, Seite 22, zu entnehmen, ist eine vollständige Ablösung fossiler Primärenergieträger nicht erkennbar. Fakt ist, dass für „re-generative“ Stromerzeugung, die durch die Witterung bedingt nicht immer zur Verfügung steht, alternativ erzeugter Strom bereitgestellt werden muss. Wenn die fossilen Primärenergieträger aber 100%ig ersetzt werden sollen dann steht der genannte alternativ erzeugte Strom nur in Form gespeicherter Energie zur Verfügung. Dazu ist ein massiver Ausbau der Speicherkapazitäten notwendig. In den Szenarien werden zukünftige Speicherkapazitäten fatalerweise nicht in die Betrachtung einbezogen.
Wir sind heute als Gesellschaft vom Import vorwiegend fossiler Energieträger abhängig. Wir wissen hinreichend genau, dass fossile Energieträger endlich sind und wesentlich zur Veränderung unseres Klimas beitragen. Um unsere Energieversorgung dauerhaft zu sichern und unseren Lebensraum zu schützen, müssen wir unsere Energieversorgung vollständig auf regenerative Energie umstellen: Die gesamte Energieversorgung, nicht nur die Stromerzeugung. Das EEG war ein erster Schritt zur Umstellung auf EE. Für die Zukunft brauchen wir aber einen ganzheitlichen Ansatz der alle Energieformen einbezieht. Wir wollen im Folgenden zeigen, dass der vollständige Ersatz fossiler Energieträger möglich sein wird.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

Fragen, Wünsche, Informationen?

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Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt