Archiv der Kategorie: Zeitgenössisches

Verteilnetzstudie des Landes Hessen – Das Wesentliche:

Verteilnetzstudie des Landes Hessen – Das Wesentliche:

Notizen / Stichpunkte zur Verteilnetzstudie Hessen

Die Verteilnetzstudie des Landes Hessen ist ein zwar sehr umfangreiches, dafür aber initiales Dokument, das bisher unbearbeiteter Felder der Energiepolitik weit öffnet.

Sie ist an manchen Stellen zwar viel zu detailliert, als Einstiegsdokument aber gerade deshalb interessant, weil sie bisher vollkommen unbeachtete Aspekte in den Fokus nimmt.

Das Land Hessen nimmt damit energiepolitisch den progressivsten Platz im Konzert – oder auch der Kakophonie – der deutschen Bundesländer ein.

Die Beauftragung in 2015 wäre allerdings längst zeitkritisch – wenn sich in der Energiepolitik seither etwas Entscheidendes oder überhaupt irgendetwas nach vorne bewegt hätte

Lobenswert anspruchsvoll sind indessen die Ambitionen: Die energiepolitischen Ziele des Landes Hessen adressieren dabei sowohl die nachhaltige Veränderung der Energieerzeugungslandschaft, welche bis 2050 eine vollständige Deckung des Endenergieverbrauchs für Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien erzielen soll, als auch Energieeffizienzbestrebungen und den beschleunigten Wandel des Energieverbrauchs hin zu möglichst emissionsfreien, effizienten elektrischen Verbrauchern. (S. 1)

Woraus – zum Glück – der Schluss gezogen wird, dass die Anforderungen an die Verteilnetze sich zukünftig verändern (S. 1), denn sie werden … zusätzlich zu ihrer bisherigen Versorgungsaufgabe den Hauptteil der neuen Einspeisung aufnehmen und fast alle neuen Stromanwendungen direkt versorgen. Was denknotwendig zu einem … potenziell umfangreichen Ausbau der regionalen Verteilnetze … führen muss.

Bemerkenswert ist die Betrachtung so genannter Stützjahre 2024 und 2034 (je ein Jahr VOR SzR des „Bundes“, S. 2 ). Entwickelt werden dabei ein … (mittleres Energieszenario), die umfangreiche Realisierung der energiepolitischen Landesziele (oberes Energieszenario), aber auch die mögliche bundesweit verzögerte Erreichung der Energiewendeziele (unteres Energieszenario.

Ein weiteres Paradigma lautet: Netzausbaumaßnahmen werden dann als wirtschaftlich vorteilhaft gewertet, wenn ihre Annuität aus Investitions- und Betriebskosten sowie maßnahmenabhängig auch aus Wertersatz für abgeregelte Energie günstiger als die Annuität von anderen elektrisch sinnvollen Maßnahmen ist.

Das bedeutet passenderweise zum Treffen des Vereins Platform Energy am 28.04.2018: Der derzeitige Merit-Order- Ansatz über variable Kosten ist nicht sinnvoll.

Hier wird ein durchgängig vernünftiger Ansatz vorgestellt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die gesetzte Annuität auf dem erwartbaren Lebenszyklus und nicht etwa auf Industrie-, Handwerks- oder irgendwelchen Verbandsinteressen beruht. Das Negativbeispiel für derartige Entscheidungen aus politischer Unvernunft liegt z. B. in der gesetzlichen Sonderabschreibung für energetische Sanierung im Immobiliensektor, explizit Mietwohnungsbereich. Hier eröffnet diese undurchdachte Regel den Weg zu enormen außertourlichen Mieterhöhungen, nur um massive Investitionen in energetische Sanierungen anzureizen. Die allerdings viel zu kurz gewählte Abschreibezeit von neun Jahren führt zu einer vollen Wälzung dieser Kosten auf die Mieten, was vor allem in Ballungszentren zu grotesk hohen Mietsteigerungen führt. Dabei liegt die Lebenszeit fast alle baulichen Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bei wenigstens 30 Jahren, eher bei 50. Dass es den Bauherren grundsätzlich frei steht, freiwillig selbst eine längere Abschreibezeit in Anspruch zu nehmen, scheint mittlerweile vollkommen unbekannt zu sein. Von daher wäre es dringende Aufgabe des Gesetzgebers, hier mit fester Hand nachzuhelfen.

Weitere bemerkenswerte Vorschläge bestehen in der Kopplung von Netzgruppen des Hochspannungsnetzes, sowie der klaren Vorstellung einer Implementierung von Power-to-Gas-Anlagen oder von Netzspeichern. Das Land Hessen ist an der Stelle allen anderen Bundesländern und vor allem dem Bund selbst weit voraus.

Für den Verein Platform Energy ergibt sich hier die Aufgabe, das im kommenden Landtagswahlkampf in Bayern deutlich zu machen und Vor allem Herrn Söder und seinen Wirtschaftsminister damit zu fordern.

Die vorgelegte Verteilnetzstudie erweitert die Betrachtungen zusätzlich durch die Bewertung möglicher Vorteile aus netzebenenübergreifender Netzplanung sowie für die kumulative Wirkung der Spitzenkappung über alle Netzebenen des Verteilnetzes.

Sie bedient sich dabei einer Zielnetzplanung vom Referenzzustand in den Zielzustand:

Für Hessen heißt das: Die Einspeisung von RES mit 1,18 GW (2014) zukünftig auf 3,15 GW (2024) bzw. 5,35 GW (2034) zu erhöhen. Leider sind auch in dieser Studie die Autoren der irreführenden Vorstellung verhaftet, dass Leistung „eingespeist“ wird und dann Leistung – wohin auch immer – „fließt“. Diese verkürzende Vereinfachung wird der technischen Realität nicht gerecht. Es handelt sich lediglich um eine Angabe zur installierten Leistung unter Standardnormbedinungen, und nicht um Einspeisung. Wo der Strom dann real auf kürzestem Wege hinfließt, wissen wir in der Regel nicht, da die entsprechenden Daten entweder gar nicht erfasst werden oder eben als Geschäftsgeheimnisse eingestuft unter Verschluss gehalten werden. Eine antiquierte, verkürzte Denkweise, die den technischen Notwandigkeiten nicht mehr gerecht wird.

Die Erwartungen der Verteilnetzstudie gehen dahin, das der Stromverbrauch sinken wird, die Einsparungen aber dadurch aufgewogen, dass die Verbrauchsgewohnheiten geringfügig wachsen.

Die Autoren kalkulieren (S. 4) mit – freilich idealisierten – Größenordnungen von neun Prozent / elf Prozent / Netzausbaukosten/ sechs Prozent.

Eine klare Botschaft, die auf der Eben BnetzA/ÜNB keinerlei Beachtung findet, lautet: Das heute nicht sicher abschätzbare Verhalten von Prosumer-Anwendungen wird einen

hohen Einfluss auf den Netzausbaubedarf haben. Das mag daran liegen, dass der „obersten“ Ebene das Potential der großen Masse der „Prosumer“ gleichhgültig ist, da diese in jedem Fall nichts als die finanziell zu verpflichtenden Erfüllungsgehilfen hochfliegender und hochrentabler Geschäftsmodelle sind, oder weil sie es schlicht nicht besser können. Was besser oder schlechter ist, bleibt der Beurteilung jedes einzelnen Lesers überlassen.

Der weitere Aspekt S. 9 (14) Regelbare Ortsnetztransformatoren (RONT): Diese Technologie bleibt trotz optimistischer Kostenannahmen auch zukünftig verhältnismäßig teuer im Vergleich zu anderen innovativen Maßnahmen. Ihr Einsatz verspricht nur in einem geringen Anteil der Niederspannungsnetze wirtschaftliche Vorteile, speziell wenn beidseitige Spannungsgrenzwertverletzungen auftreten. Daher sollte der Einsatz regelbarer Ortsnetztransformatoren nur nach detaillierter Wirtschaftlichkeitsprüfung und Risikoabwägung erfolgen.

An der Stelle bleibt die Studie weit hinter längst bekannten Lösungen zurück. Die RONT sind eine nette, funktionierende Technologie. Allerdings bekommt man zum salben Preis mehr Regelleistung plus eine beachtliche Menge an elektro-chemischer Speicherkapazität, wenn man statt auf RONT auf die bereits verfügbaren Alternativtechnologien setzt. (http://www.actensys.de/). Damit läßt sich das nachfolgend zutreffend beschriebene Problem intelligent lösen, da ein verbindlich angekündigter, massiver Ausbau spielend die Möglichkeit zur Ausschreibung bei unter 40% der aktuellen Marktpreise ermöglicht. Die bekannten RONT der üblichen Hersteller dagegen haben kaum mehr Spielräume im Preis und sind ohnehin in der Relation bereits jetzt zu teuer, weil sie im Grunde nichts können, ausser eben abregeln oder hochregeln.

(15) Lokale Netzspeicher: Neben offenen regulatorischen Fragen stehen dem wirtschaftlichen Einsatz der Netzspeicher insbesondere die hohen Technologiekosten entgegen. Erst ab einer Halbierung der Technologiepreise kann ihr Einsatz für die Spannungshaltung wirtschaftlich werden. Für strombegrenzte Netze ist die Vorteilhaftigkeit nachhaltig nicht gegeben.

Diese letzte Aussage steht ohne Nachweis da, und wird deshalb bestritten. Der Nachweis fehlt wohl deshalb, weil er ohnehin nicht gelingen kann. Dieser Satz ist möglicherweise aus politischen Gründen in die Studie gelangt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich falsch – schlicht weil intelligent platzierte Speichertechnologie (both ends) die Strombelastung von Leitungen zeitlich streckt, damit senkt und dabei trotzdem jederzeit die benötigte Leistung bereit stellt – und vor allem: Er ist überflüssig.

Daher ist die folgende Aussage der Studie auch ein weiteres Argument gegen die soeben bestrittene These:

(19) Unter den bewerteten innovativen Maßnahmen hat der netzdienliche Einsatz von Prosumer-Anwendungen das mit Abstand größte Potenzial für die Reduktion des Netzausbaubedarfs. Allerdings sind realistische Möglichkeiten, die netzdienlichen Beiträge der Prosumer-Anwendungen durch Netzbetreiber zu aktivieren, aufgrund der noch zu schaffenden technischen und prozessualen Voraussettungen derzeit noch begrenzt.

Das Problem ist also auch hier ein strukturelles, kein technisches. Selbst wenn es dann wieder nur halbwegs eindeutig sinnvoll weitergeht:

Dagegen muss das Risiko, dass Prosumer-Anwendungen zukünftig rein markorientiert, d.h. ungeachtet der Netzauslastung wirken, durch Sicherheitsaufschläge in den Netzplanungen abgebildet werden.

Richtig – und doch zu einseitig, weil im Grunde nur auf Leitungsquerschnitte und Spannungsebenen bezogen. Werden elektrochemische Speicher sinnvoll einbezogen, dann wird eine runde und schlüssige Sache daraus. Diese Art der Prosumeranwendungen ermöglicht viel mehr genau das Gegenteil: Gesicherte Begrenzung der Leitungsbelastungen.

Beispiel: Eine PV-Anlage auf einem Wohnhaus hat 18 kWpeak Nennleistung. Das bedeutet, in der Spitze kann die von dieser Anlage entwickelte Leistung locker das Doppelte betragen, wenn auch in der Regel nur für wenige Minuten. Das Netz würde man denken, würde auf diese 18 KW ausgelegt. Ist es aber nicht, weil es das noch lange nicht muss. Den Sicherheitszuschlag hat der Netzbetreiber längst in der 400 V Zuleitung auf Netzebene 1 im betreffenden Strang zum nächsten ONT (Ortsnetztrafo hin) integriert. Diese Zuschläge sind in normalen Wohngebieten dermaßen groß, dass die Ausbaupotentiale noch lange nicht erschöpft sind. Kommen viele solcher Anlagen dazu, kann es aber an den ONT zu Problemen kommen. Die könnte man dann zwar gegen größere Anlagen austauschen, doch auch die sind begrenzt.

Baut hingegen der Eigentümer der beschriebenen PV-Anlage einen soliden Speicher mit 10 kW Ladeleistung hinzu, kann er seine Einspeisung jederzeit um eben diese 10 KW begrenzen. Die maximal auftretende Leistung der PV kann rechnerisch ermittelt werden, über die Elektronik von Speichern kann jederzeit die Ladeleistung des Speichers auch auf ein Vielfaches der Nennleistung erhöht werden und die Abgabeleistung zuverlässig auf z. B. 10 kW eingestellt werden. Damit belastet diese Prosumeranwendung das „Netz“ nicht nur keineswegs, sondern entlastet es sogar. Und zwar höher, als die eigentliche Ausnahmeleistung des Prosumer- Anschlusspunktes liegt. Dehnt man das auf alle an dieser Leitung angeschlossenen Prosumer aus, würde mit Sicherheit jede Berechnung dieses Netzelements nach allüblich vereinfachter Art eine dauerhaft negative Netzlast ergeben, bzw. ein ständig “unterfordertes“ Netz darstellen.

Irgendwie gleichermaßen verwirrend wie interessant ist der folgende Punkt auf S. 18 Für diese Netzberechnungen verwendet die Verteilnetzstudie in sehr großer Anzahl ausschließlich Realnetze. Meine Frage. Welche denn sonst? Ein hypothetisches Netz zu verwenden könnte die Implementierung von Wunschparametern wirtschaftlich interessierter Kreise zur Folge haben und würde damit den Wunsch zur Begründung übertriebener und volkswirtschaftlich nutzloser Ausbauvorhaben zur Notwendigkeit hochadeln.

Dankbar bin ich über die auf S. 19: vorgestellte „klassische“, Netz-Ebenen-Betrachtung von „Netzebenen“, die ich für nichts als belanglosen bürokratischen Unsinn halte.

1. Die numerische Logik läuft der Realität exakt zuwider:

Netzebene 1: HöS / Übertragungsnetz / 220 kV und 380 kV (150 kV – 380 kV). Warum ausgerechnet das HöS mit der Nr., 1 als vermeintlich wichtigste Ebene apostrophiert wird, ist genauso unklar wie unlogisch. Das zentrale, wesentliche und wichtigste Netzelement ist die 0,4-KV Ebene hier als Netzebene 7 am Ende bzw., außerhalb der Bedeutungskette angesiedelt. An dieser Ebene hängen aber die 50 Millionen von 50 Millionen plus ein paar tausend Nutzeranschlüssen. An dieser Ebene hängen damit die, die sämtlich Bespassungsaktivitäten, die Shareholderempfänge der ÜNB, deren Geschäftsmodelle, deren Gewinne und vor allem deren überduchschnittliche Managervergütungen erwirtschaften und bezahlen. Damit ist sie definitv die wichtigste Netzebene und gehört sinnvollerweise an Position 1. Für das, was heute die Managementebenen dieser Strukturen leisten, waren die Dotationen der früheren Beamten auf diesen Positionen mehr als aureichend.

Netzebene 2: Umspannwerke an den Netzknoten HöS zu HS und umgekehrt. In wie fern eine Anzahl Umspannwerke eine eigenen Netzebene bilden sollen, mag sich jeder selbst fragen. Demnach bilden auch Mobilfunkmasten oder Autobahnkreuze für sich bereits eigene Netze und Netzebenen.

Netzebene 3: HS / Verteilnetz / 110 kV (60 kV – bis 150 kV)

Netzebene 4: Umspannwerke HS / MS

Netzeben 5: MS / Verteilnetz/ 1 kV bis 60 kV.

Netzebene 6: Trafostationen / Umspannung MS / NS

Netzebene 7: 3-phasiges „Haushaltsstromnetz“, 230 V und 400 V. Theoretisch bis 1 kV.

Trafostationen bis 680 kVA / ca. 750 kW.

Sehr dankbar wiederum bin ich für die Einführung einer auf dem Spielfeld von BnetzA und ÜNB vernachlässigten Funktionsgröße, siehe S. 29:

Mithilfe einer logistischen Funktion (Technologiediffusionskurve) wird der zeitliche Verlauf des Ausbaus der Elektromobilität entsprechend Abbildung 7 angenommen. Sofern für 2050 ein Anteil E-Kfz von 80% erwartet wird, ergibt dies für das Jahr 2024 eine

Durchdringung mit E-Kfz von 2% und für das Jahr 2034 eine Durchdringung von 19%.

Diese Technologiediffusionskurven sollten entsprechend ihre Anwendung bezüglich elektrochemischer Speicher erhalten.

Ebenfalls sehr rational werden weitere Ansätze entwickelt.

S.30 Anders als in den Energieszenarien für Hessen erfolgte hier keine weitere Differenzierung, sodass für das untere, mittlere und obere Energieszenario jeweils gleiche Annahmen getroffen wurden. Die Regionalisierung der zusätzlichen Erzeugungsleistung erfolgt mit eigenen Modellen für den Zubau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen.

Im Fall der Windenergie werden im Zubaumodell die Bestandsanlagen entsprechend ihres jeweiligen Inbetriebnahmejahres berücksichtigt. Ein Zubau neuer Windenergieanlagen erfolgt auf zuvor ermittelten Potenzialflächen, unter anderem unter Berücksichtigung von

1.000 Metern Abstand zu Wohnsiedlungen sowie der Windressource.

Bei Zubau der Photovoltaik wird ein Anteil von 20% an Photovoltaik-Freiflächenanlagen berücksichtigt, während achtzig Prozent als Photovoltaik-Aufdachanlagen abgebildet werden.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden entlang der Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen verteilt, während Photovoltaik-Aufdachanlagen auf Basis der CORINE

Landbedeckungsdaten [16] innerhalb der Siedlungsflächen zugebaut werden.

Dieser Ansatz klingt vernünftig, hängt aber wieder zu sehr von renditegetriebenen Entscheidungen ab. Derzeit ist der gesamte PV-Markt weitgehend über die diversen Manipulationen des EEG in den vergangene Jahren zum Erliegen gekommen. Rentabilität für den Privatanwender wird gezielt unterbunden. In der Regel lohnen sich nur noch einzelne größere Projekte und die Menge der investierenden Idealisten mit Potential dürfte erschöpft sein. So wird unter Beibehaltung der bundesrechtlichen Festlegungen alles weitere vorerst Theorie bleiben. Fortschritt wird es jedenfalls im Sinne einer vernünftigen Energiepolitik mit den vier stärksten Fraktionen im Bundestag die nächsten vier Jahre keinesfalls geben. Vielmehr sind Rückschritte zu erwarten (Meine Prognose). Dennoch ist das folgende ein sehr guter Ansatz.

S 33 Mithilfe dieser Geodatensätze lassen sich die zu erwartenden Erzeugungsleistungen und Lasten bis auf einzelne Niederspannungsnetzanschlusspunkte zuordnen. Die zur Regionalisierung angewendeten Methoden wurden zum Teil im Rahmen des BMWi-geförderten Projekts STERN [19] entwickelt.

Eine dankenswerte Information findet sich später:

S.60 Die automatisierte Netzausbauplanung basiert auf der Open-Source Netzberechnungssoftware pandapower [30][31], welche durch das Fraunhofer IWES IEE (vormals IWES) in Kooperation mit der Universität Kassel entwickelt wurde.

S. 66 Die Netzplanungen auf der Mittelspannungsebene werden als Zielnetzplanungen für die Stützjahre 2024 und 2034 durchgeführt. Für die Stützjahre werden Energieszenario-Ausprägungen erstellt und die prognostizierten Leistungen dem Netzmodell zugeordnet.

Hierbei werden Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, die in der Niederspannung angeschlossen werden, genauso wie E-Kfz und Wärmepumpen über eine Zuordnung der Liegenschaften zu Ortsnetzstationen aggregiert und als Ersatz-Einspeisung bzw. Last modelliert.

Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden entweder direkt an das Mittelspannungsnetz angeschlossen oder als Direktanschluss an die Umspannebene ausgeführt.

Hier findet sich neben einer Beschreibung der Praktikabilität eine Neuerung, die Auswirkungen auf die Betrachtung der „oberen“ Netzeben haben muss.

Im nachfolgend beschrieben finden sich etliche Ansätze,die auch für die ÜNB und die BnetzA und vor allem auch die EU-Ebene wertvoll sein könnten. Dennoch bleibt die Studie aus Hessen auch hierhinter den gesicherten technischen Möglichkeiten deutlich zurück.

S. 75 Für die Netzplanung ist inzwischen ein relativ breites Spektrum an innovativen Maßnahmen hinzugekommen, um auftretenden Netz- bzw. Netzbetriebsmittelüberlastungen anders als durch konventionelle Netzverstärkung entgegenzuwirken. An diese innovativen Maßnahmen sind zugleich hohe Erwartungen geknüpft, dass durch deren vermehrten Einsatz eine nennenswerte Reduktion der Netzausbaukosten erzielt werden kann.

Die innovativen Maßnahmen können wiederum einzeln oder in Kombination eingesetzt werden, um den bestmöglichen Beitrag zu erbringen. Die möglichen komplexitäts- und aufwandstreibenden Rückwirkungen von kombinierten innovativen Maßnahmen auf die Betriebsführung, werden für die Netze und Netzbetreiber deutlich verschieden ausfallen und daher im Rahmen der Auswirkungsanalyse nicht in die Bewertung einbezogen.

Innovative Maßnahmen:

Cos phi = konstant:

cos ϕ = konstant: Blindleistungsbereitstellung durch Erneuerbare Erzeugungsanlagen (in der Verteilnetzstudie modelliert für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen) zur Spannungsregelung mit einem konstanten Leistungsfaktor.

Q(U)-Regelung:

Q(U)-Regelung: Blindleistungsbereitstellung durch Erneuerbare Erzeugungsanlagen zur Spannungsregelung in Abhängigkeit der Spannung am Netzanschlusspunkt.

cos phi (P)-Regelung:

cos ϕ (P)-Regelung: Blindleistungsbereitstellung durch Erneuerbare Erzeugungsanlagen zur Spannungsregelung in Abhängigkeit der Spannung am Netzanschlusspunkt.

Durch die Blindleistungsbereitstellung wird eine Phasenverschiebung des Wechselstroms im Netz erreicht und dadurch auf die Spannung Einfluss genommen. Im Besonderen können durch Blindleistungsbereitstellung der, bei vermehrter Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen auftretenden, Spannungsanhebung entgegengewirkt und damit Grenzwertüberschreitungen vermieden oder reduziert werden.

Die Blindleistungsbereitstellung kann in den Verteilnetzen alternativ zu den oben genannten Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen auch durch Kraft-Wärme gekoppelte Anlagen oder andere Erzeuger erfolgen. Abgestimmt auf die Schwerpunktlegung in den Energieszenarien wird in der Verteilnetzstudie die Blindleistungsbereitstellung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen berücksichtigt.

Alles richtig, jedoch in einem Szenario bereits mit geringer Durchsetzung der Struktur durch elektrochemische Speicher entfällt dafür zunehmend der Bedarf, da die Leistungelektronik der Wechsel- und Gleichrichter an den Speichern diese Aufgaben automatisch mit übernimmt.

Eine starke Durchsetzung der gesamten Netzinfrastruktur mit Speichern bewirkt im Prinzip eine permanente galvanische Trennung der einzelnen realen Netzebenen (1-4) untereinander und von den letztlich die Blindleistung verursachenden Anwendungen. Damit werden Frequenzen, cos ϕ- Differenzen, Spannungen sowie Stromstärken und damit Leistungsabgabe und Aufnahme vollautomatisch auf jedem einzelnen Netzelement in Millisekunden geregelt und die hauptsächliche Arbeit steuernder Leitstände entfällt.

Es genügen dann technische Teams zum Austausch eventuell ausfallender Einzelelemente, besser gesagt Bauteile. Da dies für den Notfall und bei entsprechenden routinemäßigen Übungen ohnehin schon eine Aufgabe des Katatrophenschutzes (bsp. THW) ist, kann letztlich dieser den Austausch erledigen.

Spitzenkappung:

Spitzenkappung: Spitzenkappung ist die Berücksichtigung der gesetzlich gegebenen Möglichkeit, die begrenzte Abregelung von Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen bereits bei der Netzplanung zu berücksichtigen und die Netze darauf hin geringer, als zur Aufnahme der gesamten möglichen Einspeisung aus diesen Anlagen erforderlich wäre, zu dimensionieren. Gegenwärtig wird erlaubt, bis zu 3% der prognostizierten jährlichen Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen entsprechend abzuregeln. Durch das Abregeln von Einpeisespitzen wird die Auslastung des angeschlossenen Netzes sowie der Spannungsanstieg am Netzanschlusspunkt verringert. Es wird grundsätzlich zwischen statischer Spitzenkappung und dynamischer Spitzenkappung unterschieden. Bei statischer Spitzenkappung wird die Einspeiseleistung der Anlagen permanent begrenzt. Bei der dynamischen Spitzenkappung erfolgt die Abregelung bedarfsweise in Abhängigkeit von der gegenwärtigen Netzauslastung.

In der Verteilnetzstudie wird Einspeiseleistung je nach Netzebene und Anlagentyp verschieden stark reduziert. Die in den Netzplanungen der Verteilnetzstudie angerechnete Abregelung ist in Tabelle 17 bezogen auf die Nennleistung der Anlagen dargestellt.

Der Begriff „Spitzenkappung“ ist ein lange bekannter, wohl definierter, technischer und klar deutlich allgemeinerer Begriff, als es diese auf ein einzelnes Gesetz im Bereich der elektrischen Energie bezogene Paraphrase vermuten läßt. Spitzenkappung ist längst Realität bei verschiedenen technischen Anwendungen., wie z. B.der Heizungstechnik, und dient der Steigerung der Wirtschafltichkeit, indem die theoretisch für eine Anwendung benötigte Höchstleistung gezielt reduziert wird, um Betriebs- und Investitionskosten bezogen auf die nutzbare Energie ebenfalls zu reduzieren. Denn bezahlt werden muss vor allem die Energie, der Leistungspreis jeder Anwendung ist im Grunde nur die verzinste Abschreibung der Baukosten. Eine umfassendere Betrachtung der Energie kommt mit dem hier vorgestellten eingeschränkten Begriff der Spitzenkappung nicht zu Recht. Allein von daher ist er in dieser speziellen Form nicht überzubewerten und unglücklicherweise als technisches Mittel im Rahmen der Netzbetrachtungen durch diese eingeschränkte Betrachtung sogar unentfaltbar und wenig wirksam.

Netzdienlicher Einsatz von Prosumer-Anwendungen:

Prosumer im Sinn dieser Betrachtungen sind Netznutzer, die Energie beziehen, speichern oder in das Netz einspeisen können. Dies ist beispielsweise für Haushalte mit den Anwendungen Photovoltaik-Aufdachanlage und lokalem Speicher oder E-Kfz gegeben. Bei einem netzdienlichen Einsatz von Prosumer-Anwendungen kann das Netz entlastet werden, wobei diese Entlastung sowohl durch vermiedene bzw. verschobene Einspeisung oder vermiedenen bzw. verschobenen Verbrauch erzielt werden kann.

Kann nicht nur, sollte auch. Diese Chancen liegen zu lassen wäre Dummheit.

Als Sensitivität wird für jede Netzebene außerdem ermittelt, wie sich ein rein marktorientiertes Verhalten von Prosumer-Anwendungen auswirken würde, welches sich synchron an Marktsignalen ausrichtet und keine Rücksicht auf die aktuelle Netzauslastung nimmt. Das Verhalten der Prosumer-Anwendungen wird in beiden Fällen durch veränderte Gleichzeitigkeitsannahmen modelliert (vergleiche Tabellenanhang). Beim netzdienlichen Einsatz werden die Gleichzeitigkeiten der Anwendungen, die sich netzentlastend auswirken, relativ erhöht und die Gleichzeitigkeiten netzbelastender Anwendungen reduziert.

Im Einspeisefall kann die Einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen und Energieabgabe von Speichern an das Netz reduziert und der Verbrauch durch Laden des E-Kfz erhöht werden.

Bei rein marktorientiertem Verhalten von Prosumer-Anwendungen werden die Gleichzeitigen gegenüber dem netzdienlichen Einsatz entgegengesetzt verstellt.

Überflüssig, wenn man eine konsistente Implementierung geeigneter Speicher einbezieht. Als privater oder gewerblicher Nutzer würde ich ohne Wenn und Aber meinen selbst generierten Strom entweder direkt verbrauchen oder eben Speichern und mein E-auot dann eben nachts aus dem eigenen Batteriespeicher laden.

Hochtemperatur-Leiterseile (ACCR):

Hochtemperaturseile (ACCR – Aluminium Conductor Composite Reinforced): Hochtemperaturleiterseile sind Leiterseile, die gegenüber den konventionell verbauten Leiterseilen auf eine deutlich höhere maximale Betriebstemperatur ausgelegt sind und dadurch eine höhere Stromtragfähigkeit haben. Dies ermöglicht die Verstärkung der Freileitungen mit Beibehaltung der bestehenden Masten. Lediglich die Leiterseile und Klemmen müssen ausgetauscht werden. Die erreichbare Stromtragfähigkeit ist doppelt so hoch wie beim Einsatz der konventionellen Leiterseile.

Vernünftiger, aber eben doch auch begrenzter Ansatz. Eine deratige Ertüchtigung dennoch als vorrangig zu prüfen ist dennoch sinnvoll. Die Frage der Haltbarkeit bei extremen Wetterbedingungen aber sollte ebenfalls beantwortet werden. Zudem ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls sinnvoll, da hohe Temperaturen zwar verarbeitet werden könne, aber dabei auch Bestandteile der Leitungen verdampft werden. Was ist damit?

Was hier aber fehlt, sind alternative Technologien zur Anwendung bei unterirdischer Leitungsführung. Diese Potentiale, bei denen sich Leitungen sogar gezielt kühlen lassen und so auf engstem Raum hohe Stromübertragungskapazitäten verlegt werden können, sind bis dato leider vollkommen unerwähnt. Technisch aber überhaupt keine Herausforderung. Für gezielte gekühlte Erdverlegung stehen zudem tausende Kilometer bundeseigener Trassen bereits zur Verfügung: Autobahnen, Bundestrassen, Landstrassen. Gerade in Verbindung mit den Überlegungen zur Elektrifizierung von Autobahnen für LKW mit Oberleitungen und der zunehm,enden Errichtugn von Ladestationen – notwendiger- und sinnvollerweise an stark frequentierten, verkehrsreichen Strassen – ergäben sich Synergiepotentiale, bis hin zur kompletten Verlegung des Transportverkehrs in den Untergrund.

Leistungskompoundierung:

Die Leistungskompoundierung ist eine leistungsflussabhängige Transformatorregelung mit dynamischer Spannungssollwertanpassung. Durch Ertüchtigung von Transformatoren mit Zubau der Regelungskomponente können das zur Verfügung stehende Spannungsband besser ausgenutzt und folglich Spannungsgrenzwertverletzungen verringert bzw. vermieden werden.

Sehr nett. Aber überflüssig, da – ungeachtet der illusorisch irreführenden Vorstellung fließender Leistungen und Lasten – diesen Job passend dimensionierte elektrochemische Speicher an allen Netzverknüpfungspunkten so oder so automatisch mit erledigen. Und dabei noch weitere Vorteile bieten.

Regelbarer Ortsnetztransformator (RONT)

Regelbarer Ortsnetztransformator: Regelbare Ortsnetztransformatoren können mittels eines variablen Übersetzungsverhältnisses die unterspannungsseitige Netzspannung unabhängig von der Oberspannungsseite auf einen bestimmten Sollwert regeln. Der Effekt entspricht dem Umstufen von konventionellen Transformatoren mit dem Unterschied, dass regelbare Ortsnetztransformatoren diese Umstufung bedarfsabhängig durchführen. Der Einsatz der regelbaren Ortsnetztransformatoren führt zur besseren Ausnutzung des Spannungsbands.

Sehr nett. Aber überflüssig, da – ungeachtet der illusorisch irreführenden Vorstellung fließender Leistungen und Lasten – diesen Job passend dimensionierte elektrochemische Speicher an allen Netzverknüpfungspunkten so oder so automatisch mit erledigen. Und dabei noch weitere Vorteile bieten.

Die betrachteten Technologien decken verschiedene Einsatzszenarien ab. Spitzenkappung und netzdienliches Prosumerverhalten sind vor allem bei Betriebsmittelüberlastungen sinnvoll. Lokale Blindleistungsbereitstellung eignet sich am besten, um räumlich begrenzte Spannungsbandverletzungen zu kompensieren. Der Einsatz eines regelbaren Ortsnetztransformators ist hingegen vor allem bei gravierenden Spannungsbandverletzungen bzw. bei Spannungsproblemen sowohl im Starklast- als auch im Rückspeisefall sinnvoll.

Beides ist nicht nur bei Betriebsmittelüberlastungen sinnvoll, sondern ganz wesentlich als Planungselement um diese Betriebsmittel vernünftig und effizient auszulasten. Es ist ja nett, wenn man eine Leitung hat, die z. B. die Stromtragfähigkeit für 2.300 MW Leistung am liefernden Ende hat, aber bereits bei 25% oder 30% Auslastung als statistischem Wert aus Gründen der Vorsicht bereits mit der Planung einer weiteren Leitung begonnen werden muss, weil das die Menge an übertragener Energie ist, bei der allerhöchstwahrscheinlich bereits vereinzelt signifikante Überlastungen auftreten. Das wäre in etwa so, als würde man einen zweiten PKW kaufen, falls mal Oma un Opa mit der Bahn zu Besuch kommen und der vorhandene dann nicht für alle Familienmitglieder ausreicht. Oder man kann auch wahlweise grundsätzlich mit dem 40-Tonner zu Aldi fahren, falls mal was Besonderes dabei ist, dass man dann gleich komplett mitnehmen kann.

Von dieser Denkweise sollten sich vor allem die VNB schnell verabschieden, denn die ÜNB und die BNetzA haben zu der fälligenLoslösung von diesem Paradigma nicht das hinreichende kreative Potential.

Noch ein paar Highlights:

Ab S. 83 schöne Zusammenstellung von Hinweisen auf notwendige Investitonskosten, sehr aufschlussreich.Nur die Kosten für z. B, RONT sind unklar. Für 29.000 € gibt es den sicher nicht. Da fehlen nur zwei bis drei Nullen.

S. 99 … Kostenreduktion von bis zu 7% bewirken kann (Median)…

…in Kombination mit dynamischen Blindleistungsbereitstellungsstrategien,…11%

S. 100 Begrenzte Wirksamkeit von Blindleistungsbereitstellung / Auswirkung der Spitzenkappung / höchste Einsparpotentiale = Netzdienlicher Einsatz von Prosumeranwendungen

In der Auswirkungsanalyse als sehr wirksam auf die Entlastung des Netzausbaus in der Hochspannung haben sich die verschiedenen Anwendungen der Spitzenkappung in unterlagerten Netzen erwiesen. Die Spitzenkappung vermindert dabei durch Abregelung von Einspeisespitzen die auftretenden Überlastungen der Leitungen. In Kombination mit Hochtemperaturleiterbeseilung und dynamischer Blindleistungsbereitstellung wird durch Spitzenkappung eine Reduktion der Netzausbaukosten um 14% im Vergleich zu rein konventionellem Netzausbau möglich. Der bei Spitzenkappung zu leistende Wertersatz kann allerdings zu abweichender Bewertung der Vorteilhaftigkeit der Maßnahmen führen, wie in der Sonderuntersuchung Spitzenkappung näher ausgeführt wird.

Die höchsten Einsparpotenziale für den Netzausbau in der Hochspannungsebene würden auch bereits ohne Kombination mit anderen Maßnahmen erzielt, wenn ein netzdienlicher Einsatz von Prosumer-Anwendungen im angenommenen Umfang realisiert werden könnte. Allerdings unterstellt diese Bewertung neben der grundsätzlichen Aktivierbarkeit der Prosumer-Anwendungen durch Hochspannungsnetzbetreiber zusätzlich die noch zu schaffende Möglichkeit, den netzdienlichen Einsatz von Prosumer-Anwendungen netzübergreifend und flächendeckend zu aktivieren. Neben den regulatorischen Voraussetzungen sind hierzu die Herstellung einer umfänglichen, harmonisierten Kommunikationsinfrastruktur, Koordinierungsverfahren sowie die kooperative Mitwirkung der Prosumer erforderlich. Die entsprechenden Reduktionspotenziale für den Netzausbau sind daher aus heutiger Sicht noch abstrakt und können noch nicht in die Netzplanungen der Netzbetreiber aufgenommen werden. Für eine gesamtwirtschaftliche Bewertung, die eventuell anzurechnende Leistungs- und/oder Arbeitskosten zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von netzdienlichen Prosumer-Anwendungen berücksichtigt, fehlen heute Anhaltspunkte über deren mögliche Ausgestaltung.

Der Einfluss der Prosumer-Anwendungen kann im gegenteiligen Fall eines rein marktorientierten Verhaltens maßgeblich zur Aus- und Überlastung der Hochspannungsnetze beitragen und zusätzlichen Netzausbaubedarf verursachen. Die hohe Gleichzeitigkeit von Prosumer-Anwendungen bei weitgehend synchroner Reaktion auf relevante Marktsignale würde es erfordern, die Hochspannungsnetze auf insgesamte höhere Leistungen auszulegen und zusätzlich im Median etwa 8% an Netzausbaukosten verursachen.

Im Vorfeld der Auswirkungsanalyse wurden im Rahmen der Verteilnetzstudie alternative Modellierungen des Randnetzes als Grundlage für die Netzberechnungen geprüft. Darunter die übliche vereinfachende Annahme des nur durch die Übergabestellen begrenzten Leistungstransfers bei voller Aufnahmefähigkeit der übertragenen Leistung durch die Übertragungsnetze („Kupferplatte“) sowie die Integration von lokalen Randnetzmodellen, die einzelnen Verteilnetzbetreibern entweder durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt wurden oder die von den Verteilnetzbetreibern aufgrund von Betriebserfahrungen hergestellt wurden.

Diese Voruntersuchungen zeigten erhebliche Einflüsse auf den berechneten Wirk- und Blindleistungsaustausch zwischen den Höchst und Hochspannungsnetzen.

Das vereinfachende Randnetzmodell wird bei Netzbetrachtungen grundsätzlich immer dann herangezogen, wenn für das Randnetz keine gesicherten Informationen vorliegen.

Bei der Anwendung dieses vereinfachenden Randnetzmodells auf die Hochspannungsnetze in Hessen wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Leistungsflüsse überwiegend unterschätzt werden.

Die berechnete Auslastung von über 400 Leitungen des Hochspannungsnetzes ändert sich bei Verwendung des detaillierten Randnetzmodells signifikant mit der Folge, dass zusätzliche bzw. stellenweise andere Grenzwertüberschreitungen für die Betriebsmittelauslastung bzw. für die Spannung festgestellt werden, in deren Folge Netzausbaumaßnahmen zu planen sind.

(S. 101 Baustelle für Jörg Diettrich)

S. 102: Es wurden teilweise Abweichungen von 60 bis 100 MW auf den Leitungsabschnitten … festgestellt….

Was ein passender Speicher an einem HS/HöS-Knoten locker auslgeichen würde.

S. 103/104: Ist im Grunde der argumentative Nachweis aus dem Verteilnetz heraus, dass die ÜNB – Netzberechnungen überhaupt nicht zuverlässig sein können…

Es entstehen die Parallelwelten HS und HöS: Diese schaffen zwei parallele Übertragungsysteme auch über große Distanzen, die nicht verknüpft betrachtet werden, durch Kopplung derzeit physisch getrennter HS-Netze. Die Energieflüsse sind dadurch nicht mehr wirklich berechenbar. Deshalb wäre dieses Szenario in jedem Fall besser als Bottom-Up aufzubauen.

Im Grund könnten die VNB den ÜNB mit einer weitgehenden Kopplung ihrer Netze eine Menge Wasser abgraben. Es wurden teilweise Abweichungen von 60 bis 100 MW auf den Leitungsabschnitten … festgestellt….

S. 103 / S. 104 / S. 105

Die von den Verteilnetzbetreibern bereitgestellten lokalen Randnetze eignen sich grundsätzlich für die Netzplanungen der jeweils eigenen Hochspannungsnetze. Die unter Einsatz dieser lokalen Randnetze ermittelten Netzplanungen werden regelmäßig im Dialog mit den Übertragungsnetzbetreibern plausibilisiert. Integrierte Planungen über mehrere Hochspannungsnetze unter Berücksichtigung der Übertragungsnetze werden damit jedoch nicht durchgeführt.

Entsprechend zeigte sich im Rahmen der Voruntersuchungen, dass die lokalen Randnetze jeweils unter solchen spezifischen Annahmen hergestellt sind, dass sie sich nicht zu einem integrierten, plausiblen und rechenfähigen Netzmodell vereinigen lassen. Nach Integration der lokalen Randnetze mussten wesentliche Korrekturen in das integrierte Netz eingearbeitet werden, um die generelle Rechenfähigkeit herzustellen.

Die Hochspannungsnetze in Hessen werden in mehreren Netzgruppen betrieben, die auf der eigenen Netzebene derzeit nicht direkt miteinander gekoppelt sind. Die elektrische Verbindung zwischen diesen Netzgruppen erfolgt ausschließlich durch das überlagerte Höchstspannungsnetz, wie die Abbildung 54 exemplarisch darstellt.

Unter den bisher vorherrschenden Bedingungen wurden die Verteilnetze (rechnerisch) im Wesentlichen durch das Übertragungsnetz gespeist und waren damit aus Sicht des Übertragungsnetzes hauptsächlich elektrische Lasten. Mit zunehmender Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen in die Verteilnetze, wie sie auch in den Energieszenarien für Hessen auftritt, ändert sich die Austauschrichtung zwischen den Netzebenen abhängig vom Ausmaß der regionalen Einspeisung. In Regionen mit hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugern kann sich die Austauschrichtung in Abhängigkeit von Sonnen- und Windverfügbarkeit ändern, womit eine signifikante Rückspeisung aus den Hochspannungsnetzen in das Übertragungsnetz auftreten kann.

Theoretisch, falls die Netzkonten dazu technisch offen sind sind und dies nicht verhindert wird. Immerhin findet dort eine manuelle Fernsteuerung durch die Dispatcher statt.

Die Abbildung 55 zeigt exemplarisch eine für Hessen relevante Situation, in welcher die linke Netzgruppe mit einem hohen Anteil an Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugern rückspeist, während die rechte Netzgruppe als klassisches Versorgungsnetz die Leistung aus dem Übertragungsnetz bezieht, so dass das Übertragungsnetz hier zur Herstellung eines regionalen Ausgleichs zwischen beiden Netzgruppen zusätzlich beansprucht wird. Die Austauschleistung zwischen den Netzgruppen überlagert die Transitflüsse im Übertragungsnetz und kann abhängig von der Situation eine Be- oder eine Entlastung des Übertragungsnetzes verursachen.

Eben deshalb: Speicher bauen, um diese gelegentlichen Spitzen zu kappen und auch um mehr RES zu ermöglichen, die dann zeitversetzt genutzt werden können.

Durch eine direkte Kopplung von Netzgruppen auf der Hochspannungsebene (in Abbildung 55 rot dargestellt) lässt sich die, durch den regionalen Ausgleich bedingte, ungewünschte zusätzliche Beanspruchung des Übertragungsnetzes mindern und der Ausgleich auf die Hochspannungsebene verlagern. Unter Umständen findet durch die Kopplung eine Entlastung des Hochspannungsnetzes statt, wodurch Netzausbaukosten vermieden werden können.

Gut gemeint, aber sicher nicht im Interesse der Stakeholder des Übertragungsnetzes. Am Ende wird es als „Kompromiss“ wohl auf beides hinauslaufen und doppelte Kosten verursachen.

Über das Hochspannungsnetz wird dabei eine zum Übertragungsnetz parallele Leitungsverbindung hergestellt, die ebenfalls ungewünscht einen Teil der Transitflüsse aus dem Übertragungsnetz aufnehmen kann. Laut [38] können verlagerte Transitflüsse die Leitungen in Hochspannungsnetzen mit mehreren Verknüpfungspunkten zum Übertragungsnetz je nach Topologie mit bis zu 30% ihrer Übertragungskapazität belasten und somit die Vorteile der Kopplung von Hochspannungsnetzen überwiegen.

Auch deshalb: Speicher bauen.

Eine Kopplung von Netzgruppen auf der Hochspannungsebene kann vorteilhaft sein, wenn Einspeisung in der einen und Entnahme in der anderen Netzgruppe zeitlich synchron verlaufen.

Gesichert funktioniert das nur mit Akku-Speichern

Dadurch lassen sich die notwendigen Transportkapazitäten reduzieren, wenn die regenerative Energie in nahgelegeneren Lastschwerpunkten genutzt wird, anstatt diese über längere Strecken zu transportieren.

S.109

Netzdienlicher Einsatz großtechnischer Power-to-Gas Anwendungen

Die Power-to-Gas Technologie wandelt Strom in Wasserstoff oder Methan um und stellt damit primär ein eigenständiges Geschäftsmodell für Anlagenbetreiber dar, um Erträge aus der Vermarktung des nach Energieumwandlung erzeugten Gases zu erwirtschaften.

Power-to-Gas Anlagen sind auch technologisch geeignet, um das Verteilnetz bei auftretender hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu entlasten. Die sonst durch das Verteilnetz aufzunehmende Leistung kann durch Power-to-Gas Anlagen dem Verteilnetz entzogen werden, so dass Überlastungen im Verteilnetz und folglich auch der daraus resultierende Netzausbaubedarf vermieden werden können.

In den Hochspannungsnetzen können insbesondere großtechnische Power-to-Gas Anlagen solche netzdienlichen Beiträge leisten und damit potenziell den Netzausbaubedarf reduzieren.

S. 114

Umspannebene zwischen Hoch- und Mittelspannung

6.2.1 Veränderte Versorgungsaufgabe

Die Umspannebene und somit die Umspannwerke haben die Aufgabe, die notwendigen Leistungen den unterlagerten Netzebenen grundsätzlich mit einer (n-1)-Ausfallsicherheit zur Verfügung zu stellen und zunehmend auftretende Rückspeisungen aufzunehmen.

Speziell die Rückspeisungen infolge des Zubaus von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen führen in hohem Maße zu Anpassungsbedarfen für die Umspannwerkskapazitäten.

Diese Rückspeisungen in gemessener und aufgezeichneter Form würde ich gern mal sehen…

Die Anpassungsbedarfe sind dabei vermehrt von den konkreten Zubaumengen und räumlichen Verteilungen des Zubaus (Energieszenario-Ausprägungen) abhängig. Bei der Betrachtung und Bewertung der Rückspeisungen in die vorgelagerte Netzebene wurde eine (n-0)-Betrachtung gewählt, da für Rückspeisungen keine (n-1)-Anschlussverpflichtung besteht. Anderenfalls würden die erforderlichen Ausbaumaßnahmen überschätzt. Die Auswirkungen sind im Nachfolgenden beschrieben.

S. 117

Auch in der Umspannebene ließen sich mit im Median etwa 12% durch einen netzdienlichen Einsatz von Prosumer-Anwendungen die relativ höchsten Einsparungen an Netzausbaukosten erzielen. Die tatsächliche netzdienliche Aktivierbarkeit der Prosumer-Anwendungen und des betreffenden Einsparpotenzials ist aber auch hier unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen noch nicht gegeben (vergleiche Kapitel 6.1.2.3).

Ein marktorientierter Betrieb von Prosumer-Anwendungen führt zu Netzausbaubedarf in einem ähnlich hohen Umfang wie in der Hochspannungsebene.

Verteilnetze der Mittelspannungsebene

6.3.1 Veränderte Versorgungsaufgabe

In den Mittelspannungsnetzen verändert sich die netzauslegungsrelevante Einspeise- und Lastsituation für die Stützjahre 2024 und 2034 vorwiegend aufgrund der hohen zu integrierenden Einspeisung aus dem Zubau von sowohl Windenergie- als auch Photovoltaik-Anlagen. Dieser Zubau erfolgt mit Neuanlagen und durch Repowering bzw. Neubau von Anlagen an dafür zulässigen Standorten.

Bis 2034 wird aufgrund der angenommenen wirtschaftlichen Nutzungsdauern der überwiegende Teil der Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen ausgetauscht sein und der gesamte Anlagenbestand verjüngt werden. Dabei werden im Vergleich zum Referenzjahr in der Regel leistungsstärkere Anlagen aufgestellt, zu deren Netzeinbindung neue Netzanschlüsse geschaffen werden müssen.

Für Windenergieanlagen ist der Zubau (Neubau und Repowering) auf die durch das Land Hessen ausgewiesenen Windvorrangflächen beschränkt. Die bestehenden Windenergieanlagen außerhalb dieser Windvorrangflächen werden bei Erreichen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ersatzlos zurückgebaut. So ergibt sich regional für einige Netze in Hessen entgegen dem, in den Energieszenarien definierten, Trend ein effektiver Rückbau an Windenergieanlagen, der rückwirkend Überkapazitäten in diesen Netzen hinterlässt.

Die gemäß den Energieszenarien erwartete starke Zunahme an neuen Verbrauchern, insbesondere der E-Kfz, schlägt sich in den Mittelspannungsnetzen nur in geringerem Umfang nieder. Der bilanzielle Ladeleistungsbedarf der hohen Anzahl hinzukommender E-Kfz relativiert sich in der Auswirkungsanalyse durch die angenommenen Gleichzeitigkeitsfaktoren, so dass nur ein verhältnismäßig geringer Einfluss der E-Kfz auf die Mittelspannungsnetze resultiert. Die im Energieszenariorahmen ausgewiesene marginale Abnahme des konventionellen Verbrauchs ist nicht auslegungsrelevant und wird nicht modelliert.

In den betrachteten Mittelspannungsnetzen wirken sich die oben beschriebenen Effekte mit regional deutlich unterschiedlicher Gewichtung aus. Das resultierende Gesamtbild über die Mittelspannungsnetze zeigt sich daher sehr heterogen (vergleiche Abbildung 63).

Jeweils etwa die Hälfte der betrachteten Netze wird bis 2034 einspeisungs- bzw. verbrauchsdominiert sein. Abhängig von den jeweiligen Energieszenario-Ausprägungen kann in einzelnen Netzen die Versorgungsaufgabe dabei deutlich schwanken und auch in der Grundcharakteristik zwischen einspeisungs- bzw. verbrauchsdominiert wechseln

Netzausbaubedarf bei Anwendung innovativer Maßnahmen

Die Mittelspannungsnetze sind im Vergleich zu den Hochspannungsnetzen durch noch weiter differenzierte, zukünftig veränderte Versorgungsaufgaben charakterisiert. Die innovativen Maßnahmen werden in diesen verschiedenen Netzen technologie- bzw. verfahrensbedingt unterschiedliche Wirkung zur Entlastung der Netze erzielen.

Um die spezifische Wirkweise der innovativen Maßnahmen in den jeweiligen Netzsituationen zu charakterisieren, werden nachfolgend zuerst die in der Verteilnetzstudie durchgeführten Netzplanungen für beispielhafte Netze mit repräsentativen Netzsituationen vorgestellt.

Da auch im fachlichen Austausch mit den beteiligten Netzbetreibern bestätigt wurde, dass häufig gebrauchte und an Typnetzen aufsetzende Klassifikationen als beispielsweise Stadt-, Vorstadt-, Dorf-, Land- u.a. -netze aufgrund der graduellen Übergänge für die berechneten Realnetze nicht repräsentativ sind, verwendet die Verteilnetzstudie die sich einstellende Befundsituation der Netze als Klassifikationskriterium. Dieses Kriterium erscheint auch für weiterführende Betrachtungen, wie das Ableiten von Handlungsempfehlungen und darauf aufbauenden Planungsgrundsätzen robust, insoweit die Wirkung der innovativen Maßnahmen in direktem Bezug zu elektrischen Anforderungen und nicht zu nur zu mittelbaren beschreibenden Eigenschaften der Netze gebracht werden.

Die Gesamtbewertung des Einsatzes der innovativen Maßnahmen bezogen auf die Menge aller Mittelspannungsnetze in Hessen wird anschließend ausgewiesen. Alle nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf jeweils auf das mittlere Energieszenario für das Stützjahr 2034, jeweils berechnet für fünfzig probabilistische Energieszenario-Ausprägungen.

S.122 / 123 / 124

Strombegrenztes Netz (Netz 1)

Die spannungsbeeinflussenden Technologien bzw. Blindleistungsbereitstellungsstrategien werden in diesem Netz entsprechend der vorrangigen Befundlage ihre Wirkungen nicht entfalten können. Ebenso kann die Leistungskompoundierung auf den Transformatoren keine wesentliche Wirkung zur Entlastung der Leitungen erzielen.

Wirksamkeit können nur die innovativen Maßnahmen erzielen, welche die durch das Netz aufzunehmende Leistung reduzieren (vergleiche Abbildung 69). Dies sind in der betrachteten Maßnahmenauswahl primär die verschiedenen Formen der Spitzenkappung. Die in der Abbildung dargestellte Spitzenkappung beinhaltet auch die Anwendung der Spitzenkappung in der Niederspannung. Der Vorteil der Spitzenkappung ist hier durch eingesparten Netzausbau bewertet. Der gegebenenfalls für die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit zusätzlich anzurechnende Wertersatz für abgeregelte Leistung ist nicht berücksichtigt. Dessen Auswirkungen sind im Kapitel 6.7 bei der erweiterten Bewertung der Spitzenkappung erläutert.

Durch die Spitzenkappung werden Überlastungen im Netz gesenkt. Als Folge treten die ebenso vorhandenen Spannungsprobleme deutlicher hervor und die Leistungskompoundierung kann weiteren Netzausbau einsparen.

Der netzdienliche Einsatz von Prosumer-Anwendungen zusätzlich zu Leistungskompoundierung und Spitzenkappung kann im Beispielnetz nur in geringem Umfang zur weiteren Reduktion des Netzausbaus beitragen, wie die Verschiebung der Verteilung und des Medians innerhalb der sonst gleichbleibenden Spannweite der Netzausbaukosten widerspiegelt. Dies sowie die umgekehrt ebenfalls eher vernachlässigbare Zusatzbelastung des betrachteten Netzes durch marktorientieren Einsatz der Prosumer-Anwendungen erklärt sich durch den im Verhältnis zur Einspeisung aus Erneuerbaren Energien nur geringen Leistungsbeitrag der Prosumer bezogen auf die Gesamtlast im betrachteten Netz.

S. 124. Spannungsbegrenztes Netz (Netz 2)

! Stimmt so nicht. Hier wird wahrscheinlich bereits jetzt vorsorglich ein Pflock eingetrieben, der die faktische Handlungs- und Gestaltungshoheit bei den VNB gegenüber den „Prosumern“ weiter zementieren soll !

Der Beweis folgt stehenden Fußes auf S. 125: Da die Spannungsgrenzwertverletzungen hauptsächlich durch Niederspannungseinspeisungen hervorgerufen werden, wirkt nur die cos ϕ = fixierte Blindleistungsbereitstellung.

Deshalb muss diese Behautung auch gleich noch mal wiederholt werden. Die VNB verstehen im gegensatz zur BnetzA und den ÜNB ihre Systeme und wissen, dass man Politiker sehr leicht täuschen kann.

Durch Einsatz der Leistungskompoundierung kann unter den betrachteten innovativen Maßnahmen die größte Kosteneinsparung erreicht werden. Eine zusätzliche dynamische Blindleistungsbereitstellung erzielt im betrachteten Netz keinen relevanten zusätzlichen Effekt.

Die Spitzenkappung kann den Netzausbau absehbar nur in geringem Umfang reduzieren.

Der Beitrag von netzdienlichen Prosumer-Anwendungen zusätzlich zu Leistungskompoundierung und Spitzenkappung fällt aufgrund ihrer niedrigen relativen Anteile an der Gesamtlast vernachlässigbar gering aus.

S. 126 S. 127 Netz mit Begrenzung im Lastfall (Netz 3)

Eine Reduktion des Netzausbaus kann durch Netzbetreiber mittels Einsatz von Leistungskompoundierung erreicht werden, da diese Maßnahme auch im Lastfall effektiv wirkt. Durch ein netzdienliches Verhalten von Prosumer-Anwendungen zusätzlich zu Leistungskompoundierung und Spitzenkappung lässt sich die Netzbelastung und der daraus resultierende Netzausbau in diesem betrachteten Netz wesentlich beeinflussen. Soweit die

Prosumer-Anwendungen zum netzdienlichen Einsatz aktiviert werden können, lässt sich durch diese Maßnahmenkombination die mit Abstand höchste Reduktion des Netzausbaubedarfs erreichen.

Sollten die Prosumer-Anwendungen bei angespannter Netzsituation allerdings synchron marktorientiert handeln, werden zusätzliche Netzüberlastungen verursacht, denen durch wesentliche Netzverstärkung, im Beispielnetz um nahezu 50% gegenüber dem Grundfall des konventionellen Netzausbaus erhöht, vorgebeugt werden müsste.

Bei der oben beschriebenen Priorisierung der innovativen Maßnahmen muss darauf hingewiesen werden, dass diese sich aufgrund der Eigenschaften der Mittelspannungsnetze in Verbindung mit der Verteilung der anhand der Energieszenarien prognostizierten Netzsituationen einstellt, sich also aus der Summierung der optimalen individuellen Netzplanungen ergibt. Die zuvor ausgeführten Beispielnetze illustrieren die verschiedene Wirksamkeit der innovativen Maßnahmen und die nur fallweise erzielbaren, teilweise auch deutlich höheren Netzkostenminderungen, die sich nicht über alle Netze verallgemeinern lassen. Insbesondere bei den mit (potenziellem) Wertersatz für abgeregelte Energie verbundenen Maßnahmen der Spitzenkappung und des netzdienlichen Einsatzes von Prosumer-Anwendungen bleibt eine differenzierte Betrachtung in den Einzelnetzen erforderlich.

6.4 Verteilnetze der Niederspannungsebenen

6.4.1 Veränderte Versorgungsaufgabe

Entsprechend der angewendeten Energieszenarien wird ein hoher Zubau neuer Verbraucher erwartet, der die Effizienzsteigerungen bei den konventionellen Verbrauchern weitgehend aufwiegt, die Netzbelastungen aber durch veränderte Gleichzeitigkeiten teils deutlich beeinflussen kann. Insbesondere die effektive Anschlussleistung der Ladeinfrastruktur für E-Kfz wird in der Niederspannung wesentlich zunehmen. Zwischen den Stützjahren 2024 und 2034 wird entsprechend der Energieszenarioannahmen eine Verzehnfachung der betreffenden Anschlussleistung erfolgen.

Ebenso erfolgt ein hoher Zubau an Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik-Aufdachanlagen), der zusammen mit den verbrauchsseitigen Veränderungen eine erhebliche Anpassung der Versorgungsaufgaben in den betrachteten Niederspannungsnetzen verursachen wird.

Die Abbildung 75 stellt die durchschnittlich zugebauten Anschlussleistungen je Energieszenario und Stützjahr für Photovoltaik-Aufdachanlagen, E-Kfz und Wärmepumpen dar. Ein Boxplot entspricht dabei der Bandbreite über alle ermittelten Zubauverteilungen. Für den Photovoltaik-Zubau ist die effektiv eingespeiste Leistung, für die Zunahme an E-Kfz und Wärmepumpen ist der effektive Leistungsbezug, d.h. die jeweilige Leistung unter Berücksichtigung der angewendeten Gleichzeitigkeitsfaktoren, ausgewiesen.

S. 130

Die zusätzliche Einspeise- und Verbraucherleistung in den betrachteten Niederspannungsnetzen wird zunehmend zu strom- oder spannungsbedingten bzw. auch kombinierten Grenzwertverletzungen führen.

S. 135

Die Differenzen zwischen den Energieszenarien folgen dabei dem beschleunigten Zubau der Photovoltaik-Aufdachanlagen und E-Kfz-Ladesäulen, welcher den Energieszenarioannahmen zugrunde liegt. Zugleich vergrößern sich die Varianzen innerhalb der Netzausbaukosten vom unteren bis zum oberen Energieszenario jedes Stützjahrs verbunden mit der wachsenden Unsicherheit über die konkreten Standorte der neuen Einspeiser und Verbraucher und dem davon abhängigen Netzausbaubedarf deutlicher als auf anderen Netzebenen, weil die betreffenden Leistungen direkt an die Niederspannungsnetze angeschlossen sind und keine Glättung durch Aggregation über mehrere Netze erfolgt.

Die zur Verstärkung der Niederspannungsnetze erforderlichen Netzausbaumaßnahmen und Netzausbaukosten verteilen sich auf die Ebenen von Niederspannung (Netzebene 7), Transformationsebene (Netzebene 6) und auch Mittelspannung (Netzebene 5, vergleiche Abbildung 80). Zum Stützjahr 2024 verteilen sich die ermittelten Ausbaukosten nahezu gleich auf die Niederspannungs- und Transformationsebene. Die Netzausbaukosten der Transformationsebene werden dabei durch Transformatortausch bei auftretenden Transformatorüberlastungen und aufgrund von erforderlich werdenden Neugründungen von Ortsnetzstationen verursacht.

Die Neugründung einer Ortsnetzstation ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Austausch des existierenden Ortsnetztransformators nicht mehr ausreichend ist, um die erwarteten Transformatorüberlastungen zu vermeiden. Wenn Ortsnetzstationen neu gegründet werden, müssen auch auf der Mittelspannungsseite Netzausbaumaßnahmen zum Anschluss der Ortsnetzstationen durchgeführt werden. Damit werden durch den in der Niederspannung verursachten Netzausbau auch Netzausbaumaßnahmen und -kosten in der Mittelspannungsebene induziert. Diese Anschlusskosten werden hier und in der späteren Hochrechnung auf den gesamten in Hessen erwarteten Verteilnetzausbau sachgerecht der Mittelspannungsebene zugeordnet.

S. 138

Die Kombination aus Photovoltaik-Spitzenkappung, spannungsabhängiger Blindleistungsbereitstellung und Einsatz von regelbaren Ortsnetztransformatoren erweist sich als (technisch) besonders effektiv. Die nach Einsatz dieser Kombination der innovativen Maßnahmen verbleibenden Netzausbaukosten betragen nur noch etwa 75% der Kosten des rein konventionellen Netzausbaus in den entsprechend geeigneten Netzen

Die Spitzenkappung für sich allein genommen kann insbesondere in den Netzen mit Transformator- und Leitungsüberlastungen eine Wirkung auf die Reduktion des Netzausbaus mit sich bringen, wobei die gesamtwirtschaftliche Bewertung dieser Maßnahme netzspezifisch unter Anrechnung des jeweils konkreten Wertersatzes notwendig wird. Bei der hier für die Photovoltaik-Aufdachanlagen zur betrieblichen Umsetzung der Spitzenkappung unterstellten überwiegenden statischen Leistungsbegrenzung kann jedoch angenommen werden, dass sich die Vorteilhaftigkeit dieser Maßnahmenkombination auch bei gesamtwirtschaftlicher Bewertung bestätigt, da für abgeregelte Energie zu leistender Wertersatz gesetzlich bereits als erfüllt gilt (vergleiche dazu Kapitel 6.7).

…Er ist in der Einspeisevergütung bereits enthalten…

Die dynamische Blindleistungsbereitstellung mittels Q(U)-Regelung kann in den Niederspannungsnetzen gleichfalls „standardmäßig“ eingesetzt werden, da sie unter den geltenden Rahmenbedingungen mit keinen unmittelbaren netzbezogenen Kosten verbunden ist. In den Netzen, in denen lediglich Spannungsgrenzwertverletzungen auftreten, können allerdings auch statische Blindleistungsbereitstellungsstrategien hinreichend sein.

Falls gravierende Spannungsprobleme durch die Q(U)-Regelung nicht beseitigt werden können, können zusätzlich regelbare Ortsnetztransformatoren eingesetzt werden. Deren Einsatz ist jedoch unter den Kostenannahmen der Verteilnetzstudie mit wesentlichen Investitionskosten verbunden, so dass er in jedem Fall nachrangig zur Blindleistungsbereitstellung realisiert wird. Infolge der verhältnismäßig hohen Investitionskosten kann der Einsatz von regelbaren Ortsnetztransformatoren nur in vierzehn Prozent der Netze tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft werden. In Kombination mit der Q(U)-Regelung und Spitzenkappung reduziert sich der Anteil des wirtschaftlichen Einsatzes von regelbaren Ortsnetztransformatoren auf rund 7% der Netze

Durch die Kombination verschiedener Technologien können etwa 20% der Netzausbaukosten im Vergleich zu konventionellem Netzausbau eingespart werden.

S. 140

Sehr große Auswirkungen auf den erwarteten Netzausbau und die resultierenden Netzausbaukosten hat das unterschiedlich motivierte Verhalten von Prosumer-Anwendungen in der Niederspannungsebene. Die Abbildung 84 stellt diese Auswirkungen des netzdienlichen und des marktorientierten Einsatzes von Prosumer-Anwendungen dar. Unter den auch für die anderen Netzebenen betrachteten Skalierungsfaktoren kann der netzdienliche Einsatz von Prosumer-Anwendungen rund 20% der Netzausbaukosten gegenüber dem rein konventionellen Netzausbau einsparen. Ein überwiegend marktorientierter Einsatz der Prosumer-Anwendungen würde dagegen Mehrkosten von rund 30% gegenüber dem rein konventionellen Netzausbau bedingen.

Aufgrund der hohen Wirkung in der Niederspannung werden als zusätzliche Sensitivitäten jeweils eine 20%ige Erhöhung und Verringerung der verwendeten Skalierungsfaktoren geprüft. D.h. die netzdienliche bzw. marktorientierte Wirkung des Prosumerverhaltens wird jeweils einmal verstärkt und einmal abgeschwächt, um dessen mögliche Bandbreite besser abzubilden. Durch entsprechend verstärktes netzdienliches Verhalten von Prosumer-Anwendungen lassen sich im Vergleich zum rein konventionellen Netzausbau im Median 10% bis 40% der Netzausbaukosten einsparen, soweit die netzdienliche Aktivierung der Prosumer gewährleistet ist.

Ein noch weiter synchronisiertes marktorientiertesVerhalten von Prosumer-Anwendungen wird dagegen die zu erwartenden Netzausbaukosten um bis zu 60% treiben.

Mit diesem beidseitigen Potenzial auf den Netzausbaubedarf und die Netzausbaukosten über alle Netzebenen, jedoch mit besonderem Schwerpunkt in den Niederspannungsnetzen, wird das zukünftige tatsächliche Verhalten der Prosumer-Anwendungen an Bedeutung gewinnen und in seiner Relevanz auf die Netzauslegung andere Entwicklungen in den Netzen überwiegen.

6.4.3 Auswirkungen von Batteriespeichern für Niederspannungsnetze

(Netzspeicher)

Der netzdienliche Betrieb von Batteriespeichern in Niederspannungsnetzen bietet eine Möglichkeit, lokale Überlastungen durch Einspeisungsspitzen Erneuerbarer Erzeugungsanlagen, d.h. primär der Photovoltaik-Aufdachanlagen, zu vermeiden. Der Betrieb entsprechender Speicher kann folglich eine zusätzliche planerische Option werden, Netzüberlastungen nachhaltig zu vermeiden und den daraus folgenden Netzausbau zu reduzieren.

Was heißt hier kann? Das ist ein denknotwendiges Muss!

Für einen solchen Betrieb von Speichern sind grundsätzlich zwei Fälle denkbar.

Einerseits können die Speicher durch Netzkunden betrieben und deren netzdienliches (bzw. Flexibilitäts-) Potenzial durch die Netzkunden an die Netzbetreiber bereitgestellt werden. Die hierbei zu erwartende netz- und netzausbauentlastende Wirkung ist in den vorausgegangenen Analysen als innovative Maßnahme (netzdienlicher Einsatz von Prosumer-Anwendungen) grundsätzlich aufgezeigt worden.

Andererseits könnte unter der Voraussetzung einer entsprechenden Weiterentwicklung der Regulierung auch die Möglichkeit eröffnet werden, dass Netzbetreiber selbst zu Eigentümern und Betreibern von Speichern werden. (vergleiche z.B. Entwurf EU-Elektrizitätsbinnenmarkt Richtlinie, Art. 36 II [44]).

Wäre sinnvoll, wenn beide – nicht einerseits und andererseits – anbieten und investieren dürften. Sowohl „private Prosumer“ als auch Kapitalgesellschaften. Unerwünscht weil ohne Mehrwert sind umfassende Geschäftsmodelle großer Konzerne mit Roll-Out auf dem Rücken der privaten Immobilienbesitzer.

Unter den Entflechtungsvorgaben der Energiewirtschaft würden solche Speicher (nachfolgend Netzspeicher) zumindest wie Netzbetriebsmittel behandelt und netzgeführt eingesetzt werden können. Dementsprechend ließen sie sich als zusätzliche, von der Mitwirkung anderer Marktteilnehmer unabhängige, innovative Maßnahme in der Netzplanung berücksichtigen. Dieser Fall wird im Weiteren näher betrachtet.

S. 141 / 142

Damit durch den Einsatz eines Netzspeichers zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der Strom- und Spannungsgrenzen gewährleistet werden kann, muss dieser in Bezug auf seine Nennleistung und Kapazität jeweils für den schlimmsten anzunehmenden Fall im konkreten Netz dimensioniert werden.

Dito!

Dies wird nachfolgend bei der Modellierung berücksichtigt.

Der Speicher wird dabei als statische Last im Einspeisefall modelliert und die Speicherleistung für diesen Lastfall ausgelegt. Die benötigte Speicherkapazität wird auf Basis eines zeitreihenbasierten Verfahrens nach [45] ermittelt.

Das würde ich sehr gern sehen…

Ob Netzspeicher eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Netzausbau sein können, hängt überwiegend von der weiteren Entwicklung der Kosten geeigneter Batterien ab, da die energetische Speicherkapazität der mit Abstand größte Kostenfaktor des Netzspeichereinsatzes ist.

Richtig! Eine massive, verbindliche Ausbauankündigung eröffnet die Möglichkeit, einen geeigneten Zielpreis vorzugeben.

Der Einsatz von Netzspeichern zur Behebung von Spannungsbandverletzungen wird verglichen mit in den vorgelagerten Auswirkungsanalysen für die Niederspannung als wirksam identifizierten Maßnahmen:

 (Rein) konventioneller Netzausbau,

 Photovoltaik-Spitzenkappung auf 70% der Anlagen-Nennleistung,

 Statische Blindleistungsbereitstellung durch Photovoltaik-Anlagen, cos ϕ = 0,9,

 Einsatz von regelbaren Ortsnetztransformatoren

Für strombedingte Leitungs- oder Transformatorenüberlastungen werden Netzspeicher jeweils mit dem konventionellen Netzausbau verglichen, der hierfür die wahrscheinlichste Maßnahme in der Niederspannung ist. Die Kosten werden annuitätisch abgebildet, um die unterschiedlichen Zusammensetzungen der Betriebskosten und die verschiedenen Lebensdauern der jeweiligen Betriebsmittel vergleichen zu können. Hierbei werden zusätzlich folgende Sensitivitäten berücksichtigt:

Wirtschaftliche Nutzungsdauer der Netzspeicher: 10 bis 20 Jahre.

Netter Versuch, aber zeugt von der Ahnungslosigkeit der Autoren beim Thema. Die Lebensdauer eines Speichers hängt ganz wesentlich von der Intensität seiner Belastung ab. Hält man sich innerhalb enger Grenzen bezogen auf die Kapazität, „lebt“ ein elektrochemischer Speicher potentiell ewig. Was aber den Investitionsbedarf dramatisch erhöht. Umgekehrt hält der Speicher nicht lange, wenn man ihn permanent an seine Grenzen fordert. Dann zahlt man über die Zeit doppelt bis dreifach.

Erstere Variante ist die klügere, weil sie die Möglichkeit zur Preisreduktion über die Masse eröffnet. Solange nahezu alle abwarten wird es ewig dauern.

 Wirtschaftliche Nutzungsdauer von Kabeln in der Niederspannung: 40 bis 50 Jahre,

 Betriebskosten der Netzspeicher: 3 bis 7 Prozent der Investitionskosten pro Jahr,

 Leistungsabhängige Kosten der Netzspeicher: 100 bis 200 EUR/kW.

Letztere Aussage ist irrelevant, respektive irreführend da Speicher ausnahmslos nach kWh Kapazität verkauft werden und die Leistung einfach dabei ist. Man bestimmt die benötigte Größe über die Relation kW zu kWh. Es gibt bereits unzählige Veröffentlichungen von „Experten“, die dann beide Kostenansätze additiv ansetzen und auf horrende Preise kommen. Daher auch der folgende unsinnige Satz:

Die genannten Kosten beziehen sich grundsätzlich auf Systemkosten und nicht die auf die alleinigen Kosten der Batteriezellen. Die gegenwärtigen Kosten für Speicherkapazität liegen im Bereich von 400 bis 700 EUR/kWh [46]. Bei Annahme dieser Kosten kann der Einsatz eines Netzspeichers im Vergleich zu anderen Maßnahmen in keinem der geprüften Anwendungsfälle wirtschaftlich sein.

Auch das bedeutet nur, dass offenbar die falschen Fälle geprüft wurden.

Für die nächsten Jahre wird erwartet, dass die Kosten für Speicherkapazität unter 200 EUR/kWh fallen können [47]. Unter Annahme dieser Kosten, wäre bezogen auf die betrachteten Einsatzfälle ein im Vergleich zum konventionellen Netzausbau wirtschaftlicher

Was durch eine massive Ausschreibung einiger weniger großer Projekte beschleunigt werden kann.

Der Einsatz zur Spannungshaltung ist tendenziell möglich. Werden jedoch zusätzlich innovative Technologien eingesetzt, wären damit wirtschaftlichere Möglichkeiten des Netzausbaus gegenüber dem Einsatz von Netzspeichern gegeben. Auch bei weiterer Kostensenkung bliebe der wirtschaftliche Einsatz von Netzspeichern vorerst fraglich.

Eine Behauptung, die sich sofort um 180° drehen würde, wenn es eine starke und standsichere politische Willensbekundung gäbe, loszulegen.

Insgesamt sind unter den gegebenen Annahmen die verfügbaren Alternativen dem Einsatz von Netzspeichern vorzuziehen. Eine Neubewertung kann sich allerdings ergeben, wenn abweichend von der gegenwärtigen und der erwarteten Regulierung die gespeicherte Energie aktiv vermarktet oder zur Substitution von Marktprodukten eingesetzt werden dürfte. Die durch solche Vermarktung erzielten Erlöse könnten abzüglich neuer

Prozesskosten die Wirtschaftlichkeit der Netzspeicher verbessern.

Siehe da!

S. 153 Detailbetrachtung und gesamtwirtschaftliche Bewertung der Spitzenkappung

Die Spitzenkappung erweist sich in den zuvor ausgeführten Bewertungen in allen Netzebenen als überwiegend vorteilhafte Maßnahme. Die Bewertung erfolgt dabei allein unter der Netzausbauperspektive und unter der Annahme, dass die Einspeisemanagement-Maßnahmen, die abhängig von der Steuerbarkeit der Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zur betrieblichen Umsetzung der Spitzenkappung eingesetzt werden, ausgenommen zusätzlicher Prozesskosten für die Netzbetreiber als im Sinne der Anreizregulierung dauerhaft nicht-beeinflussbare Kosten betriebswirtschaftlich nahezu neutral bleiben.

Die zuvor ausgewiesene Vorteilhaftigkeit ergibt sich aus den Ersparnissen des nach Spitzenkappung verbleibenden verminderten Netzausbaus gegenüber dem Netzausbau, der erforderlich wäre, wenn die gesamte in den Energieszenario-Ausprägungen prognostizierte Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen von den Netzen aufgenommen werden müsste.

S.154

Der Vorteil der Spitzenkappung ist jedoch mit der Einschränkung verbunden, dass bis zu 3% der mittels Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen generierten Energie abgeregelt und somit dem Energiesystem „entzogen“ werden. Für diese abgeregelte Energie ist durch die Netzbetreiber ein Wertersatz zu leisten (EEG § 11 II), der anschließend über die Netzentgelte sozialisiert wird. Dieser Wertersatz muss im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Kostenbewertung der Spitzenkappung berücksichtigt werden, um die Auswirkungen der Spitzenkappung mit denen von anderen Maßnahmen aus Perspektive der Netznutzer vergleichen zu können.

Angelehnt an die Planungshinweise des technischen Regelsetzers VDE FNN [36] erfolgt die detaillierte Untersuchung der Spitzenkappung im Grundfall durch Anrechnung der Leistungsbeschränkungen auf siebzig Prozent der Anlagen-Nennleistung für Photovoltaik-Anlagen und 87% für Windenergieanlagen, mit welchen im Mittel die zulässige Spitzenkappung von 3% der Jahreseinspeisung erzielbar sein soll. Exemplarische Untersuchungen an Einspeisezeitreihen zeigen aber, dass eine Begrenzung von Photovoltaik-Anlagen auf 70% der Anlagen-Nennleistung eine abgeregelte Energie in der Bandbreite von 0% – 6% (Mittelwert 3%) erreicht und die Begrenzung von Windenergie-Anlagen auf 87% eine abgeregelte Energie in der Bandbreite von 0% – 3% (gewichteter Mittelwert 1%) bedeuten.

Hinzu kommt vor allem in der Niederspannung bei Photovoltaik-Anlagen der Einfluss des zeitgleichen Verbrauchs (Eigenverbrauch) und des zunehmenden Speichereinsatzes, welcher die tatsächlich abgeregelte Energie deutlich reduzieren kann. Aus diesen Gründen werden in den folgenden Untersuchungen nicht nur 3%, sondern auch verringerte Beträge für abgeregelte Energie betrachtet und die Leistungsbegrenzung für die Anlagen variiert.

S.155 / 156

Statische Leistungsbegrenzung

Das Erneuerbare Energien Gesetz fordert grundsätzlich die Ertüchtigung aller Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, um die Einspeisung in die Netze auf Anforderung durch Netzbetreiber reduzieren zu können. Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit installierter Anlagenleistung bis zu 30 kW stellt das Gesetz alternativ zur Auswahl, die Einspeisung statisch auf siebzig Prozent der Anlagenleistung zu begrenzen (EEG §9 II S. 2), um die Mehrkosten der Steuerungstechnik zu vermeiden. Der Beitrag dieser statisch einspeisungsbegrenzten Anlagen zur Reduktion des Netzausbaus gilt als bereits durch die realisierten Einsparungen an den Anlagen und deren Betriebsprozessen als vergütet.

Durch den nur geringen Anteil von Photovoltaik-Anlagen mit installierter Leistung über 30 kW in den Niederspannungsnetzen kann sich, unter Annahme der Fortgeltung dieser gesetzlichen Regelung, die verschiedene Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit in diesen Netzen deutlich auswirken.

Sofern für die Niederspannungsnetze angenommen werden kann, dass auch zukünftig die statische Leistungsbegrenzung deutlich überwiegt, würde die erstattungspflichtig abgeregelte Energie insgesamt minimiert. Der verbleibende Wertersatz wäre vernachlässigbar, so dass die Spitzenkappung hier auch bei gesamtwirtschaftlicher Bewertung nahezu dieselben Vorteile wie bei der rein auf die Netzausbaueinsparungen bezogenen Bewertung ausweisen könnte (Abbildung 94, Boxplot „0% abg. Energie“).

Unter dieser Prämisse wäre eine pauschale Spitzenkappung in den Niederspannungsnetzen denkbar, die sich bei einem zukünftigen Überangebot von Erzeugung aus Erneuerbaren Energien nur eher gering auf die Energiesystemeffizienz niederschlagen würde. Das betreffende Einsparungspotenzial für den Netzausbau wäre verbindlich und könnte folglich in den Netzplanungen berücksichtigt werden.

Wenn aufgrund der erwarteten Kostenentwicklung für Informations- und Kommunikationstechnik oder durch den Smart Meter Rollout zukünftig vermehrt Anlagen beobacht- und steuerbar werden, erhöht sich der Anteil der erstattungspflichtigen abgeregelten Energie. Abhängig von der Höhe dieses Anteils reduziert sich in der Niederspannung der Vorteil der Spitzenkappung gegenüber dem konventionellen Netzausbau bei 1% erstattungspflichtig abgeregelter Energie auf nur noch 4%. Würde der volle Wert der zulässigen 3% an abgeregelter Energie erstattet werden müssen, entstünde daraus ein gesamtwirtschaftlicher Nachteil, bei dem 13% Mehrkosten gegenüber dem konventionellen Netzausbau einträten.

S. 157

Anlagenleistungsbegrenzung und selektiver Einsatz

Potenziell hohe Auswirkungen hat ebenfalls die angewendete Anlagenleistungsbegrenzung, mit der die Spitzenkappung realisiert wird. In den Annahmen des Grundfalls werden die für die Niederspannung relevanten Photovoltaik-Anlagen auf 70% ihrer Anlagen-Nennleistung begrenzt. Möglich sind allerdings auch davon abweichende Leistungsbegrenzungen, wie sie auch beispielsweise gegenwärtig in den Förderbedingungen für speichergekoppelte Photovoltaik-Anlagen vorgesehen sind [48][49].

Um eine größere Entlastung der Netze zu erzielen, könnten die Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen stärker als in den Standardannahmen vorgesehen abgeregelt werden.

Dazu müßten diese Netze erst mal nachweislich durch RES überlastet werden. Was a priori eigentlich nicht sein kann, wenn der Leistungsanschluss des Gebäudes, welches die PV trägt, über dem der PV liegt. (Nun besteht die Wahrheit aber darin, dass ausnahmslos alle Gebäude mit weit überdimensionierten Anschlüssen versorgt sind. Macht ja nichts, der Kunde zahlt ja). Aber der Ansatz ist im Prinzip vernünftig und deutet in die richtige Richtung. Konkret heißt das, die „Abregelung“ sollte grundsätzlich durch speichergekoppelte PV entfallen, bei der die PV DC-seitig an den Speicher gekoppelt ist und nichts direkt einspeist. Dementsprechend sollte in diesem Fall der Speicher die Bezugsgröße für Vergütung und EEG-Eigenverbauchsumlage sein. In der Prayxis: Eine 20 kW-PV-Anlage wird an einen Speicher mit max. 9,9 kW Einspeiseleistung gekoppelt. Das System gilt im EEG als <10 kW-Anlage. Der Eigentümer kann die Leistung seines Speichers dem Netzbetreiber anbieten, wenn er will. Das wäre mal ein echter Fortschritt.

Eine Leistungsbegrenzung auf 60% der Anlagennennleistung würde anhand exemplarischer Einspeisezeitreihen von Photovoltaik-Anlagen die abgeregelte Energie auf 5% bis 11% erhöhen; die Leistungsbegrenzung auf 50% der Anlagen-Nennleistung auf 11% bis 18%. Der zu leistende Wertersatz wächst dann proportional zur abgeregelten Energie und verändert die gesamtwirtschaftliche Bewertung entsprechend zu Ungunsten der Spitzenkappung, weshalb keine bessere Bewertung für eine flächige Spitzenkappung als in den vorausgehenden Betrachtungen erzielt werden kann (vergleiche Abbildung 95 und Abbildung 96).

S. 158

Die flächige Umsetzung der Spitzenkappung wäre mit diesen Leistungsbegrenzungen unter der gegebenen Regulierung selbst dann nicht zulässig, wenn nach weiterem umfangreichem Zubau an Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen die bereits früher diskutierte, auf 5% der Jahresenergie erhöhte, Bemessungsgrenze [50] für abgeregelte Energie eingesetzt würde. Wenn dennoch stärkere Leistungsbegrenzungen vorgesehen werden, muss auch bei erhöhten Bemessungsgrenzen folglich der Einsatz der Spitzenkappung auf die Netze beschränkt werden, die durch Betriebsmittelüberlastungen gekennzeichnet sind.

Bei einem solchen selektiven Einsatz der Spitzenkappung lässt sich der Netzausbau in den betreffenden Niederspannungsnetzen im Vergleich zu den vorangegangenen Betrachtungen zusätzlich reduzieren. Die zusätzlichen Einsparungen sind dabei so hoch, dass auch bei voller Anrechnung des Wertersatzes ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil erzielt wird.

Bei der Leistungsbegrenzung auf 60% des Anlagen-Nennwerts beträgt dieser Vorteil rund 4% gegenüber dem konventionellen Netzausbau (vergleiche Abbildung 95); bei Leistungsbegrenzung auf 50% verbleibt ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil von 1%(vergleiche Abbildung 96), jeweils unter Ansatz der mittleren abgeregelten Energie. Die Bewertung verbessert sich deutlich unter der Annahme sinkender Erstattungskostensätze bzw. der zuvor geprüften Annahme, dass der überwiegende Anteil der Anlagen statisch leistungsbegrenzt wäre.

Das genannte Systemmodell der DC-Kopplung kostet nichts ausser die private Investitionin denSpeicher und spart viel Netzausbaukosten, da so ziemlich jede Leistung damit um gut 70% gekappt werden kann.

Speichergekoppelte Photovoltaik-Anlagen

In veränderter Weise bildet sich gesamtwirtschaftlich die Planungssituation bei vermehrtem Zubau von Photovoltaik-Anlagen mit gekoppelten lokalen Speichern ab. Für diese ist in den gegenwärtigen Förderbedingungen bereits eine Leistungsbegrenzung auf 50% der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage vorgesehen [48], welche ohne Erstattung des Wertersatzes für die abgeregelte Energie vorgenommen werden kann. Der betreffende Wertersatz an die Anlagenbetreiber gilt durch die Nutzung der in die lokalen

Speicher umgeleiteten Energie und die anderweitigen Vorteile aus der Förderung von lokalen Speichern als erbracht.

Schade, dass hier keine genauer Betrachtung erfolgt. Womöglich wäre das Ergebnis nicht im Sinne der VNB.

S. 159

In der gesamtwirtschaftlichen Bewertung bilden sich speichergekoppelte Photovoltaik-Anlagen sowohl in der anrechenbaren Leistungsbegrenzung als auch in veränderter abgeregelter Energie ab. Bereits ein anteiliger Zubau von speichergekoppelten Photovoltaik-Anlagen kann bei den derzeitigen Förderbedingungen dazu beitragen, die gesamtwirtschaftliche Bewertung der Spitzenkappung wesentlich zu verbessern. Wie die Abbildung 97 zeigt, kann Spitzenkappung im optimalen Fall, in dem alle Photovoltaik-Anlagen mit Speichern gekoppelt sind, zur Reduktion der Kosten gegenüber dem konventionellen Netzausbau um rund ein Viertel führen.

Sofern sich die Rahmenbedingungen verändern und Wertersatz für einen Anteil der abgeregelten Energie geleistet werden muss, kann sich der gesamtwirtschaftliche Vorteil auch für speichergekoppelte Photovoltaik-Anlagen in einen Nachteil umkehren, wenn die Spitzenkappung nicht selektiv umgesetzt wird.

S. 167

Gleichfalls bleibt die Spitzenkappung innerhalb der Mittelspannungsebene relevant als

Überbrückungsmaßnahme, um Netzausbau mit dem Zubau von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen verbessert zu koordinieren. Die bereits in der Niederspannung diskutierten von Speichersystemen können vergleichbar auch in den höheren Netzebenen zukünftig realisiert werden. Eine Zwischenspeicherung von Einspeisespitzen könnte den Wertansatz preislich und energetisch reduzieren.

Der Einsatz von Speichern an den Schnitstellen NS/MS und MS/HS würde diesen Vorteil sooder so mit sich bringen und enormes weiteres Potential freisetzen.

Netzebenenübergreifende Betrachtung der bis zur Hochspannungsebene umgesetzten Spitzenkappung

Der flächige Einsatz von Spitzenkappung in der Hoch- und Umspannebene kann in den betrachteten Realnetzen eine Einsparung für den Netzausbau in Höhe von 1,6% gegenüber dem konventionellen Netzausbau erzielen. Eine kumulative Wirkung wird damit in den Verteilnetzen nicht erzielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine positive Wirkung für die Übertragungsnetze realisiert werden kann, deren Bewertung allerdings außerhalb des Rahmens der Verteilnetzstudie liegt und für die vermehrt auch die Wechselwirkungen zu Anforderungen der Systemführung geprüft werden müssten.

Weil die Abregelung von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen der Leistungsklassen, die in der Umspannungsebene angeschlossen sind, aufgrund ihrer Steuerbarkeit notwendig mit der Erstattung von Wertersatz einhergeht, werden die geringen eingesparten Netzausbaukosten unter den angenommenen Erstattungskostensätzen sicher durch den Wertersatz überkompensiert (vergleiche Abbildung 103). Ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil durch flächige Spitzenkappung in der Hochspannung bleibt aufgrund der geringen Einsparungen an Netzaubaukosten auch bei marginalisierten Erstattungskostensätzen und Umsetzung von dynamischer Spitzenkappung kaum erzielbar.

S. 168

Allerdings kann der zuvor am Beispiel der Niederspannungsnetze erläuterte selektive Einsatz der Spitzenkappung abhängig von den konkreten Netzen und der Einspeisesituation weiterhin vorteilhaft bleiben. Gleichfalls bleibt die Spitzenkappung innerhalb der Hochspannungsebene relevant als Überbrückungsmaßnahme, um Netzausbau mit dem Zubau von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen verbessert zu koordinieren.

S. 169

6.7.5 Rückwirkungen auf die Übertragungsnetze

Die zwischen den Verteilnetzen und dem Übertragungsnetz möglichen Wechselwirkungen einer im operativen Betrieb der Netze mittels Einspeisemanagement umgesetzten Spitzenkappung und dem für die Systemführung als System- bzw. Netzsicherheitsmaßnahme relevanten Einspeisemanagement sind in vorangegangenen Bewertungen nicht abgebildet.

Das Einspeisemanagement stellt dabei eine wesentliche Netzsicherheitsmaßnahme dar, die überwiegend durch die Übertragungsnetzbetreiber und zunehmend auch durch die Betreiber von Verteilnetzen mit hohem Anteil an Einspeisung aus Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen beansprucht wird.

Wird das Einspeisemanagement in den unterlagerten Netzen bereits aufgrund der umfassenden Anwendung der Spitzenkappung zur Reduktion des Netzausbaubedarfs eingesetzt, kann dies zu verminderter Flexibilität im Abruf dieser Netzsicherheitsmaßnahme durch überlagerte Netzbetreiber führen. Die infolge der Spitzenkappung auf der eigenen Netzebene bereits abgerufenen Abregelungspotenziale sind dann nicht mehr verfügbar, um auf Anforderung als Netzsicherheitsmaßnahme an überlagerte Netzbetreiber bereitgestellt zu werden.

Diese mögliche Wechselwirkung kann zu erhöhtem Netzausbaubedarf in den überlagerten Netzen, insbesondere auch in den Übertragungsnetzen, führen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass in Situationen hoher Systemauslastung die konkreten Abregelungen in den Verteilnetzen in Hessen (Mitte/Süd-West) den engpassbehebenden Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber (Einspeisungsreduktion in Nord-Ost, Einspeisungserhöhung in Süd-West) entgegenlaufen. Auch hieraus können erhöhte Anforderungen an den Ausbau der Übertragungsnetze folgen. Die Wechselwirkungen sollten in koordinieren Netzplanungen berücksichtigt werden.

S. 185

Durch die Netzbetreiber wird der Austausch von relevanten Randnetzdaten vielfach bereits praktiziert. In der Hochspannung ist der Datenaustausch mit den Übertragungsnetzbetreibern überwiegend bereits üblich und wird durch die europäische Regulierung zunehmend institutionalisiert. Dennoch unterliegt der Datenaustausch bisher vielfach lediglich bilateral vereinbarten Prozessen oder fallweiser Praxis, so dass er in unterschiedlicher Qualität erfolgt. Für unterlagerte Netze, soweit diese durch voneinander verschiedene Netzbetreiber betrieben werden, ist der Datenaustausch oftmals reduziert.

S. 194

(15) Lokale Netzspeicher in der Niederspannung vorerst nicht nutzen Mit dem Einsatz von lokalen Netzspeichern in den Niederspannungsnetzen, d.h. Batteriespeichern, die durch die Netzbetreiber wie andere Netzbetriebsmittel netzgeführt eingesetzt werden, werden oft hohe Erwartungen an deren Einspeisespitzen glättende und lastausgleichende Wirkung und davon abgeleitet auch an mögliche Einsparungen für den Netzausbau verknüpft. (Der Abruf netzdienlicher Beiträge von privaten Speichern anderer Marktteilnehmer wird in der Verteilnetzstudie unter netzdienlichen Prosumer-Anwendungen subsumiert und ist hiervon verschieden.)

Nett. Steht einfach so da ohne nachvollziehbare Begründung. Bei einigermaßen fleißigem Nachdenken sollte aber klar sein,dass die wesentliche Rolle lokaler Netzspeicher (NS/MS und MS/HS) in der effizienten Verknüpfung kleinteiliger Erzeugung mit der Verteilungsphilosophie des Übertragungnsetzes liegt und dass dieses Übertragungsnetz dadurch immens an seiner ohnhhin überbewerteten Bedeutungsschwere verlieren würde. Darüberhinaus entfielen ebenfalls etliche lukrative Geschäftsmodelle (und damit die wesentliche Existenz- und Machtbasis der VNB), vor allem das der Vermarktung des EEG-Stroms, für den diese aktuell nichts bezahlen.

S. 195

Die Verteilnetzstudie prüft daher losgelöst von noch offenen regulatorischen Fragestellungen des Speicherbetriebs durch Netzbetreiber mittels Zielpreisbestimmung die Vorteilhaftigkeit des absehbar möglichen Einsatzes [44] von lokalen Netzspeichern in der Niederspannung. Eine Erlöserzielung aus Vermarktung der gespeicherten Energie oder der Substitution des Bezugs von Marktprodukten durch den Netzbetreiber wird dabei aufgrund der entsprechenden Auslegung der Entflechtungsvorschriften ausgeschlossen.

Die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von lokalen Netzspeichern wird absehbar durch die Technologiekosten der Speichersysteme und deren Verhältnis zu den netzplanerischen Alternativen, d.h. relevanten konventionellen und innovativen Maßnahmen und deren Anwendungsfällen, bestimmt. Bei sonst auftretenden Spannungsgrenzwertverletzungen kann der Einsatz von lokalen Netzspeichern ab etwa einer Halbierung der Technologiekosten relativ zur Kostenbasis in 2015 gegenüber dem rein konventionellen Netzausbau wirtschaftlich werden. Er konkurriert dann aber mit weiterhin günstigeren innovativen Maßnahmen wie der Blindleistungsbereitstellung oder der Spitzenkappung. Für strombedingte Überlastungen wird ohne zusätzliche Erlöserzielung kein wirtschaftlicher Speichereinsatz erwartet.

Womit wir heute in 2018 zweifelsfrei an diesem Punkt angelangt sind. Auf was warten wir denn noch? Legen wir los.

Statusbericht VDI 2018 zur Energiepolitik – kommentiert

Statusbericht des VDI kommentiert von Thomas Blechschmidt:

Zunächst einmal ist es sehr erfreulich, dass der VDI als Verband Deutscher Ingenieure auf die volkswirtschaftliche Betrachtung abstellt:

S. 3 Volkswirtschaftliche Kosten – Am sprachlichen Ausdruck kann man beim Verband aber gern noch arbeiten:

Sprache: Energieverbrauchsniveau. Gerade Ingenieure wissen, oder sollten sich dessen bewußt sein, dass Energie nicht verbraucht werden kann und das Leistung eine rein virtuelle Größe zur Klassifizierung technischer Anlagen ist. Das konsequent einzuhalten und in allen Diskussionen durchzusetzen wäre schon ein echter Fortschritt. Ban Politicians and Journalists flat Wording.

S4. Kap 1 Hintergrund,

Grundsätzlich liegt hier eine zutreffende und richtige Beschreibung vor. Für meinen persönlichen Anspruch leider zu zurückhaltend und zögerlich. Es fehlen klare Forderungen und Terminsetzungen.

VDI: Bei diesem Weiterentwicklungsprozess sollte – in einem hochindustrialisierten Land wie Deutschland – die industriepolitische Dimension besondere Berücksichtigung finden; es sind erhebliche Weiterentwicklungsprozessgesellschaftliche Verwerfungen zu erwarten wenn die Basis für unser aller Wohlstand sukzessive wegbrechen sollte. Da Deutschland traditionell eine stark exportorientierte Industrienation ist, deren Wohlstand auch aus dem Verkauf von energieintensiven Produkten resultiert, die sich in einem hochkompetitiven Markt erfolgreich behaupten müssen, ist eine nach wie vor kostengünstige Energieversorgung wesentlich.

Da spricht der VDI natürlich erst Mal für sich selbst und seine Mitglieder. Dennoch ist dieses vorbauende Präventivparadigma unzutreffend, da es stets und immer jede Umstellung auf eine nachhaltige, verbrauchsressourcenfreie, rein generative Energieversorgung massiv behindert bzw. faktisch ausbremst.

S 5. Außerdem wird immer der Versuch gemacht, einen tragfähigen Kompromiss mit der „etablierten“ Energiewirtschaft und den hier vorhandenen Strukturen und Forderungen zu finden, da letztlich ein Umsteuern in der Energiewirtschaft ausschließlich gegen die etablierten Energieversorgungsunternehmen wenig aussichtsreich erscheint.

Der VDI muss das notwendig anders sehen, aber gerade für die volkswirtschaftliche Betrachtung sind Großkonzerne für derart einfache Produkte wie Strom unsinnig, da nachweisbar ein ungeheurer Aufwand für Verwaltung, Steuerung, Marketing und Überwachung erforderlich ist, dessen Effektuierung keinerlei volkswirtschafltichen Mehrwert generiert, im Gegenteil nur die Ableitung von Erträgen in steuergünstige Länder verursacht..

S. 6. …– wird derzeit in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft kontrovers und zum Teil übertrieben emotional diskutiert. Im Kern dieser Diskussionen geht es unausgesprochen letztlich nach wie vor darum, innerhalb unseres seit dem Ende des 2. Weltkriegs organisch im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben gewachsenen Energiesystems und damit in der heutigen deutschen Energiewirtschaft zu einem Paradigmenwechsel zu kommen.

Richtig erkannt. Übertrieben emotional und in großem Umfang unsachlich. Das beginnt bereits bei den verwendeten Begrifflichkeiten. Ebenfalls richtig erkannt: „Organisch gewachsenes Energiesystem. Wo also bleibt die Forderung, dieser Realtität Rechnung zu tragen und mit der gegenwärtigen Top-Down-Methodologie und den mit ihr verbundenen immer harscher werdenden makroökonomischen Kontrollstrulkturen endlich zu brechen?

S. 7. …vor dem Hintergrund eines vorhandenen Energieversorgungssystems, dessen Komponenten und dessen Infrastruktur noch lange nicht abgeschrieben ist und dessen Akteure- bzw. die dahinter stehenden Aktionäre – gegebenenfalls andere Interessen verfolgen (müssen).

Daran bestehen keinerlei Zweifel. Die wesentliche politische und damit eben volkswirtschaftlich zentrale Frage lautet: Wie sinnvoll ist es, eben diese Komponenten und Infrastruktur durch ihresgleichen immer weiter zu ergänzen und auszubauen, wenn klar ist, dass der Wandel so schnell wie möglich erfolgen muss: Logik: Keine Großkraftwerke mehr, keine Kohleabbaugenehmigungen mehr und ein mit aller Kraft möglichst reduzierter Netzausbau im Übertragungsnetzbereich durch den Einsatz besserer und nachhaltigerer Technologien. Der Hinweis auf die „noch lange nicht abgeschriebene Infrastruktur“ ist begrüßenswert. Konsequent ebenso begrüßenswert wäre es, wenn der VDI sich sachlogischerweise richtig für eine Abschaffung der derzeitgen Merit-Order nach rein variablen Kosten ohne Betrachtung der Investitionskosten einsetzt, um nachhaltigen Technologien den entsprechenden volkswirtschaftlichen Stellenwert zukommen zu lassen. (Referenzpreis der realen Stromgestehungskosten, http://www.thomasblechschmidt.de/2014/04/09/das-referenzpreismodell-vorschlag-eines-transparenten-funktionierenden-strompreismodells/)

S. 8. Weltweit hatte Deutschland bis vor wenigen Jahren eine führende Position in der Schaffung von Rahmenbedingungen und bei der Entwicklung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energien zur Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereitstellung. Beispielsweise wurde ein dem EEG vergleichbares Instrument in vielen anderen Ländern ebenfalls erfolgreich eingeführt und umgesetzt. Viele Aspekte der deutschen „Energiewende“ galten international als beispielhaft. Die Entwicklungen in den letzten Jahren legen aber den Schluss nahe, dass Deutschland auf einem guten Weg ist, diese Vorbildwirkung vollständig aufzugeben – und damit auch die Erreichbarkeit der zugesagten Klimagasminderungsziele aufs Spiel zu setzen.

Richtig. Fragen Sie also bitte Ihre Mitglieder, ob die nicht etwa die falschen Parteien wählen oder sponsern.

Deshalb gewinnen überregionale Verteilnetze – zusammen mit einer entsprechenden realen und virtuellen Speicherung und damit auch eine Kopplung an andere Sektoren des Energiesystems – immer mehr an Bedeutung und müssen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und optimiert werden.

Richtig

S. 9. Die damit einhergehenden Diskussionen zur standortabhängigen Abwägung der jeweils „besten“ bzw. lokal akzeptablen Lösung müssen mehr sachlich und faktenorientiert und weniger emotional und ideologiegetrieben geführt werden.

Richtig

S. 11. Regenerative Energien können kurz- bis mittelfristig nicht die gesamte Energienachfrage in Deutschland decken. Sie werden auch in den kommenden Jahrzehnten nur einen bestimmten – jedoch potenziell laufend steigenden – Beitrag im gesamten Energiesystem (das heißt im Wärme-, im Strom- und im Mobilitätssektor) leisten.

Richtig. Naja. Fast. Nicht potenziell steigend, sondern notwendig steigend.

S. 12. Die Nutzung immer größerer Anteile von volatil erzeugtem „erneuerbaren“ Strom macht den Einsatz von elektrischen direkten und virtuellen Energiespeichern und den Ausbau des elektrischen Netzes (einschließlich der transeuropäischen Overlay-Netze) erforderlich, wenn der Ausgleich durch andere Maßnahmen (z. B. Sektorenkopplung) nicht realisiert werden kann. Beide Maßnahmen wirken komplementär: weniger Netzausbau erfordert mehr Speicherkapazität und umgekehrt. Analoges gilt sinngemäß bis zu einem gewissen Ausmaß bei der Wärmenutzung in Bezug auf Wärmespeicher und Wärmenetze.

Richtig. Ergänzungsbedarf besteht allerdings dahingehend, dass auch die Stromabnahme hochgradig volatil ist. Das zeigt nur nie jemand auf, weil es das nette Märchen vom Zappelstrom als das entlarvt was es ist: Eine dummdreiste oder eben böswillige Lüge.

… die räumliche Disparität speziell von Windstrom aus Norddeutschland und die – im bundesdeutschen Durchschnitt – überproportional hohe Stromnachfrage in West- und Süddeutschland verstärkt die Notwendigkeit des Aus- und Umbaus des deutschen und europäischen Stromnetzes. Dabei müssen technische Entwicklungen gefördert und bei Bedarf Anreize zur Marktdurchdringung geschaffen werden (z. B. Smart Grids, Energiespeicher, Lastmanagement, IT).

Richtig.Besonders die Integration der genannten neuen Technologien ist im Vergleich zu ihrem Potential bisher schmälich vernachlässigt worden. Das spiegelt exakt den Eingangs geschilderten Bedeutungsverlust von „Made in Germany“ wieder.

S. 13 Die Folge sind historisch niedrige Strompreise für die Unternehmen, die an der Börse

Strom einkaufen können. Dies ist derzeit ein klarer Standortvorteil für die Industrieunternehmen, die davon profitieren können.

Richtig. Aber da werden die „Marktbegleiter“ des VDI bei auf dem Feld der Wirtschaftsrepräsentanz vehement etwas vollkommen anderes behaupten. Zudem wird der „Standortvorteil“ zu Lasten der Mehrheit der privaten Endverbraucher erkauft, die mit den höheren Entgelten leben müssen. Netterweise beklagen ausgerechnet die Industrieunternehmen seit Jahren die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Stromkosten ihrer Zunft – und fangen damit wesentliche Teile des unternehmersichen Mittelstands als Unterstützer ein, der zu wesentlich höheren Preisen einkaufen muss, als die Lautsprecher der Industrieverbände und des BDEW:

Die Energiewende wird deshalb nur zu schaffen sein, wenn Onshore-, Offshorewindkraft und Photovoltaik in einem vernünftigen Mix zueinander weiter ausgebaut werden.

Richtig

S. 14. Die Steuerungswirkung des EEWärmeG war bisher eher gering. Nach wie vor ist der Wärmemarkt durch einen erheblichen Sanierungsstau sowohl in Bezug auf den Ersatz veralteter Wärmeerzeuger als auch hinsichtlich einer verbesserten Dämmung gekennzeichnet, der durch die zögerliche und unklare Haltung der Politik auch nicht kurzfristig gelöst werden wird. Auch in der Legislaturperiode 2013 bis 2017 sind hier keine wirklichen Fortschritte erzielt worden. Deshalb muss eine energiepolitische Rahmensetzung zukünftig sicherstellen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter von einer Investition in eine energie- und damit umwelteffizientere Gebäudesubstanz profitieren.

Richtig. Wobei „zu gering“ ein echter Euphemismus für „wirkunglsos“ ist. Wir stehen auf dem Niveau von Ländern wie Rumänien und Bulgarieen und – und das ist ein echter Skandal – es gibt immer noch Förderungen für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Haben wir noch immer 1970?

Vor allem der letzte Satz ist entwicklungskritisch. Dringend vermisst wird eine der realität angepasste Steuerpolitik. Die Abschreibung energetische Investitionen auf 9 Jahre zu 11 % bei voller Umlage der Abschreibung auf die Miete ist ein gesellschaftspolitisches NoGo. Hier den TLCC-Ansatz verbindlich festzulegen ist dringend notwendig. Zudem ist eine Rückkehr zur praktischen Vernunft erforderlich, was die Dämmung des Gebäudebestands angeht. Es bedarf keiner weiteren Verschärfungen der Anforderungen an die Kennwerte (Uwert) der Gebäudehülle und ihrer Teile mehr, wenn es möglich ist, bei einem Gebäude unter Einsatz der passenden Technologien einen Primärenergiebedarf von Null zu erzielen. Das, und eben nicht irgendwelche extrem niedrigen U-Werte sind der geeigente Maßstab. Wie der einzelne Eigentümer das erreicht, muss der Politk egal sein.

S. 15 Der Klima- und Umweltschutz hat in Deutschland und global in den letzten Jahren zunehmend an politischer Bedeutung verloren – und das trotz der Übereinkunft von Paris Ende 2015; … Der CO2 -Zertifikatspreis ist heute so gering, dass er praktisch keine Steuerwirkung mehr hat.

Richtig

S. 20 Bürger empfinden Windenergieanlagen teilweise als störend….

Richtig. Leider ist das Winkraftfans ebenso egal, wie den Kohlekraftfanatikern der SPD und der immer noch aktiven Atomlobby deren Einwirkung auf die Umwelt.

S. 31

Der durch eine massive Veränderung des administrativen Rahmens bedingte starke Rückgang des deutschen PV-Markts einerseits und die starke Dominanz der Hersteller aus Asien andererseits haben der deutschen Fotovoltaikindustrie (PV-Industrie) erhebliche Probleme bereitet. Eine ganze Reihe von Unternehmen ist vom Markt verschwunden, wurde übernommen oder befindet sich in einer prekären Lage. Von den rund 130.000 Vollzeit-Arbeitsplätzen im Jahr 2010 sind 2015 noch etwa 38.000 übrig.

Richtig. Danke SPD. Danke CSU/CDU. Danke FDP. Danke an alle Parteien mit geschickt vorgetäuschter Wirtschaftskompetenz. Wenn alle in heterosexuellen Beziehungen lebenden Frauen so geschickt ihren sexuellen Höhepunkt vortäuschen könnten, würden alle ihre Männer sich für den jeweils besten Liebhaber der Welt halten….

S. 32

Trotz prinzipiell fluktuierender Erzeugung passt die Stromerzeugung von PV-Anlagen sehr gut zum Verbrauchsprofil insbesondere in Kombination mit Strom aus Windkraftanlagen. So liefern PV-Anlagen heute an sonnigen Tagen einen Großteil der Leistung zur Abdeckung der Bedarfsspitzen in der Mittagszeit (Peak-shaving-Effekt). Aufgrund der größeren Tag-Nacht- Unterschiede im Tagesgang zwischen Sommer und Winter und der dazu passenden geringeren PV-Stromerzeugung im Winter gilt diese Aussage im Durchschnitt näherungsweise für das gesamte Jahr. Dies ist mit ein Grund für den Rückgang der Preisunterschiede zwischen der Spitzenund der Grundlast – und damit letztlich der Abnahme des Speicherpreises (z. B. in einem Pumpspeicherkraftwerk) in den letzten Jahren. Jedoch ist zu erwarten, dass sich dieser Effekt in den kommenden Jahren mit einem weiteren Wachstum der Fotovoltaik wieder umkehren könnte; dann dürften auch der Spread zwischen Spitzen- und Grundlast – und damit die Speicherpreise – wieder zunehmen.

Richtig, oder zumindest plausibel.

Die Erzeugung aus PV- und Windkraftanlagen wirkt aufgrund des heutigen Strommarktdesigns deutlich senkend auf die börsennotierten Industriestrompreise, die an der Leipziger Strombörse (EEX) gehandelt werden. Deshalb zeigt Deutschland die niedrigsten Industriestrompreise in Europa. Und es ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass sich daran in den kommenden Jahren etwas Grundlegendes ändern dürfte.

Richtig. Aber da werden die „Marktbegleiter“ des VDI bei auf dem Feld der Wirtschaftsrepräsentanz vehement etwas vollkommen anderes behaupten.

S.33

Die Preise für Fotovoltaikstrom (PV-Strom) sind in den letzten Jahren enorm gesunken und in einzelnen Marktsegmenten in Deutschland bereits heute unstrittig auf Wettbewerbsniveau. Die durchschnittlichen Stromgestehungskosten für PV-Anlagen in Deutschland belaufen sich – je nach Standort – auf unter 0,06 €/kWh bei Großanlagen und auf weniger als 0,10 €/kWh bei Kleinanlagen. Damit liegt der Preis weit unter dem, den Privathaushalte derzeit für einen Bezug an elektrischer Energie aus dem Stromnetz bei ihrem Versorger zahlen müssen und unterschreitet im Falle großer Anlagen schon teilweise die Vollkosten von mit fossilen Brennstoffen gefeuerten Kraftwerken.

Richtig.

S. 34

Die ins Stromnetz eingespeiste Spitzenleistung aus Solarstromanlagen in Deutschland steigt mit zunehmender installierter Leistung immer weiter an. Dennoch stellt die Netzintegration von PV-Anlagen heute noch kein signifikantes Problem dar. Überlastungen in einzelnen Verteilnetzabschnitten mit hoher PV-Konzentration lassen sich meist durch technische Maßnahmen, die zunehmend auch in die Wechselrichter integriert werden, beheben.

Sehr interessante Äußerung und durchaus weitgehend zutreffend.

Der weitere Ausbau der Fotovoltaik erfordert zukünftig mehr Maßnahmen, um Energieangebot und -verbrauch zur Deckung zu bringen. Maßnahmen wie die intelligente, nach Energieangebot variable Steuerung von Verbrauchern und Erzeugern (Smart Grids), der Aufbau von verlustarmen, kontinentalen Stromnetzen zum Ausgleich lokaler Extremwerte bei der Energieerzeugung oder auch die Nutzung der Batterien von Elektrofahrzeugen oder Nachnutzung (Second Use) als elektrische Speicher, rücken mehr und mehr in den Fokus. Der Einsatz von großtechnischen Speichern wird zwar zwingend erst bei deutlichen höheren Anteilen von erneuerbaren Energien erforderlich. Dennoch sollten bis dahin technisch ausgereifte Lösungen, die sich auch im größeren Maßstab bereits bewährt haben, zur Verfügung stehen. Hierfür werden unterschiedliche Technologien benötigt, die vom Tagesspeicher auf Batteriebasis bis zur Speicherung von mit erneuerbarem Strom hergestellten Wasserstoff (Power-to-Gas) reichen.

Richtig. Bis auf sprachliche Unklarheit und eine immer noch bestehende Unkenntnis über die Potentiale von Speichern.

 Die deutlich reduzierte Förderung der Fotovoltaik in Deutschland hat in den letzten Jahren zu stark gesunkenen Zubauraten geführt, die noch deutlich unterhalb des Zielkorridors der Bundesregierung von 2,4 GW bis 2,6 GW liegen. Sollte diese Entwicklung so weitergehen, wird langfristig nicht das nötige Volumen an PV-Strom geliefert

werden können, das für die Energiewende erforderlich ist. Unter Maßgabe der sicheren Erreichung dieser Zielstellung ist deshalb eine Anpassung der derzeitigen PV-Förderung geboten. Sinnvolle Förderregeln sollten neben einer maßvollen Degression der Vergütungssätze vor allem den Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms attraktiver machen (z. B. weitergehende Befreiung von der EEG-Umlage). Auch sollten Geschäftsmodelle entwickelt werden, durch die der Betrieb von PV-Anlagen bald ganz ohne Förderung realisiert werden kann.

Richtig

S. 35

Zunehmend werden in Deutschland auch Systeme angeboten, mit denen über PV-Module ausschließlich die Wärmenachfrage eines Einfamilienhauses gedeckt werden soll; dies ist im Vergleich zu solarthermischen Systemen einfacher und verspricht auch im Winterhalbjahr einen merklichen Wärmeertrag. Die Option, gegebenenfalls auch einen Teil des Strombezugs zu reduzieren, macht die Möglichkeit ökonomisch noch attraktiver. Eine Kopplung mit einer Wärmepumpe und die Nutzung des gesamten Hauses als Wärmespeicher – zumindest für die Raumwärme – macht dieses Konzept noch deutlich attraktiver. Deshalb ist zu erwarten, dass derartige Konzepte zukünftig mehr an energiewirtschaftlicher Bedeutung erlangen werden.

Richtig

S. 40

Infolge des Preisverfalls bei der Fotovoltaik und desgleichzeitigen Rückgangs der fossilen Energiepreise hat sich das ökonomische Umfeld für solarthermische Kraftwerke in den letzten Jahren – trotz vielversprechender Entwicklungen auch bei den solarthermischen Anlagen – zunehmend verschlechtert, da hier – auch aufgrund der bisher begrenzten Marktvolumina – noch keine vergleichbaren Kostenreduktionen wie bei der Fotovoltaik realisiert werden konnten. Auch ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass die Solarthermie das heutige Kostenniveau der Fotovoltaik in überschaubaren Zeiträumen erreichen kann.

Richtig.

S. 46

In Deutschland wurden Ende 2016 geschätzte 964.000 Wärmepumpen betrieben; dabei handelt es sich um 754.000 Heizungs-Wärmepumpen und 210.000 Wärmepumpen zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung. Mit diesen Anlagen wurden rund 11,6 TWh an erneuerbarer Wärme bereitgestellt.

Für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung wurden 2016 ca. 79.000 Wärmepumpen neu installiert (siehe Bild 10). Damit nahm der Wärmepumpenabsatz im Vergleich zum Vorjahr erstmals seit einigen Jahren wieder zu (2015: 69.500). Dabei ist die Anzahl der Neuinstallationen für Heizungswärmepumpen auf rund 66.500 und damit um knapp 17 % gestiegen (2015: 57.000). Der größte Zuwachs war dabei bei den erdgekoppelten Systemen zu beobachten. Im Vergleich zu 2015 nahmen 2016 die Neuinstallationen um rund 22 % zu (2016: 20.700, 2015: 17.000); dadurch stieg der Anteil der neu installierten erdgekoppelten Systeme am gesamten 2016 neu errichteten Wärmepumpenpark um 1%-Punkt auf knapp 31 % (2015: 30 %). Aber auch die Absatzzahlen der Luftwärmepumpen legten 2016 knapp 15 % deutlich zu (2016: 45.800, 2015: 40.000); dies gilt insbesondere für Monoblocksysteme mit einem Zuwachs von knapp

20 % im Vergleich zu 2015 (2016: 25.100, 2015: 21.000). Der Zubau bei den Splitsystemen fiel dagegen mit 9 % etwas geringer aus (2016: 20.700, 2015: 19.000). Zusammengenommen dominieren aber insgesamt luftgekoppelte Wärmepumpen mit rund 69 % die Absatzzahlen für neuverbaute Systeme. Insgesamt wurden damit die Absatzzahlen aus dem bisher erfolgreichsten Jahr 2008 übertroffen (2008: 62.500). Grund hierfür sind die veränderten Förderbedingungen des Marktanreizprogramms (MAP) seit April 2015 und die anspruchsvolleren Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) seit Anfang 2016.

Richtig

S.47

Die Technik erdgekoppelter Wärmepumpen, mit denen Wärme und gegebenenfalls Kälte bereitgestellt werden kann, ist weitgehend ausgereift. Allerdings steht, vor dem Hintergrund des relativ niedrigen Ölpreises einerseits und der oft ver gleichsweise hohen Stromtarife andererseits, einer weiteren signifikanten Marktausweitung im Wärmesektor oft die Notwendigkeit gegenüber, dass (zunehmend teurer) Strom für den Anlagenbetrieb benötigt wird und nur (tendenziell billigere) fossile Energie (z. B. Erdgas) substituiert werden kann. Außerdem benötigen Wärmepumpen typischerweise eine Niedertemperaturheizung

(z. B. Fußbodenheizung), die nicht zwingend immer vorhanden ist. Deshalb ist eine wirtschaftliche Umsetzung im Bestand oft herausfordernd.

Ist es demgegenüber möglich, elektrischen Strom aus erneuerbaren Energien kostengünstig zu nutzen (z. B. über zu installierende dachgekoppelte PV-Module) und ist eine entsprechende Niedertemperaturheizung vorhanden, dann ist dieses System ökonomisch (und unter Klimaschutzaspekten) sehr vielversprechend; dies gilt insbesondere dann, wenn damit Wärme und Kälte bereitgestellt werden soll. Daher haben erdgekoppelte Wärmepumpensysteme beispielsweise in Deutschland im Neubaubereich derzeit einen erheblichen Marktanteil. Hinzu kommt, dass die Potenziale zu Nutzung des oberflächennahen Erdreichs sehr groß sind.

Richtig. Umso notwendiger sind endlich eine wirksame CO2-Bepreisung und ein Referenzpreissystem zur Kontrolle.

S.49

Die ersten Wärmepumpen mit CO2 als Kältemittel sind bereits in Betrieb und erweitern ihren Einsatzbereich auf Temperaturen bis 110 °C.

Hervorragend.

Mit der Entwicklung von speziellen Kompressoren und zwei-/dreistufigen Wärmepumpen sowie dem Einsatz von Wärmepumpen mit Dampfeinspritzung sind heute aber auch Vorlauftemperaturen von 65 °C und mehr bei hohen Jahresarbeitszahlen möglich. Diese technische Entwicklung wird in den kommenden Jahren hin zu immer anspruchsvolleren Kennwerten weitergehen.

S. 50

Darüber hinaus können auch „Energiepfähle“, Erdwärmekörbe oder Eisspeicher zum Einsatz kommen, mit denen Wärmepumpen auch unter besonderen Bedingungen effizient eine Klimatisierung realisieren können (siehe dazu VDI 4640 Blatt 2).

S. 52

Der Anteil der tiefen Geothermie an der Nutzung der regenerativen Energien in Deutschland ist immer noch gering und liegt weit unter dem hierzulande vorhandenen und potenziell ausschöpfbaren Potenzialen an geothermischen Ressourcen.

Richtig, aber die Wahrheit: Das ist viel zu aufwändig. Nichts ist so subventionslastig und dennoch so teuer wie Geothermie in Deutschland. Finger weg. Das ist nichts als die großeflächige Sozialisierung der Kosten überteuerter Technologie durch Aufzwingen der Nutzung zur Befriedigung ingenieurstechnischer Pubertätsträume

S. 54

Im Laufe des Jahres 2018 wurde ein weiteres geothermisches Kraftwerk fertiggestellt. Der Kraftwerksteil ging Anfang 2016 in Betrieb und die geothermische Wärmebereitstellung wurde schon seit 2014 realisiert.

Special Knowlegde… Ein Mordsabschnitt über Geothermie aber keine Kostenanalyse, wie zuvor bei anderen Optionen. Warum nur?

S.91

Im derzeitigen Stromversorgungssystem erstellen die Energieversorger einen Kraftwerksfahrplan für den jeweils nächsten Tag, in dem für jedes 15-Minuten-Intervall definiert wird, welche Kraftwerke wie viel elektrische Energie zur Nachfragedeckung bereitstellen. Die an der Lastdeckung beteiligten Kraftwerke werden dabei nach der aufsteigenden Reihenfolge ihrer variablen Grenzkosten – der Merit Order – eingesetzt.

Sind wir wirklich schon bei 15 Minuten?

Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien stehen aufgrund der sehr geringen variablen Kosten in der Merit Order üblicherweise vor den kostengünstigsten konventionellen Kraftwerken. Aufgrund der Vorrangregelung für Strom aus erneuerbaren Energien muss dieser Strom außerdem vorrangig in das Stromnetz und unabhängig von den tatsächlichen variablen Grenzkosten eingespeist werden. Viele Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten also nicht den über die Merit Order festgestellten Strompreis, sondern eine fixe Einspeisevergütung nach EEG (das heißt diese Anlagen nehmen de facto nicht am Strommarkt teil).

Dadurch verändert sich die Merit Order entsprechend. Dies ist der Grund für die in Deutschland derzeit sehr geringen börsennotierten Strompreise für die Industriekunden, die an der Börse einkaufen können. Daher wird derzeit dieses Strommarktdesign politisch hinterfragt und mögliche Alternativen diskutiert.

Richtig.

S. 95

Dies ist bei der Prognose der Solar- und Wind stromerzeugung (sowie die der Stromerzeugung aus anderen erneuerbaren Energien) bisher eingeschränkter der Fall; das heißt, der Prognosefehler ist oft noch vergleichsweise stark fehlerbehaftet und damit die Güte des daraus resultierenden Einsatzplans zum Teil gering. Aber in den letzten Jahren wurden hier deutliche Verbesserungen erreicht. Bei Day-Ahead liegt der Prognosefehler heute bei unter 5 % und im Intraday-Handel (also bis 45 min vor Erfüllung) liegt die Prognoseabweichung bei unter 2 % (und der Intraday-Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung).

Richtig.

S.93

Eine technisch und wirtschaftlich begründete Strategie zum Bau und zur Nutzung von Energiespeichern zeichnet sich bisher nicht ab. Einerseits ist der zukünftige Speicherbedarf nicht exakt kalkulierbar und andererseits sind die wirtschaftlichen Randbedingungen für den Bau und Betrieb von Speichern heute noch nicht vorhanden. Diese Situation dürfte sich auch in den kommenden Jahren kaum signifikant verändern. Es zeichnet sich jedoch ein starker Zuwachs von Kleinbatteriespeichern – meist in Verbindung mit PV-Anlagen – ab.

Falsch, es hat nur bisher niemand ernsthaft darüber nachggedacht und etwas belastbares entwickelt. Letzteres trifft allerdings zu.

Vergleich der Monitoring-Berichte von Bundesnetzagentur (BnetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) 2014 und 2016

Veränderungen, Kontinuitäten, Widersprüche, Merkwürdigkeiten und Fragezeichen

1. Dicke Hunde, Ungereimtheiten, Fragwürdiges

2. Marktvolumina

3. Faszinosa

4. Versorgungsrolle der BRD

5. Markt, Macht und Konzentration

6. Marktdaten, Kapazitäten, Erzeugung, Nutzung

7. Reserven, Sicherheiten, Regelenergie

8. Regelleistung

9. EU-Recht

10. Administratives

11. Versorgungssicherheit

12. Leitungsbedarf, Netz-Ist-Stand

13. Ausgleichsenergie, Re-Dispatch

14. Mittlere Übertragungskapazität

15. Umlagen, Netzentgelte, market enabling factors

16. EEG-Umlage

17. Wärmestrom

18. Ökostrom

19. Import / Export

20. Market structures

21. Konsumentenverhalten

22. Preise

23. Fehleinschätzung der Rolle der EEG-Umlage

24. Wettbewerb

25.Netzstrukturdaten

My Ancestors – as far as I can trace them

Ancestors – AntecedentesVorfahrenAncêtres

Once interesting for me – Und día me interesaba –  Was mich ein wenig interessiert hat – Ce qu’était un jour d’intérêt pour moi

 

How far can I trace back my genetic ancestors?

Hasta donde, ó cuando, puedo descubrir, ¿quiénes eran mis antecedentes?

Bis wohin in Zeit und Raum kann ich meine Vorfahren zurückverfolgen?

Jusque a que point ne il serait possible de retracer mes ancêtres ?

 

With the parents this is easy

Respecto a los padres no es un gran esfuerzo

Bei den Eltern ist das noch ziemlich einfach

Avec les parents c’est bien simple

Mother – Madre – Mutter – Mère

My mother: Christa Luise, illegitimate daughter of housewife Maria Guggenberger, Memmingen, * 25.03.1944 – † 16.08.1999. Her Dad was only known as French POW, M. „Martin“, captured in June 1940 and set prisoned in STALAG VII B until liberation in April 1945. Remarkable that Grandma did not hesitate to have another daughter with him, born in October 1945. After war he was hindered to see his family by Grandmas relatives. Further research at German and French authorities did not deliver a result. Unfortunately, here is no POW-list available of this STALAG.

Mi madre, Christa Luise, hija ilegítima de Maria Guggenberger, sin profesión, Ciudad de Memmingen. * 25.03.1944 – † 16.08.1999. Su padre era prisionero de guerra solamente nombrado Sr. Martin, Frances, capturado en Junio de 1940 y liberado en Abril de 1945. Remarcamos: Mi abuela en esa epoca de nazismo y nacionalismo tenía coraje de tener otra hija mas con el, que nació en octubre 1945. Después de la guerra los hermanos de mi abuela impidieron toto contacto de mi abuelo real con su familia alemana. Desafortunadamente no lista de los internados en este STALAG es disponible.

Meine Mutter: Christa Luise, uneheliche Tochter der Hausfrau Maria Guggenberger aus Memmingen, * 25.03.1944 – † 16.08.1999. Ihr Vater nur dem Hörensagen nach namentlich benannt: Martin, Französischer Kriegsgefangener von Juni 1940 bis zur Befreiung im April 1945, im STALAG VII B Memmingen. Bemerkenswert ist, dass meine Großmutter nicht gezögert hat, eine weitere Tochter mit ihm zu bekommen, die im Oktober 1945 geboren wurde. Martin wurde von der restlichen Familie meiner Großmutter nach dem Krieg daran gehindert, sich um die Geliebte und um die gemeinsamen Töchter zu kümmern. Leider gibt es bisher keine öffentlich zugänglichen Listen der PWO in diesem STALAG.

 

Ma mère : Christa Luise, fille illégitime de Maria Guggenberger, sans profession, ville de Memmingen, * 25.03.1944 – † 16.08.1999. Son père était á peine connu sur le nom Martin, capturé en Juin 1940 et libéré en avril de 1945. Remarquable : Ma grand-mère tenait le courage de tenir une autre fille avec lui, né en Octobre 1945. Depuis de la guère les frères de ma grand-mère empêchaient lui de contacter es se préoccuper de sa famille allemande. Malefortune : Il n’y a pas une liste publique des prisonniers de ce STALAG.

Father – Padre – Vater – Père

My father: Helmut Lorenz Blechschmidt, geboren * 27.03.1941 – † 27.10.2012, son of an operator of German imperial railway, Lorenz Blechschmidt and farmers daughter Anna Blechschmidt, born Stolz from Eglhausen.

Mi padre, Helmut Lorenz Blechschmidt, * 27.03.1941 – † 27.10.2012. Hijo de un operador del ferrocarril imperial alemán, Lorenz Blechschmidt de Monaco de Bavaria y la gaucha Anna Blechschmidt, nacida Stolz de Eglhausen.

Mein Vater: Helmut Lorenz Blechschmidt, geboren * 27.03.1941 – † 27.10.2012, Sohn des Reichbahners Lorenz Blechschmidt und der Bauerntocher Anna Blechschmidt, geborene Stolz aus Eglhausen.

Mon père : Helmut Lorenz Blechschmidt, * 27.03.1941 – † 27.10.2012, fils de l’opérateur du chemin de fer impérial d’Allemagne et de la paysanne Anna Blechschmidt, né Stolz de Eglhausen.

 

Grandmothers and Grandfathers – Abuelas y AbuelosGroßmütter und Großväter – Grand Mères et Grands Peres:

Grandmother Mothers side: Maria Guggenberger, * 08.06.1919 to † 12.11.2004 nothing detailed is known. She lived in Memmingen, got two illegitimate daughters with a French POW, what to do was extremely dangerous in Nazi-time, legitimated the daughter by a marriage with a German Wehrmacht General, who died before end of war at eastern front. After war she married a German PWO coming back from his prison-ship in France, a former member of armed SS.

De la parte maternal mi abuela a Maria Guggenberger, * 08.06.1919 – † 12.11.2004 no dejó mucha información. Vivió en Memmingen, parió dos hijas de un prisionero de guerra francés, lo que era realmente peligrosísimo en la época Nazi, legitimó sus hijas casándose con un General de la Wehrmacht, quien murió antes el fin de la guerra en la frente rusa. Mas tarde se casó con un ex-miembro de la SS armada qui volvió de su tiempo como prisionero de guerra.

Du part de ma Grand-mère Maria Guggenberger, * 08.06.1919 – † 12.11.2004 les informations sont très rares. Elle vivait á Memmingen, a donné naissance à deux filles d’un prisonnier de guerre français, un fait en réalité très dangereux pendant le régime Nazi. Ella a légalisé les filles par une mariage avec un Général de la Wehrmacht qui depuis était tué en Russie combattant a le front de l’Est. Finalement elle s’était marie avec un retournant membre de la SS armé d’emprisonnement de guerre.

Grandmother father’s side: Anna Stolz, * 09.11.1919 – † 21.02.1970 there is not much information public available. She was born in a huge farmers family in Bavaria, married her husband Lorenz as a chance to move to Munich and the cities better chances and got two children with him. Her husband’s early death left her alone after WWII and her next partner begot three more children with her. Her life was anything but lucky, positive and easy. She died early at age of 52.

Abuela de parte de mi padre: Anna Stolz, * 09.11.1919 – † 21.02.1970. De su parte tampoco hay mucha información publicada. Nació como hija de un paisano en una familia bastante grande., se casó con su marido Lorenz, también para obtener la occasion de mudarse a Monaco de Bavaria, donde había mejores condiciones de vida.  La muerte temprana de su marido la dejó en condiciones poco favorables y su próximo novio tenia tres hijos ma con ella. Su vida nunca resultaba feliz, positiva ó agradable. Se murió también bastante joven a la edad de 52 años.

Großmutter väterlicherseits: Anna Stolz, * 09.11.1919 – † 21.02.1970. Auch über sie gibt es nicht viele einfach zugänglichen Informationen. Sie wurde als Bauerntochter in eine riesige Familie geboren, heiratete ihren Mann Lorenz, auch um die Chance zu ergreifen, nach München zu ziehen, wo die Lebensbedingungen und Chancen deutlich besser waren. Der sehr frühe Tod ihres Mannes nach dem Krieg lieferte sie einer äußerst prekären Situation aus. Ihr neuer Partner zeugte drei weitere Kinder mit ihr. Ihr Leben entwickelte sich deshalb aber keineswegs glücklich, positive oder angenehm. Sie starb ebenfalls relativ jung mit 52 Jahren.

Grand-mère du part paternel : Anna Stolz, * c09.11.1919 – † 21.02.1970 les informations sont aussi très rares. Né comme fille d’un paysan dans une famille énorme s’était marié avec son homme Lorenz, aussi pour obtenir l’occasion de migrer á Monaco en Bavière ou les possibilités de vie étaient beaucoup plus mieux que dans la province. La mort très tôt de son mari l’a jeté dans des conditions peu favorables et son partenaire prochaine tenait trois autres enfants avec elle.  Sa vie jamais était heureuse, positive ou agréable. Elle mort aussi relativement á 52 ans.

 

Grandfather mother side – abuelo de parte maternal – Großvater mütterlicherseits – Grand-père du part maternel

From my mother’s real father nothing is known and the maternal family decided not to talk about him. French POW. With the time the one or other information was leaked and trickled down, but even this sparse information did not lead to more knowledge.

De parte de mi abuelo maternal no existe casi ninguna información y la familia decidió no hablar de la historia. El era francés y prisionero de guerra. Con los años la una o otra información sobrepasó los muros de silencio y logró la próxima generación. Lamentablemente estas informaciones muy magras no abrieron puertas para reconocer mas.

Über meinen Großvater mütterlicherseits ist leider so gut wie gar nichts bekannt. Die Familie handhabte das Thema mit ehernem Schweigen über die Geschichte und wollte nicht über in sprechen. Mit den Jahren sickerten jedoch Informationen durch, die die Mauer des Schweigens durchdringen konnten und erreichten die nächste Generation. Leider genügten die spärlichen Informationen nicht, um doch noch mehr herauszufinden.

Concernant mon grand-père du part maternel il n’y pratiquement pas d’informations. La famille á décidé de jeter le manteau de silence sur l’histoire et de ne jamais parler des faits. Avec les années l’un ou l’autre information passait le mur de silence et arriverait la generation prochaine. Lamentablement ses informations n’étaient pas assez pour détecter plus des détails.

Grandfather paternal side was Lorenz Blechschmidt, * 30.09.1919 – † 21.12.1946, born in Munich, died in Gerolsbach. He was railway operator and participated at WWII in Arika Korps.

Mi abuelo paternal era Lorenz Blechschmidt, * 30.09.1919 – † 21.12.1946, nació Monaco de Bavaria y se murió en Gerolsbach. El era operador del ferrocarril y participio en la segunda guerra mundial en el Afrika-Korps

Mein Großvater väterlicherseits war Lorenz Blechschmidt, * 30.09.1919 – † 21.12.1946, in München geboren, starb er in Gerolsbach. Er war Fahrdienstleiter bei der Reichsbahn und nahm am Krieg als Soldat des Afrikakorps teils.

Mon Grand-père paternel était Lorenz Blechschmidt, * 30.09.1919 – † 21.12.1946, né á Munich mort é Gerolsbach. Lui était opérateur de chemin de fer et il a participé á la guerre comme soldat du Afrika-Korps.

Generation III – Generación III – Generation III – Génération III

In generation III there are indeed not many ancestor branches left. Mother side is completely a dead end, father side is reduced to grandfather only.

Lorenz Blechschmidt‘s father is known as Johann Adam Blechschmidt, professional  formation in precise engineering * 11.11.1889 – † 25.02.1925 and his wife Rosa Fichtl (Fichtel), secretary * 29.10.1889 – † 16.02.1979

El padre de Lorenz Blechschmidt se llamó Johann Adam Blechschmidt, formación de ingeniero de precisión *11.11.1889 – † 25.02.1925 y su esposa era Rosa Fichtl (Fichtel), secretaria profesional, * 29.10.1889 – †16.02.1979

Der Vater von Lorenz Blechschmidt war Johann Adam Blechschmidt, ausgebildet als Feinmechaniker, *11.11.1889 – † 25.02.1925 und seine Frau war Rosa Fichtl, (Fichtel) Verwaltungssekretärin, * 29.10.1889 – † 16.02.1979

Le père de Lorenz Blechschmidt était Johann Adam Blechschmidt, formé comme mécanicien de précision, * 11.11.1889 – † 25.02.1925 et sa femme Rosa Fichtl (Fichtel), secrétaire d’administration, * 29.10.1889 – † 16.02.1979.

Generation IV – Generación IV – Generation IV – Génération IV

Johann Adam Blechschmidt‘s legal father as well is known as Johann Adam Blechschmidt, Oberkotzau, cellerar, (winemaker and brewer) * xy.05.1861 – † 09.07.1898 and his wife Augustina Katharina Rabenstein,  unformatted worker, * 19.09.1865 – † 05.12.1928.

El padre legal de Johann Adam Blechschmidt también era conocido nombrado Johann Adam Blechschmidt, Oberkotzau, cellerar, (bodeguero y cervecero) * xy.05.1861 – † 09.07.1898 y su esposa Augustina Katharina Rabenstein, obrera sin profesión, * 19.09.1865 – † 05.12.1928.

Johann Adam Blechschmidts legaler Vater trug ebenfalls den Namen Johann Adam Blechschmidt, Oberkotzau * xy.05.1861 – † 09.07.1898, war Kellermeister in Erlangen (bi-professional als Weinmacher und Brauer) und dessen Frau Augustina Katharina Rabenstein, ungelernte Arbeiterin, * 19.09.1865 – † 05.12.1928.

Le père légal de Johann Adam Blechschmidt s’appelait aussi Johann Adam Blechschmidt, était vigneron et brasseur à Erlangen, * xy.05.1861 – † 09.07.1898 et sa femme Augustina Katharina Rabenstein, ouvrière sans profession, * 19.09.1865 – † 05.12.1928.

 

Generation V – Generación V – Generation V – Génération V

The older Johann Adam Blechschmidt was declared legal father of the younger Johann Adam Blechschmidt five years after his death in 1898 by courts (Fürth)  legal act in 30.06.1903. Even if marriage took place in the younger’s birthyear, it is not sure and very questionable if the older one genetically was the younger one’s father. Thus, paternal lines are not further traceable, even if surname coincidence may suggest, that they have been father and son even genetically.

Johann Adam the elder parents have been economist Michael Blechschmidt from Hof and his wife Margaretha Groh.

Johann Adam Blechschmidt el mayor fue declarado padre de Johann Adam Blechschmidt menor por acto legal de corte (Fürth) cinco años después de su muerte en 1898 en el año 30.06.1903. Ni siquiera que el casamiento fue celebrado en el año, cuando el menor nació, no es seguro que el mayor era el padre genético del menor. De esta manera las líneas paternales no son mas trazables, aunque la coincidencia de los nombres sugiera que los dos genéticamente eran padre y hijo. Los padres de Johann Adam el mayor eran el economista Michael Blechschmidt, de la Ciudad de Hof y su esposa Margaretha Groh.

Johann Adam Blechschmidt der Ältere wurde fünf Jahre nach seinem Tod durch Gerichtsbeschluss vom 30.06.1903 (Fürth) zum Vater von Johann Adam Blechschmidt dem Jüngeren erklärt. Dennoch kann die genetische Vaterschaft nicht als sicher angenommen werden, auch wenn die Heirat im Geburtsjahr des jüngeren stattfand, ist es nicht gesichert, dass der Ältere der genetische Vater des Jüngeren war. Aus diesem Grund sind die männlichen Abstimmungslinien nicht weiter nachverfolgbar. Die Eltern von Johann Adam Blechschmidt dem Älteren waren Michael Blechschmidt, Ökonom aus Hof und seine Frau Margaretha Groh.

Johann Adam Blechschmidt mayeur étai déclaré père du Johann Adam Blechschmidt mineur cinq ans depuis de sa morte par une acte judicaire du court (Fürth)t le 30.06.1903. De toute manière la paternité génétique ne peut pas estimée un fait. Pour ça les lignes paternelles ne sont plus retraçables. Les parents de Johann Adam Blechschmidt mayeur étaient l’économiste Michael Blechschmidt de la ville du Hof et sa femme Margaretha Groh.

Formal epilogueepilogo formalformeller Schlusspunkt – épilogue formelle

Even on Johann Adam’s the elder side, traceable lines are not easy to follow. His mother as well was illegitimate child of Maria Margaretha Knauer and Martin Rabenstein, who later married Maria Margaretha Knauer and had another daughter with her.  Rabenstein is noted as citizen and unformal worker in Albertshofen at Main near Würzburg. There is a rumor of this Blechschmidt branch being blue blooded through a strange document while Nazi-regime, when people had to prove their genetic descendance from pure “Arian race”, better to say prove not to have ”Jewish blood”. https://de.wikipedia.org/wiki/Rabenstein_(Adelsgeschlecht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabensteiner_zu_D%C3%B6hlau

But the noble lines of Rabenstein ended in 1643 and 1742 without descendants.

In this document the name Rabenstein is carried with the gentry appendix “von”. Older documents do not show this value aggregation attempt. That is all I have for now. Maybe I try to get back on maternal lines a little later. For the moment not. Archives should make their information available for public online without charging fees for information.

Aunque de lado de Johann Adam Blechschmidt líneas trazables no se muestran fáciles a seguir: Su madre también era hija ilegitima de Maria Margaretha Knauer y Martin Rabenstein, ubicados en Albertshofen, region de Würzburg, quien mas tarde se casó com Maria Margaretha Knauer, legalizó Katharina y tenia otra hija con Margaretha. Rabenstein era obrero sencillo diario. Existe el rumor que esta rama de la familia Blechschmidt tenga sangra azul, viniendo de la nobleza antigua de los Francos. https://de.wikipedia.orga/wiki/Rabenstein_(Adelsgeschlecht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabensteiner_zu_D%C3%B6hlau

El único documento donde el apellido lleva el appendice «von» que significa nobleza es un documento de la epoca nazi, donde un otro hijo de ser ario. Otros documentos no llevan ningún indice que alguien trato de implementar este appendice.

Las líneas de los Rabenstein se terminaron sin descendentes an 1643 y 1742.

Eso es todo que tengo hasta ahora. Probablemente voy a tratar de trazar las huellas de las ramas maternales mas tarde. Por el momento no. Yo pienso que las autoridades abrirán todos archivos y pongan las informaciones públicamente accesible online.

Auch wenn man den verfolgbaren Linien auf der Seite des Johann Adam Blechschmidt nicht leicht folgen kann: Auch seine Mutter war die uneheliche Tochter einer Maria Margarethe Knauer und eines Martin Rabenstein, wohnhaft in Albertshofen im Raum Würzburg, der später Margaretha heiratet und Katharina legalisierte. Rabenstein war einfacher Tagelöhner. Es geht das Gerücht, dieser Zweig der Blechschmidt-Namensfamilie habe daher „blaues Blut“ und stamme aus dem fränkischen Hochadel des Mittelalters.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabenstein_(Adelsgeschlecht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabensteiner_zu_D%C3%B6hlau

Das einzige Dokument, das auf adlige Abstimmung hinweisen könnte, ist ein Fragebogen zum Ariernachweis des Sohnes Heinrich der Katharina Rabenstein aus der Nazizeit. Alle anderen Dokumente weisen keinerlei Hinweis auf. Da hat wohl jemand versucht, die Abstammung aufzuhübschen.

Sämtliche Linien der Adligen von Rabenstein enden 1643 und 1742 durch Aussterben.

Das ist alles, was ich bisher habe. Vielleicht versuche ich später einmal die genetische Abstammung auf den mütterlichen Linien weiter zurück zu verfolgen. Für den Moment nicht. Ich bin der Auffassung, dass unsere Behörden sich der Aufgabe annehmen sollten, alle Informationen in den Archiven der Vergangenheit zu veröffentlichen und online zugänglich zu machen.

 

Même si on ne peut pas suivre facilement les lignes a côte de Johann Adam Blechschmidt : Sa mère était la fille illégitime de Maria Margaretha Knauer et du Martin Rabenstein, situé au village de Albertshofen dans la région de Würzburg, celui a marié Margaretha un peu plus tard et a légalisé Katharina. Rabenstein était journalier. Il existe la rumeur que ce rame de la famille Blechschmidt a reçu du « sang bleu » de part de Rabenstein et devient donc de la haute, ancienne noblesse franque du moyen age.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabenstein_(Adelsgeschlecht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabensteiner_zu_D%C3%B6hlau

Le seul document pointent a une descendance noble, c’est une questionnaire pour la preuve d’être arien pour un autre fils de Katharina, Heinrich, pendant l’époque nazi. Tous les autres documents ne montrent ni une fois dans ce direction. Il est bien probable que quelqu’un a essayé d’utiliser cette enquête pour améliorer ses chances et son descendance.

Tous les lignes de la noblesse de Rabenstein se terminent en 1643 et 1742 par extinction.

C’est tout ce que j’ai pour le moment.  Peut-être je vais retourner plus tard pour tracer la piste dans les rames maternelles. Mais pas pour le moment. Je pense que maintenant il est nécessaire que les autorités s’engagent y publient toutes les informations dans les archives pour libre accès online.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thomas Blechschmidt – Das bin ich

Thomas Blechschmidt

Privat

Grüß Gott! Mein Name ist Thomas Blechschmidt, 1965 geboren und lebend in Bayern. Noch vor meinem Abitur habe ich mich beruflich selbständig gemacht und bin das bis heute geblieben. Währenddessen habe ich Soziologie, Politikwissenschaften sowie öffentliches und internationales Recht im Nebenfach studiert. Später habe ich noch ein paar Zusatzqualifikationen erworben:

– EUREM: Europäischer Energiemanager
– Geprüfter Versicherungsfachmann
– Outback University (USA) Restaurant Manager für Systemgastronomie
– Zertifizierte Fachkraft für Akku/Batteriespeicher

und nebenher einige Sprachen gut bis fließend erlernt.

– Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein,

– Ein paar unpassende gesundheitliche Handicaps und ein nicht ganz geeignetes familiäres Umfeld haben mich erfolgreich davon abgehalten, eine akademische Karriere durchzuziehen. Am Anfang stand zwar kein Plan, aber das Leben hat den Rest so oder so erledigt.

Derzeit bin ich noch mit einer eigenen Firma im Bereich Energiemanagement und –Beratung tätig. Allerdings ist die Bereitschaft, für eine nützliche Dienstleistung zu bezahlen, im privaten und gewerblichen Bereich auf nahe Null gesunken.

Politisch

Meine politische Vergangenheit kann man durchaus ebenso als außergewöhnlich bezeichnen. Anfang der 1990er-Jahre war ich bei der FDP aktiv. Unter anderem als stellv. Vorsitzender im Kreisverband Landsberg am Lech (sonst wollte es keiner machen). Doch weil sich die damals 38 Mitglieder im KV noch nicht einmal dazu aufraffen konnten, Delegierte zum Landesparteitag zu bestimmen, kehrte ich der Partei den Rücken. Man ließ sich damals lieber von den Spitzen und den Prominenten der Partei als Staffage für Vorträge und als Multiplikator von Botschaften Top-Down benutzen, als sich selbst einzubringen. Die FDP hat sich von einer in grauer Vorzeit echten liberalen, hin zu einer elitären, neofeudalen, neokonservativen, chauvinistischen und reinen Klientelpartei ohne Gemeinsinn entwickelt. Die FDP ist keine liberale Partei! Sie hat die Grundlagen der Demokratie vergessen, hat die Freiheit verraten, hat die volkswirtschaftliche Verantwortung der Politik gegen einen absurden Leistungsgedanken ausgetauscht, der Leistung einzig an betriebswirtschaftlichen Ergebnissen aus rechtlich gesicherten Pfründen misst und gesteht das Recht der Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und Errungenschaften nur noch einer zunehmend kleiner werdenden Elite zu. Adabei – also Teilhaber ist, wer es sich leisten kann. Das ist die Bedeutung der Phrase: Leistung muss sich wieder lohnen! Leistung wird bei der FDP wie der Union allerdings entweder nicht verstanden, oder bewusst als Kampfbegriff missbraucht. Zudem hat die FDP keinen Bezug mehr zu persönlichem Engagement und ehrlicher Arbeit, sondern nur noch zu denen, die sich aus welchen Gründen auch immer finanziell was auch immer leisten können: Erben, Pharisäer, Lobbyisten, Karrieristen, Opportunisten, Kriecher, Schleimer, Hedonisten, Korrupte und rücksichtlose Egoisten.

Schließlich dürfen wir der FDP gemeinsam mit der Union dafür danken, den zentralen Begriff des Liberalismus – die Arbeit – verraten, hintergangen und entwertet zu haben. Wie kann man dieses wesentliche Element der liberalen Theorie nur der politischen Linken überlassen?

John Locke, der entscheidende Impulsgeber der liberalen politischen Theorie, hat einen wesentlichen Punkt geliefert, als er die Arbeit als Grundlage für den Anspruch auf privaten Besitz formuliert hat

Nun, er hat zwar sehr oft das Wort Eigentum gebraucht, welches aus Arbeit entstehen soll, aber das ist eine andere Geschichte, die ich ausführlich an anderer Stelle diskutieren werde. Dennoch ist klar: Er hat Arbeit zum Schlüsselereignis freiwilliger (eigene Entscheidung) Handlung für den Zweck der Erzeugung wiederverwertbaren Mehrwerts erhoben. Ob alles an seiner Theorie so weit im Detail stimmt, ist eine andere Frage. Eines ist jedoch sicher: Seine Theorie lebt heute noch in der Mehrheit poltischer Verfassungen und Gesetzgebungen auf der gesamten Welt fort – inhaltlich wie begrifflich; sie bestimmt weitgehend die Rechtsordnungen aller Staaten, Nationen, Völker und internationalen Organisationen und ist insoweit die einzige politische Theorie, die sich bisher als nachhaltig wirksam erwiesen hat.

Den Liberalismus abzulehnen oder ihn mittels undurchdachter Kampf- und Schimpfbegriffe wie Neo-Liberal oder ähnlichem fortgesetzt zu diffamieren, ist der komplette Holzweg. Es sei denn man will sich als Holzkopf outen.

Im bemerkenswerten Gegensatz zur Wirkung der liberalen Theorie gibt es so gut wie keine liberale Partei auf dem gesamten Planeten. Zumindest keine, die eine Nagelprobe an Hand der von John Locke vor über 300 Jahren formulierten Maßstäbe bestehen würde. Damit meine ich im Sinne von überstehen. Kratzer würde jede Partei abbekommen, aber keine, die von sich behauptet liberal zu sein, würde einer ernsthaften Probe standhalten.

Es verhält sich bei der Erscheinungsweise von Parteien genau wie mit Religionen:

Gebote, Versprechen, jede Menge moralischer Imperative und so gut wie keine Umsetzung, Einhaltung oder Realisierung. Wenn ein Generalsekretär der CSU, derzeit ein Andreas Scheuer, feststellt, „Emotionen sind die Fakten der Politik!“, dann gibt er damit jeden Anspruch auf Rationalität, politische Werte und liberales Demokratieverständnis für die von ihm vertretene Politik auf. Das darf er, denn er nützte ihm ohnehin nichts. Es ist weder strafbar noch verboten. Und die bislang unveränderte Tatsache, dass die CSU als größte Minderheit ein ganzes Land politisch nach Belieben beherrscht, gibt ihm Recht. Ich für meinen Teil sehe keinen Grund, derlei Marktkonformität und Pharisäertum zu folgen und echte Werte bestenfalls als Unterlage gegen das Wackeln des Tisches zu sehen.

Von 2008 bis 2011 war ich für die Wählergruppe FÜR VOLKSENTSCHEIDE und die Kleinpartei UNABHÄGNIGE aktiv. Aus Notwehr gegen die Hartleibigkeit derjenigen, die entscheidende Positionen innerhalb der politischen Strukturen einnehmen und sich gegen jede Veränderung mit allen, egal welchen Mitteln wehren. Gegen den geistigen und realen Stillstand, der uns über Wachstumszahlen als Fortschritt verkauft wird. Gegen das geistige, emotionale und faktische Erstarren und die Formalisierungen der bisherigen Parteien.
Aber auch gegen die immer offenkundigere Instrumentalisierung politscher Positionen zu eigennützigen Zwecken.

Bei FÜR VOLKSENTSCHEIDE habe ich einen neuen Ansatz für positive Veränderungen gesehen, ein Bekenntnis zur Freiheit an Stelle der Bevormundung, Gängelung und Fremdbestimmung durch so genannte Experten auf Grund angeblicher Sachzwänge. Ich trat deshalb bei der Bundestagswahl 2009 als parteiloser Kandidat an und machte mich damit für mehr direkte Demokratie stark. Das Ergebnis war wie erwartet eher bedeutungslos, die Gruppe konnte keinerlei Kraft entwickeln und löste sich auf. 2011 habe ich für ein paar Wochen einen Blick hinter die Kulissen der GRÜNEN gewagt. Das Ergebnis war niederschmetternd bis frustrierend.

Nachdem ich die Piratenpartei bereits länger beobachtet hatte bin ich 2012 eingetreten und hatte Hoffnung, eine neue politische Heimat gefunden zu haben. 2013 bin ich mit den PIRATEN für den bayerischen Landtag angetreten, um konstruktiv mitarbeiten und kritisieren zu können. Ich wollte Impulse geben, die Regierung – egal welche – konstruktiv antreiben und sachgerecht unterstützen und natürlich meine thematischen Schwerpunkte (Energie, Infrastruktur, Verkehr) vorantreiben!

Opposition aus Prinzip ist nicht meine Welt.

Die weitere Entwicklung der Partei ab Herbst 2013 sorgte für Trauer. Pirat sein war scheinbar nur etwas für Leute, die sich dort wegen der Enter-Taste – der moderne, digitale Enterhaken, ja auch solche Scherze muss man erklären – auf der Tastatur ihre persönliche Langeweile vertrieben. Hyperaktive Leute mit dezidiert linker Sozialisierung, Missionierungseifer bis hin zu klarer linksromantischer Zielsetzung haben das Gesicht der Partei nach Außen geprägt und nach Innen dafür gesorgt, dass der Kodex, der Partei https://wiki.piratenpartei.de/Kodex vollkommen ohne Leben blieb. Inhalte ohne jeden Zusammenhang, ohne jeden nachhaltigen Sinn, dafür aber in wortreichem Überfluss wurden zum wichtigsten Maßstab, Satzungsdiskussionen bestimmten weite Teile der Parteitage, die Vorstände der größeren Verbände waren spürbar mit nichts als Verwaltungsaufgaben beschäftigt und wirkten ein wenig bis vollständig überfordert. Der persönliche Umgang untereinander war in weiten Teilen unangenehm bis inakzeptabel. Das meistverwendete Mittel war argumentationsfreie Negation oder persönliche Diskreditierung durch persönliche Angriffe bis hin zur Erfindung unwahrer Behauptungen, die auf Webseiten der Partei veröffentlicht wurden. So wurde beispielsweise für einen Bewerber um die Bundestagskandidatur ein Wiki-Profil mit vollkommen frei erfundenen Aussagen angelegt, von dem der Betroffene nichts wusste. Das war zwar nicht das entscheidende Problem: Man konnte es einfach wieder löschen, aber die Kandidatur war für den Mann, der bei einer Vorwahl auf Platz 4 der Liste landete, gelaufen, er wurde nach hinten durchgereicht. Das entscheidende aber war für mich das Verhalten der Vorstände. Von denen kam keinerlei offizielle Reaktion dazu. So wie es bis heute in der Partei kein einziges, internes Mittel gibt, die Einhaltung und Verwirklichung des selbst gegebenen Kodex wenigsten einigermaßen sicherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, ihn durchzusetzen. Automatisch endende Mitgliedschaft wäre so ein Mittel.

Auf Platz 1 der Bundestagsliste für Bayern gewählt wurde ein Liebling des Publikums, dessen letzter Akt bei den Piraten als Spitzenkandidat der Landesliste Berlin für das Berliner Abgeordnetenhaus 2016 ein Ergebnis am Rande der Wahrnehmbarkeit war, welches er mit dem Austritt und Rückkehr zu den GRÜNEN quittiert hat.

Bei den wenigen echten politischen Diskussionen auf internen Medien blieben die Vorstände politisch vollkommen farblos und schafften es auch nicht, der allgemein destruktiven Kultur internetbasierter Kommunikation wenigstens auf den parteiinternen Medien und bei physischen Treffen wirksam einen Riegel vorzuschieben. Statt, was einer echten PIRATENPARTEI entsprochen hätte, die ihren eigenen Kodex ernst nimmt und umsetzt, sich konsequent für Freihandel einzusetzen, die geplanten Abkommen CETA, TTiP, TiSA usw. inhaltlich zu kritisieren und Verbesserungen auf Basis sachlicher Überlegungen zu fordern, läuft man vollkommen unreflektiert bei jeder Demo dagegen mit. Das identische Verhalten war bei allen anderen Themen zu beobachten. Sicher haben sich nicht alle Piraten, noch nicht einmal die Mehrheit daran beteiligt. Eine piratenmäßige, sachliche Auseinandersetzung mit den Themen hat aber nicht stattgefunden, entsprechende Vorschläge meinerseits wurden sogar radikal unterbunden oder in Diskussionen einfach abgewürgt.

Am Anfang der Piraten stand ein klares Bekenntnis zur Freiheit. Ich bin 2015 ausgetreten, da ich nur noch eine Copy&Paste Partei wahrgenommen habe. Unfähig, sich selbst zu reformieren, unwillig ein eigenständiges Profil zu entwickeln, die eigenen Herausforderungen auch nur in Gedanken anzutasten. Von wegen Klarmachen zum Ändern! Heute sind die Piraten – der Diktion des aktuellen Vorsitzenden Patrick Pakki Schiffer folgend – eine sozial-liberale Partei. Wer braucht das? Von der Sorte haben wir mehr als gebraucht werden. Bei linken und rechten Parteien besteht ebenfalls Überfluss. Gemäß Angebot und Nachfrage haben also allesamt nicht viel Wert. Jeder einzelnen, der in den bekannten Sprechblasen der bisherigen Parteien artikulierten Heiligen Kuh wurde auch bei den PIRATEN gehuldigt, nichts, aber rein gar nichts hinterfragt. Dafür mehr oder weniger identisch etliches übernommen, was anderswo vorverdaut und aufbereitet wurde. Ein geduldiges, anpassungsfähiges Häufchen Illusionisten ist übrig. Albert Einstein hat Wahnsinn oder Verrücktheit so definiert: „Wahnsinn ist, wenn man unter Anwendung der immer gleichen Mittel jedes Mal ein anderes Ergebnis erwartet!“.

Ich stehe für Werte: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Solidarität). Echte politische Werte, von denen niemand einen bunten Korb voll braucht, so wie er heute von jedem politischen Märchenerzähler in seinem Bauchladen plakativ vor sich hergetragen wird. Die bisherigen Parteien, allen voran die Union, haben den Begriff des politischen Werts noch mehr überladen und mengenmäßig überdehnt als ihre Ahnherren vormals den berühmten Starfighter. Und dessen zuverlässigste Eigenschaft war bekanntlich der todsichere Absturz. Daher trug er den selbsterklärenden Namen Witwenmacher.

Diese – für die Bevölkerung – sinnfreie und nutzlose Aufblähung hat zu einer Beliebigkeit politischer Wertorientierung geführt, die das Beziehungsgefüge politischer Werte komplett entwertet hat. Inflationär wird nun alles zum Wert erklärt, was gerade passend aussieht oder klingt, selbst wenn es sich widerspricht. Das jüngste Buch der Weissagungen der CSU, betitelt mit Grundsatzprogramm „Die Ordnung“, ist ein Beispiel dafür. Nett zu lesen, gefällig, aber unter dem Strich hätte genügt zu sagen: Es bleibt alles wie es ist, mit ein bisschen mehr Polizeikontrolle. Das ist unser Plan. Genügt ja im Grunde auch, wenn man auf Fortschritt, Verbesserung und positive Weiterentwicklung verzichtet bzw. diese grundsätzlich richtigen Ziele auf das BIP reduziert. Mit und von dem was wir schon haben, können wir so locker noch ein, zwei Generationen genau so weiterleben. Danach mag eine Sintflut die Situation auf die gut bayerischen Art erledigen: „Schwoam ma’S oawy!“

Im Ernst: Dort wird uns eine Aneinanderreihung positiver Bekenntnisse vorgestellt, von denen man die allermeisten auch als Liberaler unterschreiben kann. Lassen wir uns aber nicht täuschen. Selbst wenn die CSU eine große Menge inhaltlicher und ordnungspolitischer Übereinstimmung im Sprachgebrauch mit dem Liberalismus aufweist, ist sie keineswegs eine liberale Partei oder befördert irgendeine irgendwie liberale Einstellung.

Die Freiheit ist auch der CSU genau wie allen anderen nur so viel wert, als sie Stimmen bei den Wahlen bringt.

Diese Übereinstimmungen sind im Übrigen lediglich dem Umstand geschuldet, dass sich liberale Werte und Überzeugungen seit 300 Jahren schlicht am effektivsten und nachhaltigsten durchgesetzt haben. Spirituell ist die CSU eine unverändert autoritäre Law & Order Partei mit eher engem Toleranzhorizont. Freiheit ist den CSUlern erst mal grundsätzlich wegen Anarchieverdacht suspekt. Ein Beispiel dafür sind Ideen wie Kopftuch- oder das Burka-Verbot in der Öffentlichkeit. Da wäre es nur konsequent, Rauschebärte zu verbieten. Schließlich ist es ein Element unserer Kultur, sich ins unbedeckte Gesicht sehen zu können. Was also haben all diese Filzbärtigen denn zu verbergen? Dieser Streit erinnert an die Auseinandersetzung zwischen John Locke und einem anglikanischen Bischof in den Locke’schen Toleranzbriefen Ende des 17. Jahrhunderts, bzw. den Two Tracts of Government fünf Jahre zuvor, die ich auf meiner Website veröffentlicht habe. Exakt die gleiche Situation, nur war der Gegenstand des Streits der Quäkerhut und die religiös begründete Weigerung eines Quäkers, diesen vor Gericht als Zeichen des Respekts vor dem Gericht abzunehmen. Also noch nicht mal in der allgemeinen Öffentlichkeit. Der Liberale, die Freiheit liebende Locke, hat dem Respekt vor der Autorität des Gerichts den Vorzug gegeben, aber auch klar gestellt, dass diese Autorität niemals das religiös motivierte Tragen des Quäkerhuts in der Öffentlichkeit verbieten darf. Wir sehen: Liberalismus ist aktuell.

Ernsthaft. Wenn man sich das durchaus akzeptable neue CSU-Grundsatzprogram durchliest, dann findet man zu jedem einzelnen positiven Statement mindestens einen prominenten Amtsträger, Mandatar, Funktionär oder Säulenheiligen der CSU, der nicht gegen dieses oder mehrere Statements verstoßen hat. Ehemalige eingeschlossen. Wenn ich zurückblicke, welche Reihe von Leuten, die in hohe Funktionen befördert wurden – was ja bei der CSU durch parteiinterne Weichenstellung durch die Führung und nicht etwa durch demokratischen Wettbewerb vorbereitet wird -, sich einen Dreck um Recht und Gesetz geschert bzw. ihre persönliche Macht schamlos ausgenutzt haben, verstehe ich nicht, warum noch irgendwer, der einen Funken Verstand besitzt, diese Leute oder Meute mit seiner Stimme unterstützt! Sicher, die Alternativen sind nicht überzeugender. Keine einzige. Da mache ich doch lieber den Wahlzettel ungültig oder enthalte mich ganz. Das ist wenigstens ein Statement, sich nicht an derlei beteiligen zu wollen. Kurios, dass wir in Bayern dieses Jahr eine wirklich einmalige Situation haben werden: Wer Angela Merkel weiter als Kanzlerin haben will, sollte in Bayern mit beiden Stimmen GRÜN wählen. Wer dazu zu feig ist, sollte mit Erststimme irgendwen außer GRÜN wählen, mit Zweitstimme aber GRÜN. Aber egal, was wir bekommen, wir bekommen jedenfalls keine Veränderung, bestenfalls mehr Radau von Rechts und Links.

Deshalb löst es bei mir eine Mischung von Verzweiflung und Lachkrampf aus, wenn linke Parteien, Medien und die Unterhaltungskünstler des politischen Kabaretts Inhalte fordern. Was nützen die, wenn es, wie man im Bayern sagt „scho vom Boa weg fait?“ Sprich die geistig, ethische Grundlage fehlt, sich an den eigenen Sums zu halten? Naja, Emotionen sind halt die Fakten der Politik. Mal abwarten und sehen, was Ihr, liebe Mitbürger – äh, Verzeihung, (Mit) Angehörige = (Mit) Untertanen, Euch von der Zustimmung zu dieser Idee mal kaufen könnt.

Weiter stehe ich für Subsidiarität (Dezentralisierung, Bürgernähe von Entscheidungen, Basisdemokratie in Form direkter Demokratie als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und Fairness. Darüber hinaus sehe ich mich als „Energiepirat“ und engagiere mich energiepolitisch. Energie = Arbeit. Darauf kommt es an. Nicht auf Leistung, nicht auf PS, nicht auf KW, sondern auf kWh. Energie ist Grundlage allen Lebens. Energie ist die zuverlässige, mess- und berechenbare Größe mit einem immer gleichen Wert. Ein Joule (J) ist ein Joule und eine Kilowattstunde ist immer eine Kilowattstunde (kWh). Egal wo und wann man ist. Übrigens ist ein Joule gleich einer Wattsekunde. Eine kWh ist also immer gleich 3.600.000 J. Deswegen ist die Energie die Währung der Zukunft. Denn sie hat stets und immer den gleichen Nutzwert. Im Gegensatz zu Gold, das keinen Nutzwert hat und seinen Wert nur aus dem Glauben daran bezieht. So wie Geld. Das können wir nutzen.

Wenn ich Angst vor etwas habe, dann lasse ich Angst nicht zu. Das liegt an Mir. Nicht an Anderen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV 2017:

Angstmacher, Drohszenarien, Schreckgespenster und Terror der EnEV:

Neues zur EnEV in Kurzform. Viele Menschen sehen die EnEV mit Grauen und als Instrument des Terrors, des Horrors und reine Schikane. Ich sehe es nicht so, aber ich sehe auch nicht, dass das Instrument in dieser Form wirklich hilft. Die BRD liegt mehrere Jahre hinter Ihrem Zeitplan zurück. Die Helden des Ingeniuerswesens machen sich international lächerlich.

Terrorist 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen nach EnEV pflichtgemäß gedämmt werden.

Halb so wild? Mal sehen:

Immer sinnvoll: Ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Dachboden dämmen. Die oberste Decke und das Dach sind meistens der größte Wärmeverlustbringer. Nicht die Fenster.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sagt im § 10.3 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden):

Ungedämmte Decken müssen nur unter folgenden Bedingungen nachgerüstet werden:

Das Bestandsgebäude:
– wird beheizt,
– wird jährlich mindestens vier Monate lang beheizt,
– wird auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt.

Die oberste Decke über den beheizten Räumen:
– grenzt an den unbeheizten Dachraum,
– ist zugänglich,
– erfüllt NICHT die Mindestanforderungen an den
baulichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/din/4108_2ges.htm

Liegen diese Bedingungen vor, mussten die Gebäudeeigentümer die Decken ihrer Gebäude bereits bis Ende des Jahres 2015 wie von der EnEV gefordert dämmen. Bei Missachtung drohen laut EnEV § 27 (Ordnungswidrigkeiten) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Alle Gebäude, die nicht diese Eigenschaften aufweisen sind Ausnahmen!

Terrorist 2: Kellerdecke dämmen

Die untere Fußboden-Decke zum unbeheizten Keller muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen.
Wirklich? Keine Angst, es ist und bleibt die Entscheidung des Gebäudeeigentümers:

Eine ungedämmte Decke zu einem unbeheizten Keller zu dämmen, bringt energetisch mehr, als Menschen „glauben“. Ein kalter Fußboden ist unangenehm und schadet der Gesundheit. Also kein Muss.

Die EnEV (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) unter Umständen folgende Nachrüstpflichten vor:
• Alte Heizkessel erneuern
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
• oberste Geschossdecken dämmen

EnEV 2014: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand – Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Terrorist 3: Ungedämmte Außenwände dämmen

Die ungedämmten Außenwände muss der Eigentümer pflichtgemäß dämmen!

Wahrheit:

Ungedämmte Außenwände eines Bestandsgebäudes zu dämmen bringt Nutzen. Eine kalte Außenwand trägt einen großen Anteil zu den Wärmeverlusten bei und wird von den Nutzern als sehr störend empfunden. Gesundheit und Bausubstanz können durch Schimmelbildung Schaden erleiden. Ein Muss gibt es nicht.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorist 4: Undichte Fenster erneuern

Undichte Fenster muss der Eigentümer erneuern.

Realität: Neue Fenster haben den größten Nutzen für den Handwerker, der sie liefert und montiert. Entscheiden darf der Besitzer aber selbst und ausschließlich.

Ggf. Nachrüstpflichten:

• Alte Heizkessel erneuern,
• ungedämmte Heizungsleitungen dämmen,
• ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen,
• oberste Geschossdecken dämmen.

Terrorismus oder Horror 5: Modernisierungsempfehlungen

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis muss der neue Eigentümer verbindlich ausführen.

Kann das sein?

Die Frage von Besitzern und potenziellen Erwerbern von Bestandsgebäuden, ob sie die Modernisierungen, welche der Aussteller im Energieausweis empfohlen hat, auch tatsächlich ausführen müssen, taucht regelmäßig auf.

Die EnEV 2014 schreibt genau eine Pflicht im § 20 (Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz) vor: Der Aussteller des Energieausweises muss dem Eigentümer oder ggf. Käufer eines Bestandsgebäudes Maßnahmen empfehlen. Kurz gefasste und vollkommen unverbindliche fachliche Hinweise. Mehr nicht.

Für jeden, der mit dem Thema konfrontiert wird, ob nun Besitzer oder möglicher Erwerber, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Empfohlen wird meist sofort eine so genannte Vor-Ort-Energieberatung, die von der BRD durch das BAFA gefördert wird. www.bafa.de

Ich persönlich empfehle dringend, auf diese erst Mal zu verzichten und sich einen auch davon vollkommen unabhängigen Experten zu suchen. Dann bleibt diese geförderte Beratung noch immer offen, wenn man sich bereits einen gesamten Überblick verschafft und eine umfassende Strategie entwickelt hat, die die energetische Betrachtung in finanzielle und durchführungstechnische Strategien eingebunden hat. Damit agiert der geförderte Experte nicht im freien Raum und die Förderung ist vor allem für den Bauherrn effizienter.

Bei der Umsetzung kann dann ein Experte für und inklusive BAFA und KfW Förderung in Anspruch genommen werden, der gleichzeitig auch eine Baubetreuung durchführt. Da viele für die Förderung zugelassene Experten auch Handwerker und/oder Architekten bzw. Bauingenieure sind und oft auch in Planungsbüros, umsetzenden Unternehmen oder weiteren Dienstleistungsunternehmen wie Energieversorgern beschäftigt oder mit diesem verbunden sind, verwischen sich oft die Grenzen zwischen Geschäftsinteresse am Bauvorhaben und Geschäftsinteresse als Energieberater.

Für den Bauherrn als Laien ist das meist gar nicht mehr zu erkennen. Bei „Alles aus einer Hand“ fühlt man sich dann wie beim Bader im Mittelalter: Rasur, Tierarzt, Haarschnitt, Wundversorgung, Zähne ziehen und gebadet werden samt Herstellung vom Medizin bei einem „Spezialisten“. Alles aus einer Hand heißt = Kein Spezialist. Wer würde sich die Zähne beim Friseur richten lassen?
Ein komplett freier Fachmann kostet ca. 800 Euro am Tag und braucht maximal zwei Tage um ein normales Wohnhaus bis ca. 5 / 6 Parteien zu analysieren. Die Kosten nehmen mit der Größe relativ ab. Um sich als Besitzer selbst vorzubereiten und zu informieren, lohnt sich diese Investition allemal, da es schließlich um mehrere Hundertausend Euro Wert geht.

Horror und Terrorist 6: Alte Heizkessel erneuern

Alte Heizkessel muss man nur erneuern wenn diese Maßnahme nachweislich wirtschaftlich ist.

Wer’s glaubt, wird selig. Vorsicht! Auch Kaminkehrer sind überraschend oft noch nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen darf man den Kaminkehrer im Zweifel wechseln.

EnEV 2014 § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) sagt, Nachrüsten wenn:

• Der Heizkessel flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt.
• Vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt wurde.
• Für Heizkessel ab 1985 gilt: Nach 30 Jahren müssen sie komplett durch neue ersetzt werden.
• Nennleistung beträgt mindestens 4 KW bis höchstens 400 KW.
• Der Heizkessel genießt keine EnEV-Ausnahme. Nur Einzelfeuerungen, besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, Küchenherde, Heizgeräte, für hauptsächlich einen Raum und die Warmwasser für die Zentralheizung oder für sonstige Gebrauchszwecke bereit stellen.

Terror und Horror 7: Erben müssen nicht nachrüsten

Stimmt zwar, aber nur für einige wenige.

Sonderstatus für Erben von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen:
• Das Wohnhaus umfasst höchstens zwei Wohnungen.
• Bis zum 1. Februar 2002 bewohnte der Erblasser eine der Wohnungen selbst.

Die Sanierungspflicht für Heizung, Armaturen, Leitungen und obersten Geschossdecken besteht, wenn der Eigentumswechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer hat bis zu zwei Jahre ab Tag der Grundbucheintragung Zeit, die Sanierungspflichten erfüllen.

Keine Befreiung von der Pflicht zur Sanierung steht Erben zu, wenn ein EFH / ZFH ihr Eigentum wird. Sie haben aber auch zwei Jahre Zeit.

Der Dauerbrenner: Terrorist und Horror 8:

Anteil der Bauteilfläche nach Orientierung

Ein echtes Meisterstück politisch induzierter Verwirrung. Das Ergebnis:

Die ersten Fassungen EnEV definierten für die Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die Ermittlung der Größe der betroffenen Bauteilfläche nach deren übereinstimmender Orientierung. Also zum Beispiel die Ost-, Süd-, West und Nordfassade. Seit der EnEV 2009 ist die gesamte Bauteilfläche des Gebäudes maßgeblich, d.h. die gesamte Außenwand, Dach, Fenster oder Decken.
Anforderungen in der EnEV 2014 §9:

• Gebäudehülle: Außenbauteile, d.h. Außenwände, Dach, Fenster, Fenstertüren, Decke oder Boden sanieren, modernisieren, teilweise oder ganz erneuern,
• Erweiterung: Neue Räume, Anbauten oder aufstocken
• Innerer Ausbau: Unbeheizte oder ungekühlte Räume zu Wohnraum oder zur Nichtwohn-Nutzung ausbauen.

Greift die EnEV 2014 bei Änderung der Gebäudehülle, muss der Eigentümer die Wärmeschutzanforderungen erfüllen: Exakt für die jeweils betroffenen Flächen der Außenbauteile, die er verändert oder erneuert.

Bauherren glaubten oft bei teilweiser Sanierung von Außenhüllen ihrer Gebäude, sie müssten gleich die gesamte Außenbauteilfläche des Gebäudes sanieren. Deshalb soll die aktuelle EnEV 2014 klarer formulieren:

„… die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen … [dürfen] … die festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.“

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Wenn die EnEV greift, dürfen die U-Werte der tatsächlich sanierten oder erneuerten Flächen der Außenbauteile die angegebenen Höchstwerte der Verordnung nicht überschreiten. Siehe Ausnahmen oben.

Wenn die betroffene Fläche höchstens 10 Prozent der gesamten gleichartigen Außenbauteilfläche des Gebäudes umfasst, fällt die Modernisierung NICHT unter die EnEV. In diesem Fall gilt der bauliche Mindestwärmeschutz, der durch die Baunormen vorgegeben ist.

Terror und Horror 9: Baudenkmal

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert muss keinen Energieausweis ausstellen lassen.

Was stimmt?

EnEV 2014; § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), wann wird ein Energieausweis benötigt?
Baudenkmäler als „nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten“ sind eine Ausnahme und von der Energieausweis-Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung befreit.

Wird die Gebäudehülle eines Baudenkmals nach EnEV saniert und der EnEV-Nachweis erstellt, muss nach Fertigstellung auch ein Bedarfs-Energieausweis für das gesamte sanierte Gebäude ausgestellt werden.
Ein echter Erbsenzählerparagraph.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

26.02.2017 Im Dialog Phoenix Herfried Münkler

Wie öfter Mal am Sonntag „Im Dialog“ um 11:30 Uhr auf Phoenix verfolgend höre ich, wie Herfried Münkler sich als Kassandra, Menetekel, Teufel-an-die-Wand-Maler präsentiert. Pfui.

Ich schätze diese Sendung eigentlich, da oft rational und mit dem Verstand argumentierende Leute dort zu Wort kommen. Von Wissenschaftlern erwarte ich auch, dass sie sich jeglichen Populismus enthalten.

Es ist für mich vollkommen inakzeptabel, irgendwelchen Gruppierungen wie AfD, Pegida, Brexiteers, Nigel Farrage, Boris Johnson, Trump und Gefolge, Erdogan un Co., Front Nationale, Gert Wilders BV, Putins Garde, Hr. Rodionov, etc. ständig und willkürlich Populismus, alternative Fakten, post-truth, postfaktisch, usw. vorzuwerfen, während Vertreter etablierter Parteien, gehypte Politiker sowie Journalisten und Wissenschaftler völlig ungehemmt exakt genauso agieren.

Ob nun Alt-Professor Winkler in irgendwelchen Talkrunden, neulich bei Anne Will, oder jetzt Münkler, oder andere. Akademiker mit Renomée. Oder Mediengrößen wie die Wahltagsfee, Hochrechnungsverkündungselfe und Presseclub Moderator Jörg Schönenborn.

Keiner kommt mit rationellem Vergleich empirischer oder deduzierter Fakten, jeder kommt sofort mit Warnungen, Ängsten und Befürchtungen und erzeugt Stimmung. So wie jetzt Martin Schulz im Wahlkampf, der den Leuten erklärt, Spüren, was richtig ist allein reicht nicht, man muss es auch Fühlen und die Kleinhirne linksromantisch geprägter Politfetischisten mit der exakt gleichen Taktik zu vernebeln beginnt, wie das als Populisten beschimpfte rechte und konservative Dampfplauderer, Größenwahnsinnige, Hetzer, Reaktionären und Intriganten Hüter der arcana imperii tun.

Als hätte ein einigermaßen klar umreißbarer Teil der Bevölkerung nur darauf gewartet, endlich wieder bei seiner Sympathie für linke Gefühlswelten angesprochen zu werden.

Verstand, Ratio, kurz sämtliche intellektuellen Errungenschaften der Aufklärung bleiben dabei auf der Strecke.

So auch am Sonntag: Hauptsache natürlich, ganz wichtig und eilig gegen Volksentscheide und dann gleich mit der großen emotionalen Keule.

Was ist das anderes als Populismus, was dieser Professor da ablässt? Angst, Furcht, Horror vor der Bevölkerung beschwören und predigen. Jeder Mensch mit ein wenig Selbstwertgefühl sollte sich darüber berechtigt ärgern, denn das heißt nichts anderes als dass Herr Professor belieben zu verkünden: „Mensch, Du bist zu dumm um selbst zu urteilen und zu  entscheiden! Deshalb machen Wir das, also ein informeller Netzwerk so genannter Eliten. Denn Wir können das besser als Du!“ Und mancher der ihm zuhört, denkt alle anderen seien gemeint, nur nicht er selbst. Falsch geraten, eben gerade der, der das glaubt, ist gemeint.

Übrigens bedeutet Professor eigentlich korrekt übersetzt, Bekenner und somit Verkünder des Glaubens, da dies als Gottes Auftrag verkauft wurde. Was sich also auf Glauben bezieht und nicht auf gesichertes, nachprüfbares Wissen. Womit ein klarer Grund vorgegeben ist, die Weisheit der Träger dieses Titels nicht zu hinterfragen: Sie sind Verkünder eines Glaubens, also Propheten oder wie der Pabst unfehlbar. (Vorsicht, Satire).

Sie alle sind Menschen, denen zwar auch ganz gern Verschwörungen gegen das Volk unterstellt werden, die aber in Wahrheit nur Menschen sind. Sie finden sich als Ausübende bestimmter Rollen in ihrem jeweiligen beruflichen Umfeld, das innerhalb eines Landes personell nicht sehr umfangreich ist. Überschaubar. Manennt sich und ist dessentwegen nicht geneigt, sich ständig weh zu tun. Deshalb sieht man in den vielen Talkrunden immer die gleichen Gesichter und hört immer den gleichen Schmarren. Sämtliche derartigen Runden beziehen ihre Attraktivität lediglich aus der Skandalisierbarkeit der Statements einzelner Kontrahenten. Es geht nicht um Erklärung, Aufklärung oder Wahrheitsfindung, sondern um Unterhaltung. Also um das, was Donald Trump beständig liefert. Er ist bislang der Gipfelstürmer in dieser Disziplin. Und  die Medien lechzen nach Provokationen.

Predigten und Verkündung von Glaubensbekenntnissen aber wie diesen Sonntag sind nichts anderes als Verachtung des Souveräns. Das Format der Sendung läßt ja auch keinen Streit zu. Der Volksentscheid ist keine Gefahr, sondern eben der von Münkler als vermißt gemeldete oder als Opfer von Unversönlichkeit bemitleidete  Kompromiss, der der ständigen Versuchung des inzwischen mehr und mehr geschlossenen System von Parteien und Wirtschaftsverbänden oder anderen Institutionen wenigstens eine Drohung entgegenzusetzen. Ob Münkler das kapiert hat und nur nicht zugeben will, weil er wie die meisten den Status Quo aus Gründen eigener Bequemlichkeit gern beibehalten will oder ober es schlicht nicht kapiert, ist unerheblich. Die akademischen Titel sollte er aufgeben, so wie ein altersschwacher, halbblinder und seniler Rentner den Führerschein abgeben sollte.

Das, was eine Mehrheit der Bevölkerung verachtet, Herr Münkler, sind nicht die Kompromisse an sich, sondern die Unfähigkeit mit diesem Mittel Probleme zu lösen und sie stattdessen immer weiter zu verlagern. Wie lange schon sehen wir die Kesselflickerei bei den Themen Rente, Gesundheit, Asyl?

Wenn Kompromisse Herausforderungen nicht bewältigen, sondern nur verlagern, also so gut wie immer, werden sie faul genannt. Nur versteht offenbar kaum einer mehr, was das bedeutet: Nicht, dass sie modern oder verwesen, sondern dass sie ihren Auftrag nicht erledigen, nicht arbeiten, könnte man sagen.

Bei aller wohlgefälligen Rhetorik: Diese „Argumentation“ hat nichts mit wissenschaftlicher Exaktheit oder entsprechender Expertise zu tun. Schauen sie einfach hin, wie viele Referenden weltweit stattfinden oder stattgefunden haben und wie viel davon „daneben“ gegangen sind. Dann vergleichen sie und versuchen sich an einem unparteiischen Urteil über Sinn, Nutzen, Gefahren, Risiken etc. Folgt man aber ihrem seichten, platten und akademisch unangemessenen Geschwätz, dann müssten notwendiger Weise alle Führerscheine eingezogen werden, weil von den Fahrern einfach zu viel Gefahr ausgeht.

Das wäre fair. Statt dieses Sirenengeheul und diese ständigen Betulichkeitspredigten. Wir brauchen den Untergang nicht fürchten, denn wir haben ihn schon: Er trägt längst die Namen der meisten, die sich in diesem elitären Biotop aus Politik, Medien und Wissenschaft bewegen.

Wie kommen sie zu der Bewertung, das BREXIT-Referendum wäre danebengegangen? Wie es aussieht, wollte das eine Mehrheit dort. Zumindest wollte es die größere Minderheit, die dabei überhaupt mit abgestimmt hat. Vom Ergebnis wird die Welt nicht untergehen, auch wenn ich denke, dass die Briten einen Fehler begangen haben. Was zählt schn meine meinung? Die interessiert keine Sau. Der BREXIT wird die Insulaner aber nicht zerstören. Er wird ihnen nur nichts nützen, sondern ihre eigene Entwicklung höchstens schwer behindern.

Verdammt noch mal, wehleidiger Professor. Es ist doch das Versagen Deiner und der Medien Zunft, dass ihr in Eurer Wohlfühl- und Selbstversicherungsblase wirklich glaubt, die Bevölkerung sei in der Regel zu dumm, oder zumindest unfähig, im Falle des Bedarfs über die ein oder andere Frage selbst und direkt zu entscheiden. Ihr seid die Evaluative, die Aufklärer und Lehrer, zumindest die dafür geeignete Gruppe.

Dann bemüht euch doch mal, wenigstens eine annehmbare Alternative zum Stil der Effekthascherei vorzulegen. Lebt ihr alle eigentlich nur noch von entweder Skandalen oder dämlichster heile-Welt-Rhetorik?

Jajaja: Der große Franz Josef Strauß sagte: „Vox populi, vox Rindvieh!“ Und der Pöbel feiert sein Andenken nach wie vor. Wenn das stimmt, dann versucht doch mal, den Bayern ihre Volksentscheide, die übrigens noch nie zu einer Katastrophe geführt haben, wegzunehmen.

Gemeint war damit nichts anderes als: „Haltet das Maul und macht es erst auf, wenn wir Euch das Freibier serviert haben. Den Rest erledigen wir, ihr braucht Euch nicht zu kümmern. Denn ich kann das sowieso alles besser“. Und es ist der stärksten Minderheit offenkundig nach wie vor Recht. Es heißt aber eben nicht: Populus stultus. Es heißt vielmehr: Populus bonus, Rex melior!

Damit kann man leben. Nachweisbar ganz gut. Wie es ausgegangen wäre, hätte Strauß spürbar versagt, womit nicht die Skandale gemeint sind, wissen wir nicht.

Trotzdem: Hört endlich auf mit eurer emotional getriebenen Beweihräucherung des Status Quo. Der mag so gut sein, wie  er will. Doch besser geht immer.

Ich frage: Warum sollte ich denen, die das System dermaßen unter ihre Kontrolle gebracht haben, dass sie das „heilige“ Grundgesetz öfter geändert haben, als es an Jahren existiert, die seit der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt die Rente und das Gesundheitssystem reformieren, die es geschafft haben, eine ganze Bevölkerung an vielen kleinen Stellen weiter in unüberwindbare Abhängigkeiten zu bringen, als je zuvor, und an anderen Stellen eine Mehrheit in vielen Dingen auf Entzug gesetzt haben, die seit 2000 von einer Energiewende wegen des Klimas reden, von Leitmarkt für Elektromobilität schwadronieren, während in der Realität keines der versprochenen Ziele erreicht wird, warum sollte ich solchen Leuten weiter trauen, als ich Sigmar Gabriel oder Peter Altmeier auf den Arm nehmen und werfen könnte?

Hä? Das macht mich dermaßen sauer. Sich so intelligent, vernünftig, verstandesbezogen zu geben und mit nichts anderem daherkommen als AfD, Trump, Seehofer, Lindner, Schulz, Gabriel, Herrmann, LePen, Berlusconi, Merkel, Söder, Sinn, Petry, Wilders, Orban, Kaczinsky, Otte, und wie sie alle heißen, es vorleben.

Warum kann man nur noch solche Denkweisen sehen? Der einzige, der zwar unangenehm ist, aber wenigsten einigermaßen klar, rational und verständlich statt fühlbar argumentiert ist momentan Rodionov von Russia Today. Nur ist er keineswegs unparteiisch oder etwa fair.

Ehrlich, das ist dermaßen unerträglich. Mit Volksentscheiden, Entscheiden, die Entscheidungen herbeiführen und nicht etwa Abstimmungen, die Stimmungen darstellen, wird mit Sicherheit nicht alles besser. Es wird allerdings anspruchsvoller (für Euch)  und es eröffnet Möglichkeiten, wo bisher so ziemlich jeder parteipolitische Kuhhandel möglich war, den man sich in seiner schmutzigsten Phantasie ausdenken kann.

All dieser Wahnwitz ist nicht neu. Bereits John Locke hat sich in seinen weitgehend unbekannten und noch weiter gehend missverstandenen „Two Tracts on Government“ damit beschäftigt.

http://www.thomasblechschmidt.de/2017/02/28/john-lockes-two-tracts-und-das-anarchische-potential-religioesen-gewissens/

But, in fact, Locke has not caught himself in the tail. As a young man, Locke was unsympathetic with Quakers, not because he was against political equality, but because he was against the anarchy of the religious conscience. This is a constant in his thinking on religious freedom throughout this life. Locke never ceased in his hostility toward individuals who believed that their authority to act ultimately derived from a part of their soul that was inaccessible to others.

Tatsächlich aber hat sich Locke überhaupt nicht in den Schwanz gebissen. Als junger Mann missbilligte Locke das Verhalten der Quäker, nicht weil er gegen politische Gleichheit gewesen wäre, sondern weil er gegen die Anarchie des religiösen Gewissens war. Darin besteht eine Konstante in seinem Denken über die religiösen Freiräume, die sein gesamtes Leben durchzieht. Locke hat sich niemals von seiner Feindschaft einem jeden Individuum gegenüber verabschiedet, welches sich anmaßte, seine vermeintliche eigene Autorität zu Handeln letztendlich von einem Bereich der eigenen Seele abzuleiten, der anderen nicht zugänglich war.

Ersetze nun religiöses Gewissen durch Glauben, Meinen, Fühlen Spüren und all die anderen Bervorzugungen emotional bedingten Handelns und schon passt der Schuh. Bei uns geht es um nichts anderes mehr, als um die richtige Verkaufstechnik. Und Verkauf funktioniert bekanntlich über Emotion. Deshlablieber Abgaswerte fälschen und in veröffentlichten Lügen  vom sauberen Diesel schwelgen, als den Verstand benutzen und entsprechend die Motoren auszulegen bzw. die bessere Technik zu verwenden. Ich könnte es, nur interessiert es keinen und ichhabe keine lus tmehr mich belächeln zulasssen. Dann haue ich lieber im Blog ordentlich drauf. Nein, im Ernst, ihr verantworltichen dieses Gemeinwesens, so viel Verachtung existiert überhaupt nicht, wie ich Euch entgegenbringe. Und dabei nehme ich kaum einen aus. Ich habe kein Interesse an Eurer AfD und Pegida Denkwelt.

Emotionen sind das falsche Mittel um Gegebenheiten zu beurteilen, Denn sie sind reaktiv. Wie man daransieht,  wie wütend mich das macht. Das einzig brauchbare was Emotionen hervorbringen sind, wenn man Glück hat, Kinder,wobei sie das nicht bewirken sondern nur den Anstoß geben.

Beurteilungen sind nur dann nützlich und sinnvoll, wenn sie rational getroffen werden. Emotionen können anschließend genutzt werden, um sich für eine Sache zu entscheiden oder nicht dafür zu entscheiden. Aber nie, um eine Aktion auszulösen. Somit nie, um sich gegen etwas zu Entscheiden. Weshalb es der Mehrheit von Menschen auch schlicht anarchisch, chaotisch und sinnlos vorkmommt, gegen irgendwas auf die Strasse zu gehen. wenn, dann sollte man für etwas auf die Strasse gehen, als ein Konzept für die Lösung des Problems haben und das Bewerben.

Ich denke jeden Tag mehr, unsere hochgelobte „Zivilisation“ hat ihren Zenit um 300 Jahre überschritten, da geistig nichts Neues mehr entsteht und jeder Weg, Neues hervorzubringen konsequent unterdrückt oder von Leuten okkupiert wird, die innerhalb der bestehenden Organisationen und Strukturen zu kurz kommen.  Es geht denen also nicht um die Sache, sondern um sich selbst.

Die Waffen der Unterdrückung sind heute nur andere. Sie bestehen in gefühlter Autorität, akademischen Titeln und zugeschriebener Wichtigkeit von Ämtern und Positionen. Schlicht, weil Rechtund Gesetz archaischere Mittel derhzeit nicht zulassen.  Was aber nicht heißt, dass verschlagene Menschen nicht längst darauf gekommen wären, wie man die Strukturen erfolgreich usurpiert. Nicht das Systemist krank, sondern die die es zulassen, dass es von parallelen Strukturen usuroeirt wird, die über ihren gesetzlich bestimmten Freiraum hinausgehen, ohne dass das Konsequenzen hat. Siehe Artikel 20 GG. Wenn dort steht, politische Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit, dann ist das nun mal etwas qualitativ vollkommen anderes, als wenn dort stünde, politische Parteien bestimmen die politische Willensbildung. Denn ALDI und Lidl wirken an der ernöhrung der bevölkerung mit, aber wer würde dennakzeptieren, dass ALDI und Lidl uns vorschreiben, was wir Essen sollen?  Gleiches gilt für alle Arten von Berufs- und Wirtschaftverbänden, Stiftungen mit oder ohne klaren Zweck, usw. Die sind gut und nützlichm um Interessen zu vertreten. Soweit sie sich aber hauptsächlich damit beschäftigen sind, diese Interessen so weit wie möglich durchzustzen, dabei im Weg stehendes zu beseitigen, jegichen ausgleich so weit als möglich zu verhindern und ihre Oberhirten sich auf Basis diesbezüglicher Erfolge in Ämtern und Würden bestätigen lassen, gehen sie über eine Interessenvertretung deutlich hinaus. Interessenvertretung darf ebenso wenig einwettberwerbsein,wer sich am besten durchsetzen kann wie Strassenverkehr ein Wettbewerb sein kann, den der „gewinnt“, der den schnellstenWagen hat.

Ja, uns fehlt ein wirksame, faktenverpflichtete, transparente Evaluative. Die Presse (Medien) versagt darin mehr undmehr, weil sie sich als Meinungsmacher versteht und als manipulativer Akteur auftritt, so machenr recht großkotzig, statt den Fokus auf Berichterstattung zu legen.

In der aktuellen Situation bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass das beste Mittel dieses Jahr darin besteht, auf jeden fall zur Wahl zu gehen und auf den Stimmzettel zu schreiben: Ich will keinen einzigen von Euch. Davon ginge die Welt nicht unter, aber würde es nur die Hälfte aller Nichtwähler tun, dann wäre das ein wirkliches Erdbeben. Und es kostet nicht mal Aufwand: Briefwahl beantragen, machen. Man muss nicht mal nachdenken, wen man nicht wählen will.

Oder einen der chancenlosen Nobodys zu wählen. Dass ist im augenblock,k das stärkste Machtinstruments der Gesamtheit derer, von denen das Grundgesetz vollmundig behauptet, sie seien der „Souverän“.

Verstehe ich nicht, Ein Souverän bestimmt und hat im Zweifel das letzte Wort. Deshalb sagt John Locke schon ganz richtig, das niemand für sich allein irgendeine Souveränität haben kann.

Echt, es ist so lähmend und kraftraubend.

Thomas Blechschmidt

Postfach 0255

86802 Buchloe

„Ceterum censeo Bavariam restituendam!“

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

 

 

Das EEG 2017 – Auszüge für PV-Anlagen Interessierte

Auszüge aus dem Erneuerbare Energien Gesetz für PV-Anlagen Interessierte


„Thomas Blechschmidt: Was ist 2017 für Photovoltaik neu oder weiter relevant im Erneuerbare Energien Gesetz? Abgesehen davon, dass es immer noch in Kraft ist und es vernünftiger wäre, es einzustellen? Eine Zusammenfassung und Kommentierung.“

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html

(„Für Betreiber von Photovoltaik, Fotovoltaik, Solaranlagen oder wie auch immer. Dies steht hier nur wegen der Tags…
Photovoltaik genügt und ist ausreichend anspruchsvoll.“)

§ 1. (3) Das Ziel nach Absatz 2 Satz 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.
Thomas Blechschmidt: Energieverbrauch ist leider immer noch ein vollkommen falscher Begriff, Energie kann nicht verbraucht werden, da physikalische Erhaltungsgröße“

Zu § 2 Grundsätze des Gesetzes „(TB: ff in vielen der folgenden §§)“

„Thomas Blechschmidt: Unverändert die allgemeine grundsätzlich irreführende Formulierung ‚erneuerbare Energien‘. Was nicht verbraucht werden kann, kann auch nicht erneuert werden. Logik. Faszinierend, wie sehr der Mensch sich in seine eigene Gedankenlosigkeit verlieben kann.“

§ 3.1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln,

§ 3.6. „Bemessungsleistung“ der Quotient aus der Summe der in dem jeweiligen Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor der erstmaligen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas durch eine Anlage und nach endgültiger Stilllegung dieser Anlage,

„Thomas Blechschmidt: Eine reichlich unpräzise schwammige und schwurbelige Formulierung. Wohl in der Absicht, den Gesetzestext kurz zu halten, was aber zu Lasten der Exaktheit geht. Gemeint ist die erzeugte Strommenge über das gesamte Jahr durch die Anzahl der tatsächlich produktiven Vollbenutzungsstunden zu teilen. Dabei entfallen alle etwaigen Zeiträume vor oder nach einer gültigen Betriebsdauer. Sprich: Falls die Anlage nicht das ganze Jahr laufen konnte oder durfte (rechtliche oder technische Gründe), sondern mitten unter einem Kalenderjahr in oder außer Betrieb gegangen ist. Vollbenutzungsstunden sind eine technische Größe, die die tatsächlich bei jeder Anlage schwankende Leistung und den dadurch/damit nicht konstanten Stromertrag auf die 100%-Leistung der Anlage nach Norm hochrechnen. Damit wird rechnerisch ein Zustand simuliert, als wäre die Anlage unter den exakten Normbedingungen konstant gelaufen. Der Wert dient Vergleichszwecken, Dimensionierungen und Berechnungen durchschnittlicher Effizienz, Wirtschaftlichkeit etc. Zur Entschuldigung des geplagten Gesetzgebers sei gesagt, dass so viele und derart komplexe Zusammenhänge in kein Gesetz passen. Allerdings spricht rein gar nichts gegen die Verwendung technisch solider, korrekter und eingeführter Begriffe und der Verweis auf weiterführende Quellen zu Erläuterung: Vollbenutzungsstunden = VBH“

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&ved=0ahUKEwiJ-7n75qrSAhWISBQKHfOACc4QFghSMAg&url=http%3A%2F%2Fwww.iwu.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fdateien%2Fenergie%2Ftektool%2FTEK-Methodik_6.2_final_ISBN.pdf&usg=AFQjCNG4PIrK2zxcVaDrFO7GgaJErIoulA&sig2=V80l-2MUdiJSEOWjH-z_-g&bvm=bv.148073327,d.bGg&cad=rjahttp://energieeinkauf.info/faq/netznutzung/was-sind-benutzungsstunden

„Auch Volllaststunde:“ https://de.wikipedia.org/wiki/Volllaststunde

„Thomas Blechschmidt: Wobei es hier etwas spezieller um Motorleistungen und Heizungsleistungen geht. Das Prinzip ist aber identisch.“

§ 3.22. „Freiflächenanlage“ jede Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,

§ 3.30. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme,

§ 3.38. „Regionalnachweis“ ein elektronisches Dokument, das ausschließlich dazu dient, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber einem Letztverbraucher die regionale Herkunft eines bestimmten Anteils oder einer bestimmten Menge des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien nachzuweisen,

„Frage Thomas Blechschmidt: Wozu dient und nützt ein Regionalnachweis, wenn unter Aufbietung allen denkbaren Einflusses alles Mögliche – ob sinnvoll oder nicht – unternommen wird, um auch geringste Mengen elektrischer Energie hunderte und tausende Kilometer vom Bereitstellungsort nutzen zu können?“

§ 3.41 „Solaranlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie,

§ 3.43b. „Stromerzeugungsanlage“ jede technische Einrichtung, die unabhängig vom eingesetzten Energieträger direkt Strom erzeugt, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Stromerzeugungsanlage ist,

§ 9 Technische Vorgaben

§ 9 (1) Anlagenbetreiber und Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und

2. die Ist-Einspeisung abrufen kann.

Die Pflicht nach Satz 1 gilt auch als erfüllt, wenn mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen und über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind, mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet sind, mit der der Netzbetreiber jederzeit

1. die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und

2. die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abrufen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/__14.html

§ 9 (2) Betreiber von Solaranlagen

1. mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erfüllen,

2. mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen

a) die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erfüllen oder

b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer, diese Lösung ist standardmäßig am einfachsten. Bei Kauf eines so genannten Batteriespeichers sollte man sich bezüglich der technischen Verknüpfung detailliert beraten lassen, wie die Einbindung am sinnvollsten vorzunehmen ist. Beachten sie dabei auch die 70%-Regelung.“

§ 9 (3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1 und 2 als eine Anlage, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und

2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer: Klüger ist es, im Abstand von jeweils mehr als 12 Monaten eine eigene Anlage bis 9.999 Watt (≤10 KW) in Betrieb zu nehmen.

Querverweis auf Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)“

§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

§ 18 (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird

1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,

2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 18 (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf

1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern;

5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern. (ff)

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html

§ 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung

§ 11 (1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 14 den gesamten Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 veräußert wird, unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Macht der Anlagenbetreiber den Anspruch nach § 19 in Verbindung mit § 21 geltend, umfasst die Pflicht aus Satz 1 auch die kaufmännische Abnahme. Die Pflichten nach den Sätzen 1 und 2 sowie die Pflichten nach § 3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

„Thomas Blechschmidt: Einspeisevorrang. Einer der am stärksten bekämpften Bestandteile des EEG.“

§ 16 Netzanschluss

§ 16 (1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 8 Absatz 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt der Anlagenbetreiber.

§ 16 (2) Weist der Netzbetreiber den Anlagen nach § 8 Absatz 3 einen anderen Verknüpfungspunkt zu, muss er die daraus resultierenden Mehrkosten tragen.

§ 19 Zahlungsanspruch

§ 19 (1) Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf

1. die Marktprämie nach § 20 oder

2. eine Einspeisevergütung nach § 21.

§ 19 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, soweit der Anlagenbetreiber für den Strom kein vermiedenes Netzentgelt nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung in Anspruch nimmt.

§ 19 (3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Höhe des Anspruchs pro eingespeister Kilowattstunde bestimmt sich nach der Höhe des Anspruchs, die bei einer Einspeisung ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte. Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch bei einem gemischten Einsatz mit Speichergasen.

„Thomas Blechschmidt: Grammatik! Vielleicht wäre „je eingespeiste Kilowattstunde besser.“

§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21b (1) Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen:

1. der Marktprämie nach § 20,

2. der Einspeisevergütung nach § 21, auch in der Form der Ausfallvergütung, oder

3.der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a.

Sie dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den Veräußerungsformen wechseln.

§ 21 Einspeisevergütung

§ 21 (1) Der Anspruch auf die Zahlung der Einspeisevergütung nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 besteht nur für Kalendermonate, in denen der Anlagenbetreiber den Strom in ein Netz einspeist und dem Netzbetreiber nach § 11 Absatz 1 zur Verfügung stellt, und zwar für

1. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist; in diesem Fall verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Satz 1, oder

2. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und insgesamt bis zu sechs Kalendermonaten pro Kalenderjahr (Ausfallvergütung); in diesem Fall verringert sich der Anspruch nach Maßgabe des § 53 Satz 2 und bei Überschreitung einer der Höchstdauern nach dem ersten Halbsatz nach Maßgabe des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3.

§ 21 (2) Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,

1. müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der

a) nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und

b) durch ein Netz durchgeleitet wird, und

2. dürfen mit dieser Anlage nicht am Regelenergiemarkt teilnehmen.

§ 21a Sonstige Direktvermarktung

Das Recht der Anlagenbetreiber, den in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme der Zahlung nach § 19 Absatz 1 direkt zu vermarkten, (sonstige Direktvermarktung), bleibt unberührt.

§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21b (2) Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen; in diesem Fall müssen sie die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Satz 1 ist nicht für die Ausfallvergütung anzuwenden.

§ 21b (3) Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.

§ 21b (4) Unbeschadet von Absatz 1 können Anlagenbetreiber

1. jederzeit ihren Direktvermarktungsunternehmer wechseln oder

2. Strom vorbehaltlich des § 27a vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird.

§ 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie

§ 22 (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39j, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, und dem Windenergie-auf-See-Gesetz die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert für Strom aus Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und Windenergieanlagen auf See.

§ 22 (3) Bei Solaranlagen besteht der Anspruch nach § 19 Absatz 1 für den in der Anlage erzeugten Strom nur, solange und soweit eine von der Bundesnetzagentur ausgestellte Zahlungsberechtigung für die Anlage wirksam ist. Von diesem Erfordernis sind Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt ausgenommen.

§ 22 (6) Für Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen und Biomasseanlagen, deren Anspruch auf Zahlung nach § 19 Absatz 1 nicht nach den Absätzen 2 bis 5 von der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung abhängig ist, werden Gebote im Zuschlagsverfahren nicht berücksichtigt. Für Anlagen nach Satz 1 und für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Geothermie wird die Höhe des anzulegenden Werts durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt.

§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird kalendermonatlich berechnet. Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat berechneten Werte nach Anlage 1.

§ 23b Anteilige Zahlung

Besteht für Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung, bestimmt sich dieser

1. für Solaranlagen oder Windenergieanlagen jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenden Schwellenwert und

2. in allen anderen Fällen jeweils anteilig nach der Bemessungsleistung der Anlage.

§ 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 24 (1) Mehrere Anlagen sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage nach § 21 oder § 22 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage anzusehen, wenn

1. sie sich auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,

2. sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen,

3. für den in ihnen erzeugten Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung besteht und

4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

„Thomas Blechschmidt: Achtung Hausbesitzer: Klüger ist es, im Abstand von jeweils mehr als 12 Monaten eine eigene Anlage bis 9.999 Watt (≤10 KW) in Betrieb zu nehmen.“

Abweichend von Satz 1 sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung des Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage nach § 21 oder § 22 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage anzusehen, wenn sie Strom aus Biogas mit Ausnahme von Biomethan erzeugen und das Biogas aus derselben Biogaserzeugungsanlage stammt. Abweichend von Satz 1 werden Freiflächenanlagen nicht mit Solaranlagen auf, in oder an Gebäuden und Lärmschutzwänden zusammengefasst.

§ 24 (2) Unbeschadet von Absatz 1 Satz 1 stehen mehrere Freiflächenanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Anlagengröße nach § 38a Absatz 1 Nummer 5 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator einer Anlage gleich, wenn sie

1. innerhalb derselben Gemeinde, die für den Erlass eines Bebauungsplans zuständig ist oder gewesen wäre, errichtet worden sind und

2. innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 2 Kilometern Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind.

§ 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

Marktprämien oder Einspeisevergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen. Bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung. Beginn der Frist nach Satz 1 ist, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes ergibt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

§ 28 Ausschreibungsvolumen

§ 28 (2) Bei Solaranlagen ist das Ausschreibungsvolumen zu den jährlichen Gebotsterminen am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeweils 200 Megawatt zu installierender Leistung.

(2a) Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 2 verringert sich zum Gebotstermin 1. Juni 2017 um die Summe der installierten Leistung der in einer Ausschreibung nach der

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

im Jahr 2016 bezuschlagten Gebote für im Bundesgebiet geplante Freiflächenanlagen. Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 2 verringert sich ab dem Jahr 2018 jeweils um die Summe der installierten Leistung

1. der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 oder einer grenzüberschreitenden Ausschreibung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet bezuschlagt worden sind,

2. der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bezuschlagt worden sind, und

3. der Freiflächenanlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind.

Das Ausschreibungsvolumen nach Absatz 1 erhöht sich ab dem Jahr 2018 jeweils um das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen, für das in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten oder für die keine Zweitsicherheiten hinterlegt worden sind.

Die Bundesnetzagentur stellt bis zum 28. Februar 2018 und dann jährlich die Differenz der installierten Leistung nach den Sätzen 2 und 3 für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr fest und verteilt diese Menge, um die sich das Ausschreibungsvolumen erhöht oder verringert, gleichmäßig auf die nächsten drei noch nicht bekannt gemachten Ausschreibungen.

§ 29 Bekanntmachung

§ 29 (1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

1. den Gebotstermin,

2. das Ausschreibungsvolumen,

3. den Höchstwert,

4. die Angabe, ob Landesregierungen Rechtsverordnungen aufgrund von § 37c Absatz 2 erlassen haben und auf welchen Flächen nach diesen Rechtsverordnungen Gebote für Solaranlagen bezuschlagt werden können,

5. die Formatvorgaben, die nach § 30a Absatz 1 von der Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe vorgegeben sind, und

6. die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85 Absatz 2 und § 85a, soweit sie die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren betreffen.

§ 29 (2) Die Bekanntmachungen nach Absatz 1 erfolgen ausschließlich im öffentlichen Interesse.

§ 30 Anforderungen an Gebote
(1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:

1. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person ist, sind auch anzugeben:

a) ihr Sitz,

b) der Name einer natürlichen Person, die zur Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und zur Vertretung der juristischen Person für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist (Bevollmächtigter), und

c) wenn mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals bei anderen rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen liegen, deren Name und Sitz,

2. den Energieträger, für den das Gebot abgegeben wird,

3. den Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird,

4. die Gebotsmenge in Kilowatt ohne Nachkommastellen,

5. den Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde mit zwei Nachkommastellen, wobei sich das Gebot bei Windenergieanlagen an Land auf den Referenzstandort nach Anlage 2 Nummer 4 beziehen muss,

6. die Standorte der Anlagen, auf die sich das Gebot bezieht, mit Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung und Flurstücken; im Fall von Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden muss, sofern vorhanden, auch die postalische Adresse des Gebäudes angegeben werden, und

7. den Übertragungsnetzbetreiber.

(2) Ein Gebot muss eine Gebotsmenge von mindestens 750 Kilowatt umfassen. Abweichend von Satz 1 muss ein Gebot bei Biomasseanlagen eine Gebotsmenge von mindestens 150 Kilowatt umfassen; bei Geboten für bestehende Biomasseanlagen nach § 39f besteht keine Mindestgröße für die Gebotsmenge.

„Thomas Blechschmidt: Bei der Angabe einer Leistung von einer Menge zu sprechen, ist in etwa so, als würde man eine Höchstgeschwindigkeit für Stau vorschreiben…“

(3) Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. In diesem Fall müssen sie ihre Gebote nummerieren und eindeutig kennzeichnen, welche Nachweise zu welchem Gebot gehören.

„Thomas Blechschmidt: Für weiteres empfiehlt sich, das Gesetz selbst zu lesen oder einen Energiemanager zu konsultieren. Etwas mehr Aufmerksamkeit verdienen die gesetzlich geforderten Sicherheitsleistungen in Form von Kapital oder Bürgschaften. Deren Höhe oder Berechnung für PV siehe § 37a.

Ich bin nahezu versucht zu wetten, dass diese besondere Herausforderung vor allem Bürgerenergiegesellschaften und breit gestreute Genossenschaften massiv an der Umsetzung von Projekten mit dezentraler, quasi direktdemokratischer Beteiligung abschreckt und zentralisierte Großstrukturen bevorzugt.“

§ 37 Gebote für Solaranlagen

§ 37 (1) Gebote für Solaranlagen müssen in Ergänzung zu § 30 die Angabe enthalten, ob die Anlagen errichtet werden sollen

1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand,

2. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, oder

3. auf einer Fläche, (sehr detailliert, siehe Gesetzestext)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 37 (2) Den Geboten für Freiflächenanlagen muss in Ergänzung zu § 30 eine Erklärung des Bieters beigefügt werden, dass er Eigentümer der Fläche ist, auf der die Solaranlagen errichtet werden sollen, oder das Gebot mit Zustimmung des Eigentümers dieser Fläche abgibt. Den Geboten für Freiflächenanlagen müssen und den Geboten für die Solaranlagen nach Absatz 1 Nummer 2 können zusätzlich die folgenden Nachweise beigefügt werden: (sehr detailliert, siehe Gesetzestext)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 37 (3) In Ergänzung zu den Anforderungen nach § 30 darf die Gebotsmenge bei Geboten für Freiflächenanlagen pro Gebot eine zu installierende Leistung von 10 Megawatt nicht überschreiten.

§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Solaranlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Diese Sicherheit unterteilt sich in

1. eine Erstsicherheit in Höhe von 5 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, die bei Gebotsabgabe zu entrichten ist, und

2. eine Zweitsicherheit in Höhe von 45 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, die im Fall eines Zuschlags spätestens am zehnten Werktag nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags (materielle Ausschlussfrist) zusätzlich zur Erstsicherheit zu entrichten ist; diese Zweitsicherheit verringert sich auf 20 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung, wenn das Gebot einen Nachweis nach § 37 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c oder Buchstabe d enthält.

„Thomas Blechschmidt: Es geht und das Vorliegen geeigneter Bebauungspläne. In der Gesamtschau samt der Leistungsbegrenzung auf 10 MW mutiert das Gesetz von einer Verordnung zur Regelung zur einer Verfügung entgegen den in § 1 genannten Zielen und Zwecken mit der Wirkung der Verhinderung. Faktisch, ohne Emotionen und alles andere als populistisch. Nüchtern betrachtet benötigen wir einen Zubau auf 1.500 GW PV bis 2050 plus Bestandserhaltung, um zukunftssicher zu werden. Wir bewegen uns aber im politisch anvisierten Rahmen von weniger als 100 GW.“

§ 37b Höchstwert für Solaranlagen

§ 37b (1) Der Höchstwert für Strom aus Solaranlagen beträgt 8,91 Cent pro Kilowattstunde.

§ 37b (2) Der Höchstwert verringert oder erhöht sich ab dem 1. Februar 2017 monatlich entsprechend § 49 Absatz 1 bis 4.

§ 48 Solare Strahlungsenergie

§ 48 (1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage

1. auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist und das Gebäude oder die sonstige bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,

2. auf einer Fläche errichtet worden ist, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt worden ist, oder

3. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinn des § 30 des Baugesetzbuchs errichtet worden ist und (Beachte auch Teilsätze a, b, c, aa, bb, cc)

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

§ 48 (2) Für Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt der anzulegende Wert

1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 12,70 Cent pro Kilowattstunde,

2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 12,36 Cent pro Kilowattstunde und

3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

§ 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

§ 49 (1) Die anzulegenden Werte nach § 48 verringern sich ab dem 1. Februar 2017 monatlich zum ersten Kalendertag eines Monats um 0,5 Prozent gegenüber den in dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat geltenden anzulegenden Werten. Die monatliche Absenkung nach Satz 1 wird jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eines Jahres nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 aufgrund des Brutto-Zubaus angepasst, wobei der im sechsmonatigen Bezugszeitraum nach Absatz 4 registrierte Brutto-Zubau auf ein Jahr hochzurechnen ist (annualisierte Brutto-Zubau).

§ 49 (2) Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2 erhöht sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen den Wert von 2 500 Megawatt

§ 49 (3) Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2 verringert sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen den Wert von 2 500 Megawatt.

„Thomas Blechschmidt: Beachten Sie auch die Details. Die vorgegebenen Maximalwerte werden mit dieser Politik nie erreicht. Wetten Dass?“

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html

„Thomas Blechschmidt: Vgl. dazu insbesondere auch den“

§ 55, Pönalen.

§ 55 (3) Bei Geboten für Solaranlagen müssen Bieter an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale leisten,

1. wenn ein Zuschlag für eine Solaranlage nach § 37d Absatz 2 Nummer 1 erlischt, weil die Zweitsicherheit nicht rechtzeitig und vollständig geleistet worden ist, oder

2. soweit mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots für eine Solaranlage nach § 35a entwertet werden.

Die Höhe der Pönale nach Satz 1 Nummer 1 entspricht der nach § 37a Satz 2 Nummer 1 für das Gebot zu leistenden Erstsicherheit. Die Höhe der Pönale nach Satz 1 Nummer 2 berechnet sich aus der entwerteten Gebotsmenge multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt. Die Pönale verringert sich für Bieter, deren Zweitsicherheit nach § 37a Satz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz verringert ist, auf 25 Euro pro Kilowatt.

„Thomas Blechschmidt: Es ist nicht das Gesetz an sich, schon gar nicht dessen zweifelsfrei demokratische Form, sondern dessen inhaltliche Ausgestaltung. Der Effekt besteht darin, dass faktisch nur noch ausschließlich extrem finanzstarke Akteure mit den passenden politischen Verbindungen überhaupt eine Chance haben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Wobei gleichzeitig durch die gesetzlich garantierten Vergütungen das Ertragsrisiko im Prinzip bei nahe Null liegt. Nebenbei wird eine umfassende und vollkommen unproduktive Bürokratie geschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten werden nahezu vollständig auf private Endverbraucher und kleine bis mittlere Unternehmen abgewälzt. Wobei parallel ein Zusammenschluss von vielen privaten, egal in welcher Form, diese in eine Konkurrenzsituation zu den Kapitalinvestoren bringt, in der die privaten den institutionellen Investoren keinesfalls das Wasser reichen können. Mieter, mithin die Mehrheit der Bevölkerung, sowie Eigennutzer von Eigentumswohnungen haben dabei die allerschlechtesten Karten.
Mit Marktwirtschaft hat das alles rein gar nichts mehr zu tun. Wehren können sich Bürger nur begrenzt, indem sie in kleine PV-Anlagen plus Batteriespeicher investieren. Wollen sie sich das gefallen lassen? Nicht wirklich, oder? Oder wollen Sie wenn möglich etwas entgegensetzen? Lassen Sie sich beraten!“

§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger

§ 61 (1) Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage von Letztverbrauchern zu verlangen für

1. die Eigenversorgung und

2. sonstigen Verbrauch von Strom, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.

§ 61 (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61e und § 61k. Die §§ 61g und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 61 (3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind auf Letztverbraucher, die nach dieser Bestimmung zur Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage verpflichtet sind, entsprechend anzuwenden.

§ 61a Entfallen der EEG-Umlage

Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,

1. soweit der Strom in der Stromerzeugungsanlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird (Kraftwerkseigenverbrauch),

„Thomas Blechschmidt: Wie wollte man auch den Strom messen, den eine PV Anlage samt Wechselrichter im Betrieb hinter dem Zähler braucht? Der technische Aufwand ist nicht vertretbar.“

2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,

„Thomas Blechschmidt: Wem fällt jetzt spontan ein normaler, durchschnittlicher Stromverbraucher (in der BRD) ein, der nicht an ein Netz angeschlossen ist? Leben denn so viele auf einer Almhütte?“

3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach Teil 3 in Anspruch nimmt oder

„Thomas Blechschmidt: Also faktisch niemand, denn das muss für sämtliche Handelsintervalle für Strom gelten. Die werden durch die 15-minütige Handelsfrequenz an den Strombörsen bestimmt. Ein Jahr hat 8760 Stunden, jede Stunde hat 4 Viertelstunden, also 4 x 15 Minuten, was 35040 Intervalle ergibt, für die der Eigenversorger – für jedes einzelne – nachweisen können muss, dass er zu keiner Zeit Strom aus dem Netz bezogen hat. Womit klar, glasklar sein dürfte, dass das für nahezu niemanden zutrifft. Selbst mit einem „Batteriespeicher“ im Keller wäre das nur theoretisch möglich, da der bei einem ganz normalen Haushalt in etwa eine Kapazität von wenigstens 30% des Jahresverbrauchs haben müßte. Bei zum Beispiel 5.000 kWh Jahresstromverbrauch wären das 1.500 kWh Kapazität des Speichers. Bei aktuellen Verkaufspreisen um 1.500 Euro pro kWh, naja, so ca. 2,250 Millionen Euro für ein Einfamilienhaus.

Das wird etwas anspruchsvoll. Es gibt aber Möglichkeiten. Lassen Sie sich beraten.“

4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 24 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

„Thomas Blechschmidt: Das klingt erst mal sehr schön. 10 kW Leistung und 10 MWh pro Jahr, was 10.000 kWh sind. Um die zu erzeugen, braucht man eine PV-Anlage zwischen 9 KW und 12 KW Leistung, oder auch etwas mehr, je nach Wohnort und Ausrichtung des Hauses. Ab hier ist eine Beratung besser als jedes Internetforum.“

§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen

§ 61c (1) Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich auf null Prozent der EEG-Umlage für Strom aus Bestandsanlagen,

1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt,

2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht und

3. soweit der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn, der Strom wird im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht.

§ 61c (2) Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind Stromerzeugungsanlagen,

1. die

a) der Letztverbraucher vor dem 1. August 2014 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Voraussetzungen des Absatzes 1 betrieben hat,

b) vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden sind, nach dem 1. August 2014 erstmals Strom erzeugt haben und vor dem 1. Januar 2015 unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 genutzt worden sind oder

c) vor dem 1. Januar 2018 eine Stromerzeugungsanlage nach Buchstabe a oder Buchstabe b an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt haben, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden, und

2. die nicht nach dem 31. Dezember 2017 erneuert, erweitert oder ersetzt worden sind.

§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei älteren Bestandsanlagen

§ 61d (1) Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich bei älteren Bestandsanlagen unbeschadet des § 61c auch dann auf null Prozent der EEG-Umlage,

1. wenn der Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger betreibt und

2. soweit der Letztverbraucher den Strom selbst verbraucht.

§ 61d (2) Ältere Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind Stromerzeugungsanlagen, die

1. der Letztverbraucher vor dem 1. September 2011 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 betrieben hat und

2. nicht nach dem 31. Juli 2014 erneuert, erweitert oder ersetzt worden sind.

§ 61d (3) Ältere Bestandsanlagen im Sinn dieses Abschnitts sind ferner Stromerzeugungsanlagen, die nach dem 31. Juli 2014, aber vor dem 1. Januar 2018 eine Stromerzeugungsanlage, die der Letztverbraucher vor dem 1. September 2011 als Eigenerzeuger unter Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 betrieben hat, an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt haben, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden.

§ 61d (4) Bei älteren Bestandsanlagen nach Absatz 3 ist Absatz 1 nur anzuwenden,

1. soweit der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird,

2. soweit der Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird oder

3. wenn die gesamte Stromerzeugungsanlage schon vor dem 1. Januar 2011 im Eigentum des Letztverbrauchers stand, der die Verringerung nach Absatz 1 in Anspruch nimmt, und auf dem Betriebsgrundstück des Letztverbrauchers errichtet wurde.

„Thomas Blechschmidt: Bei Bestandsanlagen bleibt im Wesentlichen alles gleich. Bestehende Anlagen dürfen ggf. moderat (30%) erweitert werden. Beratung ist jedoch unerlässlich.“

§ 61e Verringerung der EEG-Umlage bei Ersetzung von Bestandsanlagen

§ 61f Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen

§ 61g Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten

„Thomas Blechschmidt: Überschrift des § 61g ist stringent falsch gegenüber dem Inhalt formuliert. Nicht die EEG-Umlage verringert sich, sondern der Anspruch auf die Verringerung der Umlage erhöht sich. (!)“

§ 61h Messung und Berechnung bei Eigenversorgung und sonstigem Letztverbrauch

§ 61h (1) Strom, für den die Netzbetreiber nach § 61 die Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage verlangen können, muss von dem Letztverbraucher durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden.

§ 61h (2) Bei der Berechnung der selbst erzeugten und verbrauchten Strommengen darf unabhängig davon, ob hierfür nach den vorstehenden Bestimmungen die volle, eine anteilige oder keine EEG-Umlage zu zahlen ist, Strom nur bis zu der Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (Zeitgleichheit), berücksichtigt werden. Eine Messung der Ist-Einspeisung ist nur erforderlich, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Sonstige Bestimmungen, die eine Messung der Ist-Einspeisung verlangen, bleiben unberührt.

„Thomas Blechschmidt: Verstanden? Nein? Macht nichts. Es bedeutet einfach nur: Wenn sie für selbst erzeugten Strom bezahlen müssen, dann müssen sie auch nachweisen, wie viel Strom sie selbst erzeugt und zeitgleich verbraucht haben. Das ist zwar fair, aber ob es nicht einfach klüger, wirtschaftlicher und volkswirtschaftlich intelligenter wäre, den gesamten Aufwand dazu bleiben zu lassen, danach hat niemand gefragt.“

§ 61i Erhebung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung und sonstigem Letztverbrauch

§ 61i (3) Auf die Zahlung der EEG-Umlage kann der berechtigte Netzbetreiber monatlich zum 15. Kalendertag für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat Abschläge in angemessenem Umfang verlangen. Die Erhebung von Abschlägen nach Satz 1 ist insbesondere nicht angemessen

1. bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt und

2. bei anderen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt.
Bei der Ermittlung der installierten Leistung von Stromerzeugungsanlagen nach Satz 2 ist § 24 Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

§ 61i (4) § 60 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

§ 61i (5) Abweichend von § 27 Absatz 1 können Netzbetreiber Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage nach § 61 Absatz 1 gegen Letztverbraucher, die zugleich Anlagenbetreiber sind, mit Ansprüchen dieses Anlagenbetreibers auf Zahlung nach Teil 3 aufrechnen.

„Thomas Blechschmidt: Bedeutet, der größte regionale Stromversorger (ist immer der Netzbetreiber) darf die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mit der Einspeisevergütung aus der EEG-Umlage verrechnen.“

§ 61k Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

(1) Für Strom, der in einer Saldierungsperiode (=Kalenderjahr) zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher verbraucht wird, verringert sich der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage in dieser Saldierungsperiode in der Höhe und in dem Umfang, in der die EEG-Umlage für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt wird, gezahlt wird, höchstens aber auf null.

„Thomas Blechschmidt: Wer hat das verstanden? Strom der zum Zweck der Zwischenspeicherung tatsächlich verbraucht wird, ist im Grunde nur Speicherverlust. Das kommt weiter unten noch einmal. Ein Beispiel: Die PV-Anlage erzeugt pro Jahr 10.000 kWh, davon werden 50% zeitgleich im Haus verbraucht (keine Speicherung), 40% werden zeitglich eingespeist (keine Speicherung) und die restlichen 10% werden über den Speicher bewegt. Werden daher den Eigenverbauch erhöhen. Achtung: Das sind immerhin 1.000 kWh, also jeden Tag rechnerisch durchschnittlich 2,7 kWh. Um so einen Durchschnitt zu erreichen, muss der Speicher schon eine übliche Größe von 6 kWh haben. Nur dann kann er die Tage ohne Erzeugung durch die PV ausgleichen. Dann kann es nur um eine anteilige EEG-Umlage für die Energie gehen, die vorübergehend umgewandelt später wieder in Strom zurückverwandelt wird und selbstverbraucht wird, hier also um die 1.000 kWh. Fall sich mich irre, freue ich mich auf Aufklärung.“

Für die Ermittlung der Verringerung nach Satz 1 wird vermutet, dass für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt wird, die volle EEG-Umlage gezahlt worden ist, soweit der Strom in ein Netz eingespeist und in einen Bilanzkreis eingestellt wurde.

„Thomas Blechschmidt: „Was wohl heißen muss, dass der Strom aus der PV erst mal über den Wechselrichter, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, und den PV-Bezugs-Zähler laufen soll, daraus die EEG-Vergütung berechnet wird, dann der Strom, soweit er nicht ins Netz geht, über einen Gleichrichter, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, in die Batterie geschoben wird, wobei ein wenig bei der Umwandlung in elektrochemische Energie verloren geht, ca. 5%, und diese elektrochemische Energie dann, zeitversetzt, wieder zu Strom wird, wobei ein wenig Verlust entsteht, ca. 5%, und über einen weiteren Wechselrichter (zwei Wechselrichter = zwei Mal kaufen), wobei, wie auch sonst, wieder ein wenig Verlust entsteht, ca. 3%, um dann für die ursprüngliche Teilmenge, für die ja bei dieser technischen Anordnung auf Basis der Messwerte des PV-Bezugszählers EEG-Umlage vergütet wurde, eine anteilige EEG-Umlage in Rechnung gestellt zu bekommen, von der der Eigenverbrauch des Speichers, des Gleichrichters und des zweiten Wechselrichters plus ganz normaler Speicherverluste über die Zeit (ca. 5%) freundlicherweise abgezogen wird. Wobei unklar bleibt, wie dieser Eigenverbrauch des Speichers festgestellt werden soll. Mutmaßlich durch Saldierung der Werte des PV-Bezugszählers mit denen des Verbrauchszählers am Hausanschluss unter Berücksichtigung des Einspeisezählers.“

Für Strom, der zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher verbraucht wird, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, soweit die in dem Stromspeicher gespeicherte Energie nicht wieder entnommen wird (Speicherverlust).

„Thomas Blechschmidt: Warum ist das so klar und einfach ausgedrückt? Was hat der Fachausschuss des Bundestags denn hierbei übersehen?“

Werden in dem Stromspeicher Strommengen, für die unterschiedliche hohe Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage bestehen, verbraucht, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für den Speicherverlust nach Satz 3 in dem Verhältnis des Verbrauchs der unterschiedlichen Strommengen zueinander.

„Thomas Blechschmidt: Wäre das der Fall, wenn zum Beispiel der Speicher nachts mit Niedertarifstrom beladen wird?“

(1a) Saldierungsperiode im Sinn des Absatzes 1 ist das Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist Saldierungsperiode der Kalendermonat, wenn der mit dem Stromspeicher in einem Kalenderjahr erzeugte Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist wird oder ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird. In den Fällen des Satzes 2 ist die Verringerung der EEG-Umlage auf höchstens 500 im Stromspeicher verbrauchte Kilowattstunden je Kilowattstunde installierter Speicherkapazität pro Kalenderjahr begrenzt.

„Thomas Blechschmidt: Alles höchst kunstfertig ausgetüftelt, vollkommen unverständlich formuliert und einen bürokratischen, investiven sowie messtechnischen Aufwand erfordernd, der sich mit rationalem Verstand und volkswirtschaftlicher Nützlichkeit nicht vereinbaren lässt. Vor allem konterkarieren solche juristischen Gespinste die angeblichen Ziele der angeblichen Energiewende, hindern vor allem private Investoren und KMU, die zur Umgehung dieses Aufwands auf Bagatellanlagen bis höchstens 10 KW sehr wirksam beschränkt werden. Diese Regelung hat nur eine Wirkung: Nicht Be- sondern Verhinderung der Beteiligung von kleinen, privaten und dezentralen Erzeugern und dadurch die Schaffung eines neuen Schutzgebiets und Weidegrunds für große Investoren. Was die folgenden Absätze des Paragraphen verdeutlichen:“

(1b) Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich nach Absatz 1 nur, wenn derjenige, der die EEG-Umlage für den in dem Stromspeicher verbrauchten Strom zahlen muss,

1. sicherstellt, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 jederzeit durch geeichte Messeinrichtungen und eine nachvollziehbare, die Saldierungsperioden des Absatzes 1a berücksichtigende Abrechnung eingehalten werden; hierzu ist insbesondere erforderlich, dass

„Thomas Blechschmidt: A Konto Betreiber.“

a) sämtliche Strommengen durch geeichte Messeinrichtungen und erforderlichenfalls intelligente Messsysteme im Sinn des § 2 Nummer 7 des Messstellenbetriebsgesetzes gesondert erfasst mitgeteilt werden; insbesondere sind Strommengen, für die unterschiedlich hohe Ansprüche auf Zahlung der EEG-Umlage bestehen, gesondert zu erfassen,

„Thomas Blechschmidt: Hier wird versucht mit Bausch und Bogen umfassend einzufangen, wovon die Verfasser des Gesetzes keinen Schimmer haben, was das eigentlich an Aufwand und en Detail bedeutet. Man könnte fast glauben, die Formulierung, wie auch die folgende, dienen als eine Art salvatorische Klausel, falls womöglich etwas vergessen wurde.“

b) sämtliche sonstige Energieentnahmen durch geeichte Messeinrichtungen gesondert erfasst und mitgeteilt werden,

„Thomas Blechschmidt: Eine Frage, Vorsicht, Süffisanz und Satire, der Wärmeverlust auch?“

c) im Rahmen der Abrechnung jeweils innerhalb der einzelnen Saldierungsperioden die Energiemenge, die sich im Stromspeicher befindet, erfasst wird und

„Thomas Blechschmidt: Der ganze, im Grunde vollkommen überzogene technische Aufwand, geht natürlich auf Rechnung des Betreibers. PV + Speicher als eine Einheit aufzufassen und bis 100 KW auf all den Aufwand zu verzichten wäre einfacher, ergäbe robustere Anlagen und wäre eine wesentlich sinnvollere Förderung, bei der die Kosten für den Zusatzaufwand samt der damit verbundenen Bürokratie die Mehreinnahmen für das EEG-Konto nicht ohnehin mehr als komplett auffressen. Der Gesetzgeber hat dem genannten Ziel mit diesem Irrsinn einen Bärendienst erwiesen.“

2. seine Mitteilungspflichten nach § 74 Absatz 2 und § 74a Absatz 2 Satz 2 bis 5 erfüllt hat.

Der Nachweis der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1, insbesondere der Zahlung der EEG-Umlage und der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 und Satz 3, ist für Strom, der mit dem Stromspeicher erzeugt worden ist, gegenüber dem Netzbetreiber kalenderjährlich durch denjenigen zu erbringen, der zur Zahlung der EEG-Umlage für den von dem Stromspeicher verbrauchten Strom verpflichtet ist. Sind mehrere Personen nach Satz 3 verpflichtet, kann der Nachweis nur gemeinsam erbracht werden.

„Thomas Blechschmidt: Wie bereits erwähnt, der Betreiber hat das aus seinem Geschäftsmodell zu erwirtschaften. Nicht, dass eine Verschiebung auf einen anderen so genannten Marktteilnehmer besser wäre. Nein, das Ganze ist ein aufgesetzter Popanz, vollkommen unproduktiv und nutzlos. Flüssiger als das Ei einer Klapperschlange = überflüssig.“

(1c) Für Stromspeicher, deren Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist und nicht ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird, evaluiert die Bundesnetzagentur die Absätze 1 bis 1b bis zum 31. Dezember 2020 und berichtet der Bundesregierung über die Erfahrungen mit diesen Bestimmungen.

„Thomas Blechschmidt: Man scheint die Schwierigkeit offenbar zu ahnen…, nur warum verzichtet man nicht konsequent auf diese komplette Absurdität? “

§ 70 Grundsatz

Anlagenbetreiber, Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Letztverbraucher und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 56 bis 62 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 71 bis 74a genannten Daten, unverzüglich zur Verfügung stellen. § 62 ist entsprechend anzuwenden.

„Thomas Blechschmidt: Richtig, noch besser sollten diese Daten allerdings anonymisiert öffentlich einsehbar sein und vor allem die entsprechenden Messwerte aller Umspannwerke, Trafostationen, Übergabestationen etc. Beinhalten.“

§ 71 Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber

1. bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen,

§ 74a Letztverbraucher und Eigenversorger

(1) Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom verbrauchen, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert worden ist, müssen dem Netzbetreiber, der nach § 61i zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, unverzüglich folgende Angaben übermitteln:

1. die Angabe, ob und ab wann ein Fall im Sinn des § 61 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 vorliegt,

2. die installierte Leistung der selbst betriebenen Stromerzeugungsanlagen,

3. die Angabe, ob und auf welcher Grundlage die EEG-Umlage sich verringert oder entfällt, und

4. Änderungen, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen eines Entfallens oder einer Verringerung der EEG-Umlage weiterhin vorliegen, relevant sind oder sein können, sowie den Zeitpunkt, zu dem die Änderungen eingetreten sind.
Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist nicht anzuwenden, wenn die Angaben bereits übermittelt worden oder die Tatsachen, die mit den Angaben übermittelt werden sollen, dem Netzbetreiber bereits offenkundig bekannt sind. Satz 1 Nummer 1 bis 3 ist ferner nicht anzuwenden für die Eigenversorgung mit Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 Kilowatt und aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt; § 24 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

(1) Letztverbraucher und Eigenversorger, die Strom verbrauchen, der ihnen nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert worden ist, und die der Pflicht zur Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage nach § 61 unterliegen, müssen dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage nach § 61i berechtigt ist, alle Angaben zur Verfügung stellen, die für die Endabrechnung der EEG-Umlage nach § 61 für das vorangegangene Kalenderjahr erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Angabe der umlagepflichtigen Strommengen, wobei, soweit eine Bilanzierung der Strommengen erfolgt, die Strommengen bilanzkreisscharf mitgeteilt werden müssen. Die Meldung muss bis zum 28. Februar eines Jahres erfolgen. Die Frist nach Satz 3 verschiebt sich auf den 31. Mai, wenn der Netzbetreiber Übertragungsnetzbetreiber ist. Ist die selbst betriebene Stromerzeugungsanlage ein Stromspeicher im Sinn des § 61k, sind zusätzlich sämtliche Strommengen im Sinn des § 61k Absatz 1b Nummer 1 anzugeben.

„Thomas Blechschmidt: Das kurze Fazit zum Schluss. Die meisten, wesentlichen Kritikpunkte sind bereits im Auszug angesprochen. Der Ausbau wird zwar weitergehen, allerdings bei weitem nicht so, wie erforderlich, sondern im Tempo eines Rollators. Die verantwortlichen Akteure in Politik, ihre Pendants in den Wirtschafts- und Interessenverbänden sollten klugerweise dazu gezwungen werden, mit den Märchenstunden, der Besitzstandswahrung für kapitalkräftige oder so genannte systemrelevante Strukturen und sich selbst ständig in die Tasche zu lügen aufhören. Es ist nicht das System, oder das Establishment, das krank ist, versagt oder nichts taugt, sondern die Vereinnahmung durch parallele Strukturen, die die Bestimmung der wesentlichen Akteure und Vorgehensweisen dem demokratischen Prozess entzogen haben.

Es sind vor allem die Bürger selbst, die sich aus Bequemlichkeit raushalten, statt zu handeln. Die Welt geht davon nicht unter, aber wir alle werden zunehmend zur Kasse gebeten, während einige wenige zunehmend Kasse machen.

Das Gesetz an sich ist mittlerweile übermäßig aufgebläht, schon für Fachleute nicht vollständig verständlich, wirft mehr Fragen als Lösungen auf und überfordert den unbedarften Bürger, der ein paar Euro von seinem ersparten sinnvoll investieren will ohne sich damit einer Finanzanlageinstitution auszuliefern, ein Verhalten, dass dereinst als freie wirtschaftliche Betätigung galt, oder schlicht nur den Wasserkopf einer Bank oder Versicherung zu finanzieren. Gesetze sollten einfach, klar und verständlich sein, und nicht versuchen, auch noch das letzte Detail zu regeln, dass gar keiner Regelung bedürfte, orientierte der Gesetzgeber sich nur konsequent am Ziel, der Materie. Dann wären Gesetze einer Verfassung oder notgedrungen mangels einer solchen eben, tut es ein Grundgesetz genauso, würdig. Aber nicht nur derartigen Grundnormen, sondern vor allem auch denen, um die sich alles dreht: Bürger!“

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Peter Terium und Thomas Blechschmidt – ein fiktiver Dialog

Peter Terium (PT) und Thomas Blechschmidt (TB)
– Ein fiktiverDialog –

PT: Wenn wir heute eine für uns unbekannte Gegend bereisen, verlassen wir uns auf ein Navigationssystem. Es führt uns in der Regel sicher ans Ziel, und wenn es zusätzlich mit Daten zur aktuellen Verkehrslage versorgt wird, sogar auf dem schnellsten Weg. Doch Navis haben einen Haken: Sie kennen nur die Gegenwart.

TB: Navigationssystem? In der Regel? Dann haben wir alle einen Haken: Wir leben alle in der Gegenwart. Selbst wenn das den wenigsten bewusst ist, da die Mehrheit überwiegend konservativ ist und den besseren Zustand in der Vergangenheit sieht und sich deshalb gegen jede Veränderung stemmt.

PT: Zukünftige Bauprojekte sind noch nicht berücksichtigt. Und für erst in Kürze auftretende Staus ist das Navi blind. Sobald wir die ausgetretenen, noch nicht kartographierten Wege verlassen, meldet es nur noch „Off Road“. In Konfrontation mit dem Unbekannten bietet das Navi keine Orientierung mehr.

TB: Navis sind praktisch und bequem. Sie irren selten, und wenn, dann ist das meistens lustig. Das war es dann aber auch schon. Gebraucht werden sie nicht. Bis vor kurzem sind wir alle ohne ausgekommen und mir wäre nicht bekannt, dass schon mal jemand beim Autofahren verloren gegangen ist. Abgesehen von Selbstmördern und Unfallopfern. Aber sogar den Unvorsichtigen, der mit seinem VW Käfer in den 50 Jahren im Winter den zugefrorenen Königssee überqueren wollte, hat man 40 Jahre später wieder gefunden.

Ein Navi ist auch nicht zur Orientierung da, sondern zu Entlastung von lästigem Mitdenken. Das Navi ist insoweit eine Art alternatives Glaubenssystem, denn wir wissen nicht, ob die Informationen des Navi stimmen. Es sei denn wir kennen die Strecke aus Erfahrung.
Auch ich nutze ein Navi. Nicht, weil ich es bräuchte. Sondern weil ich ein Elektroauto fahre, ein 100 % BEV. Das Navi sagt mir, wie weit es noch zum Ziel ist und ich weiß dann, ob der „Saft“ reicht und kann mich darauf einstellen. Deshalb ist das Navi für mich nützlich. Das Auto ist inzwischen 6 Jahre alt, hat gut 90.000 Kilometer, und die Navi-Informationen wurden nie aktualisiert. Es ist immer wieder lustig, auf dem Display über Felder zu fahren….

Wer sich wirklich sinnvoll orientieren will nutzt – falls verfügbar – seine Sinne, eventuell vorhandenen Verstand und schaut sich seine Route – soweit es sich überhaupt um eine Fahrt in vollkommen unbekanntes Gebiet handelt – zum Beispiel auf Open Street Maps oder Google Maps an. Oder er verwendet ganz klassisch eine Straßenkarte, die er hoffentlich nicht mit einem Schnittmuster für Faltenröcke verwechselt.

Um sich auf die Zukunft vorzubereiten gibt es eben zwei Wege:

1. Glaubenssysteme und Führungsfiguren, denen man Glauben schenkt. Was einfach, praktisch und logisch erscheint, in der Regel aber in Enttäuschungen endet.

2. Sich grundlegend selbst informieren. Was anstrengend ist, Mühe und Zeit kostet, von niemandem honoriert wird sondern im Gegenteil oft mehr Verdruss und Ärger als Vergnügen bereitet. Vor allem, wenn man sich auskennt, die Dinge versteht und so genannte „Fachleute“, Experten und Politiker damit konfrontiert. Beispiel Bundesnetzagentur: Geht man auf deren Propagandaveranstaltungen zum Thema „Netzausbau“, – womit ausschließlich die Transportnetze und eben nicht die Verteilnetze angesprochen sind – dann darf man staunen, wie eine Reihe von Juristen, die den Begriff ein Kilowatt nicht von einer Kilowattstunde unterscheiden können, dort erklären wollen, wie, warum und wo Stromtrassen und Stromautobahnen notwendig sind. Stromautobahnen deshalb weil Deutsche Autobahnen grundsätzlich lieben.

PT: Für die zukünftige Entwicklung der Energiewelt haben wir kein Navigationssystem, das uns den genauen Weg weisen könnte, denn es gibt schlicht zu viele Unbekannte.

TB: Das ist der Punkt. Wir brauchen dafür kein Navi. Was wir brauchen, um uns sachlich richtig zu informieren ist ein umfassendes und transparentes Informationssystem, wie es eben die Online-Kartensysteme bieten. Dazu gehört an erster Stelle die komplette Erfassung und öffentliche einsehbare Darstellung aller Messdaten an allen existierenden Netzknoten:

– Einspeisepunkte
– Ortsnetztrafos (Ebene 400 V = 0,4 KV zu 10 KV bis 30 KV)
– Umspannstationen (Ebene 10 KV bis 30 KV zu 110 KV)
– Umspannwerke (Ebene 110 KV zu 220 KV – 380 KV)
– Ausspeisepunkte aus Kraftwerken.

Diese Daten, und nur diese, die in Intervallen von 15 Minuten erhoben werden, versetzen uns in die Lage Lasten (Abruf) und Leistungen (Angebot, Lieferung) von Stromabnehmer und -Erzeuger zuverlässig zu erkennen zu analysieren und das Netz als gesamtes effizient und wirtschaftlich zu managen. Und nur diese Daten in dieser Tiefe erlauben eine wirklich angemessene Planung von Stromleitungen.

Beim aktuellen System erfolgt diese „Planung“ nach Geschmack,

Interesse der Investoren (garantierte Rendite = Grundeinkommen und anwachsendes Realvermögen für Kapitalbesitzer) und Ehrgeiz einiger Manager und Politiker. Wer das als linke Propaganda eines Ahnungslosen abtut, soll einfach nur mit nachprüfbaren Fakten erklären, warum zum Beispiel die dringend für die Stromversorgung bayerisch Schwabens benötigte Stromautobahn aus dem Raum Halle / Saale nach Meitingen urplötzlich die Richtung wechselt und im über 200 Kilometer entfernten Landshut endet.
Sind die Stromverbraucher etwa mit umgezogen?

Ich bin nach Besuchen bei der BnetzA und längerer Beobachtung überzeugt, wir werden von Leuten, die an der Spitze großer Organisationen stehen, verarscht. Und zu denen gehören Sie als oberstes Leittier von RWE und innogy nun einmal.

Weshalb sollte irgendjemand, den sie nicht in Lohn und Brot haben, ihnen trauen?

PT: Wollen wir die ambitionierten globalen Klimaschutzziele erreichen, müssen wir uns aber bereits jetzt auf den Weg machen.

TB: Ist es nicht in Wahrheit so, dass wir real „auf den Plätzen“ liegen, eher außerhalb der Wertung, als an der Spitze, wie es die üblichen Verdächtigen aus Politik und Medien uns immer wieder weismachen? Deutschland sei Spitzenreiter, Vorreiter, Musterland, Leitmarkt, etc. für die Energiewende. Alles Geschwätz. Das Gegenteil ist der Fall und oberdrein wird die private Initiative einzelner Menschen mit allen Mitteln behindert. Das zu beweisen ist ein wenig aufwändig, da es nicht mehr genügt, das neueste EEG zu lesen, sondern man es auch ein wenig deutlicher erklären muss, was es bedeutet. Vor allem in der Zusammenschau mit anderen Gesetzen oder Verordnungen zum Thema Energie:

– EEG
– EnWG
– WWg
– EnEV
– KWKG
– eeWWG

PT: Und dafür braucht es eine klare Orientierung, wohin die Reise geht. Eine solche Orientierung kann nur ein Kompass vermitteln.

TB: Das bestreite ich massiv. Ein Kompass sagt, wo Norden ist. Selbst wenn man sich daran orientieren kann und mittels weiterer Werkzeuge feststellen kann, wo man sich befindet, nützt das alles nichts, wenn es kein klares Ziel gibt bzw. das eigentlich klare Ziel beständig und mit allen Mitteln verwässert oder verhindert wird.

PT: Er gibt die Richtung vor, ganz egal wie die einzelnen Wege verlaufen und was auch immer auf der Reise geschieht.

TB: Auch das ist falsch. Die Richtung gibt der Kapitän vor. Und der sollte in einer Demokratie nun einmal der Souverän sein. Verhält es sich nun so, dass der Souverän das nicht kann, oder etwa nicht darf, wie in der BRD oder EU, und die vom Souverän mit der Aufgabe betrauten Vertreter nicht in der Lage, oder auf Deutsch unfähig sind, sich adäquat und in einem logischen und faktisch korrekten Prozess damit auseinander zu setzen, sondern sich statt dessen von den Vertretern der mit der Umsetzung zu beauftragenden Unternehmen leiten lassen, dann ist es kein Wunder, wenn der Fortschritt nicht weiter reicht, als immer weiter hinterher zu hinken.

PT: So behalten wir auch im „Off Road“-Modus unser Reiseziel fest im Blick. Wir haben deshalb bei innogy einen energiepolitischen Kompass entwickelt, den ich vor wenigen Tagen auf der Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft in Berlin erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt habe.

TB: Das ist es was ich meine. Der Input verbleibt innerhalb einer Filterblase, die weder zuständig ist noch Zuständigkeit haben kann und die noch dazu in dem gefangen steckt, was mittlerweile als confirmation bias beschrieben zu einem massiven Problem der Gesellschaft insgesamt wird.

Energiepolitischer Kompass: Orientierung auf dem Weg in die Energiezukunft

PT: Die Zukunft der Energiewelt wird von drei Megatrends, den sogenannten drei D’s bestimmt: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Dabei ist die Dekarbonisierung, die deutliche Reduktion von Treibhausgasen, die übergeordnete Zielsetzung sowohl der deutschen Energiewende als auch internationaler Energiepolitik.

TB: Diese Zielsetzung ist nicht übergeordnet. Zumindest nicht faktisch, sondern maximal verbal. Wir haben seit 2005 eine „Klimakanzlerin“. Und seit 2016 Förderungen, die sogar den Einbau neuer Ölheizungen mit 2.000 Euro belohnen. Von Abgasskandalen und einem im Vergleich zu anderen Ländern nicht stattfindenden Markt für Elektromobilität gar nicht erst zu sprechen. Leitmarkt für Elektromobilität? Der Witz wäre gut, wenn die Realität nicht deutlich zeigen würde, dass die betreffende Industrie das gesamte finanzielle Risiko nicht nur auf die Staatskasse auslagern, sondern sogar noch von der Entwicklung profitieren will. Wer ist der erfolgreichste deutsche Elektroautomobilbauer? Na? Ja, die Deutsche Post AG. Ohne Hilfe der Herren Zetsche, Müller, Stadler, und Co.

PT: Das war auch bei meinem Besuch auf dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum in Davos zu spüren, wo mehr Veranstaltungen als je zuvor zu den Themen Klimawandel und saubere Energie stattfanden.

TB: Schön, dass dort solche Veranstaltungen stattfinden. Ist man sich den dort schon einig, wie man das ganze profitbringend einsteuern kann? Ich hätte da ein paar Vorschläge. Ansonsten ist das Event auch nur eine weitere Filter Bubble im confirmation bias einer neuen Aristokratie, eines neuen kapitalgebundenen Feudalismus. Auch Sie müssen sich ja elegentlich als Neo-Liberaler beschimpfen lassen. Die schimpfenden Linken Utopisten haben keine Ahnung und offenkundig auch keinen Verstand. Sie sind auch nur einer, der halt das Glück hatte, innerhalb dieser neuen Aristokratie, der neuen, bestimmenden Schicht marktkonformer Demokratieillusionisten gelandet zu sein.

Ich weiß nicht, in wie weit sie persönlich diesen Zusammenhang verstehen und durchschauen. Sie, Herr Terium, sind nicht schuld. Nur ein wenig mehr mitverantwortlich als die Mehrheit.

Aber ich weiß und könnte es beweisen, dass die in Ihrem soziokulturellen Umfeld geheiligte betriebswirtschaftliche Maxime „niedrigster Preis“ = „maximale Rendite“ deutlich mehr Schwierigkeiten und Probleme verursacht, als sie volkswirtschaftlichen und individuellen Nutzen für Jeden bringt.

Falls Sie Zeit aufwenden wollen, lesen Sie, was gute Leute außerhalb ihres filter bubble confirmation bias erarbeitet haben.

Orangebuch Energiepolitik

PT: Der energiepolitische Kompass ist für uns bei innogy richtungsweisend. Denn er reflektiert unser Geschäftsmodell mit dem bewussten Fokus auf Erneuerbaren Energien, Verteilnetzen und Vertrieb. Und er prägt unsere strategische Agenda für die Zukunft.

TB: Daraus lese ich jetzt, dass Sie den gerade beschriebenen Zusammenhang nicht durchschauen. Ich behaupte: Netzbetrieb – egal welches Netz (Strom, Gas, Wasser, Straße, Schiene) und welche Ebene – ist wirtschaftlich kein für den Wettbewerb geeigneter Teilsektor. Das Gleiche gilt für Meßdienstleistungen.

Klar. Sie sprechen für ein Unternehmen und sind deshalb an Geschäftsmodellen interessiert. Diese Art Interesse darf aber nicht länger die faktischen Bedürfnisse der Bevölkerung vereinnahmen. Von den emotionalen gar nicht zu reden.


Der Kompass zeigt in Richtung Sektorkopplung.

PT: Die Energiewende ist derzeit noch eine reine Stromwende.

TB: Das trifft zwar zu, doch nur insoweit, als sich auch beim Strom zu wenig wendet, im Gegenteil mehr und mehr Hindernisse aufgebaut werden. Bzw. bereits jetzt die Weichen gestellt werden, die privaten Investoren und die Endverbraucher von Strom später zum Erhalt der Großstrukturen – und damit zum Begleichen der Verluste und Schulden von RWE, EON, ENBW, Vattenfall und Co. in die Verantwortung zu nehmen.

PT: Doch auf die Energiewirtschaft entfällt weniger als die Hälfte aller CO2-Emissionen.

TB: Sorry, aber nicht nur die Stromwirtschaft ist eine Bewirtschaftungsform für Energie. Dazu gehören auch die Ölindustrie, die Gas-„Industrie“, Kohle, Holzkohle, Brennholz und ein paar weitere kleinere Bereiche.

PT: Eine Dekarbonisierung gelingt deshalb nur, wenn alle Sektoren mitziehen. Konkret kann das bedeuten, dass die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbundenen höheren Strommengen auch in den Sektoren Wärme und Verkehr genutzt werden.

TB: Diesen Teil der Predigt hören aufmerksame Menschen seit 15 Jahren. Nichts grundlegend Neues. Tatsache ist jedoch, dass in Europa, nicht nur in der BRD, nur noch vorankommt, was 100% gesicherte Rendite und Risiko gegen Null einbringt. Wir, genauer gesagt eine große, aber politisch bestimmende Minderheit der Bevölkerung, sind dabei das virtuelle Vermögen der Zukunft zu verspeisen. Mit dem System der Emissionszertifikate haben wir seit langem ein von den „maßgeblichen“ Eliten sanktioniertes, gewolltes, „marktwirtschaftliches“ und vielgepriesenes System, das bekanntermaßen keinerlei Wirkung hat. Weshalb also sollte irgendjemand einem exponierten Vertreter der Wirtschaftselite in irgendeiner Weise trauen?

PT: Dafür müsste jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des Stroms verbessert werden, die heute aufgrund von staatlichen Abgaben und Steuern gegenüber anderen Energieträgern zurücksteht.

TB: Moment Mal. Es war Ihre Zunft, der Stall, in dem Sie an die Spitze gekommen sind, der genau dieses System genau so wollte. Selbst wenn ich Ihnen in dieser Hinsicht, die ich seit sechs Jahren vertrete, Recht gebe, fehlt mir an der Stelle jetzt aber eine klare Aussage, wie Sie sich diese Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorstellen.
Die bayerischen IHK haben dazu ein Positionspapier verfasst, das zwar wie sie das Problem erstmals korrekt erkennt, aber leider wie üblich keinen in irgendeinem erträglichen Sinn vernünftigen Lösungsansatz bietet. Sie legen hier einen Köder aus. Was aber steckt dahinter?
Ich habe ein klares Konzept dafür, dass ich hier aber nicht ausbreite.


Der Kompass zeigt in Richtung starke Verteilnetze.

PT: Die Energiewende bringt eine zunehmend dezentrale Stromerzeugung mit sich. Schon heute werden die Erneuerbaren Energien fast ausschließlich in die Verteilnetze eingespeist. Die Energiewende braucht leistungsfähige Verteilnetze, die diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Deshalb muss in den nächsten Jahren erheblich in den Netzausbau investiert werden, wozu die Verteilnetzbetreiber jedoch wirtschaftlich nur in der Lage sind, wenn die Regulierung es zulässt.

TB: An der Stelle bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Nur fürchte ich, werden sich unsere Vorstellung was, wie und wer ein wenig, aber bedeutend, unterscheiden.

Der Kompass zeigt in Richtung digitale Innovationen.

PT: Digitalisierung ist derzeit vor allem mit einer großen Automatisierungswelle gleichzusetzen. Doch die digitale Transformation ist weitaus mehr als die bloße Digitalisierung ehemals analoger Prozesse. Sie betrifft das ganze Unternehmen und verändert fundamental ihr Geschäftsmodell, ihre Kultur, ihre Produkte und die Interaktion mit den Kunden.

TB: Richtig. Und da diese Digitalisierung neben der Auflösung bisheriger Arbeitsplätze auch die Möglichkeit zu massiver Überwachung, Kontrolle und Manipulation bietet, ist größte Vorsicht geboten. Aus Sicht der privaten Endverbraucher. Aus diesem Grund gibt es in meinen Augen zwingende Konsequenzen. Ein davon ist, dass sämtliche Großkonzerne ebenso wie vertikal entlang möglichst geschlossener Wertschöpfungsketten ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen aufgelöst und abgewickelt werden. Zudem müssen alle Teilbereiche, die sich keinem qualitativen Wettbewerb stellen können, sondern nur über Preis und politische Subventionen in Wettbewerb treten können, vergemeinschaftet bzw. „verstaatlicht“ werden. Die Form der Wahl sind dabei möglichst kleine Genossenschaften, Gemeindeswerke oder Stadtteilwerke. Vor allem darf bezüglich Abgaben und Begrenzungen kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Erzeugern fortbestehen. Das aktuelle EEG weist diesbezüglich in die komplett falsche Richtung.

PT: innogy ist mit innovativen Produkten und Dienstleistungen bereits in Vorleistung gegangen. Doch um das Potenzial der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, benötigen wir auch förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes.

Der Kompass zeigt in Richtung Europa.

PT: Nationale Regierungen und Parlamente sind hoffnungslos überfordert, wenn sie sich um globale Emissionsziele kümmern sollen. Doch die Europäische Union befindet sich aktuell in der Krise; sie verliert mehr und mehr die Fähigkeit, gemeinsame Regeln zu beschließen und umzusetzen. Wir brauchen aber europäische Initiativen zur Marktintegration, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber oder für einen Digitalen Gemeinsamen Markt. Deshalb wird sich innogy auch weiterhin für ein starkes Europa im Allgemeinen und für eine ambitionierte europäische Energiepolitik im Besonderen einsetzen.

TB: Da stimme ich zu.

Die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen

PT: innogy ist ein Unternehmen, das die Energiewende vorantreiben kann. Wir denken weiter als nur bis zur Errichtung von Windparks und dem Aufstellen von Solarpaneelen. Vielmehr beschäftigen wir uns mit der Frage, wie das Gesamtsystem in der Zukunft funktionieren kann. Doch ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen kann die neue Energiewelt nicht entstehen lassen.

TB: Das hört sich zwar honorig an, ist aber der falsche Weg. Bieten sie mit innogy entweder technische Lösungen oder Installation oder Energiebereitstellung Handel oder Consulting und Management. Aber verabschieden Sie sich bitte von der Vorstellung irgendwer bräuchte weiterhin große oder tief integrierte Konzerne. Es mag viele geben, die an diesen Strukturen hängen, schlicht weil man hohe, wichtig anmutende, höchst bezahlte – Ja, auch Sie bekommen viel zu viel Gehalt, Herr Terium – Posten und vermeintliches Ansehen haben kann.

PT: Dazu braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Wirtschaft, Wissenschaftlern und Verbrauchern. Voraussetzung dafür ist eine Verständigung über die Richtung, die wir einschlagen, und die Wege, die wir gehen wollen. Dies kann nur über eine breit angelegte, vorbehaltlose und interdisziplinär geführte Debatte geschehen. Und genau dazu möchte ich hier auf LinkedIn einen Beitrag leisten, indem ich meine Vorstellungen von der Energiezukunft regelmäßig mit Ihnen teile und zur Diskussion stelle. Das Ziel der Energiewende steht fest. Jetzt müssen wir die Richtung einschlagen und die vielversprechendsten Wege gehen. Je mehr sich daran beteiligen, desto schneller und besser kommen wir voran. Denn die Energiewende lässt sich nur gemeinsam zum Erfolg führen.

TB: Ich bin im Prinzip gern dabei. Habe aber nach Jahren dummer Sprüche, Herablassung, Verächtlichmachung durch Politiker, „Experten“, Manager, „Fachleute“, Verbandswichte und Schwätzer die Nase ziemlich gestrichen voll. Vor allem sind sogar Blumentöpfe nur innerhalb der geschlossenen Strukturen der Energiewirtschaft zu gewinnen.

LinkedIn bietet an, mich zum Follower Ihrer Beiträge zu machen. Das ist wie bei Twitter: Leader und Follower. Oder Führer und Volk. Vernetzen ist OK, aber dieses Prinzip scheint mir ein Irrweg. Wie Twitter, Snapchat, Whatsapp, usw.

Fragen und Austausch per Email gern.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

Thomas Blechschmidt
EUREM (Europäischer Energiemanager)
Unabhängige und freie Beratung für
Energieeffizienz
Eis-Energiespeicher Systeme
Wärme – Kälte – Strom

 

 

Nun auch noch das? – Martin Schulz stellt sich!

Schilderhebung vorweg: Das Highlanderprinzip – Es kann nur Einen geben.

Martin Schulz erhält spontan die Ehre einer exklusiven Sendung mit Anne Will.

Anne Will hatte Recht. Vor einem Jahr sagte sie, der Wettbewerb um das Kanzleramt würde zwischen Angela Merkel und Martin Schulz ablaufen. Eine Hellseherin?

Auch wenn sie das in etwa mit „selbstbesoffener Hoffnung für mehr Spannung und einen guten Impuls für die Demokratie“ charmant als Understatement apostrophiert, zeigt das nur einmal mehr, dass sie meistens eine kluge Frau ist.

Nun, mich hat das nicht überrascht. Es lag im Bereich des Möglichen und es gibt gute Gründe dafür.

Sturzgeburt? Quatsch. Unsinn. Unhaltbar. Postfaktisch. ;=) Wer das in dieser Art bezeichnet, hat erstens keine gut, Nein, noch nicht mal ausreichend entwickelte Analysefähigkeit und zweitens einen Mangel an kreativer Geisteskraft.

Gabriel gab auf? Wohl kaum. Eine Fehleinschätzung. Gabriel hat das getan, was er schon immer tut. Er kalkuliert die Chancen und die Risiken und setzt auf das bessere Ergebnis. Kanzler zu werden ist für einen Menschen, der auf seine Art so viel erreicht hat und so lange schon eine deutlich wahrnehmbare Persönlichkeit in der Politik nicht nur seines Landes ist, entweder eine Frage echt konservativer Besorgnis um den Erhalt des Bestands (= Merkel), eines Willens zur Veränderung im Sinne einer konservativen Rückkehr in frühere, vermeintlich glänzende Zeiten (= Schulz) oder eine Frage persönlicher Eitelkeit (= Schröder). Gabriel hat nichts von alle dem. Er hat Spaß an herausragenden Rollen, aber er liebt auch eine bestimmte Komfortzone und hat für sinnfreien Stress nicht viel übrig. Das Amt des Kanzlers bringt viel Rumgezicke von allen Seiten mit sich, worauf er mit seiner Persönlichkeit unwiderstehlich reagieren muss. Er würde sich ebenso ins Kanzleramt tragen lassen, wie in das des Ministerpräsidenten damals in Niedersachsen. Und er agiert mit Recht so, vor allem weil er noch jung genug ist, zu warten.

Die zur Schau gestellte Empörungskultur politischer Marktbegleiter ist das eigentlich empörende.
Hätte Sigmar Gabriel die notwendige Eitelkeit, so hätte er einen wahrnehmbar kleineren BMI und wäre eher als joggender oder sportelnder Streber unterwegs wie weiland Joschka Fischer statt als schnoddriger Bonvivant. Ein solcher entspräche zwar auch Fischers wirklichem Charakter, aber Fischer brauchte mehr Selbstüberwindung, um so weit zu kommen wie er kam. Der Rückfall in sich selbst nach dem Amt zeigt das.

Deutschland braucht eine Erneuerung: Da hat er Recht, der Martin Schulz.

Die braucht aber vor allem seine SPD. Das hat er nicht verstanden. Ich denke eher, die SPD kann weg. Ihre „sozialen und demokratischen Traditionen“ und „sozialdemokratischen Werte“ sind mehr Hindernis als Chance.

Ein solcher sozialromantischer Selbstbeweihräucherungsverein muss erst mal beweisen, ob er in der Lage ist, die Beharrlichkeit und den stockkonservativen Unveränderbarkeitswillen seiner überalterten Funktionäre, Mitglieder und Glaubensbekenntnisse zu überwinden. Wer es noch nicht einmal schafft, trotz allen Geboten der von Vernunft, das Thema der Beendigung von Kohleverstromung auch nur in Angriff zu nehmen: Wie soll eine derartiger Verein zur Beweihräucherung dann auch nur daran denken irgendetwas voran zu bringen?

150 Jahre deuten bei menschlichen Angelegenheiten auf eine längst überfällige Grablegung hin. All diese Traditionen und „altehrwürdigen“ Bärte oder Zöpfe sind verstaubte Spinnweben, die samt der darunter verborgenen Mumie entsorgt gehören.

Aufbruchsstimmung kann sich auch schnell als Strohfeuer erweisen. Die SPD muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie emotional wahrgenommen wird:

Arrogant, erhaben, herablassend, oberlehrerhaft, pseudo-staatstragend, dünkelhaft, spröde wie die roten Rolling Stones Steinmeier und Steinbrück?

Oberlehrerhaft und besserwisserisch wie Hans-Jochen Vogel?

Siebengescheit, neunmalklug und ideologisch verblendet wie Oskar Lafontaine?

Unbedarft bis lächerlich wie Rudolf Scharping?

Oder selbstherrlich, arrogant, hedonistisch, großkotzig und indifferent wie Gerhard Schröder?

Oder hochnäsig, herablassend, arrogant und übermütterlich wie Hannelore Kraft?

Ob Martin Schulz Kanzler kann? Klar, das ist keine so eine große Herausforderung, wie viele meinen. Die Herausforderung liegt zuvörderst darin, in einer politischen Organisation an die Kandidatur gespült zu werden. Noch ist es eher so, als würde es der, der sich am wenigsten dagegen zu wehren weiß.

Schulz ist schlagfertig.
Schulz hat nutzbaren Verstand.
Schulz hat genug kommunikative Erfahrung.

Schulz wirkt in etwa sechs Mal so lebendig wie „uns Mutti“ und ist (noch) von keiner ausschließlich drögen, betulichen, protestantischen, langweiligen Entourage umgeben.

Die Protestanten mögen mir meine Wahrnehmung von Merkel, von der Leyen, Pofalla, de Mazière, etc. verzeihen. Das klingt jedes Mal wie evangelische Gebete, wenn die auftreten. Zudem halte ich rein gar nichts von protestantischer Ethik,

Schulz kann Klartext.
Schulz ist unbefangen.
Schulz hat Humor!

Schulz wirkt frischer und lebendiger als seine Vorgänger. Leidenschaft allein reicht aber nicht.

Mal sehen wie dieser Schulz gegen die asymmetrische Wahlkampfstrategie der Union, besser gesagt der CDU, zum Tragen kommen wird.
Trotz aller Unbefangenheit: Ein bisschen wirkt er schon wie ein Marktschreier, Gebrauchtwagenverkäufer, Versicherungsvertreter, Finanzdienstleister, Makler oder Immobilienprofi.

Das größte Problem für Schulz wird sein, wie er seinen eigenen Verein wiederbelebt. Da sehe ich eher eine durchgehende Reverenz auf alles, was deren heutigen Zustand bewirkt hat.

Populismus als Gegenstück zu auf Fakten und Evidenz basierender Politik haben Martin Schulz und der Großteil der SPD genauso gut drauf wie alle anderen. Er fokussiert auf die gleichen unbestimmten und undefinierbaren Sprechblasen wie alle anderen:

Soziale Gerechtigkeit, Steuergerechtigkeit, bla, bla, bla.

Das Bundesverfassungsgericht hat es aus guten Gründen bisher nie und nicht für möglich gehalten, das Eigentum zu bestimmen. Was sich aus der Natur der Sache ergibt, da man eine ideelle Kategorie eben nicht konkret bestimmen kann. Besitz wäre der richtige Begriff, nur leider wurde der Begriff Eigentum verfremdet und von seiner eigentümlichen Rolle her Mangels Verständnis auf Besitz übertragen.

Zum Glück steht Gerechtigkeit nicht auch noch im Grundgesetz. Gerechtigkeit ist derart subjektiv und von individueller Wahrnehmung und Bewertung abhängig, dass sie nie – wie auch immer man es versucht – herstellbar ist. Genau deswegen – wegen dieses Mangels an Objektivierbarkeit – ist Gerechtigkeit kein politischer Wert, nicht einmal ein Wert an sich. Sondern lediglich eine Kategorie um Emotionen bar jeglicher Fakten anzusprechen. Tauglich für Populismus wie wenig anderes.

Bekämpfung von Steuerflucht, Sicherung der Rente, usw., bla, bla, bla. Dazu braucht man:

Eier. Die hat Schulz.

Absolute Mehrheit in beiden Gremien, Bundestag und Bundesrat: Die bekommen er oder die SPD nie.

Martin Schulz: Es genügt nicht, diesen ganzen zigmal wiedergekäuten Sums wiederholt auszusprechen. Es genügt schon zwei Mal nicht, die angesprochenen Unzuträglichkeiten, Ungerechtigkeiten und Defizite und die Lösungen dazu mit den immer gleichen Begriffen zu benennen und die immer gleichen Lösungen vorzutragen. Das ist kalter Kaffee, uralt, bitter, wirkungslos.
Wir reden hier über Kraft, Leistung und Energie. Das bedeutet, die Beziehung lautet 1 : 2 : 8.

Martin Schulz hat zwei Herausforderungen:

Seine eigene Glaubwürdigkeit, oder besser noch, ausreichend Hoffnung und Zutrauen auszulösen, dass er es schafft, einerseits die eigene Partei zu reformieren. Das glaubt er selbst nicht. Wenn er das weiterhin nicht kapiert, wird er halt scheitern. Was nicht schlimm wäre, da das ganze Spektakel sowieso mehr zur Unterhaltung taugt als zu echter Entwicklung.

Im Interview setzt er unverändert auf ehemalige Klientel. Wen aber will er neu anlocken? Nur weil plötzlich als Gegenreaktion auf die AfD ein paar tausend in die SPD eintreten? Kuckuck. Bei den Piraten sind bis 2013 44.000 Leute eigetreten. Und wo sind die Piraten jetzt? Ob es die aber noch gibt? Marx Vorstellung von einer Revolution der Arbeiterklasse ist im Grunde nur daran gescheitert, dass es keine Klassen gibt. Vergiss das nie, Martin Schulz.

Andererseits geht es darum glaubhafte, evidente und nachweisbare Fakten und Lösungsvorschläge zu präsentieren, an die sich seine Partei kaum gewöhnen kann.

Die Vorschläge, die im Interview präsentiert wurden, zeigen einen Ausschnitt, der keinerlei Stück Hoffnung untermauert. Das Problem löst sich nicht durch die Neuauflage alter, roter Socken.

Die SPD hatte noch nie wirklich Respekt vor dem Einzelnen, sondern war immer eine in ihrem Wesen autoritäre Partei, die belehrt, Vorschriften macht, gern und umfänglich Regeln erlässt und einen Hang zu überbordender, alles bestimmender Bürokratie vertritt, wie kaum eine andere.

Die SPD ist als Partei schon lange nicht mehr glaubwürdig. Wie will sie das ändern, wenn sie grundlegend bei sich selbst nichts ändert.
Sie ist von ihren „Werten“, Traditionen, Vorstellungen, Grundhaltungen, etc. in der gleichen, ängstlichen Art und wie ihre große Gegnerin abhängig. Ja, Angst. Wie der Säufer vom Stoff oder der Junkie von der Droge. Die Heilsversprechen sind die gleichen, nur die Droge ist weniger zerstörerisch. Aber sie baut nichts auf, sondern gibt vor zu sanieren, wo sie lediglich Kosmetik an der Oberfläche betreibt.

Konkretes Beispiel: Aufblähung des EEG auf über 150 Seiten. Mit dem Ergebnis, dass der Effekt einzig auf eine Bevorzugung der Branchenriesen hinausläuft und jedem, der als kleiner Produzent generativen Stroms bei der Energiewende mitmachen will, einen Wust an Bürokratie aufbrummt, der sogar noch größer ist, als der Aufwand, den die großen Erzeuger treiben müssen. Lächerlich.
Das Interview mit der Frau Maaßen, die dann auch im Publikum zu Wort kam, spricht es aus.

Die Antworten von Martin Schulz: Wir wollen an die Macht; wir wollen den Vertrauensvorschuss; wenn sie nicht wollen, dass Angela Merkel weiter regiert…; wenn sie soziale Gerechtigkeit wollen; wenn die Partei, deren Vorsitzender ich werden will; usw.

Was höre ich als wichtig heraus:
SPD will an die Macht und soll es auch.
Schulz will Vorsitzender werden.
Schulz will Kanzler werden.
Schulz will an die Macht.
Schulz will die Frau überfallen, äh, freudscher Versprecher, überzeugen. Über sie hergefallen ist er ja schon.

Ich bin nicht überzeugt. Leere Worthülsen und Phrasen, die immer gleichen alten Strukturen und Rezepte.
Die vielen Claqueure im Publikum reagieren nicht faktenbezogen, sondern emotional.

Lieber Martin Schulz: Bei allem Schwung, den Du versprühst: Nein. Du willst Macht, Du willst herrschen, und Du bietest alte, stinkende, rote Socken als Bezahlung.

Sorry, Ich beschreibe nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt!

Du willst einen Vertrauensvorschuss. Mit dem Hinweis, die Wahlberechtigten könnten Dich ja dann abstrafen. Super. Vielen Dank. Jetzt haben wir doch glatt seit 1949 auf Martin Schulz gewartet der uns diese Neuigkeit verkündet.

Ich sehe kein Angebot für eine Zukunft, nur eine Alternative zu Restauration und Rückentwicklung. Und auch in einer Koalition wird eine SPD kaum etwas durchsetzen, sondern lediglich in eine weitere Phase der Verwaltung des Ist-Zustands und des Stillstands mit sich bringen.

Als der herausragende, akute Parteiphilosoph der CSU, Andreas Scheuer, hemdsärmelig feststellte:

„Emotionen sind die Fakten der Politik!“, habe ich zunächst gelacht. Dann habe ich über den Satz nachgedacht, der, so absurd er zunächst klingt, in einer Hinsicht richtig ist: Emotionen statt Fakten bestimmen Entscheidungen. Gewinnt man die Emotionen der größten Minderheit, dann gewinnt man die Mehrheit im Parlament und darf Regierung spielen oder tatsächlich regieren, soweit sich die dann folgenden Tätigkeiten noch als regieren bezeichnen lassen.

Der naheliegende Gedanke war, mich zu fragen, was ich bei der jeweiligen Vorstellung möglicher Szenarien nach der Wahl empfinde. Im Falle der SPD war das für mich früher eben Mal das Gefühl, jahrzehntelang getragene, niemals gewaschene, stinkende, rote Socken irgendeines Großvaters tragen zu müssen.

Entschuldigung, ich beschreibe wieder nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt.

Heute wüsste ich meine Gefühle zu einer Kanzlerschaft der aktuellen SPD – mit oder ohne Schulz als Kanzler – nur so zu beschreiben:

„Auf den Friedhof gehen, die eigene Urgroßmutter auszugraben, mit der Leiche zu kuscheln und sexuelle Handlungen an ihr begehen.“

Noch mal, Entschuldigung, ich beschreibe wieder nur Gefühle, so wie es sich eben anfühlt.

Martin Schulz könnte Kanzler. Genauso gut oder schlecht wie Angela Merkel. Aber das könnte Cem Özdemir genauso gut wie beide. Kathrin Göring-Eckhardt traue ich Kanzlerschaft nicht zu. Über andere zu reden erübrigt sich.

Ich würde ja sogar helfen, nicht weil ich Schulz unbedingt als Kanzler will, sondern weil ich schon froh wäre, wenn sich irgendwas bewegt, was wenigstens die Chance hat, positive Effekte zu haben. Mit Merkel ist diese Chance geringer. Mit Özdemir wäre sie aber auch vorhanden. Theoretisch.

Martin Schulz programmatische Andeutungen bedeuten: Mit den immer gleichen, altbekannten Rezepten, Mitteln, Strategien, Haltungen und Einstellungen andere Ergebnisse erzielen als die bisherigen. Muss ich jetzt wirklich Albert Einstein zitieren, um klarzumachen, was dadurch definiert ist?

Ich frage: Wie sollen ausgerechnet die handelnden Personen der letzten Jahre und Jahrzehnte, unter deren Einflussnahme, Maßgabe und Gestaltung wir an den gesellschaftlichen Punkt und in den nämlichen Zustand, oder die politische Lage, geraten sind, in dem oder der wir uns befinden, uns mit exakt den gleichen Mitteln, Strategien und Methoden aus der Klamotte, Mottenkiste und dem Fundus an Phrasen, Slogans und versprecherischer Behauptungen herausbringen? Das ist handgreiflicher Unsinn.

Das wird zwar alles spannend und nervenaufreibend, aber es wird keinen Fortschritt geben. Den werden uns andere Entwicklungen in der Welt aufzwingen. Solche, die großenteils bereits verpennt wurden, weil man stets auf die Interessen der immer gleichen Gestalten hört, die nur den eigenen Vorteil und nichts anderes im Sinn haben.

Fazit: Schulz kann es auch. Das ist nicht das Problem. Er wäre sicher ein ordentlicher Kanzler. Gewählt aber wird auch weiterhin nach Geschmack, Laune, partikularem und privatem Interesse. Verändern wird sich mit und ohne Martin Schulz nichts, schlicht, weil er nicht für Fortschritt, sondern für Vergangenheit steht.

Viel Glück, im Ernst, uns allen.

Thomas Blechschmidt
Postfach 0255
86802 Buchloe
„Ceterum censeo Bavariam restituendam!“

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt