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Statusbericht VDI 2018 zur Energiepolitik – kommentiert

Statusbericht des VDI kommentiert von Thomas Blechschmidt:

Zunächst einmal ist es sehr erfreulich, dass der VDI als Verband Deutscher Ingenieure auf die volkswirtschaftliche Betrachtung abstellt:

S. 3 Volkswirtschaftliche Kosten – Am sprachlichen Ausdruck kann man beim Verband aber gern noch arbeiten:

Sprache: Energieverbrauchsniveau. Gerade Ingenieure wissen, oder sollten sich dessen bewußt sein, dass Energie nicht verbraucht werden kann und das Leistung eine rein virtuelle Größe zur Klassifizierung technischer Anlagen ist. Das konsequent einzuhalten und in allen Diskussionen durchzusetzen wäre schon ein echter Fortschritt. Ban Politicians and Journalists flat Wording.

S4. Kap 1 Hintergrund,

Grundsätzlich liegt hier eine zutreffende und richtige Beschreibung vor. Für meinen persönlichen Anspruch leider zu zurückhaltend und zögerlich. Es fehlen klare Forderungen und Terminsetzungen.

VDI: Bei diesem Weiterentwicklungsprozess sollte – in einem hochindustrialisierten Land wie Deutschland – die industriepolitische Dimension besondere Berücksichtigung finden; es sind erhebliche Weiterentwicklungsprozessgesellschaftliche Verwerfungen zu erwarten wenn die Basis für unser aller Wohlstand sukzessive wegbrechen sollte. Da Deutschland traditionell eine stark exportorientierte Industrienation ist, deren Wohlstand auch aus dem Verkauf von energieintensiven Produkten resultiert, die sich in einem hochkompetitiven Markt erfolgreich behaupten müssen, ist eine nach wie vor kostengünstige Energieversorgung wesentlich.

Da spricht der VDI natürlich erst Mal für sich selbst und seine Mitglieder. Dennoch ist dieses vorbauende Präventivparadigma unzutreffend, da es stets und immer jede Umstellung auf eine nachhaltige, verbrauchsressourcenfreie, rein generative Energieversorgung massiv behindert bzw. faktisch ausbremst.

S 5. Außerdem wird immer der Versuch gemacht, einen tragfähigen Kompromiss mit der „etablierten“ Energiewirtschaft und den hier vorhandenen Strukturen und Forderungen zu finden, da letztlich ein Umsteuern in der Energiewirtschaft ausschließlich gegen die etablierten Energieversorgungsunternehmen wenig aussichtsreich erscheint.

Der VDI muss das notwendig anders sehen, aber gerade für die volkswirtschaftliche Betrachtung sind Großkonzerne für derart einfache Produkte wie Strom unsinnig, da nachweisbar ein ungeheurer Aufwand für Verwaltung, Steuerung, Marketing und Überwachung erforderlich ist, dessen Effektuierung keinerlei volkswirtschafltichen Mehrwert generiert, im Gegenteil nur die Ableitung von Erträgen in steuergünstige Länder verursacht..

S. 6. …– wird derzeit in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft kontrovers und zum Teil übertrieben emotional diskutiert. Im Kern dieser Diskussionen geht es unausgesprochen letztlich nach wie vor darum, innerhalb unseres seit dem Ende des 2. Weltkriegs organisch im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben gewachsenen Energiesystems und damit in der heutigen deutschen Energiewirtschaft zu einem Paradigmenwechsel zu kommen.

Richtig erkannt. Übertrieben emotional und in großem Umfang unsachlich. Das beginnt bereits bei den verwendeten Begrifflichkeiten. Ebenfalls richtig erkannt: „Organisch gewachsenes Energiesystem. Wo also bleibt die Forderung, dieser Realtität Rechnung zu tragen und mit der gegenwärtigen Top-Down-Methodologie und den mit ihr verbundenen immer harscher werdenden makroökonomischen Kontrollstrulkturen endlich zu brechen?

S. 7. …vor dem Hintergrund eines vorhandenen Energieversorgungssystems, dessen Komponenten und dessen Infrastruktur noch lange nicht abgeschrieben ist und dessen Akteure- bzw. die dahinter stehenden Aktionäre – gegebenenfalls andere Interessen verfolgen (müssen).

Daran bestehen keinerlei Zweifel. Die wesentliche politische und damit eben volkswirtschaftlich zentrale Frage lautet: Wie sinnvoll ist es, eben diese Komponenten und Infrastruktur durch ihresgleichen immer weiter zu ergänzen und auszubauen, wenn klar ist, dass der Wandel so schnell wie möglich erfolgen muss: Logik: Keine Großkraftwerke mehr, keine Kohleabbaugenehmigungen mehr und ein mit aller Kraft möglichst reduzierter Netzausbau im Übertragungsnetzbereich durch den Einsatz besserer und nachhaltigerer Technologien. Der Hinweis auf die „noch lange nicht abgeschriebene Infrastruktur“ ist begrüßenswert. Konsequent ebenso begrüßenswert wäre es, wenn der VDI sich sachlogischerweise richtig für eine Abschaffung der derzeitgen Merit-Order nach rein variablen Kosten ohne Betrachtung der Investitionskosten einsetzt, um nachhaltigen Technologien den entsprechenden volkswirtschaftlichen Stellenwert zukommen zu lassen. (Referenzpreis der realen Stromgestehungskosten, http://www.thomasblechschmidt.de/2014/04/09/das-referenzpreismodell-vorschlag-eines-transparenten-funktionierenden-strompreismodells/)

S. 8. Weltweit hatte Deutschland bis vor wenigen Jahren eine führende Position in der Schaffung von Rahmenbedingungen und bei der Entwicklung von Technologien zur Nutzung regenerativer Energien zur Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereitstellung. Beispielsweise wurde ein dem EEG vergleichbares Instrument in vielen anderen Ländern ebenfalls erfolgreich eingeführt und umgesetzt. Viele Aspekte der deutschen „Energiewende“ galten international als beispielhaft. Die Entwicklungen in den letzten Jahren legen aber den Schluss nahe, dass Deutschland auf einem guten Weg ist, diese Vorbildwirkung vollständig aufzugeben – und damit auch die Erreichbarkeit der zugesagten Klimagasminderungsziele aufs Spiel zu setzen.

Richtig. Fragen Sie also bitte Ihre Mitglieder, ob die nicht etwa die falschen Parteien wählen oder sponsern.

Deshalb gewinnen überregionale Verteilnetze – zusammen mit einer entsprechenden realen und virtuellen Speicherung und damit auch eine Kopplung an andere Sektoren des Energiesystems – immer mehr an Bedeutung und müssen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und optimiert werden.

Richtig

S. 9. Die damit einhergehenden Diskussionen zur standortabhängigen Abwägung der jeweils „besten“ bzw. lokal akzeptablen Lösung müssen mehr sachlich und faktenorientiert und weniger emotional und ideologiegetrieben geführt werden.

Richtig

S. 11. Regenerative Energien können kurz- bis mittelfristig nicht die gesamte Energienachfrage in Deutschland decken. Sie werden auch in den kommenden Jahrzehnten nur einen bestimmten – jedoch potenziell laufend steigenden – Beitrag im gesamten Energiesystem (das heißt im Wärme-, im Strom- und im Mobilitätssektor) leisten.

Richtig. Naja. Fast. Nicht potenziell steigend, sondern notwendig steigend.

S. 12. Die Nutzung immer größerer Anteile von volatil erzeugtem „erneuerbaren“ Strom macht den Einsatz von elektrischen direkten und virtuellen Energiespeichern und den Ausbau des elektrischen Netzes (einschließlich der transeuropäischen Overlay-Netze) erforderlich, wenn der Ausgleich durch andere Maßnahmen (z. B. Sektorenkopplung) nicht realisiert werden kann. Beide Maßnahmen wirken komplementär: weniger Netzausbau erfordert mehr Speicherkapazität und umgekehrt. Analoges gilt sinngemäß bis zu einem gewissen Ausmaß bei der Wärmenutzung in Bezug auf Wärmespeicher und Wärmenetze.

Richtig. Ergänzungsbedarf besteht allerdings dahingehend, dass auch die Stromabnahme hochgradig volatil ist. Das zeigt nur nie jemand auf, weil es das nette Märchen vom Zappelstrom als das entlarvt was es ist: Eine dummdreiste oder eben böswillige Lüge.

… die räumliche Disparität speziell von Windstrom aus Norddeutschland und die – im bundesdeutschen Durchschnitt – überproportional hohe Stromnachfrage in West- und Süddeutschland verstärkt die Notwendigkeit des Aus- und Umbaus des deutschen und europäischen Stromnetzes. Dabei müssen technische Entwicklungen gefördert und bei Bedarf Anreize zur Marktdurchdringung geschaffen werden (z. B. Smart Grids, Energiespeicher, Lastmanagement, IT).

Richtig.Besonders die Integration der genannten neuen Technologien ist im Vergleich zu ihrem Potential bisher schmälich vernachlässigt worden. Das spiegelt exakt den Eingangs geschilderten Bedeutungsverlust von „Made in Germany“ wieder.

S. 13 Die Folge sind historisch niedrige Strompreise für die Unternehmen, die an der Börse

Strom einkaufen können. Dies ist derzeit ein klarer Standortvorteil für die Industrieunternehmen, die davon profitieren können.

Richtig. Aber da werden die „Marktbegleiter“ des VDI bei auf dem Feld der Wirtschaftsrepräsentanz vehement etwas vollkommen anderes behaupten. Zudem wird der „Standortvorteil“ zu Lasten der Mehrheit der privaten Endverbraucher erkauft, die mit den höheren Entgelten leben müssen. Netterweise beklagen ausgerechnet die Industrieunternehmen seit Jahren die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Stromkosten ihrer Zunft – und fangen damit wesentliche Teile des unternehmersichen Mittelstands als Unterstützer ein, der zu wesentlich höheren Preisen einkaufen muss, als die Lautsprecher der Industrieverbände und des BDEW:

Die Energiewende wird deshalb nur zu schaffen sein, wenn Onshore-, Offshorewindkraft und Photovoltaik in einem vernünftigen Mix zueinander weiter ausgebaut werden.

Richtig

S. 14. Die Steuerungswirkung des EEWärmeG war bisher eher gering. Nach wie vor ist der Wärmemarkt durch einen erheblichen Sanierungsstau sowohl in Bezug auf den Ersatz veralteter Wärmeerzeuger als auch hinsichtlich einer verbesserten Dämmung gekennzeichnet, der durch die zögerliche und unklare Haltung der Politik auch nicht kurzfristig gelöst werden wird. Auch in der Legislaturperiode 2013 bis 2017 sind hier keine wirklichen Fortschritte erzielt worden. Deshalb muss eine energiepolitische Rahmensetzung zukünftig sicherstellen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter von einer Investition in eine energie- und damit umwelteffizientere Gebäudesubstanz profitieren.

Richtig. Wobei „zu gering“ ein echter Euphemismus für „wirkunglsos“ ist. Wir stehen auf dem Niveau von Ländern wie Rumänien und Bulgarieen und – und das ist ein echter Skandal – es gibt immer noch Förderungen für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Haben wir noch immer 1970?

Vor allem der letzte Satz ist entwicklungskritisch. Dringend vermisst wird eine der realität angepasste Steuerpolitik. Die Abschreibung energetische Investitionen auf 9 Jahre zu 11 % bei voller Umlage der Abschreibung auf die Miete ist ein gesellschaftspolitisches NoGo. Hier den TLCC-Ansatz verbindlich festzulegen ist dringend notwendig. Zudem ist eine Rückkehr zur praktischen Vernunft erforderlich, was die Dämmung des Gebäudebestands angeht. Es bedarf keiner weiteren Verschärfungen der Anforderungen an die Kennwerte (Uwert) der Gebäudehülle und ihrer Teile mehr, wenn es möglich ist, bei einem Gebäude unter Einsatz der passenden Technologien einen Primärenergiebedarf von Null zu erzielen. Das, und eben nicht irgendwelche extrem niedrigen U-Werte sind der geeigente Maßstab. Wie der einzelne Eigentümer das erreicht, muss der Politk egal sein.

S. 15 Der Klima- und Umweltschutz hat in Deutschland und global in den letzten Jahren zunehmend an politischer Bedeutung verloren – und das trotz der Übereinkunft von Paris Ende 2015; … Der CO2 -Zertifikatspreis ist heute so gering, dass er praktisch keine Steuerwirkung mehr hat.

Richtig

S. 20 Bürger empfinden Windenergieanlagen teilweise als störend….

Richtig. Leider ist das Winkraftfans ebenso egal, wie den Kohlekraftfanatikern der SPD und der immer noch aktiven Atomlobby deren Einwirkung auf die Umwelt.

S. 31

Der durch eine massive Veränderung des administrativen Rahmens bedingte starke Rückgang des deutschen PV-Markts einerseits und die starke Dominanz der Hersteller aus Asien andererseits haben der deutschen Fotovoltaikindustrie (PV-Industrie) erhebliche Probleme bereitet. Eine ganze Reihe von Unternehmen ist vom Markt verschwunden, wurde übernommen oder befindet sich in einer prekären Lage. Von den rund 130.000 Vollzeit-Arbeitsplätzen im Jahr 2010 sind 2015 noch etwa 38.000 übrig.

Richtig. Danke SPD. Danke CSU/CDU. Danke FDP. Danke an alle Parteien mit geschickt vorgetäuschter Wirtschaftskompetenz. Wenn alle in heterosexuellen Beziehungen lebenden Frauen so geschickt ihren sexuellen Höhepunkt vortäuschen könnten, würden alle ihre Männer sich für den jeweils besten Liebhaber der Welt halten….

S. 32

Trotz prinzipiell fluktuierender Erzeugung passt die Stromerzeugung von PV-Anlagen sehr gut zum Verbrauchsprofil insbesondere in Kombination mit Strom aus Windkraftanlagen. So liefern PV-Anlagen heute an sonnigen Tagen einen Großteil der Leistung zur Abdeckung der Bedarfsspitzen in der Mittagszeit (Peak-shaving-Effekt). Aufgrund der größeren Tag-Nacht- Unterschiede im Tagesgang zwischen Sommer und Winter und der dazu passenden geringeren PV-Stromerzeugung im Winter gilt diese Aussage im Durchschnitt näherungsweise für das gesamte Jahr. Dies ist mit ein Grund für den Rückgang der Preisunterschiede zwischen der Spitzenund der Grundlast – und damit letztlich der Abnahme des Speicherpreises (z. B. in einem Pumpspeicherkraftwerk) in den letzten Jahren. Jedoch ist zu erwarten, dass sich dieser Effekt in den kommenden Jahren mit einem weiteren Wachstum der Fotovoltaik wieder umkehren könnte; dann dürften auch der Spread zwischen Spitzen- und Grundlast – und damit die Speicherpreise – wieder zunehmen.

Richtig, oder zumindest plausibel.

Die Erzeugung aus PV- und Windkraftanlagen wirkt aufgrund des heutigen Strommarktdesigns deutlich senkend auf die börsennotierten Industriestrompreise, die an der Leipziger Strombörse (EEX) gehandelt werden. Deshalb zeigt Deutschland die niedrigsten Industriestrompreise in Europa. Und es ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass sich daran in den kommenden Jahren etwas Grundlegendes ändern dürfte.

Richtig. Aber da werden die „Marktbegleiter“ des VDI bei auf dem Feld der Wirtschaftsrepräsentanz vehement etwas vollkommen anderes behaupten.

S.33

Die Preise für Fotovoltaikstrom (PV-Strom) sind in den letzten Jahren enorm gesunken und in einzelnen Marktsegmenten in Deutschland bereits heute unstrittig auf Wettbewerbsniveau. Die durchschnittlichen Stromgestehungskosten für PV-Anlagen in Deutschland belaufen sich – je nach Standort – auf unter 0,06 €/kWh bei Großanlagen und auf weniger als 0,10 €/kWh bei Kleinanlagen. Damit liegt der Preis weit unter dem, den Privathaushalte derzeit für einen Bezug an elektrischer Energie aus dem Stromnetz bei ihrem Versorger zahlen müssen und unterschreitet im Falle großer Anlagen schon teilweise die Vollkosten von mit fossilen Brennstoffen gefeuerten Kraftwerken.

Richtig.

S. 34

Die ins Stromnetz eingespeiste Spitzenleistung aus Solarstromanlagen in Deutschland steigt mit zunehmender installierter Leistung immer weiter an. Dennoch stellt die Netzintegration von PV-Anlagen heute noch kein signifikantes Problem dar. Überlastungen in einzelnen Verteilnetzabschnitten mit hoher PV-Konzentration lassen sich meist durch technische Maßnahmen, die zunehmend auch in die Wechselrichter integriert werden, beheben.

Sehr interessante Äußerung und durchaus weitgehend zutreffend.

Der weitere Ausbau der Fotovoltaik erfordert zukünftig mehr Maßnahmen, um Energieangebot und -verbrauch zur Deckung zu bringen. Maßnahmen wie die intelligente, nach Energieangebot variable Steuerung von Verbrauchern und Erzeugern (Smart Grids), der Aufbau von verlustarmen, kontinentalen Stromnetzen zum Ausgleich lokaler Extremwerte bei der Energieerzeugung oder auch die Nutzung der Batterien von Elektrofahrzeugen oder Nachnutzung (Second Use) als elektrische Speicher, rücken mehr und mehr in den Fokus. Der Einsatz von großtechnischen Speichern wird zwar zwingend erst bei deutlichen höheren Anteilen von erneuerbaren Energien erforderlich. Dennoch sollten bis dahin technisch ausgereifte Lösungen, die sich auch im größeren Maßstab bereits bewährt haben, zur Verfügung stehen. Hierfür werden unterschiedliche Technologien benötigt, die vom Tagesspeicher auf Batteriebasis bis zur Speicherung von mit erneuerbarem Strom hergestellten Wasserstoff (Power-to-Gas) reichen.

Richtig. Bis auf sprachliche Unklarheit und eine immer noch bestehende Unkenntnis über die Potentiale von Speichern.

 Die deutlich reduzierte Förderung der Fotovoltaik in Deutschland hat in den letzten Jahren zu stark gesunkenen Zubauraten geführt, die noch deutlich unterhalb des Zielkorridors der Bundesregierung von 2,4 GW bis 2,6 GW liegen. Sollte diese Entwicklung so weitergehen, wird langfristig nicht das nötige Volumen an PV-Strom geliefert

werden können, das für die Energiewende erforderlich ist. Unter Maßgabe der sicheren Erreichung dieser Zielstellung ist deshalb eine Anpassung der derzeitigen PV-Förderung geboten. Sinnvolle Förderregeln sollten neben einer maßvollen Degression der Vergütungssätze vor allem den Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms attraktiver machen (z. B. weitergehende Befreiung von der EEG-Umlage). Auch sollten Geschäftsmodelle entwickelt werden, durch die der Betrieb von PV-Anlagen bald ganz ohne Förderung realisiert werden kann.

Richtig

S. 35

Zunehmend werden in Deutschland auch Systeme angeboten, mit denen über PV-Module ausschließlich die Wärmenachfrage eines Einfamilienhauses gedeckt werden soll; dies ist im Vergleich zu solarthermischen Systemen einfacher und verspricht auch im Winterhalbjahr einen merklichen Wärmeertrag. Die Option, gegebenenfalls auch einen Teil des Strombezugs zu reduzieren, macht die Möglichkeit ökonomisch noch attraktiver. Eine Kopplung mit einer Wärmepumpe und die Nutzung des gesamten Hauses als Wärmespeicher – zumindest für die Raumwärme – macht dieses Konzept noch deutlich attraktiver. Deshalb ist zu erwarten, dass derartige Konzepte zukünftig mehr an energiewirtschaftlicher Bedeutung erlangen werden.

Richtig

S. 40

Infolge des Preisverfalls bei der Fotovoltaik und desgleichzeitigen Rückgangs der fossilen Energiepreise hat sich das ökonomische Umfeld für solarthermische Kraftwerke in den letzten Jahren – trotz vielversprechender Entwicklungen auch bei den solarthermischen Anlagen – zunehmend verschlechtert, da hier – auch aufgrund der bisher begrenzten Marktvolumina – noch keine vergleichbaren Kostenreduktionen wie bei der Fotovoltaik realisiert werden konnten. Auch ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass die Solarthermie das heutige Kostenniveau der Fotovoltaik in überschaubaren Zeiträumen erreichen kann.

Richtig.

S. 46

In Deutschland wurden Ende 2016 geschätzte 964.000 Wärmepumpen betrieben; dabei handelt es sich um 754.000 Heizungs-Wärmepumpen und 210.000 Wärmepumpen zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung. Mit diesen Anlagen wurden rund 11,6 TWh an erneuerbarer Wärme bereitgestellt.

Für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung wurden 2016 ca. 79.000 Wärmepumpen neu installiert (siehe Bild 10). Damit nahm der Wärmepumpenabsatz im Vergleich zum Vorjahr erstmals seit einigen Jahren wieder zu (2015: 69.500). Dabei ist die Anzahl der Neuinstallationen für Heizungswärmepumpen auf rund 66.500 und damit um knapp 17 % gestiegen (2015: 57.000). Der größte Zuwachs war dabei bei den erdgekoppelten Systemen zu beobachten. Im Vergleich zu 2015 nahmen 2016 die Neuinstallationen um rund 22 % zu (2016: 20.700, 2015: 17.000); dadurch stieg der Anteil der neu installierten erdgekoppelten Systeme am gesamten 2016 neu errichteten Wärmepumpenpark um 1%-Punkt auf knapp 31 % (2015: 30 %). Aber auch die Absatzzahlen der Luftwärmepumpen legten 2016 knapp 15 % deutlich zu (2016: 45.800, 2015: 40.000); dies gilt insbesondere für Monoblocksysteme mit einem Zuwachs von knapp

20 % im Vergleich zu 2015 (2016: 25.100, 2015: 21.000). Der Zubau bei den Splitsystemen fiel dagegen mit 9 % etwas geringer aus (2016: 20.700, 2015: 19.000). Zusammengenommen dominieren aber insgesamt luftgekoppelte Wärmepumpen mit rund 69 % die Absatzzahlen für neuverbaute Systeme. Insgesamt wurden damit die Absatzzahlen aus dem bisher erfolgreichsten Jahr 2008 übertroffen (2008: 62.500). Grund hierfür sind die veränderten Förderbedingungen des Marktanreizprogramms (MAP) seit April 2015 und die anspruchsvolleren Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) seit Anfang 2016.

Richtig

S.47

Die Technik erdgekoppelter Wärmepumpen, mit denen Wärme und gegebenenfalls Kälte bereitgestellt werden kann, ist weitgehend ausgereift. Allerdings steht, vor dem Hintergrund des relativ niedrigen Ölpreises einerseits und der oft ver gleichsweise hohen Stromtarife andererseits, einer weiteren signifikanten Marktausweitung im Wärmesektor oft die Notwendigkeit gegenüber, dass (zunehmend teurer) Strom für den Anlagenbetrieb benötigt wird und nur (tendenziell billigere) fossile Energie (z. B. Erdgas) substituiert werden kann. Außerdem benötigen Wärmepumpen typischerweise eine Niedertemperaturheizung

(z. B. Fußbodenheizung), die nicht zwingend immer vorhanden ist. Deshalb ist eine wirtschaftliche Umsetzung im Bestand oft herausfordernd.

Ist es demgegenüber möglich, elektrischen Strom aus erneuerbaren Energien kostengünstig zu nutzen (z. B. über zu installierende dachgekoppelte PV-Module) und ist eine entsprechende Niedertemperaturheizung vorhanden, dann ist dieses System ökonomisch (und unter Klimaschutzaspekten) sehr vielversprechend; dies gilt insbesondere dann, wenn damit Wärme und Kälte bereitgestellt werden soll. Daher haben erdgekoppelte Wärmepumpensysteme beispielsweise in Deutschland im Neubaubereich derzeit einen erheblichen Marktanteil. Hinzu kommt, dass die Potenziale zu Nutzung des oberflächennahen Erdreichs sehr groß sind.

Richtig. Umso notwendiger sind endlich eine wirksame CO2-Bepreisung und ein Referenzpreissystem zur Kontrolle.

S.49

Die ersten Wärmepumpen mit CO2 als Kältemittel sind bereits in Betrieb und erweitern ihren Einsatzbereich auf Temperaturen bis 110 °C.

Hervorragend.

Mit der Entwicklung von speziellen Kompressoren und zwei-/dreistufigen Wärmepumpen sowie dem Einsatz von Wärmepumpen mit Dampfeinspritzung sind heute aber auch Vorlauftemperaturen von 65 °C und mehr bei hohen Jahresarbeitszahlen möglich. Diese technische Entwicklung wird in den kommenden Jahren hin zu immer anspruchsvolleren Kennwerten weitergehen.

S. 50

Darüber hinaus können auch „Energiepfähle“, Erdwärmekörbe oder Eisspeicher zum Einsatz kommen, mit denen Wärmepumpen auch unter besonderen Bedingungen effizient eine Klimatisierung realisieren können (siehe dazu VDI 4640 Blatt 2).

S. 52

Der Anteil der tiefen Geothermie an der Nutzung der regenerativen Energien in Deutschland ist immer noch gering und liegt weit unter dem hierzulande vorhandenen und potenziell ausschöpfbaren Potenzialen an geothermischen Ressourcen.

Richtig, aber die Wahrheit: Das ist viel zu aufwändig. Nichts ist so subventionslastig und dennoch so teuer wie Geothermie in Deutschland. Finger weg. Das ist nichts als die großeflächige Sozialisierung der Kosten überteuerter Technologie durch Aufzwingen der Nutzung zur Befriedigung ingenieurstechnischer Pubertätsträume

S. 54

Im Laufe des Jahres 2018 wurde ein weiteres geothermisches Kraftwerk fertiggestellt. Der Kraftwerksteil ging Anfang 2016 in Betrieb und die geothermische Wärmebereitstellung wurde schon seit 2014 realisiert.

Special Knowlegde… Ein Mordsabschnitt über Geothermie aber keine Kostenanalyse, wie zuvor bei anderen Optionen. Warum nur?

S.91

Im derzeitigen Stromversorgungssystem erstellen die Energieversorger einen Kraftwerksfahrplan für den jeweils nächsten Tag, in dem für jedes 15-Minuten-Intervall definiert wird, welche Kraftwerke wie viel elektrische Energie zur Nachfragedeckung bereitstellen. Die an der Lastdeckung beteiligten Kraftwerke werden dabei nach der aufsteigenden Reihenfolge ihrer variablen Grenzkosten – der Merit Order – eingesetzt.

Sind wir wirklich schon bei 15 Minuten?

Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien stehen aufgrund der sehr geringen variablen Kosten in der Merit Order üblicherweise vor den kostengünstigsten konventionellen Kraftwerken. Aufgrund der Vorrangregelung für Strom aus erneuerbaren Energien muss dieser Strom außerdem vorrangig in das Stromnetz und unabhängig von den tatsächlichen variablen Grenzkosten eingespeist werden. Viele Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten also nicht den über die Merit Order festgestellten Strompreis, sondern eine fixe Einspeisevergütung nach EEG (das heißt diese Anlagen nehmen de facto nicht am Strommarkt teil).

Dadurch verändert sich die Merit Order entsprechend. Dies ist der Grund für die in Deutschland derzeit sehr geringen börsennotierten Strompreise für die Industriekunden, die an der Börse einkaufen können. Daher wird derzeit dieses Strommarktdesign politisch hinterfragt und mögliche Alternativen diskutiert.

Richtig.

S. 95

Dies ist bei der Prognose der Solar- und Wind stromerzeugung (sowie die der Stromerzeugung aus anderen erneuerbaren Energien) bisher eingeschränkter der Fall; das heißt, der Prognosefehler ist oft noch vergleichsweise stark fehlerbehaftet und damit die Güte des daraus resultierenden Einsatzplans zum Teil gering. Aber in den letzten Jahren wurden hier deutliche Verbesserungen erreicht. Bei Day-Ahead liegt der Prognosefehler heute bei unter 5 % und im Intraday-Handel (also bis 45 min vor Erfüllung) liegt die Prognoseabweichung bei unter 2 % (und der Intraday-Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung).

Richtig.

S.93

Eine technisch und wirtschaftlich begründete Strategie zum Bau und zur Nutzung von Energiespeichern zeichnet sich bisher nicht ab. Einerseits ist der zukünftige Speicherbedarf nicht exakt kalkulierbar und andererseits sind die wirtschaftlichen Randbedingungen für den Bau und Betrieb von Speichern heute noch nicht vorhanden. Diese Situation dürfte sich auch in den kommenden Jahren kaum signifikant verändern. Es zeichnet sich jedoch ein starker Zuwachs von Kleinbatteriespeichern – meist in Verbindung mit PV-Anlagen – ab.

Falsch, es hat nur bisher niemand ernsthaft darüber nachggedacht und etwas belastbares entwickelt. Letzteres trifft allerdings zu.

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Das Referenzpreismodell – Vorschlag eines transparenten, funktionierenden Strompreismodells

Thomas Blechschmidt Schreibe einen Kommentar

Ein neues Basismodell für den Stromhandel

Der verbindliche Referenzpreis für den Arbeitspreis

Zielsetzungen:

Das nachstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt notwendige und hier beschriebene Zielsetzungen:

Primärziele:

  • volle Transparenz: Alle in den Kaufpreis eingehenden Kosten und Subventionen auf einen Blick einsehbar
  • volle Transparenz der Mittelverwendung (wo geht die EEG-Umlage im Detail hin, wo das Netzentgelt)

  • Preisstabilisierung
  • Verschlankung des Systems
  • Planungssicherheit
  • Vermittlung eines Gefühls von Gerechtigkeit im Sektor Strom.

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

  • Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung,

  • Netzstabilität

  • Versorgungssicherheit

Feststellung

Der „liberalisierte“ Strommarkt hat in keinem der konkurrierenden Industrieländer eine Struktur hervorgebracht, die ernsthaft als marktwirtschaftlicher Wettbewerb bezeichnet werden kann. Bezugspreise für Strom sind überwiegend subventionsgetrieben und weitgehend unbeeinflusst von Ressourcenpreisen. Der Anteil der Ressourcenpreise am durchschnittlichen Verkaufspreis ist für die Mehrheit der Endverbraucher marginal.

Derzeit läuft der internationale Wettbewerb einzig auf der Schiene, welche Nation den billigsten Strompreis für die Industrie und für den Export in Nachbarländer gewährleisten kann. Diese Form des Wettbewerbs ist auf Dauer ruinös, denn sie kann nur aufrecht erhalten werden, indem entweder alte, lediglich Arbeitsentgelt (den Brennstoffpreis) erwirtschaftende Kraftwerke bis zum Erreichen ihrer technisch maximal möglichen Laufzeit weiterproduzieren.

Wenn weiterhin z. B. Umweltaspekte weitgehend bis vollständig in den Hintergrund gedrängt werden, während Ressourcen unter Inkaufnahme steigender staatlicher Verschuldung ohne Gegenwert bis zum Exzess ausgebeutet werden oder bis eben ganze Länder samt deren Industrien zusammenbrechen. Nüchtern betrachtet hat es den Ostblock nur früher erwischt, weil er individuelle Kräfte und privates Engagement stärker behindert hat. Niemand kann garantieren, dass es den „Gewinner“-Ländern nicht früher oder später ähnlich ergeht.

Egal ob in Frankreich, Großbritannien, den USA, Japan oder Australien: Die Erzeugung und verbilligte Abgabe von Strom an Industrieunternehmen ist in allen Ländern staatlich gewährleistet. Damit befinden sich die einzelnen Industrienationen in einem Preiswettberwerb, für den sie die Zukunft der gesamten Menschheit mit einer irreversiblen Hypothek belasten: Die weitgehende Vernichtung einer Unzahl natürlicher Rssourcen. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Kohleflözen, Erdöl oder Erdgas als ultimative Reserve-Ressource für die nächsten Generationen. Es geht auch um sauberes Trinkwasser, saubere Meere als funktionierende Biotope für die Ernährung, saubere Luft und Habitate für ein menschenwürdiges Leben.

Die PIRATEN, gestartet als Partei der Freiheit

https://wiki.piratenpartei.de/Kodex

hatten die Chance diesem neokonservativen, besser neofeudalen Ansatz, der die Freiheit des Individuums mit einer auf größere Finanzkraft und Gnade der Geburt in das passende soziale Umfeld gestützten Willkür verwechselt, ein klügeres und nachhaltigeres Modell entgegen zu setzen. Diese Chance wurde nachhaltig vergeben.

Nur wenige Länder wie z. B. Kanada (Wasserkraft) haben derart große Potentiale an rein generativer Stromerzeugung, um bei diesem ruinösen Preiskampf mitzuhalten. Doch auch deren Überschusspotential reicht zwar für die eigene Versorgung, die Lücke in den USA zu decken, falls die sich irgendwann doch entschliessen, zumindest ihre Kohlekraftwerke stillzulegen, dazu reicht es nicht. Auf dieser Handlungsebene spielt sich aktuell das ab, was in blankem Euphemismus als „Wettbewerb“ bezeichnet und verehrt wird.

Obendrein werden derzeit leider ausschließlich Preisverbilligungen über politische Maßnahmen von den Regierungen umgesetzt, statt den Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen oder andere technische Möglichkeiten zu höherer Effizienz und Energieproduktivität zu verhelfen. Allein in der Nutzung von Abwärme stecken noch enorme Potentiale, die bisher nicht wirklich erschlossen wurden.

Trotz aller Lippenbekenntnise, plakativ gesetzter Grenzwerte für Emissionen und wohlklingender Reden: Es gibt in kaum einem der entwickelten Industrieländer verbindliche Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizenz von Verkehrsmitteln, Industrieanlagen, Produktionsmethoden, ja zum großen Teil noch nicht mal bei der Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden. Noch nicht einmal in Ansätzen. Schlimmer noch: Selbst die politischen Gralshüter des Umweltschutzes, die Grünen Parteien in Europa und anderen Ländern sind sich der Zusammenhänge noch nicht einmal bewußt.

Mit dem Auto müssen wir zum TÜV. Schlimmer noch, das Auto wird oft gehegt und gepflegt als stünde jedes einzelne unter Artenschutz und UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Energie, unserer eigentlichen Lebensgrundlage, gehen wir dagegen um wie mit unerwünschten Herbstlaub: Was Probleme macht, wird beim Nachbarn abgeladen.

Die volkswirtschaftlichen Erzeugungspreise und Börsenpreise sind derzeit weder transparent nachvollziehbar noch haben sie erkennenswert mit den tatsächlich berechneten Arbeitspreisen an den Strommärkten zu tun. Hintergründe dazu gibt es viele.

Hier ein paar Highlights:

1.Subventionen zu Lasten der Staatskasse (aus Steuermitteln oder durch Darlehensaufnahme der öffentlichen Hände)

So wird der Abbau von Steinkohle noch immer durch den „Kohlepfennig“ quersubventioniert, obwohl wir seit 40 Jahren wissen, dass dies ein volkswirtschaftliches Zuschussgeschäft ist. Welcher Vermieter z. B. würde zulassen, dass der Mieter 40 Jahre lang z. B. zwar die Miete aber keine Nebenkosten bezahlt?

Importkohle ist von Zöllen und Energiesteuern ausgenommen, unverändert werden weiterhin Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken gezahlt, nach wie vor Unmengen an kostenlosen Emissionszertifikaten bereit gestellt, werden Infrastrukturen wie die Zufahrten und Versorgungsanschlüsse von Kraftwerken weiter aus Steuergeldern bezahlt etc.

All das finanzieren die Erwerbstätigen und Rentner über Preise, Steuern, Umlagen und Abgaben. Was nur Recht und Billig ist, solange der Nutzen für diese Mehrheit der Bevölkerung real existiert. Die einen finanzieren es zum Teil über Mehrarbeit, nahezu alle aber vor allem durch Verzicht. Der soziale Futterneid-Wettbewerb „Wer kann sich was leisten?“, „Wer steht besser da?“ überfordert zunehmend mehr Menschen und läßt sie ihre wirtschafltiche Grundsubstanz verlieren.

Bei den rein generativen Erzeugern zahlen zwar zunächst einmal – und in der Theorie – die Netznutzer die Anschlüsse über das Netzentgelt. Aber nur die, die nicht befreit sind. In der Realität zahlen 99% der Netznutzer, die gerade mal ein Drittel des Stroms verbrauchen, fast die gesamten Netzentgelte. Eine rechnerische Belastung aller Stromverbraucher für den Netzausbau mit 1 ct. / kWh erscheint auf diesem Weg mit 3 ct. / kWh auf der Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers oder Rentners.

Bedeutet: All dem zum Überfluss ist das System der Netzentgelte so gestaltet, dass es wie bei der EEG-Umlage für Großverbraucher großzügige Rabatte bis hin zu vollständiger Befreiung gibt. Die Kosten werden auch hier auf die Mehrheit der Kleinverbraucher und vor allem auf Gewerbetreibende und Mittelständler umgelegt.

2. Das Fehlen einheitlicher Berechnungskriterien für Strom an allen relevanten Märkten.

Es ist vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, einen einheitlichen Europäischen Energiemarkt schaffen zu wollen, in welchem dann nationale Steuern, Abgaben und Umlagen unverändert bestehen bleiben. Wenn ein EU-Binnenmarkt für Strom – oder allgemein für Energieträger – geschaffen werden soll, dann muss der Endverbraucherpreis in Lissabon genauso zusammengesetzt sein wie in Stockholm oder Tuntenhausen.

Vorläufig abgesehen von der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer, deren Ungleichheit in Europa ebenfalls ein anachronistischer Witz gegenüber der Idee eines Binnenmarktes ist.

Einerseits werden die reinen Erzeugungspreise aus dem Ressourcenpreis des jeweiligen Brennstoffs zu Grunde gelegt, andererseits werden jedoch alle weiteren Kosten weitgehend externalisiert und von Land zu Land unterschiedlich erhoben: Preise für Bauflächen, Infrastrukturkosten, Erschließungskosten, Konzessionsabgaben, Abwasserentsorgung, kostenlose CO2-Zertifikate, CO2-Steuer in Schweden seit 1991, in Großbritannien seit ein paar Jahren, EEG-Umlage in Germanien, etc.

Auf diese Weise werden leider regelmäßig Äpfel an Bäumen mit Streuobst, geernteten Äpfeln, Granatäpfeln, Sinasäpfeln, Adamsäpfeln, Pferdeäpfeln, Apfelsaft, Apfelmost, Apfelmus, Apfelstrudel, Äppelwoi, Cidre und Apfelkuchen verglichen. Äpfel mögen stets der Grundstoff sein, doch das Endprodukt ist jeweils ein Anderes.

Das beginnt bei den Brennstoffen, zieht sich über Kraftwerksanlagen, deren Kosten mal vollständig in die Preiskalkulation eingerechnet werden (Windkraft, Photovoltaik, kleine KWK), mal anteilig als Investition des Betreibers (GuD, Kohlekraftwerke, AKW). Während die Gemeinschaft der Erwerbstätigen und Rentner, genannt „der Staat“, einmal mehr den Rest, meist den Löwenanteil trägt und dessen reale Investitionen auf Grundlage dieses Kapitaltransfers (geleistete Subventionen) als so genannte „stranded assets“ einfach ausgebucht werden. Als Sahnehäubchen oben drauf wird ein vollkommen von Investitionen, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeitsgedanken abgekoppelter Markt „modelliert“, in dem diese Investitionen als „sunk costs“ bei der Gestaltung der Börsenstrompreise schlicht ausgeklammert werden. Gerade so als lebten wir noch immer in den feudalen Zeiten der einfachsten und wüstesten Kameralistik.

Sämtliche Beihilfen, Zuschüsse, direkt vom Staat übernommenen notwendigen Baukosten für Infrastrukturen oder Betriebsflächen, Wertberichtigungen durch Abschreibung etc. bleiben bei der resultierenden „Berechnung“ der Börsenstrompreise außen vor. Die realen, volkswirtschaftlichen Stromgestehungkosten sind unwichtig.

Jeder Handwerker, Dienstleister oder sonstwie Selbständige, der grundlegende größere Investitionen wie Hallen, Werkstattgebäude und Ausrüstung nicht durch eine ausreichende Preiskalkulation wieder erwirtschaften würde, wäre ziemlich schnell in der Insolvenz. Und stellen wir uns vor, die Banken würden bei Finanzierungen festlegen: Nun, lieber Kunde, Ihre investierten Eigenmittel sind für uns „sunk costs“ und können deshalb beim Beleihungsauslauf und Ihrer Bonität nicht berücksichtigt werden.

Jeder ist an der Stelle gemäß einem realen Marktverständnis voll für sein eigenes Ggeschäft verantwortlich. Bei großen Konzernen dagegen, an denen die Politik Interesse hat, weil sie Aufmerksamkeit und Wichtigkeit versprechen, ist es aber kein Problem, die Grundaustattung erst von der Bevökerung durch Staatsverschuldung garantieren zu lassen, sie anschliessend den unternehmerisch aktiven Parteifreunden und Parteispendern zu schenken und am Ende, wenn diese nach Jahrzehnten fröhlicher Betriebswirtschaft ohne echte Kostendeckung und Verantwortungsübernahme für ihre angerichteten Schäden und Verluste in finanziell Schwierigkeiten kommen, darf die nächste oder übernächste Generation als Belohnung noch für die Kosten dieses systemrelevanten Erbes aufkommen.

Das beginnt bei der Errichtung von Kraftwerken durch die öffentliche Hand in den ersten vier Jahrzehnten der Nachkriegszeit, geht über die Veräußerung staatlich finanzierter Kraftwerke zu geringen Erlösen nach einer Abschreibungszeit von 10 bis 25 Jahren, über die Übernahme der Entsorgung von unverwertbaren Reststoffen, bis hin zum Rückbau technisch außer Dienst gegangener Anlagen durch die öffentliche Hand. All dies verzerrt den Blick auf die realen volkswirtschaftlichen Kosten und leitet die Wähler in die Irre. Diese Art der Politik besteht in Desinformation gepaart mit grober Fahrlässigkeit.

Problembeschreibung

Man kann es drehen und wenden wie man will. So lange wir zu keiner rationalen Betrachtung des Themas kommen und uns auf keine einheitliche Vorgehensweise, die alle relevanten Faktoren einbezieht, festlegen, werden wir weder zu einer vernünftigen Beurteilung der Strompreise, noch zu einem fairen und sinnvollen Handelssystem kommen. Und erst Recht keine Energiewendeziele erreichen. Das vorläufige Ergebnis wird ein sich immer weiter verstärkender Wettlauf um fossile und nukleare Ressourcen sein.

Im Vergleich kann es also nur darum gehen:

1. Die Schnittstellen der Bemessung sind überall gleich zu setzen; d.h. Strompreis ab Kraftwerk oder Strompreis im Netzanschluss des Stromverbrauchers.

2. Für alle Stromerzeuger sind die gleichen Berechnungskriterien für die Preisbestimmung zu Grunde zu legen.

Diese sollten umfassen:

Brennstoffpreis
– Personalkosten des laufenden Betriebs (ohne Marketing und Vertrieb)
Effizienzgrad des Erzeugers (kalkulatorisch aus dem Wirkungsgrad angesetzt, Abgleich und nachträgliche Korrektur durch Messung, Boni und Mali nach Effizienz)
– Investitionskosten der Erzeugungsanlage bezogen auf technische Laufzeit
(TLCC nach DIN ISO EN 50001) = Abschreibung und verpflichtende Rücklagenbildung
– Speicherkosten
Verschleißteile, Wartung und Monitoring (Meßdienstleistung)
– Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen und direkte eingebrachte Leistungen der öffentlichen Hand
– eine rechnerische Rückvergütung für vermiedene Speicherkosten von 3 ct/kWh
Refinanzierungszinsen der Investitionen in volkswirtschaftlich verantwortbarer Höhe, z. B. Basiszinssatz plus 1,5%
– Rückstellungen für den Rückbau der Erzeugeranlagen, Entsorgungskosten, Lagerung nicht weiter verwertbarer Stoffe
– per Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren gewichtete Energiesteuer (mindestens Europäische CO
2-Steuer, als Lenkungssteuer zur Bevorzugung einer klimafreundlichen Stromerzeugung)

Auf diese Weise läßt sich ein aussagekräftiger Wert bestimmen, wie viel Geld eine Volkswirtschaft für die Erzeugung einer kWh Strom aufbringen muss.


Dieser Wert ist der real wirksame
Erzeugerpreis. Er hat dann als Leitpreis = Referenzpreis für den Arbeitspreisanteil am Markt für alle zu gelten.

Auf diesen Preis werden die Zusatzkosten für die Verteilung (Netzentgelte, Leistungspreise, Anschlussgebühren, Konzessionsgebühren, Handel und Vertrieb, Speicherumlagen) und die Mehrwertsteuer aufaddiert.

Einen Leistungspreis neben dem kWh-Preis für alle angeschlossenen Verbraucher zu berechnen, entspräche einigen Vorschlägen, die dahingehend gemacht wurden. Größere, dezentrale Einspeiser beanspruchen schließlich auch größere Anschlussleitungen.

Angesichts des gewollten Zusammenwachsens einzelner Stromliefergebiete in den Europäischen Ländern zu einem gemeinsamen „Energie“-Binnenmarkt und wie sich andeutet auch darüber hinaus, sind einige gravierende Veränderungen unumgänglich. Diese können dem angeblich „freien“ Spiel der Kräfte am Markt überlassen werden, was auf eine Fortsetzung des bisherigen Versagens der Politik hinausläuft, oder speziell der Stommarkt wird initial in mindestens einen europaweit regulierten Markt verwirklicht. Im Mittelpunkt mit einer von den verschiedenen Marktakteuren komplett unabhängigen, gewählten Europäischen Regulierungsbehörde (allgemeines Vorschlagsrecht für jedermann, allgemeine Wahl, Bestätigung durch EU-Parlament) unter Gewähr vollständiger Transparenz und umfassender Datenoffenlegung im Internet. Die nationalen Finanzbehörden ziehen die fällige CO2-Steuer ein und finanzieren aus dieser Quelle direkte finanzielle Unterstützung sozial Bedürftiger und einkommensschwacher Bürger zur Kompensation der gestiegenen Stromkosten, Projekte zum Ersatz fossiler und nuklearer Stromerzeugung, Projekte zur Speicherung elektrischer Energie, Erdverkabelung von Verteilnetzen (bis 150 KV).

Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale

Auf der oben genannten Grundlage ist es möglich, Vergünstigungen für einzelne Unternehmen, ganze Branchen, Verwaltungen oder auch bedürftige Personen transparent zu machen und zu begründen.

Darüber hinaus beendet ein solches mindestens europaweites Preisregime den derzeitgenzwischenstaatlichen Wettbewerb der Subventionierung elektrischer Energie. Alle sind gleichermaßen betroffen und das Argument der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit zum Erhalt der Arbeitsplätze entfällt zumindest als Hindernis für den notwendigen Energiewandel.

Rahmenbedingungen für einen stabilen Strompreis bei wettbewerbsfähigen Energiekosten für Unternehmen:

Transparenz: Alle Unternehmen, die vergünstigte Preise für Strom oder andere Energieträger in Anspruch nehmen, haben sich der vollkommenen Transparenz bei Beschaffung, Einsatz und Effizienz zu unterwerfen. Wenn die Erwerbstätigen und Rentenr die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bezuschussen – und dadurch in vielen Fällen erst möglich machen – dann hat die Gesellschaft insgesamt auch das Recht, auf effizienten Einsatz der Mittel achten zu können und diesen zu kontrollieren.

Unternehmen ohne unabhängige Energiemanager und Effizienzmanagement erhalten keinerlei Vergünstigungen mehr, sondern bezahlen mindestens den Referenzpreis.

Effizienz: Jedes Unternehmen muss verpflichtend ein von unabhängigen – und mit der Unternehmensleitung vor Ausschreibung (durch z.B. Bafa, KfW, IHK oder HWK) unverflochtenenExperten geleitetes und kontrolliertes Energieeffizienzsystem zulassen, soweit es nicht selbst ein solches transparent einrichtet und für unabhängige Experten offen zugänglich macht. Die Unabhängigkeit der Experten ist dabei „conditio sine qua non!“. Eine solche Verpflichtung bedeutet für die Unternehmen keine Bedrohung, sondern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zur inneren Wertschöpfung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn machen wir uns nichts vor: Mit dem Finger auf das Ausland und dessen angeblich billigeren Strompreise zu zeigen verschafft der Volkswirtschaft, sowie den Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze daran hängen, in den deutschen Ländern mit Glück vielleicht noch ein paar Jahre Zeit. Wer heute nach Frankreich oder in die USA geht, weil er dort zu günstigeren Strompreisen produzieren kann, macht sich selbst etwas vor. Die Erzeugungskosten für Strom aus vermeintlich billigeren Quellen werden auch dort mittelfristig, wenn nicht gar kurzfristig, nicht zu halten sein. Denn auch für diese Länder gelten die gleichen Bedingungen zur Energiebereitstellung: Es herrscht eine extrem schnelle Verknappung degenerativer Ressourcen. Die Erschließung neuer, aber schwerer auszubeutender Lagerstätten und stark gestiegene Sicherheits- und Umweltanforderungen für neue Kraftwerke werden länderübergreifend die Preise treiben. Wenn aus politischen Gründen nicht heute, dann zum Ausgleich umso heftiger in ein paar Jahren.

Warum wohl wollen die britischen Betreiber für den Strom aus dem neu geplanten AKW Hinkley Point eine Einspeisevergütung von 12,5 Cent/kWh auf 35 Jahre plus 3,5% jährliche Steigerung zum Inflationsausgleich? Ganz einfach: Weil es sich sonst nicht rechnet.

Der Glaube an den „billigen“ Atomstrom ist Selbstbetrug bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der bisherigen an den Regierungen beteiligten Parteien. Entsprechendes gilt für Kohle und Gas, aber auch für Biomasse und Geothermie. Sogar bei der Windkraft sollten wir doch lieber erst Mal noch abwarten, wie die sich über 30, 40 Jahre bewährt und was sie dann wirklich kostet.

Wie ernst zu nehmend finden wir den Energiekommissar Günther Öttinger, der zwar bei jeder Gelegenheit gegen jede feste Einspeisevergütung zu Felde zieht, aber ausgerechnet für neue Kernkraftwerke ein solches „Grundeinkommen für Energiekonzernedurch EU-Recht garantieren will? Angeblich können Schwaben rechnen. Dieser aber ist entweder kein echter Schwabe, oder er rechnet mit einem Füllhorn an Belohnungen für seinen Einsatz zur weiteren Verwendung einer Technologie, die sichschon vor Berücksichtigung ihrer problematischen Folgen für die Sicherheit und langfristige Unschädlichkeit für die Menschen – noch nicht einmal rechnet. Unzählige fähige Entwickler und Unternehmer haben längst gezeigt, dass wir das besser können. Wer oder was hindert uns also daran, die Energiepolitik endlich auf die richtigen Gleise zu stellen? Runter vom Abstellgleis!

Es sind die bisherigen Parteien CSU/CDU, die FDP, die SPD, ja sogar die GRÜNEN unter der Knute der NRW-Domina Kraft. Wäre denen eine sachorientierte Energiepolitik auch nur halb so viel wert, wie sie uns glauben machen wollen, dann hätten sie Hannelore Kraft und deren Kohlepolitik gestoppt. Das könnten sie, nur fehlt ihnen dazu unübersehbar zumindest in NRW der Schneid.

Weitere Bedingungen für ein neues Strommarktdesign

Ein zentraler Punkt: Die reinen Erzeugungspreise für Strom mit allen genannten Komponenten werden einheitlich und transparent auf offenen Plattformen veröffentlicht. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Erzeuger für den erzeugten Strom auch nicht mehr bekommen, als zur Deckung der Erzeugungskosten plus einer gemeinveträglichen Gewinnmarge notwendig ist. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören zusätzlich die der verursachten Emissionen, die Mengen an unverwertbaren Reststoffen und deren Kosten für sichere Entsorgung bzw. Lagerung und die Infrastrukturkosten.

Der problematische Punkt an der Diskussion um Strompreise manifestiert sich darin, dass die aktuellen Einkaufspreise an der Strombörse für so genannte „energieintensive Unternehmen“ deutlich unterhalb des volkswirtschaftlichen Durchschnittwertes für Strom nur durch Subventionen, Zuschüsse, Beihilfen und Übernahme von Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand möglich sind.

Weg mit dem bremsenden Filz

Rentner und Berufstätige finanzieren auf diesem Weg die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen und nicht nur einige tausend Arbeitsplätze, sondern auch die Gewinne dieser Unternehmen und der an ihnen beteiligten Konzerne. Wie teuer sind beispielsweise die ca. 850 Arbeitsplätze in Bayerns einzigem Stahlwerk in Meitingen, wenn dort bei einer Lohnsumme von geschätzt 35 Mio. Euro Brutto die Summe der Preisnachlässe für den benötigten Strom bei ca. 76 Mio. Euro Netto liegt?

Wie ist unter diesem Blickwinkel die Bereitschaft des Eigentümers zu sehen, andernorts für eines seiner anderen Großunternehmen 220 Mio. Euro für den Bau einer durch ihn privat finanzierten Bundesstraße B20 als Umgehung der Stadt Bad Reichenhall aufzuwenden? http://www.kirchholztunnel.de/

Kleine Nebeneffekte dieses Bauvorhabens: Auf der privat gebauten, vierspurigen Straße darf der Bauherr für eine gewissen Laufzeit Maut für die Nutzung erheben und zudem dient diese Strasse als Transportstrecke für 320 LKW-Fahrten täglich, die dieser Unternehmer veranlassen muss, um den gesamten Berg, den er auf österreichischer Seite hinter der Grenze gekauft hat, abzubauen und als Rohmaterial (Dolomit) für seine Betonwerke abzutransportieren.

Gestalten hier unsere gewählten Abgeordneten Politik oder sind diese nur Erfüllungsgehilfen eines einzelnen, neofeudal agierenden modernen Lehnsherrn?

Ein Wegfall dieser Arbeitsplätze in bayerisch Schwaben wäre natürlich eine Herausforderung, doch noch lange kein Untergang oder der Beginn der Deindustrialisierung in den deutschen Ländern. Die Industrien in Deutschland haben mehrere Strukturwandel durch Innovation, neue und bessere Produkte und den Leistungswillen ihrer Mitarbeiter gemeistert. Aber noch keinen einzigen dadurch, dass – unter Einsatz von aus Steuermitteln finanzierten Vergünstigungen – an ineffizienten Produktionsmethoden festgehalten wurde.

Wenn also ein international tätiger Papierhersteller unsere Politik vor die Entscheidung stellt, entweder für günstige Energiekosten zu sorgen oder aber den Aufbau einer neuen Produktionslinie in Frankreich statt in Augsburg zu realisieren, dann kann die Antwort darauf nur lauten:

OK, wenn ihr nur baut, wenn die Energiekosten 30% tiefer liegen, dann werden wir euch bei dem Ziel unterstützen, um 30% energetisch effizienter zu produzieren. Einfach einen billigeren Strompreis zu garantieren unterstützen wir aber nicht.“

Und dann heißt es: Planungsunterlagen auf den Tisch, Transparenz in das Verfahren und Suche nach besserer Nutzung der Energie – hier z.B. Nachnutzung der abfallenden Wärme. Laufenden Geschenken aus Steuermitteln oder auf Kosten der übrigen Stromverbraucher, um ein paar Arbeitsplätze im Land zu halten, die nur bestehen können, weil es diese Subventionen gibt, entgegnen wir mit einem entschiedenenNein!“. Unsere Fachkräfte – über deren Mangel die Wirtschaft ohnehin seit Jahren jammert – und finanziellen Mittel lassen sich besser einsetzen.

An der Stelle darf die Frage, ob sich diese Strukturen und Unternehmen in der Form für die Volkswirtschaft auch wirklich lohnen, nicht einfach nur erlaubt sein – sie sollte ohne Wenn und Aber verbindlich gestellt und transparent beantwortet werden. Arbeitsplätze sind wichtig, allerdings sollte auch hinterfragt werden dürfen, ob wirklich jeder Arbeitsplatz in seiner aktuellen Form erhalten werden muss. Märkte regeln solche Dinge theoretisch von allein und unrentable Arbeitsplätze sterben mit den überkommenen Arbeitstrukturen weg. Doch auch Marktkräfte können sich nur entfalten, wenn es keine überlagernden Strukturen gibt, die dies wirkungsvoll verhindern. Im Fall des Strommarktes richten sich Preise für Stromverbraucher nach allem möglichen, nicht aber nach realen Erzeugungspreisen.

Der Referenzpreis

Dieses Problem ist lösbar. Ein Referenzpreis als Arbeitspreis für Strom wäre eine nachhaltige und realitätsbezogene Lösung und Grundlage für eine – auch marktwirtschaftliche – Steuerung neben den gesetzlichen Leitlinien: Bestehend aus dem Erzeugerpreis, wie oben beschrieben, plus eine, nach Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren, gewichtete Energiesteuer. Damit kommen die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten in die Rechnung mit hinein und der Primärenergieträger spiegelt sich bei der Auswahl des Energieträgers wider.

Zieht man verschiedene Quellen zu Rate, ergeben sich für die einzelnen Strompreise aus verschiedenen degenerativen Primärenergieträgern in etwa folgende Kosten aus Erzeugungspreis plus Subventionen (SV). Stand Kaufkraft 2013!

Kernkraft: 2,4 ct/kWh plus 7,6 ct/kWh SV = ca. 10 ct/kWh
Steinkohle: 2,7 ct/kWh plus 6,4 ct/kWh SV = 9,1 ct/kWh
Braunkohle: 2,3 ct/kWh plus 7,7 ct/kWh SV = 10 ct/kWh
Erdgas: 9 ct/kWh plus 3 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 12 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh plus 0 ct/kWh SV = 1,2 ct/kWh

http://www.foes.de/pdf/2010.10_FOES_Foerderungen_Strom_Atom_Kohle_Vergleich.pdf
http://www.greenpeace-energy.de/uploads/media/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE.pdf
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-zu-energiekosten-das-maerchen-vom-teuren-oekostrom-1.1515904
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

Dem gegenüber sind die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromproduktion aus regenerativen und generativen Quellen nur als ungefähre Mittelwerte darstellbar. Denn bei den re-generativen hängen die Rohstoffpreise stark von Wetter, Erntemenge, Bodenpreisen und ähnlichen Faktoren ab. Bei den rein generativen ist dies in erster Linie der Standort der Anlagen. So sind PV-Anlagen z.B. in Südbayern und im südlichen Baden-Württemberg ertragsstark – in Thüringen und anderen Ländern dagegen nur knapp halb so ertragreich, während es bei Windkraft genau anders herum ist. Windkraftanlagen in Südbayern sind kaum rentabel – in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dagegen deutlich interessanter.

Erzeugungspreise im Mittel für re-/ generativen Strom

  • Biomasse: 24 ct/kWh
  • Wind: 13 ct/kWh
  • PV: 12 ct/kWh
  • Wasser: 1,2 ct/kWh
  • Geothermie: 115 ct/kWh

(Zahlen von 2012)

Der wesentliche Unterschied: Diese Energiequellen brauchen keine Subventionen, um zu diesen Preisen zu produzieren. Sie erhielten anfangs feste – an etlichen Stellen sicher im Vergleich zu hohe – Vergütungen aus der EEG-Umlage.

Diese Umlage ist keine Subvention im klassischen Sinne. Sie wird statt von den Rentern und Berufstätigen auf die gleiche intransparente Weise über Steuermittel und Schulden, direkt von der Mehrheit der Stomverbraucher bezahlt. Mittlerweile brauchen die generativen diese Umlage nur noch, um gegen die subventionierten Preise der degenerativen Energiequellen anzukommen. Das geschickt eingefädelte Strickmuster der gelb-schwarzen Regierung bis 2013, wie die Umlage inzwischen berechnet wird, führt dazu, dass sich die re-/ generativen Stromquellen durch ihren eigenen Erfolg verteuern:

Die Differenz der Einspeisevergütung zum Börsenpreis wird in die Berechnung der EEG-Umlage einbezogen. Je billiger der Börsenstrompreis – für dessen Sinken ja eben das EEG sorgt – desto höher die EEG-Umlage.

Angeblich, um das System fairer zu machen. Der Effekt ist jedoch, dass die EEG-Umlage kaum sinken kann, solange die kostenlos vom Staat bereit gestellten Altkraftwerke ins Netz einspeisen. Dadurch sichert die EEG-Umlage die Lebenserhaltung eben der Kraftwerke, die aus klimapolitischen Gründen abgeschaltet gehören. Die Umlage wird garantiert in etwa stabil bleiben obwohl die Vergütungen weitersinken.

Als Nebeneffekt wird sich aber auch eine Stabilisierung, wenn nicht sogar Steigerung der Stromproduktion aus Kohle einstellen. Klingt das nach verantwortungvoller Klimapolitik?

Um die volkswirtschaftlich (gesellschaftlich) wirksamen Kosten zur Stromerzeugung also darzustellen, ist es notwendig, die Menge an erzeugten kWh aus den einzelnen Primäerenergiequellen mit dem jeweiligen Erzeugungspreis zu multiplizieren, die Gesamtkosten aller Erzeugungsarten zu addieren und durch die Summe der insgesamt erzeugten kWh zu dividieren. Heraus kommt sinnigerweise – oder Humor des Schicksals – ein Durchschnittspreis, der 2012/ 2013 bei ca. 12,6 ct/ kWh lag.

Soweit trivial.

Dieser läßt sich nun mit den Erzeugerkosten für die einzelnen Primärenergieträger vergleichen: Die darüber liegenden sind relativ teuer, die darunter liegenden relativ günstig. Warum relativ? Nun fehlen noch jegliche Steuerungseffekte aus einer gewichteten Energiesteuer. Die umweltpolitische – und langfristig auch gesellschaftspolitische – Relevanz der Primärenergiefaktoren (PE) und der CO2-Faktoren ist noch nicht aufaddiert. Eingerechnet werden noch die Effizienzgrade der verwendeten Technologie durch Multipikation mit dem Kehrwert des Wirkungsgrads.

Es kämen also bei Beibehaltung des Energiesteuersatzes von 2,05 ct./ kWh hinzu (in Klammern PE-Faktor + CO2-Faktor):

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0+0) = 3,25 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh (Verbandsangabe)

Diese Preise sind ab dem Referenzpreis von 18 ct/ kWh aufwärts unabdingbare Minimalpreise für den Verkauf von Strom an der Börse.

CO2-Faktoren: http://www.kea-bw.de/service/emissionsfaktoren/

Damit sind die volkswirtschaftlich relevanten Arbeitspreise für Strom inklusive nachgelagerter Kosten (mit Ausnahme der Kernkraft) relativ plausibel und mit wissenschaftlicher Methodik abgeschätzt. Natürlich wird jeder wissenschaftliche Analyst abhängig von seiner Motivation in der Lage sein, mit hinreichendem Hang zur Haarspalterei oder dem peniblen Zählen von Erbsen zu anderen Ergebnissen bei den einzelnen Zahlen zu kommen. Den Trend jedoch bildet die Abschätzung ausreichend gut ab, um die politischen Konsequenzen der zu Grunde liegenden Überlegungen zu erfassen.

Hinzu kämen natürlich noch Netzentgelte, Konzessionen, Mehrwertsteuern etc.

Anmerkung:

Es kommt bei solchen Überlegungen nicht auf wissenschaftliche Genauigkeit oder korrekte Fachsprache an. Wir sind als Partei aktiv, nicht als Institut oder Inquisition. Es ist unsere Aufgabe, sinnstiftende Vorschläge zu machen, Defizite bei den Vorschlägen und Begründungen der politischen Marktbegleiter aufzudecken und als PIRATEN für Transparenz im System auf allen Ebenen zu sorgen.

Ein neuer Strompreis

Ausgehend von den abgeschätzen Zahlen wird klar, dass Arbeitspreise unter den durchschnittlichen Erzeugungspreisen – mit Ausnahme der von Wasserkraft, PV und Windkraft – volkswirtschaftlich kontraproduktiv sind. Bei den drei Generativen fehlt der Anteil am Preis, der zur Speicherung langfristig notwendigerweise erwirtschaftet werden müßte. Derzeit sind das bei Speicherkapazitäten ca. 8 ct bis 12 ct. pro gespeicherter und wieder entladener kWh. Durch das mehrfache Speichern aktuell nicht benötigten Stroms und das Abrufen zu anderen Zeiten amortisieren sich die Speicher ihrer Lebensdauer entsprechend.

Entsprechend wäre sicherzustellen, dass Strom am Markt nicht mehr billiger als ca. 18 ct/ kWh abgegeben werden darf. Das ist für die Minderheit der Großverbraucher zunächst mal ein Schock, da dies für so manchen eine Versechsfachung des Strompreises bedeuten würde.

Aber keine Angst: Das beste kommt bekanntlich zum Schluss!

Das Konzept

Die Differenzerlöse der Preise, zu denen derzeit konventionelle Stromerzeuger Strom an den Börsen gegenüber dem vorgeschlagenen Referenzpreis verkaufen, sind an einen Energiewendefonds abzuführen, aus welchem wiederum notwendige Effizienzmaßnahmen finanziert werden. Die Erzeuger liefern ihren Strom wie bisher zu in etwa den Preisen ab, den sie momentan auch bekommen. Doch der Weiterverkauf geht zukünftig über eine reale Handelsbörse die den Stromverkaufspreis an Endverbraucher reguliert und transparent veröffentlicht.

In der Praxis bedeutet das, dass die Erzeuger ihren Strom, ihren Erzeugerpreis und ihre erwarten Gewinne wie bisher auf Basis Ihrer Kalkulationen bei der öffentlich kontrollierten Börse anmelden, also auch weiterhin untereinander im Wettbewerb stehen, dann bei Lieferung entsprechende Zahlungen erhalten und sich nach Rechnungslegung und Buchprüfung einer transparenten Rentabilitätsprüfung unterziehen. Entstehen unerwartete Verluste aus unerwarteten Entwicklungen am Rohstoffmarkt etc. werden diese über den Energiewendefonds ausgeglichen, entstehen unerwartete Gewinne, werden die bei den nachfolgenden Preisen mindernd angerechnet.

Verbraucher und Retailer kaufen an der Energiewendebörse – und nur dort – ein, soweit sie nicht selbst den Strom produzieren. Genossenschaften und Wirtschaftsvereine dürfen Ihre Mitglieder direkt zu ihren Erzeugungskosten beliefern. Die Netze gehen in staatliches / kommunales Eigentum über und Netzbetreiber werden per Ausschreibung durch unahängige regionale Gremien in Wettbewerbsform gesucht und bestellt.

Der Handel wird dadurch faktisch dreigeteilt. Damit ist eine Trennung von Erzeugung und Verbrauch auch technisch naheliegend. Dazwischen liegt das neue Marktsegment der Speicherung. Der Energiewendefonds dient deshalb auch zur Finanzierung des Aufbaus ausreichender Speichertechnologie. So kann jede Kommune, jede Genossenschaft, jedes Unternehmen, jedes Stadtviertel ja sogar jeder private Haushalt künftig seine eigene Versorgungssicherheit über den Bau eigener Speicher herstellen.

Anmerkung:

Dieses System ist vor allen dann unbedingt empfehlenswert, wenn sich der sich jüngst stark verunsichert zeigende Teil der CSU-Basis in Bayern Gehör und Aufmerksamkeit verschaffen sollte und sich in Forderungen seitens der Parteispitze nach erneuter Verlängerung der Laufzeiten für AKW äußern könnte. Die plötzlich aufgetretenen Ängste und Sorgen in Bezug auf die Energieversorgung durch den als unberechenbar empfundenen Vladimir Putin und das russische Volk haben jedenfalls genug Potential, sich wie ein ansteckendes Virus zu verbreiten.

Durch diese Strategie kommt einerseits ein Abgabepreis zu Stande, der den volkswirtschaftlich relevanten Erzeugerpreis nicht unterschreitet und andererseits entsteht Druck, die Effizienz zu steigern. Mit auslaufender Technik realisierte Einnahmen werden in Richtung Effizienzsteigerung umgeleitet. Alle Erzeuger erhalten einen Preis, der die Erzeugung von Strom rentabel macht. Für PV und Wind finanziert sich somit sogar die Erweiterung um Speicher. Das EEG kann für neue Anlagen entfallen, da die Abnahmepreise feststehen und ausreichend hoch sind. Die Bevorzugung von generativem Strom bei der Abnahme ins Netz bleibt schadlos bestehen und es können planvoll degenerative Kapazitäten abgebaut werden.

In der Praxis wird sich eine Präferenzkette beim Energieeinkauf einstellen, die Strom bis 18 ct. / kWh ohne Netz und Speicher ganz klar bevorzugt. Wer flexibel genug ist, kann am meisten profitieren. Aber auch ohne Flexibilität ist die Teilhabe ohne Probleme möglich. Soweit die dafür zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausreichen, müssen Stromverbraucher den Strom aus den nun deutlich teureren Quellen beschaffen, in eigene Erzeugungsanlagen und Speicher investieren oder ihre Möglichkeiten zur Energieeffizienz bzw. weiteren Verwendung genutzer Energie verbessern.

Damit ist das Phasing Out der degenerativen Anlagen gesichert. Für die „Big Four“ (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) bedeutet es mit Sicherheit das Aus, wenn sie ihren eingefahrenen Kurs und ihre unggeigneten personellen Strukturen beibehalten. Das ist klar. Allerdings ist die Auflösung dieser Großkonzerne für die Gesellschaft als Ganzes kein wirklicher Verlust. Die Teilstrukturen, besonders die Übertragungs- und Verteilnetze werden weiterhin gebraucht und weiter bestehen, ja sogar ausgebaut, was Arbeitsplätze schafft und nicht etwa vernichtet.

Wichtig dabei ist, zu beachten, dass die Abnahmepreise für die Erzeuger im Rahmen derer tatsächlicher Erzeugungskosten plus vertretbarer, gemeinverträglicher Gewinne liegen. Eine wie bisher vor allem ertragsorientierte Bewirtschaftung von Kraftwerken unter Ausblenden der erheblichen Subventionen aus Steuergeldern ist im Sinne der Energiewende und der Versorgung der Gesamtgesellschaft nicht länger zu vertreten.

Separat darzustellen sind im Anschluß die Kosten für den Stromtransport, also Netzentgelte, Anschlusspreise, Leistungspreise, Konzessionsabgaben und Meßdienstleistungen. Diese gehören systematisch außerhalb des Referenzpreises = Arbeitspreis berechnet.

Geht man von den aktuellen Kosten für diese Leistungen aus, addieren sie sich auf einen Referenzpreis von 18 ct/ kWh, dazu noch ca. 7 ct/ kWh Netz- und Meßkosten und ca. 20% Mehrwertsteuer. Somit läge der Endverbraucherpreis im Schnitt bei 30 ct/ kWh bis 46 ct/ kWh bei Nutzung von Braunkohlestrom.

Dabei entsteht das Problem, dass private Haushalte und kleine Gewerbetreibende eventuell am Markt nicht zum Zug kommen, da die Kontingente an günstigem generativen Strom schnell erschöpft sind. Diese Lücke wird über einige Jahre wirksam bleiben, bis ausreichend dezentrale, generative Erzeugungsanlagen geschaffen sind, um diese Menschen in wesentlich stärkerem Maße als bisher mit rein generativem Strom zu versorgen. Während dieser Phase sollten die Betroffenen ein Vorkaufsrecht auf ein jährlich um 20% abschmelzendes Kontingent an Strom aus allgemein gehandeltem generativen Strom haben. Der gesamte Strom aus bis zur Umsetzung des Referenzpreismodells als Gesetz per EEG geförderten Erzeugungsanlagen darf deshalb vorrangig nur an diese Verbraucher verkauft werden.

Auf diese Weise ließe sich ein transparentes und geordnetes System einrichten, in dem alle Beteiligten Zuverlässigkeit und Sicherheit auch beim Preis haben werden. Auf Seiten der Dienstleister verdienen dann diejenigen am besten, die auch tatsächlich einen Beitrag in die Zukunft aller leisten.

Am Ende des Prozesses steht ein Preissystem für die Endverbraucher von Strom, das transparent, fair, rational nachvollziehbar und volkswirtschaftlich einfach steuerbar (mit dem Ziel auf rein generative Erzeugung und Zwischenspeicherung von Strom) ist. So ganz nebenbei wird sich der Umstieg von der Verbrennungstechnologie mit ihren Wurzeln in der Steinzeit auf moderne, generative Stromerzeugung erheblich beschleunigen und sich in wenigen Jahren auch von selbst finanzieren.

Soziale Effekte

Elektrische Speicher, von der 20 kWh Autobatterie über die 200 kWh Einfamilienhausbatterie zum 1 MWh Großspeicher, erfüllen dabei in Verbindung mit der passenden Leistungselektronik all jene Aufgaben, die für Netzstabilität, den Ausgleich von Frequenz- und Spannungsschwankungen, sowie Versorgungssicherheit nötig sind. Dabei werden sich Strukturen herausstellen, die eine Einzelabrechnung von Kleinmengen wirtschaftlich uninteressant machen. Damit werden Tarifmodelle möglich, die unterprivilegierte Haushalte und Verbraucher durch Freikontingente für Strom, direkte pauschale Zahlungen auf Stromkonten oder sehr günstige Pauschaltarife entlasten. Die Starken ziehen dann die Schwachen mit. Das ist gesellschaftlich gestaltete Solidarität. Etwa 340.000 Haushalte mit geringem Einkommen waren 2013 von Stromsperren betroffen. Falls – pauschal angenommen – pro solchem Haushalt 2.000 kWh im Jahr bezogen werden, wären das in etwa 1,3 TWh. Ein Bruchteil dessen, was an überschüssigem Strom zu negativen Preisen exportiert wurde (ja, hier wird Geld gezahlt, dass Strommengen abgenommen werden) könnte man auch an Sozialleistungsempfänger verschenken.

Zusammenfassung

Das Referenzpreismodell reguliert zukünftig den Arbeitspreisanteil beim Strompreis durch eine fixierte Untergrenze von ca. 18 ct/ kWh. Der Referenzpreis wird turnusmäßig von einem unabhängigen Gremium überprüft und ein Jahr im Voraus festgelegt.

Im Referenzpreis sind enthalten

Die Vergütung an die Stromerzeuger gemäß deren nachgewiesenem Aufwand für Ressourcen, Arbeitskraft und Wartung plus einer gemeinverträglichen Gewinnmarge (EURIBOR plus 1,5%).

Eine nach Primärenergiefaktor und CO2-Emission gewichtete Energiesteuer. Die Energiesteuer wird am Energiegehalt der eingesetzen Ressource bemessen

Als Betreibermodell für Stromerzeugungsanlagen empfehlen sich dezentrale Genossenschaften sowie Einzelunternehmen, die energieeffiziente >90%) Kogeneration für Prozess und Heizwärme durch KWK betreiben.

Eine Differenz zwischen Referenzpreis und Erzeugerpreis plus Energiesteuer, der in einen Fonds fließt. Aus diesem Fonds werden soziale Freikontingente, Speicherkapazitäten, Netzausbau, Infrastrukturmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen für energieintensive Betriebe finanziert. Den Fonds verwaltet ein öffentlich kontrolliertes Gremium unter Wahrung von 100% Transparenz.

Auf den Referenzpreis kommen Handelsaufschläge, Meßdienstleistungen, Netzengelte, Konzessionen, Anschlusskosten und Mehrwertsteuern. Den Handel führen wie bisher unabhängige Stromhändler. Diese kaufen zum Referenzpreis ein. Der Direktbezug vom Erzeuger entfällt.

Dass EEG wird für Neuanlagen beendet. Entsprechend entfallen NEV und andere Umlagen für den Netzausbau. Damit wird die EEG-Umlage in Summe auf dem jetzigen Stand eingefroren und beginnt ab 2020 zu sinken.

Sämtliche Beihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen etc. für Stromerzeuger und Endkunden entfallen endgültig. Die Kohleabbaugebiete werden endgültig stillgelegt, abgewickelt und die Fachkräfte samt der Gelder in der Schaffung von unterirdischen Infrastrukturen oder für Renaturierungen eingesetzt. Unterstützungen werden nur aus dem Differenzerlös zwischen Erzeugerpreisen und Referenzpreis bzw. erzieltem Handelspreis gewährt und bedürfen des Nachweises volkswirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Volkswirtschaftliches Volumen der Maßnahme:

Quelle

Erzeugung ct/ kWh

Anteil

Vwl. Kosten €

Δ Erzeugung / Referenzpreis

ct/ kWh

Zusätzliche Einnahmen €

KKW

10,0

109,3 TWh

10.093.000.000

16,15

18.034.500.000

Steinkohle

9,1

110,5 TWh

10.055.500.000

21,90

24.199.500.000

Braunkohle

10,0

153,5 TWh

15.300.000.000

26,24

40.278.400.000

Erdgas

12,0

86,0 TWh

10.032.000.000

16,90

14.534.000.000

Sonstige

12,0

32,0 TWh

3.840.000.000

19,80

6.336.000.000

Wasserkraft

1,2

17,8 TWh

213.600.000

2,4

427.200.000

Wind

13,0

51,0 TWh

6.630.000.000

0

0

PV

12,0

21,0 TWh

2.520.000.000

0

0

Biomasse

24,0

39,2 TWh

9.408.000.000

1,6

627.200.000

Geothermie

115,0

0,0 TWh

0

0

0

Ø /Summe

12,57

621,3 TWh

78.090.100.000

104.436.800.000

(Kennzahlen aus 2012)

Noch einmal zum Vergleich die notwendigen Mindestpreise bezogen auf den Primärenergieträger:

Kernkraft: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0)/0,33 = 26,15 ct/kWh
Steinkohle: 9,1 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,30 = 31,00 ct/kWh
Braunkohle: 10 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,6)/0,25 = 36,24 ct/kWh
Erdgas: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,35 = 28,90 ct/kWh
Sonstige: 12 ct/kWh + 2,05 x (2,6 + 0,3)/0,30 = 31,80 ct/kWh
Wasserkraft: 1,2 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0)/0,9 = 3,5 ct/kWh
Biomasse: 24 ct/kWh + 2,05 x (0,2+0,03)/0,30 = 25,60 ct/kWh
Wind: 13 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 13 ct/kWh
PV: 12 ct/kWh + 2,05 x (0 +0) = 12 ct/kWh
Geothermie: 55 ct/kWh + 2,05 x (0 + 0) = 55 ct/kWh

Feststellung: Es steht ein jährliches Volumen von ca. 105 Mrd. Euro zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch das Preisregime wird die Abhängigkeit von Importen Zug um Zug zurückgefahren, werden regenerative und generative Kapazitäten und Speicherkapazitäten schon aus Eigeninteresse der Verbraucher auf allen Ebenen aufgebaut und der Verbrauch degenerativer Energieträger wird massiv zurückgefahren.

Zusätzlich spart der Staat jährlich ca. 28 Mrd. Subventionen. Der Bürger und die meisten Endverbraucher spüren nichts davon und die Industrie hat ein ganz anderes Interesse, kräftig bei der Effizienz nachzurüsten.

So geht Energiewende bei der Stromerzeugung.

Überprüfung der möglichen Erreichbarkeit der genannten Zielsetzungen:

Das voranstehend vorgeschlagene und beschriebene Modell verfolgt folgende Zielsetzungen:

Primärziele:

Verschlankung des Systems: JA

Preisstabilisierung: JA, bei langfristig ca. 0,30 €/ kWh plus Inflationsanstieg

Transparenz: JA

Planungssicherheit: JA

Vermittlung eines Gefühls der Gerechtigkeit im Sektor Strom: JA

Sekundärziele:

gesicherte Finanzierung von

Umrüstungen hin zu einer 100% generativen Stromerzeugung: JA

Netzstabilität: JA

Versorgungssicherheit finanziert werden: JA

Prüfen, Verbessern, Umsetzen und Handeln – statt Heucheln, Beschwichtigen, Besserwissen und Verwässern.

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