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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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TToG II § 200

John Locke: Two Treatises of Government

§ 200. If one can doubt this to be truth, or reason, because it comes from the obscure hand of a subject, I hope the authority of a King will make it pass with him:

King James the First in his speech to the parliament, 1603, tells them thus: I will ever prefer the weal of the public and of the whole commonwealth, in making of good laws and constitutions to any particular and private ends of mine; thinking ever the wealth and weal of the commonwealth to be my greatest weal and worldly felicity; a point wherein a lawful King doth directly differ from a Tyrant: For I do acknowledge, that the special and greatest point of difference that is between a rightful King and an usurping Tyrant, is this, that whereas the proud and ambitious Tyrant doth think his kingdom and people are only ordained for satisfaction of his desires and unreasonable appetites, the righteous and just thing doth by the contrary acknowledge himself to be ordained for the procuring of the wealth and property39 of his people. And again, in his speech to the parliament 1609 he hath these words:

The King binds himself by a double oath, to the observation of the fundamental laws of his kingdom; tacitly, as by being a King, and so bound to protect as well the people, as the laws of his kingdom; and expressly, by his oath at his coronation; so as every just King, in a settled kingdom, is bound to observe that paction to his people, by his laws, in framing his government agreeable thereunto, according to that paction which God made with Noah after the deluge.

Hereafter, seed-time and harvest, and cold and heat, and summer and winter, and day and night, shall not cease while the earth remaineth. And therefore a King governing in a settled kingdom, leaves to be a King, and degenerates into a Tyrant, as soon as he leaves off to rule according to his laws. And a little after:

Therefore all Kings that are not Tyrants, or perjured, will be glad to bound themselves within the limits of their laws; and they that persuade them the contrary, are vipers, and pests both against them and the commonwealth. Thus that learned King, who well understood the notion of things, makes the difference betwixt a King and a Tyrant to consist only in this, that one makes the laws the bounds of his power, and the good of the public, the end of his government; the other makes all give way to his own will and appetite.

§ 200. Sollte jemand bezweifeln dies sei Wahrheit oder Vernunft, weil es von der obskuren Hand eines Angehörigen kommt, so wird er es, hoffe ich, durch Autorität eines Königs akzeptieren.

König James I. verkündet in seiner Rede an das Parlament im Jahre 1603: Ich werde durch gute Gesetze und Verfassungen das Wohl des Volks und des ganzen Gemeinwesens stets meinen besonderen und privaten Interessen voranstellen. Ich werde Wohlstand und Wohlergehen des Gemeinwesens stets für mein größtes Heil und irdisches Glück halten. Ein Punkt, in dem ein rechtmäßiger König sich deutlich von einem Tyrannen unterscheidet.

Ich akzeptiere: Der besondere und wichtigste Unterschied zwischen einem rechtmäßigen König und einem usurpierenden Tyrann besteht darin: Während der hochmütige und ehrgeizige Tyrann glaubt, sein Königreich und sein Volk seien nur zur Befriedigung seiner Wünsche und irrationalen Begierden bestimmt, bekennt der rechtschaffene und gerechte König das Gegenteil: Er ist erhoben, um Wohlstand und Eigentum39 der Bevölkerung zu fördern.

Später gebraucht er in seiner Rede an das Parlament im Jahr 1609 folgende Worte: Der König verpflichtet sich durch zweifachen Eid zur Beachtung der grundlegenden Gesetze seines Reichs: Stillschweigend, insofern er ein König und dadurch verpflichtet ist, Volk und Recht seines Reichs zu schützen. Ausdrücklich durch seinen Krönungseid. Jeder gerechte König in einem stabilen Reich hat die Pflicht, den mit seinem Volk nach seinen Gesetzen geschlossenen Vertrag zu halten, indem er seine Regierung in annehmbarer Weise gestaltet, nach Vorlage des Vertrags, den Gott nach der Sintflut mit Noah einging: Solange die Erde besteht, sollen Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht nicht aufhören. Deshalb hört ein König, der ein geordnetes Reich regiert auf, König zu sein und entartet zu einem Tyrannen, sobald er aufhört, nach seinen Gesetzen zu regieren.

Und etwas später: Deshalb werden alle Könige, die nicht Tyrannen oder meineidig sind, sich damit zufrieden geben, innerhalb der Grenzen ihrer Gesetze zu bleiben. Wer sie vom Gegenteil überzeugen will, ist eine Giftschlange und eine ansteckende Seuche für den Fürsten gleichermaßen wie für das Gemeinwesen.

Deshalb besteht laut diesem gebildeten König, der die Bedeutung der Dinge gut verstand, der Unterschied zwischen König und Tyrann allein darin, dass der eine die Gesetze zu den Grenzen seiner Macht und das Wohl des Volks zum Ziel seiner Regierung bestimmt, der andere alles für Willkür und Begierde hintenanstellt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 121

John Locke: Two Treatises of Government

§ 121. But since the government has a direct jurisdiction only over the land, and reaches the possessor of it, (before he has actually incorporated himself in the society) only as he dwells upon, and enjoys that; the obligation anyone is under, by virtue of such enjoyment, to submit to the government, begins and ends with the enjoyment; so that whenever the owner, who has given nothing but such a tacit consent to the government, will, by donation, sale or otherwise, quit the said possession, he is at liberty to go and incorporate himself into any other commonwealth;

or to agree with others to begin a new one, in vacuis locis, in any part of the world, they can find free and unpossessed: Whereas, he that has once, by actual agreement and any express declaration given his consent to be of any commonwealth, is perpetually and indispensably obliged to be, and remain unalterably a subject to it, and can never be again in the liberty of the state of nature; unless, by any calamity, the government he was under comes to be dissolved; or else by some public act cuts him off from being any longer a member of it.

§ 121. Weil eine Regierung eine direkte Jurisdiktion nur über den Boden hat, die den Besitzer, bevor er selbst der Gesellschaft beigetreten ist, nur dann erreicht, wenn er darauf lebt und den Ertrag nutzt, beginnt und endet die Pflicht unter der jemand auf Grund dieses Ertrags steht, sich der Regierung unterzuordnen, mit eben diesem Ertrag. Sobald der Besitzer, der lediglich stillschweigend die Regierung anerkannt hat, durch Schenkung, Verkauf oder wie auch sonst den genannten Besitz aufgibt, steht es ihm frei zu gehen, sich irgendeinem Staat anzuschließen oder sich mit anderen über die Gründung eines neuen vacuis locis (an unbesiedelten Orten) in irgendeinem Teil der Welt, den sie frei und herrenlos vorfinden, zu verständigen.

Demgegenüber hat jeder, der einmal durch tatsächliche Einwilligung und ausdrückliche Erklärung sein Einverständnis erklärt hat, einem Staat anzugehören, sich auf ewig und unwiderruflich verpflichtet, dessen Angehöriger zu sein und unabänderlich zu bleiben. Er kann nie wieder in die Freiheit des Naturzustandes zurückkehren, außer die Regierung, unter die er sich stellte käme durch eine Katastrophe zur Auflösung oder ein öffentlicher Rechtsakt schlösse ihn davon aus, länger Mitglied zu bleiben.

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TToG II § 75

John Locke: Two Treatises of Government

§ 75. Thus it was easy, and almost natural for children, by a tacit, and scarce avoidable consent, to make way for the father’s authority and government. They had been accustomed in their childhood to follow his direction, and to refer their little differences to him; and
when they were men, who fitter to rule them? Their little properties, and less covetousness, seldom afforded greater controversies; and when any should arise, where could they have a fitter umpire than he, by whose care they had everyone been sustained and brought up, and who had a tenderness for them all?

It is no wonder that they made no distinction betwixt minority and full age; nor looked after one-and-twenty, or any other age that might make them the free disposers of themselves and fortunes, when they could have no desire to be out of their pupilage: The government they had been under, during it, continued still to be more their protection than restraint; and they could no where find a greater security to their peace, liberties, and fortunes, than in the rule of a father.

§ 75. Es wurde so für Kinder leicht und fast natürlich, durch stillschweigende und nahezu unvermeidliche Zustimmung für die Autorität und Regentschaft des Vaters Raum zu schaffen. Von Kindheit an waren sie gewohnt seiner Leitung zu folgen und ihre kleinen Uneinigkeiten vor ihn zu bringen. Wer hätte besser gepasst, sie zu regieren, bis sie zu Männern geworden waren? Ihr geringer Besitz und ihre noch geringere Begierde gaben selten Anlass zu ernsterem Streit. Sofern Streit entstand, in wem konnten sie einen passenderen Schiedsrichter finden als in dem, durch dessen Fürsorge ein jeder von ihnen unterhalten und aufgezogen worden war, und der eine liebevolle Zuneigung zu ihnen allen besaß.

Man braucht sich kaum wundern, dass sie keinen Unterschied zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit machten oder auf erreichte einundzwanzig oder irgendein anderes Alter achteten, welches ihnen freie Verfügung über sich selbst und ihr Vermögen erlauben würde, solange sie kein Verlangen haben konnten, ihre Unmündigkeit abzuwerfen. Die Herrschaft unter der sie während dieser standen, fuhr einfach fort, mehr ein Schutz als eine Einschränkung zu sein und nirgends konnten sie mehr Sicherheit finden für Frieden, Freiheit und Besitz als unter der Herrschaft eines Vaters.

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TToG II § 45

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§ 45. Thus labor, in the beginning, gave a right of property, wherever anyone was pleased to employ it upon what was common, which remained a long while the far greater part, and is yet more than mankind makes use of. Men, at first, for the most part, contented themselves with what unassisted nature offered to their necessities; and though afterwards, in some parts of the world, (where the increase of people and stock, with the use of money, had made land scarce, and so of some value) the several communities settled the bounds of their distinct territories, and by laws within themselves regulated the properties of the private men of their society, and so, by compact and agreement, settled the property which labor and industry began;

and the leagues that have been made between several states and kingdoms, either expressly or tacitly disowning all claim and right to the land in the others possession, have, by common consent, given up their pretences to their natural common right, which originally they had to those countries, and so have, by positive agreement, settled a property amongst themselves, in distinct parts and parcels of the earth; yet there are still great tracts of ground to be found, which (the inhabitants thereof not having joined with the rest of mankind, in the consent of the use of their common money) lie waste, and are more than the people who dwell on it do, or can make use of, and so still lie in common; though this can scarce happen amongst that part of mankind that have consented to the use of money.

§ 45. Es war es die Arbeit, die zuerst ein Recht auf Besitz verschaffte, wo immer der Mensch sie auf den Gemeinbesitz verwenden wollte. Dieser Gemeinbesitz blieb noch lange der bei weitem größere Teil und ist noch heute mehr als die Menschheit nutzen kann. Anfangs begnügten sich die Menschen meistens mit dem, was die Natur ihnen von sich für ihre Bedürfnisse bereit stellte. Später wurde in manchen Gegenden der Welt durch Bevölkerungswachstum und Anstieg des Viehbestands in Verbindung mit Geldverkehr das Land knapp und erlangte einen gewissen Wert. Daraufhin setzten die verschiedenen Gemeinschaften die Grenzen ihrer Territorien fest, regelten durch eigene Gesetze den privaten Besitz innerhalb ihrer Gesellschaft und bestimmten durch Vertrag und Übereinkunft den Besitz, den Arbeit und Fleiß hatten entstehen lassen.

Die verschiedenen Staaten und Königreiche schlossen Vereinbarungen, verwarfen dadurch ausdrücklich oder stillschweigend jeden Anspruch auf das Land im Besitz des anderen, gaben durch gemeinschaftliche Übereinkunft auch die Ansprüche auf ihr natürliches, gemeinsames Recht auf, welches sie ursprünglich auf jene Länder besaßen und schufen so durch positive Abkommen untereinander Besitz an verschiedenen Teilen und Stücken der Erde.

Trotzdem gibt es noch große Flächen Land, die brach liegen, größer sind als deren Bewohner wirklich brauchen oder nutzen können und so noch immer Gemeinbesitz darstellen. Deren Bewohner haben sich nicht dem Konsens der übrigen Menschheit über den gemeinsamen Gebrauch des Geldes angeschlossen.

Bei dem Teil der Menschheit, der sich für den Gebrauch des Geldes entschlossen hat, kann das jedoch kaum der Fall sein.

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TToG II § 36

John Locke: Two Treatises of Government

§ 36. The measure of property nature has well set by the extent of men’s labour and the conveniences of life: No man’s labor could subdue or appropriate all; nor could his enjoyment consume more than a small part; so that it was impossible for any man, this way, to entrench upon the right of another, or acquire to himself a property, to the prejudice of his neighbor, who would still have room for as good, and as large a possession (after the other had taken out his) as before it was appropriated.

This measure did confine every man’s possession to a very moderate proportion, and such as he might appropriate to himself, without injury to anybody, in the first ages of the world, when men were more in danger to be lost, by wandering from their company in the then vast wilderness of the earth, than to be straitened for want of room to plant in. And the same measure may be allowed still without prejudice to anybody, as full as the world seems:

For supposing a man, or family, in the state they were at first peopling of the world by the children of Adam, or Noah: Let him plant in some inland, vacant places of America, we shall find that the possessions he could make himself upon the measures we have given, would
not be very large, nor, even to this day, prejudice the rest of mankind, or give them reason to complain, or think themselves injured by this man’s encroachment, though the race of men have now spread themselves to all the corners of the world, and do infinitely exceed the small number which was at the beginning.

Nay, the extent of ground is of so little value, without labor, that I have heard it affirmed, that in Spain itself a man may be permitted to plough, sow and reap, without being disturbed, upon land he has no other title to, but only his making use of it. But, on the contrary, the inhabitants37 think themselves beholden to him, who, by his industry on neglected and consequently waste land, has increased the stock of corn, which they wanted.

But be this as it will, which I lay no stress on; this I dare boldly affirm, that the same rule of propriety, (viz.) that every man should have as much as he could make use of, would hold still in the world, without straitening anybody: Since there is land enough in the world to suffice double the inhabitants37, had not the invention of money, and the tacit agreement of men to put a value on it, introduced by consent, larger possessions, and a right to them; which, how it has done, I shall by and by show more at large.

§ 36. Das rechte Maß an Besitz hat die Natur durch Reichweite der menschlichen Arbeit und möglichst angenehme Lebensumstände bestimmt. Kein Mensch könnte alles durch Arbeit unterwerfen oder in Besitz nehmen. Noch könnte seine persönliche Nutzung mehr verbrauchen als einen kleinen Teil. Es war einem Menschen unmöglich, auf diesem Weg in die Rechte eines anderen einzugreifen oder sich selbst zum Schaden seines Nachbarn Besitz zu verschaffen. Der hätte immer noch (nachdem Ersterer sich in Besitz verschafft hat) Gelegenheit gehabt, einen ebenso großen Privatbesitz aus dem Gemeinbesitz zu erwerben als vor der Inbesitznahme des Ersten. Dieses Maß beschränkte den Besitz jedes Menschen auf einen sehr bescheidenen Anteil, geradeso groß wie er ihn in Besitz nehmen konnte ohne jemand zu schädigen.

So war es in jenen ersten Zeitaltern der Welt, als die Menschen schon dadurch, dass sie sich von ihren Begleitern weg in die weite Wildnis der Erde begaben, mehr Gefahr liefen zugrunde zu gehen, als durch Platzmangel zur Kultivierung der Erde in Not zu geraten. Denselben Maßstab kann man noch heute ohne Schaden für andere anlegen, so überfüllt die Welt auch zu sein scheint. Nehmen wir an, ein Mann oder
eine Familie in vergleichbarer Situation, in der sich die Menschen zu Zeiten Adams oder Noahs bei der Erstbesiedelung der Welt befanden, kultiviert im Innern Amerikas unbewohntes, herrenloses Land, so würde der Besitz, den er nach dem oben genannten Maßstab erwerben könnte, weder sehr groß sein, noch selbst heutzutage die übrige Menschheit benachteiligen.

Geschweige denn ihr einen Grund liefern sich zu beklagen oder sich durch das Handeln dieses Mannes geschädigt zu sehen, obwohl die menschliche Rasse sich jetzt bis in den letzen Winkel der Welt ausgebreitet hat und die kleine Zahl derer, die anfangs existierten, bei weitem übersteigt. Ganz im Gegenteil ist das Maß an unkultiviertem Grund und Boden von geringem Wert sehr groß, und ich habe bestätigten Bericht davon, dass sogar in Spanien ein Mensch, ohne gestört zu worden, auf einem Stück Land pflügen, säen und ernten darf, auf das er keinerlei Anspruch hat als durch dessen Nutzung. Vielmehr empfinden die Bewohner jedem gegenüber Dankbarkeit, der durch seinen Fleiß auf verödetem und brachliegendem Land den notwendigen Getreidevorrat vergrößert. Sei dem wie es wolle, ich sehe hier keinen Schwerpunkt.

Meine kühne Behauptung lautet:

Dieselbe Regel für Besitz, jeder soll so viel haben als er nutzen kann, würde sich noch heute in der Welt behaupten ohne jemand in Verlegenheit zu bringen. Es gäbe genug Land auf der Welt, um für die doppelte Anzahl von Bewohnern auszureichen, hätten nicht die Erfindung des Geldes und das widerspruchlose Einverständnis der Menschen, ihm einhellig einen Wert beizumessen, die Vermehrung von Besitz und einen Anspruch darauf beschert. Wie das geschehen ist, werde ich nach und nach ausführlich zeigen.

37http://www.dsw.org/unsere-themen/weltbevoelkerung/
The image shows the worldwide population at time of completion of TToG (~1680) can be esteemed around 190 million persons. Even if it in real has been the double: Compared to the worldwide population nowadays even John Locke can be supposed to consider his theory is not a little bit to simple thought in one or more aspects.

Die Grafik zeigt, dass die Weltbevölkerung zur Zeit der Niederschrift unter 190 Mio. Menschen gelegen haben dürfte. Selbst wenn es das Doppelte war: Angesichts der heutigen Anzahl an Menschen dürften John Locke Zweifel kommen, ob seine Theorie an der ein oder anderen Stelle nicht ein wenig zu unterkomplex gestrickt ist.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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