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TToG II § 206

John Locke: Two Treatises of Government

§ 206. Secondly: But this privilege, belonging only to the King’s person, hinders not, but they may be questioned, opposed, and resisted, who use unjust force, though they pretend a commission from him, which the law authorizes not; as is plain in the case of him that has the King’s writ to arrest a man, which is a full commission from the King; and yet he that has it cannot break open a man’s house to do it, nor execute this command of the King upon certain days, nor in certain places, though this commission have no such exception in it;

but they are the limitations of the law, which if anyone transgress, the King’s commission excuses him not: For the King’s authority being given him only by the law, he cannot empower any one to act against the law, or justify him, by his commission, in so doing; the commission, or command of any magistrate, where he has no authority, being as void and insignificant, as that of any private man; the difference between the one and the other being that the magistrate has some authority so far, and to such ends, and the private man has none at all:

For it is not the commission, but the authority, that gives the right of acting; and against the laws there can be no authority. But, notwithstanding such resistance, the king’s person and authority are still both secured, and so no danger to governor or government.

§ 206. Zweitens: Selbst wenn dieses Vorrecht allein der Person des Königs zusteht, ist es kein Hindernis dafür, die zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Widerstand entgegen zu setzen, die unter Vortäuschung königlicher Beauftragung unrechtmäßig physisch Gewalt einsetzen, die das Gesetz nicht zulässt. Das wird im Fall dessen, der einen schriftlichen Befehl des Königs hat, einen Mann zu verhaften, besonders klar, da das ein förmlicher Auftrag des Königs ist:

Trotzdem darf dieser Beauftragte weder ins Haus eines Menschen eindringen um ihn auszuführen, noch diesen Befehl des Königs an gewissen Tagen und an gewissen Orten vollstrecken, wenn dieser Auftrag keine entsprechende Ausnahme enthält. Denn es sind gesetzliche Beschränkungen, deren Überschreitung durch keinen Auftrag des Königs entschuldigt wird. Da dem König Autorität nur gemäß Gesetz zusteht, kann er niemanden ermächtigen gegen das Gesetz zu handeln. Ebenso wenig gesetzeswidrige Handlungen Beauftragter mit seinem königlichen Auftrag rechtfertigen, da der Auftrag oder Befehl einer Obrigkeit die keine Befugnis besitzt, ebenso nichtig und bedeutungslos ist, wie der irgendeines Privatmannes.

Der Unterschied zwischen dem Einen und dem Anderen besteht darin: Die Obrigkeit hat eine gewisse Befugnis so weit und zu solchen Zielen, der Privatmann aber hat überhaupt keine Befugnis. Es ist nicht der Auftrag, der das Recht zu handeln gewährt, sondern die Befugnis.

Gegen Gesetze kann es aber keine Befugnis geben. Ungeachtet eines solchen Widerstands bleiben eines Königs Person und Autorität gesichert. Damit besteht weder Gefahr für den Regenten noch für die Regierung.

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TToG II § 36

John Locke: Two Treatises of Government

§ 36. The measure of property nature has well set by the extent of men’s labour and the conveniences of life: No man’s labor could subdue or appropriate all; nor could his enjoyment consume more than a small part; so that it was impossible for any man, this way, to entrench upon the right of another, or acquire to himself a property, to the prejudice of his neighbor, who would still have room for as good, and as large a possession (after the other had taken out his) as before it was appropriated.

This measure did confine every man’s possession to a very moderate proportion, and such as he might appropriate to himself, without injury to anybody, in the first ages of the world, when men were more in danger to be lost, by wandering from their company in the then vast wilderness of the earth, than to be straitened for want of room to plant in. And the same measure may be allowed still without prejudice to anybody, as full as the world seems:

For supposing a man, or family, in the state they were at first peopling of the world by the children of Adam, or Noah: Let him plant in some inland, vacant places of America, we shall find that the possessions he could make himself upon the measures we have given, would
not be very large, nor, even to this day, prejudice the rest of mankind, or give them reason to complain, or think themselves injured by this man’s encroachment, though the race of men have now spread themselves to all the corners of the world, and do infinitely exceed the small number which was at the beginning.

Nay, the extent of ground is of so little value, without labor, that I have heard it affirmed, that in Spain itself a man may be permitted to plough, sow and reap, without being disturbed, upon land he has no other title to, but only his making use of it. But, on the contrary, the inhabitants37 think themselves beholden to him, who, by his industry on neglected and consequently waste land, has increased the stock of corn, which they wanted.

But be this as it will, which I lay no stress on; this I dare boldly affirm, that the same rule of propriety, (viz.) that every man should have as much as he could make use of, would hold still in the world, without straitening anybody: Since there is land enough in the world to suffice double the inhabitants37, had not the invention of money, and the tacit agreement of men to put a value on it, introduced by consent, larger possessions, and a right to them; which, how it has done, I shall by and by show more at large.

§ 36. Das rechte Maß an Besitz hat die Natur durch Reichweite der menschlichen Arbeit und möglichst angenehme Lebensumstände bestimmt. Kein Mensch könnte alles durch Arbeit unterwerfen oder in Besitz nehmen. Noch könnte seine persönliche Nutzung mehr verbrauchen als einen kleinen Teil. Es war einem Menschen unmöglich, auf diesem Weg in die Rechte eines anderen einzugreifen oder sich selbst zum Schaden seines Nachbarn Besitz zu verschaffen. Der hätte immer noch (nachdem Ersterer sich in Besitz verschafft hat) Gelegenheit gehabt, einen ebenso großen Privatbesitz aus dem Gemeinbesitz zu erwerben als vor der Inbesitznahme des Ersten. Dieses Maß beschränkte den Besitz jedes Menschen auf einen sehr bescheidenen Anteil, geradeso groß wie er ihn in Besitz nehmen konnte ohne jemand zu schädigen.

So war es in jenen ersten Zeitaltern der Welt, als die Menschen schon dadurch, dass sie sich von ihren Begleitern weg in die weite Wildnis der Erde begaben, mehr Gefahr liefen zugrunde zu gehen, als durch Platzmangel zur Kultivierung der Erde in Not zu geraten. Denselben Maßstab kann man noch heute ohne Schaden für andere anlegen, so überfüllt die Welt auch zu sein scheint. Nehmen wir an, ein Mann oder
eine Familie in vergleichbarer Situation, in der sich die Menschen zu Zeiten Adams oder Noahs bei der Erstbesiedelung der Welt befanden, kultiviert im Innern Amerikas unbewohntes, herrenloses Land, so würde der Besitz, den er nach dem oben genannten Maßstab erwerben könnte, weder sehr groß sein, noch selbst heutzutage die übrige Menschheit benachteiligen.

Geschweige denn ihr einen Grund liefern sich zu beklagen oder sich durch das Handeln dieses Mannes geschädigt zu sehen, obwohl die menschliche Rasse sich jetzt bis in den letzen Winkel der Welt ausgebreitet hat und die kleine Zahl derer, die anfangs existierten, bei weitem übersteigt. Ganz im Gegenteil ist das Maß an unkultiviertem Grund und Boden von geringem Wert sehr groß, und ich habe bestätigten Bericht davon, dass sogar in Spanien ein Mensch, ohne gestört zu worden, auf einem Stück Land pflügen, säen und ernten darf, auf das er keinerlei Anspruch hat als durch dessen Nutzung. Vielmehr empfinden die Bewohner jedem gegenüber Dankbarkeit, der durch seinen Fleiß auf verödetem und brachliegendem Land den notwendigen Getreidevorrat vergrößert. Sei dem wie es wolle, ich sehe hier keinen Schwerpunkt.

Meine kühne Behauptung lautet:

Dieselbe Regel für Besitz, jeder soll so viel haben als er nutzen kann, würde sich noch heute in der Welt behaupten ohne jemand in Verlegenheit zu bringen. Es gäbe genug Land auf der Welt, um für die doppelte Anzahl von Bewohnern auszureichen, hätten nicht die Erfindung des Geldes und das widerspruchlose Einverständnis der Menschen, ihm einhellig einen Wert beizumessen, die Vermehrung von Besitz und einen Anspruch darauf beschert. Wie das geschehen ist, werde ich nach und nach ausführlich zeigen.

37http://www.dsw.org/unsere-themen/weltbevoelkerung/
The image shows the worldwide population at time of completion of TToG (~1680) can be esteemed around 190 million persons. Even if it in real has been the double: Compared to the worldwide population nowadays even John Locke can be supposed to consider his theory is not a little bit to simple thought in one or more aspects.

Die Grafik zeigt, dass die Weltbevölkerung zur Zeit der Niederschrift unter 190 Mio. Menschen gelegen haben dürfte. Selbst wenn es das Doppelte war: Angesichts der heutigen Anzahl an Menschen dürften John Locke Zweifel kommen, ob seine Theorie an der ein oder anderen Stelle nicht ein wenig zu unterkomplex gestrickt ist.

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