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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 52, Absatz 52,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 51, Absatz 51,

“The first shall be that of our Savior Christ who was of a most sweet and complying disposition, yet when his Christian liberty came once to be invaded he laid aside gentleness, and proved a stiff and peremptory assertor of it. To omit many passage of which his story is full, I shall mention but one and that was his refusing to wash his hands before meat. What Christ did here I know not how it could be said to be in defense of his Christian liberty.

Indeed he came to promulgate the great law of liberty to believers, to redeem men from the slavery of sin and Satan and subjection to the ceremonial law, but he himself was made under the law, lived under it, and fulfilled it, and therefore it appears to me rather a vindication of his national Jewish liberty which was very much encroached on by the traditions of the Pharisees, who though they sat in Moses‘ chair yet were beyond the bounds he had set them.

God had delivered to the Jews an entire and complete platform of worship, prescribed and limited, too, all the circumstances and ceremonies of it, and so strictly tied them to that rule he had given that Moses himself was not permitted to deviate in the least from it, Look that thou make them after te pattern that was showed thee in the mount.

It could not then but be a horrid impiety and presumption for the Pharisees not only to step into Moses chair but also to ascend into Mount Sinai, and dare to mingle their wisdom with God’s and take upon them to correct or perfect that frame which the great architect of heaven and earth had erected for his sanctuary.

This usurpation might well draw sharp rebukes from the meekest and most complying temper. Christ bore with the infirmities of the weak but not with the open rebellion of the haughty and obstinate; these were those who truly bound burdens on men’s consciences by stamping a divine impression on their own counterfeit inventions and traditions and enjoined them under the penalties of God’s displeasure and the curses of the law.

But I think it will be no very good consequence that because Christ opposed the usurpation of the Pharisees, therefore a Christian may dispute the dominion of his magistrate that because the traditions of the Elders (which were such too as made the commandment of God of none effect), were unlawful in a religion tied to a certain and set form which was to receive neither alteration nor addition, you shall not add unto the word that I command you neither shall you diminish aught from it, wherein God had left nothing arbitrary or indifferent, therefore all impositions are unlawful in a religion wherein almost all the outward actions are left undetermined and free; that because it was a part of the Jewish liberty not to be fettered with pharisaical traditions, therefore it is part of the Christian liberty not to submit to legal injunctions, and therefore it is no wonder that Christ should not prefer [arguments from decency] before those from duty, not wash his hands when he could not do it without contracting guilt, nor pay obedience to that law which God had condemned and provided against by a repeated prohibition such traditions as they delivered to the people not as their own injunctions but as part of the law of God, being properly additions to it and so of forbidden traditions, did not thereby destroy either the indifference of the action or the magistrate’s power of enjoining it, and had Caesar commanded washing of hands at any time of the day I have no reason to think that Christ would have denied him this any more than tribute.

Zunächst sollte über unseren Heiland, der einen reinen und fügsamen Charakter besaß, gesagt sein, dass er dennoch seine Freundlichkeit zur Seite legte, sobald seine christliche Freiheit bedroht wurde und er sich als ihr harter und gebieterischer Streiter erwies. Um den vielen Passagen, von denen seine Legende strotzt, Ehre zu erweisen, sollte ich nur eine anführen: Als er sich weigerte seine Hände vor dem Essen zu waschen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie das, was er hier tat, als Verteidigung seiner christlichen Freiheit bezeichnet werden könnte.

Tatsächlich erschien er, um das große Gesetz der Freiheit für die Gläubigen zu verkünden, um Menschen aus der Sklaverei der Sünde zu retten, vor dem Teufel und vor der Unterjochung durch das Zeremonialrecht. Er selbst aber war unter diesem Recht geboren, lebte damit und erfüllte es. Eben deswegen kommt es mir eher wie eine Verteidigung seiner nationalen jüdischen Freiheit vor, die durch die Traditionen der Pharisäer ziemlich weitgehend vereinnahmt worden war, welche trotz, dass sie in Moses Stuhl saßen, dennoch außerhalb der Schranken waren, die es gesetzt hatte.

Gott hatte den Juden einen vollumfänglichen und kompletten Satz an kultischen Handlungen zu seiner Huldigung bereitgestellt, vorgeschrieben und auch begrenzt, inklusive aller dazugehörigen äußeren Umstände und Zeremonien, und sie derart fest an diese von ihm selbst erlassene Regel gebunden, dass es nicht einmal Moses erlaubt war, davon auch nur ein Jota abzuweichen: Sorge dafür dass Du sie nach dem Muster ausführst, das Dir auf dem Berg gegeben wurde!

Folglich konnte es nichts als eine schreckliche Pietätlosigkeit und Anmaßung durch die Pharisäer sein, nicht nur Moses Stelle einzunehmen, sondern auch auf den Berg Sinai zu steigen und es zu wagen, ihre Weisheit mit der Gottes zu verquicken und es zu unterfangen, den Ordnungsrahmen, den der große Architekt von Himmel und Erde für sein Heiligtum errichtet hatte, korrigieren oder perfektionieren zu wollen.

Diese Usurpation darf gut und gern scharfen Tadel selbst von den sanftmütigsten und fügsamsten Gemütern nach sich ziehen. Christus wurde mit den Nachteilen der Schwachen, nicht aber mit dem Geist offener Rebellion der Hochmütigen und Verbohrten geboren. Jene waren es, die dem Gewissen der Menschen in Wahrheit Bürden auferlegt haben, indem sie ihren eigenen gezinkten Erfindungen und getürkten Traditionen den Stempel der Göttlichkeit aufprägten und diese unter die Bestrafung durch Gottes Missfallen und die Vergeltung des Gesetzes mogelten.

Dennoch denke ich, es hätte wohl keine sehr positiven Konsequenzen, aus dem Umstand des Widerstands gegen die Usurpation der Pharisäer durch Christus abzuleiten, dass deswegen ein Christ die Herrschaft seiner Obrigkeit bestreiten dürfe. Nur weil die Traditionen der Ahnen (die ebenfalls so beschaffen waren, dass sie die Wirkung der Anordnungen Gottes auf Null setzten) unrechtmäßig gegenüber einer Religion waren, die fest an bestimmte und stehende Formen gebunden war, die keinerlei Veränderung oder Aufblähung duldete: ‚Du darfst meinem Wort, welches ich Dir verfügt habe, nichts hinzufügen und ebenso wenig darfst Du irgendetwas davon verringern.‘ Weil Gott nichts Willkür oder Unbestimmtheit überlassen hat, deshalb seien alle Verfügungen im Falle einer Religion, die nahezu alle äußerlichen unbestimmt und frei verfügbar gelassen hat? Weil es Teil der jüdischen Freiheit war, nicht durch die pharisäischen Traditionen gefesselt zu werden, deshalb sei es Teil der christlichen Freiheit, keinen legalen Verfügungen untergeordnet zu werden?

Und eben deswegen ist es kein Wunder, dass Christus die Pflicht der Schicklichkeit vorzog und seine Hände nicht gewaschen hat, wenn er das nicht tun konnte, ohne sich Schuld einzuhandeln. Indem er dem Gesetz, das Gott längst verurteilt hatte, keinen Gehorsam erwies, sorgte er durch sein wiederholtes Verbot dafür, dass derartige Traditionen, soweit sie der Bevölkerung aufgedrängt wurden, ohne deren eigene Verfügungen zu sein, sondern statt dessen als Teil von Gottes Gesetz deklariert wurden, als tatsächliche Aufblähungen zu diesem und als verbotene Traditionen erkennbar wurden. Doch dadurch zerstörte er weder die Unbestimmtheit von Handlungen noch die Macht der Obrigkeit, deren Bestimmung an sich zu ziehen. Hätte Cäsar persönlich befohlen, die Hände zu irgendeiner Zeit des Tages zu waschen, habe ich keinen Grund zu der Annahme, Jesus Christus hätte ihm das weitergehend verweigert als Tribut zu zahlen.

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TToG II § 208

John Locke: Two Treatises of Government

§ 208. Fourthly: But if the unlawful acts done by the magistrate be maintained (by the power he has got) and the remedy which is due by law be by the same power obstructed; yet the right of resisting, even in such manifest acts of tyranny, will not suddenly, or on slight occasions, disturb the government:

For if it reach no farther than some private men’s cases, though they have a right to defend themselves, and to recover by force what by unlawful force is taken from them; yet the right to do so will not easily engage them in a contest, wherein they are sure to perish; it being as impossible for one, or a few oppressed men to disturb the government, where the body of the people do not think themselves concerned in it, as for a raving madman, or heady malcontent to overturn a well-settled state; the people being as little apt to follow the one, as the other.

§ 208. Viertens: Sollten unrechtmäßige Handlungen der Obrigkeit durch deren Macht aufrechterhalten und die nach das gesetzlich geschuldete Heilmittel von selbiger Macht gehindert werden, dann wird das Recht des Widerstands selbst bei derart offenkundigen Akten der Tyrannei, die Regierung nicht unverhofft oder aus nichtigen Anlässen stören. Soweit es sich nur um Angelegenheiten einiger Privatpersonen dreht, werden diese sich trotz dieser Handlungsfreiheit kaum leichtfertig in einen Kampf verstricken, in dem sie mit Sicherheit zugrunde gehen würden. Auch wenn sie das Recht haben, sich zu verteidigen und mit Gewalt wieder an sich zu bringen, was ihnen durch unrechtmäßige Gewalt genommen worden ist.

Für einen oder einige wenige Unterdrückte ist es, solange die Gesamtheit des Volks nicht davon betroffen ist, nahezu unmöglich, die Regierung zu stören, Genauso wenig schafft es ein rasender Verrückter oder hitzköpfiger Unzufriedener einen gut organisierten Staat umzustürzen. Die Bevölkerung ist ebenso wenig geneigt, dem einen zu folgen wie dem anderen.

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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 206

John Locke: Two Treatises of Government

§ 206. Secondly: But this privilege, belonging only to the King’s person, hinders not, but they may be questioned, opposed, and resisted, who use unjust force, though they pretend a commission from him, which the law authorizes not; as is plain in the case of him that has the King’s writ to arrest a man, which is a full commission from the King; and yet he that has it cannot break open a man’s house to do it, nor execute this command of the King upon certain days, nor in certain places, though this commission have no such exception in it;

but they are the limitations of the law, which if anyone transgress, the King’s commission excuses him not: For the King’s authority being given him only by the law, he cannot empower any one to act against the law, or justify him, by his commission, in so doing; the commission, or command of any magistrate, where he has no authority, being as void and insignificant, as that of any private man; the difference between the one and the other being that the magistrate has some authority so far, and to such ends, and the private man has none at all:

For it is not the commission, but the authority, that gives the right of acting; and against the laws there can be no authority. But, notwithstanding such resistance, the king’s person and authority are still both secured, and so no danger to governor or government.

§ 206. Zweitens: Selbst wenn dieses Vorrecht allein der Person des Königs zusteht, ist es kein Hindernis dafür, die zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Widerstand entgegen zu setzen, die unter Vortäuschung königlicher Beauftragung unrechtmäßig physisch Gewalt einsetzen, die das Gesetz nicht zulässt. Das wird im Fall dessen, der einen schriftlichen Befehl des Königs hat, einen Mann zu verhaften, besonders klar, da das ein förmlicher Auftrag des Königs ist:

Trotzdem darf dieser Beauftragte weder ins Haus eines Menschen eindringen um ihn auszuführen, noch diesen Befehl des Königs an gewissen Tagen und an gewissen Orten vollstrecken, wenn dieser Auftrag keine entsprechende Ausnahme enthält. Denn es sind gesetzliche Beschränkungen, deren Überschreitung durch keinen Auftrag des Königs entschuldigt wird. Da dem König Autorität nur gemäß Gesetz zusteht, kann er niemanden ermächtigen gegen das Gesetz zu handeln. Ebenso wenig gesetzeswidrige Handlungen Beauftragter mit seinem königlichen Auftrag rechtfertigen, da der Auftrag oder Befehl einer Obrigkeit die keine Befugnis besitzt, ebenso nichtig und bedeutungslos ist, wie der irgendeines Privatmannes.

Der Unterschied zwischen dem Einen und dem Anderen besteht darin: Die Obrigkeit hat eine gewisse Befugnis so weit und zu solchen Zielen, der Privatmann aber hat überhaupt keine Befugnis. Es ist nicht der Auftrag, der das Recht zu handeln gewährt, sondern die Befugnis.

Gegen Gesetze kann es aber keine Befugnis geben. Ungeachtet eines solchen Widerstands bleiben eines Königs Person und Autorität gesichert. Damit besteht weder Gefahr für den Regenten noch für die Regierung.

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