Schlagwort-Archive: Befehl

TToG II § 208

John Locke: Two Treatises of Government

§ 208. Fourthly: But if the unlawful acts done by the magistrate be maintained (by the power he has got) and the remedy which is due by law be by the same power obstructed; yet the right of resisting, even in such manifest acts of tyranny, will not suddenly, or on slight occasions, disturb the government:

For if it reach no farther than some private men’s cases, though they have a right to defend themselves, and to recover by force what by unlawful force is taken from them; yet the right to do so will not easily engage them in a contest, wherein they are sure to perish; it being as impossible for one, or a few oppressed men to disturb the government, where the body of the people do not think themselves concerned in it, as for a raving madman, or heady malcontent to overturn a well-settled state; the people being as little apt to follow the one, as the other.

§ 208. Viertens: Sollten unrechtmäßige Handlungen der Obrigkeit durch deren Macht aufrechterhalten und die nach das gesetzlich geschuldete Heilmittel von selbiger Macht gehindert werden, dann wird das Recht des Widerstands selbst bei derart offenkundigen Akten der Tyrannei, die Regierung nicht unverhofft oder aus nichtigen Anlässen stören. Soweit es sich nur um Angelegenheiten einiger Privatpersonen dreht, werden diese sich trotz dieser Handlungsfreiheit kaum leichtfertig in einen Kampf verstricken, in dem sie mit Sicherheit zugrunde gehen würden. Auch wenn sie das Recht haben, sich zu verteidigen und mit Gewalt wieder an sich zu bringen, was ihnen durch unrechtmäßige Gewalt genommen worden ist.

Für einen oder einige wenige Unterdrückte ist es, solange die Gesamtheit des Volks nicht davon betroffen ist, nahezu unmöglich, die Regierung zu stören, Genauso wenig schafft es ein rasender Verrückter oder hitzköpfiger Unzufriedener einen gut organisierten Staat umzustürzen. Die Bevölkerung ist ebenso wenig geneigt, dem einen zu folgen wie dem anderen.

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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 206

John Locke: Two Treatises of Government

§ 206. Secondly: But this privilege, belonging only to the King’s person, hinders not, but they may be questioned, opposed, and resisted, who use unjust force, though they pretend a commission from him, which the law authorizes not; as is plain in the case of him that has the King’s writ to arrest a man, which is a full commission from the King; and yet he that has it cannot break open a man’s house to do it, nor execute this command of the King upon certain days, nor in certain places, though this commission have no such exception in it;

but they are the limitations of the law, which if anyone transgress, the King’s commission excuses him not: For the King’s authority being given him only by the law, he cannot empower any one to act against the law, or justify him, by his commission, in so doing; the commission, or command of any magistrate, where he has no authority, being as void and insignificant, as that of any private man; the difference between the one and the other being that the magistrate has some authority so far, and to such ends, and the private man has none at all:

For it is not the commission, but the authority, that gives the right of acting; and against the laws there can be no authority. But, notwithstanding such resistance, the king’s person and authority are still both secured, and so no danger to governor or government.

§ 206. Zweitens: Selbst wenn dieses Vorrecht allein der Person des Königs zusteht, ist es kein Hindernis dafür, die zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Widerstand entgegen zu setzen, die unter Vortäuschung königlicher Beauftragung unrechtmäßig physisch Gewalt einsetzen, die das Gesetz nicht zulässt. Das wird im Fall dessen, der einen schriftlichen Befehl des Königs hat, einen Mann zu verhaften, besonders klar, da das ein förmlicher Auftrag des Königs ist:

Trotzdem darf dieser Beauftragte weder ins Haus eines Menschen eindringen um ihn auszuführen, noch diesen Befehl des Königs an gewissen Tagen und an gewissen Orten vollstrecken, wenn dieser Auftrag keine entsprechende Ausnahme enthält. Denn es sind gesetzliche Beschränkungen, deren Überschreitung durch keinen Auftrag des Königs entschuldigt wird. Da dem König Autorität nur gemäß Gesetz zusteht, kann er niemanden ermächtigen gegen das Gesetz zu handeln. Ebenso wenig gesetzeswidrige Handlungen Beauftragter mit seinem königlichen Auftrag rechtfertigen, da der Auftrag oder Befehl einer Obrigkeit die keine Befugnis besitzt, ebenso nichtig und bedeutungslos ist, wie der irgendeines Privatmannes.

Der Unterschied zwischen dem Einen und dem Anderen besteht darin: Die Obrigkeit hat eine gewisse Befugnis so weit und zu solchen Zielen, der Privatmann aber hat überhaupt keine Befugnis. Es ist nicht der Auftrag, der das Recht zu handeln gewährt, sondern die Befugnis.

Gegen Gesetze kann es aber keine Befugnis geben. Ungeachtet eines solchen Widerstands bleiben eines Königs Person und Autorität gesichert. Damit besteht weder Gefahr für den Regenten noch für die Regierung.

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TToG II § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. But government, into whatsoever hands it is put, being, as I have before showed, entrusted with this condition, and for this end, that men might have and secure their properties39; the Prince, or senate, however it may have power to make laws, for the regulating of property39 between the subjects one amongst another, yet can never have a power to take to themselves the whole, or any part of the subjects property without their own consent: For this would be in effect to leave them no property39 at all.

And to let us see, that even absolute power, where it is necessary, is not arbitrary by being absolute, but is still limited by that reason, and confined to those ends, which required it in some cases to be absolute, we need look no farther than the common practice of martial discipline: For the preservation of the army, and in it of the whole commonwealth, requires an absolute obedience to the command of every superior officer, and it is justly death to disobey or dispute the most dangerous or unreasonable of them;

but yet we see, that neither the sergeant, that could command a soldier to march up to the mouth of a cannon, or stand in a breach, where he is almost sure to perish, can command that soldier to give him one penny of his money; nor the general, that can condemn him to death for deserting his post, or for not obeying the most desperate orders, can yet, with all his absolute power of life and death, dispose of one farthing of that soldier’s estate, or seize one jot of his goods; whom yet he can command anything, and hang for the least disobedience; because such a blind obedience is necessary to that end, for which the commander has his power, viz. the preservation of the rest; but the disposing of his goods has nothing to do with it.

§ 139. Ich habe es oben aufgezeigt: In wessen Hände Regierung auch gelegt wird, sie wird unter der Voraussetzung und zu eben dem Zweck anvertraut, den Menschen die Möglichkeit zu geben, Eigentum39 zu haben und zu sichern. Ein Fürst oder Senat, so groß deren Macht auch sei Gesetze zur Regelung des Eigentums39 der Untertanen untereinander zu erlassen, haben nie die Macht, das einen Teil des Eigentums39 der Untertanen oder das Ganze ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen. Denn das würde in Wahrheit bedeuten, ihnen überhaupt kein Eigentum39 zu lassen.

Um deutlich zu machen, dass selbst absolute Macht, falls überhaupt nötig, keine willkürliche weil absolute Macht ist, sondern noch immer durch den Grund begrenzt und auf die Zwecke beschränkt, die manche Fälle erfordern, um Macht absolut zu machen, müssen wir nur an die allgemeine Praxis militärischer Disziplin denken. Der Erhalt des Heeres und damit des gesamten Staats verlangt absoluten Gehorsam für den Befehl jedes höheren Offiziers. Mit Recht verdient es den Tod, selbst dem gefährlichsten oder unvernünftigsten Befehl den Gehorsam zu verweigern oder ihn zu bestreiten.

Trotzdem stellen wir fest: Kein Sergeant, der einem Soldaten befehlen kann auf die Mündung einer Kanone loszumarschieren oder in einer Bresche zu stehen, wobei dieser fast sicher sein kann zu sterben, darf diesem Soldaten befehlen, ihm einen Pfennig von seinem Geld zu geben; noch kann der General, der einen Soldaten verurteilen kann, weil er seinen Posten verlassen oder den absurdesten Befehlen nicht gehorcht hat, mit aller seiner absoluten Macht über Leben und Tod, über einen Heller des Vermögens dieses Soldaten verfügen oder das geringste von dem Besitz desjenigen an sich reißen, dem er alles befehlen und den er für den geringsten Ungehorsam aufhängen lassen kann. Solch blinder Gehorsam ist notwendig für den Zweck, für den der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich der Erhalt der Übrigen. Die Verfügung über des Soldaten Besitz hat damit nichts zu tun.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. For he being supposed to have all, both legislative and executive power in himself alone, there is no judge to be found, no appeal lies open to anyone, who may fairly, and indifferently, and with authority decide, and from whose decision relief and redress may be expected of any injury or inconveniency, that may be suffered from the Prince, or by his order: So that such a man, however entitled, Czar, Grand Seignior, or how you please, is as much in the state of nature, with all under his dominion, as he is with the rest of mankind:

For wherever any two men are, who have no standing rule, and common judge to appeal to on earth, for the determination of controversies of right betwixt them, there they are still in the state of nature43, and under all the inconveniencies of it, with only this woeful difference to the subject, or rather slave of an absolute Prince: That whereas, in the ordinary state of nature, he has a liberty to judge of his right, and according to the best of his power, to maintain it; now, whenever his property39 is invaded by the will and order of his monarch, he has not only to appeal, as those in society ought to have, but as if he were degraded from the common state of rational creatures, is denied a liberty to judge of, or to defend his right; and so is exposed to all the misery and inconveniencies, that a man can fear from one, who being in the unrestrained state of nature, is yet corrupted with flattery, and armed with power.

§ 91. Da man bei ihm unterstellt, er besäße alle Macht, legislative wie exekutive, ausschließlich und aus sich selbst heraus, ist kein Richter auffindbar, keine Berufung steht offen, niemand der ehrlich, unparteiisch und mit Machtbefugnis entscheidet, und von dessen Entscheidung Hilfe und Befreiung von Unrecht und Entschädigung für Unannehmbarkeit erwartet werden kann, die seitens des Fürsten oder auf seine Anordnung zu hinzunehmen wären. So eine Person, egal unter welchem Titel, ob Zar, Grandseigneur oder sonst wie, ist gegenüber allen, die unter seiner Herrschaft stehen, genauso im Naturzustand wie in Bezug auf den Rest Menschheit.

Überall, wo zwei Menschen existieren, die kein stehendes Gesetz und keinen gemeinsamen Richter auf Erden haben, den sie zur Entscheidung ihrer Rechtsstreitigkeiten anrufen können, befinden sich diese Menschen im Naturzustand. Mit all dessen Unannehmbarkeiten, nur mit dem bedauerlichen Unterschied für den Untertan oder vielmehr den
Sklaven eines absoluten Fürsten:

Während dieser nämlich im normalen Naturzustand die Freiheit hat über sein Recht zu urteilen und soweit seine Macht reicht, es zu durchzusetzen, hat er jetzt, sooft durch Willen oder auf Befehl des Monarchen sein Eigentum39 beeinträchtigt wird, weder keinerlei Berufung, wie sie die Mitglieder einer Gesellschaft hätten. Stattdessen wird ihm, als wäre er aus dem allgemeinen Zustand vernünftiger Wesen erniedrigt, die Freiheit verweigert, nach seinem Recht zu urteilen und es zu verteidigen.

Er wird selbst all dem Elend, allen den Nachteilen ausgesetzt, die der Mensch von einem anderen nur befürchten kann, welcher im unbeschränkten Naturzustand mit Macht ausgestattet und obendrein durch Schleimerei verdorben ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

43To take away all such mutual grievances, injuries and wrongs, I. e. such as attend men in the state of nature, there was no way but only by growing into composition and agreement amongst themselves, by ordaining some kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto, that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the peace, tranquility, and happy estate of the rest might be procured. Men always knew that where force and injury was offered, they might be defenders of themselves; they knew that however men may seek their own commodity, yet if this were done with injury unto others, it was not to be suffered, but by all men, and all good means to be withstood. Finally, they knew that no man might in reason take upon him to determine his own right, and according to his own determination proceed in maintenance thereof, in as much as every man is towards himself, and them whom he greatly affects partial; and therefore that strifes and troubles would be endless, except they gave their common consent, all to be ordered by some, whom they should agree upon, without which consent there would be no reason that one man should take upon him to be lord or judge over another, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

43Um all diese gegenseitigen Beschwerden, Fehler und Schädigungen zu beseitigen, ich meine solche, die den Menschen im Naturzustand erwarten, gab es keinen anderen Weg, als untereinander zu einem Vertrag und Einigung zu gelangen, eine Art Regierung einzusetzen und sich dieser unterzuordnen, damit durch diejenigen, welchen sie Autorität verliehen zu herrschen und zu regieren, der Friede, die Ruhe und das Glück der Übrigen gesichert werden könnte. Die Menschen wussten immer: Wo Gewalt gebraucht und Unrecht verübt wurde, durften sie ihre eigenen Verteidiger sein. Allen war bewusst: So sehr Menschen auch berechtigt sind, ihr eigenes Wohlergehen anzustreben, es darf dennoch nicht akzeptiert werden, wenn das durch Schädigung anderer geschieht. Stattdessen müssen sich alle Menschen dem mit allen guten Mitteln widersetzen. Endlich wurde klar, vernünftigerweise dürfe sich kein Mensch anmaßen, nach seinem eigenen Recht zu entscheiden und gemäß seiner eigenen Entscheidung zu dessen Behauptung verfahren zu wollen, weil der Mensch für sich selbst und diejenigen, welche er sehr liebt, parteiisch ist. Streit und Unruhe wären deshalb endlos, sofern sie nicht gemeinschaftlich ihre Zustimmung gäben, alle durch einen regiert zu werden, über den sie sich verständigen würden. Ohne diese Zustimmung ist es schlicht unvernünftig, dass ein Mensch auf sich nähme, Herr oder Richter über einen anderen zu sein. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG I § 146

John Locke: Two Treatises of Government

§ 146. For I demand, when mankind were all yet of one language, all congregated in the plain of Shinar, were they then all under one monarch, who enjoyed the lordship of Adam by right descending to him? If they were not, there were then no thoughts, it is plain, of
Adam’s heir no right of government known then upon that title; no care taken, by God or man, of Adam’s fatherly authority. If when mankind were but one people, dwelt all together, and were of one language, and were upon building a city together; and when it was plain, they could not but know the right heir, for Shem lived till Isaacs time, a long while after the division at Babel;

if then, I say, they were not under the monarchical government of Adams fatherhood, by right descending to the heir, it is plain there was no regard had to the fatherhood, no monarchy acknowledged due to Adam’s heir, no empire of Shem’s in Asia, and consequently no such division of the world by Noah, as our author has talked of.

As far as we can conclude anything from scripture in this matter, it seems from this place, that if they had any government, it was rather a commonwealth than an absolute monarchy: For the scripture tells us, Gen.XI, they said: It was not a prince commanded the building of this city and tower, it was not by the command of one monarch, but by the consultation of many, a free people; let us build us a city: They built it for themselves as free men, not as slaves for their Lord and master:

That we be not scattered abroad; having a city once built, and fixed habitations to settle our abodes and families. This was the consultation and design of a people, that were at liberty to part asunder, but desired to keep in one body, and could not have been either
necessary or likely in men tied together under the government of one monarch, who if they had been, as our author tells us, all slaves under the absolute dominion of a monarch, needed not have taken such care to hinder themselves from wandering out of the reach of his dominion. I demand whether this be not plainer in scripture than anything of Adams heir or fatherly authority?

§ 146. Ich aber frage: Als die Menschen noch alle einer Sprache, alle in der Ebene von Shinar vereinigt waren, befanden sie sich damals alle unter einem einzigen Monarchen, der die Herrschaft Adams durch auf ihn übergegangenes Recht ausübte? Falls nicht, erklärt das, warum man damals nicht an Adams Erben dachte, kein Herrscherrecht aus diesem Titel bekannt war und warum niemand, weder Gott noch Menschen für Adams väterliche Autorität sorgte.

Falls die Menschheit sich anschickte, als sie noch ein Volk bildete, zusammenwohnte, die gleiche Sprache sprach, gemeinschaftlich eine Stadt zu bauen. Als ihnen offenbar noch bekannt war, wer der rechtmäßige Erbe war, Sem lebte schließlich bis in die Zeit Isaaks, lange nach der Zerstreuung von Babel, wenn sie damals also sage ich, nicht unter dem Regiment der rechtmäßig auf den Erben übergehenden Vaterschaft Adams stand, steht klar: Niemand nahm auf Vaterschaft Rücksicht, keine dem Erben Adams zukommende Monarchie, kein Reich Sems in Asien und folglich auch keine solche Teilung der Welt durch Noah wurde anerkannt, wie unser Autor uns weismachen wollte.

Falls wir darüber irgendetwas aus der Bibel schließen können, hört sich das an der betreffenden Stelle eher so an, als hätte es sich, wenn überhaupt eine Regierung, um ein republikanisches Gemeinwesen als eine absolute Monarchie gehandelt, denn die Bibel berichtet Gen.XI: Sie sprachen: Wohlauf! Lasst uns eine Stadt bauen. Es gab keinen Fürst, der ihnen befahl, die Stadt und den Turm zu bauen. Es geschah nicht auf den Befehl eines einzigen Monarchen, sondern auf Beratung vieler, eines freien Volks. Sie bauten für sich selbst, als freie Menschen, nicht als Sklaven für Herren und Meister. Weiter: Damit wir nicht in alle Länder zerstreut werden, nachdem wir erst eine Stadt gebaut und Wohnstätten errichtet haben, unsern Herd und unsere Familien anzusiedeln.

Dies war die Beratung und das Vorhaben eines Volks, das frei war auseinanderzugehen, aber in einem politischen Körper vereinigt zu bleiben wünschte. Dieser Aufwand war unter Menschen, die durch die Herrschaft eines einzigen Monarchen aneinander gefesselt waren weder nötig noch wahrscheinlich. Wären sie, wie unser Autor sagt, sämtlich Sklaven unter der absoluten Herrschaft eines Monarchen gewesen, hätten sie kaum solche Vorkehrungen zu ergreifen brauchen, um sich eine Auswanderung aus dem Bereich seiner Herrschaft zu erschweren. Ich frage, ob diese Erläuterungen aus der Heiligen Schrift nicht mehr einleuchten, als alles Geschwätz von Adams Erbe oder väterlicher Autorität.

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